Bürokratieabbau
Anforderungen an den Eintrag im Transparenzregister reduzieren
 
				
		
	
Das Transparenzregisterist ein digitales Verzeichnis, das zeigen soll, wer hinter einem Unternehmen oder Verein wirtschaftlich steht. Es wurde 2017 eingeführt, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser zu verhindern. Seit 2021 ist das Register ein sogenanntes Vollregister. Das bedeutet: Alle Unternehmen und eingetragenen Vereine müssen ihre „wirtschaftlich Berechtigten“ melden… Zum Faktenblatt
Beschleunigte Genehmigungen von Produktionsanlagen
 
				
		
	
Genehmigungsverfahren von Produktionsanlagen werden in Deutschland immer komplexer und langwieriger, während in anderen EU-Ländern die Verfahren erheblich schlanker und pragmatischer wurden. Während der Pandemie hat sich gezeigt, dass Genehmigungsverfahren bei Neuansiedlungen, Produktionsumstellungen oder Erweiterungsinvestitionen erheblich beschleunigt werden können, ohne dass damit Abstriche bei… Zum Faktenblatt
Bürokratieabbau im Bereich der Nutzung regenerativ erzeugter Energie
 
				
		
	
Im Bereich der Nutzung regenerativ erzeugter Energie gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, die einer effizienten Nutzung entgegenstehen bzw. diese administrativ sehr aufwändig machen. Vereinfachungen würden die Akzeptanz der Nutzung verbessern und die Unternehmen entlasten. Errichtung von Ladepunkten: Pflichten nach dem Gebäude-ElektromobilitätsinfrastrukturGesetz (GEIG - Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten… Zum Faktenblatt
Deutsche Sonderregelung im Arzneimittelgesetz
 
				
		
	
In § 72 „Einfuhrerlaubnis“ fordert das deutsche Arzneimittelgesetz in Absatz 1 Satz 2 von pharmazeutischen Unternehmen eine spezielle Einfuhrerlaubnis für Wirkstoffe aus Drittländern (außerhalb der Europäischen Union), die menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft sind oder die auf gentechnischem Wege hergestellt werden (sog. MTMG-Wirkstoffe). Die Anforderung einer Einfuhrerlaubnis für Wirkstoffe menschlicher Herkunft... Zum Faktenblatt
Reduzierung der zahlreichen der Beauftragten im Unternehmen
 
				
		
	
Unternehmen müssen zahlreiche Beauftragte ernennen. In den meisten Fällen ist dies rechtlich durch ein Gesetz oder eine Verordnung gefordert. In weiteren Fällen fordern Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungen oder spezielle Verfahrensvorschriften entsprechende Benennungen. Darüber hinaus sind einige Beauftragungen in DIN-Normen gefordert oder gehen auf Kundenwünsche zurück… Zum Faktenblatt
Regelung des Lobbyregisters verschlanken
 
				
		
	
Mit dem am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz - LobbyRG) ist auch in Deutschland ein Lobbyregister eingeführt worden. Hintergrund der festgestellten Notwendigkeit, ein solches Register einzuführen, war ein maßgebliches Unbehagen in der Öffentlichkeit wegen der Vermutung… Zum Faktenblatt
Überarbeitung des EU GMP-Leitfadens pragmatisch halten
 
				
		
	
Die Europäische Kommission hat neue Entwürfe für drei Teile der GMP-Regeln veröffentlicht. Diese Regeln beschreiben, wie Arzneimittel sicher und in guter Qualität hergestellt werden müssen. Kapitel 4: Hier geht es um Dokumentation. Es wird betont, dass alle Aufzeichnungen – egal ob Papier, digital oder gemischt – zuverlässig, vollständig und zugänglich sein müssen. Außerdem sollen Risikomanagement und ein systematischer Umgang mit Daten… Zum Faktenblatt
Vereinfachte Regelungen zum Wechsel von Lieferanten
 
				
		
	
Zur Vermeidung möglicher Liefer- und Versorgungsengpässe durch wegbrechende Zulieferung von Wirkstoffen haben viele Arzneimittel-Hersteller im Rahmen der Zulassungsdokumentation mehrere Wirkstofflieferanten benannt. Im Zuge der unlängst geänderten Verordnung zu den Änderungsmöglichkeiten (Variations Regulation) hat die EU-Kommission einige Verbesserungsvorschläge von Pharma Deutschland aufgegriffen… Zum Faktenblatt
Verzicht auf A1-Bescheinigungen
 
				
		
	
Viele Unternehmen sind heute international verflochten, mit Tochter- oder Partnerunternehmen europa- und weltweit. Dies bedingt intensive Reisetätigkeiten zu Niederlassungen zwecks Meetings, Konferenzen, Lieferanten- und Kundenbesuchen. Gleiches gilt auch für Verbände, Vereine und andere Institutionen wie Forschungseinrichtungen, Behörden etc. Die A1-Bescheinigung (nach EU Verordnung Nr. 883/2004) ist eine Bestätigung seitens der Sozialversicherung, dass der beruflich Reisende in seinem Heimatland… Zum Faktenblatt