Ausgabe 146/2025
31. Juli 2025
Persönliches Exemplar für Pharma Deutschland Presse
Inhaltsverzeichnis
Arzneimittelsicherheit
In eigener Sache: Umfrage zu sozialen Medien in
Consumer Healthcare
Friendly Reminder zur Teilnahme an einer Umfrage zu sozialen Medien
im Bereich Consumer Healthcare, die im Rahmen der Masterarbeit von
Nora Krogull (Referentin Arzneimittelsicherheit) verwendet wird.
Arzneimittelversorgung
G-BA: Stellungnahmeverfahren zur Anlage XII
(Nutzenbewertung nach § 35a SGB V) – Belumosudil
(chronische Graft-versus-Host-Krankheit); Beschränkung
der Versorgungsbefugnis
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in einem Schreiben an
die Verbände über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur
Änderung der Arzneimittel-Richtlinie informiert.
31.07.25, 16:04 Pharma Deutschland aktuell 146/2025
https://links.pharmadeutschland.de/m/16398129/526382-367df3fe33e5d3f3cc0afbcbc73eeba94d8b44cc0736f1a6fbcdfdca067a0e1ac04fe25c45f… 1/25
Arzneimittelversorgung
G-BA: Aufforderung zum Vorschlag geeigneter digitaler
medizinischer Anwendungen – DMP Diabetes Mellitus
Typ 2
Der Unterausschuss DMP hat mit der Aktualisierung der Anforderungen
an das DMP Diabetes mellitus Typ 2 begonnen.
Arzneimittelzulassung
Bericht zur CMDh-Sitzung im Juli 2025
Die Koordinierungsgruppe für das Verfahren der gegenseitigen
Anerkennung und das dezentrale Verfahren – human (CMDh), trifft sich
monatlich zu einer mehrtägigen Sitzung. Der Bericht zur Sitzung im Juli
2025 wurde nun veröffentlicht.
Chemikalien
Öffentliche Konsultation zum überarbeiteten Rahmen für
„inhärent sichere und nachhaltige“ Chemikalien und
Materialien
Der überarbeitete Rahmen für „inhärent sichere und nachhaltige“
Chemikalien und Materialien (Framework for ‘Safe and Sustainable by
Design (SSbD)' Chemicals and Materials) wurde am 25. Juli 2025
veröffentlicht. Gleichzeitig wurde auch die öffentliche Konsultation
eröffnet, eine Teilnahme ist bis zum 15. September 2025 möglich.
Europa & Internationales
Protokoll der Sitzung der SPOC Working Group
veröffentlicht
Auf der Webseite der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) wurde
das Protokoll der Sitzung der Medicine Shortages Single Point of Contact
(SPOC) Working Party vom 17. Juni 2025 veröffentlicht.
31.07.25, 16:04 Pharma Deutschland aktuell 146/2025
https://links.pharmadeutschland.de/m/16398129/526382-367df3fe33e5d3f3cc0afbcbc73eeba94d8b44cc0736f1a6fbcdfdca067a0e1ac04fe25c45f… 2/25
Medizinprodukte
EUDAMED: Aktuelle Planung für die schrittweise
Einführung
Die Europäische Kommission hat die Übersicht zur aktuellen Planung für
die schrittweise Einführung der Europäischen Datenbank für
Medizinprodukte (EUDAMED) im Juli 2025 aktualisiert und die neue
Version auf ihrer Webseite veröffentlicht.
Medizinprodukte
Harmonisierte Normen für Medizinprodukte: Entwurf
einer weiteren Änderung des Durchführungsbeschlusses
(EU) 2021/1182
Der Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission zur
Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1182 hinsichtlich
harmonisierter Normen für Operationskleidung und -abdecktücher sowie
medizinische Gesichtsmasken ist am 31. Juli 2025 veröffentlicht worden.
Medizinprodukte
Meldung von Risiken aus Medizinprodukten „außerhalb
der Dienstzeit“
Auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) wurde am 30. Juli 2025 die aktualisierte
Übersicht der Adressen zur Meldung von Risiken im Zusammenhang mit
Medizinprodukten „außerhalb der Dienstzeit“ veröffentlicht.
Nachhaltigkeit
EU-Kommission: Vorschlag für
Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU
Am 30. Juli 2025 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine
vereinfachte Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) veröffentlicht
Recht
31.07.25, 16:04 Pharma Deutschland aktuell 146/2025
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BGH bestätigt unzulässige Werbung mit Vorher-
Nachher-Bildern für Nasen- oder Kinnkorrektur durch
Unterspritzung mit Hyaluron
In seinem heutigen Urteil (31. Juli 2025, Az.: I ZR 70/24) hat der
Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG)
Hamm vom 29. August 2024 (Az.: I-4 UKl 2/24) bestätigt, welches die
Werbung von verschiedenen ästhetische Gesichtsbehandlungen durch
Vorher-Nachher-Bilder untersagt hatte.
Recht
Grundstoffüberwachung: Unterstellung von 2 weiteren
Stoffen unter die gesetzliche Grundstoffüberwachung
Im Amtsblatt der Europäischen Union ist die Delegierte Verordnung (EU)
2025/1475 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 und der
Verordnung (EG) Nr.111/2005 betreffend der Aufnahme bestimmter
Drogenausgangsstoffe veröffentlicht worden.
Pharma Deutschland in den Medien
Pharma Deutschland warnt vor Folgen des neuen EU-USA-
Handelsabkommens
monitor VERSORGUNGSFORSCHUNG Online am 30.07.2025 und in 2
weiteren Quellen
Pharma Deutschland reagiert mit Sorge auf das neu geschlossene
Handelsabkommen zwischen der EU und den USA. "Was gegebenenfalls
Planbarkeit für viele Branchen bedeutet, ist im Arzneimittelbereich eine
strategische Belastung für europäische Pharma-Hersteller", sagt
Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland.
Pharma Deutschland fordert Transparenz bei Spurenstoffen
im Abwasser
W & A Wasser & Abwasser Technik online (DE) am 31.07.2025
Im Zuge der vom Europäischen Parlament angestrebten neuen
Folgenabschätzung der Kommunalabwasserrichtlinie durch die
Europäische Kommission fordert Pharma Deutschland vollständige
Informationen über die Spurenstoffe und deren Mengen im kommunalen
Abwasser in Deutschland.
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https://links.pharmadeutschland.de/c/109675311/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675311/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675312/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675312/cd51ed011-t09oes
Arzneimittelsicherheit
In eigener Sache: Umfrage zu
sozialen Medien in Consumer
Healthcare
Friendly Reminder zur Teilnahme an einer
Umfrage zu sozialen Medien im Bereich
Consumer Healthcare, die im Rahmen der
Masterarbeit von Nora Krogull (Referentin
Arzneimittelsicherheit) verwendet wird.
Im Februar 2025 hat Pharma Deutschland eine erste Umfrage zur
Nutzung sozialer Medien in der Pharmakovigilanz innerhalb eines
kleineren Verteilerkreises durchgeführt. Aufgrund der großen Relevanz
des Themas startet unser europäischer Dachverband AESGP nun
ebenfalls eine Umfrage dazu.
Durch die zahlreichen Rückmeldungen und das positive Feedback zur
ersten Umfrage möchten wir das Thema mit dieser neuen Erhebung
vertiefen. Die Ergebnisse werden in Kooperation mit der AESGP sowie
zusätzlich im Rahmen der Masterarbeit von Nora Krogull verwendet.
Ihre Erfahrungen und Einschätzungen leisten einen wichtigen Beitrag
zum besseren Verständnis dieses zunehmend relevanten Themas und
helfen dabei, künftig gezieltere Hilfestellungen und Empfehlungen für
unsere Mitgliedsunternehmen entwickeln zu können.
Bitte beachten Sie, dass sich die Umfrage ausschließlich auf Arzneimittel
bezieht. Sie ist in englischer Sprache verfasst, kann bei Bedarf aber auch
gerne auf Deutsch beantwortet werden.
Die Umfrage ist bis zum 25. August 2025 geöffnet.
Senden Sie die ausgefüllte Tabelle gerne an Nora Krogull
(krogull@pharmadeutschland.de).
31.07.25, 16:04 Pharma Deutschland aktuell 146/2025
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https://links.pharmadeutschland.de/c/109675313/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675313/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675313/cd51ed011-t09oes
mailto:krogull@pharmadeutschland.de
mailto:krogull@pharmadeutschland.de
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Die entsprechende Excel-Tabelle zum Ausfüllen finden sie im
Mitgliederbereich unter dem Pfad
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Kontakt
Nora Krogull
krogull@pharmadeutschland.de
Arzneimittelversorgung
G-BA: Stellungnahmeverfahren zur
Anlage XII (Nutzenbewertung nach
§ 35a SGB V) – Belumosudil
(chronische Graft-versus-Host-
Krankheit); Beschränkung der
Versorgungsbefugnis
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat
in einem Schreiben an die Verbände über die
Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur
Änderung der Arzneimittel-Richtlinie informiert.
Themen
Arzneimittelsicherheit
Verschiedenes
31.07.25, 16:04 Pharma Deutschland aktuell 146/2025
https://links.pharmadeutschland.de/m/16398129/526382-367df3fe33e5d3f3cc0afbcbc73eeba94d8b44cc0736f1a6fbcdfdca067a0e1ac04fe25c45f… 6/25
mailto:krogull@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675314/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675314/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675314/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675314/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675314/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675314/cd51ed011-t09oes
Der Unterausschuss Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses
(G-BA) hat in seiner Sitzung am 29. Juli 2025 beschlossen, ein
Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-
RL) einzuleiten:
Im Rahmen des Stellungnahmerechts nach § 92 Absatz 3a SGB V
besteht bis zum 28. August 2025 die Gelegenheit zur Abgabe einer
Stellungnahme. Später eingegangene Stellungnahmen werden nicht
berücksichtigt.
Die Stellungnahme zum Richtlinienentwurf ist durch Literatur (z. B.
relevante Studien) zu begründen und die zitierte Literatur ist obligat im
Volltext inklusive eines standardisierten und vollständigen Literatur- bzw.
Anlagenverzeichnisses der Stellungnahme beizufügen und das
entsprechende Begleitblatt „Literaturverzeichnis" zu verwenden. Es wird
darauf hingewiesen, dass nur Literatur, die im Volltext vorliegt,
berücksichtigt werden kann. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt man
sich einverstanden, dass diese in den Tragenden Gründen bzw. in der
Zusammenfassenden Dokumentation wiedergegeben werden kann.
Diese Dokumente werden jeweils mit Abschluss der Beratungen im
Gemeinsamen Bundesausschuss erstellt und in der Regel der
Öffentlichkeit via Internet zugänglich gemacht.
Die Stellungnahme einschließlich Literatur sowie Literatur- bzw.
Anlagenverzeichnis ist in elektronischer Form (z. B. per CD/DVD oder per
E-Mail) als Word-Datei bzw. die Literatur als PDF-Datei zu richten an:
Gemeinsamer Bundesausschuss
Abteilung Arzneimittel
Gutenbergstraße 13
10587 Berlin
Per E-Mail (Nutzenbewertung35a@g-ba.de) mit der Betreffzeile
„2024-AbD-008 Belumosudil – Versorgungsbefugnis" oder über das
AMNOG-Portal: https://extern.portal.g-ba.de/
Zudem besteht für Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, die
Stellungnahme über Pharma Deutschland einzureichen. In diesem Fall
sollten die erforderlichen Unterlagen bis spätestens 21. August 2025
per Mail an Pharma Deutschland
(stellungnahme@pharmadeutschland.de) gesendet werden.
Anlage XII (Nutzenbewertung nach § 35a SGB V) –
Belumosudil (chronische Graft-versus-Host-Krankheit);
Beschränkung der Versorgungsbefugnis
31.07.25, 16:04 Pharma Deutschland aktuell 146/2025
https://links.pharmadeutschland.de/m/16398129/526382-367df3fe33e5d3f3cc0afbcbc73eeba94d8b44cc0736f1a6fbcdfdca067a0e1ac04fe25c45f… 7/25
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675315/cd51ed011-t09oes
mailto:Nutzenbewertung35a@g-ba.de?subject=2024-AbD-008%20Belumosudil%20%E2%80%93%20Versorgungsbefugnis
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675316/cd51ed011-t09oes
mailto:stellungnahme@pharmadeutschland.de
mailto:stellungnahme@pharmadeutschland.de
Die vollständigen Unterlagen zum o. g. Stellungnahmeverfahren mit
Literaturverzeichnisvorlage finden Sie im Mitgliederbereich unter dem
Pfad
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Kontakt
Bernhard Liebenhoff
liebenhoff@pharmadeutschland.de
Arzneimittelversorgung
G-BA: Aufforderung zum Vorschlag
geeigneter digitaler medizinischer
Anwendungen – DMP Diabetes
Mellitus Typ 2
Der Unterausschuss DMP hat mit der Aktualisierung
der Anforderungen an das DMP Diabetes mellitus
Typ 2 begonnen.
Themen
Arzneimittelversorgung
Arzneimittel-Richtlinie
Frühe Nutzenbewertung (Anlage XII der AM-RL)
Dokumente
Belumosudil
31.07.25, 16:04 Pharma Deutschland aktuell 146/2025
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mailto:liebenhoff@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675317/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675317/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675317/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675317/cd51ed011-t09oes
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die DMP-Richtlinien nach §
137f Absatz 2 SGB V regelmäßig zu prüfen und ggf. zu aktualisieren. Der
Unterausschuss DMP hat mit der Aktualisierung der Anforderungen an das
DMP Diabetes mellitus Typ 2 begonnen. In diesem Zusammenhang ist gemäß
6. Kapitel Verfahrensordnung (VerfO) des G-BA auch die medizinisch-
inhaltliche Prüfung auf Eignung digitaler medizinscher Anwendungen (dimA)
zur Aufnahme in das jeweilige DMP durch den G-BA vorgesehen. Das nähere
zum Verfahren sowie den Kriterien zur Feststellung der Eignung der dimA ist
in der Verfahrensordnung beschrieben.
Pharma Deutschland ist im Rahmen der Feststellung geeigneter DiMA nach §
137f Absatz 8 SGB V vorschlagsberechtigt. Vor diesem Hintergrund sind wir
gebeten, für die Indikation Diabetes mellitus Typ 2 geeignete digitale
medizinische Anwendungen vorzuschlagen. Die Aufforderung soll dazu
dienen, dem G-BA frühzeitig geeignete dimA zur Kenntnis zu geben, damit er
den Prüfauftrag gemäß § 137f Absatz 8 Satz 1 SGB V umsetzen kann.
Wir bitten um Ihre Vorschläge für geeignete dimA bis einschließlich 22.
August 2025 per E-Mail an Dr. Karl Sydow
(sydow@pharmadeutschland.de) und Petra ten Haaf
(tenhaaf@pharmadeutschland.de) zu schicken.
Das Schreiben des G-BA finden Sie im Mitgliederbereich unter dem Pfad
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Kontakt
Petra ten Haaf
tenhaaf@pharmadeutschland.de
Dr. Karl Sydow
sydow@pharmadeutschland.de
Themen
Arzneimittelversorgung
Arzneimittelversorgungsverträge
DMP
Dokumente
Vorschlagsverfahren digitaler medizinischer Anwendungen
für DMP Diabetes mellitus Typ 2
31.07.25, 16:04 Pharma Deutschland aktuell 146/2025
https://links.pharmadeutschland.de/m/16398129/526382-367df3fe33e5d3f3cc0afbcbc73eeba94d8b44cc0736f1a6fbcdfdca067a0e1ac04fe25c45f… 9/25
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675318/cd51ed011-t09oes
mailto:sydow@pharmadeutschland.de
mailto:sydow@pharmadeutschland.de
mailto:tenhaaf@pharmadeutschland.de
mailto:tenhaaf@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675319/cd51ed011-t09oes
mailto:tenhaaf@pharmadeutschland.de
mailto:sydow@pharmadeutschland.de
Arzneimittelzulassung
Bericht zur CMDh-Sitzung im Juli 2025
Die Koordinierungsgruppe für das Verfahren der
gegenseitigen Anerkennung und das dezentrale
Verfahren – human (CMDh), trifft sich monatlich zu
einer mehrtägigen Sitzung. Der Bericht zur Sitzung im
Juli 2025 wurde nun veröffentlicht.
Die Sitzung der CMDh fand am 22. und 23. Juli 2025 statt. Folgende Punkte
wurden im Bericht zur Sitzung festgehalten und näher erläutert.
Geänderter Rechtsrahmen für Variations
Die aktualisierte Classification Guideline ist ab dem 15. Januar 2026
anzuwenden. Damit sich die pharmazeutischen Unternehmer frühzeitig darauf
vorbereiten können, wurde der finale Entwurf der Guideline, welcher als
Basis für die Übersetzungen in die EU-Landessprachen dient, frühzeitig
publiziert. Typ IA-Variations, welche vor dem Geltungsbeginn implementiert
wurden, sollten im Rahmen eines Annual Updates bis Dezember 2025,
spätestens aber vor dem 15. Januar 2026 eingereicht werden. Für Änderungen
des Typs IA, die nach der Einreichung des Annual Updates umgesetzt werden,
kann in Ausnahmefällen eine Einreichung als singuläre Notifizierungen erfolgen.
Weitere Hinweise werden auf der Webseite der CMDh zum Revised
Variations Framework veröffentlicht.
Ergebnisse des Art. 31-Verfahrens zu Azithromycin-haltigen Arzneimitteln
(systemische Anwendung)
Die CMDh rät, mit der Umsetzung der Ergebnisse des Artikel 31-Referrals und
den zugehörigen Einreichungen als Variations auf die Kommissionsentscheidung
zu warten. Anpassungen der Formulierung der Indikationsgebiete werden nur für
diejenigen Indikationen erwartet, über die das jeweilige Arzneimittel bereits
verfügt.
Weiterhin wird empfohlen, die Änderungen im Rahmen einer Variation vom Typ
IB einzureichen, da in einigen Fällen die Implementierung weiterer Prüfung
bedarf (Kategorie C.I.1.a für alle Produkte, die Teil des Verfahrens waren).
31.07.25, 16:04 Pharma Deutschland aktuell 146/2025
https://links.pharmadeutschland.de/m/16398129/526382-367df3fe33e5d3f3cc0afbcbc73eeba94d8b44cc0736f1a6fbcdfdca067a0e1ac04fe25c4… 10/25
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675320/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675321/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675322/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675323/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675323/cd51ed011-t09oes
Sollten zusätzliche Daten eingereicht werden, so wird eine Einreichung vom Typ
II, Kategorie C.I.1.c erwartet.
In diesem Zusammenhang erinnert die CMDh daran, dass die Nutzung von
Worksharing-Verfahren inzwischen verpflichtend ist. Folgende Möglichkeiten
kommen hierbei in Betracht:
Kriterien für die Auswahl von Produkten zur SmPC-Harmonisierung
Im Rahmen ihrer Sitzung einigte sich die CMDh darauf, die Kriterien zur Auswahl
von Produkten, deren SmPC harmonisiert werden soll, wie folgt zu aktualisieren:
Nur Produkte eines Zulassungsinhabers können in ein Artikel 30-Verfahren
eingeschlossen werden.
Das aktualisierte Dokument wird in Kürze auf der Webseite der CMDh unter
„Product Information > Referral Art. 30 and 31 (non-pharmacovigilance) >
Harmonisation of SmPC – Article 30 Referrals“ publiziert.
Anleitung zur Erstellung von öffentlichen Beurteilungsberichten
Die CMDh verständigte sich auf eine Verfahrensverbesserung bei der Erstellung
von öffentlichen Beurteilungsberichten (Public Assessment Reports, PAR). Neue
Anleitungen wurden entwickelt, wie der finale Assessment Report in den PAR
umgewandelt werden kann. Diese Informationen werden in einem neuen
Template abgebildet, welches auf dem Template zum aktualisierten Overview
Assessment Report basiert. Der jeweilige RMS kann entscheiden, ob er diesen
neuen Weg wählen oder das „leere“ Template nutzen möchte.
Das neue Template wird in Kürze unter „Templates > Assessment Reports >
Public AR“ auf der Webseite der CMDh zu finden sein.
Aktualisierung des Overview Assessment Report Templates
Auch das im vorherigen Abschnitt erwähnte Overview Assessment Report
Template wurde aktualisiert. Zum einen, um die oben beschriebene Änderung
abzubilden und zum anderen, um es an die geänderten Anforderungen an das
Environmental Risk Assessment anzupassen.
Einreichung eines Worksharings für die Anpassung der Abschnitte 4.3 bis
4.9 und 5.2 bis 5.3 der SmPC und separate Einreichung der Anpassung von
Indikation und Dosierungsanleitung – dies insbesondere dann, wenn die
notwendigen Anpassungen in den Abschnitten 4.1, 4.2 und 5.1 in den
einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich sind.
Einreichung eines Worksharings für alle Abschnitte unter 4. und 5. der
SmPC, allerdings nur in den Mitgliedstaaten, in denen die Indikationen
gleich formuliert oder sehr ähnlich sind, d.h. wenn die gleiche Indikation im
Antrag angegeben werden kann.
31.07.25, 16:04 Pharma Deutschland aktuell 146/2025
https://links.pharmadeutschland.de/m/16398129/526382-367df3fe33e5d3f3cc0afbcbc73eeba94d8b44cc0736f1a6fbcdfdca067a0e1ac04fe25c4… 11/25
Das aktualisierte Template (mit und ohne Anmerkungen) wird in Kürze auf der
Webseite der CMDh unter „Templates > Assessment Reports > DCP
(AR/Comments)“ veröffentlicht.
Streichung der eCTD-Sequenz Nummern aus dem Template für den Cover
Letter
Die Templates für die Cover Letter (Anschreiben) für Neuzulassungsverfahren,
Variations und Renewal-Verfahren wurden aktualisiert, ebenso wie die
Empfehlungen der Mitgliedstaaten zur Gestaltung von Anschreiben für
Neuanträge im Rahmen von MRP bzw. DCP-Verfahren. Im Rahmen der Sitzung
einigten sich die CMDh-Mitglieder darauf, dass die eCTD-Sequenznummern
nicht mehr in den Anschreiben aufgeführt werden müssen, da die Nutzung von
Tracking Tables ohnehin verpflichtend sei.
Die überarbeiteten Dokumente werden in Kürze unter „Templates > Application
for MA“, „Procedural Guidance > Variations“, „Templates > Renewal“ und
„Procedural Guidance > Application for MA > Validation Procedure“ veröffentlicht.
Öffentliche Beurteilungsberichte zu Worksharings nach Art. 45 und 46 der
Paediatric Regulation
Die CMDh stimmte einem öffentlichen Beurteilungsbericht zu pädiatrischen
Studien im Rahmen von Art. 46 der Verordnung über Kinderarzneimittel für
zu. Der Bericht wird auf der Webseite der CMDh unter „Paediatric Regulation >
Assessment Reports“ veröffentlicht.
CMDh-Position zu PSUSA-Verfahren
Auf Grundlage der PRAC-Empfehlungen und des PRAC-Bewertungsberichts im
Anschluss an die Prüfung der PSURs stimmte die CMDh den
Schlussfolgerungen der PSUR-Bewertung für die nachfolgenden Wirkstoffe zu
(by consensus), die eine Anpassung der jeweiligen Zulassungen (Variation)
vorsieht:
Repevax, Adacel-Polio, Traxis-Polio (Tetanus-Diphtherie-Pertussis
(azellulär)-Poliomyelitis (inaktiviert)-Impfstoff (adsorbiert, mit
reduziertem Antigengehalt (Tdap-IPV)
Acetylsalicylsäure/Bisoprolol
Bisoprolol/Hydrochlorothiazid
Diamorphin
Domperidon
Hydromorphon
Nicotin
31.07.25, 16:04 Pharma Deutschland aktuell 146/2025
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Weitere Informationen zu diesen Verfahren, einschließlich der Informationen
bezüglich der Implementierung, werden in Kürze auf der Webseite der EMA
publiziert.
HaRP (Harmonisation of RMP-Projekt)
Die HaRP-Peer-Review-Gruppe hat im Rahmen des HaRP-Projekts 16 neue
Bewertungsberichte fertiggestellt, die als Ergebnis eine harmonisierte Liste von
Sicherheitsbedenken pro Wirkstoff enthalten. Die CMDh hat diese Berichte
angenommen. Weiterhin wird die „Liste der Sicherheitsbedenken pro
genehmigten RMP von Wirkstoffen pro Produkt“ aktualisiert, um die derzeit
veröffentlichten Listen der Sicherheitsbedenken von Produkten, die diese
Wirkstoffe enthalten, zu löschen, und es werden Links zu den
Bewertungsberichten mit der harmonisierten Liste der Sicherheitsbedenken
hinzugefügt.
Die Bewertungsberichte werden in Kürze auf der Webseite der CMDh unter
„Pharmacovigilance > RMP > HaRP Assessment Reports“ veröffentlicht.
Darüber hinaus enthält der Bericht die üblichen Statistiken zu
Neuzulassungsanträgen im MR- und DC-Verfahren.
Weiterhin wurden auf der CMDh-Webseite die Statistiken für das Jahr
2024 veröffentlicht.
Die nächste Sitzung der CMDh findet vom 19. bis zum 21. August 2025 statt.
Kontakt
Stephanie Pick
pick@pharmadeutschland.de
Marit Heimbürger
heimbuerger@pharmadeutschland.de
Chemikalien
Öffentliche Konsultation zum
überarbeiteten Rahmen für „inhärent
Phosphocreatin
Tapentadol
31.07.25, 16:04 Pharma Deutschland aktuell 146/2025
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https://links.pharmadeutschland.de/c/109675324/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675325/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675325/cd51ed011-t09oes
mailto:pick@pharmadeutschland.de
mailto:heimbuerger@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675326/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675326/cd51ed011-t09oes
sichere und nachhaltige“ Chemikalien
und Materialien
Der überarbeitete Rahmen für „inhärent sichere und
nachhaltige“ Chemikalien und Materialien (Framework
for ‘Safe and Sustainable by Design (SSbD)'
Chemicals and Materials) wurde am 25. Juli 2025
veröffentlicht. Gleichzeitig wurde auch die öffentliche
Konsultation eröffnet, eine Teilnahme ist bis zum 15.
September 2025 möglich.
Die Empfehlung der Kommission zur Schaffung eines europäischen
Bewertungsrahmens für „inhärent sichere und nachhaltige“ Chemikalien und
Materialien (C/2022/8854) wurde im Dezember 2022 angenommen. Sie
enthält einen umfassenden Rahmen zur Unterstützung der Konzeption,
Entwicklung, Herstellung und Verwendung von Chemikalien und Materialien,
deren Funktion oder Leistung wünschenswert ist und die dabei sicher und
nachhaltig sind. Dadurch soll ein besserer Schutz der menschlichen
Gesundheit und der Umwelt über den gesamten Lebenszyklus hinweg
gewährleistet werden.
Die Empfehlung der Kommission aus dem Jahr 2022 sah einen Testzeitraum
vor, in dem Mitgliedstaaten, die Industrie, Hochschulen sowie Forschungs- und
Technologieorganisationen die Möglichkeit hatten, den Bewertungsrahmen
über einen freiwilligen Berichtsmechanismus zu erproben und Rückmeldungen
zu geben. Dieser Testzeitraum umfasste zwei Konsultations- und
Berichtszyklen – einen im Jahr 2023 und einen zweiten im Jahr 2024. Während
der zweijährigen Testphase wurden mehr als 80 Fallstudien eingereicht,
analysiert und diskutiert. Darüber hinaus wurden zwei Stakeholder-Workshops
mit jeweils über 500 Teilnehmenden durchgeführt. Ziel der Testphase war es,
Informationen und Praxiserfahrungen zu sammeln, um den Rahmen zu
überarbeiten und seine Relevanz, Verlässlichkeit und Anwendbarkeit zu
verbessern.
Die überarbeitete Rahmenregelung für „inhärent sichere und
nachhaltige“ Chemikalien und Materialien, die nun zur öffentlichen
Konsultation vorliegt, basiert auf den Erkenntnissen der zweijährigen
Testphase. Sie wird als Grundlage für die Überarbeitung der Empfehlung der
Kommission bis Ende 2025 dienen.
31.07.25, 16:04 Pharma Deutschland aktuell 146/2025
https://links.pharmadeutschland.de/m/16398129/526382-367df3fe33e5d3f3cc0afbcbc73eeba94d8b44cc0736f1a6fbcdfdca067a0e1ac04fe25c4… 14/25
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675326/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675326/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675327/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675328/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675329/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675329/cd51ed011-t09oes
Eine Teilnahme an dieser öffentlichen Konsultation bis zum 15. September
2025 möglich.
Kontakt
Marie Anton
anton@pharmadeutschland.de
Dr. Heike Wollersen
wollersen@pharmadeutschland.de
Europa & Internationales
Protokoll der Sitzung der SPOC
Working Group veröffentlicht
Auf der Webseite der Europäischen Arzneimittel-
Agentur (EMA) wurde das Protokoll der Sitzung der
Medicine Shortages Single Point of Contact (SPOC)
Working Party vom 17. Juni 2025 veröffentlicht.
Die SPOC Working Group hat aktuelle und kritische Arzneimittelengpässe in
der EU diskutiert. Die Inhalte der Sitzung betrafen u.a. die internationale Lage
und die Versorgungssicherheit. Es wurden keine akuten Risiken durch
geopolitische Entwicklungen festgestellt, aber die EMA beobachtet weiterhin die
Lage.
Die Antibiotika-Verfügbarkeit hat sich gebessert. Die Mitglieder der SPOC
Working Group tauschten Informationen über die Verfügbarkeit von Antibiotika
in ihren Ländern aus und stellten fest, dass es in ihren Gebieten keine
Verfügbarkeitsprobleme gibt. Die EMA schließt den Eintrag im Mangelkatalog
für Amoxicillin und Amoxicillin/Clavulansäure. Die Mitglieder der SPOC-
Arbeitsgruppe überwachen weiterhin die Versorgungslage mit Antibiotika in
ihren Gebieten.
Weitere Themen waren die Weiterentwicklung der Methodik zur Bewertung von
Lieferkettenrisiken und die Evaluierung des Solidaritätsmechanismus (VSM)
31.07.25, 16:04 Pharma Deutschland aktuell 146/2025
https://links.pharmadeutschland.de/m/16398129/526382-367df3fe33e5d3f3cc0afbcbc73eeba94d8b44cc0736f1a6fbcdfdca067a0e1ac04fe25c4… 15/25
mailto:anton@pharmadeutschland.de
mailto:wollersen@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675330/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675330/cd51ed011-t09oes
und mögliche Integration von rescEU als Notfallreserve.
Weitere Inhalte der Sitzung können dem Protokoll entnommen werden.
Kontakt
Andrea Schmitz
schmitz@pharmadeutschland.de
Anna Wehage
wehage@pharmadeutschland.de
Medizinprodukte
EUDAMED: Aktuelle Planung für die
schrittweise Einführung
Die Europäische Kommission hat die Übersicht zur
aktuellen Planung für die schrittweise Einführung der
Europäischen Datenbank für Medizinprodukte
(EUDAMED) im Juli 2025 aktualisiert und die neue
Version auf ihrer Webseite veröffentlicht.
Wie im Pharma Deutschland aktuell 36/2024 vom 9. Juli 2024
berichtet, ist die Verordnung (EU) 2024/1860 zur Änderung der Verordnung
(EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) und der Verordnung (EU)
2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR) im Amtsblatt der Europäischen
Union veröffentlicht worden. Sie ermöglicht eine schrittweise Einführung der
einzelnen elektronischen Systeme von EUDAMED, sobald ihre
Funktionsfähigkeit gemäß dem in der MDR festgelegten Verfahren überprüft
wurde. Sie sieht ebenfalls vor, dass der Geltungsbeginn der Pflichten und
Anforderungen im Zusammenhang mit EUDAMED und das Datum der
Anwendung der entsprechenden nationalen Registrierungsanforderungen auf
der Grundlage der Richtlinien 90/385/EWG, 93/42/EWG und 98/79/EG
angeglichen werden.
31.07.25, 16:04 Pharma Deutschland aktuell 146/2025
https://links.pharmadeutschland.de/m/16398129/526382-367df3fe33e5d3f3cc0afbcbc73eeba94d8b44cc0736f1a6fbcdfdca067a0e1ac04fe25c4… 16/25
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675331/cd51ed011-t09oes
mailto:schmitz@pharmadeutschland.de
mailto:wehage@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675332/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675332/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675333/cd51ed011-t09oes
Angesichts des laufenden Konsultationsprozesses mit der
Koordinierungsgruppe Medizinprodukte (MDCG) und den jüngsten politischen
Entwicklungen werden die Zeitpläne für EUDAMED derzeit revidiert. Die
Europäische Kommission hat die Übersicht zur aktuellen Planung für
die schrittweise Einführung von EUDAMED mit der Ansicht der Funktionalität
der Module überarbeiten müssen und die neuste Version im Juli 2025 auf ihrer
Webseite veröffentlicht. Das Audit der ersten vier Module „Registrierung von
Wirtschaftsakteuren“, „UDI/Produkte“, „Benannte Stellen und Bescheinigungen“
und „Marktüberwachung“ ist abgeschlossen. Die Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Funktionsfähigkeit dieser vier Module im Amtsblatt der
Europäischen Union ist spätestens im 3. Quartal 2025 geplant. Für das Modul
„Vigilanz“ wird die Veröffentlichung der Bekanntmachung der Funktionsfähigkeit
im Amtsblatt für das erste oder zweite Quartal 2026 erwartet.
Die Übersicht finden Sie im Mitgliederbereich unter dem Pfad
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Kontakt
Marie Anton
anton@pharmadeutschland.de
Dr. Heike Wollersen
wollersen@pharmadeutschland.de
Medizinprodukte
Themen
Medizinprodukte
EUDAMED, DMIDS und UDI
Dokumente
EUDAMED
Übersicht zur aktuellen Planung für die schrittweise
Einführung der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte
(EUDAMED) (Juli 2025)
31.07.25, 16:04 Pharma Deutschland aktuell 146/2025
https://links.pharmadeutschland.de/m/16398129/526382-367df3fe33e5d3f3cc0afbcbc73eeba94d8b44cc0736f1a6fbcdfdca067a0e1ac04fe25c4… 17/25
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675334/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675335/cd51ed011-t09oes
mailto:anton@pharmadeutschland.de
mailto:wollersen@pharmadeutschland.de
Harmonisierte Normen für
Medizinprodukte: Entwurf einer
weiteren Änderung des
Durchführungsbeschlusses (EU)
2021/1182
Der Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der
Kommission zur Änderung des
Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1182
hinsichtlich harmonisierter Normen für
Operationskleidung und -abdecktücher sowie
medizinische Gesichtsmasken ist am 31. Juli 2025
veröffentlicht worden.
Wie im BAH um Vier 137/2021 vom 19. Juli 2021 berichtet, wurde der
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1182 der Europäischen Kommission vom
16. Juli 2021 über die harmonisierten Normen für Medizinprodukte zur
Unterstützung der MDR im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Am 31. Juli 2025 wurde der Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der
Kommission zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1182
hinsichtlich harmonisierter Normen für Operationskleidung und -abdecktücher
sowie medizinische Gesichtsmasken veröffentlicht.
Die Liste der harmonisierten Normen im Rahmen der MDR würde damit um
drei weitere Referenzen erweitert werden:
Insgesamt würde es mit diesem Entwurf 35 harmonisierte Normen im Rahmen
der MDR geben.
EN 13795-1:2025 Surgical clothing and drapes - Requirements and test
methods - Part 1: Surgical drapes and gowns
EN 13795-2:2025 Surgical clothing and drapes - Requirements and test
methods - Part 2: Clean air suits
EN 14683:2025 Medical face masks - Requirements and test methods
31.07.25, 16:04 Pharma Deutschland aktuell 146/2025
https://links.pharmadeutschland.de/m/16398129/526382-367df3fe33e5d3f3cc0afbcbc73eeba94d8b44cc0736f1a6fbcdfdca067a0e1ac04fe25c4… 18/25
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675336/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675336/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675336/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675336/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675336/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675337/cd51ed011-t09oes
Den Entwurf des Durchführungsbeschlusses finden Sie im
Mitgliederbereich unter dem Pfad
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Kontakt
Marie Anton
anton@pharmadeutschland.de
Dr. Heike Wollersen
wollersen@pharmadeutschland.de
Medizinprodukte
Meldung von Risiken aus
Medizinprodukten „außerhalb der
Dienstzeit“
Auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel
und Medizinprodukte (BfArM) wurde am 30. Juli 2025
die aktualisierte Übersicht der Adressen zur Meldung
von Risiken im Zusammenhang mit Medizinprodukten
„außerhalb der Dienstzeit“ veröffentlicht.
Themen
Medizinprodukte
Rechtliches
MDR und IVDR
Dokumente
Normen
31.07.25, 16:04 Pharma Deutschland aktuell 146/2025
https://links.pharmadeutschland.de/m/16398129/526382-367df3fe33e5d3f3cc0afbcbc73eeba94d8b44cc0736f1a6fbcdfdca067a0e1ac04fe25c4… 19/25
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675338/cd51ed011-t09oes
mailto:anton@pharmadeutschland.de
mailto:wollersen@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675339/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675339/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675339/cd51ed011-t09oes
Die Übersicht, datiert vom 29. Juli 2025, dient dazu, Meldungen zu Risiken
aus Medizinprodukten entgegenzunehmen, wenn die für das
Medizinproduktewesen zuständigen Landesbehörden außerhalb der regulären
Dienstzeiten nicht erreichbar sind.
Kontakt
Marie Anton
anton@pharmadeutschland.de
Dr. Heike Wollersen
wollersen@pharmadeutschland.de
Nachhaltigkeit
EU-Kommission: Vorschlag für
Nachhaltigkeitsberichterstattung
von KMU
Am 30. Juli 2025 hat die EU-Kommission einen
Vorschlag für eine vereinfachte
Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und
mittleren Unternehmen (KMU) veröffentlicht
Am 26. Februar hat die EU-Kommission im Rahmen des Omnibus-1-
Pakets einen Vorschlag zur Überarbeitung der CSRD-
Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Hiermit soll die
Berichtspflicht auf Unternehmen mit min. 1.000 Mitarbeitenden begrenzt
werden. Der Gesetzgebungsvorschlag wird im Rahmen der
Trilogverhandlungen final ausgearbeitet.
Für Unternehmen mit bis zu 1000 Mitarbeitenden regte die EU-
Kommission einen VSME-Standard für die freiwillige Berichterstattung an,
auf dessen Grundlage ein delegierter Rechtsakt erlassen werden soll.
Dieser soll nach der Verabschiedung des Omnibus-I als „Obergrenze“
31.07.25, 16:04 Pharma Deutschland aktuell 146/2025
https://links.pharmadeutschland.de/m/16398129/526382-367df3fe33e5d3f3cc0afbcbc73eeba94d8b44cc0736f1a6fbcdfdca067a0e1ac04fe25c4… 20/25
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675340/cd51ed011-t09oes
mailto:anton@pharmadeutschland.de
mailto:wollersen@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675341/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675341/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675341/cd51ed011-t09oes
fungieren. Große Unternehmen mit min. 1.000 Mitarbeitenden dürften von
KMU keine Daten abfragen, die über den VSME-Standard hinausgehen.
Gleichzeit bekommen KMU eine Hilfestellung um die eigene
Nachhaltigkeitsleitung zu verbessern. Der Bericht kann dabei helfen,
leichter nachhaltige Finanzierungen zu erhalten und somit die
Wettbewerbsfähigkeit zu optimieren.
Wird der delegierte Rechtsakt verabschiedet, könnten noch inhaltliche
Anpassungen an dem vorgeschlagenen VSME-Standard vorgenommen
werden.
Sie finden die Empfehlungen der EU-Kommission (Annex 1 & Annex
2) im Mitgliederbereich unter dem Pfad
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Kontakt
Dr. Dennis Stern
stern@pharmadeutschland.de
Recht
BGH bestätigt unzulässige Werbung
mit Vorher-Nachher-Bildern für Nasen-
oder Kinnkorrektur durch
Unterspritzung mit Hyaluron
Themen
Nachhaltigkeit
CSRD & Berichterstattung
Dokumente
EU-Kommission: öffentliche Konsultation zu den
Anforderungen der CSRD
31.07.25, 16:04 Pharma Deutschland aktuell 146/2025
https://links.pharmadeutschland.de/m/16398129/526382-367df3fe33e5d3f3cc0afbcbc73eeba94d8b44cc0736f1a6fbcdfdca067a0e1ac04fe25c4… 21/25
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675342/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675343/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675343/cd51ed011-t09oes
mailto:stern@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675344/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675344/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675344/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675344/cd51ed011-t09oes
In seinem heutigen Urteil (31. Juli 2025, Az.: I ZR
70/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil
des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 29. August
2024 (Az.: I-4 UKl 2/24) bestätigt, welches die
Werbung von verschiedenen ästhetische
Gesichtsbehandlungen durch Vorher-Nachher-Bilder
untersagt hatte.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte ein Unternehmen, welches in seiner Praxis
ästhetische Behandlungen des Gesichts, wie z.B. medizinisch nicht indizierte
Lippenformungen, Nasenkorrekturen, Kinnaufbau etc, durch Unterspritzung mit
Medizinprodukten wie Fillern auf Hyaluronsäurebasis oder Sculptra sowie mit
dem Muskelrelaxans Botox anbietet, auf Unterlassung verklagt. Hintergrund
war, dass diese Behandlungen sowohl auf der eigenen Webseite als auch auf
dem Instagram-Account mit sogenannten Vorher-Nachher-Bildern beworben
wurden.
Die Klägerin sah in dieser Art der Werbung einen Verstoß gegen § 11 Abs. 1 S.
3 Nr. 1 HWG. Nach dieser Vorschrift darf außerhalb der Fachkreise für die in § 1
Abs. 1 Nr. 2 lit. c genannten operativen plastisch-chirurgischen Eingriffe nicht
mit der Wirkung einer solchen Behandlung durch vergleichende Darstellung des
Körperzustands oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff geworben
werden. Das Werbeverbot mit vergleichenden Darstellungen erfasst hierbei alle
operativen plastisch-chirurgischen Eingriffe, sofern sich nicht aus der jeweiligen
Werbung selbst ergibt, dass der Eingriff auf einer medizinischen Notwendigkeit
beruht. Dieser Ansicht ist das OLG Hamm gefolgt und hierin heute auch vom
BGH bestätigt worden.
Das Oberlandesgericht habe zu Recht angenommen, dass es sich bei der von
der Beklagten beworbenen Behandlung, bei der mittels eines Instruments - hier:
einer Kanüle - in den menschlichen Körper eingegriffen und seine Form oder
Gestalt - hier: durch Einbringung einer Substanz (Hyaluron oder Hyaluronidase)
zur Korrektur von Nase oder Kinn - verändert werde, um einen operativen
plastisch-chirurgischen Eingriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG
handelt. Für die Wirkung eines solchen Eingriffs darf nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr.
1 HWG nicht durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des
Aussehens vor und nach dem Eingriff geworben werden. Dieses weite
Begriffsverständnis des operativen plastisch-chirurgischen Eingriffs sei mit dem
Wortlaut der Vorschrift vereinbar und entspreche sowohl dem Willen des
Gesetzgebers als auch dem Schutzzweck dieser Vorschriften, unsachliche
Einflüsse durch potentiell suggestive und irreführende Werbung für medizinisch
31.07.25, 16:04 Pharma Deutschland aktuell 146/2025
https://links.pharmadeutschland.de/m/16398129/526382-367df3fe33e5d3f3cc0afbcbc73eeba94d8b44cc0736f1a6fbcdfdca067a0e1ac04fe25c4… 22/25
nicht notwendige Eingriffe zurückzudrängen, die Entscheidungsfreiheit
betroffener Personen zu schützen und zu vermeiden, dass sich diese Personen
unnötigen Risiken aussetzen, die ihre Gesundheit gefährden können, heißt es in
der Pressemitteilung.
Zudem komme es nicht darauf an, ob die Risiken dieser Behandlung mit den
Risiken von Ohrlochstechen, Piercen und Tätowieren vergleichbar seien. Denn
diese Maßnahmen stellten keine operativen plastisch-chirurgischen Eingriffe im
Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG, sondern lediglich ästhetische
Veränderungen der Hautoberfläche dar, die nicht in den Anwendungsbereich
des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG fallen.
Kontakt
Vera Strecker
strecker@pharmadeutschland.de
Andrea Schmitz
schmitz@pharmadeutschland.de
Lena Müllen, MHMM
muellen@pharmadeutschland.de
Recht
Grundstoffüberwachung:
Unterstellung von 2 weiteren
Stoffen unter die gesetzliche
Grundstoffüberwachung
Im Amtsblatt der Europäischen Union ist die
Delegierte Verordnung (EU) 2025/1475 zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 und
der Verordnung (EG) Nr.111/2005 betreffend der
Aufnahme bestimmter Drogenausgangsstoffe
veröffentlicht worden.
31.07.25, 16:04 Pharma Deutschland aktuell 146/2025
https://links.pharmadeutschland.de/m/16398129/526382-367df3fe33e5d3f3cc0afbcbc73eeba94d8b44cc0736f1a6fbcdfdca067a0e1ac04fe25c4… 23/25
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675345/cd51ed011-t09oes
mailto:strecker@pharmadeutschland.de
mailto:schmitz@pharmadeutschland.de
mailto:muellen@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675346/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675346/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675346/cd51ed011-t09oes
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675346/cd51ed011-t09oes
Am 25. Juli 2025 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die
Delegierte Verordnung (EU) 2025/1475 zur Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 273/2004 und der Verordnung (EG) Nr.111/2005veröffentlicht.
Die Änderungen betreffen die Aufnahme bestimmter
Drogenausgangsstoffe in die Liste der erfassten Stoffe. Sie gilt in allen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar.
Mit der neuen Delegierten Verordnung werden die Stoffe
in die Kategorie 1 des Anhangs der genannten Verordnungen neu
aufgenommen. Damit unterliegen sie mit Inkrafttreten der Delegierten
Verordnung am 14. August 2025 der Erlaubnis sowie der Ein- und
Ausfuhrgenehmigungspflicht nach den oben genannten Verordnungen.
Unternehmen, die mit diesen Stoffen umgehen, müssen entsprechende
Genehmigungen bei den zuständigen Behörden beantragen.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung
(25. Juli 2025) im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese
Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in
jedem Mitgliedstaat.
