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BAnz_AT_08.09.2026_B4.pdf
Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes Vom 1. September 2026 Auf Grund des § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG) macht das Bundes- ministerium für Gesundheit bekannt: Es besteht nach Mitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinpro- dukte in Deutschland ein Versorgungsmangel mit digitoxinhaltigen als auch mit digoxinhaltigen Arzneimitteln. Bei digitoxinhaltigen und digoxinhaltigen Arzneimitteln handelt es sich um Arznei- mittel zur Behandlung lebensbedrohlicher kardiologischer Erkrankungen. Eine al- ternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung. Diese Feststellung ermöglicht es den zuständigen Behörden der Länder, nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 AMG im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG zu gestatten. Das Bundesministerium für Gesundheit wird bekanntmachen, wenn der Versor- gungsmangel nicht mehr vorliegt. Bonn, den 1. September 2026 30413#00001#0022 Bundesministerium für Gesundheit Im Auftrag Dr. Lars Nicke l Bekanntmachung Veröffentlicht am Dienstag, 8. September 2026 BAnz AT 08.09.2026 B4 Seite 1 von 1 Bundesanzeiger Verlag GmbH 2026-09-04T13:59:55+0200 Bundesanzeiger Verlag GmbH
08.09.2026 Datei PD
Versorgungsmangel bei digitoxin- und digoxinhaltigen Arzneimitteln festgestellt
Digitoxin und Digoxin werden zur Behandlung lebensbedrohlicher kardiologischer Erkrankungen eingesetzt. Nach der Bekanntmachung steht für die betroffenen Arzneimittel keine gleichwertige alternative Arzneimitteltherapie zur Verfügung. Die Feststellung des Versorgungsmangels im Bundesanzeiger eröffnet den zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit, im Einzelfall und befristet Abweichungen von bestimmten Vorgaben des Arzneimittelgesetzes zu gestatten. Dies kann dazu beitragen, die Versorgung mit den betroffenen Arzneimitteln während des bestehenden Mangels zu sichern. Das Bundesministerium für Gesundheit wird erneut informieren, sobald der Versorgungsmangel nicht mehr vorliegt.
08.09.2026 Beitrag
BAnz_AT_04.09.2026_B7.pdf
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Bekanntmachung nach § 35 Absatz 5a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch der aktuellen Liste von Arzneimitteln, die auf Grund der zugelassenen Darreichungsformen und Wirkstärken zur Behandlung von Kindern notwendig sind Vom 19. August 2026 Gemäß § 35 Absatz 5a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) erstellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nach Anhörung des nach § 52b Absatz 3b des Arzneimittelgesetzes eingerichteten Beirats eine aktuelle Liste von Arzneimitteln, die auf Grund der zugelassenen Darreichungsformen und Wirkstärken zur Behand- lung von Kindern notwendig sind. Sofern Arzneimittel im Zuständigkeitsbereich des Paul-Ehrlich-Instituts betroffen sind, erfolgt die Bekanntmachung im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut. Die Bekanntmachung umfasst alle Änderungen zur Liste der pädiatrischen Arzneimittel gemäß § 35 Absatz 5a SGB V vom 9. Juli 2026 (BAnz AT 31.07.2026 B12). Die aus den bekannt gemachten Änderungen resultierende aktuelle vollständige Arzneimittelliste wird als elektronisch lesbare Version inklusive Pharmazentralnummern auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medi- zinprodukte zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Die vorliegende Publikation macht die Änderungen der Liste im Vergleich zur letztveröffentlichten Version der Liste bekannt. Die Datei stellt alle Änderungen im Vergleich zur vorherigen vollständigen Version der pädiatrischen Arzneimittelliste mit folgenden Abkürzungen dar: AP Aufnahme wegen PZN-Änderung; das Arzneimittel war ohne PZN oder mit anderer PZN bereits in der Liste enthalten. LP Löschung wegen PZN-Änderung; das Arzneimittel ist mit neuer PZN weiterhin auf der Liste enthalten. AS Aufnahme wegen Stammdatenänderung; das Arzneimittel war mit anderen Stammdaten (beispielsweise an- derer MAH) bereits auf der Liste enthalten. LS Löschung wegen Stammdatenänderung; das Arzneimittel ist mit neuen Stammdaten (beispielsweise neuem MAH) weiterhin auf der Liste enthalten. AA Aufnahme Arzneimittel; das Arzneimittel wurde neu auf der Liste aufgenommen, andere Arzneimittel mit dem enthaltenen Wirkstoff waren bereits auf der Liste geführt. LA Löschung Arzneimittel; das Arzneimittel wurde von der Liste gelöscht, andere Arzneimittel mit dem enthaltenen Wirkstoff werden weiter auf der Liste geführt. AW Aufnahme Wirkstoff; das Arzneimittel wurde neu auf der Liste aufgenommen, andere Arzneimittel mit dem enthaltenen Wirkstoff waren noch nicht auf der Liste geführt. LW Löschung Wirkstoff; das Arzneimittel wurde von der Liste gelöscht, andere Arzneimittel mit dem enthaltenen Wirkstoff werden nicht mehr auf der Liste geführt. LM Löschung von unverkäuflichen Mustern; das Arzneimittel wurde von der Liste gelöscht, da es sich bei der Packungsgröße um ein unverkäufliches Muster handelt. Allgemeine Hinweise: Grundlage zur Erarbeitung der Liste der Kinderarzneimittel gemäß § 35 Absatz 5a SGB V ist die WHO-Liste für Kinder- arzneimittel (WHO Model List of Essential Medicines for Children). Die Liste berücksichtigt verkehrsfähige Arzneimittel, deren Zulassung nicht erloschen ist. Sie müssen nicht aktuell in Verkehr gebracht werden. Die Liste umfasst sowohl verschreibungspflichtige als auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Bekanntmachung Veröffentlicht am Freitag, 4. September 2026 BAnz AT 04.09.2026 B7 Seite 1 von 5 Für die Erstellung der Liste wurden folgende weitere Kriterien für die Auswahl der Arzneimittel zugrunde gelegt: – Arzneimittel, die entweder in für Kinder geeigneten Wirkstärken oder für Kinder geeigneten Darreichungsformen zugelassen sind. Altersgerechte beziehungsweise kindgerechte Darreichungsformen, insbesondere zur Behandlung von Kindern bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres, sind zum Beispiel flüssige Darreichungsformen wie Saft, Sirup, Suspension und Lösung zum Einnehmen oder Suppositorien (Zäpfchen). – Parenteralia (sterile Zubereitungen, die zur Injektion, Infusion oder Implantation in den menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind), welche ausschließlich in der Pädiatrie Anwendung finden. – Arzneimittel, die die vorausgegangenen Kriterien erfüllen und zu denen es Hinweise gibt, dass die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben ist. – Verkehrsfähige Arzneimittel, für die im Arzneimittelinformationssystem des Bundes drei oder weniger Zulassungs- inhaber, endfreigebende Hersteller oder Wirkstoffhersteller für im Verkehr befindliche Arzneimittel hinterlegt sind. Die vollständige Liste ist nicht Teil der Publikation im Bundesanzeiger. Sie wird in maschinenlesbarem csv-Format auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte veröffentlicht. Bonn, den 19. August 2026 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Der Vizepräsident Prof. Dr. W. Knöß Bekanntmachung Veröffentlicht am Freitag, 4. September 2026 BAnz AT 04.09.2026 B7 Seite 2 von 5 Wirkstoff ATC-Code Arzneimittelname Darreichungs- form Zulassungsinhaber PZN Typ Azathioprin L04AX01 Jayempi 10 mg/ml Suspen- sion zum Einnehmen Suspension zum Einnehmen Lipomed GmbH 19624298 LW Cefixim J01DD08 Cefixim STADA 100 mg/5 ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen Pulver zur Her- stellung einer Suspension zum Einnehmen STADAPHARM GmbH 02134383 LA Cefixim J01DD08 Cefixim STADA 100 mg/5 ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen Pulver zur Her- stellung einer Suspension zum Einnehmen STADAPHARM GmbH 02134414 LA Desmopressin H01BA02 DesmoGalen 120 Mikro- gramm Sublingualtabletten Sublingualtab- lette GALENpharma GmbH 19150280 LA Desmopressin H01BA02 DesmoGalen 120 Mikro- gramm Sublingualtabletten