10.07.2026, 07:52

Reform der Notfallversorgung im Bundestag

Notdienst, Rettungsdienst und Notaufnahmen sollen künftig enger zusammenarbeiten.
  • Regulierung & Zulassung
Autor:innen
Andrea Schmitz
Der Bundestag hat gestern, am 9. Juli 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform der Notfallversorgung“ behandelt und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss.

Ziel des Gesetzentwurfs (Bundestag-Drucksache 21/608) ist eine besser abgestimmte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Patientinnen und Patienten in Akut- und Notfällen.

Kern des Entwurfs ist eine engere Verzahnung von vertragsärztlichem Notdienst, Notaufnahmen und Rettungsdienst. Künftig sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) mit zentraler Ersteinschätzung die Patientinnen und Patienten gezielter in die passende Versorgungsebene steuern.

Weitere Regelungen:

Die Rufnummer 116 117 soll künftig Terminservice- und Akutleitstelle umfassen und digital mit den Rettungsleitstellen unter 112 vernetzt werden. Zudem soll die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert werden.

Vorgesehen sind außerdem Möglichkeiten zur Abgabe von Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten in bestimmten Notfallkonstellationen, Maßnahmen zur Reanimation sowie ein bundesweites Kataster öffentlich zugänglicher Defibrillatoren. Für die Digitalisierung der Notfallrettung sind von 2027 bis 2031 insgesamt 225 Millionen Euro vorgesehen.

Ihr Kontakt

Andrea Schmitz

Justiziarin, Leiterin Abteilung Recht
Rechtsanwältin, Syndikusrechtsanwältin
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