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DG HERA startet Pilotphase des Netzwerks „RAMP UP“ zur Krisenvorsorge
Mit der Pilotphase von RAMP UP (Rapid Agile Manufacturing Partnerships for Union Protection) baut die Generaldirektion HERA der Europäischen Kommission ihre Aktivitäten zur Stärkung der europäischen Gesundheitskrisenvorsorge weiter aus. Das freiwillige Netzwerk soll Unternehmen und weitere Akteure entlang der pharmazeutischen Wertschöpfungskette frühzeitig miteinander vernetzen und den Austausch mit den europäischen Behörden verbessern, um im Krisenfall Produktionskapazitäten schneller hochfahren und Lieferengpässe frühzeitig erkennen zu können. Zum Start richtet sich die Pilotphase insbesondere an pharmazeutische Unternehmen, deren Produktportfolio Arzneimittel umfasst, die für die Versorgung mit medizinischen Gegenmaßnahmen von besonderer Bedeutung sind. Die Auswahl orientiert sich an zuvor definierten pharmakologischen Klassen . Gleichzeitig bleibt das Bewerbungsverfahren grundsätzlich für alle teilnahmeberechtigten Organisationen geöffnet. Nach Angaben von HERA dient die Pilotphase dazu, die praktischen Abläufe des Netzwerks zu erproben und weiterzuentwickeln. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an die Datenübermittlung, standardisierte Vorlagen sowie Verfahren für den sicheren Datenaustausch. Ziel ist es, ein praxistaugliches und verhältnismäßiges System zu etablieren, das im Krisenfall schnell aktiviert werden kann. Für teilnehmende Unternehmen ergeben sich mehrere Vorteile. Sie erhalten einen direkten Kommunikationskanal zu HERA für Fragen rund um Produktionskapazitäten, Lieferketten und Krisenvorsorge. Darüber hinaus werden sie in das RAMP-UP-Register aufgenommen, das einen Überblick über verfügbare Produktionskapazitäten und potenzielle Engpässe innerhalb der europäischen Lieferketten ermöglichen soll. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der aktiven Einbindung der Industrie in die Ausgestaltung des Netzwerks. Teilnehmer können an der Entwicklung standardisierter Datenformate, Meldeprozesse und organisatorischer Abläufe mitwirken und so die zukünftige Ausrichtung des Systems mitgestalten. Zudem eröffnet das Netzwerk über den HERA Stakeholders Hub zusätzliche Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit Unternehmen und Organisationen entlang der Wertschöpfungskette medizinischer Gegenmaßnahmen. HERA weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei RAMP UP um ein Instrument der Krisenvorsorge handelt. Die Teilnahme begründet weder einen Anspruch auf zukünftige öffentliche Aufträge noch einen bevorzugten Zugang zu Beschaffungsverfahren. Vielmehr soll das Netzwerk die Koordination zwischen Behörden und Industrie verbessern und die Resilienz der europäischen Liefer- und Produktionsstrukturen erhöhen. Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen mit nachgewiesener Bedeutung für die Versorgung der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums mit krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen. Hierzu zählen unter anderem Zulassungsinhaber und Arzneimittelhersteller, Hersteller von Medizinprodukten, In-vitro-Diagnostika und persönlicher Schutzausrüstung, Auftragsentwicklungs- und Auftragsfertigungsunternehmen (CDMOs und CMOs), Hersteller und Lieferanten von Wirkstoffen, Ausgangsstoffen und Zwischenprodukten sowie Unternehmen mit innovativen Fertigungstechnologien. Interessierte Organisationen können sich über den HERA Stakeholders Hub registrieren und anschließend den Bewerbungsprozess einschließlich der Eignungsprüfung durchlaufen. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Aufnahme in das Netzwerk im Rahmen eines gesonderten Onboarding-Prozesses. So bewerben Sie sich Registrieren Sie Ihre Organisation auf dem HERA Stakeholders Hub (falls dies noch nicht erfolgt ist). Füllen Sie das RAMP UP-Bewerbungsformular einschließlich der Prüfung der Teilnahmeberechtigung aus. Onboarding: Sobald DG HERA Ihre Teilnahmeberechtigung geprüft und bestätigt hat, erhalten Sie im Rahmen eines Ad-hoc-Onboarding-Termins weitere Informationen. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Portfolio für die erste Phase geeignet ist, wenden Sie sich bitte direkt an das RAMP UP-Team unter HERA-RAMP-UP@ec.europa.eu .
