Der Unterausschuss Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat in seiner Sitzung am 11. August 2026 die Einleitung folgender Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen: Anlage II (Lifestyle Arzneimittel): TrenibotulinumtoxinE : Es ist vorgesehen, unter der Indikation „Verbesserung des Aussehens“ das Fertigarzneimittel „Boey“ zu ergänzen. Anlage III (Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse) – Nummer 35 (Lipidsenker): In der Ausnahmeregelung für Patientinnen und Patienten mit familiärem Chylomikronämie Syndrom soll der Zusatz „genetisch bestätigtem“ gestrichen und durch den Zusatz „Die Vorgaben der jeweiligen Fachinformation zur Diagnostik sind zu beachten“ ergänzt werden. Die Anpassung erfolgt gemäß den Tragenden Gründen vor dem Hintergrund der Zulassung von Plozasiran. Anlage VII (Austauschbarkeit von Arzneimitteln) – Teil A: In die Tabelle 1 werden für die Austauschbarkeit von Darreichungsformen folgende Hinweise ergänzt: Hydromorphon: Austauschbare Darreichungsformen Filmtabletten und Hartkapseln Beclometason + Formoterol: Austauschbare Darreichungsformen Druckgasinhalation und Lösung Anlage VIIa (Biologika und Biosimilar) – Aktualisierung Juli 2026: Zum Wirkstoff „Pegfilgrastim“ soll das Biosimilar „Cavoley,“ entsprechend der alphabetischen Reihenfolge und zum Wirkstoff „Ranibizumab“ in der zweiten Spalte „Original-/Referenzarzneimittel“ eine Zeile mit der Angabe „Susvimo“ entsprechend der alphabetischen Reihenfolge eingefügt werden. Die Unterlagen zu den jeweiligen Stellungnahmeverfahren sind unter der entsprechenden Verlinkung auf der Internetseite des G-BA abrufbar: Anlage II - TrenibotulinumtoxinE: https://www.g-ba.de/beschluesse/7963/ Anlage III – Nummer 35 (Lipidsenker): https://www.g-ba.de/beschluesse/7960/ Anlage VII Teil A – Hydromorphon, Beclometason + Formoterol : https://www.g-ba.de/beschluesse/7961/ Im Rahmen des Stellungnahmerechts nach § 35 Abs. 2 SGB V besteht bis zum 14. September 2026 Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegenüber dem G-BA. Später eingegangene Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden. Etwaige Hinweise oder Eingaben für die Erstellung einer jeweiligen möglichen Stellungnahme seitens Pharma Deutschlands sind bitte bis spätestens zum 10. September 2026 an Petra ten Haaf (tenhaaf@pharmadeutschland.de ) zu senden. Anlage VIIa – Aktualisierung Juli 2026: https://www.g-ba.de/beschluesse/7962/ Für Änderungen, die die Anlage VIIa betreffen ist eine verkürzte Stellungnahmefrist vorgesehen. Die Abgabe einer Stellungnahme ist bis zum 31. August 2026 vorgesehen. Hinweise oder Eingaben für die Erstellung einer möglichen Stellungnahme seitens Pharma Deutschlands sind bitte urlaubsbedingt bis spätestens zum 26. August 2026 an Petra ten Haaf ( tenhaaf@pharmadeutschland.de ) zu senden. Zur Beachtung: Zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist seit 1. Juli 2026 das Formular auf der Internetseite des G-BA zur Arzneimittel-Richtlinie unter „Weiterführende Informationen“ zu nutzen. Die Anschrift und die Betreffzeile sind der Veröffentlichung des jeweiligen Stellungnahmeverfahrens beim G-BA zu entnehmen.
