13.07.2026, 14:15

Bundesrat berät Änderungen im Apothekenrecht

Die geplante Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen soll Apotheken entlasten, den Personaleinsatz flexibilisieren und Regelungen zur Vergütung sowie zum Versandhandel weiterentwickeln.
  • Regulierung & Zulassung
Autor:innen
Vera Strecker, 
Andrea Schmitz
Der Bundesrat ist in seiner Sitzung am 10. Juli 2026 den Empfehlungen des federführenden Gesundheitsausschusses und des Ausschusses für Kulturfragen gefolgt und hat der Verordnung zugestimmt.

Mit der geplanten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Apotheken angepasst werden. Im Mittelpunkt stehen Erleichterungen im Apothekenbetrieb, flexiblere Einsatzmöglichkeiten von Personal sowie Änderungen in weiteren arzneimittel- und apothekenrechtlichen Vorschriften.

Der Bundesrat hat sich mit dem Verordnungsentwurf auf Grundlage der Empfehlungen seiner Ausschüsse befasst. Er spricht sich grundsätzlich für eine Zustimmung aus, schlägt aber mehrere Änderungen und Ergänzungen vor. Dazu gehört unter anderem, Personen, die sich im Verfahren zur Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation befinden, unter bestimmten Voraussetzungen Tätigkeiten in der Apotheke zu ermöglichen. Damit soll ein Beitrag zur Entlastung der Apotheken und zur besseren Nutzung vorhandener Fachkräftepotenziale geleistet werden.

Weitere Empfehlungen betreffen unter anderem die Herstellung medizinischer Gase in Krankenhausapotheken sowie Fragen der Apothekenvergütung. Zudem wird der europäische Versandhandel mit Arzneimitteln aufgegriffen und eine ergänzende Entschließung gefasst. Damit werden neben kurzfristigen Entlastungsmaßnahmen auch grundsätzliche Fragen der Arzneimittelversorgung und der Wettbewerbsbedingungen im Apothekenmarkt adressiert.

Dem vollständigen Beschluss (Drucksache 317/26) lassen sich diese Informationen sowie die ebenfalls gefasste Entschließung entnehmen.

Ihr Kontakt

Vera Strecker

Referentin Recht & Sozialrecht
Rechtsanwältin, Syndikusrechtsanwältin

Andrea Schmitz

Justiziarin, Leiterin Abteilung Recht
Rechtsanwältin, Syndikusrechtsanwältin
Zeichenfläche 1