03.07.2026 Beitrag
EU-Kommission startet Konsultation zu Überregulierung
Die Europäische Kommission hat am 1. Juli 2026 eine öffentliche Umfrage zu sogenanntem Gold-Plating eröffnet. Ziel ist es, konkrete Fälle zu identifizieren, in denen Unternehmen durch nationale Umsetzungs- oder Anwendungsregelungen mit zusätzlichen Anforderungen konfrontiert werden, die über die Vorgaben des EU-Rechts hinausgehen. Nach Auffassung der Kommission liegt Gold-Plating vor, wenn Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Rechtsakten strengere Vorschriften, weitergehende Verpflichtungen oder zusätzliche Verwaltungsanforderungen einführen. Auch aufwendigere Verfahren, als für die Umsetzung des EU-Rechts erforderlich, können als Gold-Plating gelten. Solche Regelungen können die Geschäftstätigkeit von Unternehmen erschweren und zusätzliche Kosten verursachen, ohne dass sie zwingend zur Erreichung der Ziele des EU-Rechts notwendig sind. Als Beispiele nennt die Kommission unter anderem strengere nationale Anforderungen, zusätzliche Berichts-, Kennzeichnungs- oder Dokumentationspflichten, parallele Genehmigungs- und Meldeverfahren auf verschiedenen Verwaltungsebenen, abweichende Auslegungen europäischer Vorgaben sowie besonders strenge Durchsetzungsmaßnahmen. Unternehmen sind aufgerufen, konkrete Hindernisse zu benennen, die beim Vertrieb von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Binnenmarkt entstehen. Dabei sollen insbesondere Unterschiede bei der nationalen Anwendung von EU-Recht beschrieben werden, die Verfahren verlängern, komplexer machen oder zusätzliche Kosten verursachen. Die Konsultation läuft bis zum 15. September 2026 . Die eingereichten Erfahrungen und Beispiele sollen in die Vereinfachungsagenda der Europäischen Kommission sowie in die Entwicklung eines Leitfadens zur Vermeidung von Gold-Plating in den Mitgliedstaaten einfließen. Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit, Rückmeldungen (Beschreibung, Auswirkung, mögliche Lösungsansätze) an Pharma Deutschland, Anna Wehage ( wehage@pharmadeutschland.de ), bis zum 1. September 2026 zu übermitteln. Pharma Deutschland wird die eingegangenen Beispiele bündeln und in geeigneter Form in den Konsultationsprozess einbringen.
03.07.2026 Beitrag PD
Angemessenheitsbeschluss der EU zu USA droht zu kippen
Hintergrund ist, dass seit 1995 die EU im Allgemeinen den Export personenbezogener Daten in Drittländer verbietet, um zu verhindern, dass EU-Datenschutzregeln durch den Versand von Daten ins Ausland umgangen werden. Trotz einiger Ausnahmen für notwendige Übertragungen haben seitdem viele EU-Unternehmen die Verarbeitung personenbezogener Daten an US-Cloud-Anbieter ausgelagert. Seit 2000 hat die Europäische Kommission wiederholt anerkannt, dass die USA ein "angemessenes" Land sind, wenn es um den Schutz personenbezogener Daten geht, um so den freien Datenfluss zwischen der EU und den USA zu ermöglichen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die beiden vorherigen Entscheidungen der Kommission in der sogenannten " Schrems I "-Entscheidung (Abschaffung von "Safe Harbour") und " Schrems II" (Abschaffung des "Privacy Shield") wegen US-Überwachungsgesetzen und fehlender gerichtlicher Rechtsmittel in den USA aufgehoben. Dennoch veröffentlichte die Europäische Kommission 2023 ein drittes EU-US-Abkommen namens " EU-US Data Privacy Framework ", das weitgehend eine Kopie der zuvor annullierten Abkommen war. In der "Slaughter"-Entscheidung hat die konservative Mehrheit am Obersten Gerichtshof der USA in einer 180°-Kehrtwende gegenüber früherer Rechtsprechung entschieden, dass die Unabhängigkeit der FTC verfassungswidrig ist. Dies folgt der "einheitlichen Exekutivtheorie", wonach der US-Präsident Macht über alle Exekutivorgane haben muss, und erklärt alle US-Gesetze, die verschiedene Behörden unabhängig machen, für verfassungswidrig. Da die EU sich in fast allen Fällen auf die "Unabhängigkeit" der FTC als Datenschutz-Kontrollinstanz stützt, ist die bisherige gesamte Struktur des EU-US-Datenschutzrahmens somit gefährdet. Die NGO noyb (European Center for Digital Rights) hat sich am 30. Juni 2026 in einem Brief an die Europäische Kommission gewandt und diese aufgefordert, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um europäischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen geordneten Ausstieg aus dem „EU-US Data Protection Framework“ zu ermöglichen. Weitere rechtliche Schritte, so auch eine Klage vor dem EuGH, sind ebenfalls schon angekündigt worden. Der Verband wird weiter berichten.
