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Finanzentwicklung der GKV
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen sind in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres mit rund 7,1 Prozent deutlich stärker als die Beitragseinnahmen mit rund 4,1 Prozent gestiegen. Trotzdem haben die 93 gesetzlichen Krankenkassen im 1. Halbjahr 2026 einen Überschuss in Höhe von 2,6 Milliarden Euro erzielt. Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen zum Halbjahresende rund 7,5 Milliarden Euro. Dies entspricht gut 0,2 Monatsausgaben und liegt damit – im Durchschnitt über alle Krankenassen – wieder auf Höhe der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve. Ergebnis des Gesundheitsfonds: Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2026 über eine Liquiditätsreserve von rund 7,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im ersten Halbjahr 2026 ein Defizit von 5,9 Milliarden Euro. Der größere Teil dieses Defizits ist saisonüblich: So fließen die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatliche Zuweisungen in konstanter Höhe an die Krankenkassen, während die Einnahmen unterjährig erheblich schwanken und insbesondere im 4. Quartal aufgrund der Verbeitragung von Jahressonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld höher ausfallen. Die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 4,1 Prozent. Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 188,9 Milliarden Euro standen Ausgaben in Höhe von 186,3 Milliarden Euro gegenüber. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einer nahezu gleichbleibenden Anzahl von Versicherten einen Zuwachs von 7,1 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz entsprach Ende Juni 3,13 Prozent und lag damit oberhalb des Ende Oktober 2025 für das Jahr 2026 bekanntgegebenen durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatzes von 2,9 Prozent. Entwicklungen bei den Ausgaben: Die Krankenkassen verzeichneten im 1. Halbjahr 2026 einen weiterhin dynamischen Anstieg der Leistungsausgaben und Verwaltungskosten von 7,1 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen dabei um 7,4 Prozent und damit etwas weniger stark als im Vorjahr (+7,7 Prozent). Die Zuwächse liegen weiterhin deutlich über dem langfristigen Durchschnitt. Zudem liegt das Ausgabenwachstum wie auch schon 2025 und 2024 deutlich oberhalb der Zuwächse bei den beitragspflichtigen Einnahmen. Die Verwaltungskosten stagnierten nahezu auf dem Vorjahresniveau (+0,6 Prozent). In absoluten Zahlen stiegen die Leistungsausgaben der Krankenkassen im 1. Halbjahr um 12,2 Milliarden Euro, und die Verwaltungskosten blieben weitestgehend unverändert. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sind im 1. Halbjahr um 9,3 Prozent bzw. 5,1 Milliarden Euro gestiegen und stellen damit den maßgeblichen Treiber der hohen Ausgabendynamik dar. Der prozentuale Zuwachs liegt mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt der jährlichen Zuwächse im Zeitraum 2013-2024 und nochmals leicht über der Dynamik im bisherigen Rekordjahr 2025. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Krankenhäuser im Zeitraum von November 2025 bis Oktober 2026 von Rechnungszuschlägen zur Finanzierung der Soforttransformationskosten in Höhe von 3,25% des Rechnungsbetrags profitieren. Die Aufwendungen für die Versorgung mit Arzneimitteln stiegen um 5,1 Prozent bzw. 1,5 Milliarden Euro. Innerhalb der Arzneimittel verzeichnen die Aufwendungen für Arzneimittel im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung deutlich überdurchschnittliche Zuwächse (26,7 Prozent bzw. 462 Millionen Euro). Die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen wachsen mit +6,0 Prozent bzw. +1,63 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2026 etwas weniger stark als in den vergangenen zwei Jahren. Gleichzeitig liegt die beobachtete Dynamik deutlich oberhalb des langjährigen Schnittes sowie oberhalb der Zuwächse bei den beitragspflichtigen Einnahmen. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann: “Die Finanzergebnisse der Krankenkassen für das erste Halbjahr 2026 geben keinen Anlass zur Entwarnung. Die Ausgabendynamik übersteigt weiterhin die Zuwächse bei den Einnahmen deutlich. Diese Entwicklung muss gestoppt werden, um die Beitragssatzspirale zu brechen. Mitte Juli hat die Regierungskoalition im Bundestag daher das Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, mit dem die finanzielle Situation der GKV ab dem kommenden Jahr durch ein ausgewogenes Reformpaket stabilisiert werden soll. Kern der Reform ist, dass wir die Ausgaben wieder an die Einnahmen koppeln und Doppel- sowie Zusatzvergütungen ohne klaren Nutzen streichen. Mit einem Einsparvolumen von rund 19 Mrd. Euro soll das Gesetz den durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatz im kommenden Jahr bei 2,9 Prozent stabil halten. Parallel arbeiten wir mit umfassenden Strukturreformen wie der Notfallreform und der Einführung eines Primärversorgungssystems daran, unser Gesundheitssystem langfristig effizienter und stärker bedarfsgerecht zu gestalten.” Weitere Entwicklung: Bei der Interpretation der Daten des 1. Halbjahres ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, insbesondere bei Ärzten und Zahnärzten, von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen. Daher sind die Rechnungsergebnisse des 1. Halbjahres noch mit Vorsicht zu interpretieren. Die Finanzergebnisse für das 1. -3. Quartal 2026 werden Ende November vorliegen. Vor dem Hintergrund des deutlichen Überschusses der Krankenkassen, sind die kurzfristigen und unverhältnismäßigen Forderungen in der GKV aus Sicht von Pharma Deutschland reine " Panikmache ". Wie in der Pressemitteilung vom 20.08.2026 klargestellt, benötigt es im Rahmen der kommenden Ergebnisse der Finanzkommission eines konstruktiven Dialoges mit der pharmazeutischen Industrie, um den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken .
07.09.2026 Beitrag PD
PD-D-C826090714220
07.09.2026 Datei PD
Festbeträge für neu in den Handel kommende Fertigarzneimittel
Alpha-Rezeptorenblocker (Gruppe 2, verschreibungspflichtig) Benzodiazepine (Gruppe 1, verschreibungspflichtig). Die Festbeträge und Zuzahlungsfreistellungsgrenzen sind ab dem 1. Oktober 2026 anzuwenden.
07.09.2026 Beitrag PD
Preisentwicklung auf dem Arzneimittelmarkt bis Juli 2026
Preisentwicklung auf dem Arzneimittelmarkt bis Juli 2026 GKV-Arzneimittelindex Impressum Die vorliegende Publikation ist ein Beitrag des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WldO). Preisentwicklung auf dem Arzneimittelmarkt bis Juli 2026 Berlin, September 2026 Salka Enners, Prof. Dr. Michael Thiede Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO) im AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin Geschäftsführender Vorstand: Dr. Carola Reimann (Vorsitzende) Jens Martin Hoyer (stellv. Vorsitzender) http://www.aok-bv.de/impressum/index.html Registergericht Berlin (Charlottenburg), GsR 634 B Aufsichtsbehörde: Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung –SenGPG– Oranienstraße 106, 10969 Berlin Satz: Anja Füssel, Tatjana Schwarz Titelfoto: AOK Medien GmbH Nachdruck, Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung (gleich welcher Art), auch von Teilen des Werkes, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung. E-Mail: wido@wido.bv.aok.de Internet: http://www.wido.de http://www.aok-bv.de/impressum/index.html http://www.wido.de/ Inhalt Einleitende Hinweise ............................................................................................................. 4 Einordnung der Ergebnisse in den Gesamtmarkt ........................................................................ 4 Teil I: Preisindex im Arzneimittelmarkt.................................................................................. 6 Gesamtmarkt ............................................................................................................................... 6 Festbetrags- und Nicht-Festbetragsmarkt ................................................................................... 9 Preisentwicklung nach Arzneimittelgruppen ............................................................................. 12 Teil 2: Kennwerte der Preisveränderung im Arzneimittelmarkt ........................................... 14 Einzelne Marktsegmente ........................................................................................................... 15 Vergleich der Marktsegmente ................................................................................................... 19 Arzneimittelgruppen .................................................................................................................. 21 Allgemeine methodische Hinweise ...................................................................................... 22 Datenbasis ................................................................................................................................. 