BAH UM VIER – Ausgabe 222 – 17. November 2017 • 1
ARZNEIMITTELVERSORGUNG
1. GKV-SV: Geänderter Leitfaden zum Herstellerabschlag nach § 130a
Abs. 3a SGB V (Preismoratorium)
Der GKV-SV
17.11.2017
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PD
Das Umweltbundesamt, UBA, ist die nationale Kontaktstelle des „Strategic Approach to International Chemicals Management“, SAICM. SAICM bündelt in einem internationalen Rahmen Aktivitäten zur Chemikali
17.11.2017
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PD
Am 16. November 2017 fand in den Räumen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) in Langen bei Frankfurt ein von der Deutschen Gesellschaft für Regulatory Affairs (DGRA) organisierter Workshop zu klinischen P
20.11.2017
Meldung
PD
SELF-MEDICATION 2025
Healthy perspectives for the individual
and for society
Germany will change in the years to come. The attitude of people
towards the topic of health will also change. Nowad
20.11.2017
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„Wir bedauern zwar, dass Bonn nicht der neue Standort der EMA werden wird. Gleichwohl ist Amsterdam eine gute Wahl. Die wichtigsten Faktoren, die die Arbeitsfähigkeit der EMA auch nach dem Austritt Gr
20.11.2017
Presse
Durch das Inkrafttreten des GKV-AMVSG haben sich Änderungen bei der Bewertung des Zusatznutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen, § 35a SGB V und AM-NutzenV, ergeben. Der Aufruf von Arzneimitte
20.11.2017
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PD
Mit dem AMVSG soll der G-BA das Nähere zur Berücksichtigung der Resistenzsituation von Antibiotika im Rahmen von Festbetragsgruppenbildungen in seiner VerfO regeln und auch dem besonderen Stellenwert
20.11.2017
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PD
Durch das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) hat der G-BA den Regelungsauftrag erhalten, die Abgrenzung von Verbandmitteln zu sonstigen Produkten zur Wundbehandlung bis zum
20.11.2017
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PD
Der G-BA beschließt klarstellende Änderung in § 11 AM-RL „Weitere Anforderungen“ zu sogenannten BtM- und T-Rezepten (Betäubungsmittel- und Sonderrezepte) hinsichtlich der Belieferungsfrist für Verordn
20.11.2017
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PD
Es handelt sich um die Nutzenbewertung eines neuen Wirkstoffs nach § 35a SGB V. Der Beginn des Bewertungsverfahrens war der 1. Juni 2017. Gegenstand der Nutzenbewertung ist das neu zugelassene Anwendu
20.11.2017
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