Nachdem der Bundestag den Kabinettsentwurf zur Notfallreform in 1. Lesung am 7. Juli 2026 behandelt hatte (Reform der Notfallversorgung im Bundestag), hat er heute nach einstündiger Debatte die Notfallreform (Drucksache 21/6808) in 2. und 3. Lesung in der Ausschussfassung (Drucksache 21/8629) beschlossen.
Über die Änderungsanträge zum GKV-BStabG ist bereits am 1. Oktober 2026 ausführlich berichtet worden (GKV-Sparpaket wird ausgeweitet: Weitere Änderungen über Notfallreform geplant). Eine wichtige Änderung betrifft den Änderungsantrag bezüglich der apothekenbezogenen Ausschreibung von Zytostatika (alter Antrag 7), der gestrichen worden war. Bereits in der Anhörung hatten mehrere Verbände diesen scharf kritisiert und zudem darauf verwiesen, dass im Markt durch die Hilfstaxe schon mehr als 160 Mio. Euro gespart würden. Die Folgeregelungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) im Überblick finden Sie hier.
Zur Abstimmung standen zudem der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes“ (Notfallgesetz – NotfallG) (Drucksache 21/2214) sowie von der AfD sowohl ein Entschließungs- (Drucksache 21/8632) als auch ein Änderungsantrag (Drucksache 21/8631) sowie drei Oppositionsanträge (Drucksache 21/1752, Drucksache 21/2228 und Drucksache 21/5822). Auch diesbezüglich ist der Bundestag der Ausschussempfehlung gefolgt – in allen Fällen sind die Gesetzesentwürfe und Anträge abgelehnt worden.
Das Gesetz wird nun zum zweiten Durchgang dem Bundesrat zugeleitet. Bisher steht es (noch) nicht auf der Tagesordnung für morgen, den 16. Oktober 2026. Die nächste Bundesratssitzung findet am 20. November 2026 statt.