08.09.2026, 15:19

Versorgungsmangel bei digitoxin- und digoxinhaltigen Arzneimitteln festgestellt

Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf Grundlage von § 79 Absatz 5 AMG einen Versorgungsmangel bei Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Digitoxin und Digoxin bekannt gemacht.
  • Regulierung & Zulassung
Autor:innen
Andrea Schmitz
Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Bekanntmachung vom 1. September 2026 festgestellt, dass in Deutschland ein Versorgungsmangel sowohl bei digitoxinhaltigen als auch bei digoxinhaltigen Arzneimitteln besteht. Grundlage der Bekanntmachung ist eine Mitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Digitoxin und Digoxin werden zur Behandlung lebensbedrohlicher kardiologischer Erkrankungen eingesetzt. Nach der Bekanntmachung steht für die betroffenen Arzneimittel keine gleichwertige alternative Arzneimitteltherapie zur Verfügung.

Die Feststellung des Versorgungsmangels im Bundesanzeiger eröffnet den zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit, im Einzelfall und befristet Abweichungen von bestimmten Vorgaben des Arzneimittelgesetzes zu gestatten. Dies kann dazu beitragen, die Versorgung mit den betroffenen Arzneimitteln während des bestehenden Mangels zu sichern.

Das Bundesministerium für Gesundheit wird erneut informieren, sobald der Versorgungsmangel nicht mehr vorliegt.

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