Mit einem Online-Banner können Unternehmen auf ihrer Webseite kommunizieren, dass sie Mitglied im Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH) sind. Im BAH bilden mehr als 450 Mitgliedsuntern
06.01.2016
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Betroffen ist eine neue Wirkstärke des Wirkstoffs Metoclopramid (Gruppe 1, verschreibungspflichtig). Der Festbetrag für die verschiedenen Packungsgrößen ist ab dem 01.02.2016 anzuwenden. Die detaillie
06.01.2016
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PD
Demnach besteht Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme nach § 92 Abs. 3a SGB V bis zum 4. Februar 2016 . Diese ist einschließlich Literatur sowie Literatur- bzw. Anlagenverzeichnis in elektronisch
06.01.2016
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PD
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts nach § 91 SGB V. Er wird gebildet von:
Deutsche Krankenhausgesellschaft, Berlin . GKV Spitzenverband, Berlin .
Kas
06.01.2016
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PD
Beschluss
des Gemeinsamen Bundesausschusses
über die Einleitung eines
Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der
Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) – Anlage IV:
Therapiehinweis zu Alemtuzumab
V
06.01.2016
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PD
Tragende Gründe
zum Beschluss des Gemeinsamen
Bundesausschusses
über die Einleitung eines
Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der
Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) – Anlage IV:
Therapiehinwe
06.01.2016
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Artikel 12 der allgemeinen Gebührenverordnung der Europäischen Arzneimittelagentur EMA (Ratsverordnung (EC) No 297/95) verpflichtet die EU-Kommission, einen Bericht über die Umsetzung dieser Verordnun
05.01.2016
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Die Festbetragsgruppe „Methotrexat, Gruppe 2“ in Stufe 1 soll wie folgt gefasst werden: Stufe: 1 Wirkstoff: Methotrexat Festbetragsgruppe Nr.: 2 Status: verschreibungspflichtig Gruppenbeschreibung: pa
06.01.2016
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Die Festbetragsgruppe „Kombinationen von Estrogenen und Gestagenen in der Hormonersatztherapie, Gruppe 1“ in Stufe 3 soll wie folgt gefasst werden: Wirkstoffe und Vergleichsgrößen: Wirkstoffe Vergleic
06.01.2016
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