23 4 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 7/2026 Einleitende Hinweise Die vorliegende Publikation stellt die Preisentwicklung im Fertigarzneimittelmarkt mit zwei möglichen Berechnungsansätzen dar. Damit wird ermöglicht, dass bei der Dar- stellung der aktuellen Preisentwicklung einerseits die Verordnungsmengen eines fes- ten Warenkorbs und andererseits aktuelle Marktbewegungen auf Produktebene stärker fokussiert werden. In Teil 1 wird der Preisindex eines definierten Warenkorbs nachgezeichnet. Dabei wer- den die Preise aller Arzneimittel entsprechend ihrer Verordnungshäufigkeit im Vorjahr bis zum aktuellen Monat verglichen. Damit ein Arzneimittel hier berücksichtigt wird, muss es also sowohl im Vorjahr (Basiszeitraum) als auch aktuell (Betrachtungszeit- raum) auf dem Markt verfügbar gewesen sein. Dabei wird der Effekt umso stärker ge- wichtet, je häufiger es verordnet wurde. Aktuelle Marktentwicklungen werden damit auf Preisebene, nicht aber auf Produktebene nachvollzogen. In Teil 2 werden die Preise aller aktuell verordnungsfähigen Arzneimittel als ungewich- tete Mittelwerte der Marktsituation der Vormonate gegenübergestellt. Aktuelle Markt- entwicklungen werden sowohl auf Preisebene als auch auf Produktebene (einschließ- lich der aktuellen Markteintritte und Marktaustritte und deren individuelle Preise) nachvollzogen. Dies geschieht unabhängig von der Verordnungshäufigkeit in einem definierten Zeitraum. Die Analysen basieren auf allem verkehrsfähigen, rezeptpflichti- gen Arzneimittel, für die eine Preisangabe vorliegt. Diese Arzneimittel können sowohl von ambulant tätigen Kassenärzten verordnet werden wie auch im Krankenhaus ein- gesetzt werden. Einordnung der Ergebnisse in den Gesamtmarkt Die dargestellten Preisentwicklungen beziehen sich auf die Veränderung der Arznei- mittelpreise im Zeitverlauf, beispielsweise gegenüber dem Vorjahresmonat oder – bei Indexdarstellungen – gegenüber dem Referenzmonat Januar des Vorjahres. Die ausge- wiesenen Preisindizes beschreiben ausschließlich die Entwicklung der Preise bestehen- der und neu in den Markt eintretender Arzneimittel. Sinkende oder stagnierende Preisindizes schließen daher eine Veränderung der Arzneimittelausgaben nicht aus. Die Ausgaben können insbesondere durch Veränderungen des Verordnungsgesche- hens und eine Verschiebung hin zu potenziell höherpreisigen Arzneimitteln beeinflusst werden. Für die Einordnung der Ausgabenentwicklung bedarf es daher neben der Betrachtung der Arzneimittelpreise auch einer Analyse der Verordnungsmenge und Veränderun- gen der Markt- und Verordnungsstruktur. Hierzu wird die Entwicklung der Bruttoum- sätze mithilfe einer Komponentenzerlegung analysiert.1,2 Basierend auf der Anzahl der 1 Enners, S., Paschke, V., Ajanovic, K., Zawinell, A., Niepraschk-von Dollen, K., Thiede, M. (2025). Der GKV- Arzneimittelmarkt: Klassifikation, Methodik und Ergebnisse 2025. https://doi.org/10.4126/FRL01- 006526383 2 Thiede, M., Enners, S., Bauckmann, J., Niepraschk-von Dollen, K., Zawinell, A. (2025). Der Arzneimittel- markt 2024 im Überblick. In: Schröder, H., Thürmann, P.A., Thiede, M., Enners, S., Busse, R. (eds) Arz- neimittel-Kompass 2025. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-72460-6_23 https://doi.org/10.4126/FRL01-006526383 https://doi.org/10.4126/FRL01-006526383 https://doi.org/10.1007/978-3-662-72460-6_23 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 7/2026 5 Verordnungen und dem durchschnittlichen Bruttoumsatz werden die Veränderungen in Preis-, Mengen- und Strukturkomponenten aufgeteilt und damit die einzelnen Ein- flussgrößen auf die Ausgabenentwicklung isoliert. Im Jahr 2024 stiegen die Bruttoumsätze gegenüber dem Vorjahr um 7,0 %. Diese Ent- wicklung ist auf eine Zunahme der Verordnungen (+2,6 %) sowie einen deutlichen Zu- wachs bei dem Wert je Verordnung um +4,3 % zurückzuführen. Dem leicht negativen Preiseffekt von -0,9 % steht die Strukturkomponente – bestehend aus dem Inter- und dem Intramedikamenteneffekt – von +6,0 % entgegen. Die Veränderung in der Struk- turkomponente beschreibt eine Verschiebung hin zu Verordnungen von neuen und hochpreisigen patentgeschützten Arzneimitteln. Dieser Wandel im Verordnungs- und Therapieverhalten war über die letzten Jahre hinweg der wesentliche Treiber der Um- satzentwicklung. 6 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 7/2026 Teil I: Preisindex im Arzneimittelmarkt Gesamtmarkt Im Folgenden wird der Preisindex im gesamten Arzneimittelmarkt dargestellt. In Abbildung 1 wird die Preisentwicklung gegenüber Januar 2024 als Preisindex darge- stellt. Der Preisindex berechnet sich auf der Grundlage der monatlichen Steigerungen. In Abbildung 2 wird der prozentuale Anstieg zwischen zwei aufeinanderfolgenden Mo- naten dargestellt. Mit der Aktualisierung des Warenkorbes können die Werte von vorangegangenen Pub- likationen abweichen. Die Tabelle 1 beinhaltet neben den Preisindizes die Änderungswerte gegenüber dem Vormonat (vgl. Abbildung 1) und dem Monat des Vorjahres. Abbildung 1: Preisindex im Gesamtmarkt für Fertigarzneimittel Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 2024 2025 2026 Preisindex (Jan 2024= 100) Gesamtmarkt GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 7/2026 7 Abbildung 2: Preisentwicklung im Gesamtmarkt gegenüber Vormonat in Prozent Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 -3,0 -2,5 -2,0 -1,5 -1,0 -0,5 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 2024 2025 2026 8 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 7/2026 Tabelle 1: Ausgewählte Indikatoren der Preisentwicklung von Januar 2025 bis Juli 2026 für Fertigarzneimittel Jahr Monat Preisindex Preisanstieg gegenüber Januar 2024 = 100 Vorjahr in % Vormonat in % 2025 Januar 98,9 -1,1 0,0 Februar 98,8 -1,3 -0,1 März 98,7 -1,4 -0,1 April 98,7 -1,2 0,0 Mai 98,7 -0,8 0,0 Juni 98,6 -0,7 -0,1 Juli 98,8 -0,8 0,2 August 98,8 -0,8 0,0 September 98,7 -0,7 0,0 Oktober 98,7 -0,5 0,0 November 98,6 -0,4 -0,1 Dezember 98,5 -0,5 -0,1 Jahresdurchschnitt 98,7 -0,8 0,0 2026 Januar 98,4 -0,5 -0,1 Februar 98,4 -0,4 0,0 März 98,5 -0,2 0,1 April 98,0 -0,7 -0,5 Mai 97,9 -0,7 0,0 Juni 97,9 -0,7 0,0 Juli 98,8 0,0 0,9 Jahresdurchschnitt 98,3 -0,5 0,0 Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 7/2026 9 Festbetrags- und Nicht-Festbetragsmarkt Im Folgenden werden die oben beschriebenen Analysen für den Markt der Festbetrags- arzneimittel vorgestellt. Stichtag zur Abgrenzung beider Marktsegmente ist der jewei- lige 1. des Analysemonats. Durch Änderungen der Festbetragsfestlegungen kann die Warenkorbabgrenzung von der in vorangegangenen Publikationen abweichen. Die Monatswerte werden auf der Grundlage der aktuell gültigen Festbetragsgruppen auch rückwirkend neu berechnet. In Abbildung 3 ist die monatliche Preisentwicklung nach den Marktsegmenten Festbe- tragsmarkt, Nicht-Festbetragsmarkt und Gesamtmarkt als Preisindex dargestellt. Die Tabelle 2 beschreibt die Indexwerte nach den Marktsegmenten Festbetragsmarkt, Nicht-Festbetragsmarkt und Gesamtmarkt. Die monatliche Preisentwicklung im Vergleich zum Vorjahresmonat für die Marktseg- mente sind in der Tabelle 3 aufgeführt. Abbildung 3: Preisindex für Fertigarzneimittel nach Marktsegmenten (entsprechend § 35 SGB V) Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 2024 2025 2026 Preisindex (Jan. 2024 = 100) Nicht-Festbetragsmarkt Festbetragsmarkt Gesamtmarkt 10 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 7/2026 Tabelle 2: Preisentwicklung für Fertigarzneimittel nach Marktsegmenten (entsprechend § 35 SGB V) von Januar 2024 bis Juli 2026 Jahr Monat Gesamtmarkt Festbetragsmarkt* Nicht- Festbetragsmarkt* 2024 Januar 100,0 100,0 100,0 Februar 100,1 100,2 100,1 März 100,1 100,1 100,0 April 99,8 99,6 99,9 Mai 99,5 99,6 99,5 Juni 99,3 99,5 99,2 Juli 99,6 98,2 100,2 August 99,6 98,1 100,3 September 99,4 98,1 100,0 Oktober 99,2 97,6 99,9 November 99,0 97,6 99,6 Dezember 98,9 97,6 99,6 Jahresdurchschnitt 99,5 98,9 99,9 2025 Januar 98,9 97,6 99,5 Februar 98,8 97,6 99,4 März 98,7 97,5 99,3 April 98,7 97,1 99,5 Mai 98,7 97,0 99,5 Juni 98,6 96,9 99,4 Juli 98,8 96,9 99,7 August 98,8 96,9 99,7 September 98,7 96,8 99,6 Oktober 98,7 96,8 99,6 November 98,6 96,6 99,6 Dezember 98,5 96,6 99,4 Jahresdurchschnitt 98,7 97,0 99,5 2026 Januar 98,4 96,6 99,2 Februar 98,4 96,6 99,3 März 98,5 96,8 99,3 April 98,0 95,4 99,2 Mai 97,9 95,3 99,2 Juni 97,9 95,2 99,2 Juli 98,8 96,6 99,8 Jahresdurchschnitt 98,3 96,1 99,3 * Die Veränderungswerte sind dann nicht unmittelbar mit den Angaben der Vorperioden vergleichbar, wenn neue Festbetragsfestlegungen gelten. In den Teilmärkten werden die jeweils aktuellen Marktanteile zu- grunde gelegt, d. h. die Veränderungswerte basieren damit auf den jeweils aktuellen Marktverhältnissen und werden rückwirkend neu berechnet Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 7/2026 11 Tabelle 3: Preisentwicklung für Fertigarzneimittel nach Marktsegmenten (entsprechend § 35 SGB V) im Vergleich zum Vorjahr in Prozent Jahr Monat Gesamtmarkt in % Festbetragsmarkt* in % Nicht-Festbetrags- markt* in % 2025 Januar -1,1 -2,4 -0,5 Februar -1,3 -2,6 -0,7 März -1,4 -2,6 -0,8 April -1,2 -2,6 -0,5 Mai -0,8 -2,6 0,0 Juni -0,7 -2,5 0,2 Juli -0,8 -1,3 -0,5 August -0,8 -1,3 -0,6 September -0,7 -1,3 -0,3 Oktober -0,5 -0,9 -0,3 November -0,4 -1,0 -0,1 Dezember -0,5 -0,9 -0,2 Jahresdurchschnitt -0,8 -1,8 -0,4 2026 Januar -0,5 -1,0 -0,3 Februar -0,4 -1,0 -0,1 März -0,2 -0,8 0,0 April -0,7 -1,7 -0,2 Mai -0,7 -1,7 -0,3 Juni -0,7 -1,7 -0,2 Juli 0,0 -0,2 0,1 Jahresdurchschnitt -0,5 -1,2 -0,1 * Die Veränderungswerte sind dann nicht unmittelbar mit den Angaben der Vorperioden vergleichbar, wenn neue Festbetragsfestlegungen gelten. In den Teilmärkten werden die jeweils aktuellen Marktanteile zu- grunde gelegt, d. h. die Veränderungswerte basieren damit auf den jeweils aktuellen Marktverhältnissen und werden rückwirkend neu berechnet Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 12 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 7/2026 Preisentwicklung nach Arzneimittelgruppen In Abbildung 4 ist die Preisentwicklung der Arzneimittelgruppen entsprechend dem ak- tuellen Stand der ATC-Klassifikation des GKV-Arzneimittelindex im Vergleich zum Vorjahresmonat dargestellt. Hierbei werden die 20 umsatzstärksten Arzneimittelgrup- pen berücksichtigt. Tabelle 4 zeigt die Preisentwicklung gegenüber dem Vorjahresmo- nat, den Umsatzanteil im Gesamtmarkt des Jahres 2024 und die Preisentwicklung ent- sprechend der aktuellen Festbetragseinstufung in den Arzneimittelgruppen. Abbildung 4: Preisentwicklung Juli 2026 im Vergleich zum Vorjahresmonat in % nach Arznei- mittelgruppen Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 -0,5 -7,9 -2,8 -2,0 -2,0 -1,7 -1,1 -0,8 -0,5 -0,5 -0,2 -0,1 -0,1 0,1 0,27 0,28 0,4 0,4 0,8 1,6 2,1 -11 -10 -9 -8 -7 -6 -5 -4 -3 -2 -1 0 1 2 3 4 Gesamtmarkt Andere Mittel für das Nervensystem Immunstimulanzien Immunsuppressiva Psychoanaleptika Mittel, die den Lipidstoffwechsel beeinflussen Antivirale Mittel zur systemischen Anwendung Antineoplastische Mittel Psycholeptika Antihämorrhagika Ophthalmika Endokrine Therapie Analgetika Antithrombotische Mittel Andere Mittel f. d. alimentäre System und d. Stoffwechsel Mittel bei obstruktiven Atemwegserkrankungen Andere Dermatika Antidiabetika Immunsera und Immunglobuline Mittel mit Wirkung auf das Renin-Angiotensin-System Antibiotika zur systemischen Anwendung GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 7/2026 13 Tabelle 4: Preisentwicklung in % nach Arzneimittelgruppen für