Welche Übergangsbestimmungen gelten? Gemäß Artikel 123 Absatz 3 Buchstabe d) MDR, gelten die Pflichten und Anforderungen, die mit den oben genannten elektronischen Systemen verbunden sind, ab dem Tag, der sechs Monate nach der Veröffentlichung des Beschlusses (EU) 2025/2371 liegt. Ab dem 28. Mai…
28.11.2025
Presse