Das EU-Amtsblatt finden Sie im Mitgliederbereich unter dem Pfad
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
4-Piperidon
l-Boc-4-piperidon
Themen
Recht
Betäubungsmittel
Dokumente
Delegierte Verordnung und Durchführungsverordnung
zum Grundstoffverkehr
31.07.25, 16:04 Pharma Deutschland aktuell 146/2025
https://links.pharmadeutschland.de/m/16398129/526382-367df3fe33e5d3f3cc0afbcbc73eeba94d8b44cc0736f1a6fbcdfdca067a0e1ac04fe25c4… 24/25
https://links.pharmadeutschland.de/c/109675347/cd51ed011-t09oes
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31.07.25, 16:04 Pharma Deutschland aktuell 146/2025
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https://links.pharmadeutschland.de/c/109675353/cd51ed011-t09oes
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30.03.2026
Datei
Ausgabe 145/2024
12. Dezember 2024
Persönliches Exemplar für Pharma Deutschland Presse
Inhaltsverzeichnis
Pressemitteilung
1 Jahr Pharmastrategie: Fortsetzung muss folgen
Nationale Pharmastrategie als Grundlage für die Verbesserung der
Rahmenbedingungen der Pharmabranche erhalten
In eigener Sache
Einladung zum Dialog auf der Health4EU am 10. April
2025
Pharma Deutschland Mitgliedsunternehmen können sich als Aussteller
präsentieren.
Arzneimittel und Umwelt
EU-Amtsblatt: Kommunale Abwasserrichtlinie erschienen
Die Kommunale Abwasserrichtlinie ist heute im EU-Amtsblatt erschienen.
Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass Arzneimittel-Hersteller
spätestens ab dem 31. Dezember 2028 die Erweiterte
Herstellerverantwortung übernehmen.
Arzneimittelversorgung
EU-HTA: Weitere Leitfäden veröffentlicht
Mit der Veröffentlichung weiterer Dokumente komplettiert die Europäische
Kommission die Leitfäden zur Durchführung gemeinsamer klinischer
Bewertungen und gemeinsamen wissenschaftlichen Konsultationen für
Arzneimittel.
Arzneimittelversorgung
G-BA: Stellungnahmeverfahren zur Anlage XII
(Nutzenbewertung nach § 35a SGB V) – Iptacopan
(paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie);
Beschränkung der Versorgungsbefugnis
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in einem Schreiben an
die Verbände über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur
Änderung der Arzneimittel-Richtlinie informiert.
Digitalisierung
Zertifizierter Consumer Health Care Grundkurs Digital
Marketing DACH
Die IGEPHA, der österreichische Schwesterverband von Pharma
Deutschland, bietet in Kooperation mit dem IAB (Verband der
Digitalbranche) und einem Dienstleister einen Online-Lehrgang zum
Thema Digital Marketing an. Aufgrund der engen Verbindung mit der
IGEPHA kann Pharma Deutschland dieses sehr preisgünstige Angebot
weitergeben.
Forschung & Entwicklung
EMA: Jahresbericht der GCP Inspector’s Working Group;
Datenfelder im öffentlichen Teil sowie Erläuterungen zu
den Inhalten der Antragsformulare
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) informiert gemeinsam mit
der EU-Kommission regelmäßig über die Systemverbesserungen und
Nutzung des CTIS-Portals (Clinical Trials Information System) sowie zur
Umsetzung der Clinical Trials Regulation (CTR). Die EMA bemüht sich,
die Datenstruktur für das CTIS und die öffentlichen Register zunehmend
zu verbessern.
Medizinprodukte
BfArM-Webseite: Hilfestellungen für das
Antragsverfahren bei klinischen Prüfungen
Auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) wurden am 12. Dezember 2024 Hilfestellungen
für das Antragsverfahren bei klinischen Prüfungen veröffentlicht.
Medizinprodukte
IVDR: Pressemitteilung von Team NB bezüglich Klasse
D-Produkten
Die Europäischen Referenzlaboratorien haben ab dem 1. Oktober 2024
die in Artikel 100 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/746 genannten
Aufgaben angefangen wahrzunehmen. In diesem Zusammenhang hat
das Team NB eine zweite Pressemitteilung herausgegeben.
Wirtschaft & Standortpolitik
Antrag im Hessischen Landtag: Pharmastandort Hessen
stärken und ausbauen
Auf Initiative der Landtagsfraktionen der CDU und SPD befasste sich der
Hessische Landtag am 11. Dezember mit dem Pharma- und
Medizintechnikstandort. Im Rahmen des Setzpunktes „Pharmastandort
Hessen stärken und ausbauen“ diskutierten die Parlamentarier über die
Bedeutung des Innovationsstandorts für die Branche in Deutschland und
Europa.
Pharma Deutschland in den Medien
Wie gut ist unser Trinkwasser noch?
Markt Mittwoch WDR vom 11.12.2024 (Minute 17:24 - 25:45)
"Dass Pharma und Kosmetik ihren Anteil dazu beitragen müssen, dass
die vierte Abwasserstufe finanziert wird, steht ausser Frage. Es geht auch
nicht darum zu sagen, "nein, wir sind das nicht." Es geht Pharma und
Kosmetik darum zu sagen, hier wird ein sehr breites von vielen
verursachtes Problem, was dringend erledigt werden muss, auf nur zwei
Branchen verteilt.", Hannes Stefan Hönemann, Pressesprecher Pharma
Deutschland.
Pharma Deutschland mit Landesverband Brüssel
PZ Pharmazeutische Zeitung (Fachzeitschrift) vom 12.12.2024, S. 11
Pharma Deutschland will näher an die EU-Themen und seine Aktivitäten
in Brüssel verstärken. Daher wird jetzt ein eigener "Landesverband
Brüssel" aufgebaut. Ein Landesverband auf europäischer Ebene klingt
zwar paradox, ist aber aus Sicht des Vorstands von Pharma Deutschland
aber die logische Weiterentwicklung der eigenen Repräsentanz in
Brüssel.
(Print-Beitrag aus lizenzrechtlichen Gründen nicht hinterlegt)
Gutachten stellt wissenschaftlichen Grundlagen für EU-
Abwasserrichtlinie in Frage
DAZ.online am 11.12.2024
Der Branchenverband Pharma Deutschland unterstreicht mit der
Veröffentlichung eines Gutachtens seine Kritik an der neuen EU-
Abwasserrichtlinie. Nach einer Untersuchung des
Beratungsunternehmens Ramboll über die Herkunft von
Mikroverunreinigungen in Abwässern weisen die von der EU-Kommission
zu Grunde gelegten Daten erhebliche Mängel auf.
Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Krisen und Reformen
im deutschen Gesundheitswesen
Aporisk online am 11.12.2024
Laut der Studie des Beratungsunternehmens Ramboll, die im Auftrag von
Pharma Deutschland, dem Bundesverband der Pharmazeutischen
Industrie und Pro Generika erstellt wurde, basieren die Annahmen der
EU-Kommission auf unzureichenden und einseitig ausgewählten Daten.
Gesund.de: Straßenumfrage & Influencer-Reichweite
Apotheke adhoc Online am 11.12.2024
"Die Vor-Ort-Apotheken genießen deutlich mehr Vertrauen als Online-
Versender", so die Kernaussage, die über die Straßenumfrage und vor
allem bei Social Media für Reichweite sorgen soll. Dieses Vertrauen sei
zuletzt auch durch die Studie von Pharma Deutschland bewiesen worden,
untermauert Gesund.de die eigene Aktion, in Anlehnung an Scholz
Vertrauensfrage am 16. Dezember.
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919481/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919482/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919482/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919483/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919483/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919484/cd51ed011-soe1f7
Pressemitteilung
1 Jahr Pharmastrategie: Fortsetzung
muss folgen
Nationale Pharmastrategie als Grundlage für die
Verbesserung der Rahmenbedingungen der
Pharmabranche erhalten
Am 13. Dezember 2023 verabschiedete die Bundesregierung die Nationale
Pharmastrategie (Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Pharmabereich in
Deutschland), um Deutschland als globalen Forschungs- und Produktionsstandort zu
stärken. Ein Jahr danach zieht Deutschlands mitgliederstärkster Pharmaverband,
Pharma Deutschland, eine erste Bilanz und setzt sich für eine entschlossenere
Umsetzung der Pharmastrategie in den kommenden Jahren ein.
Im bereits beschlossenen Medizinforschungsgesetz sieht Pharma Deutschland einen
ersten richtigen Umsetzungsschritt und wichtigen Impuls für bessere
Forschungsbedingungen in Deutschland. Zudem verknüpft das Gesetz den Preis
eines neuen Medikaments wieder direkt mit seinem Nutzen, wenn ein Teil der
Forschung hierzulande durchgeführt wird. Ebenfalls positiv bewertet der Verband,
dass sein Lösungsvorschlag zur Problematik von GMP-Inspektionen in Drittstaaten
ins Medizinforschungsgesetz aufgenommen worden ist. Diese Regelung hilft,
Produktionsausfälle aufgrund fehlender GMP-Zertifikate zu verhindern und die
Versorgung in Deutschland zu sichern.
Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland, unterstreicht
die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen für den Pharmastandort Deutschland
auf der Grundlage der Pharmastrategie weiter zu stärken. „Wir stehen national und
international vor vielen offenen Fragen und fehlender Planbarkeit. Wenn Deutschland
im internationalen Wettbewerb mithalten will, brauchen wir jetzt verlässliche
Rahmenbedingungen und eine klare politische Unterstützung“, so Brakmann
Pharmastrategie: Kontinuität trotz politischer Veränderungen
Das Ende der Ampelkoalition und die bevorstehenden Neuwahlen dürfen nicht dazu
führen, dass ein Ausbau der Pharmastrategie ins Stocken gerät. „Die Stärkung des
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919485/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919485/cd51ed011-soe1f7
Pharmastandorts bietet enorme Chancen für die deutsche Wirtschaft,“ so Brakmann.
„Wir müssen die begonnenen Initiativen wie die Förderung von
Produktionsstandorten und die Verbesserung der europäischen
Rahmenbedingungen konsequent weiterverfolgen, insbesondere, da andere
Branchen für den Wirtschaftsstandort Deutschland immer mehr wegbrechen.“
Innovation und Versorgungssicherheit im Fokus
Ein zentrales Anliegen der Branche für die kommende Legislaturperiode ist die
Bekämpfung von Lieferengpässen durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für
den Basismarkt und die Weiterentwicklung des
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG). „Die aktuellen Leitplanken zur
Preisbildung und der Kombinationsabschlag hemmen Innovationen,“, erklärt
Brakmann. „Wir können viel mehr medizinischen Fortschritt, als wir mit der
derzeitigen Regulierung abbilden. Neue Studienkonzepte, Endpunkte und Therapien
brauchen eine Nutzenbewertung und eine Preisbildung, die den Zusatznutzen von
Therapien besser berücksichtigt.“
„Wir müssen über reine Kostendämpfungsmaßnahmen in der Gesundheitspolitik
hinausdenken. Gesundheit-, Umwelt-, Wirtschafts- und Innovationspolitik sind eng
miteinander verzahnt. Nur mit einem breiten Ansatz können wir die
Herausforderungen für Deutschland bewältigen und die Chancen nutzen,“ fasst
Brakmann zusammen. Die kommenden Monate bieten eine entscheidende
Gelegenheit, die Weichen für eine zukunftsfähige Wirtschaft mit starker
Pharmaindustrie in Deutschland zu stellen – von der Forschungsförderung über die
Digitalisierung bis zur Produktions- und Versorgungsstärkung, gemeinsam mit Politik,
Wirtschaft und Gesellschaft.
Kontakt
Hannes Hönemann
hoenemann@pharmadeutschland.de
Aileen Wagefeld-Dalitz
wagefeld@pharmadeutschland.de
In eigener Sache
Einladung zum Dialog auf der
Health4EU am 10. April 2025
mailto:hoenemann@pharmadeutschland.de
mailto:wagefeld@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919486/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919486/cd51ed011-soe1f7
Pharma Deutschland Mitgliedsunternehmen
können sich als Aussteller präsentieren.
Für die „Health4EU“, dem ersten Zukunftsdialog Europäische
Gesundheit des Tagesspiegels und Pharma Deutschland am 10.
April 2025, haben Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, sich zu
präsentieren. Im großen Empfangsbereich der „Bolle-Festsäle“ in Berlin-
Moabit gibt es neben der Akkreditierung und dem Catering genug Platz,
um sich als Unternehmen zu präsentieren und mit den Gästen der
„Health4EU“ ins Gespräch zu kommen.
Wir würden uns freuen, Sie auf der Health4EU in den Bolle Festsälen mit
einem Stand Ihres Unternehmens begrüßen zu können.
Sie finden die Informationen zu den Ausstellungsmöglichkeiten sowie
Kontaktinformationen im Mitgliederbereich unter dem Pfad
sowie unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Kontakt
Friederike Gruner-Gramstadt
gruner@pharmadeutschland.de
Arzneimittel und Umwelt
EU-Amtsblatt: Kommunale
Abwasserrichtlinie erschienen
Themen
In eigener Sache
Dokumente
Health4EU Zukunftsdialog: Ausstellerinformationen
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919692/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919692/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919487/cd51ed011-soe1f7
mailto:gruner@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919488/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919488/cd51ed011-soe1f7
Die Kommunale Abwasserrichtlinie ist heute im
EU-Amtsblatt erschienen. Die Mitgliedstaaten
sollen sicherstellen, dass Arzneimittel-Hersteller
spätestens ab dem 31. Dezember 2028 die
Erweiterte Herstellerverantwortung übernehmen.
Die Überarbeitung der Kommunalen Abwasserrichtlinie wurde mit der
Zustimmung des EU-Rats am 5. November 2024 abschließend
beschlossen. Hiermit werden ausschließlich die Hersteller von Human-
Arzneimitteln und Kosmetischen Mitteln dazu verpflichtet, mindestens 80
Prozent der Kosten zu finanzieren, die zum Aufbau der 4.
Reinigungsstufe in allen EU-Mitgliedstaaten benötigt werden. Es ist zu
befürchten, dass der Großteil durch den pharmazeutischen Sektor
getragen werden muss.
Die heute veröffentlichte Richtlinie wird am 1. Januar 2025 Inkrafttreten.
Für die Erweiterte Herstellerverantwortung bedeutetet dies, dass die
Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen, „um sicherzustellen, dass die
Hersteller, die eines der in Anhang III aufgeführten Produkte in
Verkehr bringen, bis zum 31. Dezember 2028 die erweiterte
Herstellerverantwortung übernehmen.“ (Art. 9). Dies schließt jedoch
nicht aus, dass die Umsetzung früher beginnen könnte – die UBA-Studie
zur Umsetzung des EPR-Systems soll bis Oktober 2026 abgeschlossen
sein. Bis zu Ende 2030 sollen die Mitgliedstaaten auch eine Liste
erstellen, in denen aufgelistet wird, welche Kommunale Kläranlage eine 4.
Reinigungsstufe erhalten sollen: alle Kläranlagen ab 150.000 EW und
kleinere Kläranlagen risikobasiert (Art. 8).
Die EU-Kommission wird bis zum 31. Dezember 2027 delegierte
Rechtsakte erlassen, in denen die Kriterien zur biologischen
Abbaubarkeit, Gefährlichkeit und den Ausnahmen definiert werden
(Artikel 9). Mit Anhang 3 wird festgelegt, dass nur gelistet Sektoren einen
finanziellen Beitrag zum Aufbau der 4. Reinigungsstufe leisten sollen. Die
erste formale Überprüfung ist erst für 2033 vorgesehen.
Pharma Deutschland wird die Interessen der Mitgliedsfirmen im weiteren
Umsetzungsprozess intensiv vertreten. Die Kritik an der Fehlerhaften
Richtlinie wurde in Rahmen einer Pressemitteilung gestern erneut
dargestellt.
Das EU-Amtsblatt finden Sie im Mitgliederbereich unter dem Pfad
Themen
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919489/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919490/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919491/cd51ed011-soe1f7
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Kontakt
Dr. Dennis Stern
stern@pharmadeutschland.de
Arzneimittelversorgung
EU-HTA: Weitere Leitfäden
veröffentlicht
Mit der Veröffentlichung weiterer Dokumente
komplettiert die Europäische Kommission die
Leitfäden zur Durchführung gemeinsamer
klinischer Bewertungen und gemeinsamen
wissenschaftlichen Konsultationen für
Arzneimittel.
Für neuartige Therapien (ATMP) und onkologische Arzneimittel müssen
ab dem 12. Januar 2025 gemäß der Verordnung (EU) 2021/2282 über die
Bewertung von Gesundheitstechnologien (EU-HTA) vom 11. Januar 2022
klinische Bewertungen (JCA) sowie wissenschaftliche Beratungen (JSC)
auf EU-Ebene durchgeführt werden. Die Europäische Kommission
veröffentlichte hierzu weitere Leitfäden, die bereits am 28. November
2024 durch die Koordinierungsgruppe (HTACG) angenommenen wurden.
Neben den bereits im Pharma Deutschland aktuell 143/2024 vom 10.
Dezember 2024 vorgestellten Leitfäden zum Joint Clinical Assessment
Arzneimittel und Umwelt
Dokumente
Kommunale Abwasserrichtlinie (ENVI Ausschuss)
mailto:stern@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919492/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919492/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919493/cd51ed011-soe1f7
stehen nun weitere Leitfäden zu den Joint Scientific Consultations zum
Download bereit:
Mit der Veröffentlichung dieser Dokumente stehen nun alle im EU-HTA
Rollingplan angekündigten Leitfäden zur gemeinsamen klinischen
Bewertung und der gemeinsamen wissenschaftlichen Konsultationen für
Arzneimittel bereit. Entsprechende Dokumente zu Medizinprodukten sind
für das 1. Quartal 2025 angekündigt. Pharma Deutschland wird weiterhin
die aktuellen Prozesse verfolgen und konstruktiv-kritisch begleiten sowie
die Pharma Deutschland-Mitglieder über die weiteren Entwicklungen
kontinuierlich informieren.
Bei Fragen, Anregungen oder Interesse an einem bilateralen Austausch
sprechen Sie jederzeit, gerne Bernhard Liebenhoff
(liebenhoff@pharmadeutschland.de) an.
Kontakt
Bernhard Liebenhoff
Procedural guidance for JCA medicinal products
Guidance on filling in the joint clinical assessment (JCA)
dossier template – Medicinal products
Guidance on the appointment of assessors and co-assessors
for Joint Clinical Assessment (JCA) and Joint Scientific
Consultation (JSC)
Guidance on the scoping process
Procedural Guidance for Joint Scientific Consultations (JSC)
on Medicinal Products (MP)
Briefing document template for Parallel HTA Coordination
Group (HTACG)/European Medicines Agency (EMA) Joint
Scientific Consultation (JSC) for Medicinal Products (MP)
Briefing document template for Joint Scientific Consultation
(JSC) for Medicinal Products (MP)
Outcome document for Joint Scientific Consultations (JSC)
on Medicinal Products (MP)
Guidance for the selection of Medicinal Products (MP) for
Joint Scientific Consultations (JSC).
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919503/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919503/cd51ed011-soe1f7
mailto:liebenhoff@pharmadeutschland.de
mailto:liebenhoff@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919494/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919495/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919495/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919496/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919496/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919496/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919497/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919498/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919498/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919499/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919499/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919499/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919500/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919500/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919501/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919501/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919502/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919502/cd51ed011-soe1f7
liebenhoff@pharmadeutschland.de
Arzneimittelversorgung
G-BA: Stellungnahmeverfahren zur
Anlage XII (Nutzenbewertung nach
§ 35a SGB V) – Iptacopan
(paroxysmale nächtliche
Hämoglobinurie); Beschränkung
der Versorgungsbefugnis
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat
in einem Schreiben an die Verbände über die
Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur
Änderung der Arzneimittel-Richtlinie informiert.
Der Unterausschuss Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses
(G-BA) hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024 beschlossen, ein
Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-
RL) einzuleiten:
Im Rahmen des Stellungnahmerechts nach § 92 Absatz 3a SGB V
besteht bis zum 9. Januar 2025 die Gelegenheit zur Abgabe einer
Stellungnahme. Später eingegangene Stellungnahmen werden nicht
berücksichtigt.
Die Stellungnahme zum Richtlinienentwurf ist durch Literatur (z. B.
relevante Studien) zu begründen und die zitierte Literatur ist obligat im
Volltext inklusive eines standardisierten und vollständigen Literatur- bzw.
Anlagenverzeichnisses der Stellungnahme beizufügen und das
Anlage XII (Nutzenbewertung nach § 35a SGB V) – Iptacopan
(paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie); Beschränkung der
Versorgungsbefugnis
mailto:liebenhoff@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919504/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919504/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919504/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919504/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919504/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919504/cd51ed011-soe1f7
entsprechende Begleitblatt „Literaturverzeichnis“ zu verwenden. Es wird
darauf hingewiesen, dass nur Literatur, die im Volltext vorliegt,
berücksichtigt werden kann. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt man
sich einverstanden, dass diese in den Tragenden Gründen bzw. in der
Zusammenfassenden Dokumentation wiedergegeben werden kann.
Diese Dokumente werden jeweils mit Abschluss der Beratungen im
Gemeinsamen Bundesausschuss erstellt und in der Regel der
Öffentlichkeit via Internet zugänglich gemacht.
Die Stellungnahme einschließlich Literatur sowie Literatur- bzw.
Anlagenverzeichnis ist in elektronischer Form (z. B. per CD/DVD oder per
E-Mail) als Word-Datei bzw. die Literatur als PDF-Datei zu richten an:
Gemeinsamer Bundesausschuss
Abteilung Arzneimittel
Gutenbergstraße 13
10587 Berlin
Per E-Mail (Nutzenbewertung35a@g-ba.de)
mit der Betreffzeile „2023-AbD-007 Iptacopan – Versorgungsbefugnis"
oder über das AMNOG-Portal.
Zudem besteht für Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, die
Stellungnahme über Pharma Deutschland einzureichen. In diesem Fall
sollten die erforderlichen Unterlagen bis spätestens 3. Januar 2025 an
Pharma Deutschland (stellungnahme@pharmadeutschland.de)
gesendet werden.
Die vollständigen Unterlagen zum o. g. Stellungnahmeverfahren mit
Literaturverzeichnisvorlage finden Sie im Mitgliederbereich unter dem
Pfad
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Kontakt
Themen
Arzneimittelversorgung
Arzneimittel-Richtlinie
Frühe Nutzenbewertung (Anlage XII der AM-RL)
Dokumente
Iptacopan - Beschränkung der Versorgungsbefugnis
mailto:Nutzenbewertung35a@g-ba.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919505/cd51ed011-soe1f7
mailto:stellungnahme@pharmadeutschland.de
mailto:stellungnahme@pharmadeutschland.de
Bernhard Liebenhoff
liebenhoff@pharmadeutschland.de
Digitalisierung
Zertifizierter Consumer Health Care
Grundkurs Digital Marketing DACH
Die IGEPHA, der österreichische
Schwesterverband von Pharma Deutschland,
bietet in Kooperation mit dem IAB (Verband der
Digitalbranche) und einem Dienstleister einen
Online-Lehrgang zum Thema Digital Marketing
an. Aufgrund der engen Verbindung mit der
IGEPHA kann Pharma Deutschland dieses sehr
preisgünstige Angebot weitergeben.
Der Lehrgang richtet sich als Grundkurs an Neulinge im Digital Marketing
in der Pharmabranche und startet am 15. Januar 2025 im Online-Format.
In 8 Modulen bieten Ihnen Profis aus der Praxis eine Einführung in alle
relevanten Teilbereiche des Digitalen Marketings. In Seminaren erhalten
Sie einen Einblick von den digitalen Basics über Kampagnenplanung,
SEA, SEO bis hin zu Social Media und E-Mail-Marketing. Nach diesen 8
Kurstagen schließen Sie mit einer Prüfung (Online Single-Choice) ab.
Der Kurs ist nur im Gesamtpaket buchbar, einzelne Module können nicht
gebucht werden. Der Kurs wird vollständig und ausschließlich im Online-
Format angeboten. Dieser Lehrgang ist vom IAB Europe offiziell
zertifiziert. Die einzelnen Module finden immer von 9:00 bis 16:30 Uhr
statt.
Die Teilnahme ist Mitgliedern von Pharma Deutschland oder der IGEPHA
vorbehalten.
mailto:liebenhoff@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919506/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919506/cd51ed011-soe1f7
Überblick:
Weitere Details zum Programm & zur Anmeldung stehen zur
Verfügung.
Kontakt
Melanie Broicher
broicher@pharmadeutschland.de
Forschung & Entwicklung
EMA: Jahresbericht der GCP
Inspector’s Working Group;
Datenfelder im öffentlichen Teil
sowie Erläuterungen zu den
Inhalten der Antragsformulare
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)
informiert gemeinsam mit der EU-Kommission
regelmäßig über die Systemverbesserungen und
Nutzung des CTIS-Portals (Clinical Trials
Modul 1 – Digital Marketing Basics
Modul 2 – Digital Marketing Kampagnenplanung
Modul 3 – Performance Marketing & E-Mail-Marketing
Modul 4 – Search Engine Advertising
Modul 5 – Social Media Advertising
Modul 6 – Video Advertising & Mobile Advertising
Modul 7 – Website Marketing & SEO
Modul 8 – Praxisworkshop
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919507/cd51ed011-soe1f7
mailto:broicher@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919508/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919508/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919508/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919508/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919508/cd51ed011-soe1f7
Information System) sowie zur Umsetzung der
Clinical Trials Regulation (CTR). Die EMA bemüht
sich, die Datenstruktur für das CTIS und die
öffentlichen Register zunehmend zu verbessern.
Seit dem 31. Januar 2023 ist das CTIS-System, besonders das
entsprechende Portal zur Übermittlung von Anträgen für und Pflege von
klinischen Prüfungen in Europa, verpflichtend. Ab dem 31. Januar 2025
dürfen in Europa keine klinischen Prüfungen mehr durchgeführt werden,
die nicht den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Clinical Trials
Regulation (CTR 536/2014) folgen. Darüber hinaus ist die EMA stetig
bemüht, die Datenstruktur in den über das CTIS-Portal eingereichten
Anträgen mit anhängenden Dokumenten zu verbessern. Dazu ergänzt sie
beständig ihre Vorgaben und Erläuterungen zu den notwendigen
Datenfeldern und deren Inhalten.
Jahresbericht 2023 der GCP Inspector’s Working Group (IWG)
Bereits zum sechzehnten Mal legt die GCP IWG einen Jahresbericht
„Annual report of the Good Clinical Practice Inspectors Working
Group 2023” vor. Die IWG wurde 1997 auf Basis der heutigen Artikel 57
Absatz 1 Buchstabe i der Verordnung (EG5 Nr. 726/2004) gegründet. Die
GCP IWG konzentriert sich auf die Harmonisierung und Koordination von
GCP-bezogenen Aktivitäten auf der Ebene der EU/EWR. Die Rolle und
die Aktivitäten der Gruppe sind in ihrem Mandat, das 2013 überarbeitet
wurde, in ihrem aktuellen Arbeitsplan sowie in Band 10, Kapitel IV der
"Vorschriften für Arzneimittel in der Europäischen Union" ausführlicher
beschrieben.
Die IWG unterstützt die Koordinierung der GCP-Beratung und steht im
Dialog mit anderen Gruppen, wie dem Ausschuss für Humanarzneimittel
(CHMP), dem Ausschuss für Tierarzneimittel (CVMP), der
Koordinierungsgruppe für die gegenseitige Anerkennung und
dezentralisierte Verfahren am Menschen (CMDh), der Pharmakovigilanz
(PhV) IWG, der Good Manufacturing Practice/Good Distribution Practice
(GMDP) IWG, sowie anderen betroffenen Gruppen. Der Bericht
beschreibt die Ergebnisse von Inspektionen in Ländern weltweit, deren
Art, Häufigkeit und Schweregrad. Außerdem listet er für ausgesuchte
Bereiche die häufigsten Fehler, die gefunden wurden, auf.
Inhalte des CTIS public portals
Die EMA hat zwei weitere Dokumente zu den Inhalten des öffentlichen
Portals von CTIS veröffentlicht. Darin erläutert sie die Datenfelder und die
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919509/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919509/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919510/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919511/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919512/cd51ed011-soe1f7
Bedeutung der jeweiligen Inhalte. Die Dokumente betreffen die Bereiche
„Full Trial Information“ sowie „Trial Results“.
Erläuterungen zu den Antrags-Datenfeldern
Die EMA hat in Form eines Excel-Dokuments ergänzende Erläuterungen
zu den Datenfeldern in verschiedenen Anträgen zu Verfahren bei
klinischen Prüfungen veröffentlicht. Dies betrifft Erstanträge, Anträge für
weitere betroffene Mitgliedstaaten, wesentliche Änderungen sowie
Anträge zu nicht wesentlichen Änderungen. Das Dokument beinhaltet
Screenshots der Benutzeroberfläche sowie Freitext und ist nicht als reine
Excel-Tabelle aufgebaut. “Clinical Trial Information System (CTIS)
structured data form - Initial application, additional Member State
Concerned, substantial modification, non-substantial modification”
Pharma Deutschland wird seine Mitglieder weiterhin zeitnah über die
Umsetzung der CTR und die Entwicklung des CTIS der EMA informieren.
Kontakt
Dr. Andreas Franken
franken@pharmadeutschland.de
Medizinprodukte
BfArM-Webseite: Hilfestellungen für
das Antragsverfahren bei klinischen
Prüfungen
Auf der Internetseite des Bundesinstituts für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurden am
12. Dezember 2024 Hilfestellungen für das
Antragsverfahren bei klinischen Prüfungen
veröffentlicht.
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919513/cd51ed011-soe1f7
https://links.pharmadeutschland.de/c/101919514/cd51ed011-soe1f7
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mailto:franken@pharmadeutschland.de
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https://links.pharmadeutschland.de/c/101919516/cd51ed011-soe1f7
Das BfArM ist gemäß der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) für die
Genehmigung klinischer Prüfungen von Medizinprodukten sowie gemäß der
Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR) für die Genehmigung von Leistungsstudien
von In-vitro Diagnostika zuständig. Das BfArM hat am 12. Dezember 2024
Hilfestellungen für das Antragsverfahren bei klinischen Prüfungen auf seiner
Webseite veröffentlicht. Auf dieser Seite werden Erläuterungen dazu gegeben,
was im Vorfeld unbedingt zu beachten sei, wie der Prüfplan bzw.
Leistungsstudienplan und das Prüferhandbuch richtig aufzubauen sei sowie
häufige Mängel aufgelistet.
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Marie Anton
anton@pharmadeutschland.de
Dr. Heike Wollersen
wollersen@pharmadeutschland.de
Medizinprodukte
IVDR: Pressemitteilung von Team NB
bezüglich Klasse D-Produkten
Die Europäischen Referenzlaboratorien haben ab
dem 1. Oktober 2024 die in Artikel 100 Absatz 2 der
Verordnung (EU) 2017/746 genannten Aufgaben
angefangen wahrzunehmen. In diesem
Zusammenhang hat das Team NB eine zweite
Pressemitteilung herausgegeben.
Gemäß Artikel 100 Absatz 1 der Verordnung 2017/746 (IVDR) kann die
Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten ein oder mehrere
Referenzlaboratorien der Europäischen Union (im Folgenden „EU-
Referenzlaboratorien“) benennen für bestimmte Produkte oder eine
Produktkategorie oder -gruppe oder für spezielle Gefahren im Zusammenhang
mit einer Produktkategorie oder -gruppe. Die Aufgaben der EU-
Referenzlaboratorien werden in Artikel 100 Absatz 2 IVDR aufgelistet und die
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mailto:anton@pharmadeutschland.de
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https://links.pharmadeutschland.de/c/101919518/cd51ed011-soe1f7
Kriterien für die Benennung in Artikel 100 Absatz 4.
Wie im BAH um Vier 237/2023 vom 6. Dezember 2023 berichtet, wurde die
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2713 der Kommission vom 5. Dezember
2023 zur Benennung von Referenzlaboratorien der Europäischen Union im
Bereich der In-vitro-Diagnostika im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht. Diese Durchführungsverordnung tritt am dritten Tag nach ihrer
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt ab dem
1. Oktober 2024.
Gemäß Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2713 werden die im
Anhang aufgeführten Laboratorien als EU-Referenzlaboratorien für bestimmte
Produkte oder eine Produktkategorie oder -gruppe oder für spezielle Gefahren
im Zusammenhang mit einer Produktkategorie oder -gruppe gemäß dem
genannten Anhang benannt.
Die EURL übernehmen vor allem beratende Aufgaben und Aufgaben im
Zusammenhang mit Konformitätsbewertungen, insbesondere bei Produkten mit
höchstem Risiko (Klasse D). Wie bereits im Pharma Deutschland aktuell
70/2024 vom 26. August 2024 berichtet, wurde das Paul-Ehrlich-Institut für die
Prüfbereiche „Hepatitis- und Retroviren“ und „Atemwegsviren“ benannt und hat
am 20. August 2024 das Dokument „Information für Hersteller von In-vitro-
Diagnostika (IVD) und Benannte Stellen“ veröffentlicht. Im Anhang des
Dokumentes befindet sich ein kurzes Fragen- und Antwortdokument zu den
EU-Referenzlaboren.
Die Europäischen Referenzlaboratorien haben ab dem 1. Oktober 2024 die in
Artikel 100 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/746 genannten Aufgaben
angefangen wahrzunehmen. In diesem Zusammenhang hat das Team NB eine
zweite Pressemitteilung am 12. Dezember 2024 herausgegeben.
Die Benannten Stellen, die gemäß der IVDR benannt wurden, haben die
konsolidierte Vorlage für den „Multi-Service-Agreement“ (MSA) mit den
Europäischen Referenzlaboratorien befürwortet. Die Benannten Stellen
wenden die MSA-Vorlage nun so schnell wie möglich an, um eine schnelle und
konforme Umsetzung der Anforderungen für Leistungsüberprüfungen und
Chargenprüfungen wie in Artikel 100 IVDR erwähnt.
Kontakt
Marie Anton
anton@pharmadeutschland.de
Dr. Heike Wollersen
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Wirtschaft & Standortpolitik
Antrag im Hessischen Landtag:
Pharmastandort Hessen stärken
und ausbauen
Auf Initiative der Landtagsfraktionen der CDU und
SPD befasste sich der Hessische Landtag am 11.
Dezember mit dem Pharma- und
Medizintechnikstandort. Im Rahmen des
Setzpunktes „Pharmastandort Hessen stärken
und ausbauen“ diskutierten die Parlamentarier
über die Bedeutung des Innovationsstandorts für
die Branche in Deutschland und Europa.
Die Pharma- und Medizintechnikbranche in Hessen sind zentrale Treiber
für Innovation und Wirtschaftskraft in der Region. Jährlich investieren
Pharmaunternehmen in Hessen rund 0,5 Mrd. Euro in neue Technologien
und Arzneimittel. Von 2017 bis 2021 wurden 1.093 neue Patente
angemeldet, was über acht Prozent aller Anmeldungen in Hessen
ausmacht. Zusammen mit den Investitionen der
Medizintechnikunternehmen in Forschung und Entwicklung, die rund 9 %
des Branchenumsatzes ausmachen, werden Innovationen stetig gefördert
und die Wettbewerbsfähigkeit der Region gesichert. Die starke regionale
Verankerung der Branche trägt nicht nur zur Gesundheitsversorgung bei,
sondern schafft auch hochwertige Arbeitsplätze und fördert die
wirtschaftliche Entwicklung. Im Jahr 2023 erzielte die hessische
Pharmaindustrie einen Umsatz von 16,8 Mrd. Euro und beschäftigt rund
25.000 Menschen, was sie zum größten industriellen Arbeitgeber im Land
macht.
Als Meilenstein für die Arzneimittelsouveränität sowie für die Stärkung des
Pharmastandorts wurde die Investition von Sanofi in Milliardenhöhe
hervorgehoben. Sie ist verbunden mit der Sicherung von 6.200
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https://links.pharmadeutschland.de/c/101919522/cd51ed011-soe1f7
Arbeitsplätze im Industriepark Höchst und macht Hessen zum Zentrum
der Insulinproduktion in Europa. Ein wichtiger Faktor für die Exportstärke
Hessens ist der Flughafen Frankfurt mit einer Umschlagmenge von ca.
200.000 Tonnen pro Jahr an pharmazeutischen, medizintechnischen und
chemischen Gütern. Er erfüllt die hohen technischen Anforderungen an
Abfertigung und Transport pharmazeutischer Güter.
Der Landtag stellte zudem fest, dass es in den letzten Jahren vermehrt zu
Lieferengpässen bei Arzneimitteln gekommen ist. Um die
Versorgungssicherheit zu gewährleisten, fordert der Landtag die
Landesregierung auf, Maßnahmen zur Vermeidung von Lieferengpässen
zu ergreifen und die Arzneimittelproduktion in Hessen zu unterstützen.
Ziel ist es, die lokale Wirkstoffproduktion nach Europa, Deutschland und
insbesondere Hessen zurückzuholen.
Die Förderung des Pharmastandorts sowie die Förderung von Wirtschaft,
Forschung und Entwicklung durch die Hessische Landesregierung ist
unerlässlich, um einen konsequenten Transfer von
Forschungserkenntnissen in die pharmazeutische und biotechnologische
Industrie sicherzustellen. Ein besonderes Augenmerk gilt hier der
unbürokratischen und unternehmensfreundlichen Ausgestaltung der
Verordnungen des Medizinforschungsgesetzes.
Die Förderung der Grundlagenforschung zu seltenen Krankheiten rundete
die Diskussion ab. Hier gelte es, Therapiezentren zu stärken und die
Versorgung an die Bedürfnisse der Betroffenen anzupassen.
Der VCI Landesverband Hessen war zu Gast in der Plenarsitzung und
konnte in einem anschließenden Gespräch mit der Hessischen CDU-
Vorsitzenden Ines Claus sowie weiteren Vertretern der Fraktion relevante
Themen weiter vertiefen.
Pharma Deutschland, Mitglied im Verband der Chemischen Industrie
(VCI), engagiert sich aktiv über den Landesverband Mitte im VCI
Landesverband Hessen.
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Anna Wehage
wehage@pharmadeutschland.de
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mailto:wehage@pharmadeutschland.de
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30.03.2026
Datei
Ausgabe 143/2024
10. Dezember 2024
Persönliches Exemplar für Pharma Deutschland Presse
Inhaltsverzeichnis
Arzneimittelsicherheit
EMA: 19. Pharmacovigilance stakeholder platform
meeting
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) veranstaltet regelmäßig
sogenannte Platform meetings, bei denen sich Vertreter der EMA und
weiterer Behörden mit Interessenvertretern der Industrie zu
verschiedenen Themen austauschen. Das 19. EMA Industry Platform
meeting on the operation of EU pharmacovigilance fand am 15.
November 2024 statt. Eine Zusammenfassung zur Sitzung sowie ein Teil
der gezeigten Präsentationen wurden jetzt veröffentlicht.
Arzneimittelversorgung
EU-HTA: Weitere Leitfäden veröffentlicht
Die Europäische Kommission veröffentlichte vier weitere Leitfäden zur
Durchführung gemeinsamer klinischer Bewertungen, die bereits im
Januar 2025 starten werden.
Arzneimittelzulassung
BfArM: Wichtige Information für Zulassungsinhaber:
Implementierung der Kennzeichnung im Rahmen der F-
Gase-VO zum 1. Januar 2025
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat
Pharma Deutschland heute darüber informiert, dass Änderungsanzeigen
zur Anpassung von Gebrauchsinformation und Kennzeichnung gemäß
der F-Gase-Verordnung bis spätestens 31. Dezember 2024 einzureichen
sind. Sollte dies nicht möglich sein, ist das BfArM dennoch entsprechend
zu informieren.
Europa & Internationales
Erweitertes EMA-Mandat: Agenda des MSSG-Meetings
am 11. Dezember 2024 veröffentlicht
Auf der Webseite der europäischen Arzneimittelagentur (EMA) ist der
Entwurf der Agenda der morgigen Sitzung, am 11. Dezember 2024, der
Exekutiv-Lenkungsgruppe für Arzneimittelknappheit und
Arzneimittelsicherheit (MSSG) veröffentlicht worden.
Europa & Internationales
Geschäftsanbahnungsreise für Pharmaunternehmen
nach Taiwan
Vom 19. bis 23. Mai 2025 findet im Auftrag des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Geschäftsanbahnung im
Bereich Gesundheitswirtschaft nach Taiwan statt.
Europa & Internationales
Ukraine-Hilfe: BMG legt überarbeitete Bedarfsliste der
Ukraine vor
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat uns mit Mail vom 10.
Dezember 2024 eine vom ukrainischen Gesundheitsministerium
aktualisierte Bedarfsliste zu benötigten Arzneimitteln zugesandt, mit der
Bitte, diese an unsere Mitgliedsunternehmen weiterzugeben, damit der
aktuelle Bedarf im Rahmen künftiger Spenden berücksichtigt werden
kann.
Medizinprodukte
Well-established technologies: Ersuchen der
Kommission zur Ergänzung der bestehenden Listen
Es besteht die Möglichkeit, der Europäischen Kommission über Pharma
Deutschland geeignete well-established technologies (WETs) zur
Ergänzung der bestehenden Liste(n) in Artikel 52 Absatz 4, 2.
Unterabsatz und Artikel 61 Absatz 6 Buchstabe b) der Verordnung (EU)
2017/745 über Medizinprodukte (MDR) vorzuschlagen.
Arzneimittelsicherheit
EMA: 19. Pharmacovigilance
stakeholder platform meeting
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)
veranstaltet regelmäßig sogenannte Platform
meetings, bei denen sich Vertreter der EMA und
weiterer Behörden mit Interessenvertretern der
Industrie zu verschiedenen Themen austauschen.
Das 19. EMA Industry Platform meeting on the
operation of EU pharmacovigilance fand am 15.
November 2024 statt. Eine Zusammenfassung
zur Sitzung sowie ein Teil der gezeigten
Präsentationen wurden jetzt veröffentlicht.
Ziel der seit einigen Jahren fest etablierten Treffen ist sowohl eine
Information der Industrie über aktuelle Neuerungen als auch um einen
Austausch sowie zielgerichtete Diskussionen zu spezifischen Fragen und
praktischen Problemen zu ermöglichen. Das Treffen in diesem Jahr fand
erneut online statt.
Folgende Themen wurden im Rahmen der Sitzung besprochen:
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821973/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821973/cd51ed011-soaa2c
Die Agenda und die Präsentationen der Veranstaltung können, genauso
wie die Highlights, auf der Webseite der EMA eingesehen werden.
Kontakt
Dr. Jens Illigen
illigen@pharmadeutschland.de
Arzneimittelversorgung
EU-HTA: Weitere Leitfäden
veröffentlicht
Die Europäische Kommission veröffentlichte vier
weitere Leitfäden zur Durchführung gemeinsamer
klinischer Bewertungen, die bereits im Januar
2025 starten werden.
Für neuartige Therapien (ATMP) und onkologische Arzneimittel müssen
ab dem 12. Januar 2025 gemäß der Verordnung (EU) 2021/2282 über die
Bewertung von Gesundheitstechnologien (EU-HTA) vom 11. Januar 2022
DARWIN EU- und RWE-Studien zur Arzneimittelregulierung
PSUR-Aktualisierungen
Nicht-fixe-Arzneimittelkombinationen und Pharmakovigilanz
Leitfäden-Aktualisierungen
KI in der Pharmakovigilanz – EMA-Update
EudraVigilance-Aktualisierung
AOB: Updates zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 520/2012
und Verordnung (EU) 2024/568.
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821974/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821975/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821976/cd51ed011-soaa2c
mailto:illigen@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821977/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821977/cd51ed011-soaa2c
klinische Bewertungen auf EU-Ebene durchgeführt werden. Die
Europäische Kommission veröffentlichte hierzu gestern, am 9. Dezember
2024 weitere Leitfäden zur Durchführung der gemeinsamen klinischen
Bewertung von Arzneimitteln (JCA).
Die folgenden Leitfäden wurden bereits am 28. November 2024 durch die
Koordinierungsgruppe (HTACG) angenommenen und nun veröffentlicht:
1. Guidance on procedural steps and timeframe for joint clinical
assessments
Der Leitfaden liefert wichtige Informationen zu Prozessen und Zeitrahmen
für das JCA. Neben bereits bekannten Informationen aus Verordnung und
Durchführungsrechtsakten werden Vorgehen der Behörden und eine
detaillierte Zeittabelle für JCAs für Standard- und beschleunigte
Zulassungsverfahren der EMA beschrieben.
2. Guidance on the appointment of assessors and co-assessors for
JCA and JSC
Der Leitfaden liefert Informationen zur Ernennung von Gutachtern und
Co-Gutachtern und legt die Mindestanforderungen für diese Rollen fest.
Hierzu zählen u.a. die Unabhängigkeit von finanziellen Interessen, das
Fachwissen sowie die geografische Vielfalt innerhalb der EU.
3. Guidance on filling in the joint clinical assessment dossier
template
Der ausführliche Leitfaden zum Ausfüllen des editierbaren
Dossiertemplates wird durch Beispiele zu Tabellen und technischen
Spezifikationen ergänzt:
4. Guidance on Scoping process
Der Leitfaden beschreibt detailliert den Scoping Prozess, beginnend mit
der Abfrage nationaler Belange (PICO survey) über die Schritte der PICO-
Table template collection
Technical specifications for dossier submission
Table template collection – Filled-in examples
Editable (Word) dossier template
Editable (Word) table templates
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821978/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821978/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821979/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821979/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821980/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821980/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821986/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821981/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821982/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821983/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821984/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821985/cd51ed011-soaa2c
Konsolidierung bis zur Fertigstellung der finalen PICO. Weiterhin wird
aufgezeigt, wie die Präsentation der Daten vorzunehmen ist. Zusätzliche
Analysen, die zur Beantwortung der jeweiligen Fragestellung notwendig
sein werden und nicht dem ursprünglichen statistischen Analyseplan
entsprechen, müssen im JCA-Report erkenntlich gemacht werden.
Kontakt
Bernhard Liebenhoff
liebenhoff@pharmadeutschland.de
Arzneimittelzulassung
BfArM: Wichtige Information für
Zulassungsinhaber: Implementierung
der Kennzeichnung im Rahmen der
F-Gase-VO zum 1. Januar 2025
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) hat Pharma Deutschland
heute darüber informiert, dass Änderungsanzeigen
zur Anpassung von Gebrauchsinformation und
Kennzeichnung gemäß der F-Gase-Verordnung bis
spätestens 31. Dezember 2024 einzureichen sind.
Sollte dies nicht möglich sein, ist das BfArM dennoch
entsprechend zu informieren.
Nachfolgend ist die angesprochene Information des BfArM, welche auch auf
der Webseite des BfArM veröffentlicht wurde, zu finden:
Die Information des BfArM lautet:
mailto:liebenhoff@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821987/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821987/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821987/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821987/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821988/cd51ed011-soaa2c
„Wichtige Information für Zulassungsinhaber: Implementierung der
Kennzeichnung im Rahmen der F-Gase-VO zum 01.01.2025
Aerosolzerstäuber, die fluorierte Treibhausgase enthalten, einschließlich
medizinischer Dosier-Aerosole dürfen ab 1. Januar 2025 in der EU nur in den
Verkehr gebracht, geliefert oder Dritten zur Verfügung gestellt werden, wenn
sie entsprechend Artikel 12 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/573 über
fluorierte Treibhausgase (F-Gase-VO) gekennzeichnet sind. Am 2. September
2024 ist die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2174 in Kraft getreten, die
diese Kennzeichnungspflicht hinsichtlich des Formats konkretisiert.