17.08.2026
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Bereits 2021 hatte das EMRN seine Strategie für die Standardisierung von Datenstrukturen und Datenbeschreibungen für die europäischen Zulassungsbehörden veröffentlicht. Im Rahmen ihres Workplan 2026-2028 kündigte die NDSG (Network Data Steering Group) im Februar 2026 die weitere Umsetzung ihrer gemeinsamen Konzepte unter Einbeziehung aktueller technischer Ansätze (z.B. Künstliche Intelligenz) sowie der Berücksichtigung von internationalen Projekten zur Standardisierung (z. B. von der ICH oder von ISO), um eine größtmögliche Interoperabilität zu erreichen. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation ruft das EMRN heute dazu auf, ihr Konzept der Rahmenbedingungen für Berücksichtigung und Verwendung von Datenstandards bei regulatorischen Verfahren bis zum 18. September 2026 zu kommentieren. Dieses Konzept wurde entwickelt, um das Mandat der Network Data Steering Group (NDSG) zu unterstützen, Interoperabilität und Datenaustausch durch die Nutzung von Standards zu ermöglichen und internationale Zusammenarbeit, Ausrichtung und Harmonisierung durch gemeinsame internationale Standards zu fördern. Kommentare sollten über ein EUSurvey-Formular eingereicht werden . Bei technischen Problemen kann man sich an den EUSurvey-Support wenden. Pharma Deutschland wird seine Mitglieder kontinuierlich über die weitere Entwicklung der IT-Projekte auf europäischer Ebene unterrichten.
17.08.2026
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Pharma Deutschland steht für die heilberuflich unterstützte Selbstmedikation mit rezeptfreien Präparaten ein. Dies stellt für sehr viele Menschen eine wichtige, sichere und zugleich effiziente Möglichkeit der persönlichen Gesundheitsversorgung dar. Außerdem werden so Arztressourcen geschont und ein wesentlicher Beitrag zu GKV-Entlastung geleistet. Dabei wird – einhergehend mit einen Wertewandel beim Einkauf – zunehmend die Gesundheitsversorgung, im Besonderen mit OTC-Präparaten, durch Information und Aktivität im digitalen Raum beeinflusst. Die KI hat längst Einzug gehalten und entfaltet ihre eigene Wirksamkeit. Vor diesem Hintergrund schauen wir am 16. Oktober zwischen 09:00 und 12:15 Uhr genauer hin. Die eingeladenen Expert:innen sprechen folgende Themen an: Snapshot CHC-Versandhandel 2026: Wachstum, Dynamiken und Marktstrukturen: Céline Béchara , Communications, Partners & Events, DatamedIQ GmbH Gelistet, aber nicht gefunden - Digital Shelf und AI Search als messbare Wachstumshebel im CHC-Markt: Dr. Martin Schwarz , Inhaber und Geschäftsführer Sarticon GmbH KI-Agenten in Pharma – Chancen, Praxisbeispiele und Erfolgsfaktoren: Dr. Anja Konhäuser , Co-Founder bei OMMAX GmbH Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen. OTC-Markt – nicht ohne meine KI?! Aktueller Blick auf den Markt sowie Aussicht auf KI als Erfolgsfaktor am 16. Oktober 2026. Zur Anmeldung
17.08.2026
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“Schwer erkrankte Patientinnen und Patienten können weiterhin mit hochinnovativen Arzneimitteln versorgt werden. Vertragsärztinnen und -ärzte erhalten vorerst die notwendige Sicherheit, bestehende Therapie fortzuführen. Dennoch kommen massive Versorgungsunsicherheiten durch den zukünftigen Wegfall der bundesweiten Praxisbesonderheiten auf uns zu.” Dorothee Brakmann Hauptgeschäftsführerin Mit Inkrafttreten des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 30. Juli 2026 entfällt die gesetzliche Grundlage nach § 130b SGB V. Ohne eine bundesweite Praxisbesonderheit steigt für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte im ambulanten Bereich das Regressrisiko bei der Verordnung. Dies kann die Einführung und Etablierung neuer innovativer Arzneimitteltherapien in Deutschland verzögern. Die bereits im Rahmen der Erstattungsbetragsvereinbarungen ausgehandelten bundesweiten Praxisbesonderheiten bleiben demnach weiterhin bestehen und sind für die Ärztin oder den Arzt bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung im begründeten Fall entsprechend als wirtschaftlich zu berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass keine anderen Umstände – etwa die Kündigung einer Erstattungsbetragsvereinbarung – ihren Wegfall begründen.
