Faktenblatt

Zur Weiterentwicklung des AMNOG für eine innovative Arzneimittelversorgung

Pharma Deutschland fordert, die Zwangsrabatte auf Kombinationstherapien zurückzunehmen und das AMNOG so weiterzuentwickeln, dass Patienten von neuen Therapien profitieren und gleichzeitig die Versorgung im solidarischen GKV-System gesichert bleibt. Dazu sollen methodische Anforderungen flexibilisiert, die nutzenbasierte Rahmenbedingung wiederhergestellt und die Verfahrenskomplexität reduziert werden. Außerdem sollen Ergebnisse des Europäischen Health Technology Assessment (EU-HTA) in das AMNOG-Verfahren integriert werden.
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AMNOG 2.0 Verfahrensstraffung & Innovationen auch für den Mittelstand ermöglichen

Gefordert wird eine Entbürokratisierung der Nutzenbewertung durch Anhebung der Freigrenze auf mindestens 5 Millionen Euro bezogen auf den Herstellerabgabepreis und Streichung der Bezugnahme auf Krankenkassenkosten. Zudem sollen ungeeignete Produktgruppen wie Diagnostika und pädiatrisch zugelassene Arzneimittel von der verpflichtenden Nutzenbewertung ausgenommen werden, wobei eine Bewertung auf freiwilliger Basis nach Antrag des Herstellers möglich bleibt.
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AMNOG 2.0 Erstattungsbeträge

Gefordert wird die Streichung der Preisleitplanken und des Kombinationsabschlags aus § 130b SGB V, die bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für Pay-for-Performance-Verträge sowie eine Anpassung des Morbi-RSA, um hohe Einmal- und Ratenkosten von Einmaltherapien angemessen abzudecken.
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AMNOG / EU-HTA

Gefordert wird eine frühzeitige Verfahrensberatung für die pharmazeutische Industrie zu Bewertungsfragen, Methodik und Einreichungsunterlagen. Zudem sollen nationale PICO-Fragen rechtzeitig kommuniziert und die methodischen Anforderungen zwischen den Mitgliedstaaten weitgehend abgestimmt werden, um Doppelarbeit zu reduzieren und mehr Verlässlichkeit zu schaffen.
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