Juli 2026 im Vergleich zum Vorjahresmonat ATC Code Arzneimittelgruppe nach 2. Ebene der ATC-Klassifikation Umsatzanteil im Jahr 2024 in % Gesamt- markt Festbetrags- markt* Nicht-Festbe- tragsmarkt* A10 Antidiabetika 8,3 0,4 1,1 0,3 A16 Andere Mittel für das alimentäre System und den Stoffwechsel 1,8 0,3 -10,7 0,5 B01 Antithrombotische Mittel 6,7 0,1 -1,3 0,2 B02 Antihämorrhagika 2,0 -0,5 0,1 -0,9 C09 Mittel mit Wirkung auf das Renin- Angiotensin-System 3,8 1,6 2,5 -0,7 C10 Mittel, die den Lipidstoffwechsel beeinflussen 2,1 -1,7 -2,3 -0,6 D11 Andere Dermatika 1,7 0,4 - 0,4 J01 Antibiotika zur systemischen An- wendung 1,4 2,1 0,5 5,9 J05 Antivirale Mittel zur systemischen Anwendung 2,3 -1,1 -4,7 -0,6 J06 Immunsera und Immunglobuline 1,6 0,8 - 0,8 L01 Antineoplastische Mittel 7,7 -0,8 -2,7 -0,8 L02 Endokrine Therapie 3,1 -0,1 -9,0 0,6 L03 Immunstimulanzien 1,5 -2,8 -21,1 1,0 L04 Immunsuppressiva 16,5 -2,0 -6,0 -0,6 N02 Analgetika 3,9 -0,1 0,3 -1,7 N05 Psycholeptika 1,7 -0,5 -0,8 -0,2 N06 Psychoanaleptika 1,9 -2,0 -2,4 0,1 N07 Andere Mittel für das Nervensys- tem 1,4 -7,9 0,6 -8,6 R03 Mittel bei obstruktiven Atemweg- serkrankungen 4,6 0,3 -1,3 1,3 S01 Ophthalmika 3,3 -0,2 -3,7 0,6 Alle 20 Arzneimittelgruppen 76,9 -0,7 -1,8 -0,2 Gesamtmarkt 100,0 -0,5 -1,2 -0,1 * Die Veränderungswerte sind dann nicht unmittelbar mit den Angaben der Vorperioden vergleichbar, wenn neue Festbetragsfestlegungen gelten. In den Teilmärkten werden die jeweils aktuellen Marktanteile zu- grunde gelegt, d. h. die Veränderungswerte basieren damit auf den jeweils aktuellen Marktverhältnissen und werden rückwirkend neu berechnet Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 14 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 7/2026 Teil 2: Kennwerte der Preisveränderung im Arzneimittelmarkt Im Folgenden wird die Preisveränderung für den Gesamtmarkt, den Markt der patent- geschützten Arzneimittel und für neu eingeführte, patentgeschützte Arzneimittel für den Zeitraum der letzten 24 Monate inklusive des aktuellen Analysemonats dargestellt. Die Analysen basieren auf den Apothekenverkaufspreisen (AVP). Ist für ein Arzneimit- tel kein AVP gemeldet, wird ersatzweise der Apothekeneinkaufspreis oder der Herstel- lerabgabepreis genutzt. Berücksichtigt werden jeweils alle verkehrsfähigen, rezept- pflichtigen Arzneimittel, für die eine Preisangabe vorliegt. In Abbildung 5 sind die monatlichen arithmetischen Mittelwerte und die Mediane für den Gesamtmarkt angegeben. In Tabelle 5 werden die zehn teuersten Arzneimittel des aktuellen Monats mit ihren Preisen aufgelistet. Abbildung 5: Preisveränderung im gesamten Arzneimittelmarkt Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 0 500 1000 1500 2000 2500 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 2024 2025 2026 D ur ch sc hn itt sp re is in E ur o Arithmetisches Mittel Median GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 7/2026 15 Tabelle 5: Die zehn teuersten Arzneimittel* im Juli 2026 Rang Handelsname ATC- Code Arzneimittelgruppe nach 2. Ebene der ATC-Klassi- fikation Hauptindikationsgruppe Preis (in Euro) 1 Upstaza A16 Enzymersatzmittel Seltene Stoffwechselkrank- heiten 3.000.000 2 Hemgenix B02 Antihämorrhagika Erkrankungen des Blutsys- tems 2.482.101 3 Libmeldy A16 Enzymersatzmittel Seltene Stoffwechselkrank- heiten 2.125.000 4 Casgevy B06 Andere Hämatologika Erkrankungen des Blutsys- tems 1.990.000 5 Zolgensma M09 Antiarthrotika/andere Mittel Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems 1.385.000 6 Carvykti L01 Antineoplastische Mittel Krebserkrankungen 285.000 7 Luxturna S01 Ophthalmika Erkrankungen von Auge und Ohr 280.000 8 Tecartus L01 Antineoplastische Mittel Krebserkrankungen 271.000 9 Idefirix L04 Immunsuppressiva Immuntherapie 249.510 10 Kymriah L01 Antineoplastische Mittel Krebserkrankungen 239.000 * aufgeführt ist die teuerste, sich in Vertrieb befindende Packung des Arzneimittels Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 Einzelne Marktsegmente Tabelle 6 enthält die Durchschnittswerte entsprechend der Abbildung 5 und zusätzlich die Preisveränderung für die preiswertesten und die teuersten Produkte am Markt. Ta- belle 7 beschreibt die aktuelle monatliche Preisveränderung im patentgeschützten Markt, Tabelle 8 für die neu eingeführten Patent-Arzneimittel. Im Warenkorb sind alle Neueinführungen der zu jedem dargestellten Monat vorangegangenen 36 Monate ent- halten. Dies entspricht beispielsweise für Juli 2026 dem Warenkorb der Neueinführun- gen zwischen Juli 2023 und Juli 2026. Aufgrund der geringen Anzahl von Produkten wurde die Anteilsgrenze in Tabelle 8 auf 5 % gesetzt. 16 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 7/2026 Tabelle 6: Veränderung der durchschnittlichen Preise für verschreibungspflichtige Fertigarz- neimittel (in Euro) Jahr Monat Preis- werteste Produkte (1%) Preis- werteste Produkte (25%)* Arithmeti- sches Mittel Teuerste Produkte (25%)** Teuerste Produkte (1%)** 2024 August 12,56 18,69 1.740,49 6.787,56 134.779,61 September 12,59 18,74 1.743,79 6.796,27 133.137,76 Oktober 12,59 18,75 1.746,14 6.808,91 133.261,34 November 12,59 18,79 1.743,42 6.798,61 131.451,78 Dezember 12,61 18,80 1.743,99 6.798,08 131.475,50 2025 Januar 12,61 18,83 1.739,03 6.777,43 131.398,82 Februar 12,64 18,86 1.732,59 6.751,99 131.852,08 März 12,63 18,89 1.710,29 6.662,98 129.385,69 April 12,63 18,90 1.969,16 7.699,57 153.101,73 Mai 12,67 18,96 1.973,36 7.714,01 155.181,01 Juni 12,68 18,99 1.978,29 7.733,02 155.308,33 Juli 12,74 19,04 1.971,99 7.708,60 155.227,03 August 12,75 19,07 1.943,47 7.591,67 151.933,72 September 12,74 19,09 1.946,35 7.602,87 150.440,43 Oktober 12,76 19,13 1.948,02 7.609,35 150.229,76 November 12,75 19,15 1.951,23 7.619,38 150.642,80 Dezember 12,77 19,18 1.956,52 7.640,07 150.910,28 2026 Januar 12,77 19,18 1.980,31 7.733,18 153.071,90 Februar 12,79 19,20 1.977,42 7.721,58 153.094,10 März 12,81 19,22 1.983,89 7.738,75 151.774,54 April 12,80 19,19 1.984,60 7.751,33 151.842,47 Mai 12,80 19,20 1.986,32 7.756,11 151.960,97 Juni 12,79 19,21 1.983,74 7.747,54 151.998,18 Juli 13,50 19,97 2.237,86 8.761,06 177.005,57 * ungewichtete Durchschnittspreise der preiswertesten Arzneimittel entsprechend dem angegebenen Anteil ** ungewichtete Durchschnittspreise der teuersten Arzneimittel entsprechend dem angegebenen Anteil Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 7/2026 17 Tabelle 7: Veränderung der durchschnittlichen Preise für patentgeschützte verschreibungs- pflichtige Fertigarzneimittel (in Euro) Jahr Monat Preis- werteste Produkte (1%) Preis- werteste Produkte (25%)* Arithmeti- sches Mittel Teuerste Produkte (25%)** Teuerste Produkte (1%)** 2024 August 20,54 148,66 21.272,65 80.134,69 1.266.166,67 September 20,54 145,90 21.076,98 79.536,01 1.266.166,67 Oktober 20,54 146,49 20.913,48 78.719,18 1.266.166,67 November 20,54 148,13 20.747,87 78.064,37 1.266.166,67 Dezember 20,54 148,07 20.743,25 78.063,59 1.266.166,67 2025 Januar 20,54 160,77 21.392,16 80.747,72 1.266.166,67 Februar 20,54 160,75 21.217,44 80.062,16 1.266.000,00 März 20,54 161,75 20.748,75 78.094,78 1.266.000,00 April 20,54 166,27 24.308,44 92.374,65 1.558.333,33 Mai 20,54 171,14 24.163,12 91.401,06 1.558.333,33 Juni 20,54 172,70 24.097,41 91.477,60 1.558.333,33 Juli 20,85 176,07 24.131,31 91.446,89 1.558.333,33 August 20,85 179,51 23.598,77 89.083,64 1.516.666,67 September 20,85 181,85 23.423,89 88.702,76 1.516.666,67 Oktober 20,85 184,42 23.274,54 88.070,37 1.516.666,67 November 20,85 183,97 23.191,59 87.851,91 1.516.666,67 Dezember 20,85 181,54 22.726,58 85.941,71 1.516.666,67 2026 Januar 20,85 179,47 23.142,47 87.807,16 1.554.758,35 Februar 20,85 177,46 22.971,09 86.721,72 1.554.758,35 März 22,32 174,17 22.981,56 87.082,92 1.554.758,35 April 22,32 169,41 22.820,83 86.131,48 1.554.758,35 Mai 22,32 163,86 22.780,11 86.239,43 1.554.758,35 Juni 22,96 163,23 22.512,79 85.218,20 1.371.364,30 Juli 23,83 168,22 25.784,36 98.028,44 1.616.935,78 * ungewichtete Durchschnittspreise der preiswertesten Arzneimittel entsprechend dem angegebenen Anteil ** ungewichtete Durchschnittspreise der teuersten Arzneimittel entsprechend dem angegebenen Anteil Durch monatliche Patentausläufe und damit verbundene Klassifikationsänderungen kann die Marktabgrenzung zwischen patentgeschütztem Markt und generikafähigem Markt von Monat zu Monat differieren. Die Zuschrei- bung zu einem der Marktsegmente erfolgt einheitlich auch rückwirkend. Ein Vergleich der vorgestellten Analysen mit vorherigen Publikationen ist daher nur bedingt aussagekräftig, da immer die aktuelle Klassifikation zugrunde gelegt wird. Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 18 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 7/2026 Tabelle 8: Veränderung der durchschnittlichen Preise der Marktneueinführungen im Markt der patentgeschützten verschreibungspflichtigen Fertigarzneimittel (in Euro) Jahr Monat Preis- werteste Produkte (5 %)* Preis- werteste Produkte (25 %)* Arithmeti- sches Mittel Teuerste Produkte (25 %)** Teuerste Produkte (5 %)** 2024 August 50,85 312,75 39.277,27 145.953,49 605.498,07 September 46,40 283,78 38.041,14 141.731,35 605.498,07 Oktober 47,33 330,46 38.950,56 146.158,75 605.498,07 November 47,12 333,70 37.704,68 141.521,75 602.916,66 Dezember 46,13 355,51 37.957,08 141.521,75 602.916,66 2025 Januar 52,96 389,78 39.062,77 145.325,34 602.023,80 Februar 53,19 371,45 38.183,86 141.997,10 575.725,69 März 53,36 390,01 39.081,49 147.324,13 575.725,69 April 53,36 432,18 53.903,96 206.133,81 857.023,80 Mai 53,51 456,66 53.294,56 200.669,08 857.023,80 Juni 53,51 441,49 52.891,59 200.982,43 857.023,80 Juli 53,51 429,05 53.992,60 206.769,40 857.023,80 August 53,64 447,88 50.991,08 193.187,82 821.309,52 September 62,65 464,23 27.728,44 101.349,76 399.440,02 Oktober 59,24 476,17 25.718,26 93.745,08 371.726,79 November 59,44 506,13 25.968,20 93.840,56 364.890,53 Dezember 64,66 358,59 24.358,70 87.514,87 364.890,53 2026 Januar 86,09 286,28 24.443,19 89.564,91 351.635,70 Februar 93,17 268,60 23.774,86 86.746,16 351.635,70 März 84,69 250,07 21.836,45 78.925,83 322.350,18 April 91,97 224,57 21.353,78 77.415,23 322.350,18 Mai 71,11 209,72 21.458,89 77.377,65 322.350,18 Juni 70,60 198,26 6.671,69 20.031,67 38.554,41 Juli 72,22 202,01 18.948,19 68.235,27 