Sublingualtab- lette GALENpharma GmbH 19150297 LA Desmopressin H01BA02 DesmoGalen 240 Mikro- gramm Sublingualtabletten Sublingualtab- lette GALENpharma GmbH 19150311 LA Desmopressin H01BA02 DesmoGalen 240 Mikro- gramm Sublingualtabletten Sublingualtab- lette GALENpharma GmbH 19150328 LA Desmopressin H01BA02 DesmoGalen 60 Mikrogramm Sublingualtabletten Sublingualtab- lette GALENpharma GmbH 19150251 LA Desmopressin H01BA02 DesmoGalen 60 Mikrogramm Sublingualtabletten Sublingualtab- lette GALENpharma GmbH 19150268 LA Desmopressin H01BA02 Nocutil Melt 120 Mikro- gramm Sublingualtablette Sublingualtab- lette Gebro Pharma GmbH 19234396 LA Desmopressin H01BA02 Nocutil Melt 120 Mikro- gramm Sublingualtablette Sublingualtab- lette Gebro Pharma GmbH 19234404 LA Desmopressin H01BA02 Nocutil Melt 240 Mikro- gramm Sublingualtablette Sublingualtab- lette Gebro Pharma GmbH 19234433 LA Desmopressin H01BA02 Nocutil Melt 60 Mikrogramm Sublingualtablette Sublingualtab- lette Gebro Pharma GmbH 19234367 LA Enalapril C09AA02 AQUMELDI Schmelztablette Proveca Pharma Limited 18437016 LP Enalapril C09AA02 AQUMELDI Schmelztablette Proveca Pharma Limited 18437022 LP Everolimus L01EG02 Votubia 2 mg Tabletten zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen – OP 30 Tablette zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen ACA Müller ADAG Pharma Aktiengesell- schaft 20176959 AP Everolimus L01EG02 Votubia 2 mg Tabletten zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen – OP 30 Tablette zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen ACA Müller ADAG Pharma Aktiengesell- schaft LP Hydrocortison H02AB09 Alkindi 0,5 mg Granulat zur Entnahme aus Kapsel – OP50 Granulat zur Entnahme aus Kapseln Immedica Pharma AB 13918716 AS Hydrocortison H02AB09 Alkindi 0,5 mg Granulat zur Entnahme aus Kapsel – OP50 Granulat zur Entnahme aus Kapseln Neurocrine Nether- lands B.V. 13918716 LS Hydrocortison H02AB09 Alkindi 1 mg Granulat zur Entnahme aus Kapsel – OP50 Granulat zur Entnahme aus Kapseln Immedica Pharma AB 13918722 AS Bekanntmachung Veröffentlicht am Freitag, 4. September 2026 BAnz AT 04.09.2026 B7 Seite 3 von 5 Wirkstoff ATC-Code Arzneimittelname Darreichungs- form Zulassungsinhaber PZN Typ Hydrocortison H02AB09 Alkindi 1 mg Granulat zur Entnahme aus Kapsel – OP50 Granulat zur Entnahme aus Kapseln Neurocrine Nether- lands B.V. 13918722 LS Hydrocortison H02AB09 Alkindi 2 mg Granulat zur Entnahme aus Kapsel – OP50 Granulat zur Entnahme aus Kapseln Immedica Pharma AB 13918739 AS Hydrocortison H02AB09 Alkindi 2 mg Granulat zur Entnahme aus Kapsel – OP50 Granulat zur Entnahme aus Kapseln Neurocrine Nether- lands B.V. 13918739 LS Hydrocortison H02AB09 Alkindi 5 mg Granulat zur Entnahme aus Kapsel – OP50 Granulat zur Entnahme aus Kapseln Immedica Pharma AB 13918745 AS Hydrocortison H02AB09 Alkindi 5 mg Granulat zur Entnahme aus Kapsel – OP50 Granulat zur Entnahme aus Kapseln Neurocrine Nether- lands B.V. 13918745 LS Hydroxycarbamid L01XX05 Xromi Lösung zum Einnehmen Lipomed GmbH 16239631 AS Hydroxycarbamid L01XX05 Xromi 100 mg/ml Lösung zum Einnehmen Lösung zum Einnehmen Nova Laboratories Ireland Limited 16239631 LS Ibuprofen M01AE01 Ibubeta 100 mg Suspension zum Einnehmen im Beutel Suspension zum Einnehmen im Beutel betapharm Arzneimit- tel GmbH AA Ibuprofen M01AE01 Ibuprofen Nutra Essential 100 mg Suspension zum Einnehmen im Beutel Suspension zum Einnehmen im Beutel betapharm Arzneimit- tel GmbH LA Ibuprofen M01AE01 Ibuprofen Redcare 40 mg/ml Suspension zum Einnehmen Suspension zum Einnehmen RC Pharma B.V. 20467970 AP Ibuprofen M01AE01 Ibuprofen Redcare 40 mg/ml Suspension zum Einnehmen Suspension zum Einnehmen RC Pharma B.V. LP Imatinib L01EA01 Imatinib Medicopharm 100 mg Filmtabletten Filmtablette MEDICOPHARM AG Arzneimittel & Medikal Produkte 12372830 LA Imatinib L01EA01 Imatinib Medicopharm 100 mg Filmtabletten Filmtablette MEDICOPHARM AG Arzneimittel & Medikal Produkte 12372847 LA Ivermectin P02CF01 Ivermectin Orifarm 3 mg Tabletten Tablette Orifarm Generics A/S HR 20581105 AP Ivermectin P02CF01 Ivermectin Orion 3 mg Tab- letten Tablette Orion Corporation t/a Orion Pharma 19505441 AP Ivermectin P02CF01 Ivermectin Orion 3 mg Tab- letten Tablette Orion Corporation t/a Orion Pharma 19505464 AP Ivermectin P02CF01 Ivermectin Orion 3 mg Tab- letten Tablette Orion Corporation t/a Orion Pharma 19505487 AP Ivermectin P02CF01 Ivermectin Orion 3 mg Tab- letten Tablette Orion Corporation t/a Orion Pharma LP Lamotrigin N03AX09 Lamotrigin Atid 25 mg Tablette zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen bzw. Kautablette Dexcel Pharma GmbH 09483980 LP Bekanntmachung Veröffentlicht am Freitag, 4. September 2026 BAnz AT 04.09.2026 B7 Seite 4 von 5 Wirkstoff ATC-Code Arzneimittelname Darreichungs- form Zulassungsinhaber PZN Typ Lamotrigin N03AX09 Lamotrigin Atid 25 mg Tablette zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen bzw. Kautablette Dexcel Pharma GmbH 09483997 LP Levetiracetam N03AX14 Keppra 100 mg/ml Lösung zum Einnehmen – OP (1 x 150 ml) Lösung zum Einnehmen UCB Pharma 19164388 AP Macitentan C02KX04 Opsumit Tablette zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen Janssen-Cilag Inter- national NV 19237012 LA Mercaptopurin L01BB02 Xaluprine Suspension zum Einnehmen Lipomed GmbH 09726201 AS Mercaptopurin L01BB02 Xaluprine 20 mg/ml Suspen- sion zum Einnehmen – OP100ml Suspension zum Einnehmen Nova Laboratories Ireland Limited 09726201 LS Natrium(4-phenyl- butanoat) A16AX03 PHEBURANE Lösung zum Einnehmen Eurocept International B.V. 19210214 LW Nirsevimab J06BD08 Beyfortus Injektionslösung Sanofi Winthrop In- dustrie 18425763 LP Nirsevimab J06BD08 Beyfortus Injektionslösung Sanofi Winthrop In- dustrie 18425786 LP Nirsevimab J06BD08 Beyfortus Injektionslösung Sanofi Winthrop In- dustrie 19468272 LP Nirsevimab J06BD08 Beyfortus Injektionslösung Sanofi Winthrop In- dustrie 19482823 LP Nirsevimab J06BD08 Beyfortus Injektionslösung Sanofi Winthrop In- dustrie 19483248 LP Paracetamol N02BE01 Paracetamol AbZ 500 mg Zäpfchen Zäpfchen AbZ-Pharma GmbH LA Salbutamol R03AC02 SalbuHEXAL Dosieraerosol Druckgasinhala- tion, Suspension Hexal Aktiengesell- schaft 19686069 AA Salbutamol R03AC02 SalbuHEXAL Dosieraerosol Druckgasinhala- tion, Suspension Hexal Aktiengesell- schaft 19686075 AA Salbutamol R03AC02 SalbuHEXAL Dosieraerosol Druckgasinhala- tion, Suspension Hexal Aktiengesell- schaft 19686081 AA Bekanntmachung Veröffentlicht am Freitag, 4. September 2026 BAnz AT 04.09.2026 B7 Seite 5 von 5 Bundesanzeiger Verlag GmbH 2026-09-01T10:03:13+0200 Bundesanzeiger Verlag GmbH
08.09.2026 Datei PD
Compilation of Union procedures on inspections and exchange of information
Die Europäische Arzneimittel-Agentur führt eine Zusammenstellung von Verfahren und Vorlagen, die von den GMP- und GDP-Inspektoraten in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum verwendet werden. Sie dient als Grundlage für nationale Verfahren innerhalb der Qualitätssysteme der Inspektorate und unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie die Harmonisierung und den Austausch inspektionsbezogener Informationen. Seit August 2024 ist die „Compilation of Union Procedures on Inspections and Exchange of Information“ nicht mehr als ein Gesamtdokument, sondern in einzelne Dokumente je Verfahren beziehungsweise Vorlage gegliedert. Aktualisierungen werden seitdem in diesen Einzeldokumenten dokumentiert. Aktualisiert wurde nun das Dokument zur Koordinierung von GMP-Inspektionen für zentral zugelassene Arzneimittel . Die im April 2026 angenommene Version 3 tritt am 10. September 2026 in Kraft und ersetzt die im Januar 2025 angenommene Version 2.0. Die Änderungen betreffen vor allem kleinere Klarstellungen zur Durchführung von Inspektionen ohne unterstützende Behörde. Zudem wurden redaktionelle Anpassungen am Inhaltsverzeichnis vorgenommen.
