AMNOG

AMNOG / EU-HTA

Neben der nationalen frühen Nutzenbewertung in Deutschland, die seit 2011 alle neuen Arzneimittel mit innovativen Wirkstoffen hinsichtlich ihres Zusatznutzens gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) bewertet werden, unterliegen seit dem 12. Januar 2025 zunächst alle onkologischen Arzneimittel und ATMPs mit europäischem Zulassungsantrag zusätzlich einer europäischen Nutzenbewertung, sukzessive folgen… Zum Faktenblatt

AMNOG 2.0 Verfahrensstraffung & Innovationen auch für den Mittelstand ermöglichen

Seit 2011 verlangt die frühe Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V eine umfassende Evidenzbewertung für alle neuen Arzneimittel mit innovativen Wirkstoffen. Ziel ist die Feststellung eines Zusatznutzens gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT). Die Durchführung dieses Verfahrens ist jedoch mit hohem administrativem Aufwand und erheblichen Kosten verbunden – insbesondere für kleine und mittlere… Zum Faktenblatt

AMNOG 2.0 Erstattungsbeträge

Seit der Einführung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) bildet der Nutzenbewertungsbeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die Grundlage für die Verhandlungen über den Erstattungsbetrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Arzneimittelhersteller. In den letzten Jahren, insbesondere seit Inkrafttreten des GKVFinanzstabilisierungsgesetzes… Zum Faktenblatt

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