Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) in seiner endgültigen Stellungnahme und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) in seinem Stellungnahmeentwurf befürworten eine EU-weite Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von PFAS, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen.
Mit der heutigen Veröffentlichung beginnt auch die 60-tägige Konsultation zum Stellungnahmeentwurf des SEAC. Interessenträger sind eingeladen, bis zum 25. Mai Stellungnahmen einzureichen.
Der RAC kommt zu dem Schluss, dass PFAS zunehmende Risiken für Mensch und Umwelt darstellen. Sie seien äußerst persistent, verblieben über lange Zeiträume in der Umwelt, würden große Entfernungen zurücklegen und Grundwasser und Boden kontaminieren, während einige von ihnen schwerwiegende Gesundheitsprobleme wie Krebs und Beeinträchtigungen der Fortpflanzungsfähigkeit verursachen würden. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die derzeit geltenden Regulierungsmaßnahmen nicht ausreichen würden, um ihre Emissionen zu kontrollieren, und dass daher weitere EU-weite Regulierungsmaßnahmen erforderlich seien, um diese Risiken einzudämmen.
Der RAC empfiehlt Risikomanagementmaßnahmen zur Minimierung der Emissionen, falls Ausnahmeregelungen für bestimmte Verwendungszwecke von den Entscheidungsträgern bestätigt werden. Zu diesen Maßnahmen würden standortspezifische PFAS-Managementpläne für Hersteller und industrielle Anwender gehören, einschließlich der Überwachung von Emissionen, der Kommunikation innerhalb der Lieferkette über die Verwendung von PFAS, einer klaren Kennzeichnung für Verbraucher sowie Anweisungen für die sichere Verwendung und Entsorgung. Der RAC fordert außerdem die Meldung von PFAS-Emissionen aus Produktions- und Industriestandorten an die ECHA.
Der Stellungnahmeentwurf des SEAC hebt hervor, dass PFAS europaweit in vielen verschiedenen Anwendungsbereichen zum Einsatz kommen. Daher seien EU-weite Maßnahmen erforderlich, um Handelsverzerrungen zu vermeiden und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu gewährleisten. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass gezielte Ausnahmeregelungen für bestimmte PFAS-Verwendungen erforderlich seien, sofern dies durch die vorliegenden Nachweise, dass keine Alternativen verfügbar sind, sowie durch die Kosten-Nutzen-Analyse gerechtfertigt ist, um sicherzustellen, dass die Beschränkung verhältnismäßig bleibt.
Der Entwurf der Stellungnahme des SEAC unterstütze zudem die Einführung von Risikomanagementmaßnahmen zur Minimierung der PFAS-Emissionen bei Ausnahmeregelungen, wie vom RAC empfohlen. Auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen könne der Ausschuss jedoch nicht beurteilen, ob diese spezifischen Maßnahmen verhältnismäßig sind.
Die ECHA hat Konsultationsleitlinien und eine Übersicht über die Verwendungszwecke von PFAS veröffentlicht, um den Teilnehmern bei der Vorbereitung und Einreichung relevanter Informationen zu helfen. Die ECHA fordert die Teilnehmer auf, den Entwurf der Stellungnahme sorgfältig zu prüfen und die Leitlinien zu befolgen, um sicherzustellen, dass ihre Beiträge so nützlich wie möglich sind und zur Ausarbeitung der endgültigen Stellungnahme des SEAC beitragen.
Es wird erwartet, dass der SEAC seine endgültige Stellungnahme bis Ende 2026 verabschiedet, wobei gegebenenfalls neue Informationen aus der Konsultation berücksichtigt werden. Mit dieser Verabschiedung wird die wissenschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Beschränkung durch die Ausschüsse der ECHA abgeschlossen, und die Stellungnahmen werden der Europäischen Kommission offiziell vorgelegt. Auf der Grundlage der beiden endgültigen Stellungnahmen wird die Kommission eine Beschränkung zur Erörterung und Abstimmung im REACH-Ausschuss, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt, vorschlagen.
Hintergrund
Der Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in der EU/im EWR wurde von Behörden in den Niederlanden, Deutschland, Dänemark, Norwegen und Schweden ausgearbeitet und am 13. Januar 2023 bei der ECHA eingereicht. Er zielt darauf ab, die PFAS-Emissionen in die Umwelt zu verringern und Produkte und Verfahren für Menschen sicherer zu machen. Die sechsmonatige Konsultation zum Beschränkungsvorschlag lief vom 22. März bis zum 25. September 2023. Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der ECHA hat seine endgültige Stellungnahme zu dem Vorschlag am 2. März 2026 angenommen.