30.03.2026

GKV-Finanzkommission legt Bericht vor – Beratungen in der Koalition starten

Koalition berät nun über Umsetzung – Pharma Deutschland warnt vor kurzsichtigen Maßnahmen.
  • Gesellschaft & Politik
Autor:innen
Anna Wehage, 
Michael Hennrich
Die GKV-Finanzkommission hat heute, am 30. März 2026, im Rahmen einer Pressekonferenz ihren Abschlussbericht vorgestellt und an die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken übergeben. Die Ergebnisse, die kurzfristig wirksame Reformempfehlungen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab dem Jahr 2027 enthalten, sollen nun innerhalb der Regierungskoalition beraten und anschließend in konkrete Gesetzgebung überführt werden.

Die Ministerin kündigte an, die Vorschläge auszuwerten und bis spätestens zur Sommerpause einen Gesetzgebungsvorschlag ins Kabinett einzubringen, um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung kurz- und mittelfristig zu sichern.

Kritisch seitens Pharma Deutschland wird gesehen (nicht abschließend):

  • Einführung dynamisierter Herstellerabschlag (für das Jahr 2027 auf 14 %, ab dem Jahr 2028 eine Dynamisierung des Herstellerabschlag, durch Kopplung der Ausgabenentwicklung an die Einnahmeentwicklung)
  • Nachschärfung der Preis-Mengen-Regelung
  • Selektivverträge für therapeutisch gleichwertige Arzneimittel (auch unter Patent)
  • Abschaffung des Orphan-Drug-Privilegs
  • Streichung der Kostenübernahme für homöopathische Leistungen
  • Wiedereinführung apothekenbezogener Zytostatika-Ausschreibungen
  • Ausweitung der Regulierungsmöglichkeiten für die Preise von Schutzimpfungen

Die vorgelegten Vorschläge zeigen in Teilen auch in die richtige Richtung, insbesondere dort, wo strukturelle Effizienzreserven adressiert werden. Wie z.B. Einführung einer gestaffelten Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke, Höherbesteuerung von Alkohol und Tabak, Stärkung der Prävention, obligatorische Zweitmeinung und zur Finanzierung der Beiträge von Bürgergeldbeziehenden in der GKV aus Steuermitteln. Eine Senkung der Umsatzsteuer wurde ebenso ausgeklammert wie das Thema Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze.

Die Reformmaßnahmen werden in drei Kategorien eingeteilt: A*, A und B. Priorität haben Maßnahmen der Kategorie A* und A, während Kategorie B politisch besonders abgewogen werden muss.

Die ausführlichen Ergebnisse der GKV-Finanzkommission (Empfehlungen und Management Summary) finden Sie im Detail auf der BMG-Webseite.

Entscheidend wird jedoch sein, wie die Maßnahmen im Detail gesetzgeberisch ausgestaltet werden.

Pharma Deutschland setzt darauf, dass die Regierungskoalition im weiteren Prozess auf eine ausgewogene und nachhaltige Lösung hinarbeitet, die sowohl die Finanzierbarkeit des Systems als auch die Innovationskraft der Branche berücksichtigt.

Pharma Deutschland wird im morgigen Newsletter „Pharma Deutschland aktuell“ ausführlich zu den einzelnen Maßnahmen im Bereich der Arzneimittelpolitik sowie zu den zentralen gesundheitspolitischen Forderungen berichten.

Ihr Kontakt

Anna Wehage

Referentin nationale und europäische Gesetzgebung / Internationales / Fälschungsschutz
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