Arzneimittel-Richtgrößenvereinbarung
nach § 84 Abs. 6 SGB V für das Jahr 2017 für Berlin
zwischen der
Kassenärztlichen Vereinigung Berlin
— nachfolgend KV Berlin genannt —
und
der AOK Nordo
12.05.2017
Datei
PD
Anlage 2: Praxisbesonderheiten
(1) Die Prüfungsstelle hat die von der Richtgrößengruppentypik abweichenden Mehrkosten
bei folgenden Indikationen regelmäßig als Praxisbesonderheiten zugrunde zu leg
12.05.2017
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PD
Information
der
KVBB
Prüfvereinbarung
(Verbände der Krankenkassen)
1.1.
¾¾¾
39/51
136. Erg.-Lfg. - Stand: Januar 2017
Anlage 1 zur Prüfvereinbarung zwischen der KVBB und den
Ver
12.05.2017
Datei
PD
Information
der
KVBB
Prüfvereinbarung
(Verbände der Krankenkassen)
1.1.
¾¾¾
41/51
136. Erg.-Lfg. - Stand: Januar 2017
Anlage 2 zur Prüfvereinbarung zwischen der KVBB und den
Ver
12.05.2017
Datei
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Die vorliegende Ausgabe beleuchtet als Sonderthema , wie sich der Markt der direkten oralen Antikoagulantien in den letzten fünf Jahren entwickelt hat. Sogenannte Blutverdünner werden bei verschiedene
15.05.2017
Meldung
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Im Bundesanzeiger vom 12. Mai 2017 ist eine Bekanntmachung des BfArM vom 5. Mai 2017 mit einer Mitteilung zum Deutschen Arzneibuch (DAB) erschienen. Die von der Deutschen Arzneibuch-Kommission am 14.
15.05.2017
Meldung
PD