17.08.2026
Beitrag
BERLIN
Friedrichstraße 134
10117 Berlin
BONN
Ubierstraße 71–73
53173 Bonn
Pharma Deutschland e. V.
info@pharmadeutschland.de
www.pharmadeutschland.de
BRÜSSEL
Rue Marie de Bourgogne 58
1000 Brüssel
Ihre Ansprechpartner in der
Pharma Deutschland-Pressestelle:
Hannes Hönemann
Leiter Abteilung Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
M: +49-171-5618203
hoenemann@pharmadeutschland.de
Anna Frederike Gutzeit
CvD Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
M: +49-170-4548014
gutzeit@pharmadeutschland.de
Pressemitteilung
GKV stellt klar: Bestehende Therapien bleiben
geschützt
Pharma Deutschland sieht trotz Klarstellung
Nachbesserungsbedarf für bestehende bundesweite
Praxisbesonderheiten.
Berlin (17. August 2026) – Pharma Deutschland begrüßt, dass die
Selbstverwaltung die Rechtauffassung Pharma Deutschlands, dass
bisher bundesweit vereinbarte Praxisbesonderheiten weitergelten,
teilt. Dennoch bleibt die Unsicherheit bei der Ärzteschaft bestehen.
Zukünftig mit Zusatznutzen bewertete Arzneimittel können
prinzipiell in die Wirtschaftlichkeitsprüfung einbezogen werden und
damit droht weiterhin ein Regress. Die kasseninduzierte
Versorgungssteuerung zum Billigsten und damit am Patientenwohl
vorbei wird fortgeführt. Auch wenn die sofortige Wirkung der
Streichung von Praxisbesonderheiten lediglich auf Nachfrage vom
GKV-SV verneint wurde, führt diese Einschätzung kurzfristig zu
mehr Sicherheit für die Versorgung schwer erkrankter Patientinnen
und Patienten mit Arzneimitteln, für die der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) einen Zusatznutzen festgestellt hat (§
130b SGB V).
“Schwer erkrankte Patientinnen und Patienten können weiterhin mit
hochinnovativen Arzneimitteln versorgt werden. Vertragsärztinnen
und -ärzte erhalten vorerst die notwendige Sicherheit, bestehende
Therapie fortzuführen. Dennoch kommen massive
Versorgungsunsicherheiten durch den zukünftigen Wegfall der
bundesweiten Praxisbesonderheiten auf uns zu”, so Dorothee
Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland.
Mit Inkrafttreten des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 30.
Juli 2026 entfällt die gesetzliche Grundlage nach § 130b SGB V.
Ohne eine bundesweite Praxisbesonderheit steigt für
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte im ambulanten Bereich das
Regressrisiko bei der Verordnung. Dies kann die Einführung und
Etablierung neuer innovativer Arzneimitteltherapien in Deutschland
verzögern.
mailto:hoenemann@pharmadeutschland.de
2
Die bereits im Rahmen der Erstattungsbetragsvereinbarungen
ausgehandelten bundesweiten Praxisbesonderheiten bleiben
demnach weiterhin bestehen und sind für die Ärztin oder den Arzt
bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung im begründeten Fall
entsprechend als wirtschaftlich zu berücksichtigen. Voraussetzung
ist, dass keine anderen Umstände – etwa die Kündigung einer
Erstattungsbetragsvereinbarung – ihren Wegfall begründen.
_______________
Der Pharma Deutschland e.V. ist der mitgliederstärkste Branchenverband der
Pharmaindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von rund 400
Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter beschäftigen. Die in Pharma Deutschland e.V. organisierten
Unternehmen tragen maßgeblich dazu bei, die Arzneimittelversorgung in
Deutschland zu sichern. So stellen sie fast 80 Prozent der in Apotheken
verkauften rezeptfreien und fast zwei Drittel der rezeptpflichtigen
Arzneimittel sowie einen Großteil der stofflichen und dentalen
Medizinprodukte für die Patientinnen und Patienten bereit. Unter
www.pharmadeutschland.de gibt es mehr Informationen zu Pharma
Deutschland.
