03.09.2026, 14:00
Schlussanträge zur EU-Kommunalabwasserrichtlinie: Art. 9 ist nichtig
In der Rechtssache C-193/25 schlägt Generalanwältin Juliane Kokott vor, zentrale Regelungen der erweiterten Herstellerverantwortung für Arzneimittel und Kosmetika in der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie für nichtig zu erklären.