08.09.2026 Beitrag PD
08.09.2026 – Mittagsausgabe
Quelle: Offenbach-Post Retatrutid: Wirkt die neue Abnehmspritze stärker als Ozempic und Mounjaro? Retatrutid sorgt mit außergewöhnlichen Studienergebnissen für Aufsehen: Fast jeder Zweite verlor unter der höchsten Dosis mindestens 30 Prozent seines Körpergewichts. Was über Wirkung und Risiken bekannt ist. Originalbeitrag lesen Quelle: Wallstreet Online Geringere Kosten in der PKV: Ein Tarifwechsel macht´s möglich Gerade im Alter werden für viele privat Krankenversicherte die hohen Beträge zur Belastung. Ein interner Tarifwechsel kann helfen, massiv zu sparen. Drei... Originalbeitrag lesen Quelle: Hamburger Abendblatt Lebensmittel mit Vitamin D: Damit decken Sie Ihren Tagesbedarf Vitamin D ist in einigen Lebensmitteln enthalten. Die Spitzenreiter können den Tagesbedarf decken. Originalbeitrag lesen Quelle: Abendzeitung (Az) Viren-Schleuder Oktoberfest: So können Sie sich schützen Wiesn-Grippe! Ein paar Tage nach dem Start des Oktoberfests füllen sich Arztpraxen mit hustenden und schniefenden Menschen. Experten warnen, und eine Münchner Apotheke bietet zwei Impftage an. Originalbeitrag lesen Quelle: Schwäbische Zeitung Immer mehr nutzen den Notdienst für Alltagskäufe Apothekennotdienste bleiben wichtig, doch Kunden nutzen sie oft für Alltagsbedürfnisse. Apotheker fordern mehr Verständnis und verantwortliches Handeln. Originalbeitrag lesen Quelle: Augsburger Allgemeine So wirkt Vitamin C bei Erkältungen Vitamin C hat zweifellos positive Effekte auf das Immunsystem, aber ist es wirklich ein Wundermittel gegen Erkältungen, wie oft propagiert wird? So ist die aktuelle Studienlage. Originalbeitrag lesen Quelle: Abendzeitung (Az) Rettungsdienste protestieren und fordern verlässliche Finanzierung Ob Herzinfarkt oder schwerer Unfall: Bei medizinischen Notfällen entscheidet oft die Zeit über Leben oder Tod. Die geplanten Änderungen im Gesundheitswesen beunruhigen die Rettungsdienste. Originalbeitrag lesen Quelle: Swissinfo (DE) Novartis stürzt nach erneutem Studienrückschlag an der Börse ab Ein schwarzer Tag für die Anleger des Pharmakonzerns Novartis: Die Aktie des Börsenschwergewichts stürzt am Dienstag nach einer gescheiterter Studie zu einem Wirkstoff gegen Muskelkrankeit im frühen Handel zweitweise um über 10 Prozent ab. Originalbeitrag lesen Quelle: Hamburger Abendblatt Magnesium: Als Pulver, Kapsel oder Tablette einnehmen? Das rät der Experte Magnesium-Präparate gibt es als Pulver, Kapsel und Tabletten. Wie man es am besten einnehmen sollte, erklärt ein Sportmediziner. Originalbeitrag lesen Quelle: Augsburger Allgemeine Oktoberfest: Ansteckungsgefahr durch Wiesn-Grippe, Herpes und Magen-Darm Dass es während und kurz nach der Wiesn in München einen deutlichen Anstieg an Atemwegserkrankungen gibt, konnte das RKI schon oft nachweisen. Aber wie steht es um andere Krankheiten? Originalbeitrag lesen Quelle: Schwäbische Zeitung Nachts in der Apotheke: Warum immer mehr Menschen den Notdienst für Alltagskäufe nutzen - und was das auslöst Apothekennotdienste bleiben wichtig, doch Kunden nutzen sie oft für Alltagsbedürfnisse. Apotheker fordern mehr Verständnis und verantwortliches Handeln. Originalbeitrag lesen Quelle: Augsburger Allgemeine Herzinfarkt erkennen: Erste Anzeichen gibt es im Mund Im Alter steigt das Risiko für einen Herzinfarkt. Es gibt Anzeichen, auf die man achten sollte, um früh einzugreifen. Auch im Mund kommen solche Anzeichen vor. Originalbeitrag lesen Quelle: Promiflash.de Pamela Anderson: Hepatitis C galt für sie als Todesurteil Die Heilung von Hepatitis C kostete Pamela Anderson damals ihr gesamtes Erspartes. Wie eine neue Therapie ihr Leben veränderte. Originalbeitrag lesen Quelle: BondGuide Sandoz setzt auf Bio100 und peilt 30% EBITDA Sandoz startet Bio100 und plant mehr als 100 Biosimilars bis 2040. Bis 2035 soll die Core-EBITDA-Marge auf über 30% steigen. Originalbeitrag lesen Quelle: merkur.de „Pac-Man-Enzym“ frisst sich durch Plastik - und kann sogar Antibiotika wirkungslos machen Forscher haben ein Enzym entdeckt, das bestimmte Bioplastikarten abbaut – und zugleich manche Antibiotika unwirksam machen kann. Originalbeitrag lesen Quelle: Swissinfo (DE) Sandoz setzt neue Wachstumsziele bis 2030 und 2035 Sandoz hat an seinem Investorentag vom Dienstag neue mittelfristige Ziele sowie eine langfristige Wachstumsstrategie für das Biosimilars-Geschäft präsentiert. Die bisherigen Ziele bis 2028, die eine Marge von 24 bis 26 Prozent vorsehen, wurden bestätigt. Originalbeitrag lesen Quelle: Focus PKV versus GKV: So viel Beitragsersparnis bleibt wirklich übrig Mit 400 Euro weniger Beitrag wirbt die PKV um Gutverdiener. Doch bei Angestellten kommt davon deutlich weniger auf dem Konto an. Originalbeitrag lesen Quelle: Augsburger Allgemeine Sonderfall Demenz - warum viele Patientenverfügungen nicht ausreichen Viele glauben, mit einer Patientenverfügung gut vorgesorgt zu haben. Im Fall einer Demenz reicht die aber nicht aus. Hilfe gibt es beim St.-Elisabeth-Hospizverein. Originalbeitrag lesen Quelle: Augsburger Allgemeine Vitamin D und Kalzium bei Osteoporose: Wie wichtig sind die Nährstoffe für starke Knochen? Fehlen wichtige Nährstoffe, kann die Knochengesundheit leiden. Besonders wichtig sind Vitamin D und Kalzium – doch auch andere Vitamine spielen eine Rolle. Originalbeitrag lesen Quelle: WDR Fußball für Übergewichtige in Düsseldorf In Düsseldorf jagen jetzt auch die "Big Ballers" das runde Leder. Menschen mit Übergewicht, die sich sonst ausgeschlossen fühlen. Originalbeitrag lesen Quelle: Stuttgarter Zeitung Neurodiversität: „Die Gesellschaft muss nicht so krank sein, wie sie ist“ Im Erwachsenenalter erhält Angelina Boerger die Diagnose ADHS – und damit die Erklärung dafür, warum sie sich immer anders gefühlt hat. Warum sie sich heute dafür nicht mehr entschuldigt. Originalbeitrag lesen Quelle: Frankenpost Zwischen Leerständen und Lichtblicken Die Straße zwischen Einhorn-Apotheke und Getränke Zeitler: Ein Spaziergang durch die Zeit mit Gedanken und Gesprächen. Originalbeitrag lesen Quelle: WELT Nach Rekordjahr 2025: Deutlich weniger Borreliose Im vergangenen Jahr hatte es einen sprunghaften Anstieg bei der durch Zecken übertragenen Erkrankung gegeben. Vom Niveau des Rekordjahres ist Sachsen weit entfernt. Originalbeitrag lesen Quelle: WELT Rettungsdienste protestieren gegen befürchteten Geldmangel Ob Herzinfarkt oder schwerer Unfall: Bei medizinischen Notfällen entscheidet oft die Zeit über Leben oder Tod. Die geplanten Änderungen im Gesundheitswesen beunruhigen die Rettungsdienste. Originalbeitrag lesen Quelle: Nordkurier Bürgermeister sitzt jetzt an der Supermarktkasse Rewe-Märkte in Prenzlau, Templin, Angermünde sammeln Spenden für „Uckermark gegen Leukämie“. Bürgermeister Wöller-Beetz hilft Originalbeitrag lesen Quelle: Schwäbische Zeitung Ein Fall in der Notaufnahme macht die Retter wütend: „Ich brauche jetzt eine Pause!