Der Wortlaut der Einigung ist derzeit jedoch noch nicht öffentlich verfügbar, da zunächst noch technische sowie rechts-linguistische Überarbeitungen erfolgen müssen. Die von den Mitgesetzgebern veröffentlichten Pressemitteilungen skizzieren dennoch die wichtigsten Elemente des Kompromisses, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
Finanzierung strategischer Projekte
Der vereinbarte Text würde Kriterien für die Einstufung industrieller strategischer Projekte innerhalb der EU schaffen. Ziel ist es, die heimischen Produktionskapazitäten für kritische Arzneimittel und deren Wirkstoffe aufzubauen, zu modernisieren und auszubauen.
Unternehmen, die nationale oder europäische Finanzhilfen erhalten, müssten klare Versorgungspflichten erfüllen, darunter insbesondere die vorrangige Belieferung des EU-Marktes.
Öffentliche Vergabeverfahren
Öffentliche Auftraggeber müssten bei Ausschreibungen für kritische Arzneimittel Kriterien zur Versorgungssicherheit („Resilienz“) anwenden. Die neuen Bestimmungen sollen außerdem die Produktion kritischer Arzneimittel und Wirkstoffe innerhalb der EU fördern und die Abhängigkeit von Drittstaaten verringern. Dazu gehört ein flexibler Ansatz einer „EU-Präferenz“ bei Vergabeverfahren sowie eine stärkere Berücksichtigung von Anbietern, deren Arzneimittel und pharmazeutische Wirkstoffe anteilig in der EU hergestellt werden.
Gemeinsame Beschaffung
Die Einigung würde es den Mitgliedstaaten ermöglichen, bei der Beschaffung kritischer Arzneimittel und anderer Arzneimittel von gemeinsamem Interesse enger zusammenzuarbeiten und dadurch ihre gemeinsame Verhandlungsmacht zu stärken.
Die Mitgesetzgeber wollen die Schwelle zur Einleitung eines von der Kommission koordinierten gemeinsamen Beschaffungsverfahrens von neun auf fünf Mitgliedstaaten senken. Zudem soll die Europäische Kommission künftig auch eigenständig Mitgliedstaaten zur Einreichung eines gemeinsamen Antrags auffordern können.
Schutzmechanismen für Notfalllagerbestände
Anforderungen an Notfalllagerbestände müssten transparent sein und den Grundsätzen der Solidarität und Verhältnismäßigkeit entsprechen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Maßnahmen eines Mitgliedstaats keine negativen Auswirkungen auf andere Mitgliedstaaten oder auf das Funktionieren des Binnenmarktes haben. Außerdem sollen die Regelungen zum Informationsaustausch verbessert werden. Die Nutzung des bestehenden freiwilligen Solidaritätsmechanismus würde präzisiert, um bei Bedarf eine freiwillige grenzüberschreitende Umverteilung kritischer Arzneimittel zu ermöglichen.
Arzneimittel für seltene Erkrankungen
Der Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Gesetzes würde in bestimmten zentralen Bereichen — insbesondere bei strategischen Projekten und der gemeinsamen Beschaffung — auf Arzneimittel für seltene Erkrankungen („Orphan Drugs“) ausgeweitet.
Nachdem die Mitgesetzgeber nun eine vorläufige Einigung erzielt haben, muss der Text noch vom Rat und vom Parlament gebilligt werden. Anschließend erfolgt nach der rechts-linguistischen Überarbeitung die formelle Annahme durch beide Institutionen.
