Das BfArM hat heute eine geänderte Fassung der Bekanntmachung über die Anzeige von Variations für rein nationale Zulassungen vorab veröffentlicht. Zukünftig wird bei Nutzung des PharmNet.Bund-Portals keine Gebührenermäßigung mehr gewährt.
14.07.2016
Meldung
PD