Die folgenden Vorhaben standen zur Abstimmung ohne Aussprache auf der „Grünen Liste“ des Bundesrats:
Daten-Governance-Gesetz – DGG
Das Gesetz setzt den europäischen Daten‑Governance‑Rechtsakt (Verordnung (EU) 2022/868) in deutsches Recht um. Es benennt die Bundesnetzagentur und das Statistische Bundesamt als zuständige Behörden und enthält Bußgeldvorschriften. Ziel ist es, einheitliche Regeln für einen sicheren, vertrauenswürdigen Datenbinnenmarkt zu schaffen.
Im Gesetzgebungsverfahren hat der Bundesrat keine Einwendungen erhoben. Der Bundestag hat das Gesetz mit Änderungen beschlossen, insbesondere:
- Die Rolle des Statistischen Bundesamtes als zentrale Informationsstelle gilt vorläufig weiter, bis eine neue Stelle benannt wird.
- Anpassungen wurden bei den Verordnungsermächtigungen vorgenommen.
Drucksache 205/26
Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
Ziel dieses Gesetzes ist es, den Fachkräftemangel in den Heilberufen zu adressieren, u. a. durch eine schnellere und transparentere Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Der Patientenschutz bleibt gewahrt: Die fachlichen Anforderungen und die Gleichwertigkeit der Qualifikation werden nicht abgesenkt. Die Maßnahmen betreffen insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen.
Wesentliche Inhalte sind:
- Vereinfachung und Beschleunigung der Anerkennungsverfahren (ohne Absenkung der Qualitätsanforderungen).
- Gleichwertigkeitsprüfung erfolgt künftig nur noch auf Antrag; die Kenntnisprüfung (bzw. Anpassungslehrgang bei Hebammen) wird zum Regelfall.
- Anpassungen erfolgen im jeweiligen Berufs- und Ausbildungsrecht.
- Verbesserter Informationsaustausch zwischen Landesbehörden sowie stärkere Nutzung elektronischer Verfahren.
Drucksache 207/26
Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
Ziel des Gesetzes ist es, die Zahl der Lebendorganspenden zu erhöhen und die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Spenderorganen zu verbessern. Hintergrund sind lange Wartezeiten und eine hohe Zahl von Todesfällen bei Wartelistenpatienten.
Wesentliche Inhalte sind:
- Erweiterung des Spender- und Empfängerkreises bei der Lebendorganspende.
- Abschaffung des Subsidiaritätsgrundsatzes (Lebendspende wird nicht mehr nur als „letzte Option“ nach Ausschöpfen postmortaler Spenden behandelt).
- Einführung neuer Spendeformen:
- Überkreuzlebendspende zwischen mehreren inkompatiblen Spender‑Empfänger‑Paaren
- Anonyme, nicht gerichtete Spende
- Freiwilligkeit der Organspende bleibt zentrale Voraussetzung.
Weitere Änderungen im Gesetzgebungsverfahren:
- Erweiterung des Begriffs der Inkompatibilität, um bessere Übereinstimmungen zu ermöglichen.
- Erweiterter Zugriff auf das Organspenderegister für bestimmte Ärzte.
Drucksache 208/26
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Nutzung von Medizinregisterdaten in Deutschland zu verbessern, da deren Potenzial bislang nicht ausreichend ausgeschöpft wird. Die Erhebung, der Austausch und die Nutzung dieser Daten soll erleichtert und die Qualität der Register gestärkt werden.
Kernpunkte:
- In Deutschland gibt es über 350 Medizinregister, deren Daten wertvoll für Versorgung, Forschung und Krankheitsbekämpfung sind, bislang aber nur begrenzt genutzt werden.
- Beim BfArM soll ein Zentrum für Medizinregister eingerichtet werden, das ein Verzeichnis aller Register führt und Transparenz über Datenqualität und Verfügbarkeit schafft.
- Nach einem Qualifizierungsverfahren dürfen Register umfassender Daten verarbeiten und austauschen.
- Qualifizierte Register sollen stärker zusammenarbeiten, Daten bündeln und unter bestimmten Bedingungen anonymisierte oder pseudonymisierte Daten an Dritte weitergeben können
Drucksache 176/1/26
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA), den europäischen Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung und die Sicherheit der IKT Lieferketten sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2019/881 (Cybersicherheitsverordnung 2)
Der Verordnungsvorschlag soll die Cybersicherheit in der EU stärken, insbesondere durch bessere Zusammenarbeit, sicherere Informations- und Kommunikationstechnologie‑Lieferketten und effizientere Zertifizierungsverfahren.
Die Kernpunkte sind:
- Teil eines EU‑Pakets zur Stärkung der Cyberresilienz angesichts zunehmender Cyber- und hybrider Angriffe.
- Nationale Einzelregelungen gelten als unzureichend → Ziel ist ein einheitlicher EU‑Rechtsrahmen.
- Reform der Cybersicherheitsverordnung mit Fokus auf Sicherheit von IKT‑Lieferketten, insbesondere gegenüber Risiken aus Drittstaaten.
- Stärkung und Präzisierung der Rolle von ENISA (u. a. Unterstützung der Mitgliedstaaten, Zusammenarbeit, Zertifizierung, Fachkräfteentwicklung).
- Weiterentwicklung des europäischen Zertifizierungsrahmens (ECCF):
- Verfahren sollen einfacher und schneller werden
- Zertifizierung weiterhin freiwillig, aber als Nachweis der Compliance nutzbar
- Ziel: höheres Cybersicherheitsniveau und bessere Entscheidungsgrundlagen im Binnenmarkt. [
- Einführung von Gebührenmechanismen zur Finanzierung von ENISA‑Leistungen.
Drucksache150/1/26
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2555 im Hinblick auf Vereinfachungsmaßnahmen und die Angleichung an den [Vorschlag für die Cybersicherheitsverordnung 2]
Der Richtlinienvorschlag soll den EU‑Cybersicherheitsrahmen vereinfachen und weiterentwickeln, insbesondere durch gezielte Anpassungen der NIS‑2‑Richtlinie und stärkere Koordinierung innerhalb der EU.
Die Kernpunkte sind:
- Teil eines EU‑Pakets zur Anpassung an steigende und komplexere Cyberbedrohungen und zur Vermeidung von Fragmentierung im Binnenmarkt.
- Gezielte Überarbeitung der NIS‑2‑Richtlinie zur Verringerung von Komplexität und Bürokratie (u. a. klarere Zuständigkeiten, weniger Aufsichtsaufwand, Erleichterung bei grenzüberschreitender Aufsicht).
- Stärkung der Rolle von ENISA (Frühwarnungen, Unterstützung bei Cyberangriffen, Zusammenarbeit mit Europol, Unterstützung bei grenzüberschreitender Aufsicht).
- Einführung von Zertifizierungsmöglichkeiten, damit Unternehmen die Einhaltung der NIS‑2‑Vorgaben einfacher nachweisen können.
- Leitlinien der Kommission zur Sicherheit der Lieferkette, um Rechtssicherheit zu schaffen und unzulässige Pflichtenabwälzungen zu vermeiden.
- Weitere Anpassungen:
- neue Kategorie „kleine Midcaps“ zur Senkung von Compliance‑Kosten
- Einschränkung des Anwendungsbereichs für kleine DNS‑Anbieter
- Vorgaben zur Post‑Quanten‑Kryptografie
- stärkere Harmonisierung von Cybersicherheitsmaßnahmen
Drucksache 149/1/26