Das EMA Q&A Dokument zur neuen Kennzeichnungspflicht für Dosier-
Aerosole, die fluorierte Treibhausgase enthalten, gibt vor, wie die Änderungen
bei den zuständigen Behörden einzureichen sind (siehe Link*1).
Die Anzeige kann entweder durch Aufnahme in eine laufende Variation oder
durch Einreichung eines Art. 61(3) Verfahrens gemäß der Richtlinie
2001/83/EG bzw. Änderungsanzeige gemäß § 29 AMG erfolgen. Der
einzufügende Wortlaut sowie die nationalen Übersetzungen sind ebenfalls
von der Quality Review of Documents (QRD) group vorgegeben (siehe
Link*2).
Die F-Gase-VO sieht keine Übergangsregelung für die Kennzeichnung
von medizinischen Dosier-Aerosolen vor. Aus diesem Grund sollten alle
Zulassungsinhaber die Umsetzung der vorgegebenen Kennzeichnung
ihrer Produkte bis zum 31.12.2024 mindestens eingeleitet haben. Sofern
die Implementierung bisher nicht angezeigt wurde und eine
entsprechende Anzeige nicht mehr vor dem 31.12.2024 möglich ist, ist
eine Meldung an das BfArM über die Einleitung der Umsetzung zur
Kennzeichnung im Rahmen der F-Gase-VO erforderlich.
Die Meldung soll bis zum 31.12.2024 über das PharmNet.Bund Portal
„elektronische Änderungsanzeigen“ erfolgen (Änderungsanzeigen). Das
BfArM hat dazu die SKNR 6546 (Implementierung der Kennzeichnung im
Rahmen der F-Gase-VO eingeleitet) eingerichtet. Die Einreichung ist
kostenfrei und wird nicht als Änderungsanzeige gewertet. Im Anschluss
ist die neue Kennzeichnung unverzüglich gemäß den Vorgaben der EMA
anzuzeigen.
*1 https://www.ema.europa.eu/en/documents/other/questions-answers-
labelling-requirements-centrally-authorised-metered-dose-inhalers-
containing-fluorinated-greenhouse-gases_en.pdf
*2 https://www.ema.europa.eu/en/documents/other/qrd-statements-
metered-dose-inhalers-containing-fluorinated-greenhouse-
gases_en.pdf"
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821989/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821990/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821990/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821990/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821991/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821991/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821991/cd51ed011-soaa2c
Weitere Details, z.B. zur Einstufung der Änderung, entnehmen Sie bitte der
Meldung des BfArM.
Kontakt
Dr. Daniela Allhenn
allhenn@pharmadeutschland.de
Stephanie Pick
pick@pharmadeutschland.de
Dr. Heike Wollersen
wollersen@pharmadeutschland.de
Europa & Internationales
Erweitertes EMA-Mandat: Agenda des
MSSG-Meetings am 11. Dezember
2024 veröffentlicht
Auf der Webseite der europäischen
Arzneimittelagentur (EMA) ist der Entwurf der Agenda
der morgigen Sitzung, am 11. Dezember 2024, der
Exekutiv-Lenkungsgruppe für Arzneimittelknappheit
und Arzneimittelsicherheit (MSSG) veröffentlicht
worden.
Kernthema der von den beiden Co-Chairs Emer Cooke und Prof. Karl Broich
geleiteten Ad-hoc-Sitzung sind die aktuellen Informationen der Europäische
Plattform zur Überwachung von Arzneimittelengpässen (European Shortages
Monitoring Platform, ESMP).
Über diese Plattform werden Informationen über das Angebot und die
Nachfrage von Arzneimitteln gesammelt, um Engpässe bei Humanarzneimitteln
in der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum
mailto:allhenn@pharmadeutschland.de
mailto:pick@pharmadeutschland.de
mailto:wollersen@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821992/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821992/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821992/cd51ed011-soaa2c
(EWR) zu verhindern, zu erkennen und zu bewältigen. Die Plattform kann ab
dem 28. November 2024 genutzt werden. Wie bereits berichtet (s. Pharma
Deutschland aktuell 135/2024 vom 28. November 2024) haben
Zulassungsinhaber ab dem 28. November 2024 die Möglichkeit, die Plattform
zu nutzen, um neue Engpässe bei zentral zugelassenen Arzneimitteln (CAPs)
zu melden. Alternativ können die Zulassungsinhaber noch bis zum 2. Februar
2025, wenn die Plattform in vollem Umfang verfügbar sein wird, über das
reguläre Verfahren melden. Zudem hatte, wie bereits berichtet, die EMA im
November eine Schulung für betroffene pharmazeutische Unternehmer
angeboten und einen User Guide veröffentlicht (s. Pharma Deutschland
aktuell 129/2024 vom 20. November 2024).
Weitere Tagesordnungspunkte können der Agenda entnommen werden. Die
nächste Sitzung ist für den 29. Januar 2025 geplant.
Kontakt
Andrea Schmitz
schmitz@pharmadeutschland.de
Anna Wehage
wehage@pharmadeutschland.de
Dr. Andreas Franken
franken@pharmadeutschland.de
Europa & Internationales
Geschäftsanbahnungsreise für
Pharmaunternehmen nach Taiwan
Vom 19. bis 23. Mai 2025 findet im Auftrag des
Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) eine Geschäftsanbahnung
im Bereich Gesundheitswirtschaft nach Taiwan
statt.
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821993/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821993/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821994/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821994/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821995/cd51ed011-soaa2c
mailto:schmitz@pharmadeutschland.de
mailto:wehage@pharmadeutschland.de
mailto:franken@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821996/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821996/cd51ed011-soaa2c
Der taiwanische Gesundheitsmarkt ist nicht nur Heimat führender
Hochtechnologieunternehmen, sondern aufgrund seiner demografischen
Herausforderungen auch ein attraktiver Markt für deutsche
Pharmaunternehmen.
Die alternde Bevölkerung in Taiwan erhöht die Nachfrage nach
Gesundheitsprodukten und -dienstleistungen, insbesondere in der Pflege
und im Bereich chronischer Erkrankungen. 2023 erreichte der
taiwanische Gesundheitsmarkt ein Volumen von rund 16,8 Milliarden
Euro, im Fokus die Bereiche Biotechnologie, Pharmazeutika und
Medizintechnik.
Im Vorfeld der Reise erhalten die Teilnehmenden spezifische
Kompaktinformationen zur Branchen- und Marktsituation, zu rechtlichen
und steuerlichen Rahmenbedingungen und Einfuhrbestimmungen.
Während der Präsentationsveranstaltung in Taipeh werden die Produkte,
Dienstleistungen und Innovationen einem ausgewählten Fachpublikum
präsentiert. Individuell vereinbarte Gesprächstermine mit taiwanischen
Geschäftspartnern und hochrangigen Vertretenden von Fachverbänden
sowie gemeinsame Firmenbesuche schaffen die Grundlage für neue
Kooperationen und ermöglichen zukünftige Auftragsakquisitionen.
Zielgruppe sind vorwiegend kleine und mittlere deutsche Unternehmen
(KMU).
Weitere Details und Informationen sowie Anmeldeformular finden Sie
hier.
Anmeldeschluss ist der 24. Januar 2025.
Kontakt
Anna Wehage
wehage@pharmadeutschland.de
Europa & Internationales
Ukraine-Hilfe: BMG legt
überarbeitete Bedarfsliste der
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821997/cd51ed011-soaa2c
mailto:wehage@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821998/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821998/cd51ed011-soaa2c
Ukraine vor
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
hat uns mit Mail vom 10. Dezember 2024 eine
vom ukrainischen Gesundheitsministerium
aktualisierte Bedarfsliste zu benötigten
Arzneimitteln zugesandt, mit der Bitte, diese an
unsere Mitgliedsunternehmen weiterzugeben,
damit der aktuelle Bedarf im Rahmen künftiger
Spenden berücksichtigt werden kann.
In dieser Excel-Tabelle können mögliche Spendenangebote direkt
eintragen und an das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund
und Ländern (GMLZ - gmlz@bbk.bund.de) des Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) per E-Mail
zurücksendet werden. Das BBK meldet die Informationen an das
europäische System weiter und koordiniert mit den pharmazeutischen
Unternehmern das weitere Vorgehen.
Die neue Liste finden Sie im Mitgliederbereich unter dem Pfad
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Kontakt
Dr. Elmar Kroth
kroth@pharmadeutschland.de
Themen
Europa & Internationales
Ukraine-Krieg
Humanitäre Hilfe
Dokumente
Gesamtbedarfsliste Arzneimittel und Medizinprodukte
Ukraine
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821998/cd51ed011-soaa2c
mailto:gmlz@bbk.bund.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101821999/cd51ed011-soaa2c
mailto:kroth@pharmadeutschland.de
Medizinprodukte
Well-established technologies:
Ersuchen der Kommission zur
Ergänzung der bestehenden Listen
Es besteht die Möglichkeit, der Europäischen
Kommission über Pharma Deutschland geeignete
well-established technologies (WETs) zur Ergänzung
der bestehenden Liste(n) in Artikel 52 Absatz 4, 2.
Unterabsatz und Artikel 61 Absatz 6 Buchstabe b) der
Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte
(MDR) vorzuschlagen.
Wie im Pharma Deutschland aktuell 110/2024 vom 24. Oktober 2024
berichtet, hat das Europäische Parlament in seiner Plenarsitzung am 23.
Oktober 2024 eine Entschließung zur dringenden Notwendigkeit einer
Überarbeitung der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR)
verabschiedet, welche veröffentlicht wurde. Im Nachgang hat die Europäische
Kommission bestimmte „short term measures“ angekündigt, die kurzfristig
innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens verabschiedet werden sollen.
Bezugnehmend darauf wurde Pharma Deutschland vom
Bundesgesundheitsministerium über die Aufforderung der Europäischen
Kommission mit der Möglichkeit der Stellungnahme, geeignete well-established
technologies (WETs) zur Ergänzung der bestehenden Liste(n) in Artikel 52
Absatz 4, 2. Unterabsatz und Artikel 61 Absatz 6 Buchstabe b) MDR
vorzuschlagen.
Artikel 52 Absatz 4 Unterabsatz 2 und Artikel 61 Absatz 6 Buchstabe b) MDR
führen eine Reihe von Technologien auf, die als WET von vereinfachten
Konformitätsbewertungsverfahren profitieren bzw. von der Verpflichtung zur
Durchführung einer klinischen Prüfung befreit sind. Die gleichen Produkte sind
auch in Artikel 18 Absatz 3 der MDR aufgeführt, der sie von der Pflicht zum
Implantationsausweis befreit.
https://links.pharmadeutschland.de/c/101822000/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101822000/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101822000/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/101822001/cd51ed011-soaa2c
https://links.pharmadeutschland.de/c/100257257/78b64d90294-slv5me
Gemäß Artikel 52 Absatz 5 und Artikel 61 Absatz 8 MDR wird die Europäische
Kommission ermächtigt, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Listen zu
ändern und andere Arten von Produkten hinzuzufügen, wenn sie den bereits
aufgelisteten ähnlich sind oder wenn dies zum Schutz der Gesundheit und
Sicherheit von Patienten, Anwendern oder anderen Personen oder anderer
Aspekte der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt ist. Darüber hinaus wird die
Kommission in Artikel 18 Absatz 3 MDR ermächtigt, delegierte Rechtsakte zur
Änderung der Liste der Produkte zu erlassen, die von der
Implantationsausweispflicht ausgenommen sind.
Die Kommissionsdienststellen führen derzeit eine Konsultation durch, um
mögliche WETs zu ermitteln, die in diese Listen aufgenommen werden könnten.
Folgende Angaben sollten gemacht werden:
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Anschreiben der Europäischen
Kommission. Eine Rückmeldung ist bis zum 6. Januar 2025 über Pharma
Deutschland an Marie Anton (anton@pharmadeutschland.de) und Dr. Heike
Wollersen (wollersen@pharmadeutschland.de) möglich.
Das Anschreiben der Europäischen Kommission mit der auszufüllenden
Tabelle finden Sie im Mitgliederbereich unter dem Pfad
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Kontakt
Marie Anton Dr. Heike Wollersen
Name und kurze Beschreibung der Technologie;
Eine knappe, aber ausreichende Begründung, warum es sich um ein
WET handelt - dieses Element ist besonders wichtig;
Beispiele für Produkte, die unter dieses vorgeschlagene WET fallen.
Themen
Medizinprodukte
Rechtliches
MDR und IVDR
Dokumente
Änderungen der MDR und der IVDR
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mailto:anton@pharmadeutschland.de
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anton@pharmadeutschland.de wollersen@pharmadeutschland.de
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30.03.2026
Datei
Ausgabe 139/2024
04. Dezember 2024
Persönliches Exemplar für Pharma Deutschland Presse
Inhaltsverzeichnis
Digitalisierung
Digitalpolitische Frührunde mit Markus Leyck Dieken bei
Pharma Deutschland
Am 12. Dezember 2024 findet in der Geschäftsstelle Berlin eine
digitalpolitische Frührunde mit Herrn Markus Leyck Dieken statt.
Arzneimittelsicherheit
BfArM informiert über Änderung für die Einreichung von
harmonisierten Schulungsmaterialien
Künftig soll auf die Verpflichtung zur individuellen Einreichung von
harmonisiertem Schulungsmaterial verzichtet werden, sofern vom
pharmazeutischen Unternehmer versichert wurde, dass die
Musterschulungsmaterialien wort- und formidentisch übernommen
wurden.
Arzneimittelversorgung
BfArM: Vorschlagsverfahren für OPS und ICD-10-GM
Versionen 2026 eröffnet
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nimmt
ab sofort Änderungsvorschläge für die Version 2026 entgegen.
Arzneimittelversorgung
EU-HTA: Annual Work Programme 2025
Die Europäische Kommission veröffentlichte das Annual Work
Programme für das Jahr 2025 und gibt Bewerbungszeiträume für
gemeinsame wissenschaftliche Beratungen bekannt.
Arzneimittelzulassung
EMA: Aktualisierung der Einreichefristen für Anträge auf
Ausweisung als Orphan-Arzneimittel
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat den Timetable mit den
entsprechenden Fristen für die Einreichung von Anträgen zur Ausweisung
eines Arzneimittels als Orphan Medicinal Product (OMP) aktualisiert.
Europa & Internationales
EPSCO-Tagung: Ergebnisse der Sitzung der EU-
Gesundheitsminister
Gestern, am 3. Dezember, fand unter ungarischem Vorsitz die Tagung der
Gesundheitsminister der EU statt. Im Fokus der Diskussion standen
zentrale Themen für den Pharmasektor, darunter die Europäische
Gesundheitsunion im Kontext des Draghi-Berichts, das EU-Pharmapaket,
die kardiovaskuläre Gesundheit in der EU, notwendige Reformen der
Regulierung von Medizinprodukten, die freiwillige Zusammenarbeit bei
der gemeinsamen Beschaffung von Arzneimitteln sowie die zukünftige
Ausrichtung der Europäischen Gesundheitsunion.
Europa & Internationales
Neue Ausgabe der "AESGP Euro OTC News"
Der Europäische Verband der Arzneimittel-Hersteller (AESGP) hat die
367. Ausgabe der „AESGP Euro OTC News“ für den Monat November
2024 veröffentlicht.
Forschung & Entwicklung
EMA: Inhalte des Newsflash vom 3. Dezember 2024 und
neue Informationen der EMA zu CTIS; 2-tägiger
Workshop zu ICH E6(R3)
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) informiert gemeinsam mit
der EU-Kommission regelmäßig über die Systemverbesserungen und
Nutzung des CTIS-Portals (Clinical Trials Information System) sowie zur
Umsetzung der Clinical Trials Regulation (CTR) in Europa. Am 19. und
20. Februar 2025 plant die EMA einen Workshop zur ICH Guidance
E6(R3).
Forschung & Entwicklung
EMA: Neue Guideline zur Non-Replacement-Therapie
bei Hämophilie A und B veröffentlicht
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat eine neue
wissenschaftliche Leitlinie für die klinischen Anforderungen an die Non-
Replacement-Therapie bei Hämophilie A und B publiziert.
Medizinprodukte
Leitlinie für die Veröffentlichung des Berichts über die
klinische Prüfung und seiner Zusammenfassung in
Abwesenheit von EUDAMED
Die Europäische Kommission hat am 2. Dezember 2024 die Leitlinie
„MDCG 2024-15 Guidance on the publication of the clinical investigation
reports and their summaries in the absence of EUDAMED” auf ihrer
Webseite veröffentlicht.
Medizinprodukte
MedTech Europe Positionspapier zu EUDAMED
Der europäische Dachverband MedTech Europe hat ein Positionspapier
zum reibungslosen Übergang zur obligatorischen Verwendung von
EUDAMED veröffentlicht, welches am 4. Dezember 2024 im Rahmen der
„MDCG-Arbeitsgruppe EUDAMED“ vorgestellt werden soll.
Recht
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
Bundesrat zugeleitet
Die Kabinettsfassung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung
des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) und Apothekengesetzes wurde
dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet (Drucksache 547/24 vom 8.
November 2024).
Pharma Deutschland in den Medien
Apotheken vor Ort sollen Digitalangebote ausbauen
DAZ.online am 03.12.2024
Die Versender profitieren vom E-Rezept und dem CardLink-Verfahren.
Pharma Deutschland fordert deshalb die Apotheken vor Ort auf, digitale
Angebote stärker zu nutzen und ihre Kundschaft besser darüber zu
informieren.
Digitalisierung
Digitalpolitische Frührunde mit
Markus Leyck Dieken bei Pharma
Deutschland
Am 12. Dezember 2024 findet in der
Geschäftsstelle Berlin eine digitalpolitische
Frührunde mit Herrn Markus Leyck Dieken statt.
Das Jahr neigt sich zu Ende und doch bleiben die digitalpolitischen
Themen hoch aktuell. Mit Blick auf das kommende Jahr werden die
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611304/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611304/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611305/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611306/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611306/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611306/cd51ed011-snz5pz
gesetzgeberischen Initiativen wieder starten und zeitgleich soll das
digitalpolitische Großprojekt, die ePA für alle, in die flächendeckende
Anwendung kommen. Daneben startet das FDZ seinen Service zur
Datenbeantragung und die Vorbereitungen zum EHDS gehen weiter.
Neben einem kurzen Rückblick wollen wir mit Herrn Markus Leyck
Dieken über die kommenden Herausforderungen und möglichen
Lösungsansätze sprechen. Frau Delia Strunz (Johnson und Johnson)
ist Initiatorin der digitalpolitischen Frührunde und wir freuen uns, dass die
nächste Runde
am 12. Dezember 2024
in der Geschäftsstelle Berlin des Pharma Deutschland stattfinden wird.
Sie beginnt um 7:30 Uhr mit einem gemeinsamen Frühstück. Die
Diskussion ist bis ca. 9:00 Uhr geplant.
Bitte melden Sie sich bei Interesse bei Frau Michaela Brancato
(brancato@pharmadeutschland.de) an.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir aus Platzgründen nur eine
begrenzte Teilnehmerzahl zulassen können. Die Reihenfolge der
Anmeldung ist hier entscheidend.
Kontakt
Dr. Karl Sydow
sydow@pharmadeutschland.de
Arzneimittelsicherheit
BfArM informiert über Änderung für
die Einreichung von harmonisierten
Schulungsmaterialien
Künftig soll auf die Verpflichtung zur individuellen
Einreichung von harmonisiertem Schulungsmaterial
verzichtet werden, sofern vom pharmazeutischen
mailto:brancato@pharmadeutschland.de
mailto:brancato@pharmadeutschland.de
mailto:sydow@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611307/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611307/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611307/cd51ed011-snz5pz
Unternehmer versichert wurde, dass die
Musterschulungsmaterialien wort- und formidentisch
übernommen wurden.
Das BfArM informiert über eine Vereinfachung bei der Einreichung von
Schulungsmaterial, für das es eine harmonisierte Fassung im Register des
BfArM gibt.
Hierfür wird geplant auf die Verpflichtung zur individuellen Einreichung von
Schulungsmaterial künftig zu verzichten, sofern die pharmazeutischen
Unternehmer mit einer Selbstverpflichtungserklärung zusichern, die
beauflagten Schulungsmaterialien auf Anfrage um Zusendung oder auf ihren
Webseiten wort- und formatidentisch unter Einfügung der erforderlichen
Firmenangaben bereit zu stellen. Für diese sind im Musterschulungsmaterial
entsprechende Platzhalter vorgesehen.
Im Falle von Aktualisierungen von harmonisiertem Schulungsmaterial ist eine
erneute Einreichung der Erklärung erforderlich.
Die FAQs des BfArM und die technischen Einreichungshinweise wurden
entsprechend aktualisiert sowie ein Formblatt für die „Erklärung zur
Bereitstellung von harmonisiertem Schulungsmaterial (Educational Material)“
erstellt.
Die entsprechenden Dokumente des BfArM mit allen Details finden Sie in
Kürze auf der BfArM-Webseite.
Kontakt
Dr. Jens Illigen
illigen@pharmadeutschland.de
Nora Krogull
krogull@pharmadeutschland.de
Arzneimittelversorgung
BfArM: Vorschlagsverfahren für
OPS und ICD-10-GM Versionen
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611308/cd51ed011-snz5pz
mailto:illigen@pharmadeutschland.de
mailto:krogull@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611309/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611309/cd51ed011-snz5pz
2026 eröffnet
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) nimmt ab sofort
Änderungsvorschläge für die Version 2026
entgegen.
Die ICD-10-GM (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten
und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German
Modification) und OPS (Operationen- und Prozedurenschlüssel) dienen in
Klinik und Praxis zur Verschlüsselung von Krankheiten bzw.
medizinischen Eingriffen und sind Grundlage für die Entgeltsysteme. Sie
werden in einem jährlichen Revisionsverfahren kontinuierlich bearbeitet
und angepasst. Das Verfahren berücksichtigt die Abhängigkeiten
zwischen Klassifikationen und Entgeltsystemen ebenso wie die
Verzahnung mit anderen Klassifikationsanwendungen.
Änderungsvorschläge können bis zum 28. Februar 2025 eingereicht
werden. Für ICD und OPS gibt es jeweils ein eigenes Vorschlagsformular.
Informationen zum Vorschlagsverfahren, zu den Formalern und dem
Verfahrensablauf sind der Veröffentlichung des BfArM zu entnehmen.
Nur rechtzeitig eingegangene Vorschläge gelangen in das
Abstimmungsverfahren für die ab 1. Januar 2026 gültigen Versionen 2026
von ICD-10-GM und OPS. Diese werden auf der Internetseite des
BfARM entsprechend des Verfahrensablaufes veröffentlicht.
Kontakt
Petra ten Haaf
tenhaaf@pharmadeutschland.de
Arzneimittelversorgung
EU-HTA: Annual Work Programme
2025
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611309/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611310/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611311/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611311/cd51ed011-snz5pz
mailto:tenhaaf@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611312/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611312/cd51ed011-snz5pz
Die Europäische Kommission veröffentlichte das
Annual Work Programme für das Jahr 2025 und
gibt Bewerbungszeiträume für gemeinsame
wissenschaftliche Beratungen bekannt.
Am 11. Januar 2022 trat die Verordnung (EU) 2021/2282 über die
Bewertung von Gesundheitstechnologien (EU-HTA) in Kraft. Damit wird
ein europäischer Prozess zur klinischen Bewertung von Arzneimitteln und
bestimmten Medizinprodukten sowie die damit verbundene
wissenschaftliche Beratung etabliert. Bereits im Januar 2025 wird mit der
Bewertung von Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP) und
onkologischen Arzneimitteln begonnen.
Gemäß Artikel 6 der o. g. Verordnung muss die Koordinierungsgruppe
(HTACG) spätestens zum 30. November eines jeden Jahres ein
Jahresarbeitsprogramm für das Folgejahr festlegen. Dieses
Arbeitsprogramm umfasst die Zahl der geplanten gemeinsamen
klinischen Bewertungen (JCA), die Zahl der geplanten gemeinsamen
wissenschaftlichen Beratungen (JSC) sowie weitere geplante
Bewertungen im Rahmen der freiwilligen Zusammenarbeit. Die
Europäische Kommission veröffentlichte gestern, das am 28. November
2024 durch die HTACG angenommene Jahresarbeitsprogramm 2025.
(siehe Pharma Deutschland aktuell 138/2024 vom 3.Dezember 2024).
Für das Jahr 2025 plant die Kommission demnach 17 JCA für
onkologische Arzneimittel oder onkologische ATMP und 8 JCA für nicht-
onkologische ATMP und weist darauf hin, dass die endgültige Anzahl von
der Anzahl der Anträge auf Marktzulassung abhängen wird.
Weiterhin sind 5 bis 7 JSC für Arzneimittel und 1 bis 3 JSC für
Medizinprodukte vorgesehen. Für diese gelten Bewerbungszeiträume, die
wie folgt festgelegt wurden:
Weitere Informationen zur Einreichung einer Bewerbung über die HTA IT-
Plattform sollen in Kürze auf der Webseite der Europäischen Kommission
veröffentlicht werden.
3. Februar bis 3. März 2025 ausschließlich für Arzneimittel.
2. Juni bis 30. Juni 2025 für Arzneimittel und Medizinprodukte.
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611313/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611314/cd51ed011-snz5pz
In Anbetracht der Tatsache, dass in gut einem Monat, am 12. Januar
2025, mit der Bewertung von Arzneimitteln für neuartige Therapien
(ATMP) und onkologischen Arzneimitteln begonnen wird, sind aus Sicht
von Pharma Deutschland die bisherigen Regelungen für die Arzneimittel-
Hersteller noch nicht ausreichend konkret, um eine hinreichende
Abstimmung zwischen JSC und JCA zu ermöglichen und ausreichende
Planungssicherheit zu gewährleisten. Dies betrifft u. a. die Anzahl an
Beratungen, die Bereitschaft wesentliche Erkenntnisse aus den
Beratungen in aggregierter Form bereitzustellen und eine flexiblere
Gestaltung hinsichtlich der Bewerbungsphasen zu ermöglichen. Für den
Gesamterfolg der EU-HTA sind entsprechende Nachbesserungen
dringend erforderlich.
Kontakt
Bernhard Liebenhoff
liebenhoff@pharmadeutschland.de
Arzneimittelzulassung
EMA: Aktualisierung der
Einreichefristen für Anträge auf
Ausweisung als Orphan-
Arzneimittel
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat
den Timetable mit den entsprechenden Fristen für
die Einreichung von Anträgen zur Ausweisung
eines Arzneimittels als Orphan Medicinal Product
(OMP) aktualisiert.
Die EMA hat eine überarbeitete Version ihres Kalenders für Arzneimittel,
die den Status als OMP erhalten sollen, auf ihrer Homepage
mailto:liebenhoff@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611315/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611315/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611315/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611315/cd51ed011-snz5pz
veröffentlicht. In dem Kalender sind die Einreichefristen und
Verfahrensstarttermine sowie die Termine der Sitzungen des Committee
for Orphan Medicinal Products (COMP) bis August bzw. November 2025
hinterlegt.
Der aktualisierte Verfahrenszeitplan kann auf der Homepage der EMA
abgerufen werden.
Kontakt
Dr. Birgit Ewert
ewert@pharmadeutschland.de
Stephanie Pick
pick@pharmadeutschland.de
Europa & Internationales
EPSCO-Tagung: Ergebnisse der
Sitzung der EU-
Gesundheitsminister
Gestern, am 3. Dezember, fand unter
ungarischem Vorsitz die Tagung der
Gesundheitsminister der EU statt. Im Fokus der
Diskussion standen zentrale Themen für den
Pharmasektor, darunter die Europäische
Gesundheitsunion im Kontext des Draghi-
Berichts, das EU-Pharmapaket, die
kardiovaskuläre Gesundheit in der EU,
notwendige Reformen der Regulierung von
Medizinprodukten, die freiwillige Zusammenarbeit
bei der gemeinsamen Beschaffung von
Arzneimitteln sowie die zukünftige Ausrichtung
der Europäischen Gesundheitsunion.
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611316/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611317/cd51ed011-snz5pz
mailto:ewert@pharmadeutschland.de
mailto:pick@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611318/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611318/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611318/cd51ed011-snz5pz
Erstmals nahm auch der neue Gesundheitskommissar Olivier Varhelyi an
der Ratssitzung Gesundheit teil. Er betonte, dass er ein modernisiertes
Ökosystem für den Pharmasektor und Medizinprodukte schaffen möchte,
das im Sinne der Patienten und auf die Zukunft der Gesundheitssysteme
ausgerichtet ist.
Bericht aus der Sitzung zu den wichtigen Fokusthemen für den
Pharmasektor:
Diskussion über den Draghi-Bericht: Fokus auf Reformen und
Zukunft der Gesundheitsunion
Die Minister diskutierten, wie die im Draghi-Bericht vorgeschlagenen
Reformen in die Weiterentwicklung der Europäischen Gesundheitsunion
eingebettet werden können. Deutschland hob dabei zentrale Themen
hervor, die von besonderer Bedeutung sind. Der Staatssekretär Dr.
Steffen aus dem BMG, der für Deutschland an der Sitzung teilnahm,
betonte, dass der Draghi-Bericht wichtige Aspekte wie die Digitalisierung
und den dringenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften anspricht,
insbesondere im Pharmabereich. "Wir müssen den Europäischen
Gesundheitsdatenraum (EHDS) jetzt aktiv nutzen und die Kapazitäten für
genomische Forschung ausbauen," erklärte er. Deutschland setze sich
dafür ein, die EU als wissenschaftlichen Standort attraktiver zu machen.
Zudem begrüßte Deutschland den angekündigten Critical Medicines Act,
der innerhalb von 100 Tagen vorgelegt werden soll, und unterstrich die
Hoffnung, dass eine ausgewogene Lösung gefunden wird, die sowohl
Versorgungssicherheit sowie Nachhaltigkeit in den Fokus stellt.
Besonders gespannt sei man auf die Ergebnisse der Critical Medicines
Alliance. Darüber hinaus bekräftigte Dr. Steffen die Notwendigkeit, die
Umsetzung der EU-HTA-Regulierung weiter voranzutreiben.
Abschließend unterstrich er die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit
zwischen der EU-Kommission, den Mitgliedsstaaten und der zukünftigen
Kommissionsführung, um die drängenden Herausforderungen effektiv
anzugehen.
EU-Pharmapaket
Der ungarische Vorsitz präsentierte den aktuellen Stand der
Verhandlungen zum Pharmapaket. Die ungarische Präsidentschaft wird
im Dezember das Dossier zum Pharmapaket an die polnische
Präsidentschaft übergeben. Laut dem Vorsitz hatte dieses Thema eine
hohe Priorität, insgesamt fanden 14 Sitzungen sowie mehr als 20
Verhandlungstage statt. Zu den verbleibenden Hauptthemen gehören: die
Modulation von pharmazeutischen Anreizen, die Gewährleistung eines
gerechten Zugangs zu innovativen Medikamenten, das übertragbare
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611319/cd51ed011-snz5pz
Datenexklusivitäts-Voucher für prioritäre Antimikroben sowie die
Auswirkungen von Umwelt-Risikoanalysen auf die Verfügbarkeit von
Medikamenten.
Ein umstrittenes Thema ist die Modulation der Anreize und wurde von den
Mitgliedsstaaten entsprechend in der Sitzung kommentiert. Die
ungarische Präsidentschaft schlägt vor, den Zeitraum des Datenschutzes
auf sieben Jahre zu verlängern (statt der ursprünglich von der
Kommission vorgeschlagenen sechs Jahre). Weitere Jahre könnten
verdient werden, wenn das Arzneimittel einen ungedeckten medizinischen
Bedarf adressiert, klinische Studien in mindestens zwei EU-Ländern
durchgeführt werden oder vergleichende Studien stattfinden. Ein
Höchstzeitraum von acht Jahren wurde festgelegt. Die Marktstart-
Bedingung in allen Mitgliedsstaaten innerhalb von 2 Jahren wurde aus
dem Vorschlag entfernt, stattdessen soll eine Verpflichtung eingeführt
werden, dass Unternehmen Preisverhandlungen aufnehmen, wenn ein
Land dies fordert. Das vom ungarischen Ratsvorsitz angepasste
Modulationssystem wird von den Mitgliedsstaaten unterschiedlich
bewertet. Schweden, Frankreich, Italien, Deutschland und Dänemark
setzen sich gegen einen geringeren Zeitraum für den Datenschutz und
gegen die vorgeschlagene Modulierung ein. Der neue EU-
Gesundheitskommissar rief dazu auf, nach Kompromissen und Lösungen
zu suchen. Ein rascher Abschluss der Verhandlungen sei von
wesentlicher Bedeutung, ebenso wie die Schaffung eines modularen
Systems zum Schutz der Fristen.
Maßnahmen für Kardiovaskuläre Erkrankungen – Maßnahmen der
EU
Der Rat der Europäischen Union ruft zu verstärkten Bemühungen auf, um
kardiovaskuläre Erkrankungen (KVE) zu verhindern und genehmigte
Schlussfolgerungen zur Verbesserung der kardiovaskulären Gesundheit
in der Europäischen Union. In den heute verabschiedeten
Schlussfolgerungen schlägt der Rat Maßnahmen vor, die sich auf
Prävention, Früherkennung, wirksame Behandlung, Rehabilitierung sowie
Forschung und Innovation in diesem Bereich konzentrieren. Der EU
Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi erklärte, dass die Europäische
Kommission einen neuen europäischen Herz-Kreislauf-Plan entwickeln
werde, um die kardiovaskuläre Gesundheit "in den Mittelpunkt" zu stellen
– ähnlich wie beim Beating Cancer Plan.
Notwendige Reformen der Regulierung von Medizinprodukten und
In-vitro-Diagnostika
Neun EU-Länder, darunter auch Deutschland, haben in
einem gemeinsamen Papier ihre wichtigsten Reformprioritäten zur
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611320/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611321/cd51ed011-snz5pz
aktuellen Gesetzgebung formuliert. Die vorgeschlagenen Maßnahmen
umfassen sowohl kurzfristige Optionen, wie die Anpassung der
Zertifizierung an einen Lebenszyklusansatz, als auch mittelfristige
Vorschläge zur Sicherstellung einer effektiven Aufsicht der benannten
Stellen durch die Governance-Struktur. Weitere zentrale Forderungen der
Länder beinhalten weniger Bürokratie, eine stärkere Einbeziehung der
Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) sowie einen klar definierten
Innovationspfad bei der Reform der MDR und IVDR. Die EU-Kommission
signalisierte in der Diskussion, dass neben der laufenden Evaluierung
auch kurzfristige Maßnahmen ergriffen werden könnten. Die Evaluierung
soll zudem so bald wie möglich im kommenden Jahr abgeschlossen sein.
Einige Länder betonten, dass sie vielen der Vorschläge zustimmen
können, jedoch keine vorschnellen Änderungen ohne eine gründliche
Evaluierung vorgenommen werden sollten, um Fehler aus der
Vergangenheit zu vermeiden.
Freiwillige Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Beschaffung von
Arzneimitteln (joint procurements)
Die Minister diskutierten Mechanismen zur Stärkung der freiwilligen
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Beschaffung innovativer
Arzneimittel außerhalb der grenzübergreifenden Bedrohungen,
insbesondere zur Bewältigung von Versorgungsengpässen. Dazu wurde
von kleinen Mitgliedsländern eine Information veröffentlicht. Eine
gemeinsame Beschaffung könnte z.B. mit besonderem Fokus auf
Produkte wie onkologische Arzneimittel liegen. Der Rahmen für diese
Zusammenarbeit muss flexibel und anpassungsfähig bleiben, um den
unterschiedlichen Bedürfnissen der Mitgliedsstaaten gerecht zu werden.
Als Beispiele für erfolgreiche Zusammenarbeit wurden Initiativen wie die
baltischen oder nordischen Beschaffungsinitiativen genannt. Die EU-
Kommission, vertreten durch Kommissar Varhelyi, betonte die Bedeutung
eines verbesserten Zugangs, einer besseren Verfügbarkeit und der
Erschwinglichkeit von Arzneimitteln. Die gemeinsame Beschaffung führe
zu niedrigeren Preisen. Die EU-Kommission möchte die Mitgliedsstaaten
bei der Zusammenarbeit in den Bereichen Preisbildung und Erstattung
unterstützen. Zudem werde das Thema im Zusammenhang des Critical
Medicines Act berücksichtigt, der in den ersten 100 Tagen der neuen EU-
Kommission vorgeschlagen werden soll.
Der Gesundheitssektor als zentraler Bestandteil der zukünftigen
Strategie zur Krisenvorsorge
Der Gesundheitssektor wurde als Schlüsselbereich identifiziert, um die
Resilienz der EU gegenüber künftigen Gesundheitskrisen zu stärken. Ein
gemeinsames Verständnis des Bedrohungsumfeldes sollte dabei
berücksichtigt werden, da bereits viel erreicht wurde. Einige
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611321/cd51ed011-snz5pz
Mitgliedsstaaten betonten die Wichtigkeit einer stabilen Governance und
eine weitere Stärkung von HERA in diesem Bereich. Eine Strategie bietet
die Gelegenheit, eine klare Aufgabenteilung vorzunehmen, wobei
Zuständigkeiten entsprechend verteilt werden müssen. Weitere Details
können dem Informationspapier entnommen werden.
Weiteres
Zudem wurden die Empfehlungen des Rates zum verstärkten Schutz vor
Passivrauchen und Aerosolen angenommen.
Kontakt
Anna Wehage
wehage@pharmadeutschland.de
Europa & Internationales
Neue Ausgabe der "AESGP Euro
OTC News"
Der Europäische Verband der Arzneimittel-
Hersteller (AESGP) hat die 367. Ausgabe der
„AESGP Euro OTC News“ für den Monat
November 2024 veröffentlicht.
Die neue Ausgabe und die monatlichen Updates zu AESGP-Aktivitäten
sowie zu allgemeinen regulatorischen und politischen Entwicklungen auf
europäischer Ebene finden Sie im Mitgliederbereich unter dem Pfad
Themen
Europa & Internationales
AESGP
Dokumente
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611322/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611323/cd51ed011-snz5pz
mailto:wehage@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611324/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611324/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611325/cd51ed011-snz5pz
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Kontakt
Anna Wehage
wehage@pharmadeutschland.de
Forschung & Entwicklung
EMA: Inhalte des Newsflash vom 3.
Dezember 2024 und neue
Informationen der EMA zu CTIS; 2-
tägiger Workshop zu ICH E6(R3)
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)
informiert gemeinsam mit der EU-Kommission
regelmäßig über die Systemverbesserungen und
Nutzung des CTIS-Portals (Clinical Trials
Information System) sowie zur Umsetzung der
Clinical Trials Regulation (CTR) in Europa. Am 19.
und 20. Februar 2025 plant die EMA einen
Workshop zur ICH Guidance E6(R3).
Seit dem 31. Januar 2023 ist das CTIS-System, besonders das
entsprechende Portal zur Übermittlung von Anträgen für und Pflege von
klinischen Prüfungen in Europa, verpflichtend. Die EMA bietet auf ihrer
Internetseite umfangreiches Schulungsmaterial zum CTIS für klinische
Prüfungen in Europa an. Über den Sachstand und den Ausbau des CTIS
berichtet die EMA bislang kontinuierlich alle zwei Wochen mittels eines
2024 - AESGP EURO OTC NEWS
mailto:wehage@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611326/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611326/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611326/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611326/cd51ed011-snz5pz
„CTIS-Newsflash“. Der Newsletter informiert über Neuerungen und wird
durch Links zu nützlichen Referenzmaterialen ergänzt.
EMA Workshop zur ICH E6(R3)
Das EU-Network veranstaltet am 19. und 20. Februar 2025 im Rahmen
der Aktivitäten der Initiative "Accelerating Clinical Trials in the EU (ACT
EU)" zur Unterstützung der Modernisierung der guten klinischen Praxis
einen Workshop zum Thema ICH E6 R3 (Grundsätze und Anhang 1).
Ziel des Workshops ist es, einen Überblick über die wichtigsten
Änderungen in der Leitlinie zu geben und alle relevanten
Interessengruppen einzubeziehen, um die Umsetzung der Leitlinie zu
diskutieren.
Anmeldungen sind bis zum 10. Dezember 2024 möglich.
CTIS Systemverbesserungen
Mit dem CTIS-Release am 21. November 2024 wurden mehrere
Verbesserungen eingeführt.
Für Sponsoren:
Für Studien, bei denen ein Sponsor eine Verlängerung des "Starts
of Recruitment" über 2 Jahre und 15 Tage hinaus durch eine
wesentliche Änderung (SM) erhalten hat, bleiben die Studien nun
auch nach Eintreffen des verlängerten Fälligkeitsdatums plus 15
Tage genehmigt. Studien verfallen nur, wenn das Dokument "Beginn
der Rekrutierung" nicht innerhalb von 15 Tagen nach dem
verlängerten Fälligkeitsdatum eingereicht wird und wenn kein
zusätzlicher SM genehmigt wurde, der eine neue Verlängerung
beantragt.
Bei gestoppten Prüfungen können Sponsoren jetzt die
Benachrichtigung "Prüfung neu starten" einreichen, wenn das
aktuelle Datum dem "Neustartdatum" im ausgewählten SM-Antrag
des betreffenden Mitgliedstaats (MSC) zuzüglich 15 Tagen
entspricht.
Bei Erstanträgen für klinische Prüfungen, die teilweise für alle oder
einige der MSCs eingereicht werden, können Sponsoren jetzt den
Antrag ändern und eine Validierungsantwort auf eine
Informationsanfrage (RFI) einreichen, ohne eine Fehlermeldung zu
erhalten, weil Teil II nicht eingereicht wurde.
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611327/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611328/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611329/cd51ed011-snz5pz
Für die nationalen Behörden:
Wenn das Fälligkeitsdatum für die Aufgabe "Schlussfolgerung von
Teil I einreichen" im Rahmen einer Prüfung, an der ein Arzneimittel
für neuartige Therapien (ATMP) beteiligt ist, verlängert wurde und
der Sponsor auf ein zuvor am verlängerten Fälligkeitsdatum dieser
Aufgabe eingereichtes Rückvermerk in Teil I geantwortet hat, kann
der Mitgliedstaat an diesem Tag kein zweites Rückvermerk aus Teil I
mehr einreichen.
Wenn ein MS-User die MSC-Bewertungsentscheidung rückgängig
macht, wird die aktualisierte zurückgesetzte Version nun korrekt im
Abschnitt "Bewertungsübersicht" im Bewertungsordner angezeigt,
zusammen mit allen Bedingungen, falls zutreffend.
Wenn ein Reporting Member State (RMS) als Ergebnisse für die
Bewertung von Teil I und/oder Teil II als "akzeptabel mit
Bedingungen" oder "akzeptabel" übermittelt, die
Genehmigungsaufgabe jedoch noch aussteht, werden im Abschnitt
"Entscheidung" unter der Schaltfläche "+" für die RMS-Zeile in der
Tabelle "Bewertungsübersicht" keine Entscheidungsinformationen
oder Bewertungsbedingungen mehr angezeigt.
Wenn ein an einer Prüfung beteiligter Mitgliedstaat zurückgezogen
und dann über einen Antrag eines zusätzlichen Mitgliedstaats
wieder hinzugefügt wird, werden Benachrichtigungen und
Warnmeldungen für diesen Mitgliedstaat nun für alle Antragsarten
korrekt generiert und angezeigt.
Nachdem der für die Sicherheitsbewertung zuständige
Mitgliedsstaat (saMS) den Entwurf des jährlichen
Sicherheitsberichts (ASR) in Umlauf gebracht hat und am
Fälligkeitsdatum der Aufgabe "ASR überprüfen" keine ausstehenden
RFIs mehr auf eine Antwort des Sponsors ausstehen, kann der
saMS nun die Aufgabe "Bewertung abschließen" abschließen, ohne
dass eine Fehlermeldung angezeigt wird. Der Status des ASR wird
auch im Arbeitsbereich des Sponsors korrekt als "Abgeschlossen"
angezeigt.
MS-User, die einige Rollen mit dem Umfang "Alle Studien" und
andere Rollen mit dem Geltungsbereich "Spezifische Studien"
haben, können nun alle klinischen Studien entsprechend ihrem
Weitere Informationen zu den neuesten Systemverbesserungen finden
Sie in den veröffentlichten Release Notes.
Winter Clock Stop
Die EMA führt über die Weihnachtstage und Neujahr keine Bewertung
von CTIS-Anträgen durch. Dies hat zur Folge, dass alle Verfahren für die
Bewertung von Anträgen bei klinischen Prüfungen einen Clock-stop
erfahren. Der Clock-stop beginnt am 22. Dezember 2024 um 23:59:59
Uhr und endet am 8. Januar 2025 um 00:00:01 Uhr. Die Fristen für alle
Verfahren bei der EMA werden in dieser Zeit ausgesetzt und laufen nach
dem Clock-stop automatisch wieder an.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument CTIS-
Evaluierungsfristen.
Pharma Deutschland wird seine Mitglieder weiterhin zeitnah über die
Umsetzung der CTR und die Entwicklung des CTIS der EMA informieren.
Kontakt
Dr. Andreas Franken
franken@pharmadeutschland.de
Forschung & Entwicklung
EMA: Neue Guideline zur Non-
Replacement-Therapie bei
Hämophilie A und B veröffentlicht
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat
eine neue wissenschaftliche Leitlinie für die
klinischen Anforderungen an die Non-
Rollenumfang suchen und abrufen, ohne auf die Fehlermeldung
"Berechtigung verweigert" zu stoßen.
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611330/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611331/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611331/cd51ed011-snz5pz
mailto:franken@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611332/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611332/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611332/cd51ed011-snz5pz
Replacement-Therapie bei Hämophilie A und B
publiziert.
Die Leitlinien zur klinischen Prüfung von rekombinanten und aus Plasma
gewonnenen FVIII- und FIX-Produkten sind produktspezifische Leitlinien
und decken nicht die klinischen Anforderungen für die Zulassung von
Non-Replacement HA- und HB-Therapien ab. Da sich das
Behandlungsinstrumentarium weiterentwickelt hat und Ersatztherapien
(FVIII und FIX-Produkte) nicht mehr die einzigen
Behandlungsmöglichkeiten für Hämophilie darstellen, ist es notwendig,
Überlegungen zu den allgemeinen Grundsätzen des klinischen
Entwicklungsprogramms für Non-Replacement-Präparate anzustellen. Es
sind jedoch auch spezifische Überlegungen zur Wirkungsweise
erforderlich. Gentherapie zur Behandlung der Hämophilie sowie die
klinische Entwicklung von Präparaten für erworbene Hämophilie sind
nicht Gegenstand dieser Leitlinie. Es wird eine integrierte Sichtweise
angestrebt, indem wissenschaftliche Beratung, pädiatrische Prüfkonzepte
(PIPs) und Anforderungen nach der Zulassung aufeinander abgestimmt
werden. Die „Guideline on the clincial requirements for non-
replacement therapy in haemophilia A and B“ konzentriert sich auf
Phase-III-Studien zur Untersuchung von Sicherheit und Wirksamkeit und
dient als Hauptgrundlage für die Nutzen-Risiko-Bewertung dieser
Produkte. Es werden die wichtigsten klinischen Daten beschrieben, die
zur Unterstützung eines Antrags auf Zulassung einer Non-Replacement-
Therapie zur Verhinderung von Blutungen bei Patienten mit Hämophilie A
und/oder B benötigt werden.
