Digitoxin und Digoxin werden zur Behandlung lebensbedrohlicher kardiologischer Erkrankungen eingesetzt. Nach der Bekanntmachung steht für die betroffenen Arzneimittel keine gleichwertige alternative Arzneimitteltherapie zur Verfügung.
Die Feststellung des Versorgungsmangels im Bundesanzeiger eröffnet den zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit, im Einzelfall und befristet Abweichungen von bestimmten Vorgaben des Arzneimittelgesetzes zu gestatten. Dies kann dazu beitragen, die Versorgung mit den betroffenen Arzneimitteln während des bestehenden Mangels zu sichern.
Das Bundesministerium für Gesundheit wird erneut informieren, sobald der Versorgungsmangel nicht mehr vorliegt.