03.07.2026 Beitrag PD
Klingbeil für «vernünftige» Gestaltung bei Krankschreibungen
«Das müssen wir jetzt vernünftig gestalten, was da im Koalitionsausschuss vorgeschlagen wurde», sagte der SPD-Chef bei RTL/ntv. Er verwies auf Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die schon gesagt habe, dass man das Ganze so hinbekommen müsse, dass niemand, der krank sei, dann wirklich zum Arzt gehen müsse. Die Spitzen der schwarz-roten Koalition hatten vereinbart, die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen auch ohne Praxisbesuch abzuschaffen. Zudem soll die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Krankheitstag als gesetzliche Regel eingeführt werden. Bisher ist es am vierten Tag vorgeschrieben. Gegen die Pläne gibt es Proteste - auch, weil mehr Erkrankte dann künftig direkt in überlastete Praxen gehen müssten. Merz: «Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis» Klingbeil sagte: «Ich will auch nicht, dass Menschen sich krank zur Arbeit schleppen. Ich will auch, dass die Ärzte vernünftig ihren Job machen können.» Es komme jetzt auf die Gesetzgebung an. Kanzler Friedrich Merz (CDU) erklärte in der ZDF-Sendung «Maybrit Illner»: «Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben», sagte er ohne weitere Erläuterung. Merz verteidigte die generellen Pläne in der ARD, man müsse die hohen Krankenstände herunterbringen. Ministerin Warken hatte das vorgesehene Aus von Krankschreibungen per Telefon gerechtfertigt. «Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass digitale Möglichkeiten wie Videosprechstunde mit dem behandelnden Hausarzt weiterhin möglich sind und verstärkt genutzt werden», sagte die CDU-Politikerin der «Rheinischen Post». Hier solle eine Regelung geschaffen werden, «die Missbrauch unterbindet und gleichzeitig dem Ziel folgt, für den Einstieg in die Versorgung deutlich stärker auf Digitalisierung zu setzen».