Kontakt
Dr. Nicole Armbrüster
armbruester@pharmadeutschland.de
Medizinprodukte
Leitlinie für die Veröffentlichung des
Berichts über die klinische Prüfung
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611333/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611333/cd51ed011-snz5pz
mailto:armbruester@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611334/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611334/cd51ed011-snz5pz
und seiner Zusammenfassung in
Abwesenheit von EUDAMED
Die Europäische Kommission hat am 2. Dezember
2024 die Leitlinie „MDCG 2024-15 Guidance on the
publication of the clinical investigation reports and
their summaries in the absence of EUDAMED” auf
ihrer Webseite veröffentlicht.
Artikel 77 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte
(MDR) gibt vor, dass der Sponsor den Mitgliedstaaten, in denen eine klinische
Prüfung durchgeführt wurde, einen Bericht über die klinische Prüfung vorlegt.
Darüber hinaus ist dem Bericht über die klinische Prüfung eine
Zusammenfassung beizufügen, die in einer für den vorgesehenen Nutzer leicht
verständlichen Sprache abgefasst ist. Sowohl der Bericht als auch die
Zusammenfassung sind über EUDAMED zu übermitteln.
Gemäß Artikel 77 Absatz 7 MDR müssen die Zusammenfassung und der
Bericht über die klinische Prüfung spätestens bei der Registrierung des
Produkts gemäß Artikel 29 MDR und vor dem Inverkehrbringen über
EUDAMED öffentlich zugänglich gemacht werden. Im Falle einer vorzeitigen
Beendigung oder eines vorübergehenden Stopps werden die
Zusammenfassung und der Bericht unmittelbar nach der Einreichung öffentlich
zugänglich gemacht. Wird das Produkt nicht innerhalb eines Jahres nach
Eingabe der Zusammenfassung und des Berichts in die EUDAMED gemäß
Artikel 77 Absatz 5 MDR registriert, werden sie zu diesem Zeitpunkt öffentlich
zugänglich.
Die Europäische Kommission hat am 2. Dezember 2024 die Leitlinie „MDCG
2024-15 Guidance on the publication of the clinical investigation reports and
their summaries in the absence of EUDAMED” auf ihrer Webseite veröffentlicht.
Dieses Dokument ist nicht mehr anwendbar und wird obsolet, sobald die
Verwendung des „CI/PS EUDAMED-Moduls“, das für die Veröffentlichung der
klinischen Prüfberichte und ihrer Zusammenfassungen relevant ist,
obligatorisch wird.
Die Leitlinie MDCG 2024-15 finden Sie im Mitgliederbereich unter dem Pfad
Themen
Medizinprodukte
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611334/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611334/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611335/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611335/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611336/cd51ed011-snz5pz
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Kontakt
Marie Anton
anton@pharmadeutschland.de
Dr. Heike Wollersen
wollersen@pharmadeutschland.de
Medizinprodukte
MedTech Europe Positionspapier zu
EUDAMED
Der europäische Dachverband MedTech Europe hat
ein Positionspapier zum reibungslosen Übergang zur
obligatorischen Verwendung von EUDAMED
veröffentlicht, welches am 4. Dezember 2024 im
Rahmen der „MDCG-Arbeitsgruppe EUDAMED“
vorgestellt werden soll.
Die europäische zentrale Datenbank für Medizinprodukte „EUDAMED“ ist eine
wichtige Infrastruktur für die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte
(MDR) und die Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVD). Ihre
Einführung stellt eine Investition in ein effizienteres Regulierungssystem dar,
das die Überwachung von Produkten, eine bessere Zusammenarbeit zwischen
den zuständigen Behörden und den Anwendern sowie mehr Transparenz für
die Öffentlichkeit ermöglicht.
Recht
MDCG
Dokumente
MDCG 2024
mailto:anton@pharmadeutschland.de
mailto:wollersen@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611337/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611337/cd51ed011-snz5pz
Der europäische Dachverband MedTech Europe hat ein Positionspapier
„Smooth transition to the mandatory use of EUDAMED“ veröffentlicht, welches
am 4. Dezember 2024 im Rahmen der „MDCG-Arbeitsgruppe EUDAMED“
vorgestellt werden soll. In diesem Papier werden die Perspektiven der Industrie
für einen reibungslosen Übergang zur obligatorischen Verwendung
verschiedener EUDAMED-Module durch effiziente Nutzung der Ressourcen
dargelegt, wobei auf den Punkten des „Joint open letter: In anticipation of
EUDAMED availability for mandatory use“ aufgebaut wird.
Das Positionspapier finden Sie im Mitgliederbereich unter dem Pfad
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Kontakt
Marie Anton
anton@pharmadeutschland.de
Dr. Heike Wollersen
wollersen@pharmadeutschland.de
Recht
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Tierarzneimittelgesetzes und des
Apothekengesetzes Bundesrat
zugeleitet
Die Kabinettsfassung des Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG)
Themen
Medizinprodukte
EUDAMED, DMIDS und UDI
Dokumente
EUDAMED
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611338/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611339/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611340/cd51ed011-snz5pz
mailto:anton@pharmadeutschland.de
mailto:wollersen@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611341/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611341/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611341/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611341/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611304/cd51ed011-snz5pz
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611304/cd51ed011-snz5pz
und Apothekengesetzes wurde dem Bundesrat zur
Zustimmung zugeleitet (Drucksache 547/24 vom 8.
November 2024).
Es sollen im TAMG Regelungen zur Erfassung von antibiotisch wirksamen
Arzneimitteln bei den bisher nicht erfassten, der Lebensmittelgewinnung
dienenden Tierarten sowie bei Hunden und Katzen und bei als Pelztieren
gehaltenen Füchsen und Nerzen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur EU-
einheitlichen Antibiotikadatenerfassung nach Art. 57 der Verordnung (EU)
2019/6 eingeführt werden. Die neuen Regelungen dienen der Verbesserung der
Datengrundlage, um Tendenzen festzustellen und mögliche Risikofaktoren
auszumachen und tragen so zur Fortentwicklung der Maßnahmen zur
umsichtigen Verwendung von antibiotischen Wirkstoffen bei. Dies ist für die
Bekämpfung des Problems von antibiotischen Resistenzen von zentraler
Bedeutung. Der Nutzen der Regelungen besteht u.a. in der Gewinnung einer
Datengrundlage für künftige gesetzgeberische Maßnahmen zur weiteren
Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika sowie der Eindämmung von
antibiotikaresistenten Erregern in der Tierhaltung.
Zusammenfassend sieht der Gesetzentwurf folgende Punkte vor:
Kontakt
Lena Müllen, MHMM Andrea Schmitz
Aufnahme neuer Vorschriften für die tierärztliche
Antibiotikadatenerfassung gemäß VO (EU) 2019/6 bei Schafen, Ziegen,
Gänsen, Enten sowie weiteren lebensmittelliefernden Tieren (sog. „Stufe
2“) und bei als Pelztieren gehaltenen Nerzen und Füchsen (sog. „Stufe 3“)
Anpassung bestehender Vorschriften des TAMG bzgl. der tierärztlichen
Antibiotikadatenerfassung bei Hunden und Katzen an das EU-Datenformat
(sog. „vorgezogene Stufe 3“)
neue Vorschriften, die den Versand von Tierarzneimitteln durch
Tierärztinnen und Tierärzten an Tierhalterinnen und Tierhalter der von
ihnen behandelten Tiere betreffen.
Änderung der Rechtsgrundlage für den Erlass einer künftigen
Tierarzneimittelpreisverordnung
Änderung des Apothekengesetzes
https://links.pharmadeutschland.de/c/101611304/cd51ed011-snz5pz
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30.03.2026
Datei
Ausgabe 138/2024
03. Dezember 2024
Persönliches Exemplar für Pharma Deutschland Presse
Inhaltsverzeichnis
Arzneimittelsicherheit
EMA informiert über Veröffentlichungstermine von
PRAC-Empfehlungen zu Sicherheitssignalen
Monatlich hält das Pharmacovigilance Risk Assessment Committee
(PRAC) bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) seine Sitzung
ab, in welcher auch Sicherheitssignale diskutiert werden. Die erwarteten
Veröffentlichungstermine der PRAC-Empfehlungen für das Jahr 2025
wurden veröffentlicht.
Arzneimittelversorgung
EU-HTA: Treffen der Koordinierungsgruppe zur
Umsetzung der Verordnung (EU) 2021/2282
Die Europäische Kommission informierte über die 11. Tagung der
Koordinierungsgruppe am 28. November 2024. Unter Beteiligung der
Vorsitzenden der Subgruppen wurden weitere Schritte im Rahmen der
Umsetzung der Verordnung (EU) 2021/2282 (EU-HTA) diskutiert und
beschlossen.
Arzneimittelzulassung
BfArM: 540. Bekanntmachung über die Zulassung von
Arzneimitteln sowie anderer Amtshandlungen
Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger informiert über Zulassungen
und Registrierungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) im März 2024 erteilt wurden, sowie über weitere
regulatorische Vorgänge.
Arzneimittelzulassung
BfArM: Informationsveranstaltung zum Wirkbetrieb von
drei weiteren Fachanwendungen in PharmNet.Bund
Bei einer Informationsveranstaltung am 9. Dezember 2024 wird das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) drei neue
Fachanwendungen mit den jeweiligen Besonderheiten vorstellen.
Anmeldungen sind bis zum 6. Dezember 2024 möglich.
Arzneimittelzulassung
EMA: Kommentierungsfrist des Konzeptpapiers zur
Entwicklung einer Guideline zum Nachweis der
Therapeutischen Äquivalenz von Nasalia verlängert
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat ein Konzeptpapier zur
Entwicklung einer Leitlinie zum Nachweis der Therapeutischen
Äquivalenz für Nasalia veröffentlicht. Die Möglichkeit der Kommentierung
wurde nun bis zum 31. Januar 2025 verlängert.
Chemikalien
Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz aufgrund
der Amtschefskonferenz am 21. November 2024 zu
PFAS und REACH
Am 21. November fand die Wirtschaftsministerkonferenz aufgrund der
Amtschefskonferenz in Berlin statt. Unter Punkt 3.2 und 3.3 standen
PFAS und REACH auf der Tagesordnung.
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565817/cd51ed011-snxbof
Medizinprodukte
EPSCO-Meeting: „Notwendige Reformen der
Verordnungen über Medizinprodukte und In-vitro-
Diagnostika“
Am 2. und 3. Dezember 2024 findet die Sitzung der EU-
Gesundheitsminister in Brüssel unter dem ungarischen Vorsitz statt. Auf
der Tagesordnung steht auch das Thema „Notwendige Reformen der
Verordnungen über Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika“.
Medizinprodukte
Team-NB-Position zum regulatorischen Rahmen für den
Medizinprodukte-Sektor
Team-NB hat am 30. November 2024 eine Position zum regulatorischen
Rahmen für den Medizinprodukte-Sektor veröffentlicht.
Arzneimittelsicherheit
EMA informiert über
Veröffentlichungstermine von
PRAC-Empfehlungen zu
Sicherheitssignalen
Monatlich hält das Pharmacovigilance Risk
Assessment Committee (PRAC) bei der
Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) seine
Sitzung ab, in welcher auch Sicherheitssignale
diskutiert werden. Die erwarteten
Veröffentlichungstermine der PRAC-
Empfehlungen für das Jahr 2025 wurden
veröffentlicht.
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565818/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565818/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565818/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565818/cd51ed011-snxbof
Wenn der PRAC eine Aktualisierung der Produktinformationen empfohlen
hat, wird von den Zulassungsinhabern erwartet, dass sie die beantragte
Änderung gemäß dem in der PRAC-Empfehlung angegebenen Zeitplan
einreichen. Dieser Zeitrahmen wird ab dem Datum der Veröffentlichung
der PRAC-Empfehlung berechnet.
Die voraussichtlichen Veröffentlichungstermine finden Sie unten. Das
tatsächliche Datum der Veröffentlichung ist immer auf der EMA-Website
direkt unter dem veröffentlichten Dokument angegeben. Dieser Zeitplan
wird eventuell geändert.
PRAC dates Expected publication dates of
PRAC recommendations on
safety signals
25-28 November 2024 7 January 2025
13-16 January 2025 10 February 2025
10-13 February 2025 10 March 2025
10-13 March 2025 7 April 2025
7-10 April 2025 5 May 2025
5-8 May 2025 2 June 2025
2-5 June 2025 30 June 2025
7-10 July 2025 4 August 2025
1-4 September 2025 29 September 2025
29 September - 2 October
2025
27 October 2025
27-30 October 2025 24 November 2025
24-27 November 2025 6 January 2026
Das entsprechende Dokument der EMA mit allen Details finden Sie im
Mitgliederbereich unter dem Pfad
Themen
Arzneimittelsicherheit
Pharmakovigilanz EU
PRAC
Dokumente
Expected publication dates of PRAC recommendations
on safety signals
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565819/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565819/cd51ed011-snxbof
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Kontakt
Dr. Jens Illigen
illigen@pharmadeutschland.de
Arzneimittelversorgung
EU-HTA: Treffen der
Koordinierungsgruppe zur
Umsetzung der Verordnung (EU)
2021/2282
Die Europäische Kommission informierte über die
11. Tagung der Koordinierungsgruppe am 28.
November 2024. Unter Beteiligung der
Vorsitzenden der Subgruppen wurden weitere
Schritte im Rahmen der Umsetzung der
Verordnung (EU) 2021/2282 (EU-HTA) diskutiert
und beschlossen.
Am 11. Januar 2022 trat die Verordnung (EU) 2021/2282 über die
Bewertung von Gesundheitstechnologien (EU-HTA) in Kraft. Damit wird
ein europäischer Prozess zur klinischen Bewertung von Arzneimitteln und
bestimmten Medizinprodukten sowie die damit verbundene
wissenschaftliche Beratung etabliert. Bereits im Januar 2025 wird mit der
Bewertung von Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP) und
onkologischen Arzneimitteln begonnen.
Die Europäische Kommission informierte am Montag, den 2. Dezember
2024 in einem Kurzreport über das 11. Treffen der Koordinierungsgruppe
mailto:illigen@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565820/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565820/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565820/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565820/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565821/cd51ed011-snxbof
unter Beteiligung der Vorsitzenden und Co-Vorsitzenden der Subgruppen.
Die Koordinierungsgruppe unterstützt mit ihrer Arbeit die Europäische
Kommission bei der Umsetzung der o. g. Verordnung.
Bislang noch ausstehende Leitliniendokumente sowie das
Arbeitsprogramm 2025 wurden einstimmig durch die
Koordinierungsgruppe angenommen und die Veröffentlichung auf der
HTA-Webseite der Kommission angekündigt. Weiterhin wurde u.a. über
den geltenden Rechtsrahmen zum Schutz von wirtschaftlich sensiblen
und personenbezogen Daten diskutiert. Das Auswahlverfahren für
Medizinprodukte wird künftig durch die JCA-Untergruppe vorbereitet und
der HTACG vorgelegt.
Das nächste Treffen der HTACG findet am 28. Februar 2025 statt.
Pharma Deutschland wird die Entwicklungen weiterhin verfolgen und
zeitnah informieren.
Kontakt
Bernhard Liebenhoff
liebenhoff@pharmadeutschland.de
Arzneimittelzulassung
BfArM: 540. Bekanntmachung über
die Zulassung von Arzneimitteln
sowie anderer Amtshandlungen
Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger
informiert über Zulassungen und Registrierungen,
die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) im März 2024 erteilt
wurden, sowie über weitere regulatorische
Vorgänge.
mailto:liebenhoff@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565822/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565822/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565822/cd51ed011-snxbof
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
veröffentlichte im Bundesanzeiger vom 2. Dezember 2024, BAnz AT
02.12.2024 B6, die 540. Zulassungsbekanntmachung vom 27. September
2024. Gemäß § 34 AMG enthält sie Informationen über die Erteilung und
Verlängerung von Zulassungen bzw. Registrierungen, die Rücknahme,
den Widerruf, das Ruhen, das Erlöschen von Zulassungen,
Registrierungen und Bezeichnungsänderungen.
Die 540. Zulassungsbekanntmachung ist auf der Internetseite des
Bundesanzeiger-Verlags, Amtlicher Teil, unter dem Datum 2. Dezember
2024 zu finden.
Parallel finden Sie die 540. Zulassungsbekanntmachung im
Mitgliederbereich unter dem Pfad
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Die vorangegangenen Zulassungsbekanntmachungen sind ebenfalls in
der genannten Rubrik zu finden bzw. unterhalb dieses Artikels auf der
Webseite.
Kontakt
Stephanie Pick
pick@pharmadeutschland.de
Arzneimittelzulassung
Themen
Arzneimittelzulassung
BfArM/PEI
Zulassungsbekanntmachungen des BfArM
Dokumente
Zulassungsbekanntmachungen (BfArM) 2024
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565823/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565824/cd51ed011-snxbof
mailto:pick@pharmadeutschland.de
BfArM: Informationsveranstaltung
zum Wirkbetrieb von drei weiteren
Fachanwendungen in
PharmNet.Bund
Bei einer Informationsveranstaltung am 9.
Dezember 2024 wird das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) drei
neue Fachanwendungen mit den jeweiligen
Besonderheiten vorstellen. Anmeldungen sind bis
zum 6. Dezember 2024 möglich.
Wie das BfArM heute mitteilte, wird es bereits am Montag, den 9.
Dezember 2024 von 15:30 bis 16:30 Uhr im Rahmen einer Online-
Informationsveranstaltung drei neue Fachanwendungen vorstellen, die
bald in den Wirkbetrieb überführt werden sollen. Dabei handelt es sich um
die folgenden Fachwendungen:
Bei der Informationsveranstaltung werden die Fachanwendungen mit den
jeweiligen Besonderheiten vorgestellt.
Bis zum 6. Dezember 2024 können sich Interessierte online für die
Informationsveranstaltung anmelden.
Pharma Deutschland wird seine Mitglieder weiterhin zeitnah über die
Umsetzung des ALBVVG und den Ausbau der Fachanwendungen auf
PharmNet.Bund informieren.
Kontakt
Dr. Andreas Franken
Schriftlicher Verzicht nach §31 Absatz 1 Nummer 2 AMG
Verzicht auf die Einreichung eines Verlängerungsantrages nach
§31 Absatz 1 Nummer 3 AMG
Widerspruchsportal
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565825/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565825/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565825/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565825/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565826/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565826/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565827/cd51ed011-snxbof
franken@pharmadeutschland.de
Arzneimittelzulassung
EMA: Kommentierungsfrist des
Konzeptpapiers zur Entwicklung
einer Guideline zum Nachweis der
Therapeutischen Äquivalenz von
Nasalia verlängert
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat
ein Konzeptpapier zur Entwicklung einer Leitlinie
zum Nachweis der Therapeutischen Äquivalenz
für Nasalia veröffentlicht. Die Möglichkeit der
Kommentierung wurde nun bis zum 31. Januar
2025 verlängert.
Wie bereits im Pharma Deutschland aktuell 49/2024 vom 26. Juli 2024
berichtet, hat die EMA ein Konzeptpapier zur Entwicklung einer Leitlinie
zum Nachweis der Therapeutischen Äquivalenz für Nasalia veröffentlicht,
welches ursprünglich bis zum 31. Oktober 2024 kommentiert werden
konnte.
Die EMA hat die Kommentierungsfrist nun verlängert, so dass
Kommentare bis zum 31. Januar 2025 online über das EUSurvey-
Formular eingereicht werden können. Um unseren Mitgliedsfirmen die
Vorbereitung der Kommentierung zu erleichtern, finden Sie die pdf-
Version des Formulars nach wie vor in unserem Mitgliederbereich unter
dem Pfad
Themen
Arzneimittelzulassung
EMA/HMA
mailto:franken@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565828/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565828/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565828/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565828/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565828/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565829/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565830/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565830/cd51ed011-snxbof
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Kontakt
Dr. Birgit Ewert
ewert@pharmadeutschland.de
Stephanie Pick
pick@pharmadeutschland.de
Chemikalien
Beschluss der
Wirtschaftsministerkonferenz aufgrund
der Amtschefskonferenz am 21.
November 2024 zu PFAS und REACH
Am 21. November fand die
Wirtschaftsministerkonferenz aufgrund der
Amtschefskonferenz in Berlin statt. Unter Punkt 3.2
und 3.3 standen PFAS und REACH auf der
Tagesordnung.
Ende November 2024 erfolgte die Veröffentlichung der Beschlüsse der
Wirtschaftsministerkonferenz aufgrund der Amtschefskonferenz am 21.
November 2024 in Berlin. Unter Top 3.2 wurde die „Beschränkung per- und
polyfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) – eine Existenzbedrohung für Industrie
und Mittelstand“ behandelt. Hier wurde u.a. berichtet (insgesamt 12 Punkte):
Dokumente
Dokumente zur Kommentierung
EU Survey Form_Concept paper TE nasal products
mailto:ewert@pharmadeutschland.de
mailto:pick@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565831/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565831/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565831/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565831/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565817/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565832/cd51ed011-snxbof
Punkt 3: „Die Wirtschaftsministerkonferenz hält das geplante Pauschalverbot mit
Ausnahmen und Übergangsfristen für die mehr als 10.000 Einzelsubstanzen
umfassende Gruppe von PFAS mit sehr unterschiedlichen Eigenschaften für den
falschen Weg der Regulierung, da es nicht mit dem bisher in REACH geltenden
risikobasierten Ansatz vereinbar ist. Sie spricht sich für gezielte Beschränkungen
innerhalb von sachgerecht abgrenzbaren Untergruppen mit - 2 - vergleichbaren
Eigenschaften und einem relevanten Expositionsrisiko aus. Die Risikobewertung
muss dabei den jeweils möglichen Stand der Technik beim Umgang mit diesen
Stoffen berücksichtigen.“
Punkt 4: „Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet das BMWK, sich dafür
einzusetzen, dass nur Verwendungen beschränkt werden, die die Umwelt durch
direkte Exposition gefährden und bei denen auf PFAS verzichtet werden kann,
weil es schon Alternativen gibt. Dieses Vorgehen, das zuletzt bei „PFHxA“ und
PFHxA-verwandten Stoffen praktiziert wurde, sollte den aktuellen umfassenden
Beschränkungsvorschlag mit vielen zu definierenden Ausnahmen ersetzen.“
Unter Top 3.3 wurde der Punkt „EU-Chemikalienregulierung reformieren und auf
das Wesentliche fokussieren“ behandelt. Hier wurde u.a. berichtet (insgesamt 15
Punkte):
5. „Die Wirtschaftsministerkonferenz fordert, dass der bewährte risikobasierte
Ansatz erhalten bleibt. Der gefahrenbasierte Ansatz („Generic Approach to Risk
Management“, GRA) geht zu Lasten von wissenschaftlicher Risikobewertung,
chemischer Vielfalt, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Der GRA will
Chemikalien aufgrund ihrer inhärenten Gefahreneigenschaften regulieren,
unabhängig davon, wie die Chemikalien verwendet werden, und unabhängig
davon, ob tatsächlich ein Risiko besteht. Die Wirtschaftsministerkonferenz
erinnert daran, dass das Vorsorgeprinzip allein nicht als Begründung für
Chemikalienverbote reicht. Auch sehr giftige oder - 3 - krebserregende
Substanzen können sicher verwendet werden, wenn es nicht zur Exposition
kommt, d. h. Menschen nicht in Kontakt mit diesen Chemikalien kommen, und
eine Freisetzung in die Umwelt ausgeschlossen ist.“
9. „Die Wirtschaftsministerkonferenz fordert, dass bereits im Rahmen des –
gefahrenbasierten – CLP-Einstufungsverfahrens von Chemikalien ein
Überprüfungsverfahren angestoßen wird, um ungewollte automatische
Rechtsfolgen in nachgeschalteten Regelwerken zu verhindern (CLP:
„Classification, - 4 - Labelling and Packaging“). Undifferenzierte Bezugnahmen
anderer Regelwerke können die Verwendung von Stoffen erschweren oder
verhindern, wenn sie Verweise auf die CLP-Gefahreigenschaften einer
Chemikalie ohne Risikobetrachtung und ohne Berücksichtigung der
Expositionsroute enthalten. Ist für einen Stoff oder ein Gemisch bereits ein
ausreichendes Risikomanagement etabliert, müssen im Rahmen der
Verhältnismäßigkeit Ausnahmen geschaffen werden, die eine Eliminierung von
Produktgruppen oder Produktionsprozessen verhindern.“
Hintergrund:
Die WMK ist ein wichtiges Instrument der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit
der Länder untereinander. Neben dem gegenseitigen Informations- und
Erfahrungsaustausch dient sie dem Zweck, gemeinsames politisches Handeln im
eigenen Bereich oder gegenüber dem Bund in Beschlüssen festzuschreiben.
Ziel der WMK ist es weiter, diejenigen wirtschaftspolitischen Themen zu erörtern
und einer Lösung zuzuführen, die im Verhältnis der Länder untereinander
und/oder im Verhältnis der Länder zum Bund besonders aktuell sind. Die
Konferenz befasst sich nicht nur mit wirtschaftspolitischen Fragen, sondern
behandelt auch Themen aus anderen Zuständigkeitsbereichen, wenn sie einen
wichtigen wirtschaftspolitischen Bezug haben.
Die jeweiligen Beschlüsse entfalten nur Bindungswirkung, wenn sie einstimmig
gefasst werden. Mehrheitlich gefasste Beschlüsse geben nur die
Mehrheitsmeinung der Konferenz wieder.
An den Wirtschaftsministerkonferenzen nimmt der Bundesminister für Wirtschaft
und Klimaschutz als Gast teil. Er ist nicht stimmberechtigt; seine
Themenwünsche zur Tagesordnung der WMK werden jedoch berücksichtigt.
Für ihre Vorbereitung stützt sich die WMK vor allem auf die Konferenz der
Amtschefs/Amtschefinnen der Wirtschaftsressorts der Länder (ACK). Dieser
arbeiten eine Anzahl von Länderarbeitskreisen (zum Beispiel für Energie,
Umwelt, Berufliche Bildung) und Bund-Länder-Ausschüsse zu. Die ACK findet
zweimal jährlich statt.
Kontakt
Dr. Heike Wollersen
wollersen@pharmadeutschland.de
Dr. Daniela Allhenn
allhenn@pharmadeutschland.de
Medizinprodukte
EPSCO-Meeting: „Notwendige
Reformen der Verordnungen über
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565833/cd51ed011-snxbof
mailto:wollersen@pharmadeutschland.de
mailto:allhenn@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565834/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565834/cd51ed011-snxbof
Medizinprodukte und In-vitro-
Diagnostika“
Am 2. und 3. Dezember 2024 findet die Sitzung der
EU-Gesundheitsminister in Brüssel unter dem
ungarischen Vorsitz statt. Auf der Tagesordnung steht
auch das Thema „Notwendige Reformen der
Verordnungen über Medizinprodukte und In-vitro-
Diagnostika“.
Unter dem Tagesordnungspunkt 18 a) wird insbesondere das „Gemeinsame
Papier von Kroatien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Luxemburg,
Rumänien, Malta und Slowenien über notwendige Reformen in der MDR und
IVDR: Prioritäten / Hauptpunkte“ diskutiert. Es heißt in dem Papier, dass die
MDR und die IVDR einen ehrgeizigen Rahmen zur Gewährleistung der
Produktsicherheit in der gesamten Europäischen Union bilden. Der
Umsetzungsprozess sei nach wie vor eine anspruchsvolle Aufgabe, die zu einer
Reihe von Verschiebungen des Inkrafttretens und verschobenen
Übergangsbestimmungen geführt hat. Bei der jüngsten
Gesetzgebungsmaßnahme im Jahr 2024 wurden die IVDR-Übergangszeiten
verlängert und bei der MDR/IVDR wichtige Bestimmungen über EUDAMED und
ein Meldesystem für die Unterbrechung oder Einstellung der Versorgung des
Marktes eingeführt. Diese Maßnahmen hätten dazu beigetragen die „Last“ der
Umsetzung zu verteilen. Mit dem neuen Mandat der Europäischen Kommission
haben die EU-Institutionen die Chance, einen umfassenderen und feiner
abgestimmten legislativen Reformprozess einzuleiten. Kroatien, Finnland,
Frankreich, Deutschland, Irland, Luxemburg, Rumänien, Malta und Slowenien
möchten die folgenden fünf Schlüsselelemente einer solchen Reform der MDR
und IVDR vorschlagen:
Verringerung der administrativen Verpflichtungen der Beteiligten:
Es ist erforderlich den bürokratischen Aufwand so weit wie nötig zu
reduzieren und gleichzeitig die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.
Die Berichterstattung, Meldepflichten, Validierungsaufgaben und
Unstimmigkeiten im Konformitätsbewertungsprozess sollten überprüft
werden, um unnötige Formalitäten zu vermeiden.
Zentralisierung der Systemverwaltungsfunktionen bei der EMA
Es wird die Einrichtung eines MDCG-Sekretariats bei der EMA, das die
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565834/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565834/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565835/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565836/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565836/cd51ed011-snxbof
Die EPSCO-Sitzung kann im Nachgang auf der Webseite des Rates der
Europäischen Union angeschaut werden.
Kontakt
praktische Anwendung und die technische Koordinierung des Systems,
die Entwicklung von MDCG-Leitlinien innerhalb eines angemessenen
Zeitrahmens und die Übertragung bestimmter Verwaltungsaufgaben an
die EMA unterstützt, wie dies bereits für die Expertengremien geschehen
ist, gefordert.
Vorhersehbare und ausgewogene Zertifizierungsverfahren
Im Interesse eines frühzeitigen Zugangs zu innovativen Medizinprodukten
und mit Blick auf die globale Wettbewerbsfähigkeit sollen angemessen,
transparente und vorhersehbare Fristen für die Zertifizierung
(einschließlich Stop-the-clock-Optionen) eingeführt werden.
Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an Medizinprodukte
für bestimmte Patientengruppen
Die Zertifizierung der Produkte, die für bestimmte Patientengruppen
gedacht sind, muss im Rahmen des MDR- und IVDR-Systems an die
spezifischen Bedürfnisse dieser Produktgruppen angepasst werden.
Dadurch wird eine unnötige Belastung für die Entwicklung neuer
Medizinprodukte vermieden und die Beibehaltung von Produkten auf dem
Markt gewährleistet. Eine zentralisierte Einrichtung, z. B. die EMA, könnte
mit der Festlegung von Produktgruppen, der Beratung und der
Überwachung beauftragt werden, um die Ziele der Konformitätsbewertung
und der Überwachung nach dem Inverkehrbringen bzw. der klinischen
Weiterverfolgung zu erreichen.
Sicherstellung eines besonderen Weges für Innovationen
Spezielle Lösungen für Technologien, die die als bahnbrechend gelten
oder die einen ungedeckten klinischen Bedarf decken, sollten mit der
wissenschaftlichen und beratenden Unterstützung der EMA und der
Expertengremien festgelegt werden.
Zusammenfassend sind die Unterzeichner der Meinung, dass eine
stärkere Beteiligung der EMA auf integrierte und strukturierte Weise im
Bereich der Medizinprodukte/IVD für eine bessere Umsetzung des
Rechtsrahmens von Vorteil wäre. In diesem Prozess müssen
Überschneidungen von Arbeitsabläufen vermieden werden. Die
bevorstehende Folgenabschätzung für eine MDR/IVDR-Reform bietet ein
geeignetes Forum für diese gemeinsamen Bemühungen.
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565837/cd51ed011-snxbof
Dr. Heike Wollersen
wollersen@pharmadeutschland.de
Marie Anton
anton@pharmadeutschland.de
Medizinprodukte
Team-NB-Position zum
regulatorischen Rahmen für den
Medizinprodukte-Sektor
Team-NB hat am 30. November 2024 eine Position
zum regulatorischen Rahmen für den
Medizinprodukte-Sektor veröffentlicht.
Die Position von Team-NB lässt sich wie folgt zusammenfassen: Benannte
Stellen sind Schlüsselakteure für den Medizinproduktesektor und zielen darauf
ab, die allgemeine Effizienz der Prozesse durch eine stärkere Harmonisierung
unter den Mitgliedern, eine Vereinfachung, die den Risiken angemessen ist,
eine Verbesserung der Governance dank des Verhaltenskodex, den sie sich
selbst auferlegen, und die Überwachung möglicher Beschwerden und
schließlich eine Erhöhung der Transparenz.
Die Position von Team-NB kann wie folgt unterteilt werden:
Die Position finden Sie im Mitgliederbereich unter dem Pfad
Zugang zur Gesundheit dank der Benannten Stellen;
Vorschläge zur Verbesserung des Zugangs zum Gesundheitswesen;
Harmonisierung der Benennung/Überwachung der Benannten Stellen.
Themen
Medizinprodukte
Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung
mailto:wollersen@pharmadeutschland.de
mailto:anton@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565838/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565838/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565838/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565839/cd51ed011-snxbof
https://links.pharmadeutschland.de/c/101565840/cd51ed011-snxbof
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Kontakt
Marie Anton
anton@pharmadeutschland.de
Dr. Heike Wollersen
wollersen@pharmadeutschland.de
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https://links.pharmadeutschland.de/c/101565846/cd51ed011-snxbof
30.03.2026
Datei
Ausgabe 137/2024
02. Dezember 2024
Persönliches Exemplar für Pharma Deutschland Presse
Inhaltsverzeichnis
Selbstmedikation
Pharma Deutschland: für eine Apotheke mit Zukunft –
vor Ort und digital
Die Vor-Ort-Apotheken stehen vor großen Herausforderungen. Die
Patienten und Kunden erwarten, ihre Apotheke auch digital zu erreichen.
Damit sind aber auch Chancen verbunden. Pharma Deutschland
unterstützt die Vor-Ort-Apotheken, diese Chancen wahrzunehmen.
Arzneimittelversorgung
G-BA: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur
Änderung der Anlage VIIa AM-RL – Aktualisierung
November 2024
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat über das
Stellungnahmeverfahren zur Aktualisierung der Anlage VIIa der
Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) informiert.
Arzneimittelversorgung
G-BA: Veröffentlichung von Dossierbewertungen
Im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung hat der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) Dossierbewertungen zu dem Wirkstoff
Durvalumab, Olaparib, Faricimab, Insulin icodec, Risankizumab,
Aztreonam/Avibactam, und rADAMTS13 veröffentlicht.
Arzneimittelversorgung
IQWiG: Leitliniensynopse für die Aktualisierung des DMP
Diabetes Mellitus Typ 2 veröffentlicht
Mit der Veröffentlichung des Berichtes zur Leitlinienrecherche hat das
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
das Stellungnahmeverfahren eröffnet.
Arzneimittelzulassung
EMA: Entwurf einer Guideline zur Datenqualität von
Real-World-Data auf Basis des Rahmenwerkes für
Datenqualität des CHMP
Mit dem Fokus auf Real-World-Data (RWD) und unerwünschten
Arzneimittelwirkungen möchte die Europäische Arzneimittel-Agentur
(EMA) gemeinsam mit interessierten Fachkreisen die Konzepte des
Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP)-Rahmenwerks
für Datenqualität nutzen und praktische Empfehlungen für die Bewertung
der Datenqualität dieser Daten geben. Ein erster Entwurf dieser
Empfehlungen wurde zur Kommentierung veröffentlicht.
Arzneimittelzulassung
EMA und CMDh: Update des Dokumentes zu genutzten
Abkürzungen
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat ihr gemeinsames
Dokument mit der Koordinierungsgruppe für das Verfahren der
gegenseitigen Anerkennung und das dezentrale Verfahren (CMDh) zu
genutzten Abkürzungen in den wissenschaftlichen Ausschüssen und in
CMDh Dokumenten bzw. im Rahmen regulatorischer Aktivitäten der EMA
aktualisiert.
Daten & Statistiken
GKV-Arzneimittelindex: Entwicklung bis Oktober 2024
Der Arzneimittelindex der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
„Preisentwicklung auf dem Arzneimittelmarkt bis Oktober 2024“ wurde
veröffentlicht.
Digitalisierung
Umsetzung NIS-2-Richtlinie: EU leitet
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein
Die EU-Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren u.a. gegen
Deutschland eingeleitet, weil es die NIS2-Richtlinie und andere Kritis-
Vorgaben nicht fristgerecht umgesetzt hat.
Medizinprodukte
Team NB-Pressemitteilung: Ergebnisse der MDR-
Schulung zur Technischen Dokumentation
Team NB hat am 26. November 2024 eine Pressemitteilung über die
Schulung für Hersteller zur Technischen Dokumentation nach der
Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) auf seiner
Website veröffentlicht.
Chiffreanzeigen
Chiffreanzeige 16-137-2024
In Zeiten von DSA & DSGVO: Pharma-Zielgruppen datenschutzkonform
und gezielt erreichen
Pharma Deutschland in den Medien
Antibiotikaresistenzen: Hausärzte sind gefordert
univadis Online am 29.11.2024
Cosima Bauer, Geschäftsführerin des Forschungs- und Beratungsinstituts
May und Bauer, forderte bei einer Infoveranstaltung von Pharma
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520219/cd51ed011-snvgpb
Deutschland zum Europäischen Antibiotikatag Schnelltests für
Hausarztpraxen und Apotheken.
Selbstmedikation
Pharma Deutschland: für eine
Apotheke mit Zukunft – vor Ort und
digital
Die Vor-Ort-Apotheken stehen vor großen
Herausforderungen. Die Patienten und Kunden
erwarten, ihre Apotheke auch digital zu erreichen.
Damit sind aber auch Chancen verbunden. Pharma
Deutschland unterstützt die Vor-Ort-Apotheken, diese
Chancen wahrzunehmen.
Das E-Rezept ist seit einem Jahr Teil der Regelversorgung. Mit der Einführung
des sog. Card-Link-Verfahrens stärkt sich zunehmend die Position von
Versandapotheken. Sie nutzen in einem rasanten Tempo und sehr prominent die
Möglichkeiten, die sich durch die geänderte Gesetzgebung eröffnet haben.
Gleichzeitig drängen neue Akteure auf den Markt. Das alles wirkt sich
unmittelbar auf die Vor-Ort-Apotheken aus. Menschen, die einmal die einfache
Einlösung eines E-Rezepts per App erlebt haben, bleiben – mit Ausnahme akuter
Versorgungsfälle – häufig bei diesem Modell. Insbesondere die vielen Menschen
mit chronischen Erkrankungen, deren Rezeptbedarf in aller Regel absehbar ist,
könnten so der kompetenten Beratung in den Apotheken vor Ort dauerhaft
verloren gehen.
Wenn die Vor-Ort-Apotheken auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleiben möchten,
sollten sie ihren Patienten und Kunden dort begegnen, wo sie sich bewegen –
per Smartphone im Internet. Was die digitale Erreichbarkeit betrifft, haben die
Apothekenkunden eine klare Erwartungshaltung.
Vor diesem Hintergrund unterstützt Pharma Deutschland auf Initiative seines
Ausschusses „Markt und Selbstmedikation" die Vor-Ort-Apotheken mit einem
Informationstext und einem Appell an die Apotheken, die damit verbundenen
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520220/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520220/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520220/cd51ed011-snvgpb
Chancen zu nutzen. Denn jeder Kundenkontakt bietet Potenzial, um den
Mehrwert der digitalen Angebote der Vor-Ort-Apotheke hervorzuheben. So kann
selbst aus einer anfänglichen Herausforderung, wie z. B. der notwendigen
Bestellung eines Arzneimittels, ein positiver Impuls werden.
Die persönliche Beratung und der Mehrwert einer Vor-Ort-Apotheke sind seit
jeher ein Erfolgsfaktor. Jetzt gilt es, die Chance zu nutzen, diesen Mehrwert auch
digital erlebbar zu machen.
Sie finden den Informationstext im Mitgliederbereich unter dem Pfad
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
So kann jedes Mitgliedsunternehmen diesen Text im firmeneigenen Layout via
Außendienst oder im Rahmen seiner digitalen Kommunikation zur Ansprache
gegenüber den Apotheken verwenden.
Kontakt
Lutz Boden
boden@pharmadeutschland.de
Dr. Maria Verheesen
verheesen@pharmadeutschland.de
Arzneimittelversorgung
G-BA: Einleitung eines
Stellungnahmeverfahrens zur
Themen
Selbstmedikation
Allgemeine Information
Dokumente
Informationsunterlagen zur digitalen Erreichbarkeit der
Apotheken vor Ort
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520221/cd51ed011-snvgpb
mailto:boden@pharmadeutschland.de
mailto:verheesen@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520222/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520222/cd51ed011-snvgpb
Änderung der Anlage VIIa AM-RL –
Aktualisierung November 2024
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat
über das Stellungnahmeverfahren zur
Aktualisierung der Anlage VIIa der Arzneimittel-
Richtlinie (AM-RL) informiert.
Zum Wirkstoff „Aflibercept“ sollen in der Zeile zum
Original-/Referenzarzneimittel „Eylea“ die Biosimilars „Ahzantive“ und
„Baiama“ ergänzt werden.
Zum Wirkstoff „Denosumab“ ist vorgesehen, in der Zeile zum
Original-/Referenzarzneimittel „Prolia“ das Biosimilar „Obodence“ und in
der der Zeile zum Original-/Referenzarzneimittel „Xgeva“ das Biosimilars
„Xbryk“ jeweils entsprechend der alphabetischen Reihenfolge einzufügen.
Für Änderungen, die die Aktualisierung der Anlage VIIa betreffen, ist eine
verkürzte Stellungnahmefrist von nur zwei Wochen vorgesehen:
Im Rahmen des Stellungnahmerechts besteht nach § 92 Absatz 3a SGB
V bis zum 16. Dezember 2024 Gelegenheit zur Abgabe einer
Stellungnahme. Später eingegangene Stellungnahmen werden nicht
mehr berücksichtigt. Die Stellungnahme zum Richtlinienentwurf ist
entsprechend durch Literatur (z. B. relevante Studien) zu begründen. Die
zitierte Literatur ist obligat im Volltext inklusive einem standardisierten und
vollständigen Literatur- bzw. Anlagenverzeichnis der Stellungnahme
beizufügen unter Nutzung des Begleitblattes „Literaturverzeichnis“. Es
wird darauf verwiesen, dass nur Literatur, die im Volltext vorliegt,
berücksichtigt werden kann. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt man
sich einverstanden, dass diese in den Tragenden Gründen bzw. in der
Zusammenfassenden Dokumentation wiedergegeben werden kann.
Diese Dokumente werden jeweils mit Abschluss der Beratungen im
Gemeinsamen Bundesausschuss erstellt und in der Regel der
Öffentlichkeit via Internet zugänglich gemacht.
Stellungnahmen einschließlich Literatur sowie Literatur- bzw.
Anlagenverzeichnis sind in elektronischer Form (z. B. per CD/DVD oder
per E-Mail) als Word-Datei bzw. die Literatur als PDF-Dateien zu richten
an:
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520222/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520222/cd51ed011-snvgpb
Gemeinsamer Bundesausschuss
Unterausschuss Arzneimittel
Gutenbergstraße 13
10587 Berlin
E-Mail: Biosimilars@g-ba.de
Betreffzeile: Stellungnahmeverfahren Anlage VIIa, Aktualisierung
September 2024
Die vollständigen Unterlagen zum Stellungnahmeverfahren mit
Literaturverzeichnisvorlage finden Sie im Mitgliederbereich unter dem
Pfad
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Stellungnahme über Pharma
Deutschland einzureichen. In diesem Fall werden interessierte
Mitgliedsunternehmen gebeten, sich urlaubsbedingt bereits bis zum 10.
Dezember 2024 an Frau Petra ten Haaf
(tenhaaf@pharmadeutschland.de) zu wenden.
Kontakt
Petra ten Haaf
tenhaaf@pharmadeutschland.de
Arzneimittelversorgung
G-BA: Veröffentlichung von
Dossierbewertungen
Themen
Arzneimittelversorgung
Arzneimittel-Richtlinie
Biologika und Biosimilars (Anlage VIIa der AM-RL)
Dokumente
Stellungnahmeverfahren Aktualisierung November 2024
mailto:Biosimilars@g-ba.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520223/cd51ed011-snvgpb
mailto:tenhaaf@pharmadeutschland.de
mailto:tenhaaf@pharmadeutschland.de
mailto:tenhaaf@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520224/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520224/cd51ed011-snvgpb
Im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung hat der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
Dossierbewertungen zu dem Wirkstoff
Durvalumab, Olaparib, Faricimab, Insulin icodec,
Risankizumab, Aztreonam/Avibactam, und
rADAMTS13 veröffentlicht.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Dossierbewertungen des
Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
zur Frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V sowie entsprechende
Entwürfe der Benennung der Arzneimittel gem. § 35a Absatz 3 Satz 4
SGB V mit neuen Wirkstoffen, die in einer Kombinationstherapie mit dem
Wirkstoff eingesetzt werden können veröffentlicht. Die
Bewertungsverfahren wurden am 1. September 2024 gestartet. Gemäß §
13 VerfO des G-BA besteht die Möglichkeit der schriftlichen
Stellungnahme bis zum 23. Dezember 2024. Hierzu wird auf die
Informationen zum Stellungnahmeverfahren auf der Webseite des G-BA
verwiesen.
Bewertung des IQWiG
Durvalumab (neues Anwendungsgebiet)
Anwendungsgebiet:
primär fortgeschrittenes oder rezidiviertes Endometriumkarzinom,
Erstlinientherapie, Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel;
Erhaltungstherapie
IQWiG-Bewertung:
Zusatznutzen nicht belegt
Für die Bewertung des Zusatznutzens von Durvalumab im o. g.
Anwendungsgebiet legt der Hersteller Ergebnisse der 3-armigen RCT
DUO-E zum Vergleich von Placebo + Carboplatin + Paclitaxel, gefolgt von
Placebo (Arm A), Durvalumab + Carboplatin + Paclitaxel, gefolgt von
einer Erhaltungstherapie mit Durvalumab + Placebo (Arm B), Durvalumab
+ Carboplatin + Paclitaxel, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit
Durvalumab + Olaparib (Arm C) vor. Da aus Sicht des IQWiG die
zweckmäßige Vergleichstherapie (zVT) in keinem der Behandlugsarme
umgesetzt sei, sei ein Zusatznutzen nicht belegt. Über den Zusatznutzen
beschließt der G-BA voraussichtlich Mitte Februar 2025.