http://www.pharmadeutschland.de/
17.08.2026
Datei
BERLIN
Friedrichstraße 134
10117 Berlin
BONN
Ubierstraße 71–73
53173 Bonn
Pharma Deutschland e. V.
info@pharmadeutschland.de
www.pharmadeutschland.de
BRÜSSEL
Rue Marie de Bourgogne 58
1000 Brüssel
Ihre Ansprechpartner in der
Pharma Deutschland-Pressestelle:
Hannes Hönemann
Leiter Abteilung Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
M: +49-171-5618203
hoenemann@pharmadeutschland.de
Anna Frederike Gutzeit
CvD Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
M: +49-170-4548014
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Pressemitteilung
Pharma Deutschland beantragt Streithilfe im
Berufungsverfahren zur
Kommunalabwasserrichtlinie
Verband unterstützt Berufung klagender
Pharmaunternehmen gegen die Erweiterte
Herstellerverantwortung.
Berlin (17. August 2026) – Pharma Deutschland hat beim
Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Zulassung zur
Streithilfe im Berufungsverfahren von Klagen gegen die Erweiterte
Herstellerverantwortung (EPR) der europäischen
Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) beantragt. Damit unterstützt
der Verband die Berufung aller klagenden Pharmaunternehmen in
den verbundenen Verfahren.
Die Kläger wenden sich gegen die Regelungen der
Kommunalabwasserrichtlinie, nach denen Hersteller von
Humanarzneimitteln und Kosmetika mindestens 80 Prozent der
Kosten für die vierte Reinigungsstufe kommunaler Kläranlagen
sowie für die Einrichtung der Herstellerorganisationen tragen sollen.
Aus Sicht der Pharmaunternehmen ist die damit verbundene
Kostenbelastung insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich, für
die Generikaproduktion von großer Bedeutung. Denn Generika, die
nahezu 80 Prozent der verschreibungspflichtigen Arzneimittel im
Rahmen der Versorgung der gesetzlichen Krankenversorgung
darstellen, werden in großen Mengen benötigt, ihre Preise sind
jedoch durch die bestehenden Erstattungs- und
Regulierungssysteme weitgehend vorgegeben. Die zusätzlichen
Kosten belasten die Unternehmen, sodass sich viele Human-
Arzneimittel nicht mehr kostendeckend in Deutschland oder Europa
vertreiben lassen könnten.
Das Gericht der Europäischen Union hatte die Klagen am 18.
Februar 2026 aus formalen Gründen als unzulässig abgewiesen.
Eine inhaltliche Prüfung der angegriffenen Regelungen erfolgte
daher nicht. Gegen diese Entscheidung haben die Unternehmen am
27. April 2026 Berufung eingelegt. Sie wollen zunächst erreichen,
dass ihre Klagen für zulässig erklärt werden und anschließend eine
mailto:hoenemann@pharmadeutschland.de
2
inhaltliche Entscheidung über die angegriffenen Regelungen
erfolgt.
Mit dem Antrag auf Streithilfe macht Pharma Deutschland geltend,
dass das Verfahren grundlegende Fragen für die pharmazeutische
Industrie aufwirft.
Darüber hinaus betrifft das Berufungsverfahren grundlegende
Fragen des effektiven Rechtsschutzes im europäischen Recht. Im
Mittelpunkt steht zunächst die Frage, unter welchen
Voraussetzungen Unternehmen unmittelbar gegen Regelungen
einer EU-Richtlinie vorgehen können, die ihnen konkrete finanzielle
Verpflichtungen auferlegt. Der Antrag von Pharma Deutschland
verweist darauf, dass diese Fragen über den konkreten Fall hinaus
Bedeutung haben. Über die Zulassung zur Streithilfe entscheidet
der Gerichtshof der Europäischen Union.