“ Ein Mann mit Drogencocktail, Verdacht auf Herzinfarkt und schwere Atemnot: In der Notaufnahme geht es um Leben und Gesundheit. Doch ein Fall macht die Mitarbeiter regelrecht wütend. Originalbeitrag lesen Quelle: SWP Bahnhofstraße in Blaustein: Apotheker und Sozialverband fordern Haltemöglichkeit vor Geschäften Vor der Kreuz-Apotheke in der Blausteiner Bahnhofstraße zu halten, ist verboten. Das sei vor allem für ältere und gehbehinderte Menschen ein Problem, sagt deren Besitzer. Wie Landratsamt und Stadt die Situation sehen. Originalbeitrag lesen Quelle: merkur.de Ältere Menschen schnitten deutlich besser ab Eine kleine Studie fand bei älteren Menschen mit hoher Vitamin-D-Einnahme deutlich bessere Werte in einem kognitiven Test. Originalbeitrag lesen Quelle: Börse Express Eli Lilly Aktie: FDA erweitert Mounjaro-Zulassung Die FDA erlaubt Mounjaro nun auch zur Risikosenkung bei bestimmten Typ-2-Diabetikern. Eli Lilly bekräftigt zudem seine Umsatzprognose für 2026. Originalbeitrag lesen
08.09.2026 Beitrag
WF_Neu_II_2026_finale_Beschlussvorlage_20260907_an_AG.pdf
WF Neu II 2026: Finale Beschlussvorlage des BfArM zu den Anträgen zu neuen Messzahlen im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung von Packungsgrößen nach § 5 PackungsV auf Basis der Beschlussvorlage des BfArM vom 14.08.2026 und den bis zum 31.08.2026 eingegangenen Stellungnahmen Stand: 07.09.2026 Seite 2 von 13 1. Anselamimab ......................................................................................................................................................................3 2. Denecimig ............................................................................................................................................................................5 3. Gefurulimab ........................................................................................................................................................................6 4. Imetelstat ..............................................................................................................................................................................8 5. Mavorixafor ........................................................................................................................................................................9 6. Nerandomilast ................................................................................................................................................................ 10 7. Secnidazol ......................................................................................................................................................................... 11 8. Tolebrutinib ..................................................................................................................................................................... 12 Seite 3 von 13 1. Anselamimab Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“) Vorbehaltlich der Positive Opinion wird empfohlen, die wirkstoffbezogene Ausnahme „Anselamimab“ unterhalb der neuen Position „Hämatologika“ in Abschnitt 4 „Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion oder Infusion“ mit den Messzahlen N1 =6, N2 =12 und N3 = 36 aufzunehmen. Die finale Fachinformation muss zusammen mit einer schriftlichen Bestätigung des Antragstellers, dass die SmPC, die dem BfArM bei Antragstellung vorlag, hinsichtlich der für die Bestimmung der Packungsgrößen maßgeblichen Angaben unverändert geblieben ist, innerhalb der in der VwV in §4 Satz (7) genannten Frist dem BfArM nachgereicht werden. Anderenfalls kann der Antrag dann erneut gestellt werden, wenn absehbar ist, dass die Zulassung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erteilt werden kann. Begründung Die vom BfArM ermittelten Messzahlen entsprechen der VwV. Eine allgemeine Ausnahmeposition „monoklonaler Antikörper (chimärer IgG1 κ)“ empfehlen wir nicht, da die Antikörper als Immuntherapeutika mit sehr heterogenen Indikationen eingesetzt werden und damit verbunden sehr verschiedene Dosierschemata aufweisen können. Seite 4 von 13 Stellungnahmen / 2. Runde (bis 30.08.2026) Keine Finale Schlussempfehlung des BfArM per 07.09.2026 Dem Antrag kann nicht stattgegeben werden, da bis zum o. g. Termin vor Erstellung der Beschlussvorlage keine positive Opinion vorgelegt wurde. Es wird daher empfohlen, dass der Antragsteller den Antrag dann erneut stellt, wenn absehbar ist, dass die positive Opinion innerhalb des vorgegebenen Zeitraums vorgelegt werden kann Seite 5 von 13 2. Denecimig Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“) Vorbehaltlich der Positive Opinion wird empfohlen, die Position Denecimig“ in Abschnitt 4 „Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion oder Infusion“ in die Position „Antihämorrhagika“ mit den Messzahlen N1 = 1, N2 = - und N3 = 3 aufzunehmen. Die finale Fachinformation muss zusammen mit einer schriftlichen Bestätigung des Antragstellers, dass die SmPC, die dem BfArM bei Antragstellung vorlag, hinsichtlich der für die Bestimmung der Packungsgrößen maßgeblichen Angaben unverändert geblieben ist, innerhalb der in der VwV in §4 Satz (7) genannten Frist dem BfArM nachgereicht werden. Anderenfalls kann der Antrag dann erneut gestellt werden, wenn absehbar ist, dass die Zulassung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erteilt werden kann. Begründung: Werden Spannbreiten bei der Applikationshäufigkeit, -menge und / oder im Dosierungsintervall angegeben, so ist für die Ermittlung der Messzahlen das Dosierungsschema maßgeblich, das zur kleineren Messzahl führt (Zusatzregel „4.9 Spannbreiten bei der Applikationshäufigkeit, -menge und / oder im Dosierungsintervall“ der Anlage 2 der VwV). Stellungnahmen / 2. Runde (bis 30.08.2026) Keine Finale Schlussempfehlung des BfArM per 07.09.2026 Dem