Die Bundesregierung hat am 15. Juli 2026 den Gesetzesentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) vorgelegt. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege weiter auszubauen, Gesundheitsdaten stärker für Versorgung, Forschung und Innovation nutzbar zu machen sowie die Vorgaben des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) fristgerecht in deutsches Recht umzusetzen.
Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte. Die ePA soll künftig stärker in Versorgungsprozesse eingebunden werden und zusätzliche Funktionen erhalten. Geplant sind unter anderem die Integration einer digitalen Impfdokumentation, die Einbindung elektronischer Überweisungen, neue Möglichkeiten für die Terminvermittlung sowie ein digitaler Versorgungseinstieg über die ePA-App.
Zur Umsetzung des EHDS schafft der Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen für den grenzüberschreitenden Austausch und die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten. Vorgesehen sind unter anderem ein dezentrales Datenzugangssystem mit koordinierender Zugangsstelle, ein Register für Betroffenenrechte sowie die Einführung einer Forschungskennziffer zur datenschutzkonformen Verknüpfung von Datenbeständen. Gesundheitsdaten sollen dadurch stärker für Forschung, Versorgungssteuerung und innovative Anwendungen nutzbar werden. Krankenkassen sollen Datennutzungen künftig in sogenannten Reallaboren erproben können.
Im Bereich der digitalen Versorgung sieht der Entwurf unter anderem die Einführung der elektronischen Überweisung, einen bundesweit einheitlichen digitalen Versorgungseinstieg mit Ersteinschätzung und Terminvermittlung sowie Anpassungen bei DiGA vor. Darüber hinaus werden die Zugriffsmöglichkeiten von Apotheken auf ePA-Daten erweitert, um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu stärken.
Weitere Regelungen betreffen die Interoperabilität und die Telematikinfrastruktur. Leistungserbringer sollen Gesundheitsdaten künftig interoperabel vorhalten, Hersteller entsprechender Systeme müssen dies technisch unterstützen. Die gematik erhält zusätzliche Aufgaben und Befugnisse zur Sicherstellung von Betriebsstabilität, Interoperabilität und Cyberresilienz der digitalen Gesundheitsinfrastruktur.