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520225/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520226/cd51ed011-snvgpb
Durvalumab (neues Anwendungsgebiet)
Anwendungsgebiet:
primär fortgeschrittenes oder rezidiviertes Endometriumkarzinom,
Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel; Erhaltungstherapie,
Kombination mit Olaparib
IQWiG-Bewertung:
Patientinnen Gruppe A (s.u.): Anhaltspunkt, beträchtlich
Patientinnen Gruppe B (s.u.): Anhaltspunkt, geringerer Nutzen
Für die Bewertung des Zusatznutzens von Durvalumab im o. g.
Anwendungsgebiet legt der Hersteller Ergebnisse der 3-armigen RCT
DUO-E zum Vergleich von Placebo + Carboplatin + Paclitaxel, gefolgt von
Placebo (Arm A), Durvalumab + Carboplatin + Paclitaxel, gefolgt von
einer Erhaltungstherapie mit Durvalumab + Placebo (Arm B), Durvalumab
+ Carboplatin + Paclitaxel, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit
Durvalumab + Olaparib (Arm C) vor.
In der Gesamtschau zeigten sich positive und negative Effekte. Für das
Gesamtüberleben beziehe sich der beobachtete Effekt auf den gesamten
Beobachtungszeitraum. Für die Endpunkte der Kategorien Morbidität,
gesundheitsbezogene Lebensqualität und Nebenwirkungen bezögen sie
sich hingegen ausschließlich auf den verkürzten Zeitraum (je nach
Endpunkt bis zur 2. Krankheitsprogression, bis zum Beginn der 1.
Folgetherapie bzw. zum Behandlungsende [zuzüglich maximal 90 Tage]).
Das Merkmal Krankheitsstatus zu Baseline stelle für verschiedene
Endpunkte einen Effektmodifikator dar. Daher unterscheidet das IQWiG in
folgende Patientengruppen:
A. Patienten mit einer neu diagnostizierten Erkrankung
B. Patientinnen mit rezidivierender Erkrankung
Für Patientinnen der Gruppe A zeige sich auf der Seite der positiven
Effekte in der Kategorie Mortalität ein Anhaltspunkt für einen erheblichen
Zusatznutzen. Demgegenüber stünden auf der negativen Seite bei den
nicht schwerwiegenden / nicht schweren Symptomen /
Folgekomplikationen Anhaltspunkte für einen geringeren Nutzen bei den
Endpunkten Appetitverlust, Verstopfung, Geschmacksveränderung mit
dem Ausmaß beträchtlich bzw. gering. Zudem läge für Anämie (schwere
UEs) ein Anhaltspunkt für einen höheren Schaden mit dem Ausmaß
beträchtlich vor. Zusammenfassend ergibt sich für Patientinnen mit neu
diagnostizierter Erkrankung zu Studienbeginn ein Anhaltspunkt für einen
beträchtlichen Zusatznutzen.
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520227/cd51ed011-snvgpb
Für Patientinnen der Gruppe B zeige sich für den Endpunkt
Gesamtüberleben kein Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
Auf der negativen Seite stünden für diese Patientinnen bei den nicht
schwerwiegenden / nicht schweren Symptomen / Folgekomplikationen
beim Endpunkt Übelkeit und Erbrechen ein Anhaltspunkt für einen
geringeren Nutzen mit dem Ausmaß beträchtlich. Des Weiteren zeigten
sich bei den Endpunkten Appetitverlust, Verstopfung,
Geschmacksveränderung ebenfalls Anhaltspunkte für einen geringeren
Nutzen mit dem Ausmaß beträchtlich bzw. gering. Zudem läge für Anämie
(schwere UEs) ein Anhaltspunkt für einen höheren Schaden mit dem
Ausmaß beträchtlich vor. Zusammenfassend ergebe sich für Patientinnen
mit rezidivierender Erkrankung zu Studienbeginn aufgrund der
vorliegenden negativen Effekte ein Anhaltspunkt für einen geringeren
Nutzen.
Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA voraussichtlich Mitte Februar
2025.
Olaparib (neues Anwendungsgebiet)
Anwendungsgebiet:
primär fortgeschrittenes oder rezidiviertes Endometriumkarzinom mit
pMMR, Kombination mit Durvalumab, Erhaltungstherapie
IQWiG-Bewertung:
Zusatznutzen nicht belegt
Für die Bewertung des Zusatznutzens von Olaparib im o. g.
Anwendungsgebiet legt der Hersteller Ergebnisse der 3-armigen RCT
DUO-E zum Vergleich von:
Placebo + Carboplatin + Paclitaxel, gefolgt von Placebo (Arm A),
Durvalumab + Carboplatin + Paclitaxel, gefolgt von einer
Erhaltungstherapie mit Durvalumab + Placebo (Arm B), Durvalumab +
Carboplatin + Paclitaxel, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit
Durvalumab + Olaparib (Arm C) vor.
Aus Sicht des IQWiG sei die Studie DUO-E für die Bewertung des
Zusatznutzens von Olaparib + Durvalumab in der Erhaltungstherapie
nicht geeignet. Dies sei dadurch begründet, dass die Studie DUO-E nicht
nur die Erhaltungstherapie mit Olaparib + Durvalumab oder Placebo,
sondern auch die Initialtherapie bestehend aus Durvalumab oder Placebo
in Kombination mit Carboplatin + Paclitaxel umfasst. Da keine geeigneten
Daten vorgelegen hätten, sei ein Zusatznutzen nicht belegt. Über den
Zusatznutzen beschließt der G-BA voraussichtlich Mitte Februar 2025.
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520228/cd51ed011-snvgpb
Faricimab (neues Anwendungsgebiet)
Anwendungsgebiet:
Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses
IQWiG-Bewertung:
Zusatznutzen nicht belegt
Für die Bewertung des Zusatznutzens von Faricimab im o. g.
Anwendungsgebiet legt der Hersteller in Übereinstimmung mit dem
IQWiG keine geeigneten Daten vor. Ein Zusatznutzen sieht das IQWiG
daher als nicht belegt. Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA
voraussichtlich Mitte Februar 2025.
Insulin icodec (neues Anwendungsgebiet)
Anwendungsgebiet:
Diabetes mellitus Typ 1
IQWiG-Bewertung:
Zusatznutzen nicht belegt
Für die Bewertung des Zusatznutzens von Insulin icodec im o. g.
Anwendungsgebiet legt der Hersteller Ergebnisse der RCT ONWARDS 6
zum Vergleich von Insulin icodec mit Insulin degludec, jeweils in
Kombination mit
Insulin aspart, mit einer randomisierten Behandlungsphase von 52
Wochen vor.
In der Gesamtschau zeige sich ein negativer Effekt für schwerwiegende
Hypoglykämien. Diesem stünden zwar keine positiven Effekte gegenüber,
jedoch zeige sich der negative Effekt mit geringem Ausmaß nicht in der
Operationalisierung der schweren Hypoglykämien, sondern
ausschließlich für die schwerwiegenden Hypoglykämien. Der Anteil an
Patientinnen und Patienten mit schweren Hypoglykämien läge –
besonders im Vergleichsarm – zwar etwas höher als bei den
schwerwiegenden Hypoglykämien, läge jedoch ebenfalls im niedrigen
einstelligen Prozentbereich. Insgesamt erscheine die Ableitung eines
geringeren Nutzens in der vorliegenden Datensituation nicht
gerechtfertigt. In Folge sei ein Zustutzen nicht belegt. Über den
Zusatznutzen beschließt der G-BA voraussichtlich Mitte Februar 2025.
Insulin icodec (neues Anwendungsgebiet)
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520229/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520230/cd51ed011-snvgpb
Anwendungsgebiet:
Diabetes mellitus Typ 2
IQWiG-Bewertung:
Zusatznutzen nicht belegt
Für die Bewertung des Zusatznutzens von Insulin icodec
unterscheidet das IQWiG gemäß Festlegung der zVT in folgende
Patientengruppen:
Nach Ansicht des IQWiG ist keine der vorgelegten Studien (ONWARDS
1, ONWARDS 4 und ONWARDS 5) geeignet einen Zustutzen gegenüber
der jeweiligen zVT ableiten zu können. Ein Zusatznutzen sei daher für
keine der o. g. Patientengruppen belegt. Über den Zusatznutzen
beschließt der G-BA voraussichtlich Mitte Februar 2025.
Risankizumab (neues Anwendungsgebiet)
Anwendungsgebiet:
Colitis ulcerosa, vorbehandelt
IQWiG-Bewertung:
Zusatznutzen nicht belegt
A. Insulin-naive Erwachsene mit Diabetes mellitus Typ 2 ohne
manifeste kardiovaskuläre Erkrankung, die mit ihrer bisherigen
medikamentösen Therapie bestehend aus mindestens 2
blutzuckersenkenden Arzneimitteln zusätzlich zu Diät und
Bewegung keine ausreichende Blutzuckerkontrolle erreicht haben,
und für die eine Indikation für eine Insulintherapie besteht
B. Insulin-naive Erwachsene mit Diabetes mellitus Typ 2 mit
manifester kardiovaskulärer Erkrankung, die mit ihrer bisherigen
medikamentösen Therapie bestehend aus mindestens 2
blutzuckersenkenden Arzneimitteln zusätzlich zu Diät und
Bewegung keine ausreichende Blutzuckerkontrolle erreicht haben,
und für die eine Indikation für eine Insulintherapie besteht
C. Insulin-erfahrene Erwachsene mit Diabetes mellitus Typ 2 ohne
manifeste kardiovaskuläre Erkrankung, die mit ihrem bisherigen
Insulinregime zusätzlich zu Diät und Bewegung keine ausreichende
Blutzuckerkontrolle erreicht haben.
D. Insulin-erfahrene Erwachsene mit Diabetes mellitus Typ 2 mit
manifester kardiovaskulärer Erkrankung, die mit ihrem bisherigen
Insulinregime zusätzlich zu Diät und Bewegung keine ausreichende
Blutzuckerkontrolle erreicht haben
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520231/cd51ed011-snvgpb
Für die Bewertung des Zusatznutzens von Risankizumab im o. g.
Anwendungsgebiet legt der Hersteller in Übereinstimmung mit dem
IQWiG keine geeigneten Daten vor. Ein Zusatznutzen sieht das IQWiG
daher als nicht belegt. Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA
voraussichtlich Mitte Februar 2025.
Aztreonam/Avibactam (Reserveantibiotikum)
Gemäß § 35a Abs. 1c SGB V gilt der Zusatznutzen eines
Reserveantibiotikums, für das der G-BA eine Freistellung von der
Verpflichtung zur Vorlage von Nachweisen zum medizinischen Nutzen
und zum medizinischen Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen
Vergleichstherapie beschlossen hat, als belegt.
Anwendungsgebiet:
Bakterielle Infektionen, mehrere Anwendungsgebiete
Die Bewertung der Therapiekosten und Patientenzahlen sind auf der
Webseite des G-BA veröffentlicht. Über den Zusatznutzen beschließt der
G-BA voraussichtlich Mitte Februar 2025.
G-BA Bewertung - Orphan Drugs
Für Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der
Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden gilt
der medizinische Zusatznutzen gemäß § 35a Absatz 1 Satz 11 1. Halbs.
SGB V durch die Zulassung als belegt.
rADAMTS13 (neuer Wirkstoff)
Anwendungsgebiet:
ADAMTS13-Mangel bei kongenitaler thrombotisch-thrombozytopenischer
Purpura (cTTP)
Die Nutzenbewertung von rADAMTS13im o. g. Anwendungsgebiet basiert
auf der Zulassungsstudie 281102. Die Nutzenbewertung ist auf der
Webseite des G-BA veröffentlicht. Über den Zusatznutzen beschließt der
G-BA voraussichtlich Mitte Dezember 2024.
Kontakt
Bernhard Liebenhoff
liebenhoff@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520232/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520233/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520234/cd51ed011-snvgpb
mailto:liebenhoff@pharmadeutschland.de
Arzneimittelversorgung
IQWiG: Leitliniensynopse für die
Aktualisierung des DMP Diabetes
Mellitus Typ 2 veröffentlicht
Mit der Veröffentlichung des Berichtes zur
Leitlinienrecherche hat das Institut für Qualität
und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(IQWiG) das Stellungnahmeverfahren eröffnet.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(IQWiG) informierte am Freitag, den 29. November 2024 im Rahmen des
IQWiG-Infodienst über die Veröffentlichung des Berichtsplans der
Leitliniensynopse zur Aktualisierung des Disease-Management-
Programms (DMP) Diabetes Mellitus Typ 2.
Interessierte Personen oder Institutionen sind aufgefordert ihre
Stellungnahme bis zum 3. Januar 2025 an das IQWiG zu richten. Der
Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hatte das IQWiG im Oktober
2024 mit einer Leitliniensynopse zur Aktualisierung des DMP Diabetes
Mellitus beauftragt.
Nach Fristablauf des Stellungnahmeverfahrens und mündlicher Anhörung
wird das IQWiG einen Vorbericht vorlegen. Der Vorbericht sowie ein
weiteres Stellungnahmeverfahren werden für das 2. Quartal 2025
erwartet.
Kontakt
Petra ten Haaf
tenhaaf@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520235/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520235/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520235/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520236/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520236/cd51ed011-snvgpb
mailto:tenhaaf@pharmadeutschland.de
Arzneimittelzulassung
EMA: Entwurf einer Guideline zur
Datenqualität von Real-World-Data
auf Basis des Rahmenwerkes für
Datenqualität des CHMP
Mit dem Fokus auf Real-World-Data (RWD) und
unerwünschten Arzneimittelwirkungen möchte die
Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)
gemeinsam mit interessierten Fachkreisen die
Konzepte des Committee for Medicinal Products for
Human Use (CHMP)-Rahmenwerks für
Datenqualität nutzen und praktische Empfehlungen
für die Bewertung der Datenqualität dieser Daten
geben. Ein erster Entwurf dieser Empfehlungen
wurde zur Kommentierung veröffentlicht.
Mit dem Titel „Draft of Data Quality Framework for EU medicines
regulation application to real-world data” hat die EMA einen ersten
Entwurf von Empfehlungen für die Anwendung des CHMP-Rahmenwerkes
zur Datenqualität im regulatorischen Umfeld veröffentlicht. Zu dem
Entwurf kann über eine Online Befragung bis zum 31. Januar 2025
Stellung genommen werden. Beide Dokumente sind auf der EMA-Seite zum
Data Quality Framework veröffentlicht.
Das CHMP-Rahmenwerk zur Datenqualität stammt aus dem Jahr 2022 und
wurde letztmalig 2023 überarbeitet. Das Rahmenwerk legt die Kriterien für
einen kohärenteren und standardisierten Ansatz für die Qualität von Daten
fest, die bei der Bewertung von Arzneimitteln und zur Unterstützung von
Nutzen-Risiko-Entscheidungen verwendet werden. Im Einzelnen erhält man:
Unterstützung bei der Identifizierung, Definition und
Weiterentwicklung von Verfahren zur Bewertung der Datenqualität und
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520237/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520237/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520237/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520237/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520238/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520238/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520239/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520239/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520240/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520241/cd51ed011-snvgpb
Das Rahmenwerk für die Datenqualität wurde gemeinsam von der EMA, den
Heads of Medicines Agencies (HMA) und der Joint Action Towards the
European Health Data Space (TEHDAS) erstellt.
Pharma Deutschland wird seine Mitglieder kontinuierlich über die weitere
Entwicklung zu Big Data und zur Nutzung von RWD/RWE unterrichten.
Kontakt
Dr. Andreas Franken
franken@pharmadeutschland.de
Dr. Birgit Ewert
ewert@pharmadeutschland.de
Stephanie Pick
pick@pharmadeutschland.de
Arzneimittelzulassung
EMA und CMDh: Update des
Dokumentes zu genutzten
Abkürzungen
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat
ihr gemeinsames Dokument mit der
Koordinierungsgruppe für das Verfahren der
gegenseitigen Anerkennung und das dezentrale
Empfehlungen für aktuelle und neuartige Datentypen;
Unterstützung von Pharmaunternehmen und anderen
Interessengruppen bei der Auswahl von Datenquellen für ihre Studien;
Unterstützung bei der Vetrauensbildung von Patienten und
medizinischem Fachpersonal in datengestützte regulatorische
Entscheidungen.
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520242/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520242/cd51ed011-snvgpb
mailto:franken@pharmadeutschland.de
mailto:ewert@pharmadeutschland.de
mailto:pick@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520243/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520243/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520243/cd51ed011-snvgpb
Verfahren (CMDh) zu genutzten Abkürzungen in
den wissenschaftlichen Ausschüssen und in
CMDh Dokumenten bzw. im Rahmen
regulatorischer Aktivitäten der EMA aktualisiert.
Auf der Webseite der EMA wurde ein aktualisiertes Dokument
(EMA/899164/2022 Rev. 2), welches zusammen mit der CMDh erstellt
wurde, zu genutzten Abkürzungen in den wissenschaftlichen
Ausschüssen und CMDh Dokumenten sowie im Zusammenhang mit den
regulatorischen Tätigkeiten der EMA publiziert.
Das Dokument kann auf der Webseite der EMA eingesehen werden.
Kontakt
Dr. Birgit Ewert
ewert@pharmadeutschland.de
Stephanie Pick
pick@pharmadeutschland.de
Daten & Statistiken
GKV-Arzneimittelindex: Entwicklung
bis Oktober 2024
Der Arzneimittelindex der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) „Preisentwicklung
auf dem Arzneimittelmarkt bis Oktober 2024“
wurde veröffentlicht.
Die aktuelle Ausgabe finden Sie im Mitgliederbereich unter dem Pfad
Themen
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520244/cd51ed011-snvgpb
mailto:ewert@pharmadeutschland.de
mailto:pick@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520245/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520245/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520246/cd51ed011-snvgpb
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Kontakt
Jan König
koenig@pharmadeutschland.de
Digitalisierung
Umsetzung NIS-2-Richtlinie: EU leitet
Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland ein
Die EU-Kommission hat
Vertragsverletzungsverfahren u.a. gegen
Deutschland eingeleitet, weil es die NIS2-Richtlinie
und andere Kritis-Vorgaben nicht fristgerecht
umgesetzt hat.
Wie bereits mehrfach berichtet (s. Pharma Deutschland aktuell
101/2024 vom 11. Oktober 2024) sollte durch das Gesetz zur Umsetzung der
NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des
Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-
Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) die Richtlinie (EU)
2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember
2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in
der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie
(EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-2-
Daten & Statistiken
GKV-Arzneimittelindex
Dokumente
GKV-Arzneimittelindex 2024
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https://links.pharmadeutschland.de/c/101520248/cd51ed011-snvgpb
https://links.pharmadeutschland.de/c/101520248/cd51ed011-snvgpb
Richtlinie) auf Bundesebene umgesetzt werden. Der Bundestag hatte sich am
11. Oktober 2024 in 1. Lesung mit dem Entwurf befasst und zur
federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Aufgrund des
Bruchs der Regierungskoalition wird dieses Gesetz voraussichtlich nicht mehr
in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Die Umsetzungsfrist 17.
Oktober 2924 ist bereits überschritten worden.
Nunmehr hat die EU-Kommission am 28. November 2024 die erste Stufe
eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland und 22 weitere EU-
Mitgliedsstaaten eingeleitet und die betreffenden Staaten aufgefordert, ihr
Informationen zum Stand der Umsetzung der NIS2 getauften neuen EU-
Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit mitzuteilen. In diesem
Zusammenhang wird noch einmal darauf hingewiesen, dass Pharma
Deutschland und die Verbände BPI, Pro Generika, PHAGRO und vfa ihren
Mitgliedern eine gemeinsame NIS-2-Handreichung zur Verfügung stellen (s.
Pharma Deutschland aktuell 124/2024 vom 13. November 2024).
Zeitgleich wurde gegen Deutschland und 24 weitere Mitgliedstaaten
Verletzungsverfahren wegen nicht erfolgter Umsetzung der Richtlinie (EU)
2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der
Richtlinie 2008/114/EG (CER-Richtlinie) (s. Pharma Deutschland aktuell
118/2024 vom 5. November 2024) eingeleitet. Das Gesetz zur Umsetzung der
CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen konnte aus
den gleichen Gründen nicht mehr verabschiedet werden. Auch hier hätte die
Umsetzung bis zum 17. Oktober 2024 erfolgen müssen.
Die betroffenen Staaten haben nun zwei Monate Zeit, um einschlägige
Gesetzesvorhaben abzuschließen und die Kommission darüber zu
informieren.
NIS2 hängt in der Legislative fest
Hierzulande hat die Bundesregierung mittlerweile zwar einschlägige Vorhaben
auf den Weg gebracht. Sie müssen beide aber noch durch den Bundestag und
den Bundesrat. Zum NIS2-Umsetzungsgesetz fand im Oktober die 1. Lesung
statt. Die zweite Richtlinie will die Exekutive mit dem Kritis-Dachgesetz in
nationales Recht gießen. Sie einigte sich erst Anfang November auf den
entsprechenden Regierungsentwurf. Nach dem Ampel-Aus ist die Zukunft der
Vorhaben ungewiss. Thorsten Frei, Vizechef der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, monierte jüngst beim Kritis-Dachgesetz, der Entwurf
enthalte "noch deutlich zu viele Fehler und Ungereimtheiten". Man könne ihn
nicht unterstützen. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz konterte in der
"Welt": "Dass die Union trotz krassester Bedrohungslagen und zahlreicher
Anschläge auf unsere kritischen Infrastrukturen in den vergangenen Monaten
aus parteitaktischen Überlegungen eine Fundamentalopposition einnimmt, ist
schlicht unverantwortlich."
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Kontakt
Andrea Schmitz
schmitz@pharmadeutschland.de
Dr. Karl Sydow
sydow@pharmadeutschland.de
Medizinprodukte
Team NB-Pressemitteilung:
Ergebnisse der MDR-Schulung zur
Technischen Dokumentation
Team NB hat am 26. November 2024 eine
Pressemitteilung über die Schulung für Hersteller zur
Technischen Dokumentation nach der Verordnung
(EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) auf
seiner Website veröffentlicht.
Team NB hat als Reaktion auf einige der Maßnahmen im Zusammenhang mit
den Benannten Stellen aus der MDCG-Leitlinie 2022-14 Schulungskurse für
Hersteller entwickelt und führte diese durch, um speziell kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) zu unterstützen, indem ihr Verständnis für die
gesetzlichen Anforderungen verbessert wird. Im Anschluss an diese
Schulungen sammelte das Team NB mit Hilfe eines Fragebogens einige Daten
über die Fortschritte der Hersteller bei der Umstellung auf die Verordnung (EU)
2017/745 über Medizinprodukte. Die Ergebnisse werden in der am 26.
November 2024 veröffentlichten Pressemitteilung vorgestellt.
Kontakt
Marie Anton
anton@pharmadeutschland.de
Dr. Heike Wollersen
wollersen@pharmadeutschland.de
mailto:schmitz@pharmadeutschland.de
mailto:sydow@pharmadeutschland.de
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30.03.2026
Datei
Ausgabe 129/2024
20. November 2024
Persönliches Exemplar für Pharma Deutschland Presse
Inhaltsverzeichnis
Pressemitteilung
GDNG verbessert Zugang zu Gesundheitsdaten:
Pharma Deutschland setzt sich für faire Bedingungen
und mehr Innovationen ein
Mit dem Gesundheitsdatennutzungs-gesetz (GDNG) wird ein neues
Kapitel in der Nutzung von Gesundheitsdaten in Deutschland
aufgeschlagen. „Pharmazeutische Unternehmen erhalten durch den
Zugang zu vielfältigen, aggregierten Daten – unter anderem von
Krankenkassen, Registern und weiteren Dateninhabern – neue
Möglichkeiten, innovative Therapien zu entwickeln.
Arzneimittelversorgung
BfArM aktualisiert erneut Dringlichkeitsliste nach § 129
Abs. 2b SGB V
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die
Dringlichkeitsliste nach § 129 Abs. 2b SGB V erneut mit Stand 18.
November 2024 aktualisiert. Apotheken können bei Verordnungen über
dort gelistete Arzneimittel erweiterte Substitutionsmöglichkeiten
wahrnehmen, um die Patientenversorgung zu gewährleisten.
Arzneimittelzulassung
EMA/SPOR: Informationsveranstaltung zur ergänzenden
Datenübermittlung in die PMS-Datenbank mit
besonderem Fokus auf Packungsgrößen, Hersteller und
damit verknüpfte Prozesse
Für die Anbindung der EU-Datenbank zu Lieferengpässen (ESMP)
benötigt die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zusätzliche
Informationen in der PMS-Datenbank (Product Management Services).
Dabei handelt es sich um Details zu den Packungsgrößen in den
Mitgliedsstaaten sowie Informationen zu den Herstellern und den mit
diesen verknüpften Prozessen. Die EMA führt eine Reihe von
Schulungsveranstaltungen für Zulassungsinhaber durch.
Chemikalien
Fortschrittsbericht zur Beschränkung von PFAS
veröffentlicht
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die Behörden
Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und Schwedens
haben einen aktualisierten Fortschrittsbericht über den Prozess zur
Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Europa
veröffentlicht.
Chemikalien
Verordnung zur Änderung der CLP-Verordnung
veröffentlicht
Am 20. November 2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/2865 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung,
Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen im Amtsblatt
der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Verordnung aktualisiert die
bestehenden EU-Rechtsvorschriften aus dem Jahr 2008.
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092283/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092284/cd51ed011-sn98o2
Europa & Internationales
ESMP – User guide für pharmazeutische Unternehmen
veröffentlicht
Die European Shortages Monitoring Platform (ESMP) soll es der
Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) ermöglichen, Angebot,
Nachfrage und Verfügbarkeit von Arzneimitteln zu überwachen und sie
kann ab dem 28. November 2024 genutzt werden. Daher hat die EMA
heute, am 20. November 2024, eine Schulung angeboten und einen User
Guide veröffentlicht
Medizinprodukte
Neue EU-Produkthaftungsrichtlinie
Die Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 23. Oktober 2024 über die Haftung für fehlerhafte Produkte
und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates ist am 18.
November 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht
worden. Medizinprodukte sind betroffen.
Medizinprodukte
Zusammenspiel zwischen der MDR/IVDR und der KI-
Verordnung: Entwurf eines Fragen- und
Antwortdokuments
Die Europäische Kommission hat einen Entwurf eines Fragen- und
Antwortdokuments zum Zusammenspiel zwischen der MDR/IVDR und
der KI-Verordnung erarbeitet. Eine Kommentierung ist bis zum 22.
November 2024 über Pharma Deutschland möglich.
Pharmazeutische Technologie
Künstliche Intelligenz: Aufzeichnung zum HMA/EMA
Multistakeholder-Workshop verfügbar
Am 5. November 2024 fand ein Multi-Stakeholder-Workshop der Heads of
Medicines Agencies (HMA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur
(EMA) zur Künstlichen Intelligenz (KI) statt. Die Aufzeichnung ist jetzt auf
der entsprechenden EMA-Webseite verfügbar.
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092285/cd51ed011-sn98o2
Pharma Deutschland in den Medien
Gegen Resistenzen & Engpässe: PoC-Tests in Apotheken und
Praxen
Apotheke adhoc Online am 19.11.2024 und in 43 weiteren Quellen
Im Rahmen des "Pharma Deutschland Antibiotikatags" lud Pharma
Deutschland Vertreter:innen von Herstellern, Krankenkassen und Politik
ein, um über Lösungen für die Krise zu diskutieren. "Ohne attraktive
Rahmenbedingungen für Forschung und Produktion bleibt die
Gesundheitsversorgung gefährdet. Deutschland hat die Chance, hier eine
Vorreiterrolle einzunehmen", erklärt auch Dr. Elmar Kroth,
stellvertretender Hauptgeschäftsführer von Pharma Deutschland.
Kritik an Kostenschätzung der EU-Abwasserrichtlinie
Pharmazeutische Zeitung online am 19.11.2024 und in 65 weiteren
Quellen
Der Verband Pharma Deutschland stellt die Kostenschätzungen des
Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) zur Einführung der vierten
Klärstufe im Rahmen der EU-Kommunalabwasser-Richtlinie (KARL)
infrage und fordert die Bundesregierung zu einem Dialog auf. »Die
aktuellen Prognosen des VKU verkennen die tatsächliche finanzielle
Belastung«, erklärt Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von
Pharma Deutschland.
Neue EU-Abwasserrichtlinie sorgt Pharmabranche
Ärzte Zeitung Onkologie und Hämatologie (Fachzeitschrift) vom
20.11.2024, S. 20
In einer gemeinsamen Mitteilung erklärten die Pharmaverbände (vfa, BPI,
Pharma Deutschland und ProGenerika), die Novelle bedeute eine
"unfaire Kostenverteilung" und provoziere "womöglich gravierende
Arzneimittel-Engpässe". Mit Zahlungsverpflichtungen zur Modernisierung
größerer Kläranlagen würden absehbar zwar alle Arzneimittelhersteller
konfrontiert. Doch angesichts ihres ohnehin schon unter Kostendruck
stehenden Geschäftsmodells dürften vor allem Generikaanbieter darunter
zu leiden haben.
(Print-Beitrag aus lizemzrechtlichen Gründen nicht hinterlegt)
„Krankheiten von Frauen werden zu spät erkannt“
Bild Online am 19.11.2024
Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin Pharma Deutschland,
plädierte dafür: „Wir haben eine Historie dazu, warum Frauen in Studien
eine Herausforderung sind. Lange wurden Frauen etwa aus Studien
ausgeschlossen, weil sie hätten schwanger werden können während der
Studie. Seit es Verhütungsmittel gibt, entwickelt sich die Forschung
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092286/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092286/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092287/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092288/cd51ed011-sn98o2
weiter. Aber jeder Körper ist anders.“ Der Trend gehe zu personalisierter
Medizin. „Da müssen wir auch hin.“
Pressemitteilung
GDNG verbessert Zugang zu
Gesundheitsdaten: Pharma Deutschland
setzt sich für faire Bedingungen und
mehr Innovationen ein
Mit dem Gesundheitsdatennutzungs-gesetz (GDNG) wird
ein neues Kapitel in der Nutzung von Gesundheitsdaten
in Deutschland aufgeschlagen. „Pharmazeutische
Unternehmen erhalten durch den Zugang zu vielfältigen,
aggregierten Daten – unter anderem von Krankenkassen,
Registern und weiteren Dateninhabern – neue
Möglichkeiten, innovative Therapien zu entwickeln.
Besonders im Bereich der AMNOG-Arzneimittel stehen wir vor einem grundlegenden
Wandel“, betont Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma
Deutschland, dem mitgliederstärksten Pharmaverband in Deutschland. Die frühe
Nutzenbewertung und Verhandlungen über Erstattungsbeträge werden sich durch die
neuen Datengrundlagen entscheidend weiterentwickeln.
Einheitliche Datengrundlagen als Schlüssel
Eine zentrale Erkenntnis der gestrigen Pharma Deutschland-Veranstaltung
„Zukunftsorientierte Datennutzung im AMNOG-Prozess“ mit Expertinnen und
Experten aus GKV-Spitzenverband, Wissenschaft und Industrie: Einheitliche und
qualitativ hochwertige Daten sind für den AMNOG-Prozess künftig entscheidend.
Pharma Deutschland hat dazu drei zentrale Ansätze formuliert:
Gleiche Datengrundlage für beide Verhandlungsparteien: Faire
Verhandlungen erfordern die gleiche Datenbasis für alle Beteiligten. „Eine
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https://links.pharmadeutschland.de/c/101092289/cd51ed011-sn98o2
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Chancen für eine patientenorientierte Gesundheitsversorgung
Pharma Deutschland sieht in den Neuerungen des GDNG eine große Chance für die
Förderung innovativer Therapien. „Unser Ziel ist es, den AMNOG-Prozess
zukunftsfähig zu gestalten und so die Versorgung der Patientinnen und Patienten
nachhaltig zu verbessern“, unterstreicht Brakmann.
Kontakt
Hannes Hönemann
hoenemann@pharmadeutschland.de
Aileen Wagefeld-Dalitz
wagefeld@pharmadeutschland.de
Arzneimittelversorgung
BfArM aktualisiert erneut
Dringlichkeitsliste nach § 129 Abs. 2b
SGB V
einseitige Datenhoheit des GKV-Spitzenverbandes würde das Gleichgewicht im
Verhandlungsprozess gefährden und ist daher nicht akzeptabel“, so Brakmann.
„Ein gleicher Zugang zu allen relevanten Datengrundlagen gewährleistet, dass
Entscheidungen auf einer gemeinsamen, objektiven Basis getroffen werden
können – zum Vorteil aller Beteiligten und letztlich der Patientinnen und
Patienten.“
Zügige Antragsbearbeitung beim Forschungsdatenzentrum: Für eine effektive
Nutzung der Daten ist aus Sicht des Verbandes eine schnelle und
unbürokratische Bearbeitung von Anträgen unerlässlich.
Akzeptanz von versorgungsnahen Daten: Daten aus der realen Versorgung
ergänzen klinische Studien und verbessern die Beurteilung des tatsächlichen
Nutzens von Arzneimitteln. Das erhöht die Datenqualität, unterstützt bei
Entscheidungen und fördert Innovationen. „Daten aus der realen Versorgung
sind ein wichtiger Baustein für die Bewertung neuer Therapien und müssen
stärker in die Nutzenbewertung integriert werden. Die Methodik, diese Daten zu
bewerten, muss sich mit den neuen Zugangsmöglichkeiten weiterentwickeln“,
so Brakmann weiter.
mailto:hoenemann@pharmadeutschland.de
mailto:wagefeld@pharmadeutschland.de
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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) hat die Dringlichkeitsliste
nach § 129 Abs. 2b SGB V erneut mit Stand 18.
November 2024 aktualisiert. Apotheken können bei
Verordnungen über dort gelistete Arzneimittel
erweiterte Substitutionsmöglichkeiten wahrnehmen,
um die Patientenversorgung zu gewährleisten.
Gemäß § 129 Absatz 2b SGB V veröffentlicht das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach Anhörung des
Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) eine Liste für Kinderarzneimittel,
die essenziellen Arzneimittel für die Pädiatrie enthält, die möglicherweise einer
angespannten Versorgungssituation unterliegen. Apotheken können bei
Nichtverfügbarkeit eines nach Maßgabe des Rahmenvertrags abzugebenden
Arzneimittels, das auf der Liste geführt wird, dieses gegen ein
wirkstoffgleiches in der Apotheke hergestelltes Arzneimittel, auch in einer
anderen Darreichungsform, oder gegen ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel
in einer anderen Darreichungsform ohne Rücksprache mit dem verordnenden
Arzt austauschen.
Die Liste wird in etwa 14-tägigem Rhythmus aktualisiert. Auch die nunmehr
aktualisierte Liste stellt das BfArM in einer aktualisierten Fassung bereit. Die
auf der BfArM-Webseite abgelegte CSV-Datei enthält alle aktuell
zugelassenen Fertigarzneimittel, die einen Wirkstoff in der aufgeführten
Darreichungsform der Dringlichkeitsliste aufweisen, unabhängig vom
Vermarktungsstatus. Sofern eine Pharmazentralnummer (PZN) vergeben ist,
ist auch diese angegeben. Ferner ist die Liste als pdf-Datei und eine
Änderungshistorie im Vergleich zur Version vom 15. Oktober 2024
veröffentlicht.
Kontakt
Andrea Schmitz
schmitz@pharmadeutschland.de
Lutz Boden
boden@pharmadeutschland.de
Vera Strecker
strecker@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092291/cd51ed011-sn98o2
mailto:schmitz@pharmadeutschland.de
mailto:boden@pharmadeutschland.de
mailto:strecker@pharmadeutschland.de
Arzneimittelzulassung
EMA/SPOR:
Informationsveranstaltung zur
ergänzenden Datenübermittlung in
die PMS-Datenbank mit
besonderem Fokus auf
Packungsgrößen, Hersteller und
damit verknüpfte Prozesse
Für die Anbindung der EU-Datenbank zu
Lieferengpässen (ESMP) benötigt die
Europäische Arzneimittelagentur (EMA)
zusätzliche Informationen in der PMS-Datenbank
(Product Management Services). Dabei handelt
es sich um Details zu den Packungsgrößen in den
Mitgliedsstaaten sowie Informationen zu den
Herstellern und den mit diesen verknüpften
Prozessen. Die EMA führt eine Reihe von
Schulungsveranstaltungen für Zulassungsinhaber
durch.
Die Implementierung der ISO-IDMP (Identification of Medicinal Products
Dictionary) Standards in Europa wird durch die EMA im Rahmen der
Etablierung des SPOR-Systems (Substance Products Organisations
Referentials) umgesetzt. SPOR dient als Datenquelle für die Umsetzung
verschiedener europäischer Verfahren, wie zum Beispiel den
webbasierten elektronischen Antragsformularen (PLM Portal eAF) oder
der kommenden Europäischen Datenbank zur Bekämpfung von
Lieferengpässen (ESMP – European Shortages Monitoring Platform), die
Informationen aus den nationalen Systemen vereinen soll.
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https://links.pharmadeutschland.de/c/101092296/cd51ed011-sn98o2
Nach dem Nur-Lese Zugriff für zentral zugelassene Produkte (CAPs) und
nicht zentral zugelassene Produkte (Non-CAPs), die über den Product
Management Service (PMS) sowohl über das Product User Interface
(PUI) als auch über das Application Programming Interface (API)
verfügbar sind, bereitet sich die EMA auf die nächste Phase vor. Im
Hinblick auf die bevorstehende Freigabe des Schreibzugriffs über das
PMS User Interface (PUI) für Non-CAPs veranstaltet die EMA
kommenden Montag, den 25. November 2024 ein öffentliches Webinar, in
dem erläutert wird, wie Informationen zu Herstellern und
Fertigungsbetrieben zur Unterstützung der European Shortages
Monitoring Platform (ESMP) bei der PMS PUI eingereicht werden sollten.
Das Webinar gibt auch einen Überblick über den gesamten Prozess
einschließlich der geplanten Zeitschienen.
Das Webinar „Submission of Manufacturers, Manufacturing Business
Operations (MBOs) and structured pack size data to Product
Management Service (PMS)“ wird online übertragen und findet am 25.
November 2024 von 10:00 bis 11:30 Uhr statt. Für das Webinar ist eine
Registrierung erforderlich. Auf der Veranstaltungsseite ist die Agenda
der Veranstaltung verfügbar.
Pharma Deutschland wird den Ausbau des SPOR-Systems durch die
EMA und die weitere Umsetzung der ISO-IDMP Standards in das SPOR-
System im Sinne seiner Mitglieder begleiten und fortlaufend über den
Sachstand berichten.
Kontakt
Dr. Andreas Franken
franken@pharmadeutschland.de
Chemikalien
Fortschrittsbericht zur Beschränkung
von PFAS veröffentlicht
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092297/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092298/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092299/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092299/cd51ed011-sn98o2
mailto:franken@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092300/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092300/cd51ed011-sn98o2
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die
Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande,
Norwegens und Schwedens haben einen aktualisierten
Fortschrittsbericht über den Prozess zur Beschränkung
von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in
Europa veröffentlicht.
Die fünf Behörden (Dossiereinreicher) und die wissenschaftlichen Ausschüsse
der ECHA für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC)
berücksichtigen mehr als 5 600 wissenschaftliche und technische Kommentare,
die von Dritten während der Konsultation im Jahr 2023 eingegangen sind.
Dieser Konsultationsbeitrag hilft den Einreichern des Dossiers, die Informationen
über PFAS schrittweise zu aktualisieren und zu verbessern. Sie haben auch dazu
beigetragen, Verwendungszwecke zu ermitteln, die im ursprünglichen Vorschlag
nicht ausdrücklich genannt wurden, und diese sollen in bestehende sektorale
Bewertungen aufgenommen oder bei Bedarf in neuen Sektoren
zusammengefasst werden. Beispiele hierfür sind Dichtungsanwendungen,
technische Textilien, Druckanwendungen und andere medizinische
Anwendungen, wie Verpackungen und Hilfsstoffe für Arzneimittel.
Im November 2024 haben die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die
Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und
Schwedens einen aktualisierten Fortschrittsbericht über den Prozess zur
Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Europa
veröffentlicht. Hier wird zusammengefasst, dass die Ausarbeitung der
Stellungnahme im Laufe des Jahres 2025 weiter voranschreiten wird und zu
einer Stellungnahme des Beirats und einem Entwurf einer Stellungnahme des
SEAC führen. Anschließend wird eine Konsultation zum Entwurf der
Stellungnahme des SEAC stattfinden. Dies wird allen interessierten Dritten die
Möglichkeit geben, relevante Informationen zu sozioökonomischen Aspekten zu
liefern, die in der endgültigen Stellungnahme des SEAC berücksichtigt werden
sollen. Die bisherigen Fortschritte bei der Beschränkung von PFAS wurden durch
die gemeinsamen und engagierten Bemühungen der ECHA und der
Dossiereinreicher ermöglicht, die sich auf die Unterstützung der Entwicklung
einer konsolidierten Stellungnahme des RAC und des SEAC konzentriert haben.
Ein weiteres Ergebnis dieses Prozesses ist, dass mehr über die Verwendung von
PFAS bekannt geworden ist, was dazu geführt hat, dass sich alle Beteiligten der
damit verbundenen Besorgnis bewusst geworden sind. In Zusammenarbeit mit
den Dossiereinreichern ist die ECHA bestrebt, der Europäischen Kommission so
bald wie möglich eine transparente, unabhängige und hochwertige
Stellungnahme des RAC und des SEAC vorzulegen. Die Europäische
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092283/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092283/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092283/cd51ed011-sn98o2
Kommission wird letztendlich in Absprache mit den EU-Mitgliedstaaten über die
Beschränkung entscheiden. Weitere Informationen und Fortschrittsberichte
finden sie auf der ECHA-Seite.
Hintergrund:
Wie bereits im BAH um Vier 75/2024 vom 17. April 2024 berichtet, werden die
ECHA-Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und für sozioökonomische
Analyse (SEAC) ihre Stellungnahmen erarbeiten. Das Dossier soll in mehreren
Sitzungen bewertet werden, wobei in den einzelnen Sitzungen jeweils mehrere
betroffene Bereiche diskutiert werden sollen. Nähere Details zu den
Sitzungsterminen und den angesprochenen Bereichen finden sich auf der
entsprechenden Webseite der ECHA. Diesbezüglich hatte Pharma Deutschland
bereits im BAH um Vier 52/2024 vom 13. März 2024 berichtet.
Wie bereits im Pharma Deutschland aktuell 24/2024 vom 21. Juni 2024
berichtet, gelangten RAC und SEAC jetzt zu vorläufigen Schlussfolgerungen
in ihren Juni-Sitzungen zu den folgenden Sektoren des EU-weiten Vorschlags zur
Beschränkung von PFAS: Verbrauchermischungen, Kosmetika und Skiwachs
(bereits in der Plenarsitzung im März 2024 diskutiert) und Metallbeschichtung
und Herstellung von Metallprodukten (Juni 2024). Darüber hinaus kam der RAC
zu einer vorläufigen Schlussfolgerung über den Geltungsbereich des Vorschlags
und die Gefahren von PFAS. Das Hauptproblem bei PFAS ist nach Ansicht des
Ausschusses ihre Persistenz, was bedeutet, dass PFAS sehr lange in der
Umwelt verbleiben können. Darüber hinaus können einige PFAS zusätzliche
Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit mit sich bringen. Der
RAC vertrat auch die Auffassung, dass der Ausschluss bestimmter PFAS aus
dem Geltungsbereich der Beschränkung aufgrund ihres potenziellen Abbaus in
der Umwelt nicht ausreichend begründet ist.
Die in den Sitzungen des RAC und des SEAC vereinbarten Schlussfolgerungen
sind vorläufig, bis die Ausschüsse die Bewertung des gesamten
Beschränkungsvorschlags (einschließlich aller Anwendungsbereiche)
abgeschlossen und ihre Stellungnahmen angenommen haben. Diese
Stellungnahmen werden dann der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Wie bereits im Pharma Deutschland aktuell 34/2024 vom 30. September 2024
berichtet, erörterten RAC und SEAC in ihren Septembersitzungen die folgenden
Sektoren des EU-weiten Vorschlags zur Beschränkung von Per- und
Polyfluoralkylstoffen (PFAS):
Textilien, Polstermöbel, Leder, Bekleidung, Teppiche (TULAC);
Materialien mit Lebensmittelkontakt und Verpackungen; und
Erdöl und Bergbau.
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092301/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092302/cd51ed011-sn98o2
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https://links.pharmadeutschland.de/c/101092304/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092305/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092306/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092307/cd51ed011-sn98o2
Die Ausschüsse haben ihre Bewertung des Erdöl- und Bergbausektors vorläufig
abgeschlossen. Die Diskussionen über die beiden anderen Sektoren werden in
den nächsten Sitzungen fortgesetzt. Der RAC kam überein, die Berechnung der
PFAS-Emissionen in den verschiedenen Sektoren zu überarbeiten, wobei der
Schwerpunkt auf der Abfallphase liegt, z. B. Emissionen aus der
Abfallbeseitigung und -verbrennung. Der überarbeitete Ansatz betont die
Notwendigkeit, zwischen PFAS-Partikel-Emissionen (fest) und solchen, die aus
Materialien auslaugen, zu unterscheiden. Diese Unterscheidung ist wichtig, da
die Bedenken im Zusammenhang mit Fluorpolymerpartikeln sich von denen
unterscheiden, die mit nichtpolymeren PFAS verbunden sind.
Die Ausschüsse gaben auch die Sektoren bekannt, die sie in den kommenden
Sitzungen bewerten werden. Im November werden sie zum ersten Mal
Bauprodukte diskutieren. Nach November stehen folgende Bereiche zur
Diskussion:
Die ECHA bemüht sich nach Kräften, die Erstellung der Stellungnahmen
voranzutreiben, nachdem die fünf nationalen Behörden den Vorschlag aktualisiert
haben. Die Stellungnahmen werden der Europäischen Kommission so bald wie
möglich übermittelt. In der öffentlichen Konsultationsphase waren 5642
Kommentare eingegangen (siehe BAH um Vier 213/2023 vom 2. November
2023), die sowohl umfangreiche Informationen zu den Verwendungen von PFAS
in der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) als auch Informationen
zur Eignung von Alternativen und zu den sozio-ökonomischen Auswirkungen der
vorgeschlagenen Beschränkung enthalten haben.
Die auf den Sitzungen des RAC und des SEAC vereinbarten Schlussfolgerungen
sind vorläufig, bis die Ausschüsse die Bewertung des gesamten
Beschränkungsvorschlags (einschließlich aller Verwendungsbereiche)
abgeschlossen und ihre Stellungnahmen angenommen haben. Diese
Stellungnahmen werden dann der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Pharma
Deutschland wird weiter berichten.
Kontakt
Dr. Heike Wollersen
wollersen@pharmadeutschland.de
Dr. Daniela Allhenn
allhenn@pharmadeutschland.de
Anwendungen von fluorierten Gasen;
Verkehr; und
Bauprodukte.
