Ab 09.02.2019 dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch mit bestimmten Sicherheitsmerkmalen für den Verkauf und Vertrieb freigegeben werden. Das erscheint noch lang. Die Erfahrungen zeigen aber, dass bereits heute mit der Umsetzung begonnen werden muss. Der BAH hatte seine Mitglieder zu einem Praxistag eingeladen, zu dem etwa 100 Vertreter von Mitgliedsunternehmen kamen.
Herr Professor Jürgen Wasem wird für ein weiteres Jahr bis zum 30.06.2017 als unparteiischer Vorsitzender sowie Herr Dr. Herbert Rische als dessen erster Stellvertreter der Schiedsstelle nach § 130 b Abs. 5 SGB V vorstehen.