„Der hohe Schaden, den das GKV-Spargesetz in der Pharmabranche und damit auch für die Arzneimittelversorgung verursachen würde, hat mit den Ergebnissen unseres Gutachtens eine weitere Komponente bekommen”, erklärt die Pharma Deutschland Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann.
“Die im Gutachten aufgeführten verfassungsrechtlichen Bedenken zeigen einmal mehr, dass die Zeit, um endlich einen echten und lösungsorientierten Dialog zu beginnen, immer knapper wird. Die Pharmabranche ist aber weiterhin bereit, einen Anteil zur Stärkung des Pharmastandortes und zur Konsolidierung der GKV-Finanzen beizutragen."
Das Gutachten stellt klar, dass der geplante dynamisierte Herstellerabschlag einen qualitativ neuen Eingriff in die Preisbildungsfreiheit darstellt, der deutlich über die vom Bundesverfassungsgericht 2025 noch akzeptierte temporäre Erhöhung hinausgeht. Anders als damals ist der neue Abschlag zeitlich nicht befristet, er addiert sich auf den bestehenden 7‑Prozent‑Rabatt und kann nach Berechnungen bis 2030 über 20 Prozent und bis 2040 sogar in eine Größenordnung von 50 Prozent anwachsen.
Als besonders kritisch bewertet die Kanzlei, dass sich die Höhe des dynamisierten Abschlags automatisch an der Differenz zwischen Ausgabenentwicklung und beitragspflichtigen Einnahmen orientiert und damit dauerhaft der aktiven Kontrolle des Gesetzgebers entzogen wird.
Neben dem Herstellerabschlag kritisiert das Gutachten die geplanten Clusterausschreibungen nach § 130e SGB V als „grundlegenden Systembruch“ im Umgang mit patentgeschützten Arzneimitteln. Künftig sollen Krankenkassen in bestimmten Therapiegebieten Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung ausschreiben können, wobei Vertragsärzte die rabattierten Präparate bevorzugt verordnen müssen. Aus Sicht der Juristen führt dies zu einer Doppelregulierung, welche die nutzenbasierten Erstattungsbeträge faktisch entwertet und den Marktzugang de facto über Rabattausschreibungen steuert.
Besonders deutlich wird das Gutachten in seiner verfassungsrechtlichen Bewertung dort, wo es die Gesamtbelastung durch alle Pharmamaßnahmen des BStabG bewertet. Nach Auffassung der Juristen kann dieses Gesamtpaket einen unverhältnismäßigen additiven Eingriff in die Berufsfreiheit der pharmazeutischen Unternehmen darstellen.