Antrag kann nicht stattgegeben werden, da bis zum o. g. Termin vor Erstellung der Beschlussvorlage keine positive Opinion vorgelegt wurde. Es wird daher empfohlen, dass der Antragsteller den Antrag dann erneut stellt, wenn absehbar ist, dass die positive Opinion innerhalb des vorgegebenen Zeitraums vorgelegt werden kann. Seite 6 von 13 3. Gefurulimab Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“) Vorbehaltlich der Positive Opinion wird empfohlen, die Position „Gefurulimab“ als wirkstoffbezogene Ausnahme in Abschnitt 4 „Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion oder Infusion“ in die Position „Immunsuppressiva/Zytokine“ mit den Messzahlen N1 = 2, N2 = 4 und N3 = 12 aufzunehmen. Die finale Fachinformation muss zusammen mit einer schriftlichen Bestätigung des Antragstellers, dass die SmPC, die dem BfArM bei Antragstellung vorlag, hinsichtlich der für die Bestimmung der Packungsgrößen maßgeblichen Angaben unverändert geblieben ist, innerhalb der in der VwV in §4 Satz (7) genannten Frist dem BfArM nachgereicht werden. Anderenfalls kann der Antrag dann erneut gestellt werden, wenn absehbar ist, dass die Zulassung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erteilt werden kann. Begründung Die vom BfArM ermittelten Messzahlen entsprechen der VwV. Stellungnahmen / 2. Runde (bis 30.08.2026) Keine Seite 7 von 13 Finale Schlussempfehlung des BfArM per 07.09.2026 Dem Antrag kann nicht stattgegeben werden, da bis zum o. g. Termin vor Erstellung der Beschlussvorlage keine positive Opinion vorgelegt wurde. Es wird daher empfohlen, dass der Antragsteller den Antrag dann erneut stellt, wenn absehbar ist, dass die positive Opinion innerhalb des vorgegebenen Zeitraums vorgelegt werden kann Seite 8 von 13 4. Imetelstat Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“) Es wird empfohlen, die Position „Imetelstat“ in Abschnitt 4 „Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion oder Infusion“ in die Position „Zytostatika/Metastasenhemmer“ N1 = 3, N2 = - und N3 = 9 aufzunehmen. Begründung Die vom BfArM ermittelten Messzahlen entsprechen der VwV. Stellungnahmen / 2. Runde (bis 30.08.2026) Keine Finale Schlussempfehlung des BfArM per 07.09.2026 Die Entscheidungsempfehlung des BfArM bleibt unverändert. Seite 9 von 13 5. Mavorixafor Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“) Es wird empfohlen, die Position „Mavorixafor“ als wirkstoffbezogene Ausnahme in Abschnitt 1 „Abgeteilte orale Darreichungsformen“ unter die Position „Immunstimulanzien“ mit den Messzahlen N1 = 40, N2 = 120 und N3 = 400 aufzunehmen. Begründung Die vom BfArM ermittelten Messzahlen entsprechen der VwV. Stellungnahmen / 2. Runde (bis 30.08.2026) Keine Finale Schlussempfehlung des BfArM per 07.09.2026 Die Entscheidungsempfehlung des BfArM bleibt unverändert. Seite 10 von 13 6. Nerandomilast Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“) Es wird empfohlen, die Position „Nerandomilast“ als wirkstoffbezogene Ausnahme in Abschnitt 1 „Abgeteilte orale Darreichungsformen“ in die Position „Immunsuppressiva“ mit den Messzahlen N1 = 20, N2 = 60 und N3 = 200 aufzunehmen. Begründung Die vom BfArM ermittelten Messzahlen entsprechen der VwV. Stellungnahmen / 2. Runde (bis 30.08.2026) Keine Finale Schlussempfehlung des BfArM per 07.09.2026 Die Entscheidungsempfehlung des BfArM bleibt unverändert. Seite 11 von 13 7. Secnidazol Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“) Es wird empfohlen, die Position „Secnidazol“ als wirkstoffbezogene Ausnahme in Abschnitt 1 „Abgeteilte orale Darreichungsformen“ in die Position „Antibiotika/Chemotherapeutika“ mit den Messzahlen N1 =1, N2 = - und N3 = - aufzunehmen. Begründung Die vom BfArM ermittelten Messzahlen entsprechen der VwV. Die Position wurde entsprechend der Hauptindikation bakterielle Vaginose bestimmt, die nicht durch den ATC-Code abgedeckt wird. Stellungnahmen / 2. Runde (bis 30.08.2026) Keine Finale Schlussempfehlung des BfArM per 07.09.2026 Die Entscheidungsempfehlung des BfArM bleibt unverändert. Seite 12 von 13 8. Tolebrutinib Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“) Vorbehaltlich der „CHMP Positive Opinion“/ des „EoP letter“ wird empfohlen, die Position „Tolebrutinib“ in Abschnitt 1 „Abgeteilte orale Darreichungsformen“ in die Position „Immunsuppressiva“ mit den Messzahlen: N1 = 10, N2 = 30 und N3 = 100 aufzunehmen. Die finale Fachinformation muss zusammen mit einer schriftlichen Bestätigung des Antragstellers, dass die SmPC, die dem BfArM bei Antragstellung vorlag, hinsichtlich der für die Bestimmung der Packungsgrößen maßgeblichen Angaben unverändert geblieben ist, innerhalb der in der VwV in §4 Satz (7) genannten Frist dem BfArM nachgereicht werden. Anderenfalls kann der Antrag dann erneut gestellt werden, wenn absehbar ist, dass die Zulassung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erteilt werden kann. Begründung Die vom BfArM ermittelten Messzahlen entsprechen der VwV. Seite 13 von 13 Stellungnahmen / 2. Runde (bis 30.08.2026) Keine Finale Schlussempfehlung des BfArM per 07.09.2026 Dem Antrag kann nicht stattgegeben werden, da bis zum o. g. Termin vor Erstellung der Beschlussvorlage keine positive Opinion vorgelegt wurde. Es wird daher empfohlen, dass der Antragsteller den Antrag dann erneut stellt, wenn absehbar ist, dass die positive Opinion innerhalb des vorgegebenen Zeitraums vorgelegt werden kann. 1. Anselamimab 2. Denecimig 3. Gefurulimab 4. Imetelstat 5. Mavorixafor 6. Nerandomilast 7. Secnidazol 8. Tolebrutinib
08.09.2026 Datei PD
BfArM: Finale Schlussempfehlungen zu den neuen Messzahlen für Packungsgrößen vorgelegt
Die finale Beschlussvorlage wurde vom BfArM an die AG ATC/DDD versandt, da es bis zum Ende der Stellungnahmefrist zur Beschlussvorlage noch die Möglichkeit gab, die fehlende Positive Opinion für die Zulassung der betreffenden Wirkstoffe nachzureichen. Zur Beschlussvorlage selbst wurden keine Stellungnahmen eingereicht. Für die Wirkstoffe Anselamimab Denecimig Gefurulimab Tolebrutinib konnte dem Antrag auf Vergabe neuer Messzahlen für Packungsgrößen jeweils nicht stattgegeben werden, da innerhalb der entsprechenden Frist keine positive Opinion vorgelegt wurde. Die Anträge sind entsprechend neu in einem der nächsten Workflows zu stellen. Die Bekanntmachung der neuen Messzahlen erfolgt im laufenden Monat und die neuen Messzahlen treten zum 1. November 2026 in Kraft.