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mailto:wollersen@pharmadeutschland.de
mailto:allhenn@pharmadeutschland.de
Chemikalien
Verordnung zur Änderung der CLP-
Verordnung veröffentlicht
Am 20. November 2024 wurde die Verordnung (EU)
2024/2865 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 23. Oktober 2024 zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung,
Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und
Gemischen im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht. Diese Verordnung aktualisiert die
bestehenden EU-Rechtsvorschriften aus dem Jahr
2008.
Die Überarbeitung der Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und
Verpackung (CLP) ((EG) Nr. 1272/2008) ist Teil des europäischen Green Deals
zur Stärkung und Vereinfachung des Rechtsrahmens für Chemikalien, um eine
giftfreie Umwelt zu gewährleisten und zur Umsetzung der im Oktober 2020
verabschiedeten Chemikalienstrategie. Wie bereits im BAH um Vier 237/2023
am 6. Dezember 2023 berichtet, hatten der Rat und das Europäische Parlament
eine vorläufige Einigung über die Verordnung über die Einstufung,
Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP-Verordnung) erzielt.
Wie bereits im BAH um Vier 80/2024 am 24. April 2024 berichtet, hat das
Europäische Parlament am 23. April 2024 eine weitere vorläufige politische
Einigung mit den EU-Ländern über die Verordnung über die Einstufung,
Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP-Verordnung) erzielt.
Wie bereits im Pharma Deutschland aktuell 102/2024 am 14. Oktober 2024
berichtet, hat der Europäische Rat den Vorschlag über die Änderung der
Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von
chemischen Stoffen (CLP) am 14. Oktober 2024 angenommen. Dies war der
letzte Schritt des Entscheidungsverfahrens. Mit der CLP-Verordnung werden die
bestehenden EU-Rechtsvorschriften aus dem Jahr 2008 aktualisiert, die Regeln
für die Kennzeichnung chemischer Stoffe präzisiert und an verschiedene
Handelsformen (wie den Online-Handel oder den Verkauf von Großpackungen
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092309/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092309/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092284/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092284/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092310/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092311/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092312/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092313/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092313/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092314/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092315/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092315/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092316/cd51ed011-sn98o2
an Nachfüllstationen) angepasst. Die Verordnung fördert auch die
Kreislaufführung von chemischen Produkten, macht die Kennzeichnung
(einschließlich der digitalen Kennzeichnung) klarer und leichter lesbar und
gewährleistet ein höheres Schutzniveau gegen chemische Gefahren.
Nachdem der Rat am 14. Oktober 2024 zugestimmt hat, ist der Rechtsakt
angenommen worden.
Heute, am 20. November 2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/2865 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Änderung
der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und
Verpackung von Stoffen und Gemischen im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht. Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, d.h. am 10.
Dezember 2024.
Kontakt
Dr. Daniela Allhenn
allhenn@pharmadeutschland.de
Dr. Heike Wollersen
wollersen@pharmadeutschland.de
Europa & Internationales
ESMP – User guide für
pharmazeutische Unternehmen
veröffentlicht
Die European Shortages Monitoring Platform (ESMP)
soll es der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA)
ermöglichen, Angebot, Nachfrage und Verfügbarkeit
von Arzneimitteln zu überwachen und sie kann ab
dem 28. November 2024 genutzt werden. Daher hat
die EMA heute, am 20. November 2024, eine
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092284/cd51ed011-sn98o2
mailto:allhenn@pharmadeutschland.de
mailto:wollersen@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092317/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092317/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092317/cd51ed011-sn98o2
Schulung angeboten und einen User Guide
veröffentlicht
Die Plattform basiert auf der Verordnung (EU) 2022/123 („erweitertes EMA-
Mandat“) und betrifft drei Szenarien:
Im Hinblick auf die Meldung von Lieferengpässen zentral zugelassener
Arzneimittel unter normalen Umständen, haben Zulassungsinhaber ab dem 28.
November 2024 die Möglichkeit, die Plattform zu nutzen, um neue Engpässe
bei zentral zugelassenen Arzneimitteln (CAPs) zu melden. Alternativ können die
Zulassungsinhaber noch bis zum 2. Februar 2025, wenn die Plattform in vollem
Umfang verfügbar sein wird, über das reguläre Verfahren melden. Für
Engpässe, die der EMA vor diesem Übergangszeitraum (28. November 2024
bis 2. Februar 2025) gemeldet wurden, sollten die Zulassungsinhaber weiterhin
das reguläre Verfahren verwenden.
Die EMA empfiehlt den Zulassungsinhabern, sich mit der Plattform vertraut zu
machen, bevor deren Nutzung nach der Übergangsfrist obligatorisch wird. Vom
9. bis 13. Dezember wird es noch ein User Acceptance Testing geben.
Die ESMP-Schulung wurde aufgezeichnet. Diese Aufzeichnung ist auf der
Veranstaltungsseite verfügbar. Der User Guide enthält ausführliche Hinweise
und Anleitungen zu den verfahrenstechnischen und technischen Aspekten der
Meldeprozesse im Rahmen der elektronischen Einreichung und wird durch den
ESMP-Implementierungsleitfaden für Zulassungsinhaber ergänzt, der
ausführliche Informationen zu den technischen Spezifikationen, klärenden
Normale Umstände:
Meldung von Lieferengpässen zentral zugelassener Arzneimittel durch die
Zulassungsinhaber
Genaue Überwachung bestimmter Arzneimittel auf Ersuchen der
Medicine Shortages Steering Group (MSSG):
Betrifft eine hierfür von der MSSG erstellten spezifischen Liste von zentral
oder national zugelassener Arzneimittel. Die Berichtspflicht betrifft
Zulassungsinhaber und nationale Behörden.
Während eines Notfalls im Bereich der öffentlichen Gesundheit
oder eines Großereignisses:
Die EMA veröffentlicht eine Liste der kritischen Arzneimittel (zentral und
national zugelassen), die sie für jede einzelne Krise überwacht. Die
Berichtspflicht betrifft Zulassungsinhaber und nationale Behörden.
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092318/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092319/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092320/cd51ed011-sn98o2
Datensätzen und Datenelementen im Rahmen der Berichtspflichten gegenüber
der EMA enthält.
Kontakt
Andrea Schmitz
schmitz@pharmadeutschland.de
Dr. Andreas Franken
franken@pharmadeutschland.de
Anna Wehage
wehage@pharmadeutschland.de
Medizinprodukte
Neue EU-Produkthaftungsrichtlinie
Die Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024
über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur
Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates ist
am 18. November 2024 im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht worden.
Medizinprodukte sind betroffen.
Die Richtlinie 85/374/EWG des Rates enthält gemeinsame Vorschriften über
die Haftung für fehlerhafte Produkte mit dem Ziel, Unterschiede zwischen den
Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten zu beseitigen, die den Wettbewerb
verfälschen und den Warenverkehr im Binnenmarkt beeinträchtigen können.
Vor dem Hintergrund der Entwicklungen im Zusammenhang mit neuen
Technologien, einschließlich künstlicher Intelligenz (KI), neuer
Geschäftsmodelle der Kreislaufwirtschaft und neuer globaler Lieferketten, die
zu Inkonsistenzen und Rechtsunsicherheit, insbesondere in Bezug auf die
Bedeutung des Begriffs „Produkt“ geführt haben, sollte die Richtlinie
85/374/EWG überarbeitet werden. Angesichts des Umfangs der Änderungen,
die erforderlich wären, um die Wirksamkeit der Richtlinie 85/374/EWG zu
mailto:schmitz@pharmadeutschland.de
mailto:franken@pharmadeutschland.de
mailto:wehage@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092321/cd51ed011-sn98o2
erhalten und um Klarheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten, wurde
entschieden, die genannte Richtlinie aufzuheben und durch eine neue
Richtlinie zu ersetzen.
Die Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 23. Oktober 2024 über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur
Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates ist am 18. November 2024 im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und tritt am
zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen
Union, d.h. am 8. Dezember 2024 in Kraft. Gemäß Artikel 1 der Richtlinie (EU)
2024/2853 werden mit dieser Richtlinie gemeinsame Vorschriften über die
Haftung von Wirtschaftsakteuren für Schäden, die natürlichen Personen durch
fehlerhafte Produkte entstanden sind, und über den Ersatz derartiger Schäden
festgelegt. Ziel dieser Richtlinie ist es, zum reibungslosen Funktionieren des
Binnenmarkts beizutragen und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für
Verbraucher und andere natürliche Personen sicherzustellen. Diese Richtlinie
gilt gemäß Artikel 2 für Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr
gebracht oder in Betrieb genommen werden. Gemäß Artikel 22 setzen die
Mitgliedstaaten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die
erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 9. Dezember 2026
nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.
Kontakt
Marie Anton
anton@pharmadeutschland.de
Dr. Heike Wollersen
wollersen@pharmadeutschland.de
Medizinprodukte
Zusammenspiel zwischen der
MDR/IVDR und der KI-Verordnung:
Entwurf eines Fragen- und
Antwortdokuments
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092322/cd51ed011-sn98o2
mailto:anton@pharmadeutschland.de
mailto:wollersen@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092323/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092323/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092323/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092323/cd51ed011-sn98o2
Die Europäische Kommission hat einen Entwurf eines
Fragen- und Antwortdokuments zum Zusammenspiel
zwischen der MDR/IVDR und der KI-Verordnung
erarbeitet. Eine Kommentierung ist bis zum 22.
November 2024 über Pharma Deutschland möglich.
Die nächste Sitzung der New and Emerging Working Group der Europäischen
Kommission findet am 2. Dezember 2024 statt. Das Thema „Zusammenspiel
zwischen der MDR/IVDR und der KI-Verordnung“ wird gemeinsam mit einer
Unterarbeitsgruppe des KI-Ausschusses der Europäischen Kommission (AI
Board) besprochen. In Vorbereitung dieser Sitzung wurde ein Entwurf eines
Fragen- und Antwortdokuments zu diesem Thema veröffentlicht. Es enthält 46
Fragen und Antworten. Eine Kommentierung des Entwurfs ist über Pharma
Deutschland, Marie Anton (anton@pharmadeutschland.de) bis Freitag, den
22. November 2024, möglich.
Den Entwurf des Fragen- und Antwortdokuments sowie die Tabelle zur
Kommentierung finden Sie im Mitgliederbereich unter dem Pfad
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Kontakt
Marie Anton
anton@pharmadeutschland.de
Dr. Heike Wollersen
wollersen@pharmadeutschland.de
Themen
Medizinprodukte
Rechtliches
MDCG
Dokumente
MDCG 2025
mailto:anton@pharmadeutschland.de
mailto:anton@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092324/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092325/cd51ed011-sn98o2
https://links.pharmadeutschland.de/c/101092325/cd51ed011-sn98o2
mailto:anton@pharmadeutschland.de
mailto:wollersen@pharmadeutschland.de
Pharmazeutische Technologie
Künstliche Intelligenz:
Aufzeichnung zum HMA/EMA
Multistakeholder-Workshop
verfügbar
Am 5. November 2024 fand ein Multi-Stakeholder-
Workshop der Heads of Medicines Agencies
(HMA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur
(EMA) zur Künstlichen Intelligenz (KI) statt. Die
Aufzeichnung ist jetzt auf der entsprechenden
EMA-Webseite verfügbar.
Nach der Begrüßung startete der Workshop mit den neuesten KI-
Entwicklungen, die in interessanten Impulsvorträgen präsentiert wurden.
Darüber hinaus wurde das politische und gesetzliche Umfeld näher
beleuchtet und die Überarbeitung des KI-Reflexionspapiers thematisiert
und über die Auswirkungen diskutiert. Außerdem wurden die HMA/EMA-
Aktivitäten, die im Rahmen des mehrjährigen AI-Arbeitsplans angedacht
sind, vorgestellt. Des Weiteren wurden KI-Anwendungsfälle im
Lebenszyklus der Medizin vorgestellt und diskutiert.
Die Videoaufzeichnung der Veranstaltung ist jetzt auf der Webseite der
EMA verfügbar.
Kontakt
Dr. Daniela Allhenn
allhenn@pharmadeutschland.de
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30.03.2026
Datei
Ausgabe 128/2024
19. November 2024
Persönliches Exemplar für Pharma Deutschland Presse
Inhaltsverzeichnis
Pressemitteilung
Pharma Deutschland: Kostenprognosen des VKU zur
vierten Klärstufe der EU-Kommunalabwasser-Richtlinie
(KARL) unrealistisch
Pharma Deutschland stellt die Kostenschätzungen des Verbands
Kommunaler Unternehmen (VKU) zur Einführung der vierten Klärstufe im
Rahmen der EU-Kommunalabwasser-Richtlinie (KARL) infrage.
Pressemitteilung
Gesundheit in der Krise: Antibiotika-Engpässe und
Resistenzen erfordern europaweite Lösungen und
sichere Rahmenbedingungen
Pharma Deutschland betont die Notwendigkeit einer neuen
Wertschätzung für Antibiotika.
Arzneimittelzulassung
Erfolgreiche Pharma Deutschland-Veranstaltung zum
Europäischen Antibiotikatag
Pharma Deutschland veranstaltete am 18. November 2024 anlässlich des
alljährlichen Antibiotikatages eine wissenschaftlich-politische
Veranstaltung in Berlin. Fokusthemen der diesjährigen Veranstaltung
waren unter anderem die Produktionsrückverlagerung und
Standortstärkung der EU, eine nachhaltige Antibiotika-Versorgung sowie
der sachgerechte Einsatz von Antibiotika unter Verwendung präziser
diagnostischer Mittel.
Arzneimittelzulassung
BfArM: ATC-Code-Zuordnung in die Fachgebiete
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die
Zuordnung der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen (ATC)-
Klassifikation zu den Fachgebieten der Zulassungsabteilungen 2 bis 4
aktualisiert.
Arzneimittelzulassung
BfArM kündigt Webinar zum „Update zur Variation
Regulation“ an
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat
anlässlich der geänderten Variation Verordnung (EU) Nr. 1234/2008 durch
die delegierte Verordnung (EU) Nr. 2024/1701 ein Webinar angekündigt,
in dem über die wichtigsten Änderungen der Verordnung informiert
werden soll.
Arzneimittelzulassung
EMA: Aktualisierung der SAWP-Sitzungstermine und
Einreichefristen für unterschiedliche Verfahren
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat den allgemeinen
Kalender, in dem die Sitzungstermine der SAWP sowie die
Einreichefristen für unterschiedliche Verfahren für das Jahr 2025
abgebildet werden, aktualisiert.
Arzneimittelzulassung
Pharma Deutschland-Akademie-Seminar: Variations –
das System zur Änderung von Zulassungen
Am 11. Dezember 2024 veranstaltet die Pharma Deutschland-Akademie
das Seminar „Variations – das System zur Änderung von Zulassungen“.
Ziel des Seminars ist es, die theoretischen Grundlagen des Variation-
Systems aufzufrischen sowie die Umsetzung in der Praxis zu
demonstrieren. Hierbei werden auch einige Beispiele besprochen.
Chemikalien
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707
der Kommission vom 19. Dezember 2022 zur Änderung
der CLP-Verordnung
Am 20. April 2023 trat die delegierte Verordnung zur Einstufung,
Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP) in Kraft. Am 18.
November 2024 wurde die Berichtigung der Delegierten Verordnung
(EU) 2023/707 der Kommission vom 19. Dezember 2022 zur
Änderung der CLP-Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht.
Pflanzliche Arzneimittel
EuG: Verordnung (EU) 2021/468 mit der die Verwendung
bestimmter Hydroxyanthracen-Derivate (HAD) in
Lebensmitteln verboten wurden, ist nichtig
Das Europäische Gericht hat mit Urteil vom 13. November 2024
(Rechtssache T-302/21) entschieden, dass Art. 1 Nr. 1 erster, zweiter
und dritter Eintrag der Verordnung (EU) 2021/468 gegen Art. 8 Abs. 2
Buchst. a Ziff. i in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr.
1925/2006 verstößt, soweit es unabhängig von der betreffenden HAD-
Menge verboten wird, dass die HAD „Aloe-Emodin“ und „Emodin“ sowie
Zubereitungen, in denen diese Stoffe enthalten sind, und Zubereitungen
aus Blättern von Aloe-Arten, die HAD enthalten, Lebensmitteln zugesetzt
oder bei der Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden.
Dementsprechend wurden Art. 1 Nr. 1 erster, zweiter und dritter Eintrag
sowie Nr. 2 der Verordnung (EU) 2021/468 für nichtig erklärt.
Selbstmedikation
Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht:
Einladung und Tagesordnung zur 90. Sitzung
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047728/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047728/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047728/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047729/cd51ed011-sn7dys
veröffentlicht
Die Tagesordnung der 90. Sitzung des Sachverständigenausschusses für
Verschreibungspflicht (SVA) am 21. Januar 2025 liegt vor.
Pharma Deutschland in den Medien
Gegen Antibiotika-Verschwendung: Tests in Apotheken und Praxen
Ärzte Zeitung Online am 18.11.2024
Die Pipeline für neue Antibiotika ist leer. Umso wichtiger ist es, mit den
vorhandenen sorgsam umzugehen. Pharma Deutschland schlägt vor,
Tests in Praxen und Apotheken zum Standard zu machen. Die Forschung
an neuen Antibiotika liegt weltweit danieder, "die Pipeline ist relativ leer",
sagte Dr. Elmar Kroth, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des
Branchenverbands Pharma Deutschland, auf einer Pressekonferenz in
Berlin.
(nur für registrierte Abonnenten)
Antibiotika-Fehlgebrauch vermeiden - auch Apotheken könnten
helfen
DAZ.online am 18.11.2024 und in 1 weiteren Quelle
Anlässlich des Europäischen Antibiotikatags macht Pharma Deutschland
auf die Herausforderungen aufmerksam, die mit diesen lebenswichtigen
Arzneimitteln zusammenhängen, etwa die zunehmenden Resistenzen,
die auch eine Folge der häufig nicht sachgerechten Anwendung sind.
Unter anderem Apotheken sollen helfen, dies zu ändern.
Potenzmittel im Internet - hilft ein OTC-Switch?
Apotheke adhoc Online am 18.11.2024
Um den illegalen Kauf unattraktiver zu machen, schlägt Dr. Elmar Kroth,
stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes Pharma
Deutschland, einen OTC-Switch von PDE-5-Hemmern vor. Dies würde
nicht nur den illegalen Markt eindämmen, sondern auch die
Beratungskompetenz der Apotheken stärken.
Scharfe Warnung vor dem Klärwerk-Kosten-Schock
Welt Bundesausgabe, Die (Tageszeitung) vom 19.11.2024, S. 9 und in 28
weiteren Quellen
Der geplante Umbau von Klärwerken in Deutschland könnte deutlich
teurer werden als bisher angenommen. Davor warnt der Verband Pharma
Deutschland und stützt sich dabei auf eine Analyse der
Kostenkalkulationen früherer Projekte. "Unser Realitätscheck macht
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047730/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047730/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047731/cd51ed011-sn7dys
einmal mehr deutlich, dass sich noch niemand ernsthaft mit den
tatsächlichen Kosten für eine vierte Klärstufe in Deutschland beschäftigt
hat", sagte Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma
Deutschland.
(Print-Beitrag aus lizenzrechtlichen Gründen nicht hinterlegt)
„Tsunami an Engpässen“ – Die eindringliche Warnung vor dem
Klärwerk-Kosten-Schock
Welt online vom 18.11.2024
Der geplante Umbau von Klärwerken in Deutschland könnte deutlich
teurer werden als bisher angenommen. Davor warnt der Verband Pharma
Deutschland und stützt sich dabei auf eine Analyse der
Kostenkalkulationen früherer Projekte, die WELT vorliegt.
Millionen Tote durch Antibiotika-Resistenzen weltweit
Stuttgarter Nachrichten, Fern (Tageszeitung) vom 19.11.2024, S. 14 und
in 38 weiteren Quellen
Der Pharmaverband "Pharma Deutschland" schlägt Alarm: Es gibt zu
wenig Forschung, zu wenig neue Medikamente und eine zu große
Abhängigkeit von China. Elmar Kroth, stellvertretender
Hauptgeschäftsführer von Pharma Deutschland, fordert "dringend neue
Anreize zur Entwicklung neuer Antibiotika" und wirksame Wege, um die
Ausprägung von Resilienzen zu vermeiden.
(Print-Beitrag aus lizenzrechtlichen Gründen nicht hinterlegt)
Pressemitteilung
Pharma Deutschland: Kostenprognosen
des VKU zur vierten Klärstufe der EU-
Kommunalabwasser-Richtlinie (KARL)
unrealistisch
Pharma Deutschland stellt die Kostenschätzungen des
Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) zur
Einführung der vierten Klärstufe im Rahmen der EU-
Kommunalabwasser-Richtlinie (KARL) infrage.
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047732/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047732/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047733/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047733/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047733/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047733/cd51ed011-sn7dys
Eine aktuelle Analyse von Pharma Deutschland zeigt, dass die in der VKU-Studie
(Herstellerverantwortung: Was kostet die Pflicht zur vierten Reinigungsstufe?)
prognostizierten Bau- und Betriebskosten deutlich unter den tatsächlich
veranschlagten Kosten liegen. Dazu hat Pharma Deutschland die Annahmen der
VKU-Studie zu den Aufbau-, Bau- und Betriebskosten mit öffentlichen Daten von 25
zwischen 2018 und 2024 geplanten sowie bereits gebauten Klärwerksprojekten
verglichen.
„Die aktuellen Prognosen des VKU verkennen die tatsächliche finanzielle Belastung“,
erklärt Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland. „Die
Bundesregierung muss die Kosten der vierten Klärstufe realistisch bewerten, um
nachhaltige Entscheidungen zu treffen.“
Realitätscheck deckt erhebliche Diskrepanzen auf
Für den Bau und Betrieb der vierten Klärstufe kalkuliert die VKU-Studie eine
Gesamtkostenspanne von 0,40 Euro bis 2,60 Euro pro Kubikmeter Abwasser,
abhängig von der jeweiligen Klärwerksgröße. Die von Pharma Deutschland
untersuchten Klärwerksprojekte unterschiedlicher Größe wiesen dagegen bereits für
den Bau Kostenspannen von 2,02–3,91 Euro pro Kubikmeter Abwasser auf.
Auch bei den Gesamtbaukosten klafft eine Lücke: Während der VKU von 4 Milliarden
Euro für 570 Klärwerke ausgeht, liegen die Hochrechnungen auf Basis realer
Projektkosten bei 10,5 Milliarden Euro. Dies entspricht mehr als dem Doppelten der
VKU-Prognose.
Bundesregierung muss in den Dialog mit der Pharmaindustrie treten
„Der Realitätscheck unterstreicht, dass die Umsetzung der vierten Klärstufe und
damit verbundene Folgen für die Pharmaindustrie bisher massiv von der
Bundesregierung unterschätzt werden“, so Brakmann. Pharma Deutschland fordert
daher die künftige Bundesregierung auf, bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie
in den Dialog mit der Pharmaindustrie zu treten. „Um nachhaltigen Schaden für die
Industrie, den Pharmastandort Deutschland und die Versorgungssicherheit mit
lebensnotwendigen Arzneimitteln abzuwenden, muss die Bundesregierung die
Bedenken der Industrie ernst nehmen. Wir stehen für einen konstruktiven Dialog
bereit“, so Brakmann.
Hintergrund:
Die EU-Kommunalabwasser-Richtlinie (KARL) wurde im Oktober 2022 von der
Europäischen Kommission überarbeitet und am 5. November 2024 vom Rat der EU
final bestätigt. Die neue Richtlinie führt eine vierte Klärstufe zur Entfernung von
Mikroschadstoffen ein und verpflichtet erstmalig bestimmte Branchen zur
Kostenübernahme gemäß dem Verursacherprinzip (erweiterte
Herstellerverantwortung). Nun müssen die Mitgliedstaaten die Vorgaben in nationales
Recht umsetzen. Die Hersteller von Humanpharmazeutika und Kosmetika werden
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047734/cd51ed011-sn7dys
dabei verpflichtet, mindestens 80 Prozent der Kosten zum Aufbau der vierten
Klärstufe zu tragen. Pharma Deutschland kritisiert diesen Schritt in einer
gemeinsamen Pressemitteilung mit den anderen Branchenverbänden.
Sie finden die Liste der von Pharma Deutschland untersuchten Klärwerksprojekte
ebenso als pdf-Dokument unterhalb dieser Pressemeldung.
Kontakt
Hannes Hönemann
hoenemann@pharmadeutschland.de
Aileen Wagefeld-Dalitz
wagefeld@pharmadeutschland.de
Pressemitteilung
Gesundheit in der Krise: Antibiotika-
Engpässe und Resistenzen erfordern
europaweite Lösungen und sichere
Rahmenbedingungen
Pharma Deutschland betont die Notwendigkeit einer
neuen Wertschätzung für Antibiotika.
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047735/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047735/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047736/cd51ed011-sn7dys
mailto:hoenemann@pharmadeutschland.de
mailto:wagefeld@pharmadeutschland.de
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https://links.pharmadeutschland.de/c/101047737/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047737/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047737/cd51ed011-sn7dys
vlnr.: Dr. Elmar Kroth, Cosima Bauer, Thomas Weigold, Johannes Bauernfeind, Dr. Georg Kippels,
Thomas Heil
Antibiotika gehören zu den bedeutendsten Errungenschaften der modernen Medizin.
Doch ihre derzeitige Ausgangssituation in Deutschland ist bedroht. Lieferengpässe
und die rasante Zunahme antibiotikaresistenter Bakterien gefährden die
Gesundheitsversorgung weltweit. Anlässlich des Europäischen Antibiotikatags lud
Pharma Deutschland am 18. November im Rahmen des Pharma Deutschland
Antibiotikatags zu einem Pressegespräch. Ziel war es auf diese drängenden
Herausforderungen aufmerksam zu machen. Schirmherr der Veranstaltung war Dr.
Georg Kippels, MdB und Obmann der CDU/CSU im Gesundheitsausschuss.
Lieferengpässe und Resistenzen – eine doppelte Bedrohung
„Antimikrobielle Resistenzen stellen eine stetig wachsende Bedrohung für die globale
Gesundheit dar und schwächen vor allem fragile Gesundheitssysteme. Die
Herausforderung liegt jedoch nicht nur im medizinischen Bereich, sondern ebenso in
wirtschaftlichen und strukturellen Hürden“, betonte Dr. Kippels. „Das Marktversagen
im Bereich der Forschung an und Entwicklung von neuen antimikrobiellen Wirkstoffen
hemmt den Markteintritt neuer, dringend benötigter Wirkstoffe. Gerade hier in
Deutschland, mit unserer starken Gesundheitswirtschaft, liegt eine große Chance,
innovative Anreizmodelle zu fördern und gemeinsam Verantwortung zu übernehmen.
Reserveantibiotika aus der Überprüfung des Zusatznutzens im Verhältnis zu einer
Vergleichstherapie herauszunehmen, ist bereits ein sinnvoller Ansatz, reicht zur
Bewältigung der Herausforderung aber nicht aus.“
Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, betonte
die Notwendigkeit einer europäischen Strategie: „Insbesondere für so grundlegende
und lebenswichtige Wirkstoffe wie Antibiotika muss die Arzneimittelversorgung
nachhaltiger und in Europa gemeinsam gedacht werden. Es braucht dringend
Änderung im EU-Arzneimittelrecht und eine stärkere Stimme Deutschlands in der EU,
um gemeinsam versorgungspolitische Initiativen zu entwickeln und voranzutreiben.
Nur so kann die Verfügbarkeit von wirksamen Antibiotika ganzheitlich stabilisiert
werden.“
Produktion in Europa stärken
Thomas Heil von IQVIA warf einen Blick auf den Antibiotikamarkt in Deutschland:
„Pharmahersteller stehen bei der Entwicklung neuer Antibiotika vor unterschiedlichen
Herausforderungen.“ Er betonte den Innovationsstau aufgrund der hiesigen
Standortprobleme: „In Deutschland tragen nach dem Jahr 2020 eingeführte
Antibiotika lediglich 2 Prozent zum Gesamtumsatz mit Antibiotika bei. Wir haben in
Deutschland die Herausforderung, dass es einfach keine neuen Antibiotika gibt.“
Thomas Weigold von Sandoz/Hexal AG hob die Bedeutung regionaler
Produktionsstätten hervor: „Es braucht Anreize, um Produktionsstandorte in
Deutschland zu erhalten. Hier muss künftig viel stärker vernetzt gedacht werden,
denn Arzneimittel sind ein integraler Bestandteil unserer Sicherheitsarchitektur.
Deshalb benötigen wir einen ressortübergreifenden Ansatz, der Gesundheits-,
Wirtschafts-, Umwelt- und Sicherheitspolitik miteinander verbindet, und nicht immer
nur neue Auflagen für die Industrie.“
Rationale Anwendung und präzise Diagnostik als Schlüssel
Neben der Verfügbarkeit ist der rationale Einsatz von Antibiotika entscheidend, um
Resistenzen zu bekämpfen. Dr. Kippels betonte: „Nur durch präzise Diagnostik und
gezielte Behandlungen können wir die Resistenzbildung verlangsamen, die
Wirksamkeit existierender Antibiotika erhalten und Reserveantibiotika für den Notfall
bewahren. Eine global vernetzte ganzheitliche Strategie, die vor allem wirksame
Push- und Pull-Mechanismen miteinander kombiniert, ist der einzige Weg, diese
Krise effektiv zu bewältigen.“
Cosima Bauer, Geschäftsführerin des Forschungs- und Beratungsinstituts May und
Bauer, unterstreicht die Notwendigkeit eines rationalen Antibiotikaeinsatzes aus
versorgungspolitischer und gesundheitsökonomischer Sicht: „Antibiotika sind hoch
wirksame Arzneimittel, die zielgerichtet eingesetzt werden müssen, um auch künftig
wirksam zu bleiben. Allerdings erhält zum Beispiel bei akuter Pharyngitis aktuell jeder
zweite Patient in der Hausarztpraxis ein Antibiotikum, obwohl nur jeder fünfte
tatsächlich einen bakteriellen Infekt hat.“ Bauer sieht hier erhebliche und einfach zu
realisierende Verbesserungspotenziale: „Point-of-Care-Tests in Hausarztpraxen und
Apotheken ermöglichen eine schnelle Identifikation bakterieller Infektionen. So
können Patienten mit bakterieller Pharyngitis gezielt behandelt und unnötige
Verordnungen vermieden werden. Unsere Berechnungen zeigen, dass der Einsatz
dieser Tests für die Krankenkassen budgetneutral ist und gleichzeitig die
Versorgungsqualität sowie die Patientensicherheit erhöht.“
Forschung und neue Wertschätzung gefordert
Dr. Elmar Kroth, stellvertretender Hauptgeschäftsführer von Pharma Deutschland,
forderte in diesem Zusammenhang eine neue Wertschätzung der
Antibiotikaproduktion: „Ohne attraktive Rahmenbedingungen für Forschung und
Produktion bleibt die Gesundheitsversorgung gefährdet. Deutschland hat die
Chance, hier eine Vorreiterrolle einzunehmen. Pharma Deutschland unterstützt gerne
die Entwicklung konkreter Maßnahmen, um die Antibiotikaversorgung nachhaltig zu
sichern und die Gesundheitskrise durch Resistenzen gemeinsam zu bewältigen.“
Kontakt
Hannes Hönemann
hoenemann@pharmadeutschland.de
Aileen Wagefeld-Dalitz
wagefeld@pharmadeutschland.de
Arzneimittelzulassung
Erfolgreiche Pharma Deutschland-
Veranstaltung zum Europäischen
Antibiotikatag
Pharma Deutschland veranstaltete am 18. November
2024 anlässlich des alljährlichen Antibiotikatages
eine wissenschaftlich-politische Veranstaltung in
Berlin. Fokusthemen der diesjährigen Veranstaltung
waren unter anderem die
Produktionsrückverlagerung und Standortstärkung
der EU, eine nachhaltige Antibiotika-Versorgung
mailto:hoenemann@pharmadeutschland.de
mailto:wagefeld@pharmadeutschland.de
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sowie der sachgerechte Einsatz von Antibiotika unter
Verwendung präziser diagnostischer Mittel.
Der Europäische Antibiotikatag wird alljährlich am 18. November in den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union begangen, um das Bewusstsein der
Bevölkerung für die Bedrohung der öffentlichen Gesundheit durch
Antibiotikaresistenzen zu schärfen und über den rationalen Einsatz von
Antibiotika zu informieren, damit eine der wichtigsten Errungenschaften der
Medizin – die Antibiotika – auch für die Zukunft als effektives Mittel gegen
bakterielle Infektionskrankheiten bewahrt werden können.
Vor diesem Hintergrund hat Pharma Deutschland auch in diesem Jahr wieder
im Hans-Dietrich-Genscher-Haus in Berlin eine wissenschaftlich-politische
Veranstaltung rund um das Thema Antibiotika und Antibiotikaresistenzen mit
rund 45 Teilnehmern veranstaltet. In diesem Jahr stand die Veranstaltung
unter dem Motto „Produktionsrückverlagerung, Standortstärkung und
nachhaltige Versorgung - Antibiotika und mögliche Wege aus der Krise!".
Thematisch wurden neben den medizinischen Folgen von antimikrobiellen
Resistenzen (antimicrobial resistance, AMR) insbesondere auch die
strukturellen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Antibiotika-Krise
beleuchtet.
Der Schirmherr der Veranstaltung, Dr. Georg Kippels - MdB CDU/CSU
sowie Gründer und Sprecher des kürzlich gegründeten Parlamentskreises
gegen Antimikrobielle Resistenzen - wies in seiner Eröffnungsrede darauf hin,
dass das Thema AMR eine schleichende, globale Bedrohung darstellt, die nur
unter gemeinsamer Anstrengung auf internationaler Ebene gelöst werden
kann, was auch auf politischer Ebene klar erkannt und angegangen wird. In
diesem Zusammenhang nannte er internationale Initiativen, wie zum Beispiel
GARDP (Global Antibiotic Research & Development Partnership), die sich
unter anderem auch damit beschäftigen, die Entwicklung und Erforschung
neuer Substanzen zu fördern. Das Problem der Resistenzen könne zwar nicht
gestoppt, aber zumindest könne das Fortschreiten der Resistenzbildung
verlangsamt werden. In diesem Sinne rief Herr Kippels dazu auf, dass jeder
dazu beitragen könne, die Ausbreitung von Resistenzen zu vermeiden.
Zudem betonte er die Notwendigkeit von geeigneten Anreizen, um sich als
Gesellschaft bzw. im Sinne der Gesundheitsversorgung auch für die Zukunft
gut und unabhängig aufstellen zu können. Dazu müssten geeignete Lösungen
gefunden werden, die auch die wirtschaftlichen und strukturellen
Herausforderungen adressieren.
Dr. Birgit Ewert, Referentin für Arzneimittelzulassung, begrüßte die
Teilnehmer im Namen von Pharma Deutschland und skizzierte in ihrem
Einführungsvortrag die wachsende Bedrohung durch AMR, wobei auch die
Gesundheitsaufklärung der Bevölkerung eine große Rolle spielt. Ergebnisse
einer aktuellen Umfrage vom Pharma Deutschland zeigen, dass sich das
Wissen rund um Antibiotika - insbesondere bei jungen Menschen - auf einem
Niveau gefährlichen Halbwissens bewegt, was zur Ausbreitung von
Resistenzen beitragen könne. Vor diesem Hintergrund ist die Notwendigkeit
der Sensibilisierung der Bevölkerung weiterhin ein wichtiger Baustein im
Kampf gegen AMR. Neben der Resistenzproblematik stellte Dr. Birgit Ewert
auch die aktuelle Situation des erodierenden Bestandsmarktes zugelassener
Antibiotika dar, was sich auch in den aktuellen Lieferengpassmeldungen für
diverse antibiotische Wirkstoffe in Deutschland widerspiegelt. Gründe, die
dazu führen, dass sich Hersteller von Antibiotika vom Markt zurückziehen,
seien vielschichtig. Besonders hervorgehoben wurde unter anderem der
große Preisdruck, die Erwartungshaltung nach billigen Arzneimitteln sowie die
schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die den Markt in
Deutschland unattraktiv gestalten. Die Zeit zu handeln sei nun gekommen,
insbesondere sei hier auch die Politik gefragt.
Thomas Heil, Vizepräsident Consumer Health bei IQVIA in Deutschland,
knüpfte an den Einführungsvortrag an und ging nach einem kurzen Überblick
zur Geschichte der Antibiotika sowie Resistenzentstehung auf AMR als
globale Bedrohung ein, durch die bis dato mehr Todesfälle verzeichnet
werden als durch HIV/AIDS oder Malaria. Die Zahl der Neuzulassungen zeige,
dass ein dringender Bedarf an Innovation und Forschung besteht. Gleichzeitig
zeigte er positive Entwicklungen in Bezug auf den Antibiotika-Verbrauch auf,
der in den letzten Jahren in Deutschland – auch bedingt durch COVID-19 -
zurückgegangen und im Vergleich zu anderen Ländern gering ist. Darüber
hinaus stellte Thomas Heil anhand von Preisanalysen dar, dass die Hersteller
bei der Entwicklung neuer Antibiotika vor unterschiedlichen
Herausforderungen stehen, wodurch sich die Entwicklung und Vermarktung
von Antibiotika nicht mehr rentiere. Daher zog auch Thomas Heil das Fazit,
dass die Politik neue Anreizmodelle schaffen müsse, um die Neuentwicklung
von Antibiotika wieder rentabel und attraktiv zu gestalten. In diesem
Zusammenhang stellte er die unterschiedlichen Vorschläge der Europäischen
Kommission im Rahmen der Überarbeitung der EU-Arzneimittelgesetzgebung
vor.
Den zweiten Vortrag hielt Thomas Weigold, Country President Sandoz
Deutschland und CEO der Hexal AG, der am Beispiel des Sandoz-Standorts
Kundl/Österreich die nötigen Anreize erläuterte, die es brauche, um
Produktionskapazitäten zur erhalten bzw. nach Europa zurückzuverlagern. Er
erläuterte, wie die vollintegrierte Herstellung vom Wirkstoff bis zum
Antibiotikum in Kundl funktioniere und dass große Investitionen nötig seien,
um wettbewerbsfähig gegenüber anderen Anbietern, wie zum Beispiel aus
Asien zu sein. Dennoch zeige sich, dass kontinuierliche Investitionen, die
unter anderem vom österreichischen Staat gefördert wurden, dazu beitragen,
dass die Versorgungssicherheit in Europa mit derartigen Leuchtturmprojekten
stark gefestigt wird. Das Penicillin aus Kundl versorge mittlerweile über 100
Märkte und somit unter anderem auch die ganze EU. Eine Abhängigkeit von
komplexen Lieferketten bestehe durch die vollintegrierte Produktion nicht.
Auch das Thema der Nachhaltigkeit werde in Kundl besonders fokussiert.
Eine umweltzertifizierte Produktion führe auch zu einem deutlich besseren
ökologischen Fußabdruck. Über die konkreten Maßnahmen hinaus
beleuchtete Thomas Weigold auch die Marktbedingungen, die nachhaltig und
fair sein müssen, um auch in Zukunft erfolgreich zu sein. Wertschätzung und
Preismechanismen müssten überdacht werden und es müsse auch in Europa
grenzübergreifend gedacht und gehandelt werden. Dies vor dem Hintergrund,
dass Arzneimittel einen wichtigen Teil der europäischen Sicherheitsarchitektur
darstellten.
Anknüpfend an das Thema der Nachhaltigkeit stellte Johannes Bauernfeind,
Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, dar, wie eine
nachhaltige und qualitätsgesicherte Versorgung mit Antibiotika im Rahmen der
AOK-Rabattverträge gesichert wird. Nachhaltigkeit werde hierbei in drei
Dimensionen gedacht – ökonomisch, sozial sowie ökologisch. Im Zentrum der
ökologischen Nachhaltigkeit in der Arzneimittelversorgung stehe seit 2020
auch die Verankerung von Umweltkriterien in den Ausschreibungen der
Arzneimittelrabattverträge. Dazu wurde eine Pilotstudie aufgesetzt, in der
Anreize für die umweltgerechte Produktion von Antibiotika durch ein
finanzielles Bonuskriterium für die Produzenten geschaffen wurden. In diesem
Rahmen wurden Produktionsabwasserbelastungen an unterschiedlichen
Standorten gemessen, wobei bei nachgewiesenen
Konzentrationsüberschreitungen der Vertragsantibiotika eine Aufforderung zur
Nachbesserung an den Produktionsstätten erfolgte. Zum Teil zeigten die
Ergebnisse dramatische Überschreitungen der Grenzwerte, was eine Gefahr
für die Umwelt und daraus auch für die Menschheit darstelle und zur
Ausbreitung von AMR beitrage. Anhand der Ergebnisse betonte Johannes
Bauernfeind den dringenden Handlungsbedarf auf nationaler und EU-Ebene
und forderte die Übernahme verbindlicher Umweltkriterien in das EU-
Arzneimittelrecht. Zudem müsse es einheitliche Kontrollsysteme über die
Einhaltung der Umweltkriterien für die Zulassung und die laufende Produktion
geben. Auch die Lieferketten müssten verkürzt sowie mögliche
versorgungsrelevante Lieferengpässe frühzeitig erkannt werden.
Schlussendlich könne die Arzneimittelversorgung nur durch gemeinsame
Anstrengungen nachhaltig gestaltet und sauerhaft stabilisiert werden.
Dem Themenschwerpunkt des sachgerechten Gebrauchs von Antibiotika
widmeten sich als Abschlussvortrag Prof. Dr. Uwe May und Cosima Bauer
von der May und Bauer Unternehmensberatung.
Im ersten Teil des Vortrags stellte Prof. Dr. May Budgetimpacteffekte einer
rationalen Antibiotikaverordnung am Beispiel der akuten Pharyngitis vor. Viele
Patienten erhalten nach einem Arztbesuch eine Verschreibung für ein
Antibiotikum, obwohl die akute Pharyngitis nur bei ¼ der Patienten bakteriell
bedingt sei. In der vorgestellten Datenanalyse konnte gezeigt werden, dass
unnötige Antibiosen durch den Einsatz von Point-of-Care Tests reduziert
werden könnten, allerdings kämen diese Tests derzeitig bei Erwachsenen
kaum zum Einsatz, da die Tests nicht vergütet werden. Mittels der Analyse
konnte zudem gezeigt werden, dass eine Erstattung der Tests nicht nur
unnötige Antibiosen, sondern auch die Kosten aus Perspektive der GKV
sowie der GKV-Versichertengemeinschaft reduzieren würden.
Cosima Bauer stellte im zweiten Vortragsteil ein Versorgungskonzept vor, bei
dem nicht nur die indikationsgerechte Therapie in der Arztpraxis, sondern
auch in Apotheken adressiert wird. Hierbei gehe es darum, dass Patienten
auch in Apotheken nach Selektion durch eine strukturierte Befragung einen
Point-of-Care Test durchführen lassen könnten, um einen bakteriellen Infekt
zu identifizieren, ohne den ambulanten Sektor zusätzlich zu belasten. In den
Apotheken könnten die Patienten dann durch ein assistiertes
telemedizinisches Angebot Zugang zu einer zeitnahen und
indikationsgerechten Versorgung erhalten. Für dieses Konzept wurde eine
entsprechende Studie vorgestellt, die beim G-BA Innovationsausschuss
eingereicht worden ist. Ziel der Studie ist es, eine nicht-indizierte
Antibiotikaverordnungen und Fehlversorgung zu vermeiden, wobei der
sektorübergreifende Ansatz, nämlich die Einbindung von Arzt und Apotheke,
heutzutage einen erheblichen Beitrag leisten könnte.
Im Anschluss an die Vorträge diskutierten die Teilnehmer unter Moderation
von Dr. Elmar Kroth, stellvertretendem Hauptgeschäftsführer von Pharma
Deutschland e.V., die unterschiedlichen Herausforderungen sowie Ansätze
und Ideen. Allgemein war man sich einig, dass die Aufklärung einen wichtigen
Aspekt im Sinne des rationalen Einsatzes von Antibiotika bzw. bei der
Bekämpfung von AMR spiele. Zudem sei es wichtig, neue und innovative
Produkte durch entsprechende Marktanreize zu fördern, da die aktuellen
Marktmechanismen bei der Gruppe der Antibiotika nicht zum Tragen kommen.
Aber auch der Bestandsmarkt müsse gesichert werden – die
Rahmenbedingungen müssten hierbei verlässlich sein und insbesondere auch
die Lieferketten müssten nachhaltig diversifiziert werden.
Michael Hennrich, Geschäftsführer Politik bei Pharma Deutschland e.V.,
resümierte in seinem Schlusswort zur Veranstaltung, dass neben
verlässlichen Rahmenbedingungen auch vernünftige Preise, sowohl für den
Bestandsmarkt als auch für neue Produkte, gesichert werden müssen. Auch
der Aufbau resilienter Lieferketten spiele eine entscheidende Rolle, um sich in
Zukunft besser aufzustellen, was auch durch zielgerichtete Ausschreibungen
der Krankenkassen passieren könne. Zudem betonte Michael Hennrich das
Thema der Aufklärung, um dem Kampf gegen AMR auf allen Ebenen
begegnen zu können. Schlussendlich bedankte er sich bei allen Teilnehmern
und den Referenten für den wichtigen und intensiven Austausch zum Thema.
Kontakt
Dr. Birgit Ewert
ewert@pharmadeutschland.de
Dr. Elmar Kroth
kroth@pharmadeutschland.de
Michael Hennrich
hennrich@pharmadeutschland.de
Arzneimittelzulassung
BfArM: ATC-Code-Zuordnung in die
Fachgebiete
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) hat die Zuordnung der
Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen (ATC)-
Klassifikation zu den Fachgebieten der
Zulassungsabteilungen 2 bis 4 aktualisiert.
Mit Stand 14. November 2024 hat das BfArM seine Webseite für die
Zuordnung der ATC-Codes zu den Fachgebieten der
Zulassungsabteilungen 2 bis 4 aktualisiert.
Das BfArM weist darauf hin, dass Phytopharmaka, Traditionelle
Arzneimittel sowie Homöopathika und Anthroposophika unabhängig vom
ATC-Code im Fachgebiet 31 bearbeitet werden.
Ansonsten kann anhand der Tabelle mit Hilfe des ATC-Codes oder des
ATC-Code-Texts das zugehörige Fachgebiet der Zulassungsabteilungen
ermittelt werden.
Kontakt
Dr. Birgit Ewert Stephanie Pick
mailto:ewert@pharmadeutschland.de
mailto:kroth@pharmadeutschland.de
mailto:hennrich@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047739/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047739/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047740/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047740/cd51ed011-sn7dys
ewert@pharmadeutschland.de pick@pharmadeutschland.de
Arzneimittelzulassung
BfArM kündigt Webinar zum
„Update zur Variation Regulation“
an
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) hat anlässlich der
geänderten Variation Verordnung (EU) Nr.
1234/2008 durch die delegierte Verordnung (EU)
Nr. 2024/1701 ein Webinar angekündigt, in dem
über die wichtigsten Änderungen der Verordnung
informiert werden soll.