_______________
Der Pharma Deutschland e.V. ist der mitgliederstärkste Branchenverband der
Pharmaindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von rund 400
Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter beschäftigen. Die in Pharma Deutschland e.V. organisierten
Unternehmen tragen maßgeblich dazu bei, die Arzneimittelversorgung in
Deutschland zu sichern. So stellen sie fast 80 Prozent der in Apotheken
verkauften rezeptfreien und fast zwei Drittel der rezeptpflichtigen
Arzneimittel sowie einen Großteil der stofflichen und dentalen
Medizinprodukte für die Patientinnen und Patienten bereit. Unter
www.pharmadeutschland.de gibt es mehr Informationen zu Pharma
Deutschland.
http://www.pharmadeutschland.de/
17.08.2026
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Die Kläger wenden sich gegen die Regelungen der Kommunalabwasserrichtlinie, nach denen Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika mindestens 80 Prozent der Kosten für die vierte Reinigungsstufe kommunaler Kläranlagen sowie für die Einrichtung der Herstellerorganisationen tragen sollen. Aus Sicht der Pharmaunternehmen ist die damit verbundene Kostenbelastung insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich, für die Generikaproduktion von großer Bedeutung. Denn Generika, die nahezu 80 Prozent der verschreibungspflichtigen Arzneimittel im Rahmen der Versorgung der gesetzlichen Krankenversorgung darstellen, werden in großen Mengen benötigt, ihre Preise sind jedoch durch die bestehenden Erstattungs- und Regulierungssysteme weitgehend vorgegeben. Die zusätzlichen Kosten belasten die Unternehmen, sodass sich viele Human-Arzneimittel nicht mehr kostendeckend in Deutschland oder Europa vertreiben lassen könnten. Das Gericht der Europäischen Union hatte die Klagen am 18. Februar 2026 aus formalen Gründen als unzulässig abgewiesen. Eine inhaltliche Prüfung der angegriffenen Regelungen erfolgte daher nicht. Gegen diese Entscheidung haben die Unternehmen am 27. April 2026 Berufung eingelegt. Sie wollen zunächst erreichen, dass ihre Klagen für zulässig erklärt werden und anschließend eine inhaltliche Entscheidung über die angegriffenen Regelungen erfolgt. Mit dem Antrag auf Streithilfe macht Pharma Deutschland geltend, dass das Verfahren grundlegende Fragen für die pharmazeutische Industrie aufwirft. Darüber hinaus betrifft das Berufungsverfahren grundlegende Fragen des effektiven Rechtsschutzes im europäischen Recht. Im Mittelpunkt steht zunächst die Frage, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen unmittelbar gegen Regelungen einer EU-Richtlinie vorgehen können, die ihnen konkrete finanzielle Verpflichtungen auferlegt. Der Antrag von Pharma Deutschland verweist darauf, dass diese Fragen über den konkreten Fall hinaus Bedeutung haben. Über die Zulassung zur Streithilfe entscheidet der Gerichtshof der Europäischen Union.
17.08.2026
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Der OTC-Markt ist in Bewegung. KI prägt zunehmend Angebot und Nachfrage. Daher lohnt eine entsprechende Analyse. Wie geht es weiter. Wird mein Produkt gefunden, um auch gekauft zu werden?
