April 2026

Anleitung zur PFAS-Konsultation

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) unterstützt eine EU-weite Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von PFAS, mit gezielten Ausnahmeregelungen, um die Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren. Eine öffentliche Konsultation soll Informationen zu Alternativen und Auswirkungen in verschiedenen Sektoren sammeln, insbesondere auch im Arzneimittel- und Medizinproduktebereich. Pharma Deutschland bittet um Teilnahme an der Konsultation.
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PFAS Beschränkung in der EU

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Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) spricht sich in seiner endgültigen Stellungnahme und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) in seinem Stellungnahmeentwurf für eine EU-weite Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von PFAS aus, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen. 

Die beiden wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA unterstützen EU-weite Maßnahmen mit angemessenen Ausnahmeregelungen und Kontrollen, um den zunehmenden und langanhaltenden Risiken zu begegnen, die per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) für Mensch und Umwelt darstellen.

Aufruf zur Teilnahme an der Konsultation

Stakeholder, wie z.B. die Industrie, Nichtregierungsorganisationen, Hersteller und Entwickler von Alternativen, Forscher sowie die Öffentlichkeit – werden von der ECHA eingeladen bis zum 25. Mai 2026 Stellungnahmen abzugeben, die in die endgültige Stellungnahme des SEAC einfließen sollen.

Die 60-tägige Konsultation, die im Rahmen einer strukturierten Umfrage erfolgt, soll Fragen zu den potenziellen Auswirkungen einer Einschränkung der Verwendung von PFAS in verschiedenen Sektoren beinhalten, wie sie im Entwurf der Stellungnahme des SEAC beschrieben sind. Teilnehmer werden gebeten, konkrete Angaben zur Verfügbarkeit und Durchführbarkeit von Alternativen zu diesen weit verbreiteten Chemikalien zu machen. 

Informationen zu den mit PFAS verbundenen Gefahren und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt werden nicht berücksichtigt, da diese bereits in der Stellungnahme des Ausschusses für Risikobewertung (RAC) behandelt werden.

Im Mittelpunkt der Konsultation soll der Entwurf einer Stellungnahme des SEAC stehen, auf den sich der Ausschuss am 10. März 2026 geeinigt hat. Die ECHA hat Leitlinien für die Konsultation sowie eine Übersicht über die Verwendungszwecke von PFAS veröffentlicht, um den Teilnehmern bei der Vorbereitung und Einreichung relevanter Informationen zu helfen. Die ECHA weist darauf hin, dass die Leitlinien befolgt werden sollen, um sicherzustellen, dass ihre Beiträge für den SEAC so nützlich wie möglich sind. Die Konsultation endet am 25. Mai 2026.

Alle nicht als vertraulich gekennzeichneten Konsultationsantworten werden auf der Website der ECHA veröffentlicht.

Aktueller Stand und mögliche Auswirkungen auf den Arzneimittel- und Medizinproduktebereich

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat vor dem Hintergrund des überarbeiteten Hintergrunddokuments sowie der Stellungnahmen der Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) um eine Einschätzung der möglichen Auswirkungen der geplanten PFAS Beschränkung auf den Arzneimittel- und den Medizinproduktebereich gebeten.

In der Anfrage des Bundesministeriums für Gesundheit heißt es dazu, dass die Überarbeitung des Hintergrunddokuments zur geplanten Beschränkung von PFAS abgeschlossen sei. Die einreichenden Behörden aus fünf europäischen Ländern haben über 5600 Kommentare ausgewertet und relevante Informationen integriert. Das Dokument wurde Ende August 2025 von der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht.

Eine Zusammenfassung (What you need to know about the updated PFAS restriction dossier) des überarbeiteten Hintergrunddokuments findet sich auf der Webseite der BAUA.

PFAS‑Regulierung in der EU: Hintergrund zum Beschränkungsvorschlag

Der Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in der EU/im EWR wurde von Behörden in den Niederlanden, Deutschland, Dänemark, Norwegen und Schweden ausgearbeitet und am 13. Januar 2023 bei der ECHA eingereicht. Er zielt darauf ab, die PFAS-Emissionen in die Umwelt zu verringern und Produkte und Verfahren für Menschen sicherer zu machen. Die sechsmonatige Konsultation zum Beschränkungsvorschlag lief vom 22. März bis zum 25. September 2023. Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der ECHA hat seine endgültige Stellungnahme zu dem Vorschlag am 2. März 2026 angenommen.

Die im Rahmen der Konsultation eingereichten relevanten Informationen sollen geprüft werden, um die im Entwurf der Stellungnahme dargelegten Schlussfolgerungen des Ausschusses zu bestätigen oder anzupassen. Es werde erwartet, dass der Ausschuss seine endgültige Stellungnahme bis Ende 2026 verabschiedet. Mit dieser Verabschiedung werde die wissenschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Beschränkung durch die Ausschüsse der ECHA abgeschlossen, und die Stellungnahmen werden danach der Europäischen Kommission offiziell vorgelegt.

Auf der Grundlage der beiden endgültigen Stellungnahmen wird die Kommission eine Beschränkung zur Erörterung und Abstimmung im REACH-Ausschuss, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt, vorschlagen.

Stellungnahmeentwurf des SEAC

Der Stellungnahmeentwurf des SEAC hebt hervor, dass PFAS europaweit in vielen verschiedenen Anwendungsbereichen zum Einsatz kommen. Daher seien EU-weite Maßnahmen erforderlich, um Handelsverzerrungen zu vermeiden und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu gewährleisten. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass gezielte Ausnahmeregelungen für bestimmte PFAS-Verwendungen erforderlich seien, sofern dies durch die vorliegenden Nachweise, dass keine Alternativen verfügbar sind, sowie durch die Kosten-Nutzen-Analyse gerechtfertigt ist, um sicherzustellen, dass die Beschränkung verhältnismäßig bleibt.

Der Entwurf der Stellungnahme des SEAC unterstütze zudem die Einführung von Risikomanagementmaßnahmen zur Minimierung der PFAS-Emissionen bei Ausnahmeregelungen, wie vom RAC empfohlen. Auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen könne der Ausschuss jedoch nicht beurteilen, ob diese spezifischen Maßnahmen verhältnismäßig sind.

ECHA Event 7. Mai 2026

PFAS restriction: ECHA Committees’ opinions and next steps

The webinar will present the Committees’ current conclusions on PFAS hazards, emissions and risks, the expected risk reduction of the proposed restriction, socio‑economic impacts, available alternatives and possible derogations, as well as the next steps in the REACH process.
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