03.07.2026 Beitrag
Kassenchef warnt vor überfüllten Hausarztpraxen
Vizekanzler Lars Klingbeil rechtfertigte die vorgesehenen Verschärfungen als Kompromiss in der Koalition, strebt aber praktikable Lösungen bei der Umsetzung an. «Das müssen wir jetzt vernünftig gestalten, was da im Koalitionsausschuss vorgeschlagen wurde», sagte der SPD-Chef bei RTL/ntv. Kanzler Friedrich Merz (CDU) erklärte in der ZDF-Sendung «Maybrit Illner»: «Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben», sagte er ohne weitere Erläuterung. Heftige Proteste gegen Koalitions-Pläne Die Spitzen der schwarz-roten Koalition hatten vereinbart, die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen auch ohne Praxisbesuch abzuschaffen. Zudem soll die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Krankheitstag als gesetzliche Regel eingeführt werden. Bisher ist es am vierten Tag vorgeschrieben. Gegen die Pläne gibt es Proteste - auch, weil mehr Kranke künftig direkt in überlastete Praxen gehen müssten. Merz machte deutlich, dass in Unternehmen abweichende Regeln getroffen werden können. Klingbeil verwies auf Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die gesagt habe, dass man das Ganze so hinbekommen müsse, dass niemand, der krank sei, dann wirklich zum Arzt gehen müsse. «Ich will auch nicht, dass Menschen sich krank zur Arbeit schleppen. Ich will auch, dass die Ärzte vernünftig ihren Job machen können.» Es komme jetzt auf die Gesetzgebung an. Telefon-Krankschreibungen mit kleinem Anteil Warken verteidigte das Aus telefonischer Krankschreibungen. «Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass digitale Möglichkeiten wie Videosprechstunde mit dem behandelnden Hausarzt weiterhin möglich sind und verstärkt genutzt werden», sagte sie der «Rheinischen Post». Hier solle eine Regelung geschaffen werden, «die Missbrauch unterbindet und gleichzeitig dem Ziel folgt, für den Einstieg in die Versorgung deutlich stärker auf Digitalisierung zu setzen». Kassen und Ärzteverbände weisen bereits seit längerem darauf hin, dass Krankschreibungen per Telefon sich bewährt hätten. Nach einer Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und der Barmer Krankenkasse auf Basis von Abrechnungsdaten von 2020 bis 2023 hatten telefonische Krankschreibungen einen Anteil von jährlich 0,8 bis 1,2 Prozent an allen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Es hätten sich keinerlei Hinweise gefunden, dass sie maßgebliche Treiberin des höheren Krankenstandes seien. Teilkrankschreibungen geplant Nach früheren Angaben der Techniker Krankenkasse machen kurzzeitige Erkrankungen wie Erkältungen, die mit einer telefonischen Krankschreibung festgestellt werden können, im Vergleich zu Langzeiterkrankungen einen wesentlich geringeren Anteil an den gesamten Fehltagen aus. DAK-Chef Storm sagte: «Um den hohen Krankenstand wirksam reduzieren zu können, sollten wir das Potenzial der Teilkrankschreibung nutzen.» Erfahrungen aus skandinavischen Ländern zeigten, dass mehr Flexibilität Beschäftigte im Arbeitsprozess halten könne. Mit der stufenweisen Wiedereingliederung gebe es schon ein Instrument, das sich in diese Richtung weiterentwickeln lasse. Ministerin Warken plant bereits eine Einführung von Teilkrankschreibungen. Beschäftigte sollen sich so bei längeren Erkrankungen nur teilweise krankschreiben lassen können, wenn sie und der Arbeitgeber es möchten - und zwar zu 25, 50 oder 75 Prozent der üblichen Wochenarbeitszeit.
03.07.2026 Beitrag
Neue Zeitschiene und Fristen für die elektronischen Antragsformulare der EMA
Es ist bereits seit 2022 vorgesehen, dass die Web-basierten Antragsformulare (ehemals DADI) die bislang verwendeten PDF-basierten Formulare vollständig ersetzen sollen. Der Start dieses Projektes war ursprünglich für Ende 2020 vorgesehen, musste jedoch immer wieder verschoben werden. Die neuen Formulare sind im PLM-Portal der EMA als Anwendung integriert und sind darüber auch an die PMS-Datenbank angebunden, aus der sie wesentliche Daten zu den Inhalten der Formulare in den jeweiligen Verfahren beziehen. Im November 2022 wurden zumindest die Formulare für Änderungsanträge bei Produkten im zentralen Zulassungsverfahren (CAP) in einer Web-basierten Form und Struktur zur Verwendung freigegeben. Eine Ausweitung der Anwendung auch für andere Arten von Produkten (Non-CAPs) steht bislang aus. Die PDF-basierten elektronischen Antragsformulare werden parallel weiter gepflegt, da sie als Auffanglösung für die Erstellung der Antragsformulare für regulatorische Prozesse dienen. Die neue Version 1.28.0.0 des interaktiven PDF-elektronischen Antragsformulars (eAF) für den Erstantrag auf Zulassung für Human- und Veterinärprodukte ist zusammen mit den zugehörigen Release Notes auf der eAF-Website der EMA verfügbar. Dort finden sich nun auch Ablaufgrafiken, die jeweils die Umsetzungsfristen für die einzelnen Zulassungsarten veranschaulichen. Antragsteller müssen die aktualisierten eAFs, Version 1.28.0.0, für jeden neuen CAP MAA Veterinär- oder Humanprodukt, der ab dem 28. Juli 2026 bei der EMA eingereicht wird, verwenden. Die neue Version der Formulare kann für neue MAA-Anträge verwendet werden, die ab dem 1. September 2026 bei den NCAs für NP-, MPR-, DCP- und SRP-Verfahren eingereicht werden. Ab dem 1. Januar 2027 ist es verpflichtend , die aktualisierten Formulare für alle neuen MAA-Einreichungen bei den NCAs zu verwenden. Die Antragsteller werden daran erinnert, dass die Version des Formulars während eines laufenden Verfahrens nicht geändert werden sollte. Details zu den umfangreichen Änderungen in Version 1.28.0.0 im Vergleich zur Vorgängerversion findet man in der Release Notes der EMA.