Fr
16
Okt
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Reiseimpfungen: Früh planen, geschützt unterwegs sein Eine Reise zu planen, macht meist Freude: neue Orte, andere Kulturen, Zeit für sich oder mit Familie und Freundeskreis. Je nach Ziel gehört dazu aber auch die Frage, ob der eigene Impfschutz für die Reise ausreicht. Einige Infektionskrankheiten kommen in bestimmten Regionen der Welt häufiger vor; andere lassen sich durch gezielte Impfungen deutlich seltener werden Reiseimpfungen sind kein Pflichtprogramm für jede Reise, aber ein wichtiger Baustein für die Sicherheit unterwegs. Wer rechtzeitig darüber nachdenkt, kann gemeinsam mit medizinischem Fachpersonal klären, welche Impfungen für das eigene Reiseziel und die persönliche Situation sinnvoll sind. Das Wichtigste auf einen Blick Reiseimpfungen ergänzen den regulären Impfschutz und richten sich nach Reiseziel, Reiseart und persönlichem Risiko. Die Ständige Impfkommission (STIKO) und die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit (DTG) geben Empfehlungen zu Reiseimpfungen heraus. Eine reisemedizinische Beratung ist der beste Ort, um den eigenen Impfstatus zu prüfen und mögliche Lücken zu schließen. Viele Impfungen brauchen Zeit, bis der Schutz vollständig aufgebaut ist – mitunter mehrere Wochen vor der Reise. Wer knapp vor dem Urlaub steht, kann in Einzelfällen Schnellimpfschemata nutzen; diese erfordern häufig spätere Auffrischungen und sollten ärztlich geplant werden. Reiseimpfungen schützen nicht nur Reisende, sondern tragen auch dazu bei, Krankheitserreger nicht in andere Länder oder nach der Rückkehr mitzubringen. Die Planung der Reiseapotheke ist ein guter Anlass, den Impfschutz gleich mitzudenken. Warum Reiseimpfungen wichtig sein können Ob Reiseimpfungen empfohlen werden, hängt vom Reiseziel, vom Reisestil und von der persönlichen Gesundheitssituation ab. Wer in Europa Urlaub macht und überwiegend in gut versorgten Regionen unterwegs ist, braucht oft vor allem einen vollständigen Standardimpfschutz. Für Fernreisen, längere Aufenthalte in bestimmten Ländern oder Reisen mit erhöhtem Infektionsrisiko können zusätzliche Impfungen sinnvoll sein. Reiseimpfungen dienen dabei zwei Zielen: Sie schützen Reisende vor Krankheiten, denen sie auf der Reise stärker ausgesetzt sein können, und sie tragen dazu bei, Krankheitserreger nicht in andere Regionen oder nach der Rückkehr mitzubringen. Das ist sowohl für die eigene Gesundheit als auch für das Umfeld und die öffentliche Gesundheit wichtig. Reisemedizinische Beratungen bieten eine gute Gelegenheit, den individuellen Impfstatus zu prüfen und mögliche Impflücken auch bei Standardimpfungen zu schließen. Oft lässt sich dabei in einem Gespräch klären, welche Impfungen vor einer Reise angeraten sind und wie der Zeitplan dafür aussieht. Wann der richtige Zeitpunkt ist Viele Impfungen brauchen Zeit, bis der Schutz vollständig aufgebaut ist. Manche Impfstoffe werden mehrmals gegeben, andere brauchen einige Wochen Vorlauf. Deshalb ist es sinnvoll, nicht erst kurz vor der Abreise über Reiseimpfungen nachzudenken, sondern frühzeitig zu planen. Eine allgemeine Faustregel lautet: Wer eine Reise plant, sollte sich möglichst einige Wochen vor Reisebeginn beraten lassen, insbesondere bei Fernreisen oder längeren Aufenthalten. So bleibt genügend Zeit, Grundimmunisierungen zu vervollständigen, Auffrischungen vorzunehmen und zusätzliche Reiseimpfungen zu planen. Ist die Zeit bis zur Abreise knapp, können für einzelne Impfungen Schnellimpfschemata eingesetzt werden. Diese sind jedoch nicht für alle Personen und alle Impfstoffe geeignet und erfordern teilweise spätere Auffrischimpfungen. Eine individuelle ärztliche Beratung ist hier besonders wichtig. Wer beraten sollte Für Fragen zu Reiseimpfungen sind hausärztliche Praxen, spezialisierte reisemedizinische Beratungsstellen oder tropenmedizinische Einrichtungen gute