Auf der Website der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) wurde kürzlich der Nachtrag zu dem Assessment-Report zu Calendulae flos publiziert.
Im Bundesanzeiger vom 2. Oktober 2025 ist eine Bekanntmachung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom 18. September 2025 zum Homöopathischen Arzneibuch (HAB) erschienen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die Rahmenvorgaben für 2026 auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Die norwegische Behörde hatte im Jahr 2022 eine Einstufung der Substanzen Decamethyltetrasiloxan (L4), Dodecamethylpentasiloxan (L5) und Decamethyltetrasiloxan (L6) als SVHC-Stoffe vorgeschlagen. Am 17. September 2025 wurde diese Intention zur Identifizierung von Dodecamethylpentasiloxane als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) zurückgezogen.