Wie unter anderem im BAH um Vier 52/2024 vom 13. März 2024
berichtet, ist die geänderte Variation Verordnung (EU) Nr. 1234/2008 in
ihrer durch die delegierte Verordnung (EU) Nr. 2024/1701 geänderten
Form bereits in Kraft getreten und gilt ab dem 1. Januar 2025.
Wie das BfArM heute auf seiner Webseite bekannt gegeben hat, lädt es
vor diesem Hintergrund am 19. Dezember 2024 von 10:00 bis 11:30 Uhr
zu einem Online-Webinar mit dem Titel „Update zur Variation
Regulation“ ein. Im Rahmen des Webinars sollen die wichtigsten
Änderungen in der Verordnung sowie die von der CMDh angepassten
Guidances vorgestellt werden. Zudem wird über den Sachstand der
Variations Guidelines berichtet.
Eine Anmeldung zu dem Webinar ist bis zum 12. Dezember 2024 über
das Formular auf der BfArM-Webseite möglich. Bei der Anmeldung
besteht die Möglichkeit, dem BfArM bereits im Vorfeld der Veranstaltung
Fragen zukommen zu lassen. Es wird darauf hingewiesen, dass
entsprechende Fragen nur bis zum 12.12.2024 berücksichtigt werden
mailto:ewert@pharmadeutschland.de
mailto:pick@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047741/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047741/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047741/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047742/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047743/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047744/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047745/cd51ed011-sn7dys
können. Zudem ist eine Q&A Session im Rahmen des Webinars geplant,
in dem spontane Fragen ebenso adressiert werden können.
Bei weiteren, organisatorischen Fragen bittet das BfArM um Mail an
Pharmnet-seminar@bfarm.de.
Weitere Informationen zu der Veranstaltung sind der Homepage des
BfArM zu entnehmen.
Kontakt
Dr. Birgit Ewert
ewert@pharmadeutschland.de
Stephanie Pick
pick@pharmadeutschland.de
Arzneimittelzulassung
EMA: Aktualisierung der SAWP-
Sitzungstermine und
Einreichefristen für unterschiedliche
Verfahren
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat
den allgemeinen Kalender, in dem die
Sitzungstermine der SAWP sowie die
Einreichefristen für unterschiedliche Verfahren für
das Jahr 2025 abgebildet werden, aktualisiert.
Wie bereits im Pharma Deutschland aktuell 25/2024 vom 24. Juni 2024
und Pharma Deutschland aktuell 40/2024 vom 15. Juli 2024 berichtet,
hat die EMA nun eine neue Version ihres Kalenders veröffentlicht, der
neben den Sitzungsterminen der Scientific Advice Working Party (SAWP)
für das Jahr 2025 auch die Einreichefristen für Anträge der nachfolgenden
Verfahren enthält:
mailto:Pharmnet-seminar@bfarm.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047744/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047744/cd51ed011-sn7dys
mailto:ewert@pharmadeutschland.de
mailto:pick@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047746/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047746/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047746/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047746/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047747/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047748/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047749/cd51ed011-sn7dys
Der Kalender ist nun auf der Homepage der EMA in der zweiten
revidierten Fassung hinterlegt.
Weitere Informationen zur SAWP und den erwähnten Verfahren sind der
Webseite der EMA zu entnehmen.
Kontakt
Dr. Birgit Ewert
ewert@pharmadeutschland.de
Stephanie Pick
pick@pharmadeutschland.de
Arzneimittelzulassung
Pharma Deutschland-Akademie-
Seminar: Variations – das System zur
Änderung von Zulassungen
Am 11. Dezember 2024 veranstaltet die Pharma
Deutschland-Akademie das Seminar „Variations –
das System zur Änderung von Zulassungen“. Ziel
des Seminars ist es, die theoretischen Grundlagen
des Variation-Systems aufzufrischen sowie die
Umsetzung in der Praxis zu demonstrieren. Hierbei
werden auch einige Beispiele besprochen.
Bei der Verordnung zu Variations (EG) 1234/2008 handelt es sich um ein
detailliertes Regelwerk, zu dem es umfangreiche Erläuterungen in Form von
Scientific advice
Protocol assistance
Qualification of biomarkers
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047750/cd51ed011-sn7dys
mailto:ewert@pharmadeutschland.de
mailto:pick@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047751/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047751/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047751/cd51ed011-sn7dys
Guidelines, Guidance-Dokumenten und Frage- und Antwortdokumenten gibt
sowie zahlreiche Einzelfallregelungen. Ziel bei der Einführung dieses
europaweit harmonisierten Systems für europäische sowie für nationale
Zulassungen war es, das Verfahren transparent zu machen und zu
erleichtern. Aufgrund der Vielzahl an Regelungen, scheint es aber zunehmend
schwerer zu sein, den Überblick zu behalten und das Verfahren sicher
anzuwenden.
Daher hat das Pharma Deutschland-Akademie Seminar zum Ziel, die
theoretischen Grundlagen zu erläutern, ggf. aufzufrischen und die
Umsetzungspraxis anschaulich zu demonstrieren. Dabei wird sowohl auf die
Aspekte Klassifizierung und/ oder Gruppierung von Änderungen,
Anforderungen an die Unterlagen sowie auf die Verfahrensabläufe
eingegangen. Weiterhin werden die elektronische Einreichung u.a. über CESP
bzw. das PharmNet-Bund-Portal sowie das elektronische Antragsformular
(eAF) erläutert. Auch die Bereiche nationale Änderungsanzeigen sowie
Umsetzung der Ergebnisse von Pharmakovigilanzverfahren werden
adressiert. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass ab dem 1. Januar 2025
die delegierte Verordnung (EG) Nr. 2024/1701 zur Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 1234/2008 anzuwenden ist, wird darauf hingewiesen, dass im
Rahmen des Seminars lediglich ein Ausblick zu den entsprechenden
Änderungen gegeben wird.
Das Seminar findet am 11. Dezember 2024 in der Zeit von 9:30 bis ca.
16:00 Uhr online statt. Das Seminarprogramm finden Sie auf unserer
Webseite, über die auch die Anmeldung zur Veranstaltung vorgenommen
werden kann.
Kontakt
Dr. Birgit Ewert
ewert@pharmadeutschland.de
Dr. Jens Illigen
illigen@pharmadeutschland.de
Stefanie Abresch
abresch@pharmadeutschland.de
Chemikalien
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047743/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047752/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047753/cd51ed011-sn7dys
mailto:ewert@pharmadeutschland.de
mailto:illigen@pharmadeutschland.de
mailto:abresch@pharmadeutschland.de
Berichtigung der Delegierten
Verordnung (EU) 2023/707 der
Kommission vom 19. Dezember 2022
zur Änderung der CLP-Verordnung
Am 20. April 2023 trat die delegierte Verordnung zur
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von
Chemikalien (CLP) in Kraft. Am 18. November 2024
wurde die Berichtigung der Delegierten Verordnung
(EU) 2023/707 der Kommission vom 19. Dezember
2022 zur Änderung der CLP-Verordnung im Amtsblatt
veröffentlicht.
Wie bereits im BAH um Vier 247/2022 am 20. Dezember 2022 und im BAH um
Vier 23/2023 vom 1. Februar 2023 berichtet, hat die Europäische Kommission
am 19. Dezember 2022 den Vorschlag für eine überarbeitete Verordnung über
die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP)
vorgelegt und neue Gefahrenklassen für endokrine Disruptoren und andere
schädliche chemische Stoffe eingeführt, um Mensch und Umwelt besser vor
gefährlichen Chemikalien zu schützen. Die überarbeitete Verordnung enthält
klarere Regeln für die Kennzeichnung von Substanzen und für online verkaufte
Chemikalien.
Wie bereits im BAH um Vier 78/2023 am 21. April 2023 berichtet, wurde zu dem
Vorschlag die übliche öffentliche Konsultation durchgeführt. Die eingegangenen
Rückmeldungen wurden dem Europäischen Parlament und dem Rat von der
Europäischen Kommission vorgelegt, damit diese in die legislative Debatte
einfließen konnten. Der delegierte Rechtsakt wurde danach vom Europäischen
Parlament und vom Rat verabschiedet und schließlich am 31. März 2023 im
Amtsblatt veröffentlicht.
Die neue Verordnung trat am 20. April 2023 in Kraft. Ab diesem Tag können die
Mitgliedstaaten Vorschläge für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung
(CLH) mit den neuen Gefahrenklassen machen und Hersteller, Importeure,
nachgeschaltete Anwender und Händler können ihre Stoffe und Gemische selbst
entsprechend einstufen. Ab dem Inkrafttreten der delegierten Verordnung gibt es
Übergangsfristen, in denen Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender
und Händler ihre Stoffe oder Gemische noch nicht gemäß den neuen
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047754/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047754/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047754/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047754/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047728/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047728/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047728/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047755/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047756/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047756/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047757/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047757/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047758/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047759/cd51ed011-sn7dys
Gefahrenklassen einstufen müssen. Während dieser Zeiträume können die
neuen Gefahrenklassen auf freiwilliger Basis angewendet werden.
Am 18. November 2024 wurde die Berichtigung der Delegierten Verordnung
(EU) 2023/707 der Kommission vom 19. Dezember 2022 zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in Bezug auf die Gefahrenklassen und die
Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und
Gemischen im Amtsblatt veröffentlicht.
Hintergrund
Die neuen Gefahrenklassen sind:
Für neu auf dem Markt befindliche Stoffe müssen die Unternehmen die neuen
Vorschriften ab dem 1. Mai 2025 einhalten. Für Stoffe, die bereits auf dem EU-
Markt sind, haben die Unternehmen bis zum 1. November 2026 Zeit.
Für Gemische gelten gesonderte Übergangsfristen. Die neuen Gefahrenklassen
gelten ab dem 1. Mai 2026 für neue Gemische, während die Unternehmen bis
zum 1. Mai 2028 Zeit haben, die Einstufung und Kennzeichnung für bestehende
Gemische zu aktualisieren.
Nach Ablauf der Übergangsfristen müssen alle Hersteller, Importeure,
nachgeschaltete Anwender und Händler die neuen Gefahrenklassen anwenden.
Weitere Details können der Delegated Regulation 2023/707 amending CLP
Regulation (EC) No 1272/2008 sowie der Webseite der ECHA entnommen
werden.
Kontakt
Dr. Heike Wollersen
wollersen@pharmadeutschland.de
Dr. Daniela Allhenn
allhenn@pharmadeutschland.de
ED HH in Kategorie 1 und Kategorie 2 (endokrine Störungen für die
menschliche Gesundheit)
ED ENV in Kategorie 1 und Kategorie 2 (Hormonstörungen für die
Umwelt)
PBT (persistent, bioakkumulierbar, toxisch), vPvB (sehr persistent, sehr
bioakkumulierbar)
PMT (persistent, mobil, toxisch), vPvM (sehr persistent, sehr mobil)
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047728/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047728/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047760/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047760/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047761/cd51ed011-sn7dys
mailto:wollersen@pharmadeutschland.de
mailto:allhenn@pharmadeutschland.de
Pflanzliche Arzneimittel
EuG: Verordnung (EU) 2021/468 mit der
die Verwendung bestimmter
Hydroxyanthracen-Derivate (HAD) in
Lebensmitteln verboten wurden, ist
nichtig
Das Europäische Gericht hat mit Urteil vom 13.
November 2024 (Rechtssache T-302/21) entschieden,
dass Art. 1 Nr. 1 erster, zweiter und dritter Eintrag der
Verordnung (EU) 2021/468 gegen Art. 8 Abs. 2 Buchst. a
Ziff. i in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr.
1925/2006 verstößt, soweit es unabhängig von der
betreffenden HAD-Menge verboten wird, dass die HAD
„Aloe-Emodin“ und „Emodin“ sowie Zubereitungen, in
denen diese Stoffe enthalten sind, und Zubereitungen
aus Blättern von Aloe-Arten, die HAD enthalten,
Lebensmitteln zugesetzt oder bei der Herstellung von
Lebensmitteln verwendet werden. Dementsprechend
wurden Art. 1 Nr. 1 erster, zweiter und dritter Eintrag
sowie Nr. 2 der Verordnung (EU) 2021/468 für nichtig
erklärt.
Hintergrund des Verfahrens:
HAD werden wegen ihrer abführenden Wirkung weithin in
Nahrungsergänzungsmitteln und pflanzlichen Arzneimitteln verwendet. Die
angegriffene Verordnung basiert auf einer wissenschaftlichen Stellungnahme der
European Food Safety Authority (EFSA) aus 2017, wonach HAD als genotoxisch
und karzinogen anzusehen sei, es sei denn, es lägen spezifische gegenteilige Daten
vor, und dass Sicherheitsbedenken für Extrakte bestehen, die HAD enthalten,
obwohl weiterhin Unsicherheit bestehe. Die EFSA war allerdings nicht in der Lage,
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047762/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047762/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047762/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047762/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047762/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047729/cd51ed011-sn7dys
Empfehlungen bezüglich der für die menschliche Gesundheit unbedenklichen
täglichen Aufnahme von HAD abzugeben.
Am 18. März 2021 erließ die Kommission die angefochtene Verordnung, mit der sie
durch Art. 1 Nr. 1 erster, zweiter und vierter Eintrag Aloe-Emodin, Emodin und
Danthron sowie alle Zubereitungen, in denen diese Stoffe enthalten sind, sowie
durch den dritten Eintrag Zubereitungen aus Blättern von Aloe-Arten, die HAD
enthalten, in Anhang III Teil A der Verordnung Nr. 1925/2006 aufnahm. Außerdem
nahm sie durch Art. 1 Nr. 2 erster, zweiter und dritter Eintrag der angefochtenen
Verordnung Zubereitungen aus der Wurzel oder dem Rhizom von Rheum palmatum
L, Rheum officinale Baillon und ihren Hybriden, die HAD enthalten, Zubereitungen
aus Blättern oder Früchten von Cassia senna L, die HAD enthalten, sowie
Zubereitungen aus der Rinde von Rhamnus frangula L oder Rhamnus purshiana
DC, die HAD enthalten, in Anhang III Teil C der Verordnung Nr. 1925/2006 auf.
Angesichts der schwerwiegenden gesundheitsschädlichen Auswirkungen der
Verwendung in Lebensmitteln von Aloe-Emodin, Emodin, Danthron und Aloe-
Extrakten, die HAD enthielten, und der Tatsache, dass keine für die menschliche
Gesundheit unbedenkliche tägliche Aufnahme von HAD festgelegt werden konnte,
hat die Kommission diese Stoffe verboten. Demgemäß nahm die angefochtene
Verordnung mit dem ersten, dem zweiten und dem vierten Eintrag in Art. 1 Abs. 1
Aloe-Emodin, Emodin, Danthron und alle Zubereitungen, in denen diese Stoffe
enthalten sind, sowie mit dem dritten Eintrag Zubereitungen aus Blättern von Aloe-
Arten, die HAD enthalten, in Teil A des Anhangs III der Verordnung Nr. 1925/2006
auf. Mit dem ersten, dem zweiten und dem dritten Eintrag in Art. 1 Abs. 2 der
angefochtenen Verordnung hat sie außerdem Zubereitungen aus der Wurzel oder
dem Rhizom von Rheum palmatum L., Rheum officinale Baillon und ihren Hybriden,
die HAD enthalten, Zubereitungen aus den Blättern oder Früchten von Cassia senna
L., die HAD enthalten, und Zubereitungen aus der Rinde von Rhamnus frangula L.
oder Rhamnus purshiana DC., die HAD enthalten, in Teil C des Anhangs III der
Verordnung Nr. 1925/2006 aufgenommen.
Das Gericht hat nun festgestellt, dass auch wenn Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr.
1925/2006 der Kommission die Befugnis verleiht, andere Stoffe als Vitamine oder
Mineralstoffe oder Zutaten, die solche Stoffe enthalten, in Anhang III dieser
Verordnung aufzunehmen, muss sie die in dieser Bestimmung festgelegten
Voraussetzungen erfüllen.
Ferner führt das Gericht aus, dass die Kommission scheinbar daher davon
ausgegangen sei, dass die Unzulänglichkeit von Daten über eine für die Gesundheit
unbedenkliche tägliche Aufnahme sie zu der Annahme berechtige, es gebe keinerlei
Maß einer unbedenklichen Verwendung von HAD, so dass sie diese insgesamt habe
verbieten können. Allerdings erfülle das generelle Verbot des Zusatzes von Stoffen
und Zubereitungen, die bestimmte Stoffe wie die in Art. 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 der
angefochtenen Verordnung genannten enthalten, zu Lebensmitteln oder ihrer
Verwendung bei der Herstellung von Lebensmitteln, unabhängig von der Menge
dieser Stoffe, nicht die in Art. 8 Abs. 2 Buchst. a Ziff. i der Verordnung Nr. 1925/2006
in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 dieser Verordnung festgelegten Voraussetzungen.
Das Fehlen eines Schwellenwerts verstoße gegen Art. 8 Abs. 2 Buchst. a Ziff. i in
Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1925/2006, aus dem sich ergebe,
dass das Verbotsverfahren voraussetze, dass in Fällen, in denen andere Stoffe als
Vitamine oder Mineralstoffe oder Zutaten, die sie enthalten, Lebensmitteln zugesetzt
oder bei deren Herstellung verwendet werden, eine gesundheitsschädliche Wirkung
festgestellt wird, so dass dies „zu einer Aufnahme von Mengen dieses Stoffes [führt],
welche weit über den unter normalen Bedingungen bei einer ausgewogenen und
abwechslungsreichen Ernährung vernünftigerweise anzunehmenden Mengen
liegen“.
Dieses Urteil ist sehr weitreichend, da dadurch klargestellt wurde, dass nicht einfach
auf Verdacht ohne ausreichende Daten Zubereitungen verboten werden können. Es
kann auch davon ausgegangen werden, dass diese Entscheidung Einfluss auf noch
laufende Bewertungsverfahren hat. Gegen diese Entscheidung kann beim
Europäischer Gerichtshof (EuGH) Rechtsmittel eingelegt werden.
Ebenso hat der EuG in einem Parallelverfahren entschieden (Rechtssache T-
189/21).
Kontakt
Andrea Schmitz
schmitz@pharmadeutschland.de
Dr. Nicole Armbrüster
armbruester@pharmadeutschland.de
Dr. Nico Symma
symma@pharmadeutschland.de
Selbstmedikation
Sachverständigenausschuss für
Verschreibungspflicht: Einladung
und Tagesordnung zur 90. Sitzung
veröffentlicht
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047763/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047763/cd51ed011-sn7dys
mailto:schmitz@pharmadeutschland.de
mailto:armbruester@pharmadeutschland.de
mailto:symma@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047764/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047764/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047764/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047764/cd51ed011-sn7dys
Die Tagesordnung der 90. Sitzung des
Sachverständigenausschusses für
Verschreibungspflicht (SVA) am 21. Januar 2025
liegt vor.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die
Tagesordnung für die 90. Sitzung des Sachverständigenausschusses für
Verschreibungspflicht (SVA) nach § 53 Abs. 2 AMG
im Internet veröffentlicht. Die Tagesordnung sieht u.a. folgende Punkte
vor:
Die Sitzung ist erneut als virtuelle Veranstaltung vorgesehen. Einladung
und Tagesordnung können auf der Webseite des BfArM eingesehen
werden.
Letzte Änderungen in der
Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV)
Zubereitung aus Prednisolon und Salicylsäure
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht zur
Anwendung auf der Kopfhaut
Sildenafil 25 mg und 50 mg
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht zur
oralen Anwendung
Naloxon zur nasalen Anwendung
Antrag für die Ermöglichung einer Verschreibung für
Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe, der
Obdachlosenhilfe, des Strafvollzuges oder die Bundes- und
Landespolizei durch Einfügung eines neuen Absatzes 2a in § 2
AMVV
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht als
Notfalltherapie bei bekannter oder vermuteter Opioid-
Überdosierung
Wirkstoffangabe bei Fertigarzneimittelverschreibungen
mittels Praxisverwaltungssystem
Antrag auf Erweiterung des § 2 Absatz 1 Nummer 4 AMVV
Verschiedenes
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047765/cd51ed011-sn7dys
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047766/cd51ed011-sn7dys
Formal sind die Beschlüsse des Sachverständigenausschusses lediglich
Empfehlungen an den Verordnungsgeber, das Bundesministerium für
Gesundheit (BMG), welches für die Umsetzung der Empfehlungen im
Rahmen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zuständig ist.
Die Tagesordnung der Sitzung des SVA finden Sie im Mitgliederbereich
unter dem Pfad
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Kontakt
Dr. Elmar Kroth
kroth@pharmadeutschland.de
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helfen Ihnen gerne weiter.
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Themen
Selbstmedikation
Vertriebsabgrenzungen
Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht
Dokumente
SVA für Verschreibungspflicht (90. Sitzung)
https://links.pharmadeutschland.de/c/101047767/cd51ed011-sn7dys
mailto:kroth@pharmadeutschland.de
https://links.pharmadeutschland.de/m/15753787/526382-37c2f617d14d31abb56de82c4cf5d7b71b81b3e3121c65087515035bbcbce8c49900d8fb06d7729a6d73318ec0f47431
https://links.pharmadeutschland.de/rmftlp.php?cid=526382&mid=15753787&h=526382-cd51ed011-sn7dys
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https://links.pharmadeutschland.de/c/101047772/cd51ed011-sn7dys
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https://links.pharmadeutschland.de/c/101047773/cd51ed011-sn7dys
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30.03.2026
Datei
Ausgabe 120/2024
07. November 2024
Inhaltsverzeichnis
Arzneimittelsicherheit
BfArM/ PEI: 95. Routinesitzung nach § 63 AMG
Statt im Rahmen der 95. Routinesitzung nach § 63 AMG (Stufenplan) in
Präsenz, wurden die Stufenplanbeteiligten (nach ihrer Zustimmung zu
diesem Vorgehen) am 5. November 2024 schriftlich über die relevanten
Themen informiert. Die in der Regel zweimal jährlich stattfindenden
Sitzungen dienen dem Informationsaustausch zu aktuellen Problemen der
Arzneimittelsicherheit.
Arzneimittelversorgung
9. Öffentliche Sitzung des G-BA
In seiner heutigen Sitzung entschied der G-BA in Folge eines BSG-Urteils
vom 5. September 2024, dass der Wirkstoff Enalapril kein neuer Wirkstoff
im Sinne der AM-NutzenV sei und hob einen früheren Beschluss zu
diesem Wirkstoff auf. Zudem fasste der G-BA Beschlüsse zur frühen
Nutzenbewertung zu dem Wirkstoff Selpercatinib.
Arzneimittelversorgung
BfArM aktualisiert erneut Dringlichkeitsliste nach § 129
Abs. 2b SGB V
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die
Dringlichkeitsliste nach § 129 Abs. 2b SGB V erneut mit Stand 4.
November 2024 aktualisiert. Apotheken können bei Verordnungen über
dort gelistete Arzneimittel erweiterte Substitutionsmöglichkeiten
wahrnehmen, um die Patientenversorgung zu gewährleisten.
Arzneimittelversorgung
GKV-SV: Festbeträge für neu in den Handel kommende
Fertigarzneimittel ab 1. Dezember 2024
Der GKV-Spitzenverband hat über Festbeträge und
Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für neu in den Handel kommende
Fertigarzneimittel informiert. Diese gelten ab dem 1. Dezember 2024.
Arzneimittelzulassung
BfArM: Bekanntmachung zum Homöopathischen
Arzneibuch
Im Bundesanzeiger vom 6. November 2024 ist eine Bekanntmachung des
Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom 30.
September 2024 zum Homöopathischen Arzneibuch (HAB) erschienen.
Arzneimittelzulassung
Variations: Guidance Dokumente zur Anwendung der
revidierten Variation Regulation veröffentlicht
Die Koordinierungsgruppe für das Verfahren der gegenseitigen
Anerkennung und das dezentrale Verfahren – human (CMDh) sowie die
Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) haben kürzlich auf ihren
Webseiten einige bereits erwartete Guidance Dokumente im
Zusammenhang mit der ab 1. Januar 2025 anzuwendenden geänderten
Variation Regulation publiziert.
Arzneimittelzulassung
Verbändegespräch 2024 - Austausch zwischen dem
Paul-Ehrlich-Institut und Pharma Deutschland
Ein beidseits geschätztes Format des jährlichen Dialogs zwischen dem
Paul-Ehrlich-Institut, dem Bundesinstitut für Impfstoffe und
biomedizinische Arzneimittel und Pharma Deutschland wurde am 30.
Oktober 2024 in den Räumlichkeiten des PEI in Langen fortgesetzt.
Arzneimittelzulassung
Seminar Pharma Deutschland-Akademie: „Der Auftritt
eines Arzneimittels“ - jetzt online
Das Pharma Deutschland Akademie-Webinar „Der Auftritt eines
Arzneimittels“ widmet sich den gesetzlichen Vorgaben zu informierenden
Texten, der Abgrenzung zwischen Information und Werbung sowie der
Rolle der/des Informationsbeauftragten. Das Veranstaltungsformat wurde
geändert; nehmen Sie via MS Teams teil.
Europa & Internationales
Designierter EU-Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi
verfehlt im ersten Anlauf die notwendige Mehrheit
Gestern Abend fand die Anhörung des designierten EU-
Gesundheitskommissars Olivér Várhelyi im Europäischen Parlament statt.
Nach Ende der dreistündigen Anhörung verfehlte der Ungar die
notwendige 2/3-Mehrheit. Die Abgeordneten beschlossen, Olivér Várhelyi
einen weiteren schriftlichen Fragenkatalog zuschicken. Diesen muss er
bis kommenden Montag (11. November) beantworten. Im Nachgang wird
entschieden, ob die gegebenen Antworten ausreichen oder ob er zu einer
weiteren einstündigen Anhörung eingeladen wird.
Medizinprodukte
Überarbeitete Umfrage der Benannten Stellen über
Bescheinigungen und Anträge (MDR/IVDR)
Die EU-Kommission hat eine überarbeitete Version der Umfrage
„Erhebung der Benannten Stellen über Bescheinigungen und Anträge
(MDR/IVDR)“, die auf den bis zum 31. Juni 2024 erhobenen Daten der
Benannten Stellen basiert, veröffentlicht.
Recht
Gesundes-Herz-Gesetz in erster Lesung im Bundestag
Der Bundestag hat gestern, am 6. November 2024, den
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit
(Gesundes-Herz-Gesetz – GHG) in erster Lesung beraten.
Pharma Deutschland in den Medien
Kritik von Pharmaverbänden: EU-Rat beschließt neue
Abwasserrichtlinie
PZ Pharmazeutische Zeitung (Fachzeitschrift) vom 07.11.2024, S. 12 und
in 2 weiteren Quellen
Nun kritisieren die Pharmaverbände Pro Generika, Pharma Deutschland,
der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und der vfa die
neue Richtlinie in einer gemeinsamen Mitteilung.
(Printbeitrag aus lizenzrechtlichen Gründen nicht hinterlegt)
Trumps Sieg macht Berliner Wirtschaft Sorgen
Berliner Morgenpost (Tageszeitung) vom 07.11.2024, S. 7 und in 1
weitere Quelle
"Von einem weiteren Erstarken des Wirtschaftsprotektionismus in den
USA wären natürlich auch die Pharmaunternehmen betroffen", teilte
Dorothee Brakmann vom Branchenverband Pharma Deutschland mit.
(Printbeitrag aus lizenzrechtlichen Gründen nicht hinterlegt)
Arzneimittelsicherheit
BfArM/ PEI: 95. Routinesitzung
nach § 63 AMG
Statt im Rahmen der 95. Routinesitzung nach §
63 AMG (Stufenplan) in Präsenz, wurden die
Stufenplanbeteiligten (nach ihrer Zustimmung zu
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/bfarm-pei-95-routinesitzung-nach-63-amg/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/bfarm-pei-95-routinesitzung-nach-63-amg/
diesem Vorgehen) am 5. November 2024
schriftlich über die relevanten Themen informiert.
Die in der Regel zweimal jährlich stattfindenden
Sitzungen dienen dem Informationsaustausch zu
aktuellen Problemen der Arzneimittelsicherheit.
Teilnehmende der Routinesitzung sind unter anderem die
Stufenplanbeteiligten Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM), Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit (BVL), zuständige Stellen in den
Bundesländern, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), die
Arzneimittelkommissionen der Heilberufe und die Verbände der
pharmazeutischen Industrie.
Über folgende Themen wurde unter anderem berichtet:
Berichte zu Nebenwirkungen und zu Medikationsfehlern
Bezüglich der Berichte über UAW beim Menschen informierten die
zuständigen Bundesoberbehörden, dass in der EudraVigilance-
Datenbank der EMA im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 30. Juni
2024 235.790 Meldungen (Deutschland und EEA) eingegangen
sind. 19% der Meldungen stammten aus Deutschland. Im gleichen
Zeitraum gingen beim PEI 1.535 Verdachtsmeldungen (ohne
COVID-19 Impfungen) zu Impfstoffen ein und 2.029
Verdachtsmeldungen zu COVID 19-Impfstoffen.
Bezüglich der Berichte zu Medikationsfehlern beim Menschen
teilte das BfArM mit, dass im ersten Halbjahr 2024 1.048 Fälle
berichtet wurden (darunter 167 Dosierungsfehler, 201
Anwendungsfehler, 118 Qualitätsfragen, 30 Verwechslungsträchtige
Arzneimittelbezeichnungen und Arzneimittelverpackungen, sechs
irreführende Arzneimittelbezeichnungen). Bei 563 der berichteten
1.047 Fälle ist ebenfalls eine UAW aufgetreten.
Bezüglich der Berichte zu UAW von Tierarzneimitteln teilte das
BVL mit, dass im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 30. Juni 2024
aus Deutschland 2.311 Spontanmeldungen beim Tier und 19
Spontanmeldungen beim Menschen eingegangen sind.
Europäische Risikobewertungsverfahren
Bezüglich der Berichte zu immunologischen Tierarzneimitteln teilte
das PEI mit, dass im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 30. Juni 2024
776 Verdachtsfälle über UAW gemeldet wurden.
Das BfArM berichtete über das Risikobewertungsverfahren nach
Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG zu Azithromycin. Mit dieser
Neubewertung soll die Anwendung im Sinne eines sinnvollen
Einsatzes und sparsamen Umgangs optimiert werden und das
Risiko für die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen minimiert
werden. Das Verfahren wurde im Oktober 2024 im CHMP beraten
und es wurden weitere Fragen zu noch ausstehenden Aspekten
formuliert. Eine erneute Beratung im CHMP ist für Februar 2025
vorgesehen. Weitergehende Informationen zum
Risikobewertungsverfahren stehen auf der BfArM Webseite zur
Verfügung.
Risikobewertungsverfahren nach Artikel 107i der Richtlinie
2001/83/EG zum Schmerzmittel Metamizol. Am 18. September
2024 befürwortete die CMDh die vom PRAC empfohlenen
Maßnahmen zur Minimierung der schwerwiegenden Folgen der
Agranulozytose. Da die Position der CMDh mit Stimmenmehrheit
angenommen wurde, wurde sie an die Europäische Kommission
weitergeleitet, die eine EU-weit rechtsverbindliche Entscheidung
treffen wird. Weitergehende Informationen zum
Risikobewertungsverfahren stehen auf der BfArM-Webseite zur
Verfügung.
Ocaliva: Verfahren nach Art. 20 der VO (EG) Nr. 726/2004 –
aktueller Stand des Verfahrens – Überprüfung des Nutzen-Risiko-
Verhältnisses.
Details stehen auf der BfArM-Webseite zur Verfügung.
Oxbryta: Verfahren nach Art. 20 der VO (EG) Nr. 726/2004 - Start
des Verfahrens – Überprüfung nach Berichten von Todesfällen in
klinischen Studien mit diesem Arzneimittel zur Behandlung der
Sichelzellanämie.
Details stehen auf der BfArM-Webseite zur Verfügung.
Synapse: Verfahren nach Art. 31 der RL 2001/83/EG – Ende des
Verfahrens und nationale Umsetzung - Überprüfung von
Arzneimitteln, für die klinische Prüfungen von Synapse Labs Pvt.
Ltd., einem Auftragsforschungsinstitut (CRO) mit Sitz in Kharadi,
Indien, durchgeführt wurden. Details sind verfügbar.
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Pharmakovigilanz/DE/RV_STP/a-f/azithromycin.html?nn=590992
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Pharmakovigilanz/DE/RV_STP/m-r/metamizol2.html?nn=590992
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Pharmakovigilanz/DE/RV_STP/m-r/ocaliva.html
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Pharmakovigilanz/DE/RV_STP/m-r/oxbryta.html?nn=590992
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Pharmakovigilanz/DE/RV_STP/s-z/synapse-labs.html
AMK-PHAGRO-Schnellinformationssystem
Die AMK (Geschäftsstelle der Arzneimittelkommission der Deutschen
Apotheker) berichtet zum AMK-PHAGRO-Schnellinformationssystem.
Das AMK-PHAGRO-Schnellinformationssystem wurde 1996 gemeinsam
von der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
mit dem PHAGRO (Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels
e. V.) etabliert. Ziel dieses nationalen Informationssystems ist es,
innerhalb kürzester Zeit (<=24h) dringende Risikomeldungen zu
Arzneimitteln bundesweit an alle öffentlichen Apotheken und
Krankenhausapotheken sowie vollversorgenden pharmazeutischen
Großhandlungen zu übermitteln.
Hierzu zählen insbesondere gravierende Qualitätsmängel, schwere
unerwünschte Arzneimittelwirkungen oder erhebliche
Indikationseinschränkungen, die ein akutes gesundheitliches Risiko für
Patienten darstellen. Über die Erforderlichkeit der Einleitung eines
Schnellinformationsverfahrens entscheidet unter medizinisch-
pharmazeutischen Aspekten in eigener Verantwortung die AMK.
Die AMK-PHAGRO-Schnellinformation enthält in aller Regel eine
konkrete Handlungsaufforderung an die Apotheken und vollversorgenden
Großhandlungen und deren Niederlassungen; meist zur unverzüglichen
Aussonderung und Nichtabgabe der betroffenen Arzneimittel oder die
Ankündigung eines Rückrufs. Dazu wird die Schnellinformation stets mit
dem betroffenen pharmazeutischen Unternehmer und der zuständigen
Behörde eng abgestimmt. Die verfasste Meldung wird von der AMK über
einen zentralen Verteiler des PHAGRO an diejenigen deutschen
vollversorgenden pharmazeutischen Großhandlungen und deren
Niederlassungen übermittelt, die Mitglied des PHAGRO sind.
Mysimba (Naltrexone/Bupropion); Verfahren nach Art. 20 der VO
(EG) 726/2004 – aktueller Stand des Verfahrens – Überprüfung
wegen des potenziellen langfristigen kardiovaskulären Risikos.
Zusätzliche Information zu Mysimba (Naltrexone/Bupropion):
Änderung der Zulassung als Ergebnis einer Bewertung des
regelmäßigen aktualisierten Unbedenklichkeitsberichtes – Risiken
von Wechselwirkungen zwischen Mysimba und opioidhaltigen
Arzneimitteln. Details sind verfügbar.
Finasterid & Dutasterid: Verfahren nach Art. 31 der RL
2001/83/EG – Start des Verfahrens - Überprüfung im Hinblick auf
suizidale Gedanken und Verhaltensweisen. Details sind verfügbar.
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Pharmakovigilanz/DE/RV_STP/m-r/mysimba.html?nn=594586%20
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Pharmakovigilanz/DE/RV_STP/a-f/finasterid.html?nn=590992
In der Praxis erfolgt die Vervielfältigung der AMK-PHAGRO-
Schnellinformation durch die Großhandlungen und die Auslieferung als
Kopie in der nächsten Arzneimittellieferung an die Apotheke. Zudem
informiert die AMK über einen Verteiler u.a. alle Krankenhausapotheken
und Landesapothekerkammern, den Sanitätsdienst der Bundeswehr, die
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und die
Bundesoberbehörden. Zeitgleich wird die Schnellinformation auch auf der
AMK-Website (www.arzneimittelkommission.de) veröffentlicht.
Das AMK-PHAGRO-Schnellinformationssystem wurde seit seiner
Einführung 1996 regelmäßig genutzt, letztmalig aber im Mai 2020. Daher
möchten AMK und PHAGRO gern (erneut) alle Beteiligten der
Routinesitzung nach § 63 AMG über das System informieren und
insbesondere pharmazeutische Unternehmer sowie die zuständigen
Behörden zur regelhaften Prüfung einer möglichen und angemessenen
Nutzung bei Auftreten wichtiger und dringender Arzneimittelrisiken
aufrufen.
Die Folien zur Sitzung werden demnächst auf der Homepage des BfArM
veröffentlicht.
Die 96. Routinesitzung wird voraussichtlich am 25. März 2025 in
hybrider Form stattfinden.
Kontakt
Melanie Broicher
broicher@pharmadeutschland.de
Arzneimittelversorgung
9. Öffentliche Sitzung des G-BA
In seiner heutigen Sitzung entschied der G-BA in
Folge eines BSG-Urteils vom 5. September 2024,
dass der Wirkstoff Enalapril kein neuer Wirkstoff
im Sinne der AM-NutzenV sei und hob einen
früheren Beschluss zu diesem Wirkstoff auf.
http://www.arzneimittelkommission.de/
mailto:broicher@pharmadeutschland.de
Zudem fasste der G-BA Beschlüsse zur frühen
Nutzenbewertung zu dem Wirkstoff Selpercatinib.
Am 7. November 2024 begrüßte Professor Hecken die Anwesenden und
Zuschauerinnen und Zuschauer zur öffentlichen Sitzung des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Hybridformat.
1. Frühe Nutzenbewertung (AM-RL, Anlage XII / XIIa)
Selpercatinib (neues Anwendungsgebiet)
Anwendungsgebiet:
solide Tumore, RET-Fusion+
Beschluss:
Zusatznutzen nicht belegt
Votum:
einstimmig mit Zustimmung der Patientenvertretung
Da nur Daten der 1-armigen Studie LIBRETTO-001 vorgelegen hätten,
sei kein Vergleich gegenüber der zVT möglich gewesen. Ein
Zusatznutzen sei daher nicht belegt.
Selpercatinib (neues Anwendungsgebiet)
Anwendungsgebiet:
Schilddrüsenkarzinom, RET-Fusion+, refraktär gegenüber Radiojod,
Erstlinie oder nach systemischer Vortherapie, ≥ 12 Jahre
Beschluss:
Zusatznutzen für beide Patientengruppen (s.u.) nicht belegt
Votum:
einstimmig mit Zustimmung der Patientenvertretung
Für die Bewertung des Zusatznutzens von Selpercatinib unterscheidet
der G-BA folgende Patientengruppen:
A. Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit einem fortgeschrittenen
RET-Fusions-positiven, Radiojod-refraktären Schilddrüsenkarzinom,
Erstlinientherapie
B. Jugendliche ab 12 Jahren mit einem fortgeschrittenen RET-Fusions-
positiven Schilddrüsenkarzinom nach vorangegangener Therapie mit
einem Proteinkinase-Inhibitor
Die vom Hersteller vorgelegten, nicht-kontrollierten Studien LIBRETTO-
001 und LIBRETTO-121 seien aufgrund des fehlenden Vergleichsarms
nicht geeignet einen Zusatznutzen für Patienten der Gruppe A ableiten zu
können. Für Patienten der Gruppe B hätten keine Daten vorgelegen. Ein
Zusatznutzen sei daher für beide Patientengruppen nicht belegt.
Enalapril (Aufhebung des Beschlusses vom 15. August 2024)
Anwendungsgebiet:
Herzinsuffizienz, ab Geburt bis ≤ 17 Jahre
Neues Anwendungsgebiet:
Schlafstörungen bei neurogenetischen Erkrankungen; ≥ 2 bis ≤ 18 Jahre
Beschluss:
Das Plenum entschied für die Aufhebung des Beschlusses vom 15.
August 2024.
Votum:
einstimmig mit Zustimmung der Patientenvertretung
Der G-BA hatte mit Beschluss vom 15. August 2024 über die
Nutzenbewertung nach § 35a SGB V zum AQUMELDI mit dem Wirkstoff
Enalapril entschieden. Unter Anwendung der Rechtsprechung des Urteils
des Bundessozialgerichts vom 5. September 2024 handelt es sich bei
AQUMELDI zwar um ein erstattungsfähiges Arzneimittel, nach der
Begriffsdefinition in § 2 Absatz 1 AM-NutzenV allerdings nicht um eines
mit einem neuen Wirkstoff.
Die nächste öffentliche Sitzung des G-BA findet am 22. November 2024
statt. Pharma Deutschland wird berichten.
Kontakt
Bernhard Liebenhoff
liebenhoff@pharmadeutschland.de
Arzneimittelversorgung
mailto:liebenhoff@pharmadeutschland.de
BfArM aktualisiert erneut
Dringlichkeitsliste nach § 129 Abs. 2b
SGB V
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) hat die Dringlichkeitsliste
nach § 129 Abs. 2b SGB V erneut mit Stand 4.
November 2024 aktualisiert. Apotheken können bei
Verordnungen über dort gelistete Arzneimittel
erweiterte Substitutionsmöglichkeiten wahrnehmen,
um die Patientenversorgung zu gewährleisten.
Gemäß § 129 Absatz 2b SGB V veröffentlicht das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach Anhörung des
Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) eine Liste für Kinderarzneimittel,
die essenziellen Arzneimittel für die Pädiatrie enthält, die möglicherweise einer
angespannten Versorgungssituation unterliegen. Apotheken können bei
Nichtverfügbarkeit eines nach Maßgabe des Rahmenvertrags abzugebenden
Arzneimittels, das auf der Liste geführt wird, dieses gegen ein
wirkstoffgleiches in der Apotheke hergestelltes Arzneimittel, auch in einer
anderen Darreichungsform, oder gegen ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel
in einer anderen Darreichungsform ohne Rücksprache mit dem verordnenden
Arzt austauschen.
Die Liste wird in etwa 14-tägigem Rhythmus aktualisiert. Auch die nunmehr
aktualisierte Liste stellt das BfArM in einer aktualisierten Fassung bereit. Die
auf der BfArM-Webseite abgelegte CSV-Datei enthält alle aktuell
zugelassenen Fertigarzneimittel, die einen Wirkstoff in der aufgeführten
Darreichungsform der Dringlichkeitsliste aufweisen, unabhängig vom
Vermarktungsstatus. Sofern eine Pharmazentralnummer (PZN) vergeben ist,
ist auch diese angegeben. Ferner ist die Liste als pdf-Datei und eine
Änderungshistorie im Vergleich zur Version vom 15. Oktober 2024
veröffentlicht.
Kontakt
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/bfarm-aktualisiert-erneut-dringlichkeitsliste-nach-129-abs-2b-sgb-v-8/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/bfarm-aktualisiert-erneut-dringlichkeitsliste-nach-129-abs-2b-sgb-v-8/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/bfarm-aktualisiert-erneut-dringlichkeitsliste-nach-129-abs-2b-sgb-v-8/
https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelinformationen/Lieferengpaesse/ALBVVG/_artikel.html
Andrea Schmitz
schmitz@pharmadeutschland.de
Lutz Boden
boden@pharmadeutschland.de
Vera Strecker
strecker@pharmadeutschland.de
Arzneimittelversorgung
GKV-SV: Festbeträge für neu in den
Handel kommende Fertigarzneimittel
ab 1. Dezember 2024
Der GKV-Spitzenverband hat über Festbeträge und
Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für neu in den
Handel kommende Fertigarzneimittel informiert.
Diese gelten ab dem 1. Dezember 2024.
Anlass sind neue Wirkstoffe der Festbetragsgruppen:
Die Festbeträge und Zuzahlungsfreistellungsgrenzen sind ab dem 1.
Dezember 2024 anzuwenden.
Die detaillierten Informationen finden Sie im Mitgliederbereich unter dem Pfad
Blutgerinnungsfaktor VIII, rekombinant - Efanesoctocog alfa
(Gruppe 1, verschreibungspflichtig)
Koloniestimulierende Faktoren, langwirksam - Efbemalenograstim
alfa (Gruppe 1, verschreibungspflichtig).
Themen
Arzneimittelversorgung
Festbeträge
Dokumente
mailto:schmitz@pharmadeutschland.de
mailto:boden@pharmadeutschland.de
mailto:strecker@pharmadeutschland.de
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/gkv-sv-festbetraege-fuer-neu-in-den-handel-kommende-fertigarzneimittel-ab-1-dezember-2024/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/gkv-sv-festbetraege-fuer-neu-in-den-handel-kommende-fertigarzneimittel-ab-1-dezember-2024/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/gkv-sv-festbetraege-fuer-neu-in-den-handel-kommende-fertigarzneimittel-ab-1-dezember-2024/
https://www.pharmadeutschland.de/index.php?id=1&type=565&file=fileadmin/user_upload/Festbetraege_fuer_neue_Fertigarzneimittel_-_Blutgerinnungsfaktor_VIII_rekombinant__Gruppe_1_verschreibungspflichtig___Koloniestimulierende_Faktoren_langwirksam__Grupp.pdf
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Kontakt
Petra ten Haaf
tenhaaf@pharmadeutschland.de
Jan König
koenig@pharmadeutschland.de
Arzneimittelzulassung
BfArM: Bekanntmachung zum
Homöopathischen Arzneibuch
Im Bundesanzeiger vom 6. November 2024 ist
eine Bekanntmachung des Bundesinstitutes für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom
30. September 2024 zum Homöopathischen
Arzneibuch (HAB) erschienen.
Der Fachausschuss Analytik der Deutschen Homöopathischen
Arzneibuch-Kommission hat die folgenden Dokumente überarbeitet bzw.
neu erstellt:
Neues Reagenz
Revidiertes Reagenz
Festbeträge für neue Fertigarzneimittel
Kaliumhydroxid-Lösung, methanolische RH
Proscillaridin RH
mailto:tenhaaf@pharmadeutschland.de
mailto:koenig@pharmadeutschland.de
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/bfarm-bekanntmachung-zum-homoeopathischen-arzneibuch-22/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/bfarm-bekanntmachung-zum-homoeopathischen-arzneibuch-22/
Allgemeine Monographie
Ergänzende Regeln zur Allgemeinen Monographie „Urtinkturen für
homöopathische Zubereitungen“ des Europäischen
Arzneibuchs zu Hyoscyamus, Planta tota, Vorschrift 21
Neue Monographie
Revidierte Monographien
Aspidosperma quebracho-blanco (Quebracho)
Aesculus hippocastanum ex cortice, ethanol. Decoctum
(Aesculus, Cortex, ethanol. Decoctum)
Apocynum cannabinum (Apocynum)
Chelidonium majus (Chelidonium)
Chelidonium majus e floribus, ethanol. Digestio
Chelidonium majus Rh (Chelidonium Rh)
Cerium oxalicum
Cinnamomum verum (Cinnamomum)
Drimia maritima, ethanol. Digestio (Urginea maritima, ethanol.