Anlaufpunkte. Dort kann der Reiseplan besprochen und gemeinsam entschieden werden, welche Impfungen sinnvoll sind. In der Beratung spielen nicht nur das Reiseziel und die geplante Route eine Rolle, sondern auch: die Dauer der Reise, der Reisestil (z. B. Städtereise, Rundreise, Trekking, Langzeitaufenthalt), persönliche Vorerkrankungen, der allgemeine Impfstatus, besondere Situationen wie Reisen mit Säuglingen, Kindern, älteren Menschen oder Personen mit chronischen Erkrankungen. Gemeinsam lässt sich so ein Plan erstellen, der den individuellen Schutz in den Mittelpunkt stellt und gleichzeitig die jeweils aktuellen Empfehlungen berücksichtigt. Verbindung zur Reiseapotheke Reiseimpfungen und Reiseapotheke gehören zusammen. Während Impfungen helfen können, das Risiko bestimmter Erkrankungen zu senken, unterstützt eine gut zusammengestellte Reiseapotheke dabei, typische Beschwerden unterwegs besser zu begleiten – etwa Kopfschmerzen, kleinere Verletzungen, Magen-Darm-Probleme oder Insektenstiche. Wer ohnehin gerade seine Reiseapotheke plant, hat einen guten Anlass, den eigenen Impfschutz gleich mitzudenken. Im Zusammenspiel entsteht so eine rundere Vorbereitung: Schutz vor dem Urlaub, Begleitung typischer Situationen unterwegs und ein klarer Plan für den Fall, dass doch einmal ärztliche Hilfe notwendig wird. Fazit Reiseimpfungen sind kein Selbstzweck, sondern eine Möglichkeit, die eigene Reise mit mehr Sicherheit und Gelassenheit zu angehen. Sie ergänzen den regulären Impfschutz, richten sich nach Reiseziel und persönlicher Situation und sollten immer individuell in einer medizinischen Beratung geplant werden. Wer sich frühzeitig mit Reiseimpfungen befasst, kann Zeitdruck vor der Abreise vermeiden und den eigenen Gesundheitsstatus in Ruhe überprüfen. Gemeinsam mit einer gut ausgestatteten Reiseapotheke schafft dies eine solide Grundlage für einen entspannten Start in die Reise. Reiseapotheke Erstellen Sie eine Reiseapotheke und prüfen Sie Impfungen und Reisewarnungen. Zum Konfigurator
17.08.2026
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Arzneimittel auf Reisen richtig lagern und transportieren Zur Reisevorbereitung gehört nicht nur die Frage, welche Arzneimittel mitkommen sollen. Genauso wichtig ist, wie sie unterwegs geschützt, verstaut und griffbereit gehalten werden. Denn Hitze, direkte Sonne, Feuchtigkeit oder starke Temperaturschwankungen können Arzneimittel beeinträchtigen. Wer hier ein paar einfache Regeln beachtet, reist oft entspannter. Schon kleine organisatorische Schritte helfen dabei, Arzneimittel sicher mitzunehmen und im richtigen Moment schnell zur Hand zu haben. Das Wichtigste auf einen Blick Arzneimittel sollten vor Hitze, direkter Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit und Staub geschützt werden. Die Originalverpackung hilft bei Schutz, Orientierung und Dosierungsangaben. Bei Flugreisen gehören Arzneimittel möglichst ins Handgepäck, nicht ins Aufgabegepäck. Im Frachtraum eines Flugzeugs können sehr niedrige Temperaturen herrschen, die empfindlichen Präparaten schaden können. Flüssige Medikamente, Sprays oder besondere Präparate sollten bei der Sicherheitskontrolle schnell greifbar sein. Kühlpflichtige oder besonders sensible Arzneimittel brauchen vor der Reise besondere Aufmerksamkeit und gegebenenfalls fachliche Beratung. Eine kleine Reisemedikamententasche und eine einfache Medikamentenliste helfen, unterwegs den Überblick zu behalten. Grundregeln der Lagerung Arzneimittel sollten auf Reisen möglichst vor Hitze, direkter Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit und Staub geschützt werden. Gerade im Sommer, in warmen Ländern oder bei längeren Fahrten kann es schnell zu ungünstigen Bedingungen kommen – etwa im aufgeheizten Auto, im Rucksack am Strand oder in einem Koffer, der längere Zeit in der Sonne steht. Deshalb ist es sinnvoll, Arzneimittel so zu verstauen, dass sie möglichst