08.09.2026 Beitrag PD
07.09.2026 – Abendausgabe
Quelle: Berliner Morgenpost Bluthochdruck: Arzt besorgt - „Wird bei jungen Menschen leicht übersehen“ Bluthochdruck mit 30? Ist durchaus möglich. Ein Arzt erklärt, welche Warnzeichen übersehen werden – und was wirklich hilft. Originalbeitrag lesen Quelle: InsideBW Forschung zu Krebs und Sepsis Fast 1,7 Millionen Euro für das Universitätsklinikum Ulm: Zwei DFG-Projekte erforschen neue Funktionen von Thrombin bei Krebs, Sepsis und Reproduktion. Originalbeitrag lesen Quelle: Offenbach-Post Abnehmspritzen lassen die Kilos purzeln Eine Genanalyse deutet darauf hin, dass GLP-1-Medikamente bei erblich vorbelasteten Männern das Haarausfallrisiko erhöhen könnten. Originalbeitrag lesen Quelle: Berliner Morgenpost Darmkrebs mit Bauchfellbefall: Diese Symptome hatte eine Berlinerin Hatun Ceylan war immer mal wieder leicht krank. Dann kamen Magenschmerzen hinzu. Ein Jahr später kämpft sie gegen Darmkrebs im Stadium 4. Originalbeitrag lesen Quelle: Business Insider Germany Mein Mann und ich hatten beide einen Schlaganfall - mit 69 arbeite ich und pflege ihn Eine Schlaganfall-Überlebende pflegt heute ihren bettlägerigen Mann. Mit 69 arbeitet sie Vollzeit und kämpft gegen hohe Pflegekosten. Originalbeitrag lesen Quelle: Schwäbische Zeitung Ein Fall in der Notaufnahme macht die Retter wütend: „Ich brauche jetzt eine Pause!“ Ein Mann mit Drogencocktail, Verdacht auf Herzinfarkt und schwere Atemnot: In der Notaufnahme geht es um Leben und Gesundheit. Doch ein Fall macht die Mitarbeiter regelrecht wütend. Originalbeitrag lesen Quelle: Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) Leben mit Adipositas: "Die Leute wissen nicht, was ich so erlebe" Elali Manuel ist adipös und kämpft seit ihrer Kindheit gegen Mobbing und Vorurteile. Nun wagt sie einen Neuanfang. Originalbeitrag lesen Quelle: Wallstreet Online Neue Hoffnung für Wegovy? Novo Nordisk gelingt überraschender Erfolg Novo Nordisk erzielt mit Semaglutid einen starken Studienerfolg bei Kindern. Eine Zahl aus der Phase-III-Studie lässt besonders aufhorchen. Novo Nordisk... Originalbeitrag lesen Quelle: Main Post Würzburg: Demenzwoche informiert über Unterstützung für Angehörige Kostenlose Schulungen und ein Online-Pflegekurs vermitteln Wissen zum Umgang mit Demenz – die Aktionswoche läuft vom 18. bis 27. September Originalbeitrag lesen Quelle: GMX.ch Diese Lebensmittel sind "Entzündungstreiber" Etwa jede zehnte Frau weltweit leidet unter Endometriose – und damit meist unter starken Schmerzen vor und während der Periode. Laut dem Ernährungsmediziner Matthias Riedl lässt sich mit den richtigen Lebensmitteln aber gegensteuern. Originalbeitrag lesen Quelle: t-online.de COPD-Studie: Lachtherapie lässt Betroffene leichter atmen COPD erschwert das Atmen zunehmend. Um die Beschwerden zu lindern, ist laut einer Studie neben den üblichen Maßnahmen wohl auch Lachen geeignet. Originalbeitrag lesen Quelle: Nordkurier Bürgermeister sitzt jetzt an der Supermarktkasse Rewe-Märkte in Prenzlau, Templin, Angermünde sammeln Spenden für „Uckermark gegen Leukämie“. Bürgermeister Wöller-Beetz hilft Originalbeitrag lesen Quelle: Augsburger Allgemeine Einbruch in Herrsching: Polizei nimmt zwei Tatverdächtige fest In Herrsching wird in eine Apotheke eingebrochen. Die Polizei nimmt zwei Tatverdächtige fest. Einer der beiden dürfte auch weitere Straftaten verübt haben. Originalbeitrag lesen Quelle: n-tv NACHRICHTEN Mindestens vier Stunden am Tag: Stützgürtel kann manchen bei Rückenschmerzen helfen Rückenschmerzen sind weitverbreitet und die Ursachen nur selten klar. Der Einsatz eines altbewährten Mittels könnte die Schmerzen im Lendenbereich zumindest etwas lindern - und den etwas angeschlagenen Ruf dieser orthopädischen Hilfsmittel verbessern. Originalbeitrag lesen Quelle: Focus Deutsche Forscher finden „Pac-Man-Enzym”, das Plastik frisst Forscher haben ein Enzym entdeckt, das bestimmte Bioplastikarten abbaut – und zugleich manche Antibiotika unwirksam machen kann. Originalbeitrag lesen Quelle: Berliner Morgenpost ADHS oder Hochbegabung? Wie Eltern die Unterschiede erkennen können Zappelig, unkonzentriert, schnell gelangweilt: Hochbegabung und ADHS können sich ähneln. Experten erklären, wie der Unterschied erkennbar ist. Originalbeitrag lesen Quelle: Augsburger Allgemeine Pfunde weg und der Partner auch: Warum Ozempic und Abnehmpille nicht glücklich machen Pfunde weg und der Partner gleich mit? Studien zeigen, dass sich Menschen nach starker Gewichtsabnahme eher trennen. Eine Sexualtherapeutin und ein Ernährungsmediziner aus München klären auf. Originalbeitrag lesen Quelle: SWP Was ist eine Sepsis?: Warum die lebensbedrohliche Infektion so unterschätzt wird Jährlich sterben Tausende in Deutschland an einer Sepsis, im Volksmund Blutvergiftung genannt. Experten wie der Chef der Uniklinik Ulm, Prof. Udo Kaisers, fordern einen nationalen Sepsisplan. Originalbeitrag lesen Quelle: Berliner Morgenpost Adipositas: Veränderung beginnt mit einer Chance Immer mehr Menschen mit Adipositas wünschen sich ein gesünderes Leben und sind bereit, dafür Veränderungen anzugehen. Eine aktuelle Civey-Umfrage macht deutlich, dass dieser Weg Herausforderungen mit sich bringen kann – aber auch großes Potenzial für positive Entwicklung bietet. Originalbeitrag lesen Quelle: Berliner Morgenpost ADHS bei Frauen: Warum sie anfälliger für toxische Beziehungen sind ADHS bleibt bei Frauen oft unerkannt. Das erhöht das Risiko für toxische Beziehungen und Gewalt, wie eine Expertin ausführlich erläutert. Originalbeitrag lesen Quelle: Ruhr Nachrichten Herzinfarkt bei Bezirksliga-Spiel: SG Bockum-Hövel reagiert Herzinfarkt beim Bezirksliga-Spiel SG Bockum-Hövel vs. Kamener SC: Ersthelfer retten Leben. Verein plant Defibrillator-Anschaffung nach Notfall. Originalbeitrag lesen Quelle: n-tv NACHRICHTEN Keine hochsensiblen Daten dabei: Berliner Senat gibt nach Hackerangriff Entwarnung Über eine Million Dateien der Berliner Verwaltung stehen seit Freitag im Darknet. Einige davon scheinen auf den ersten Blick hochsensibel. Nun erklärt Berlins Digital-Staatssekretär, es liege keine Gefährdung vor - und Bürgermeister Wegner steht ein weiteres Mal in der Kritik. Originalbeitrag lesen Quelle: Ruhr Nachrichten Schwerte: Prostatakrebs-Patient Olaf Pekowski berichtet von seiner OP Olaf Pekowski arbeitet seit Jahren in der Medizin. Doch plötzlich ist er selbst betroffen: Prostatakrebs. Eine Diagnose verändert den Blick auf Vorsorge. Originalbeitrag lesen Quelle: Badische Neueste Nachrichten (Bnn) Olaf der Flipper spricht erstmals über seine Darmkrebserkrankung In Bretten spricht Olaf Malolepski erstmals über seine Darmkrebserkrankung. Der Sänger ging trotz Operation und Chemotherapie auf Tour. Originalbeitrag lesen Quelle: Neue Westfälische So schnell erreiche ich in Enger und Spenge die nächste Hausarztpraxis oder Apotheke Egal ob Arzt oder Apotheke - Erreichbarkeit ist gerade in ländlichen Regionen ein großes Thema. Eine neue Karte ermöglicht es, zu schauen, wie gut sie ist. Originalbeitrag lesen Quelle: Mitteldeutsche Zeitung Neue Wirkstoffe gefordert: Rapserdfloh sorgt für Ernteverluste in Brandenburg Die Rapsernte fiel in Brandenburg noch