260.549,54 * ungewichtete Durchschnittspreise der preiswertesten Arzneimittel entsprechend dem angegebenen Anteil ** ungewichtete Durchschnittspreise der teuersten Arzneimittel entsprechend dem angegebenen Anteil Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 7/2026 19 Vergleich der Marktsegmente In Abbildung 6 wird die monatliche Veränderung der ungewichteten durchschnittlichen Preise im Gesamtmarkt, im patentgeschützten Markt und für die Marktneueinführun- gen dargestellt. Abbildung 6: Preisveränderung nach Marktsegmenten in Euro Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 2024 2025 2026 D ur ch sc hn itt sp re is in E ur o Patentmarkt Neue Markteinführungen Gesamtmarkt 20 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 7/2026 Abbildung 7 zeigt die Verteilung der Arzneimittelpreise im Gesamtmarkt, im Patent- markt und im Markt neu eingeführte Arzneimittel im patentgeschützten Markt für den aktuellen Monat. Abbildung 7: Preisverteilung nach Marktsegmenten nach Perzentilen * logarithmische Skalierung zur Basis 10 Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 1 10 100 1.000 10.000 100.000 1.000.000 10.000.000 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 D ur ch sc hn itt sp re is in E ur o* Neueinführungen Patent Gesamt (n = 8.064) (n = 166) (n = 611) GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 7/2026 21 Arzneimittelgruppen Die 20 Arzneimittelgruppen, die die höchste prozentuale Dynamik der Durchschnitts- preise im Vergleich zum Vorjahresmonat erkennen ließen, werden in Abbildung 8 aus- gewiesen. Dabei werden die Gruppen entsprechend dem aktuellen Stand der ATC- Klassifikation des GKV-Arzneimittelindex berücksichtigt, wenn mindestens zehn un- terschiedliche Präparate am Markt vertreten waren. Abbildung 8: Änderungen der ungewichteten Durchschnittspreise für Fertigarzneimittel im Juli 2026 im Vergleich zum Vorjahresmonat in % getrennt nach Arzneimittelgruppen Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 0,3 -20,6 -19,3 -19,1 -19,0 -14,5 -12,4 -11,2 16,4 22,2 26,8 35,8 36,5 49,3 52,6 68,6 70,9 80,4 142,5 200,5 1.242,9 -200 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 Gesamtmarkt Andere Mittel für das Nervensystem Antiadiposita, exkl. Diätetika Immunsera und Immunglobuline Antihypertensiva Gallen- und Lebertherapie Mittel gegen Protozoen-Erkrankungen Mittel mit Wirkung auf das Renin-Angiotensin-System Aknemittel Herztherapie Psychoanaleptika Antimykotika zur dermatologischen Anwendung Antidiarrhoika und intestinale Antiphlogistika/Antiinfektiva Antiepileptika Mittel gegen Mykobakterien Mittel bei obstruktiven Atemwegserkrankungen Immunstimulanzien Endokrine Therapie Mittel, die den Lipidstoffwechsel beeinflussen Antidiabetika Andere Hämatologika 22 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 7/2026 Allgemeine methodische Hinweise Die vorliegenden Analysen ermöglichen einen Überblick über die Preisentwicklung im deutschen Markt der rezeptpflichtigen Arzneimittel. Im Wesentlichen werden dafür zwei Gruppen von Kennzahlen für verschiedene Marktsegmente ermittelt und monat- lich zur Verfügung gestellt. Die Preisindices werden nach der Laspeyres-Formel berechnet. Bei der Indexberech- nung werden nur solche Artikel berücksichtigt, die im Warenkorb des Basisjahres 2024 enthalten sind. Dabei werden in der vorliegenden Publikation alle Arzneimittel berück- sichtigt, die sich in der Basis- und Berichtsperiode im Abverkauf befinden. Eventuelle indirekte Preiserhöhungen im Zusammenhang mit Produktvariationen im Berichtszeit- raum werden nicht erfasst. Insbesondere werden auch neue Präparate, deren Marktein- tritt nach der Erhebung des Warenkorbes liegt, nicht berücksichtigt, da noch keine ent- sprechenden Verordnungsdaten vorliegen. Neben der Berechnung der Indices werden ergänzend Preisanalysen angeboten. Für die Berechnung der reinen Preisentwicklung werden alle Präparate – also insbesondere auch neue Produkte und Produktvariationen – zum Zeitpunkt des Berichtsmonats be- rücksichtigt. Diese Analysen können ohne Berücksichtigung der Abverkaufszahlen als Lageparameter für die diskutierten Marktsegmente erstellt werden. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist auf die unterschiedliche Aussagekraft der bei- den Betrachtungen zu achten. Während der Preisindex als Maß für die Teuerung für einen definierten Warenkorb interpretiert werden kann, zeigen die Lageparameter, wie sich die Verteilung der Preise unabhängig von einem Warenkorb in dem Betrachtungs- zeitraum verändert. Durch monatliche Klassifikationsänderungen kann die Abgrenzung zwischen einzel- nen Marktsegmenten von Monat zu Monat differieren. Ein Vergleich der Analysen mit denen aus vorherigen Publikationen ist daher nur bedingt aussagekräftig, da immer die aktuelle Klassifikation zugrunde gelegt und die zurückliegenden Zeiträume entspre- chend neu berechnet werden. GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 7/2026 23 Datenbasis Preise Das GKV-Abrechnungsverzeichnis Arzneimittel enthält Informationen zu über 80.000 Fertigarzneimitteln, die zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden können. Preisänderungen werden monatlich berücksichtigt und im GKV-Arz- neimittelindex historisiert. Stichtag der monatlichen Indexangaben ist der Erste eines Monats. Jahresdurchschnitte der Preisindices werden als ungewichtete arithmetische Mittel der Monatswerte errechnet. Die Analysen basieren auf den Apothekenverkaufs- preisen (AVP). Die ungewichteten Durchschnittspreise in Teil 2 werden mit den Durchschnittswerten für ein Arzneimittel mit allen Produktvariationen berechnet. Ist für ein Arzneimittel kein AVP gemeldet, wird in Teil 2 ersatzweise der Apothekeneinkaufspreis oder der Herstellerabgabepreis genutzt. In diesen Fällen blieben die Aufschläge der Handelsstu- fen und die Mehrwertsteuer unberücksichtigt. Anders als in Teil 1 werden in Teil 2 ab dem Preisinfo 10/2019 auch Klinikpackungen berücksichtigt. Die Analysen basieren so- mit auf allen verkehrsfähigen befindlichen, rezeptpflichtigen Arzneimitteln mit Preis- angabe. Warenkorb Warenkorbänderungen für die Indexberechnung erfolgen jährlich. Den gegenwärtigen Warenkorb bilden die gesamten GKV-Arzneimittelverordnungen des Jahres 2024. Mit der Aktualisierung des Warenkorbes können sich andere Steigerungsraten ergeben, als sie auf der Basis älterer Warenkörbe ausgewiesen wurden. Diese Differenzen sind je- doch in aller Regel nur geringfügig. Umbasierung Um die aktuellen Indices mit denen älterer Veröffentlichungen zu vergleichen, ist der aktuelle Index mit der Basis Januar 2024 = 100 auf die damals gültige Basis Januar 2023 = 100 umzurechnen. Der anzuwendende Faktor errechnet sich aus dem Quotien- ten des Preisindexes des aktuellen Basisjahres (Januar 2024 = 100,1) und der damals gel- tenden Basis (Januar 2023 = 100). 100,1 = 1,001 100 Eine Umrechnung des Preisindexes für Juli 2026 auf Basis Januar 2023 führt zu einem Preisindex von 98,8 * 1,001 = 98,8988. Einleitende Hinweise Einordnung der Ergebnisse in den Gesamtmarkt Teil I: Preisindex im Arzneimittelmarkt Gesamtmarkt Festbetrags- und Nicht-Festbetragsmarkt Preisentwicklung nach Arzneimittelgruppen Teil 2: Kennwerte der Preisveränderung im Arzneimittelmarkt Einzelne Marktsegmente Vergleich der Marktsegmente Arzneimittelgruppen Allgemeine methodische Hinweise Datenbasis
07.09.2026 Datei PD
GKV-Arzneimittelindex
07.09.2026 Beitrag PD
Programm zur Pharma Deutschland Mitgliederversammlung/Jahrestagung 2026
10. & 11. November 2026 in Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder, unsere Jahrestagung 2026 findet in einer Phase statt, in der die Gesundheitspoli- tik Weichen für die nächsten Jahre stellt – für die Versorgung der Patientinnen und Patienten ebenso wie für die Zukunft des Pharmastandorts Deutschland. Zwischen Beitragsstabilisierung, GKVStrukturreform und dem Versprechen, Pharma als Leit- und Schlüsselindustrie zu stärken, klaffen Anspruch und Wirk- lichkeit derzeit spürbar auseinander. Umso wichtiger ist es, dass wir als Branche zusammenkommen, Erfahrungen teilen und gemeinsam Antworten entwickeln. Die Jahrestagung im Humboldt Carré steht deshalb bewusst unter Themen, die Versorgungsalltag und Standortfragen verbinden. Am ersten Tag dis- kutieren wir mit Politik, Wissenschaft und Praxis über Versorgungssicherheit und Resilienz im Gesundheitswesen – und über die Frage, warum wir uns Effizienzreserven in Selbstmedikation und Prävention noch immer nicht kon- sequent erschließen. Einleitung Dorothee Brakmann Hauptgeschäftsführerin Pharma Deutschland e.V. Jörg Wieczorek Geschäftsführer, Vorstandsvorsitzender Pharma Deutschland e. V. 2VORWORT Am zweiten Tag geht es um Deutschlands Weg „zurück an die Spitze“: um globale Preis- und Liefersituationen, um faire Rahmenbedingungen für Investitionen und um die geopolitische Dimension von Pharma als Wirtschafts- und Sicherheitspolitik – bis hin zum europäischen Blick auf Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit. Wir möchten Sie herzlich einladen, diese Tagung zu nutzen: als Ort der Begegnung, des offenen Austauschs und der verlässlichen Vernetzung. Bringen Sie Ihre Perspektiven ein, stellen Sie kritische Fragen, formulieren Sie Erwartungen – an die Politik, an uns als Verband, aber auch aneinander. Nur wenn wir als Industrie mit einer klaren, konstrukti- ven Stimme sprechen, werden wir Versorgungssicherheit, Innovation und finanzierbare Solidarität in der GKV zusammen denken und gestalten können. Wir freuen uns sehr darauf, Sie am 10. und 11. November 2026 in Berlin zu begrüßen. Dorothee Brakmann Hauptgeschäftsführerin Pharma Deutschland e. V. Jörg Wieczorek Vorsitzender Pharma Deutschland e. V. 3VORWORT Datum und Zeit: Dienstag, 10. November 2026 Mitgliederversammlung ab 11:30 Mittwoch, 11. November 2026 von 9:00 bis ca. 14:00 Uhr Veranstaltungslocation: Humboldt Carré Behrenstraße 42, 10117 Berlin Pharma Deutschland Jahrestagung 2026 4INFORMATIONEN PROGRAMM TAG 1 Dienstag, 10. November 2026 (Humboldt Carré, Behrenstraße 42, 10117 Berlin) ab 11:30 Uhr Registrierung und Networking Lunch 12:30 Uhr Eröffnung und Begrüßung Jörg Wieczorek, Vorsitzender Pharma Deutschland e. V. Jahresbericht & Verbandsbericht Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin Pharma Deutschland e. V. Bericht aus den Landesverbänden Vertreter der Landesverbandsvorstände Pharma Deutschland e. V. 13:15 Uhr Verbandsinterna 14:15 Uhr Kaffeepause & Networking 72. Mitgliederversammlung 2026 INTERNER TEIL (nur für Pharma Deutschland Mitgliedsunternehmen) 5PROGRAMM 10. NOVEMBER 2026 PROGRAMM TAG 1 15:00 Uhr Begrüßung Jörg Wieczorek 15:05 Uhr Eröffnung KEY NOTE „Versorgungssicherheit und Resilienz im Gesundheitswesen im Spannungsfeld zur GKV-Finanzierung“ Staatssekretär Christian Luft, Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Kurzinterview mit Staatsekretär / Dorothee Brakmann Jahrestagung 2026 ÖFFENTLICHER TEIL 6PROGRAMM 10. NOVEMBER 2026 PROGRAMM TAG 1 15:30 Uhr RING FREI! WIESO LASSEN WIR EFFIZIENZEN IM GESUNDHEITSWESEN LIEGEN? Paneldiskussion zum Thema Selbstmedikation/Prävention Moderation Alexander Müller, Pharmazeutische Zeitung (PZ) Teilnehmer Univ.-Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel, Wissenschaftlicher Direktor der Akademie für ärztliche Fortbildung in RLP Dr. Ina Lucas, Apothekerin, ABDA-Vize-Präsidentin Dr. Christine Neumann-Grutzeck, Präsidentin BDI Dr. Ute Wiedemann, Vorständin DAK Babette Reiken, Geschäfstführerin PohlBoskamp und Vorständin Pharma Deutschland Kristina Ostertag, Global Head Communications & Government Affairs – Commercial Vaccines GSK und Vorständin Pharma Deutschland Vertreter Verband der Betriebsärzte Lutz Boden, Pharma Deutschland – Geschäftsführer OTC-Markt 16:30 Uhr Pause bis zur Abendveranstaltung 7PROGRAMM 10. NOVEMBER 2026 1. TA G ab 18:00 Uhr Willkommen der Gäste Jörg Wieczorek, Vorsitzender Pharma Deutschland e. V. 18:10 Uhr Key Note Nina Warken, Bundesministerin für besondere Aufgaben/Chefin des Bundeskanzleramtes 18:45 Uhr Dialog Jörg Wieczorek mit Nina Warken 19:00 Uhr Get-together & Buffet 23:00 Uhr Ende der Veranstaltung Abendveranstaltung im Humboldt Carré Behrenstraße 42, 10117 Berlin 8PROGRAMM 10. NOVEMBER 2026 2. T AG PROGRAMM TAG 2 Mittwoch, 11. November 2026 (Humboldt Carré, Behrenstraße 42, 10117 Berlin) Moderation: Tina Knop 09:30 Uhr DEUTSCHLANDS WEG ZURÜCK AN DIE SPITZE Opening Key Note Gitta Connemann, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Beauftragte der Bundesregierung für den Mittelstand 09:50 Uhr Kurzinterview Staatssekretärin / Michael Hennrich 10:05 Uhr REICHEN DIE SIGNALE? WAS BRAUCHT ES AUS SICHT EINES GLOBALEN UNTERNEHMENS? Key Note Alexandra Bishop, General Manager AstraZeneca 9PROGRAMM 11. NOVEMBER 2026 2. T AG PROGRAMM TAG 2 10:25 Uhr SESSION I: GLOBALE PREIS- UND LIEFERSITUATION – POLITISCHE HERAUSFORDERUNGEN Daniel Andrich, General Manager The American Chamber of Commerce in Germany e.V. (AmCham Germany) Prof. Dr. Jens Südekum, Professor für Internationale Volkswirtschaftslehre HHU Düsseldorf Susanne Lamminger, Mitglied im Vorstand Hexal AG, Head Corporate Af- fairs Sandoz Germany und Vorständin Pharma Deutschland Hatice Camdere, Executive Director Value, Access & Policy bei Amgen und Vorständin Pharma Deutschland 11:10 Uhr Kaffeepause 10PROGRAMM 11. NOVEMBER 2026 2. T AG PROGRAMM TAG 2 11:45 Uhr SESSION II: PHARMA – WIRTSCHAFTSPOLITIK IST SICHERHEITSPOLITIK Lokale Herausforderungen: Was braucht die Industrie jetzt als Garant aus der Krise? Teilnehmer Dr. Bernd Klaubert, Leitender Apotheker und Insipizient Wehrpharmazie der Bundeswehr Dr. Ute Teichert, Ministerialdirektorin a.D., Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen Dr. Elmar Kroth, stellv. Hauptgeschäftsführer Pharma Deutschland Sebastian Wachtarz, Director Government & Corporate Affairs AbbVie und Vorstand Pharma Deutschland Dr. Gabriela Soskuty, Vice President Government Affairs at B. Braun Melsungen AG und Vorständin Pharma Deutschland 11PROGRAMM 11. NOVEMBER 2026 2. T AG PROGRAMM TAG 2 12:30 Uhr SESSION III: AUSBLICK EUROPA Teilnehmer Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europa- angelegenheiten, Internationales (angefragt) Christian Wiermer,Staatssekretär für Europaangelegenheiten, Internationales (angefragt) Oliver Schenk, Mitglied des Europäischen Parlaments Vanessa Kuhne, Regulatory Affairs Associate Manager & Quality Manager Private Label, Reckitt Benckiser Deutschland GmbH 13:30 Uhr Videostatement Matthias Hauer, Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt 13:35 Uhr Schlusswort & Verabschiedung Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender Pharma Deutschland e. V. ab 13:45 Uhr Mittagsbuffet und Ende der Veranstaltung 12PROGRAMM 11. NOVEMBER 2026 Gitta Connemann Parlamentarische Staatssekretärin im BMWE und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung Hatice Camdere Executive Director Value, Access & Policy bei Amgen und Vorständin Pharma Deutschland Matthias Hauer Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Lutz Boden Geschäftsführer OTC-Markt Alexandra Bishop Geschäftsführerin AstraZeneca GmbH Daniel Andrich General Manager The American Chamber of Commerce in Germany e.V. (AmCham Germany) Dr. Bernd Klaubert Leitender Apotheker der Bundeswehr und Insipizient Wehrpharmazie der Bundeswehr Speaker 13TEILNEHMER Susanne Lamminger Mitglied im Vorstand Hexal AG, Head Corporate Affairs Sandoz Germany und Vorständin Pharma Deutschland Vanessa Kuhne Regulatory Affairs Associate Manager & Quality Manager Private Label, Reckitt Benckiser Deutschland GmbH Dr. Elmar Kroth stellv. Hauptgeschäftsführer Pharma Deutschland Gunther Krichbaum Staatsminister im Auswärtigen Amt Speaker Univ.-Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel Ehemaliger Leiter des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universitätsmedizin Mainz Nathanael Liminski Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales Dr. Ina Lucas Vorstand ABDA, BAK, DAV 14TEILNEHMER Babette Reiken Geschäftsführerin G. Pohl-Boskamp GmbH & Co. KG, stv. Vorstandsvor- sitzende Pharma Deutschland e.V. Kristina Ostertag Global Head Communications & Government Affairs Oliver Schenk Mitglied des Europäischen Parlaments Dr. Christine Neumann-Grutzek Präsidentin des Berufsverbands Deutscher Internistinnen und Internisten Alexander Müller Chefredakteur Pharmazeutische Zeitung Christian Luft Staatssekretär BMG Dr. Gabriela Soskuty Senior Vice President Global Government Affairs & Market Access Speaker 15TEILNEHMER Nina Warken Bundesministerin für besondere Aufgaben/ Chefin des Bundeskanzleramtes Sebastian Wachtarz Director Government & Corporate Affairs AbbVie und Vorstand Pharma Deutschland Dr. Ute Wiedemann Vorständin Olivér Várhelyi EU Kommissar für Gesundheit und Tierschutz Dr. med. Ute Teichert Ministerialdirektorin a.D., Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen Prof. Dr. Jens Südekum Professor für Internationale Volkswirtschaftslehre an der Universität Düsseldorf Christian Wiermer Staatssekretär für Europaangelegenheiten, Internationales Speaker 16TEILNEHMER Organisatorische Hinweise Stimmübertragung Jedes ordentliche Verbandsmitglied kann sich durch ein anderes Mitglied Pharma Deutschlands in der Mitgliederversammlung vertreten lassen. Dabei ist die Übertragung des Stimmrechts nur auf ordentliche Mitglieder möglich. In diesem Rahmen kann die Stimme auch einem Vorstandsmitglied Pharma Deutschlands übertragen werden. Dafür ist eine einfache schriftliche Vollmacht nötig. Eine Übertragung auf Mitglieder der Geschäftsführung Pharma Deutschlands ist nicht möglich. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular zur Stimmübertragung an die Bonner Geschäftsstelle des Pharma Deutschland e. V. (Ubierstraße 71–73, 53173 Bonn) oder per E-Mail an jahrestagung@pharmadeutschland.de. Anmeldung zur Mitgliederversammlung Gerne können mehrere Personen pro Mitglied an der Veranstaltung teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen nur dann gültig sind, wenn sie über den genannten Link erfolgen. Die Teilnahme an der Pharma Deutschland Mitgliederversammlung ist kostenfrei; eine Anmeldung aber erforderlich. Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Alexandra Braasch (jahrestagung@pharmadeutschland.de) wenden. 17ORGANISATORISCHES Anträge Etwaige Anträge zur Mitgliederversammlung sind dem Vorstand oder der Geschäfts- führung spätestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich zuzuleiten. Das Gleiche gilt auch für Anträge zur Tagesordnung, jedoch kann die Tagesordnung mit Zustimmung der Mehrheit der erschienenen Mitglieder während der Versammlung er- weitert werden. 18ORGANISATORISCHES Herausgeber: Pharma Deutschland e. V. Geschäftsstelle Bonn Ubierstraße 71–73 53173 Bonn T 0228 957 45 - 0 Geschäftsstelle Berlin Friedrichstraße 134 10117 Berlin T 030 308 7596 - 0 Geschäftsstelle Brüssel Rue Marie de Bourgogne 58 1000 Brüssel T 0170 613 3687 - 0 info@pharmadeutschland.de www.pharmadeutschland.de Impressum Gestaltung: publicgarden GmbH, Berlin Bärlin Team Eventdesign GmbH Wir möchten darauf hinweisen, dass Vor- und Nachname sowie das zugehörige Unternehmen der Teilnehmenden auf einer Teilnehmerliste (auch in elektronischer Form) veröffentlicht werden. Sofern Sie mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sind, senden Sie bitte eine Mail an jahrestagung@pharmadeutschland.de. 19IMPRESSUM Bildnachweise: S. 3 Wieczorek: Pharma Deutschland/ Malinka | Brakmann: Pharma Deutsch- land/ Malinka S. 13 Camdere: Pharma Deutschland/ Malinka S. 14 Kroth: Pharma Deutschland/ Pietschmann S. 15 Ostertag: Pharma Deutschland/ Malinka | Reiken: Pharma Deutschland/ Malinka | Soskuty: Pharma Deutschland/ Malinka S. 16 Südekum: © Schmidt-Dominé 20IMPRESSUM
07.09.2026 Datei
Sachsen-Anhalt hat den Wechsel gewählt - der Pharmastandort braucht Kontinuität
Dazu sagt Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland: “Die Pharmabranche ist darauf angewiesen, die besten Köpfe ungeachtet ihrer Herkunft beschäftigen zu können. Nur in einem weltoffenen gesellschaftlichen Klima ist es möglich, dass dringend benötigte Innovationen und Arzneimittelgrundversorgung aus Deutschland kommen und die Gesundheitsversorgung der Menschen mit Arzneimitteln auch in Zukunft sichergestellt bleibt." "Ohne diese Voraussetzungen ist die zukünftige Pharmaproduktion nicht nur erheblich erschwert, sondern auch neue Ansiedlungen und Investitionen unwahrscheinlicher. Sachsen-Anhalt hat den Wechsel gewählt, der Pharmastandort braucht Kontinuität" Dorothee Brakmann Hauptgeschäftsführerin
