Der G-BA hatte in seiner Sitzung am 19. September 2014 einen Beschluss zur Änderung der AM-RL im Abschnitt M und in Anlage VII (hier: Bestimmung von Arzneimitteln, deren Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen ist (1. Tranche)) gefasst. Das BMG hat dem G-BA in einem Schreiben vom 24. November 2014 mitgeteilt, dass es diesen Beschluss nicht beanstandet.
25.11.2014
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PD