einmal schlechter aus als im Vorjahr. Schuld an den schwindenden Erträgen ist nach Angaben des Bauernverbandes ein kleiner Blattkäfer. Originalbeitrag lesen Quelle: CHIP Online Deutschland 200 Stunden Akku: Bluteooth-Kopfhörer mit besonderem „Twist” Der TDM Neo ist Kopfhörer und Lautsprecher in einem – flexibel, aber dennoch platzsparend. Und die versprochene Akkulaufzeit ist eine Ansage. Originalbeitrag lesen Quelle: netzwelt Warnung vor E-Mails mit ZDF-Empfehlung: Betrüger nutzen Stoffwechsel-Trend - so durchschaut ihr sie Mit einem vermeintlich vom ZDF empfohlenen Abnehm-Trend locken Betrüger ahnungslose Internetnutzer in die Falle. Verbraucherschützer warnen vor E-Mails für Wegovy-Produkte. Originalbeitrag lesen Quelle: Frankfurter Neue Presse Laurentiuskerb kostet 40.000 Euro - Zeltpreis hat sich verdreifacht Die Laurentiuskerb in Usingen findet vom 11. bis 14. September statt. Das Festzelt kostet in diesem Jahr 40.000 Euro – vor Corona waren es nur 12.000 Euro. Originalbeitrag lesen Quelle: Hamburger Abendblatt ADHS-Symptome ohne Diagnose: Was hinter „Pseudo-ADHS“ steckt - Ärztin klärt auf Viele Erkrankungen ähneln ADHS, ohne dass es sich um die Störung handelt. Hinter den Symptomen können ganz andere Ursachen stecken. Originalbeitrag lesen Quelle: Heilpraxisnet.de Alzheimer frühzeitig am Schlaf feststellbar Bestimmte Auffälligkeiten im Schlaf können frühzeitig auf ein erhöhtes Alzheimer-Risiko hinweisen. So sind häufigere kurze Aufwachreaktionen (engl. micro-awakenings) in der Nacht gegebenenfalls ein Hinweis auf eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Alzheimer-Erkrankungen. Originalbeitrag lesen Quelle: fr.de Medikamente können Albträume verursachen Schweißgebadet aufwachen nach Albträumen, obwohl kein Stress da ist? Schuld könnten Medikamente wie Ibuprofen sein. Ein Arzt klärt auf. Originalbeitrag lesen Quelle: Berliner Morgenpost Wenn ADHS auf Diabetes trifft: Experten geben Tipps für betroffene Kinder Wenn Kinder mit Diabetes zusätzlich an ADHS erkranken, wird der Alltag besonders herausfordernd. Experten geben Rat für den Alltag. Originalbeitrag lesen Quelle: Ruhr Nachrichten Prostatakrebs-Vorsorge in Schwerte: Was Männer wissen sollten Viele Männer scheuen die Vorsorge beim Urologen aus Scham und Angst. Dr. Lukas Lenke aus Schwerte erklärt, warum sie weniger schlimm ist, als viele denken. Originalbeitrag lesen Quelle: noz.de - Neue Osnabrücker Zeitung Bad Iburg: Depression im Sanatorium Kassen erleben Beim Jubiläumsfest im Sanatorium Kassen in Bad Iburg macht Virtual Reality Depression erlebbar und zeigt, wie sich die Erkrankung anfühlen kann. Originalbeitrag lesen Quelle: t-online.de Nina Warken über Zukunft von Schwarz-Rot: "Sind auf vier Jahre gewählt" Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt wächst der Unmut über Friedrich Merz. Der schickt eine enge Vertraute vor. Auch in der SPD gibt es mahnende Stimmen. Originalbeitrag lesen Quelle: Tagesspiegel Bakterien im Schulstaub: Wie sie die Lungenfunktion der Kinder beeinflussen können Die Luftqualität in Schulen ist nach Corona aus dem Blick geraten. Eine Analyse legt nun nahe: Kinder in Klassenräumen mit bestimmten Bakterien im Staub schnitten bei Lungentests schlechter ab. Originalbeitrag lesen Quelle: Tagesspiegel Bakterien im Schulstaub: „Kann Vorläufer späterer Lungenerkrankungen sein“ Die Luftqualität in Schulen ist nach Corona aus dem Blick geraten. Eine Analyse legt nun nahe: Kinder in Klassenräumen mit bestimmten Bakterien im Staub schnitten bei Lungentests schlechter ab. Originalbeitrag lesen Quelle: Hamburger Abendblatt Cholesterin: Das bedeuten LDL- und HDL-Werte für Ihre Gesundheit Cholesterin ist für zahlreiche Körperfunktionen unerlässlich. Doch ein Zuviel birgt Risiken. Wir erklären, wann es gefährlich wird. Originalbeitrag lesen Quelle: WELT Aktie: Zweiter Tag in Folge Verluste Das Papier von der Merck KGaA schafft es mit einer Abwärtsbewegung von 0,74 Prozent nur in das untere Drittel des Dax. Originalbeitrag lesen
08.09.2026 Beitrag
Nach AfD-Erfolg: Sorge um Zusammenhalt und soziale Teilhabe
AfD-Programm sei «Ausgrenzung mit Ansage» «Was sich heute in Sachsen-Anhalt abzeichnet, wäre kein normaler Regierungswechsel, sondern ein Angriff auf die Würde und Teilhabe von Menschen mit Behinderung», sagten VdK-Präsidentin Verena Bentele und der Landesvorsitzende des VdK Sachsen-Anhalt, Lutz Schütte-Krietsch, laut einer Mitteilung des Sozialverbandes. Das Regierungsprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt sei «Ausgrenzung mit Ansage». «Inklusion ist kein Ideologieprojekt, sondern ein Menschenrecht», betonten die beiden VdK-Vertreter. «Sie haben Angst» Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) forderte nach der Wahl einen besseren Schutz für Menschen, die von rechtsextremer Gewalt bedroht sein könnten. Der Staat dürfe nicht abwarten, «bis aus politischen Drohungen konkrete Gewalt wird», sagte TGD-Bundesvorsitzender Gökay Sofuoglu. Die TGD appelliere deshalb auch an die demokratischen Fraktionen im neu gewählten Landtag, die Bundesregierung und die Länder, die «Brandmauer» gegen die AfD aufrechtzuerhalten. «Für viele Menschen ist dieses Ergebnis ein Schock. Sie haben Angst», sagte die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, laut einer Mitteilung. Die Stimmungsmache gegen Minderheiten und Andersdenkende könne sich nach der Wahl in Diskriminierung oder Gewalt entladen. Sie rief Betroffene dazu auf, aufeinander zu achten und sich bei Antidiskriminierungsstellen Unterstützung zu holen. Gewerkschaften fordern klare Abgrenzung zur AfD Der Vorsitzende der Gewerkschaft Verdi, Frank Werneke, sagte zum AfD-Wahlsieg: «Kein Demokrat darf den Faschisten zur Regierungsmacht verhelfen.» Das Ergebnis sei «für alle demokratischen Kräfte in Deutschland ein bitteres und alarmierendes Ergebnis». Insbesondere das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) stehe in der Verantwortung, sich gegen eine Zusammenarbeit mit der AfD zu stellen. Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) warnte vor den Folgen der Wahl. «Jetzt geht es bei der Regierungsbildung im neuen Landtag um alles! Die Frage ist, wie fest die demokratischen Parteien zur AfD auf Abstand bleiben und dagegenhalten», sagte die GEW-Landesvorsitzende Eva Gerth. Das Wahlergebnis sei ein tiefer Einschnitt, mache aber nicht handlungsunfähig. Sorge um Demokratie und Zusammenhalt Auch die Kirchen warnten vor einer politischen Verschiebung zulasten von Demokratie und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die Deutsche Bischofskonferenz und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Deutschland warben in einer gemeinsamen Erklärung für eine «Gesellschaft, die zusammenhält»: «Wir werden nicht wegsehen und wir werden nicht schweigen, wenn die Würde des Menschen verletzt, unsere Demokratie aufs Spiel gesetzt oder der Rechtsstaat ausgehöhlt wird.» Beim Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt sei die Sorge nach der Wahl groß. «Wir wissen heute noch nicht, welche Regierung kommt, aber wir wissen, welche Angst diese Ergebnisse schon jetzt auslösen», sagte Saaeid Saaeid, Sprecher des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt.