07.09.2026 Beitrag
Pressemitteilung: Sachsen-Anhalt hat den Wechsel gewählt - der Pharmastandort braucht Kontinuität
BERLIN Friedrichstraße 134 10117 Berlin BONN Ubierstraße 71–73 53173 Bonn Pharma Deutschland e. V. info@pharmadeutschland.de www.pharmadeutschland.de BRÜSSEL Rue Marie de Bourgogne 58 1000 Brüssel Ihre Ansprechpartner in der Pharma Deutschland-Pressestelle: Hannes Hönemann Leiter Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit M: +49-171-5618203 hoenemann@pharmadeutschland.de Anna Frederike Gutzeit CvD Presse- und Öffentlichkeitsarbeit M: +49-170-4548014 gutzeit@pharmadeutschland.de Pressemitteilung Sachsen-Anhalt hat den Wechsel gewählt - der Pharmastandort braucht Kontinuität Pharma Deutschland mahnt die Wahrnehmung wirtschaftspolitischer Verantwortung an. Berlin (7. September 2026) - Pharma Deutschland und die in Sachsen-Anhalt ansässigen Pharmaunternehmen reagieren mit Sorge um den wichtigen Pharmastandort Sachsen-Anhalt auf das Ergebnis der Landtagswahl. Pharma ist international, sowohl was Wirtschaftsbeziehungen als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeht. Dazu sagt Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland: “Die Pharmabranche ist darauf angewiesen, die besten Köpfe ungeachtet ihrer Herkunft beschäftigen zu können. Nur in einem weltoffenen gesellschaftlichen Klima ist es möglich, dass dringend benötigte Innovationen und Arzneimittelgrundversorgung aus Deutschland kommen und die Gesundheitsversorgung der Menschen mit Arzneimitteln auch in Zukunft sichergestellt bleibt. Ohne diese Voraussetzungen ist die zukünftige Pharmaproduktion nicht nur erheblich erschwert, sondern auch neue Ansiedlungen und Investitionen unwahrscheinlicher. Sachsen-Anhalt hat den Wechsel gewählt, der Pharmastandort braucht Kontinuität.” _______________ Der Pharma Deutschland e.V. ist der mitgliederstärkste Branchenverband der Pharmaindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von rund 400 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Die in Pharma Deutschland e.V. organisierten Unternehmen tragen maßgeblich dazu bei, die Arzneimittelversorgung in Deutschland zu sichern. So stellen sie fast 80 Prozent der in Apotheken verkauften rezeptfreien und fast zwei Drittel der rezeptpflichtigen Arzneimittel sowie einen Großteil der stofflichen und dentalen Medizinprodukte für die Patientinnen und Patienten bereit. Unter www.pharmadeutschland.de gibt es mehr Informationen zu Pharma Deutschland. mailto:hoenemann@pharmadeutschland.de http://www.pharmadeutschland.de/
07.09.2026 Datei
Zulassung: Userguide für die Einreichung von ePI in zentralen Verfahren
Der Leitfaden bezieht sich nur auf ePI und ersetzt keine aktuellen regulatorischen Leitlinien und soll auch in Kombination mit anderen Anleitungen aus dem PLM-Portal benutzt werden. Neben allgemeinen Grundsätzen zur Einreichung und Veröffentlichung von ePI wird auch kurz auf Besonderheiten von kleinen und mittleren Unternehmen eingegangen. Dazu werden die wichtigsten Punkte im Lebenszyklus eines EPI angesprochen: Von der ersten Erstellung, der Aktualisierung, einer möglichen Suspension (Ruhen der Zulassung), Transfer der Zulassung über Änderung der Arzneimittelbezeichnung bis zum Rückzug der Zulassung. Hervorzuheben ist eine Klarstellung in Kapitel 2.1 des User-Guides bezüglich des Zusammenspiels zwischen der ePI Funktionalitäten im PLM-Portal und der Übermittlung von Produktinformationen (z. B.: i.e. summary of product characteristics (SmPC), annex II, labelling and package leaflet) innerhalb eines Zulassungsdossier (CTD/eCTD – Common Technical Document). Der Leitfaden kann auf der Webseite der EMA unter dem neu erstellten Punkt Submitting ePI for centralised procedures eingesehen werden. Übersetzungen der ePI Für die Erstellung und Übermittlung von Übersetzungen der ePI-Texte im FHIR-Format hat die EMA im PLM Portal einen eigenen „ ePI Guide for Translators “ zur Verfügung gestellt. Dieser Guide berücksichtigt die „ ePI Common Standards “ der EU. Der ePI-Guide beschreibt, wie elektronische Produktinformationen (ePI) im Fast Healthcare Interoperability Resources (FHIR) XML-Format übersetzt werden können, das dem EU ePI Common Standard entspricht. Er beschreibt die Teile des ePI, die übersetzt werden sollten und welche nicht. Die Übersetzung nur der benannten Teile des ePI erhält die FHIR-XML-Struktur. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die übersetzte Datei anschließend in das PLM-Portal importiert werden kann. Der Guide kann auch als Referenz dienen, um einen benutzerdefinierten XML-Dateityp in einem computergestützten Übersetzungstool (CAT) zu erstellen, das nur die beschriebenen Teile für die Übersetzung extrahiert.
07.09.2026 Beitrag PD
Neue Maßnahmen zum Schutz der Gewässer (PharmInd Ausgabe 08/2026)
Neue Maßnahmen zum Schutz der Gewässer Bedeutung für pharmazeutische Unternehmen Autoren: Dr. Dennis Stern und Dr. Elmar Kroth, Pharma Deutschland Korrespondenz: Dr. Elmar Kroth | Pharma Deutschland e. V., Ubierstr. 71–73, 53173 Bonn | kroth@pharmadeutschland.de n Zusammenfassung Aufgrund neuer Herausforderungen wie Klimawandel und Schadstoffeintrag wurden die europäischen Wassergesetzgebun- gen in den vergangenen Jahren grundlegend überarbeitet. Ziel ist, die europäischen Gewässerressourcen nachhaltig zu sichern. Die pharmazeutische Industrie unterstützt diese Ziele seit Jahren durch engagierte Maßnahmen. Gleichzeitig besteht bereits nach Inkrafttreten der überarbeiten EU-Wassergesetze erheblicher Anpassungsbedarf, da die unterschiedlichen Richt- linien nicht aufeinander abgestimmt sind und einige Gefahren für die Versorgung mit Human-Arzneimitteln beinhalten. Zudem drohen neue Kostenbelastungen für die Pharmaunternehmen. n Keywords Wasserschutz | Umweltqualitätsnormen | Human-Arzneimittel | KARL | Klimawandel Einführung Der Klimawandel setzt sich ungebremst fort und führt zu spürbar häufigeren und stärkeren Hitzewellen. Im Juni 2026 wurden erstmals Temperaturen von 41,8 °C in Deutschland erreicht. Alle 20 höchsten jemals gemessenen Temperaturen in Deutschland wurden zwischen 2019 und 2026 verzeichnet [1]. Der Klimawandel erhöht den Druck auf die natürlichen Wasserressourcen und betrifft sowohl marine als auch heimische Gewässer. Niedrige Pegelstände beeinträchtigen die Binnenschifffahrt; sinkende Grundwasserspiegel haben Folgen auf Wirtschaft und Gesellschaft. So sind beispielswei- se viele Unternehmen auf ausreichende Wassermengen zur Kühlung von chemischen Syntheseprozessen angewiesen und müssten im Extremfall bei Niedrigwasser bestehende Produktionskapazitäten reduzieren. Zudem erhöht sich durch eine zunehmende Verdunstung der Anteil gelöster Schadstoffe in den Gewässern. Das Ge- misch von gelösten Schadstoffen in den Abwässern spiegelt dabei die Lebensweise der Gesellschaft wider, da die Verun- reinigungen u. a. aus Haushalten, Gewerbe, Landwirtschaft oder Mobilität stammen. Hierzu zählen u. a. auch human er- zeugte Mikroschadstoffe, die in sehr geringen Konzentratio- nen in Gewässern nachweisbar sind und negative Auswir- kungen auf die Umwelt haben können. Maßnahmen zum Gewässerschutz nehmen daher einen hohen politischen Stel- lenwert ein und wurden in der EU in den vergangenen Jah- ren durch überarbeitete Gesetzgebungen zur Kommunalen Abwasserrichtlinie (KARL), zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) oder der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (UQN) vorangetrieben. Gewässerschutz als Teil pharmazeutischer Verantwortung In der Unternehmensstrategie von Arzneimittelherstellern ist die kontinuierliche Verbesserung von Nachhaltigkeits- leistungen – etwa durch die Reduktion von Treibhausgas- emissionen oder technischen Optimierungen zum Gewässer- schutz – heute ein integraler Bestandteil. So haben z. B. Antibiotikahersteller unter dem Dach der AMR Industry Al- liance gemeinsam mit der British Standards Institution (BSI) ein Zertifizierungssystem entwickelt, das sicherstellen soll, dass Rückstände von Antibiotika in Produktionsabwässern so gering sind, dass diese keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt haben. Ein zentrales Ziel ist, die Ausbreitung antimikrobieller Resistenzen zu verhindern. [2] Darüber hinaus betreiben viele Unternehmen hochmoder- ne Anlagen zur Behandlung pharmazeutischer Produktions- abwässer, um Umweltauswirkungen weiter zu minimieren. Zum Einsatz kommen u. a. 4. Reinigungsstufen, die mittels Aktivkohleadsorption oder Membranfiltration Mikroschad- stoffe aus dem Abwasser entfernen, die durch konventionelle Kläranlagentechniken der Reinigungsstufe 1 bis 3 nicht er- fasst werden [3,4]. Im eigenen Einflussbereich ergreifen Unter- nehmen die technisch verfügbaren Maßnahmen, um Stoffein- Nachhaltigkeit 584 Stern und Kroth | Gewässerschutz Pharm. Ind. 88, Nr. 8, 584–588 (2026) © ECV • Editio Cantor Verlag, Aulendorf mailto:kroth@pharmadeutschland.de träge in Gewässerressourcen auf das nicht vermeidbare Maß zu begrenzen. Überarbeitung der WRRL und UQN-Richtlinie Die WRRL aus 2000 [5] bildet das Rahmenwerk der euro- päischen Gewässerpolitik, damit die Oberflächen- und Grundwasserressourcen in einem „guten ökologischen Zu- stand“ und einem „guten chemischen Zustand“ bleiben oder überführt werden. Mit der ergänzenden UQN-Richtlinie aus 2008 [6] werden konkrete Anforderungen festgelegt, um den Eintrag von besonders relevanten und für die Gewässer problematischen Schadstoffen zu minimieren. Den Kern bil- det die Liste der prioritären Stoffe, mit der EU-weit einheit- liche Maximalkonzentrationen (Grenzwerte) für definierte Schadstoffe und Mikroschadstoffe festgelegt werden. Die beiden Richtlinien richten sich primär an die EU-Mitglied- staaten, die Maßnahmen umsetzen müssen, um die Grenz- werte einzuhalten, wenn diese für einen prioritären Stoff überschritten werden. Liegen die Grenzwerte eines Gewäs- sers unter den Maximalkonzentrationen (UQN), ist ein guter Gewässerzustand (WRRL) erreicht. Da Zugang zu sauberem Wasser eine Voraussetzung sowohl für die Gesundheit der Menschen als auch den Erhalt der Ökosysteme ist, liegt das Hauptziel der beiden Richt- linien in einem möglichst schadstofffreien Gewässerum- feld. Obwohl in den vergangenen 20 Jahren deutliche Fort- schritte