03.07.2026 Beitrag PD
Health4EU: Europa erweitert den Blick auf Versorgungssicherheit
Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Industrie und europäischen Institutionen waren sich einig: Versorgungssicherheit, Forschung und Innovation müssen stärker gemeinsam gedacht werden. Entsprechend will die irische Ratspräsidentschaft zentrale Vorhaben wie den Biotech Act, den Critical Medicines Act sowie die Weiterentwicklung klinischer Studien und des Medizinprodukterechts voranbringen. Ziel ist es, Europa als Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsstandort wettbewerbsfähiger zu machen und Innovationen schneller in die Versorgung zu bringen. „Innovation only delivers value if it reaches patients“, sagte Maurice O'Connor, Assistant Secretary im irischen Gesundheitsministerium. Versorgungssicherheit beginne deshalb nicht erst bei stabilen Lieferketten. Europa brauche schnellere und verlässlichere Rahmenbedingungen für Forschung, klinische Studien, Zulassung und Erstattung. „Security of supply is not ultimately about supply chains. It is about whether a patient can receive the medicine they need.“ Versorgungssicherheit bedeute dabei vor allem, dass Patientinnen und Patienten die benötigten Arzneimittel zuverlässig erhalten, so O’Connor. Daran knüpfte Prof. Dr. Veronika von Messling an. Europa verfüge bereits über exzellente Forschung. Entscheidend sei nun, wissenschaftliche Erkenntnisse konsequenter in marktfähige Innovationen zu überführen. Als Erfolg des Biotech Acts werde sich messen lassen, ob mehr Entwicklungen den Sprung in den Proof of Concept, in klinische Studien und schließlich in die Versorgung schaffen. Klinische Studien seien dabei ein wichtiger Gradmesser. Aus Sicht der Europäischen Kommission beginnt Versorgungssicherheit noch früher. Dr. Florika Fink-Hooijer machte deutlich, dass Investitionen in Gesundheitsinfrastruktur, Produktionskapazitäten und medizinische Gegenmaßnahmen nicht erst in einer Krise erfolgen dürfen. Gesundheitsbedrohungen seien bereits Realität, entsprechend müsse Europa dauerhaft in Vorsorge investieren und seine Produktionskapazitäten stärken. „Resilience is not built in a crisis. It is built beforehand“, sagte Fink-Hooijer und verwies auch auf die Fortschritte Europas bei der Krisenvorsorge seit der COVID-19-Pandemie. Die Diskussion zeigte damit einen gemeinsamen Perspektivwechsel: Versorgungssicherheit wird nicht mehr ausschließlich als Frage der Krisenvorsorge verstanden. Sie entsteht entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der Forschung bis zur Versorgung der Patientinnen und Patienten. "Die Diskussionen haben gezeigt, dass Europa Versorgungssicherheit heute umfassender versteht als noch vor wenigen Jahren. Entscheidend wird sein, diesen Anspruch nun auch in konkrete Rahmenbedingungen zu übersetzen – damit Forschung, Entwicklung, Produktion und Versorgung künftig stärker zusammengedacht werden." Dorothee Brakmann Hauptgeschäftsführerin
03.07.2026 Beitrag
20260703_health4eu.pdf
BERLIN Friedrichstraße 134 10117 Berlin BONN Ubierstraße 71–73 53173 Bonn Pharma Deutschland e. V. info@pharmadeutschland.de www.pharmadeutschland.de BRÜSSEL Rue Marie de Bourgogne 58 1000 Brüssel Pressemitteilung Health4EU: Europa erweitert den Blick auf Versorgungssicherheit Biotech Act, klinische Studien und Produktion rücken in den Mittelpunkt Berlin (3. Juli 2026) – Wie Europa seine Gesundheitsversorgung widerstandsfähiger machen und gleichzeitig seine Wettbewerbsfähigkeit im Life-Science-Sektor stärken kann, stand im Mittelpunkt des Health4EU Presidency Talk zum Auftakt der irischen EU-Ratspräsidentschaft in Berlin. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Industrie und europäischen Institutionen waren sich einig: Versorgungssicherheit, Forschung und Innovation müssen stärker gemeinsam gedacht werden. Entsprechend will die irische Ratspräsidentschaft zentrale Vorhaben wie den Biotech Act, den Critical Medicines Act sowie die Weiterentwicklung klinischer Studien und des Medizinprodukterechts voranbringen. Ziel ist es, Europa als Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsstandort wettbewerbsfähiger zu machen und Innovationen schneller in die Versorgung zu bringen. „Innovation only delivers value if it reaches patients“, sagte Maurice O'Connor, Assistant Secretary im irischen Gesundheitsministerium. Versorgungssicherheit beginne deshalb nicht erst bei stabilen Lieferketten. Europa brauche schnellere und verlässlichere Rahmenbedingungen für Forschung, klinische Studien, Zulassung und Erstattung. „Security of supply is not ultimately about supply chains. It is about whether a patient can receive the medicine they need.“ Versorgungssicherheit bedeute dabei vor allem, dass Patientinnen und Patienten die benötigten Arzneimittel zuverlässig erhalten, so O’Connor. Daran knüpfte Prof. Dr. Veronika von Messling an. Europa verfüge bereits über exzellente Forschung. Entscheidend sei nun, wissenschaftliche Erkenntnisse konsequenter in marktfähige Innovationen zu überführen. Als Erfolg des Biotech Acts werde sich 2 messen lassen, ob mehr Entwicklungen den Sprung in den Proof of Concept, in klinische Studien und schließlich in die Versorgung schaffen. Klinische Studien seien dabei ein wichtiger Gradmesser. Aus Sicht der Europäischen Kommission beginnt Versorgungssicherheit noch früher. Dr. Florika Fink-Hooijer machte deutlich, dass Investitionen in Gesundheitsinfrastruktur, Produktionskapazitäten und medizinische Gegenmaßnahmen nicht erst in einer Krise erfolgen dürfen. Gesundheitsbedrohungen seien bereits Realität, entsprechend müsse Europa dauerhaft in Vorsorge investieren und seine Produktionskapazitäten stärken. „Resilience is not built in a crisis. It is built beforehand“, sagte Fink-Hooijer und verwies auch auf die Fortschritte Europas bei der Krisenvorsorge seit der COVID-19-Pandemie. Die Diskussion zeigte damit einen gemeinsamen Perspektivwechsel: Versorgungssicherheit wird nicht mehr ausschließlich als Frage der Krisenvorsorge verstanden. Sie entsteht entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der Forschung bis zur Versorgung der Patientinnen und Patienten. "Die Diskussionen haben gezeigt, dass Europa Versorgungssicherheit heute umfassender versteht als noch vor wenigen Jahren. Entscheidend wird sein, diesen Anspruch nun auch in konkrete Rahmenbedingungen zu übersetzen – damit Forschung, Entwicklung, Produktion und Versorgung künftig stärker zusammengedacht werden." so Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin Pharma Deutschland abschließend. _______________ Der Pharma Deutschland e.V. ist der mitgliederstärkste Branchenverband der Pharmaindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von rund 400 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Die in Pharma Deutschland e.V. organisierten Unternehmen tragen maßgeblich dazu bei, die Arzneimittelversorgung in Deutschland zu sichern. So stellen sie fast 80 Prozent der in Apotheken verkauften rezeptfreien und fast zwei Drittel der rezeptpflichtigen Arzneimittel sowie einen Großteil der stofflichen und dentalen Medizinprodukte für die Patientinnen und Patienten bereit. Unter www.pharmadeutschland.de gibt es mehr Informationen zu Pharma Deutschland. http://www.pharmadeutschland.de/
03.07.2026 Datei
„The art of prompt" - Praxisworkshop zu KI-Prompts in der Zulassung