07.09.2026 Beitrag
Vorlaeufige_Finanzergebnisse__1._Halbjahr_2026_.pdf
Anlage 1 Finanzielle Entwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich der landwirtschaftlichen Krankenkasse1 im 1. Halbjahr 2026 Ausgaben der Krankenkassen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in Prozent – Veränderungsraten Leistungsbereich GKV absolut GKV je Vers. AOK je Vers BKK je Vers IKK je Vers KBS je Vers EK je Vers. LKV je Vers. Ärztliche Behandlung2 6,0 6,1 6,0 6,6 7,8 9,6 5,5 8,1 Behandlung durch Zahnärzte ohne Zahnersatz 5,9 5,9 5,1 6,6 4,3 2,1 6,8 9,0 Zahnersatz 0,8 0,8 0,2 2,4 3,9 8,7 0,0 -2,0 Arznei- und Verbandmittel 5,1 5,2 4,9 5,7 6,8 6,4 5,2 1,0 Hilfsmittel 4,4 4,4 4,3 6,9 7,5 4,5 3,3 1,7 Heilmittel 9,9 9,9 8,6 12,2 16,4 15,0 9,3 4,5 Krankenhausbehandlung3 9,3 9,4 9,3 11,3 11,0 11,1 8,8 8,4 Krankengeld 7,4 7,4 7,0 8,9 6,3 5,3 7,4 -2,4 Fahrkosten 8,1 8,1 8,2 10,0 11,7 5,2 7,5 11,3 Vorsorge- u. Rehabilitationsmaßnahmen 5,9 6,0 4,8 9,1 8,3 10,5 5,9 2,8 Schutzimpfungen 8,5 8,5 4,2 10,2 11,7 -3,1 11,2 33,8 Früherkennungsmaßnahmen 3,9 4,0 2,7 -0,9 7,4 3,1 6,5 7,2 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft4 2,9 3,0 2,3 4,1 -10,2 -2,9 4,5 12,8 Medizinische Behandlungspflege5 10,5 10,6 10,0 12,5 19,3 13,1 9,7 8,3 Summe der Leistungsausgaben 7,4 7,4 7,2 8,5 9,2 8,9 7,1 6,4 Netto-Verwaltungskosten (Netto-Vwk) 0,6 0,6 -0,6 -1,7 4,2 3,8 2,5 5,9 Netto-Vwk ohne Altersrückstellungen -0,5 -0,4 -1,1 -1,6 3,9 3,8 0,0 6,9 Summe der Leistungsausgaben und Netto-Vwk 7,1 7,1 6,8 8,1 9,0 8,8 6,9 6,4 Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen (absolut in Mio. EUR) Ausgaben/Einnahmen GKV AOK BKK IKK KBS EK LKV Ausgaben insgesamt 186.280 68.518 27.076 12.554 4.215 72.425 1.493 Einnahmen insgesamt 188.873 68.923 27.713 12.804 4.435 73.477 1.521 davon: Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds6 155.691 57.925 22.359 10.431 3.710 61.266 0 Mittel aus dem Einkommensausgleich 30.507 10.526 5.212 2.293 697 11.779 0 Beitragseinnahmen7 669 0 0 0 0 0 669 Sonstige Einnahmen8 2.004 472 142 79 27 433 852 Überschuss/Defizit (-) 2.592 406 637 250 219 1.052 28 Einnahmen und Ausgaben des Gesundheitsfonds Ausgaben/Einnahmen in Mio. EUR Veränderung zum Vorjahreszeitraum in Prozent Ausgaben insgesamt 187.225 7,0 davon: Zuweisungen an die Krankenkassen9 156.126 6,0 Ausgaben für Zahlungen aus dem Einkommensausgleich 30.829 11,7 Zuweisungen inkl. Zahlungen aus dem Einkommensausgleich 186.954 6,9 Innovationsfonds - Finanzierungsanteil 50 0,0 Strukturfonds - Finanzierung 206 496,6 Netto-Verwaltungskosten des Gesundheitsfonds 25 -7,9 Einnahmen insgesamt 181.336 7,2 davon: Beiträge (ohne Zusatzbeiträge) 141.994 4,1 Zusatzbeiträge nach § 242 SGB V 29.642 15,7 Beiträge insgesamt 171.636 5,9 Bundeszuschüsse 9.679 34,4 Überschuss/Defizit (-) -5.889 1 Die landwirtschaftliche Krankenversicherung (LKV) nimmt nicht an dem zum 01.01.2009 eingeführten Gesundheitsfonds teil. 2 einschließlich Integrierte Versorgung, Behandlung durch Belegärzte in Krankenhäusern, ärztliche Behandlung in Hochschulambulanzen, ärztliche Beratung und Behandlung bei Emp- fängnisverhütung, Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch sowie ohne Dialysesachkosten und ohne von den Versicherten geleistete Zuzahlungen. 3 einschließlich stationärer Entbindung 4 ohne stationäre Entbindung 5 Ehemals als Behandlungspflege/häusliche Krankenpflege bezeichnet. 6 von den Krankenkassen ausgewiesene Zuweisungen für den Berichtszeitraum einschließlich Forderungen und Verpflichtungen 7 Der Wert bezieht sich hauptsächlich auf die Beitragseinnahmen der LKV, die nicht am Gesundheitsfonds teilnimmt; die übrigen Kassenarten erhalten Zuweisungen aus dem Gesund- heitsfonds. 8 Bei der LKV insbesondere Zuschüsse des Bundes für die landwirtschaftlichen Altenteiler sowie bei allen Krankenkassen insbesondere Erstattungen von Dritten und Vermögenserträge. 9 ausgezahlte Zuweisungen des Bundesamtes für Soziale Sicherung für den Berichtszeitraum Anlage 2 Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung Anteile an den Ausgaben insgesamt im 1. Halbjahr 2026 1 ohne ärztliches Honorar 2 ohne stationäre Entbindung und ärztliche Leistungen Leistungsbereich 1. Halbjahr 2025 in Mio. Euro 1. Halbjahr 2026 in Mio. Euro Abs. Differenz in Mio. Euro aktueller Zeitraum zu Vorjahreszeitraum Ärztliche Behandlung 26.961 28.588 1.628 Zahnärztliche Behandlung ohne Zahnersatz 7.421 7.859 438 Zahnersatz 2.140 2.156 16 Arzneimittel 28.866 30.343 1.478 Hilfsmittel 6.106 6.373 268 Heilmittel 7.182 7.890 709 Krankenhausbehandlung 54.538 59.624 5.086 Krankengeld 10.847 11.645 798 Fahrkosten 5.195 5.615 420 Vorsorge- und Reha-Maßnahmen 2.567 2.720 153 Schutzimpfungen1 1.688 1.831 143 Früherkennung 1.576 1.638 62 Schwangerschaft / Mutterschaft2 786 809 23 Medizinische Behandlungspflege 5.804 6.415 611 Sonstige Leistungsausgaben 4.468 4.851 382 Ausgaben für Leistungen insgesamt 166.144 178.357 12.213 Sonstige Aufwendungen 1.297 1.326 29 Netto-Verwaltungskosten 6.561 6.598 37 Ausgaben insgesamt 174.002 186.280 12.279 a r u n t e r : d a r u n t e r : a r u n t e r : d a r u n t e r : d a r u n t e r : d a r u n t e r : d a r u n t e r :
07.09.2026 Datei PD
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