beim Gewässerschutz erzielt werden konnten, wa- ren aufgrund neuer Herausforderungen Anpassung an dem bisherigen Rahmenwerk erforderlich. Hierzu zählen die Überwachung von weiteren Stoffgrup- pen wie Mikroplastik, eine Anpassung der Liste prioritärer Stoffe, die Bewertung neuer Risiken durch weitere Schad- stoffklassen wie per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) und die Einführung wirkungsbasierter Überwa- chungsmethoden zur Erfassung von Stoffgemischen. Zudem sollen Berichts- und Informationspflichten vereinfacht und Überwachungsmechanismen für Stoffe eingeführt werden, die kein Risiko mehr für die EU darstellen. Insgesamt ist die Überarbeitung sehr umfassend und be- trifft neben der WRRL und der UQN-Richtlinie zusätzlich die Richtlinie zum Schutz des Grundwassers aus 2006. Darü- ber hinaus ist für pharmazeutische Unternehmen die Ver- bindung von UQN und KARL besonders relevant [7]. Der vorliegende Fachbeitrag beschränkt sich zur besseren Über- sicht auf einige wichtige Kernaspekte der WRRL und UQN. WRRL: Schutz der Oberflächengewässer Die WRRL setzt den übergeordneten Rahmen für den Schutz der Oberflächengewässer. Eine maßgebliche Zielsetzung ist die Erreichung des „guten chemischen Zustand eines Oberflächengewässers“ nach Art. 2. Erreicht wird dieser, wenn weder Konzentrationen von prioritären Stoffen aus der UQN-Richtlinie noch aus der UQN für einzugsgebietsspe- zifische Schadstoffe überschritten werden. Der Begriff der „einzugsgebietsspezifischen Schadstoffe“ wird neu einge- führt und verweist auf Schadstoffe, die nicht oder nicht mehr als prioritäre Stoffe eingestuft sind, aber aufgrund defi- nierter Messprogramme in einzelnen Einzugsgebieten inner- halb der Mitgliedstaaten in signifikanten Mengen in die Ge- wässer eingetragen werden und ein erhebliches Risiko für die aquatische Umwelt darstellen können. Weitere Änderungen betreffen die Umweltziele in Art. 4, mit denen die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, er- n Dr. Dennis Stern promovierte in der AG Molekulare Zellbiologie an der Ruhr-Universität Bochum. Seit Nov. 2024 ist er Mitglied der Stabsstelle Nachhaltigkeit, zuvor war er Referent für Nachhaltigkeit & Umwelt bei Pharma Deutschland (ehemals Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller, BAH). Von 2019 bis 2021 war er Refe- rent beim BAH. Zuvor war Stern als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der AG Molekulare Zellbiologie an der Ruhr-Universität Bochum tätig. n Dr. rer. nat. Elmar Kroth wurde 1994 von der Universität Bonn im Fach Chemie promoviert und ist seit 2016 auch Master of Health and Medical Management. Er trat 1994 in den Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH, jetzt Pharma Deutschland e. V.) ein und war bis 2010 zuständig für Fragen der Arzneimittelsi- cherheit. Seit 2010 ist er Geschäftsführer Wissenschaft von Pharma Deutschland und seit 2024 auch stellvertretender Hauptgeschäftsführer. Zusätzlich ist er Lehrbeauftragter der Universität Marburg. Pharm. Ind. 88, Nr. 8, 584–588 (2026) © ECV • Editio Cantor Verlag, Aulendorf Stern und Kroth | Gewässerschutz 585 forderlichen Maßnahmen durchzuführen, um eine Ver- schlechterung des Zustands aller Grundwasserkörper zu ver- hindern. Für wirtschaftliche Aktivitäten bedeutet dies, dass Emissionen in die Gewässer so weit begrenzt werden, dass keine Verschlechterung eintritt. Dies wird zukünftig bei Ge- nehmigungsverfahren sowie bei Rechten zur Einleitung zu prüfen sein, beispielsweise wenn pharmazeutische Produkte hergestellt oder abgefüllt werden, die in der UQN-Liste aufge- führt sind. Eine negative Auswirkung darf nur vorübergehend bestehen – 1 Jahr nach einem neuen Projekt oder 3 Jahre bei biologischen Qualitätskomponenten. Maßnahmen werden ex-post, d. h. anhand ihrer tatsächlich erreichten Effekte be- wertet. Negative Auswirkungen durch „direkte Einleitungen, Emissionen oder Verluste eines Schadstoffs“ führen demnach zu einer Verschlechterung und können Einfluss auf bestehen- de Genehmigungen bei Produktionsanlagen haben. Artikel 11 sieht Maßnahmenprogramme vor, mit denen die Mitgliedstaaten der Bekämpfung von Verschmutzungen durch Chemikalien an der Quelle Vorrang einräumen. Wenn es erforderlich ist, können Maßnahmen zur Risikominimie- rung von potenziellen Schadstoffen aus Produkten oder bereits in der Umwelt befindlichen Schadstoffen in Betracht gezogen werden. Mit den Änderungen in Art. 16 könnten zukünftig auch stoffspezifische Maßnahmen zur schrittwei- sen Reduktion von prioritären Stoffen ergriffen werden, bei- spielsweise die Beendigung oder schrittweise Einstellung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären gefährlichen Stoffen. Bisher beinhaltet die WRRL keine Vorgaben zur erweiter- ten Herstellerverantwortung (EPR), um Unternehmen an den Kosten zu beteiligen, die infolge von Messungen entste- hen. Der EPR-Mechanismus soll grundsätzlich einen Anreiz setzen, um Produkte oder Tätigkeiten – z. B. durch ein öko- logisches Produktdesign – so weit zu optimieren, dass Aus- wirkungen auf die Umwelt reduziert bzw. ganz vermieden werden. Die EU-Kommission wird bis zum 11. Mai 2029 „einen Bericht über die Möglichkeit, einen Mechanis- mus für die erweiterte Herstellerverantwortung in die vorliegende Richtlinie aufzunehmen“ veröffentlichen. Da der Grundsatz nicht hinterfragt wird, ist zu erwarten, dass die EPR mittelfristig auch in die WRRL eingeführt wird. Im Fokus der durch eine EPR zu finanzie- renden Aufwendungen sind insbesondere die Kosten von Überwachungsprogrammen, wenn Stoffe in Anhang I der UQN aufgeführt sind. Richtlinie über Umweltqualitäts- normen (UQN) Die UQN-Richtlinie dient zur Festlegung von Grenzwerten von prioritären Stoffen und kann als Konkretisierung der WRRL verstanden werden. Im Zuge der Überarbeitung wird eine Reihe von neuen Stoffen aus dem Bereich Chemi- kalien, Herbizide & Pestizide sowie pharmazeutische Wirk- stoffe (u. a. Diclofenac und Ibuprofen) aufgenommen. Nach Art. 3 muss der gute chemische Zustand in Oberflächenge- wässern für diese Stoffe (Nr. 46 bis 70) bis zum 22. Dez. 2039 erreicht werden. Ergänzt wird die Zielerreichung durch ein Überwachungsprogramm (bis 22. Dez. 2027) und ein Maßnahmenprogramm (bis 22. Dez. 2030). Artikel 5 legt fest, dass jeder Mitgliedstaat zudem für jede Flusseinheit eine Bestandsaufnahme „der Emissionen, Einleitungen und Verluste aller priori- tären Stoffe, die in Anhang I Teil A der vorliegenden Richtlinie aufgeführt sind, und aller Stoffe, die von den Mitgliedstaaten als Schadstoffe identifiziert werden“ erstellen muss. Ebenfalls neu ist in Art. 8, dass spezifische Bestimmungsmethoden für bestimmte Stoffgruppen festlegt werden. So sollen „PFAS gesamt“ in den Oberflächengewäs- sern der Mitgliedstaaten stärker überwacht werden. Für die nächste Überarbeitung im Jahr 2032 soll für „PFAS gesamt“ ein Grenzwert festgelegt werden. Die nächste Überprüfung und Aktualisierung der Liste der prioritären Stoffe mit entsprechenden UQN wird die EU-Kommission bis zum 11. Mai 2032 vornehmen. Der Über- arbeitungsprozess soll alle 6 Jahre fortlaufend erfolgen. Änderungen werden im Rahmen von Gesetzgebungsvor- schlägen verabschiedet. Um zukünftige prioritäre Stoffe zu ermitteln, werden bis zu maximal 10 Stoffe auf der Beobach- tungsliste (Watch List) nach Art. 8b geführt. Für diese wird ein EU-weites Analyseprogramm vorgegeben, um festzustel- len, ob diese Stoffe ein erhebliches Risiko für die aquatische Umwelt darstellen. Auf Grundlage wissenschaftlicher Be- richte der Europäischen Chemikalienagentur ECHA sollen Mikroplastik sowie die Entwicklung und Übertragung anti- mikrobieller Resistenzen in die neue Beobachtungsliste auf- genommen werden. Bis zum 1. Dez. 2027 soll die EU-Kom- mission Probenahme- und Analysemethoden für diese bei- den Parameter festlegen. Diese sollen „verlässlich [sein] und keine übermäßigen Kosten verursachen“. Anhang I: Liste der UQN für prioritäre Stoffe Die UQN-Liste enthält insgesamt 70 Stoffe, für die individuel- le Grenzwerte festgelegt sind, die in den Oberflächengewäs- sern nicht überschritten werden dürfen. Die Verpflichtung richtet sich an die Mitgliedstaaten, die bei einer Überschrei- tung Maßnahmen ergreifen müssen, damit Grenzwerte ein- gehalten werden. Im Rahmen der Überarbeitung wurden neue Stoffe aus verschiedenen Bereichen aufgenommen, darunter Herbizide, Chemikalien und Human-Arzneimittel. In Abhängigkeit der Aufnahme auf die Liste werden un- terschiedliche Zeitrahmen vorgegeben, um den guten chemi- schen Zustand – der Grenzwert darf nicht überschritten werden – zu erreichen. Für aufgeführte Stoffe mit überar- Nachhaltigkeit 586 Stern und Kroth | Gewässerschutz Pharm. Ind. 88, Nr. 8, 584–588 (2026) © ECV • Editio Cantor Verlag, Aulendorf beiteten UQN der Nummern 5, 9, 13, 15, 17, 21, 23, 24, 28, 30, 34, 37, 41 und 43 soll bis zum 22. Dez. 2033 ein guter chemi- scher Zustand erreicht werden. Hierunter fallen Pestizide & Herbizide, Industrielle Chemikalien und Metalle. Für die neu aufgenommen Stoffe mit den Nr. 46 bis 70 müssen bis zum 22. Dez. 2039 der gute chemische Zu- stand erreicht und zudem eine Verschlechterung verhin- dert werden. Umgesetzt wird dies durch ein Maßnah- menprogramm, dass ab Dez. 2030 vorliegen soll. Neben Pestiziden und industriellen Stoffen betrifft dieser Block auch Human-Arzneimittel. So sind die Östrogene E1, E2 und EE2, die Antibiotika Azithromycin, Clarithromycin und Erythromycin, das Antiepileptikum Carbamazepin sowie die Schmerzmittel Diclofenac und Ibuprofen in die UQN-Liste aufgenommen worden. Mögliche Einflüsse der UQN auf die Medikamentenproduktion Bisher ist unklar, welche Maßnahmen die Mitgliedstaaten ergreifen könnten, um den Eintrag von Wirkstoffen aus Hu- man-Arzneimitteln zu reduzieren und mögliche Überschrei- tungen auf die UQN-Grenzwerte zu beschränken. Im Rah- men der gerade abgeschlossenen Überarbeitung der EU- Pharmagesetzgebung können in Zukunft verschreibungsfreie Human-Arzneimittel über Art. 51 Abs. 1 (f) in der Verschrei- bungspflicht überführt werden, wenn diese persistent, mobil und toxisch sind oder die ärztliche Verschreibung als Maß- nahme zur Risikominimierung im Hinblick auf die Umwelt erforderlich ist. Die Überschreitung von UQN könnte bei- spielsweise als Maßstab eines Risikos herangezogen werden, um die Verschreibungspflicht zu begründen. Bisher ist nicht geklärt, wie der Mechanicmus in Folge der nationalen Imple- mentierung umgesetzt werden soll. Darüber hinaus können Überschreitungen der UQN- Grenzwerte auch Einfluss auf die Zahlungen haben, die Hu- man-Arzneimittelhersteller im Kontext der Kommunalen Abwasserrichtlinie (KARL) zum Aufbau der 4. Reinigungs- stufe leisten sollen. Der Ausbau der 4. Reinigungsstufe er- folgt auf 2 unterschiedlichen Ebenen: 1. Alle Kläranlagen mit einem Einwohnerwert von über 150 000 erhalten eine 4. Reinigungsstufe. 