Am 14. September 2026 findet die nächste Veranstaltung des KI-Hubs von Pharma Deutschland statt. Diese widmet sich dem Einsatz von künstlicher Intelligenz im Bereich Regulatory Affairs und hier speziell im Zulassungsbereich. Wie allgemein bekannt ist, hängt die Qualität der Antworten einer künstlichen Intelligenz ganz maßgeblich von der Qualität der gestellten Fragen - dem sog. Prompt – ab. Mit dem Praxisworkshop „The Art of prompt“ möchten wir ihnen die Bedeutung präziser und gut strukturierter Prompts für die Qualität von Aussagen künstlicher Intelligenz erläutern. Anhand konkreter Beispiele wollen wir zeigen, wie die Formulierung einer Fragestellung die Verlässlichkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche Qualität der KI-generierten Antworten beeinflusst. Die Veranstaltung richtet sich an alle, die regulatorische Fragestellungen im Pharmasektor allgemein und speziell im Zulassungsbereich effizient, aber zugleich fachlich belastbar mit KI-Unterstützung bearbeiten möchten. Pharma Deutschland freut sich sehr, für diesen Praxisworkshop Dr. Esther Schwich , Associate Director Regulatory Affairs bei unserem Mitgliedsunternehmen Diapharm GmbH & Co. KG, als Referentin gewonnen zu haben. Sie haben die Möglichkeit, vorab Fragen und Beispielszenarios einzureichen, die Frau Dr. Schwich dann aufgreifen kann. Bitte senden Sie Ihre Fragen an Dr. Josua Janowski . Die Veranstaltung findet am 14. September 2026 in der Zeit von von 13.00 – 14.30 Uhr wie üblich im digitalen Format statt, die Teilnahme ist kostenlos. Die Einwahldaten werden Ihnen ein paar Tage vor der Veranstaltung per Mail zugesandt werden. KI-Hub: „The Art of Prompt“ Wie beeinflusst die Formulierung eines Prompts die Qualität von KI-generierten Antworten? Zur Anmeldung
06.07.2026 Beitrag PD
Nachsteuerungen bei Gesundheits-Sparpaket
Angepeilt werden demnach Nachjustierungen bei der geplanten Einschränkung der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Bestehen bleiben soll sie nun für Elternteile von Kindern unter zwölf Jahren statt unter sieben Jahren, wie zunächst das Portal «The Pioneer» und die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» berichteten. Mehr Geld vom Bund? Im Blick steht auch ein stärkerer Beitrag zum Sparpaket aus Bundesmitteln. So könnte der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro um weniger als die vorgesehenen zwei Milliarden Euro gekürzt werden. Außerdem könnten die Zahlungen des Bundes für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern stärker erhöht werden als bisher geplant. Bei Pharmaherstellern steht im Blick, einen dynamisch anpassbaren Preis-Abschlag durch einen konstanten ergänzenden Abschlag zu ersetzen. Die Koalition strebt an, das Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in dieser Woche im Bundestag zu beschließen. Es soll dann auch noch abschließend in den Bundesrat kommen, der am Freitag zur letzten Sitzung vor der Sommerpause zusammentritt. Sparziel noch erhöht Das Paket soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 von stark steigenden Ausgaben entlasten, um neue Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche begrenzt werden. Auf Patienten kommen neben Einschränkungen der Mitversicherung von Ehepartnern etwa höhere Zuzahlungen für Medikamente zu. Nach einem rasanteren Anstieg der Kassen-Ausgaben zu Jahresbeginn hatte Warken das nötige Sparziel noch angehoben. Für 2027 abgedeckt werden muss demnach eine Lücke von 18,8 Milliarden Euro. Dazu müssen Union und SPD noch mindestens 2,5 Milliarden Euro mehr herausholen, als der vom Kabinett auf den Weg gebrachte Entwurf vorsieht.
06.07.2026 Beitrag
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