kühl, trocken und geschützt liegen. Eine eigene kleine Tasche oder ein fester Platz im Gepäck hilft dabei, Arzneimittel nicht lose zwischen Kleidung, Kosmetik oder Elektronik zu transportieren. Auch die Originalverpackung ist auf Reisen wichtig. Sie schützt nicht nur das Präparat, sondern enthält zugleich die wichtigsten Informationen zu Wirkstoff, Dosierung, Haltbarkeit und Anwendung. Wer Arzneimittel einfach umfüllt oder einzelne Blister lose verteilt, verliert diese Orientierung leicht aus dem Blick. Gerade unterwegs ist es jedoch hilfreich, schnell erkennen zu können, welches Arzneimittel wofür gedacht ist. Arzneimittel bei Flugreisen: Handgepäck statt Aufgabegepäck Bei Flugreisen sollten Arzneimittel möglichst ins Handgepäck. Pharma Deutschland weist darauf hin, dass im Frachtraum Minustemperaturen herrschen können, die empfindlichen Arzneimitteln schaden können. Hinzu kommt ein ganz praktischer Punkt: Aufgabegepäck kann verspätet ankommen oder in seltenen Fällen verloren gehen. Wer wichtige Arzneimittel ausschließlich im Koffer transportiert, geht damit ein unnötiges Risiko ein. Im Handgepäck sind Arzneimittel nicht nur besser geschützt, sondern auch direkt erreichbar – zum Beispiel bei längeren Wartezeiten, Zwischenstopps oder wenn während der Reise eine Einnahme ansteht. Für die Sicherheitskontrolle lohnt es sich, Arzneimittel geordnet und leicht zugänglich zu verstauen. Flüssige Präparate, Sprays oder besondere Arzneimittel sollten möglichst so liegen, dass sie bei Bedarf schnell vorgezeigt werden können. Wer regelmäßig auf bestimmte Arzneimittel angewiesen ist, reist meist entspannter, wenn alles griffbereit und übersichtlich vorbereitet ist. Besondere Arzneimittel Einige Arzneimittel brauchen auf Reisen mehr Aufmerksamkeit als andere. Dazu gehören zum Beispiel kühlpflichtige Präparate. In solchen Fällen ist es sinnvoll, frühzeitig ärztlichen oder pharmazeutischen Rat einzuholen und gemeinsam zu klären, wie der Transport während der Reise am besten organisiert werden kann. Auch bestimmte Sprays, Tropfen oder flüssige Arzneimittel können empfindlicher sein und sollten möglichst geschützt transportiert werden. Wichtig ist vor allem, sie nicht unnötig großer Hitze, starkem Druck oder ungünstiger Lagerung auszusetzen. Wer unsicher ist, wie ein bestimmtes Arzneimittel unterwegs behandelt werden sollte, sollte nicht erst am Abreisetag nach einer Lösung suchen. Eine kurze Rückfrage in der Apotheke oder in der behandelnden Praxis kann helfen, Probleme von vornherein zu vermeiden. Organisation im Reisealltag Nicht nur der Transport selbst, auch die Organisation unterwegs spielt eine Rolle. Eine kleine Reisemedikamententasche hilft, die wichtigsten Präparate an einem festen Ort aufzubewahren. So muss bei Bedarf nicht erst der ganze Koffer durchsucht werden. Praktisch ist außerdem eine einfache Sortierung: zum Beispiel persönliche Dauermedikation auf der einen Seite, Mittel für akute Beschwerden auf der anderen. Wer mehrere Arzneimittel einnimmt oder bestimmte Einnahmezeiten beachten muss, kann zusätzlich mit einer kleinen Liste oder einem knappen Einnahmeplan arbeiten. Gerade im Urlaub geraten Routinen leicht durcheinander. Eine gute Organisation sorgt deshalb nicht nur für mehr Ordnung im Gepäck, sondern auch für mehr Sicherheit im Alltag unterwegs. Fazit Die beste Reiseapotheke hilft nur dann, wenn Arzneimittel unterwegs richtig gelagert und transportiert werden. Schon wenige einfache Vorkehrungen können dazu beitragen, Arzneimittel zu schützen, den Überblick zu behalten und auf Reisen entspannter zu bleiben. Wer seine Reise insgesamt gut vorbereiten möchte, kann im nächsten Schritt prüfen, welche Inhalte für die eigene Reiseapotheke sinnvoll sind. Reiseapotheke Erstellen Sie eine Reiseapotheke und prüfen Sie Impfungen und Reisewarnungen. Zum Konfigurator
17.08.2026
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