2. Ab einem Einwohnerwert zwischen 10 000 und 150 000 erfolgt ein risikobasierter Ausbau von Kläranlagen. Nach Art. 8 der KARL liegt u. a. dann ein Risiko vor, wenn für Gebiete eine weitergehende Behandlung erforderlich ist, um die Anforderungen der WRRL, UQN- und Grundwasser- richtlinien zu erfüllen. Folgend müssten bei Überschreitung der UQN weitere 4. Reinigungsstufen gebaut werden, welche die Hersteller von Human-Arzneimitteln finanzieren sollen. Die genaue Auslegung zur Bestimmung von Risikogebie- ten wird in einem delegierten Rechtsakt festgelegt, der bis Ende 2027 von der EU-Kommission finalisiert werden soll. Unklar ist, wie viele UQN überschritten sein müssen, damit ein Risiko im o. g. Sinne vorliegt. Im schlimmsten Fall könnte bereits eine Überschreitung als Begründung für den Anla- genausbau herangezogen werden. Ebenfalls ist ungeklärt, ob der Ausbau auch durch die pharmazeutische Industrie fi- nanziert werden müsste, wenn UQN-Grenzwerte von Indus- triechemikalien, Schwermetallen oder Herbiziden & Pestizi- den überschritten werden. Die KARL sieht in diesem Punkt derzeit keine Beschränkung auf Arzneimittel vor. Erste Ein- ordnungen aus den zuständigen Umweltbehörden deuten stark darauf hin, dass die gesamte stoffliche Gewässerbelas- tung für die Einordnung eines Risikogebiets betrachtet wer- den soll. Die Finanzierung würde aber bisher ausschließlich durch Hersteller von Human-Arzneimittel und Kosmetika fi- nanziert werden, auch wenn Spurenstoffe aus anderen In- dustriebereichen stammen würden. Dieser Widerspruch ver- deutlicht, dass die bestehenden EU-Wassergesetzgebungen trotz der gegenseitigen Wechselwirkungen nicht aufeinander abgestimmt sind. Ausblick Obwohl die überabeiteten Richtlinien zum Gewässerschutz – KARL, WRRL, UQN – erst innerhalb der letzten 18 Monate in Kraft getreten sind, besteht bereits akuter Handlungsbe- darf. Außerdem enthält auch die neue EU-Pharmagesetzge- bung Regelungen zu Umweltverträglichkeitsprüfungen, die in diesem Zusammenhang relevant und ebenfalls nicht mit den übrigen Anforderungen abgestimmt sind. Am Beispiel der Wechselwirkung zwischen der KARL und UQN wird deutlich, dass erheblicher Abstimmungsbedarf besteht. Sol- len 4. Reinigungsstufen aufgrund von festgestellten Umwelt- risiken durch überschrittene UQN gebaut werden, die nicht aus dem Humanarzneimittelbereich stammen, darf dies zu keiner Kostenbelastung der pharmazeutischen Industrie führen. Auch muss sichergestellt werden, dass eine kommende EPR aus der WRRL nicht zu weiteren Kostenbelastungen von pharmazeutischen Unternehmen führt, da diese bereits über die KARL das Messwesen für die Identifikation von Mikroschadstoffen bezahlen sollen. Eine weitere finanzielle Belastung für ein fast identisches Messwesen über die WRRL würde zu einer nicht gerechtfertigten Doppelbelastung bestimmter Stoffe und z. B. im Fall von Antibiotika unver- zichtbaren Arzneimittel führen. Darüber hinaus gibt es in Europa zunehmend Kritik an der KARL. So hat das EU-Parlament am 18. Juni 2026 mehr- heitlich eine Resolution verabschiedet, in der die EU-Kom- mission aufgefordert wird, die Herstellerfinanzierung der KARL vorübergehend auszusetzen – analog zum „Stopp-the- Clock“-Ansatz im Kontext des CSDR/CSDDD-Omnibus – so- wie eine Studie zur Neubewertung über die Kosten und Aus- wirkungen auf die Versorgungssicherheit mit Human-Arz- neimitteln bis Ende 2026 vorzulegen. Das grundlegende Ziel, die Einführung einer 4. Reinigungsstufe zum Gewässer- schutz, wird dabei nicht infrage gestellt. Ergänzend liegen Pharm. Ind. 88, Nr. 8, 584–588 (2026) © ECV • Editio Cantor Verlag, Aulendorf Stern und Kroth | Gewässerschutz 587 vielfältige Rechtsfragen durch Unternehmen, den EU-Mit- gliedstaat Polen und dem Irisch High Court vor dem Europä- ischen Gerichtshof zur Entscheidung. Im Fall der Klage durch Polen wird das i. d. R. richtungsweisende Gutachten der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) bis Okt. 2026 erwartet. Der angestrebte Umweltschutz kann nicht wirksam er- reicht werden, wenn die damit verbundenen Maßnahmen die Gesundheitsversorgung von Mio. Patienten in Deutsch- land und Europa gefährden. n Literatur [1] ZDF heute. 27. Juni 2026. So extrem war die erste Hitzewelle des Jah- res. https://www.zdfheute.de/wissen/wetter-hitze-temperatur-re- kord-deutschland-100.html [2] BSIgroup: Certification launched to demonstrate the responsible manufacturing of antibiotics and address environmental waste concerns. https://www.bsigroup.com/en-GB/insights-and-media/ media-centre/press-releases/2023/june/new-certification-aims- to-mitigate-antimicrobial-resistance-risk-in-antibiotic-manu facturing [3] Sandoz. So wenig wie möglich –Wasser und Abwasser. https://www. sandoz.com/at-de/ueber-uns/verantwortung/umwelterklaerung/ wasser-und-abwasser [4] Merck KGaA. 12. März 2025. Jetzt noch sauberer: Performance der neuen vierten Reinigungsstufe ist top. https://www.merckgroup.com/ de/company/merck-in-germany/nachbarschaft/news/performance- der-neuen-vierten-reinigungsstufe-ist-top.html [5] Eur-lex. 22. Dez. 2000. Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parla- ments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maß- nahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik. https:// eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577- bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF [6] Eur-lex. 24. Dez. 2008. Richtline 2008/105/EG des Europäischen Parla- ments und des Rates über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/ PDF/?uri=CELEX:32008L0105 [7] Eur-lex. 20. Apr. 2026. Richtlinie (EU) 2026/805 des Europäischen Par- laments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 200/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemein- schaft im Bereich der Wasserpolitik, der Richtlinie 2006/118/EG zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung und der Richtlinie 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen im Be- reich der Wasserpolitik. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ TXT/PDF/?uri=OJ:L_202600805 Die Links wurden zuletzt abgerufen am 17. Juli 2026. Nachhaltigkeit Fertigspritzen pharma technologie journal Fertigspritzen gewinnen in der modernen Medizin und Pharmazie zunehmend an Bedeutung und verändern die Entwicklung, Herstellung und Anwendung von Arzneimitteln. Ursprünglich vor allem für Impfstoffe und Heparine genutzt, erweitern biotechnologisch hergestellte Proteine ihren Anwendungsbereich stetig. Für Patienten bieten sie mehr Sicherheit, weniger Dosierfehler und eine einfachere Handhabung. Gleichzeitig verbessern technologische Fortschritte in Herstellung und Abfüllung die Qualität, Effizienz und Arzneimittelsicherheit. Der Band Fertigspritzen aus der Reihe pharma technologie journal beleuchtet praxisnah alle wesentlichen Aspekte der Fertigspritzenproduktion, insbesondere zu Primärverpackungen, Qualifizierung/Validierung und Kombinationsprodukten/ Devices.13 Expertenbeiträge bieten fundiertes Wissen und praktische Anleitungen, um GMP-Anforderungen effizient umzusetzen und sich in einem stark regulierten, innovativen Markt zu behaupten. Dieses Werk ist ein unverzichtbarer Leitfaden für Fachkräfte in Entwicklung, Produktion, Qualitätssicherung und Zulassung, die die Zukunft der Fertigspritzen aktiv mitgestalten möchten. Bestellung: Tel.: +49 (0)711-6672-1658 | Fax: +49 (0)711-6672-1974 | E-Mail: info@klett-vs.de Auslieferung und Rechnungsstellung unserer Produkte erfolgt durch unseren Vertragspartner Klett VerlagsService GmbH. ISBN 978-3-87193-493-3 • 2. völlig neubearbeitete Auflage 2026 • Umfang: 208 Seiten, 17 x 24 cm, Softcover • Herausgeber: Concept Heidelberg • Preis: 72,76 € ECV · Editio Cantor Verlag · ecv.de/buecher https://www.zdfheute.de/wissen/wetter-hitze-temperatur-rekord-deutschland-100.html https://www.zdfheute.de/wissen/wetter-hitze-temperatur-rekord-deutschland-100.html https://www.bsigroup.com/en-GB/insights-and-media/media-centre/press-releases/2023/june/new-certification-aims-to-mitigate-antimicrobial-resistance-risk-in-antibiotic-manufacturing https://www.bsigroup.com/en-GB/insights-and-media/media-centre/press-releases/2023/june/new-certification-aims-to-mitigate-antimicrobial-resistance-risk-in-antibiotic-manufacturing https://www.bsigroup.com/en-GB/insights-and-media/media-centre/press-releases/2023/june/new-certification-aims-to-mitigate-antimicrobial-resistance-risk-in-antibiotic-manufacturing https://www.bsigroup.com/en-GB/insights-and-media/media-centre/press-releases/2023/june/new-certification-aims-to-mitigate-antimicrobial-resistance-risk-in-antibiotic-manufacturing https://www.sandoz.com/at-de/ueber-uns/verantwortung/umwelterklaerung/wasser-und-abwasser https://www.sandoz.com/at-de/ueber-uns/verantwortung/umwelterklaerung/wasser-und-abwasser https://www.sandoz.com/at-de/ueber-uns/verantwortung/umwelterklaerung/wasser-und-abwasser https://www.merckgroup.com/de/company/merck-in-germany/nachbarschaft/news/performance-der-neuen-vierten-reinigungsstufe-ist-top.html https://www.merckgroup.com/de/company/merck-in-germany/nachbarschaft/news/performance-der-neuen-vierten-reinigungsstufe-ist-top.html https://www.merckgroup.com/de/company/merck-in-germany/nachbarschaft/news/performance-der-neuen-vierten-reinigungsstufe-ist-top.html https://bit.ly/44Mfgrc https://bit.ly/44Mfgrc https://bit.ly/44Mfgrc https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32008L0105 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32008L0105 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202600805 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202600805
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