Digestio; Scilla alba, ethanol. Digestio)
Ephedra distachya spag. Zimpel (Ephedra spag. Zimpel)
Euonymus europaeus (Euonymus europaea, Evonymus
europaea)
Eutrochium purpureum (Eupatorium purpureum)
Garcinia (Gutti)
Gaultheriae aetheroleum (Oleum gaultheriae)
Harungana madagascariensis (Haronga)
Jacobaea maritima (Senecio cineraria, Senecio bicolor, Cineraria
maritima)
Levisticum officinale, ethanol. Decoctum
Malva sylvestris, ethanol. Infusum (Malva, ethanol. Infusum)
Melilotus officinalis spag. Zimpel
Ononis spinosa
Packera aurea (Senecio aureus)
Petasites hybridus (Petasites)
Die geänderten und neu erstellten Monographien und Reagenzien sollen
in das HAB aufgenommen werden und werden mit der Bekanntmachung
den Fachkreisen zur Kenntnis gebracht.
Zu den überarbeiteten Dokumenten können bis einschließlich zum 6.
Januar 2025 Stellungnahmen bei der Geschäftsstelle der Arzneibuch-
Kommission des BfArM eingereicht werden. Interessierte Mitgliedsfirmen
werden gebeten, ihre Kommentare bis zum 10. Dezember 2024 an Dr.
Nico Symma (symma@pharmadeutschland.de) zu senden.
Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung und die geänderten
Dokumente finden Sie im Mitgliederbereich unter dem Pfad
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Kontakt
Dr. Nico Symma
symma@pharmadeutschland.de
Arzneimittelzulassung
Variations: Guidance Dokumente
zur Anwendung der revidierten
Resina piceae (Abies nigra)
Rheum
Turnera diffusa (Damiana)
Vaccinium myrtillus (Myrtillus)
Themen
Arzneimittelzulassung
Arzneibücher
Homöopathisches Arzneibuch
Dokumente
mailto:symma@pharmadeutschland.de
mailto:symma@pharmadeutschland.de
mailto:symma@pharmadeutschland.de
https://www.pharmadeutschland.de/index.php?id=1&type=565&file=fileadmin/user_upload/BAnz_AT_06.11.2024_B6.pdf
mailto:symma@pharmadeutschland.de
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/variations-guidance-dokumente-zur-anwendung-der-revidierten-variation-regulation-veroeffentlicht/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/variations-guidance-dokumente-zur-anwendung-der-revidierten-variation-regulation-veroeffentlicht/
Variation Regulation veröffentlicht
Die Koordinierungsgruppe für das Verfahren der
gegenseitigen Anerkennung und das dezentrale
Verfahren – human (CMDh) sowie die
Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) haben
kürzlich auf ihren Webseiten einige bereits
erwartete Guidance Dokumente im
Zusammenhang mit der ab 1. Januar 2025
anzuwendenden geänderten Variation Regulation
publiziert.
Wie bereits im Pharma Deutschland aktuell 20/2024 vom 17. Juni 2024
erwähnt, wird die delegierte Verordnung (EU) 2024/1701 zur Änderung
der Verordnung (EG) 1234/2008 zum 1. Januar 2025 wirksam, was mit
einigen Änderungen in Bezug auf das Vorgehen und die Verfahren für die
Änderungen von Zulassungen (Variations) einhergeht. Da sich die
zugehörigen Variation Guidelines (vgl. Pharma Deutschland aktuell
18/2024 vom 13. Juni 2024) ebenfalls in der Überarbeitung befinden,
haben CMDh und EMA einige Leitfäden und Best Practice Guides
aktualisiert, um den Antragstellern entsprechende Hilfestellungen an die
Hand zu geben.
Auf der Homepage der CMDh wurden in diesem Zusammenhang
folgende überarbeitete Dokumente publiziert:
Best Practice Guides (BPGs) for the Submission and Processing of
Variations in the Mutual Recognition Procedure
In Kapitel 1 wurde die Festlegung einer Variation Nummer insbesondere
für das sogenannte Supergrouping (submission of one or several
(grouped) Type IA variations to several MAs in one application form)
aufgenommen.
Chapter 1: CMDh BPG for the Allocation of the Mutual
Recognition Variation Number for Type I Notifications, Type II
Variations, Grouping and Worksharing
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/variations-guidance-dokumente-zur-anwendung-der-revidierten-variation-regulation-veroeffentlicht/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/eu-amtsblatt-delegierte-verordnung-zur-aenderung-der-variations-verordnung-veroeffentlicht/
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401701&qid=1730876289347
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02008R1234-20210513
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/variations-kommentierungsaufruf-fuer-den-entwurf-zur-ueberarbeitung-der-classification-guideline/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/variations-kommentierungsaufruf-fuer-den-entwurf-zur-ueberarbeitung-der-classification-guideline/
https://www.hma.eu/human-medicines/cmdh/procedural-guidance/variation/amended-variation-regulation.html
https://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/procedural_guidance/Variations/Amended_Variation_Regulation/01_CMDh_291_2013_Rev.21_2024_10_TC_-_Chapter_1_-_BPG_for_the_allocation_of_the_MR_number.pdf
Im Kapitel 2 wird erläutert, dass der Zulassungsinhaber (MAH) die
Variation-Anträge an den RMS und die CMS über CESP einreichen muss.
Es wird unter Abschnitt 4.1 zu Typ IA Notifizierungen darauf hingewiesen,
dass in Fällen, in denen die CMS den Variation-Antrag nicht erhalten
haben oder die Gebühren nicht innerhalb von 30 Tagen nach
Verfahrensstart entrichtet wurden, das Verfahren invalidiert wird und neu
eingereicht werden muss. Unter Abschnitt 4.5 wurde formal die
Information ergänzt, dass Anträge auf ein Worksharing-Verfahren gemäß
des höchsten Variation-Typs im Antrag prozessiert werden.
Kapitel 3 beschäftigt sich mit den Anforderungen an Typ IA
Notifizierungen. Basierend auf der neuen Verpflichtung zum Annual
Update wird das Vorgehen diesbezüglich beschrieben:
Chapter 2: Procedure for Automatic Validation of Mutual
Recognition Procedures for Variations
Chapter 3: CMDh BPG for the Processing of Type IA Minor
Variations (Notifications) in the Mutual Recognition Procedure
Zeitlinien: Typ IA Änderungen sind frühestens neun Monate und
spätestens zwölf Monate nach der ersten Implementierung einer Typ
IA Änderung für eine spezifische (im Annual Update enthaltenen)
Zulassung als “annual update“ einzureichen, wobei ggf. die Leitlinien
für das (Super-)Grouping von Variations zu beachten sind.
Die Einreichung separater Typ IA Anträge kann in
Ausnahmefällen, die in Kapitel 6 des BPGs beschrieben werden,
vom RMS akzeptiert werden.
Änderungen vom Typ IAIN sind wie bisher unverzüglich
einzureichen. Sie können aber Teil eines annual updates sein, wenn
dieses unverzüglich („immediately“) nach der Implementierung der
Änderung vom Typ IAIN eingereicht wird.
Wie bisher ist es darüber hinaus möglich, dass der
Zulassungsinhaber eine Typ IA Variation in die Einreichung einer
Typ IAIN Variation inkludiert oder mit anderen anstehenden
Variations höherer Variation Typen (sofern diese zusammenhängen)
oder in einem Super-Grouping einreicht, anstatt diese als Teil eines
annual updates einzureichen.
https://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/procedural_guidance/Variations/Amended_Variation_Regulation/02_CMDh_292_2013_Rev.22_2024_10_TC_-_Chapter_2_-_Procedure_for_the_Automatic_Validation_of_MRP_for_Variations.pdf
https://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/procedural_guidance/Variations/Amended_Variation_Regulation/03_CMDh_293_2013_Rev.26_2024_10_TC_-_Chapter_3_-_BPG_for_the_Processing_of_Type_IA_Minor_Variations_in_MRP.pdf
Kapitel 4 wurde im Hinblick auf das neu vorgeschriebene (bislang
freiwillige) Worksharing Verfahren überarbeitet. Demzufolge ist der MAH
dazu verpflichtet, Typ IB Variations mit identischen Änderungen für alle
entsprechenden Zulassungen als Worksharing-Verfahren einzureichen,
es sei denn der Antrag betrifft nur rein nationale Zulassungen, für die die
gleiche Behörde zuständig ist. In diesen Fällen erfolgt ggf. eine
Einreichung als Grouping, sofern die zuständige Behörde diesem
zustimmt.
Wenn Änderungen nicht im Rahmen eines Worksharing-Verfahrens
eingereicht werden und stattdessen als einzelne nationale Einreichungen,
werden diese Anträge invalidiert und nicht gestartet, bis sie durch die
Einreichung im Rahmen eines Worksharing-Verfahrens ersetzt werden.
Auch in Kapitel 5 wurden die neuen Verpflichtungen bzgl. des
obligatorisch zu verwendenden Worksharing-Verfahrens aufgenommen,
hier in Bezug auf Änderungen des Typs II (analog zu Kapitel 4): Die
Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben sind ebenfalls gleich.
In Kapitel 6 des BPGs werden die unterschiedlichen Szenarien für
Grouping-Möglichkeiten dargestellt, diese sind:
Bei Änderungen an den Produktinformationen entspricht das
Datum der Überarbeitung des Textes dem Datum der
Implementierung (d.h. wenn das Unternehmen die überarbeitete
Produktinformation intern genehmigt hat).
Chapter 4: CMDh BPG for the Processing of Type IB Minor
Variations (Notifications) in the Mutual Recognition Procedure
Chapter 5: CMDh BPG for the Handling of Type II Variations in
the Mutual Recognition Procedure
Chapter 6: CMDh BPG for the Processing of (Super-)Grouped
Applications in the Mutual Recognition Procedure
Grouping von Typ IA Variations für eine Zulassung desselben
Zulassungsinhabers (= annual update)
Super-Grouping von einer oder mehrerer Typ IA Änderungen für
mehr als eine Zulassung desselben Zulassungsinhabers
https://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/procedural_guidance/Variations/Amended_Variation_Regulation/04_CMDh_294_2013_Rev.28_2024_10_TC_-_Chapter_4_-_BPG_for_the_Processing_of_Type_IB_Minor_Variations__Notifications__in_MRP.pdf
https://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/procedural_guidance/Variations/Amended_Variation_Regulation/05_CMDh_295_2013_Rev.27_2024_10_TC_-_Chapter_5_-_BPG_for_the_Processing_of_Type_II_Variations_in_MRP.pdf
https://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/procedural_guidance/Variations/Amended_Variation_Regulation/06_CMDh_296_2013_Rev.27_2024_10_TC_-_Chapter_6_-_BPG_for_the_Processing_of_Grouped_Applications_in_MRP.pdf
Ein Super-Grouping, bei dem mehrere Zulassungen aus MRP/DCP, aus
MRP/DCP und rein nationalen Verfahren oder Zulassungen aus rein
nationalen Verfahren in unterschiedlichen Mitgliedstaaten involviert sind,
kann eingereicht werden für jegliche Typ IA Änderungen, die unter Kapitel
A und B der Classification Guideline fallen, sofern alle Änderungen auch
alle Zulassungen betreffen. Bei einem Super-Grouping für Zulassungen
nur aus MRP/DCP Verfahren mit demselben RMS können auch Typ IA
Variations, die unter Kapitel C der Classification Guideline fallen, involviert
werden.
Aus Verfahrenstechnischen Gründen ist es derzeit nicht möglich, ein
Super-Grouping von Typ IA-Änderungen für zentral zugelassene
Arzneimittel und nicht-zentral zugelassene Arzneimittel durchzuführen.
Mögliche Ausnahmen von der Verpflichtung eines Groupings,
einschließlich des annual updates:
Grouping von Variations für eine Zulassung, bei der zumindest
eine Variation dem Typ IB oder II entspricht bzw. eine
Zulassungserweiterung (line extension) darstellt und die
Änderungen im Zusammenhang stehen.
Nötige Typ IA Variation zur Eindämmung eines Lieferengpasses
und für den Fall, dass die regulatorische Flexibilität von der MSSG
(Executive steering group on shortages and safety of medicinal
products) beschlossen worden ist.
Die Notwendigkeit einer sofortigen Aktualisierung des Dossiers
durch Typ IA Variations in Notlagen der öffentlichen Gesundheit (z.B.
eine aufkommende oder deklarierte Notlage der öffentlichen
Gesundheit).
Zur Aktualisierung des Zulassungsdossiers im Vorfeld einer
Routine-Inspektion oder eines Transfers auf einen anderen
Zulassungsinhaber.
Auf Anfrage einer Behörde oder Behörden, z.B. wenn in einem
Drittstaat ein CPP gefordert wird oder ein Genehmigungsschreiben
für eine bestimmte Änderung notwendig ist, um einen Lieferengpass
im Drittstaat abzumildern bzw. einen dringenden Bedarf dort zu
decken.
Fälle, die nicht oben aufgelistet sind, sind im Rahmen des annual updates
einzureichen. Für Typ IAIN Änderungen gilt weiterhin, dass diese gleich
nach Implementierung eingereicht werden müssen. Diese dürfen lediglich
in einem annual update inkludiert werden, wenn dieses gleich
(„immediately“) nach der Implementierung der Typ IAIN-Änderungen
eingereicht wird. Typ IAIN-Änderungen können auch Teil eines Super-
Groupings sein.
In Kapitel 7 wird das verpflichtende Worksharing Verfahren näher
erläutert, welches gemäß Artikel 20 der revidierten Variations Verordnung
anzuwenden ist. Daneben kann das Verfahren in begründeten Fällen
freiwillig angewendet werden, und zwar für mehrere Zulassungen, die
mehreren Zulassungsinhabern in mehr als einem Mitgliedstaat gehören.
Es wird darauf hingewiesen, dass es keine Voraussetzung ist, dass die
Zulassungen, die in ein Worksharing-Verfahren aufgenommen werden,
bereits harmonisiert sind. Nur das Ergebnis der beantragten Variation soll
für alle Produkte im Worksharing-Verfahren das gleiche sein. Sofern für
Änderungen mehrerer Zulassungen individuelle Datenpakete notwendig
sind und beurteilt werden müssen, sollte wiederum kein Worksharing-
Verfahren gewählt werden.
Bei zentral zugelassenen Arzneimitteln fungiert die EMA als
Referenzbehörde. In allen anderen Fällen fungiert die nationale Behörde
eines Mitgliedstaats, die vom MAH ausgewählt wird und die dieses auch
bestätigt, als Referenzbehörde. Sollte keiner der Mitgliedstaaten die
Bestätigung zur Übernahme der Funktion der Referenzbehörde geben,
wählt die Koordinierungsgruppe eine Behörde aus. Für den Fall, dass das
Worksharing-Verfahren Zulassungen enthält, die über das MRP/DCP
zugelassen sind, wird empfohlen, denjenigen RMS als Reference
Authority auszuwählen, der bereits die meisten der Verfahren
übernommen hat. Ggf. kann eine Art „Hilfs-RMS“ benannt werden, der
den Referenzstaat unterstützt.
Für Worksharing-Verfahren, die gegroupte Variations beinhalten, sollte
eine separate Dokumentation für jede Variation eingereicht werden.
Zudem wird im BPG deutlich herausgestellt, dass in Fällen, in denen die
Einreichung eines Worksharing-Antrags nicht alle Zulassungen des
gleichen Zulassungsinhabers enthält, die von den Änderungen betroffen
Zur sofortigen Wiedereinreichung einer Typ IA Variation im Fall,
dass diese im Rahmen des „annual updates“ abgelehnt wurde.
Chapter 7: CMDh BPG on Variation Worksharing
https://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/procedural_guidance/Variations/Amended_Variation_Regulation/07_CMDh_297_2013_Rev.34_2024_10_TC_-_Chapter_7_-_BPG_on_Worksharing.pdf
sind, der MAH informiert und aufgefordert wird, den Antrag dahingehend
zu überarbeiten, alle betroffenen Zulassungen aufzunehmen. Dies gilt
auch für Zulassungen, für die die Änderungen bereits in der
Vergangenheit beurteilt und genehmigt wurden, da es Ziel ist, eine
Harmonisierung zu erreichen.
In Kapitel 8 des BPGs wird zunächst darauf hingewiesen, dass die
Classification Guidelines regelmäßig aktualisiert werden, unter anderem
in Bezug auf unforeseen variations gemäß Artikel 5 der Variations
Verordnung. Entsprechend der Neuregelungen in der geänderten
Variation-Regulation dauern Artikel 5-Verfahren nun regulär 60 Tage.
Neben den unterschiedlichen Best Practice Guides wurden die folgenden
Guidance Dokumente, Q&As sowie Positionspapiere der CMDh
aktualisiert:
Insbesondere im Frage- und Antwortdokument der CMDh finden sich
einige aktualisierte Hinweise und Hilfestellungen.
Auch für zentrale Zulassungen wurden die entsprechenden Dokumente
der EMA zum Thema Variations aktualisiert:
Chapter 8: CMDh BPG on CMDh Recommendations on
Unforeseen Variations
EMA/CMDh explanatory notes on variation application form
(Human medicinal products only)
Examples for acceptable and not acceptable groupings for
MRP/DCP products
Position paper common grounds seen for
invalidation/delaying day 0 for variations
Template Cover letter for the submission of variation
applications in the MRP
Template Letter of Intent for the submission of a type IA
super-grouped procedure to the reference authority according
to Article 7a of Commission Regulation (EC) No 1234/2008
Template request for a recommendation on the classification
of an unforeseen variation under Article 5 of Commission
Regulation (EC) No 1234/2008
Urgent Safety Restriction Member State Standard Operating
Procedure
https://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/procedural_guidance/Variations/Amended_Variation_Regulation/12_CMDh_132_2009_Rev.63_2024_10_TC_-_Q_As_for_the_submission_of_Variations.pdf
https://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/procedural_guidance/Variations/Amended_Variation_Regulation/08_CMDh_298_2013_Rev._24_2024_10_TC_-_Chapter_8_-_BPG_on_Recommendations_on_Unforeseen_Variations.pdf
https://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/procedural_guidance/Variations/Amended_Variation_Regulation/09_CMDh_133_2010_Rev.10_2024_10_clean_-_Explanatory_notes_on_Variation_application_form.pdf
https://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/procedural_guidance/Variations/Amended_Variation_Regulation/09_CMDh_133_2010_Rev.10_2024_10_clean_-_Explanatory_notes_on_Variation_application_form.pdf
https://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/procedural_guidance/Variations/Amended_Variation_Regulation/10_CMDh_173_2010_Rev.22_2024_10_TC_-_Examples_for_groupings_for_MRP_DCP_MPs.pdf
https://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/procedural_guidance/Variations/Amended_Variation_Regulation/10_CMDh_173_2010_Rev.22_2024_10_TC_-_Examples_for_groupings_for_MRP_DCP_MPs.pdf
https://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/procedural_guidance/Variations/Amended_Variation_Regulation/11_CMDh_095_2008_Rev.3_2024_10_TC_-_Position_paper_common_grounds_seen_for_invalidation-delaying_day_0_for_variations.pdf
https://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/procedural_guidance/Variations/Amended_Variation_Regulation/11_CMDh_095_2008_Rev.3_2024_10_TC_-_Position_paper_common_grounds_seen_for_invalidation-delaying_day_0_for_variations.pdf
https://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/procedural_guidance/Variations/Amended_Variation_Regulation/13_CMDh_096_2009_Rev.7_2024_10_clean_-_Cover_letter_for_Variation_Applications_in_MRP.docx
https://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/procedural_guidance/Variations/Amended_Variation_Regulation/13_CMDh_096_2009_Rev.7_2024_10_clean_-_Cover_letter_for_Variation_Applications_in_MRP.docx
https://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/procedural_guidance/Variations/Amended_Variation_Regulation/14_CMDh_306_2013_Rev.1_2024_10_clean_-_LoI_for_the_submission_of_a_type_IA_grouped_procedure.docx
https://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/procedural_guidance/Variations/Amended_Variation_Regulation/14_CMDh_306_2013_Rev.1_2024_10_clean_-_LoI_for_the_submission_of_a_type_IA_grouped_procedure.docx
https://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/procedural_guidance/Variations/Amended_Variation_Regulation/14_CMDh_306_2013_Rev.1_2024_10_clean_-_LoI_for_the_submission_of_a_type_IA_grouped_procedure.docx
https://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/procedural_guidance/Variations/Amended_Variation_Regulation/15_CMDh_137_2009_Rev.3_2024_10_clean_-_Template_recommendation_request_classification_of_unforeseen_variations_under_Art._5.docx
https://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/procedural_guidance/Variations/Amended_Variation_Regulation/15_CMDh_137_2009_Rev.3_2024_10_clean_-_Template_recommendation_request_classification_of_unforeseen_variations_under_Art._5.docx
https://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/procedural_guidance/Variations/Amended_Variation_Regulation/15_CMDh_137_2009_Rev.3_2024_10_clean_-_Template_recommendation_request_classification_of_unforeseen_variations_under_Art._5.docx
https://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/procedural_guidance/Variations/Amended_Variation_Regulation/16_CMDh_097_2000_Rev.6_2024_10_clean_-_Urgent_Safety_Restriction_SOP.pdf
https://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/procedural_guidance/Variations/Amended_Variation_Regulation/16_CMDh_097_2000_Rev.6_2024_10_clean_-_Urgent_Safety_Restriction_SOP.pdf
Weiterhin an die neue Gesetzeslage angepasst wurde das Template für
den letter of intent (Worksharing). Zur Unterscheidung von
verpflichtenden (mandatory) und freiwilligen (voluntary) Worksharings
wurden entsprechende Felder hinzugefügt. Das Template ist auf der
zugehörigen Webseite der EMA zu finden.
Bis zur Finalisierung der aktualisierten Classification Guideline, welche in
Q2/2025 erwartet wird, sollen Zulassungsinhaber sich weiterhin auf den
derzeit gültigen Teil der Variation Guideline zur Klassifizierung der
Änderungen und auf die oben erwähnten, spezifischen
Verfahrensleitlinien stützen.
Für Änderungsanträge, die vor dem 1. Januar 2025 eingereicht werden,
gelten bis zu ihrem Abschluss weiterhin die derzeitigen Bestimmungen
der Verordnung (EG) Nr. 1234/2008 in der Fassung der Delegierten
Verordnung (EU) 2021/756 der Kommission. Im Zweifelsfall werden die
Zulassungsinhaber gebeten, sich an die jeweils zuständige Behörde zu
wenden.
Zulassungsinhaber werden aufgefordert, die CMDh- und EMA-Webseiten
weiterhin aufmerksam zu verfolgen und die notwendigen Maßnahmen zu
ergreifen, um ihre Systeme, Prozesse, Verfahren und Unterlagen auf die
Einhaltung des neuen regulatorischen Rahmens für Variations
vorzubereiten. Pharma Deutschland wird seine Mitgliedsfirmen hierbei
unterstützen und steht bei Fragen zur Verfügung.
Kontakt
Dr. Birgit Ewert
ewert@pharmadeutschland.de
Stephanie Pick
pick@pharmadeutschland.de
EMA post authorisation procedural advice for CAP-users -
Type IA Variations
EMA post authorisation procedural advice for CAP users -
Grouping of variations
EMA post authorisation procedural advice for CAP users -
Worksharing of variations
Procedural Advice on Recommendations on unforseen
variations according to Article 5 of Commission Regulation
(EC) No 1234/2008
https://www.ema.europa.eu/en/guidance-application-amended-variations-regulation-1-january-2025
mailto:ewert@pharmadeutschland.de
mailto:pick@pharmadeutschland.de
https://www.ema.europa.eu/en/documents/regulatory-procedural-guideline/european-medicines-agency-post-authorisation-procedural-advice-users-centralised-procedure-type-ia-variations-track-changes_en.pdf
https://www.ema.europa.eu/en/documents/regulatory-procedural-guideline/european-medicines-agency-post-authorisation-procedural-advice-users-centralised-procedure-type-ia-variations-track-changes_en.pdf
https://www.ema.europa.eu/en/documents/regulatory-procedural-guideline/european-medicines-agency-post-authorisation-procedural-advice-users-centralised-procedure-grouping-variations-track-changes_en.pdf
https://www.ema.europa.eu/en/documents/regulatory-procedural-guideline/european-medicines-agency-post-authorisation-procedural-advice-users-centralised-procedure-grouping-variations-track-changes_en.pdf
https://www.ema.europa.eu/en/documents/regulatory-procedural-guideline/european-medicines-agency-post-authorisation-procedural-advice-users-centralised-procedure-worksharing-variations-track-changes_en.pdf
https://www.ema.europa.eu/en/documents/regulatory-procedural-guideline/european-medicines-agency-post-authorisation-procedural-advice-users-centralised-procedure-worksharing-variations-track-changes_en.pdf
https://www.ema.europa.eu/en/documents/regulatory-procedural-guideline/ema-procedural-advice-recommendations-unforeseen-variations-according-article-5-commission-regulation-ec-no-1234-2008-track-changes_en.pdf
https://www.ema.europa.eu/en/documents/regulatory-procedural-guideline/ema-procedural-advice-recommendations-unforeseen-variations-according-article-5-commission-regulation-ec-no-1234-2008-track-changes_en.pdf
https://www.ema.europa.eu/en/documents/regulatory-procedural-guideline/ema-procedural-advice-recommendations-unforeseen-variations-according-article-5-commission-regulation-ec-no-1234-2008-track-changes_en.pdf
Arzneimittelzulassung
Verbändegespräch 2024 - Austausch
zwischen dem Paul-Ehrlich-Institut
und Pharma Deutschland
Ein beidseits geschätztes Format des jährlichen
Dialogs zwischen dem Paul-Ehrlich-Institut, dem
Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische
Arzneimittel und Pharma Deutschland wurde am 30.
Oktober 2024 in den Räumlichkeiten des PEI in
Langen fortgesetzt.
Unter der Leitung des kommissarischen Präsidenten des PEI, apl. Prof. Dr.
Stefan Vieths, trafen sich die Expertinnen und Experten des PEI und die
Vertreter von Pharma Deutschland am 30. Oktober 2024 im Paul-Ehrlich-
Institut in Langen. Wie gewohnt, konnten auch Mitgliedsunternehmen des
Verbands am Treffen teilnehmen und sich aktiv am Austausch beteiligen.
Das Treffen jährte sich in diesem Jahr bereits zum siebten Mal und seit zwei
Jahren findet es erfreulicherweise wieder in Präsenz statt. Die bei den
Gesprächen herrschende offene und angenehme Atmosphäre wird dabei
von Verbandsseite sehr geschätzt, da sie zu einem effektiven und
erfolgreichen Austausch beiträgt.
Nach der Begrüßung und Vorstellung der Teilnehmenden, gab Prof. Vieths
einen Überblick über die übernommenen Rapporteur- und Co-
Rapporteurships für zentrale Verfahren bzw. PRAC-Verfahren und ging auch
auf die Anzahl der Klinischen Prüfungen in Deutschland im Allgemeinen und
im Verantwortungsbereich des PEI im Besonderen ein. Bereits seit vielen
Jahren hat das PEI eine führende Rolle innerhalb der EU inne, wenn es um
die wissenschaftliche Bewertung von Impfstoffen und biomedizinischer
Arzneimittel geht. Zu diesen Themen entwickelte sich bereits eine erste
interessante Diskussion, die im Verlauf des Treffens fortgesetzt wurde.
Basis für den Austausch waren unter anderem folgende Themen, zu denen
Pharma Deutschland bzw. seine Mitgliedsunternehmen Fragen eingereicht
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/verbaendegespraech-2024-austausch-zwischen-dem-paul-ehrlich-institut-und-pharma-deutschland/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/verbaendegespraech-2024-austausch-zwischen-dem-paul-ehrlich-institut-und-pharma-deutschland/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/verbaendegespraech-2024-austausch-zwischen-dem-paul-ehrlich-institut-und-pharma-deutschland/
hatten:
Die oben genannten Fragen wurden von Seiten des PEI im Rahmen einer
Präsentation erläutert, woran sich eine rege Diskussion zu weiteren
Teilaspekten anschloss. Im Hinblick auf die durch das MFG nun
institutionalisierte Zusammenarbeit der beiden BOB, BfArM und PEI, wurde
u.a. erläutert, dass es zwar Angleichungen von Prozessen gäbe, die
generellen Grundprinzipien beim PEI, nämlich der Produkt- und nicht der
Indikationsbezug, nicht ändern werden. Nichtsdestotrotz gäbe es eine Reihe
von Best Practices, über die sich die Behörden austauschten. Aus diesem
Grund nahm mit Dr. Schulte auch ein Vertreter des BfArM aktiv an der
Sitzung teil und fügte Ergänzungen aus Sicht der „anderen“ BOB hinzu. So
konnten die Teilnehmenden u.a. einen Einblick in die recht umfangreichen
Umstrukturierungen innerhalb des BfArMs gewinnen (das neue
Organigramm des BfArM wurde zwischenzeitlich veröffentlicht).
Von Seiten des Verbandes wurde insbesondere das Thema ePI intensiv
beleuchtet und die Vorteile herausgestellt. Zudem wurde auf die
Notwendigkeit eines „trusted source“ verwiesen, welcher im Rahmen des
Pilotprojekts diGItal der Verbände geschaffen werden soll.
Ein weiteres Thema des Treffens war die Nutzung künstlicher Intelligenz (KI)
als Werkzeug in der Regulation. Expertinnen und Experten des Paul-Ehrlich-
Instituts präsentierten die Fortschritte des vom Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) geförderten KIMERBA-Projekts, das KI-gestützte
Methoden zur effizienten Bewertung und Regulierung biomedizinischer
Arzneimittel erforscht. Weiterhin wurde die Nutzung des KI-Tools Scientific
Explorer von der EMA angesprochen. Gerade hier sieht auch der Verband
Opportunitäten, auf die es sich vorzubereiten gilt.
In ihren Abschlussbemerkungen würdigten sowohl Prof. Vieths als auch Dr.
Elmar Kroth, der in diesem Jahr stellvertretend die Aufgabe des
Delegationsleiters übernahm, da Dr. Günter Auerbach (stellvertretender
Vorsitzender des Verbands) leider kurzfristig verhindert war, den sehr
Ausweitung der Zusammenarbeit der Bundesoberbehörden, BfArM
und PEI
Elektronische Produktinformation und insbesondere elektronische
Gebrauchsinformation
Künstliche Intelligenz, hier insbesondere das KI-Projekt KIMERBA
des PEI und der Scientific Explorer, welcher von der Europäischen
Arzneimittel-Agentur (EMA) entwickelt wurde
Umsetzung des Medizinforschungsgesetzes (MFG)
Gemeinsame Bewertungen mit dem G-BA
offenen Austausch auf Augenhöhe. Beide Seiten betonten, den Dialog im
nächsten Jahr fortsetzen zu wollen. Beim abschließenden Imbiss wurde der
Dialog weitergeführt und die Möglichkeit des Netzwerkens genutzt.
Die Präsentation des PEI, welche auch die Fragen und Antworten zu den
eingereichten Fragen enthält, finden Sie im Mitgliederbereich unter dem
Pfad
bzw. unterhalb des Artikels auf der Webseite. Weiterhin finden Sie den
Bericht des PEI zu diesem Treffen auf der Webseite des Paul-Ehrlich-
Instituts.
Kontakt
Stephanie Pick
pick@pharmadeutschland.de
Petra ten Haaf
tenhaaf@pharmadeutschland.de
Dr. Elmar Kroth
kroth@pharmadeutschland.de
Arzneimittelzulassung
Seminar Pharma Deutschland-
Akademie: „Der Auftritt eines
Arzneimittels“ - jetzt online
Das Pharma Deutschland Akademie-Webinar „Der
Auftritt eines Arzneimittels“ widmet sich den
Themen
Arzneimittelzulassung
BfArM/PEI - Verschiedenes
Dokumente
PEI-Pharma Deutschland Verbandsgespräch, 30.10.2024
https://www.pharmadeutschland.de/index.php?id=1&type=565&file=fileadmin/user_upload/241030_Pharma_Deutschland-PEI_Praesentation.pdf
https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2024/241101-jahresgespraech-paul-ehrlich-institut-pharma-deutschland.html?nn=170852
https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2024/241101-jahresgespraech-paul-ehrlich-institut-pharma-deutschland.html?nn=170852
mailto:pick@pharmadeutschland.de
mailto:tenhaaf@pharmadeutschland.de
mailto:kroth@pharmadeutschland.de
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/seminar-pharma-deutschland-akademie-der-auftritt-eines-arzneimittels-jetzt-online-1/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/seminar-pharma-deutschland-akademie-der-auftritt-eines-arzneimittels-jetzt-online-1/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/seminar-pharma-deutschland-akademie-der-auftritt-eines-arzneimittels-jetzt-online-1/
gesetzlichen Vorgaben zu informierenden Texten,
der Abgrenzung zwischen Information und
Werbung sowie der Rolle der/des
Informationsbeauftragten. Das
Veranstaltungsformat wurde geändert; nehmen Sie
via MS Teams teil.
Die Europäische Union hat einheitliche Rahmenbedingungen für die Inhalte
der Fach- und Gebrauchsinformationen sowie der Kennzeichnung von
Arzneimitteln festgelegt. Gleichzeitig gibt es Spielräume, wenn es z.B. um
die graphische Gestaltung der Packung geht. In diesem Zusammenhang
kommt der/ dem Informationsbeauftragten gemäß § 74a AMG eine
maßgebliche Rolle zu, insbesondere, wenn es um die Einschätzung geht,
was (noch) Information ist und was (schon) Werbung.
Das Pharma Deutschland Akademie-Seminar „Der Auftritt eines
Arzneimittels“ befasst sich daher sowohl mit den regulatorischen
Rahmenbedingungen von AMG und HWG und der Rolle der/ des
Informationsbeauftragten (IB), als auch mit der Abgrenzung von Information
und Werbung und geht zudem auf das Thema Arzneimitteldachmarken
sowie die Möglichkeiten (und Grenzen) bei der Gestaltung der Packungen
ein. Aktuelle Themen wie die Entwicklung der elektronischen
Gebrauchsinformation und die zugrunde liegende Rechtslage werden im
Rahmen des Seminars ebenfalls beleuchtet. Abschließend geht das
Seminar darauf ein, wie die Umsetzung von Textänderungen erfolgt und
somit auf das Zusammenspiel verschiedener Funktionen einschließlich der/
des IB und hat insgesamt einen hohen Praxisbezug.
Programm-Details und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der
öffentlichen Webseite unter dem Pfad
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Kontakt
Stephanie Pick Stefanie Abresch
Veranstaltungen
Aktuelle Veranstaltungen
https://www.pharmadeutschland.de/redakteur_filesystem/public/WiDi/WiDi-Seminarprogramm-PD-Auftritt_AM_2024_V1_online.pdf
https://www.pharmadeutschland.de/widi-services/fachseminare/veranstaltungen-detailseite/der-auftritt-eines-arzneimittels-2/
pick@pharmadeutschland.de abresch@pharmadeutschland.de
Europa & Internationales
Designierter EU-
Gesundheitskommissar Olivér
Várhelyi verfehlt im ersten Anlauf die
notwendige Mehrheit
Gestern Abend fand die Anhörung des designierten
EU-Gesundheitskommissars Olivér Várhelyi im
Europäischen Parlament statt. Nach Ende der
dreistündigen Anhörung verfehlte der Ungar die
notwendige 2/3-Mehrheit. Die Abgeordneten
beschlossen, Olivér Várhelyi einen weiteren
schriftlichen Fragenkatalog zuschicken. Diesen muss
er bis kommenden Montag (11. November)
beantworten. Im Nachgang wird entschieden, ob die
gegebenen Antworten ausreichen oder ob er zu einer
weiteren einstündigen Anhörung eingeladen wird.
Olivér Várhelyi begann die Anhörung mit einem 15-minütigen
Eingangsstatement. Zu Beginn machte er deutlich, dass die Pharma- und
Biotechindustrie Kernbestandteil der europäischen Wettbewerbsfähigkeit sind
und diese dahingehend gestärkt werden muss. Viele weitere Teile seiner
Rede orientierten sich an dem „Mission Letter“ von Kommissionspräsidentin
Ursula Von der Leyen an ihn. Er wolle die EU-Pharmagesetzgebung
abschließen und lobte das Parlament, dass es bereits eine Position
ausgehandelt habe. Ebenfalls will er einen Vorschlag zum „BioTech Act“
zeitnah präsentieren. Mit Blick auf die Medizinprodukterichtlinie stimmte er
dem Entschließungsantrag des Parlaments vom 21. Oktober 2024 zu und
mailto:pick@pharmadeutschland.de
mailto:abresch@pharmadeutschland.de
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/designierter-eu-gesundheitskommissar-oliver-varhelyi-verfehlt-im-ersten-anlauf-die-notwendige-mehrheit/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/designierter-eu-gesundheitskommissar-oliver-varhelyi-verfehlt-im-ersten-anlauf-die-notwendige-mehrheit/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/designierter-eu-gesundheitskommissar-oliver-varhelyi-verfehlt-im-ersten-anlauf-die-notwendige-mehrheit/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/designierter-eu-gesundheitskommissar-oliver-varhelyi-verfehlt-im-ersten-anlauf-die-notwendige-mehrheit/
https://commissioners.ec.europa.eu/system/files/2022-12/president-elect_von_der_leyens_mission_letter_to_oliver_varhelyi.pdf
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/RC-10-2024-0123_DE.html
versprach eine Revision im kommenden Jahr vorzulegen. Zudem soll ein
„Critical Medicines Act“ die Arzneimittelversorgung in Europa sicherstellen und
Abhängigkeiten gegenüber anderen Regionen reduzieren. Dies soll u.a. mit
Planungssicherheit für Unternehmen, mehr Produktion in Europa und „joint
procurements“ erreicht werden. Der „European Health Data Space“ soll
zeitnah vollendet werden. Olivér Várhelyi versprach, eine Initiative zur
Bekämpfung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, nach Vorbild des „EU Beating
Cancer Plan“, zu erarbeiten und bekannte sich zu den „AMR 2030 Zielen“ der
EU. Ebenfalls will er das Thema mentale Gesundheit, insbesondere in Bezug
auf soziale Medien, in seiner Funktion als Gesundheitskommissar
adressieren.
Im Nachgang begann die Befragung der Abgeordneten. Peter Liese MdEP
(CDU) machte deutlich, dass die Unternehmen unter der aktuellen
Bürokratielast erheblich leiden und die Wettbewerbsfähigkeit Europas gestärkt
werden müsse. Mit Blick auf die Medizinprodukteverordnung betonte Peter
Liese, dass die aktuelle Situation für Patienten und Unternehmen nicht
hinnehmbar sei. Die Kommission muss im kommenden Jahr eine Revision
vorlegen und bereits im ersten Quartal des neuen Jahres die gezielten
Maßnahmen aus dem Entschliessungsantrag des Parlaments vom 21.
Oktober umsetzen. Den Aussagen von Peter Liese stimmte Olivér Várhelyi zu.
Des Weiteren befragten die Abgeordneten den designierten
Gesundheitskommissar zum „Critical Medicines Act“, Tierwohl sowie zu
Aspekten reproduktiver Gesundheit und sexueller Selbstbestimmung.
Várhelyis Antworten zur sexuellen Selbstbestimmung, insbesondere mit Blick
auf Abtreibungsrechte, stellten die Abgeordneten nicht zufrieden. Weswegen
die Fraktionen der Grünen, Sozialdemokraten und Liberalen eine zweite
Anhörung von Olivér Várhelyi forderten. Die EVP forderte zunächst die
Beantwortung eines weiteren Fragenkatalogs. Die Fraktionen der „Patriots for
Europe“ und „Europäischen Konservativen und Reformer“ befürworteten ihn
als EU-Gesundheitskommissar.
Die Aufzeichnung der Anhörung können Sie sich hier anschauen:
https://elections.europa.eu/european-commission/en/varhelyi/
Olivér Várhelyi hat nun bis kommenden Montag Zeit, den Fragenkatalog zu
beantworten. Im Nachgang wird entschieden, ob es zu einer weiteren
Anhörung kommt. Die abschließende Wahl aller Kommissionsmitglieder durch
die MdEP ist derzeit für die Plenarsitzung vom 25. bis 28. November 2024 in
Straßburg geplant.
Pharma Deutschland hält Sie selbstverständlich über alle Entwicklungen am
Laufenden.
https://elections.europa.eu/european-commission/en/varhelyi/
Kontakt
Henrik Reimer
reimer@pharmadeutschland.de
Anna Wehage
wehage@pharmadeutschland.de
Medizinprodukte
Überarbeitete Umfrage der Benannten
Stellen über Bescheinigungen und
Anträge (MDR/IVDR)
Die EU-Kommission hat eine überarbeitete Version
der Umfrage „Erhebung der Benannten Stellen über
Bescheinigungen und Anträge (MDR/IVDR)“, die auf
den bis zum 31. Juni 2024 erhobenen Daten der
Benannten Stellen basiert, veröffentlicht.
Die von der Europäischen Kommission am 6. November 2024 veröffentlichte
vollständige Umfrage basiert auf den Daten von 50 nach der MDR/IVDR
Benannten Stellen. Die Umfrage zeigt, dass 26.185 MDR-Anträge und 8.905
MDR-Bescheinigungen vorliegen. Im Vergleich zu der im Februar 2024
veröffentlichten Erhebung liegt hier eine deutliche Zunahme vor, damals gab es
17.846 MDR-Anträge bzw. 5.599 MDR-Bescheinigungen. Die Auswertung gibt
weiterhin auch einen Überblick über die Zertifizierungen und Anträge nach
Anhang und nach Art (QMS vs. Produkt). Die Angaben sind auch im
Dashboard der entsprechenden Studie zur Überwachung der Verfügbarkeit
von Medizinprodukten auf dem EU-Markt enthalten.
Außerdem geht aus der Umfrage hervor, dass 624 Anträge nach Regel 14 MDR
gestellt und 131 Zertifikate ausgestellt wurden. Folie 17 zeigt, dass 31 Anträge
nach Regel 21, erster Spiegelstrich, gestellt wurden, für die bisher kein
Zertifikat ausgestellt wurde.
mailto:reimer@pharmadeutschland.de
mailto:wehage@pharmadeutschland.de
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/ueberarbeitete-umfrage-der-benannten-stellen-ueber-bescheinigungen-und-antraege-mdrivdr-1/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/ueberarbeitete-umfrage-der-benannten-stellen-ueber-bescheinigungen-und-antraege-mdrivdr-1/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/ueberarbeitete-umfrage-der-benannten-stellen-ueber-bescheinigungen-und-antraege-mdrivdr-1/
https://health.ec.europa.eu/document/download/59b9d90e-be42-4895-9f6f-bec35138bb0a_en?filename=md_nb_survey_certifications_applications_en.pdf
https://health.ec.europa.eu/study-supporting-monitoring-availability-medical-devices-eu-market_en
Im Durchschnitt vergehen weniger als zwei Monate von der Antragstellung bis
zur Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung, wenn man berücksichtigt,
dass dies auf den Rückmeldungen von 49 Benannten Stellen beruht (Folie 18).
Im Vergleich zu früheren Veröffentlichungen wurde eine neue Folie hinzugefügt,
auf der die Schätzung der Gesamtzeit für die Erlangung der Zertifizierung
zwischen Benannten Stelle und Hersteller dargestellt ist (Folie 22). Laut dieser
Folie entfallen 43 % der Gesamtzeit auf die Benannte Stelle und 57 % auf dem
Hersteller.
Kontakt
Marie Anton
anton@pharmadeutschland.de
Dr. Heike Wollersen
wollersen@pharmadeutschland.de
Recht
Gesundes-Herz-Gesetz in erster
Lesung im Bundestag
Der Bundestag hat gestern, am 6. November 2024,
den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung
der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG)
in erster Lesung beraten.
Wie bereits mehrfach berichtet (s. Pharma Deutschland aktuell 106/2024 vom
18. Oktober 2024), soll mit dem „Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit"
(GHG) die Früherkennung und die Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen
verbessert und so die Herz-Kreislauf-Gesundheit in der Bevölkerung gestärkt
werden. Dies soll durch den Ausbau von Früherkennungsuntersuchungen, neue
strukturierte Behandlungsprogramme und die Verbesserung von
Therapiemöglichkeiten erfolgen.
Nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2024 insbesondere die
Finanzierung der durch den Gesetzesentwurf neu begründeten
mailto:anton@pharmadeutschland.de
mailto:wollersen@pharmadeutschland.de
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/gesundes-herz-gesetz-in-erster-lesung-im-bundestag/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/gesundes-herz-gesetz-in-erster-lesung-im-bundestag/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/bundesrat-nimmt-stellung-zum-gesundes-herz-gesetz/
Leistungsansprüche im Bereich der medizinischen (Sekundär-) Prävention für
Kinder, Jugendliche und Erwachsene einschließlich der Vergütung von Ärztinnen
und Ärzten zur Ausstellung einer Präventionsempfehlung kritisiert hatte, was die
Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung abgelehnt hatte (s. Drucksache
20/13641), verlief auch die Beratung in erster Lesung sehr kontrovers
(Drucksache 20/13094). Insbesondere von Seiten der Krankenkassen wurde
kritisiert, dass - bei aller Unterstützung des Ziels, die Herzgesundheit in
Deutschland zu stärken - die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen hierzu
„insgesamt wenig geeignet" seien. Es sei so, dass die Primärprävention der
wirksamste Hebel zur Senkung der Herz-Kreislauf-Mortalität sei, dies jedoch
noch immer einen zu geringen Stellenwert in Politik und Gesellschaft habe, was
sich auch im Gesundes-Herz-Gesetz widerspiegele. Mit ihm setze die
Bundesregierung einseitig auf eine zunehmende Medikalisierung von
Krankheits¬risiken, wohingegen verhältnispräventive Maßnahmen weitgehend
ausgeblendet würden.
In der Debatte wurde auch ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel
„Primärprävention stärken – Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung
erhalten" (20/13292) beraten. Beide Vorlagen wurden zur weiteren Beratung an
den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.
Kontakt
Vera Strecker
strecker@pharmadeutschland.de
Michael Hennrich
hennrich@pharmadeutschland.de
Lutz Boden
boden@pharmadeutschland.de
Andrea Schmitz
schmitz@pharmadeutschland.de
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30.03.2026
Datei
Ausgabe 119/2024
06. November 2024
Inhaltsverzeichnis
Arzneimittelzulassung
BfArM: Bescheidmaske erneut geändert
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat
erneut eine aktualisierte Version der Bescheidmaske mit Ausfüllhinweisen
veröffentlicht.
Chemikalien
REACH: Verwendung von Silbernitrat in Arzneimitteln
und Medizinprodukten, Umfrage der AESGP
Im Juni 2024 wurde von der ECHA für die Stoffgruppe Silber und
Silberverbindungen eine Bewertung des Regulierungsbedarfs
veröffentlicht. Daraus resultierend erarbeitet die ECHA derzeit eine
Stellungnahme zu Silbernitrat, die die Möglichkeit einer CMR-
Gefahrenklassifizierung nach 1b vorsieht. Zur Erarbeitung einer
Stellungnahme hat die AESGP eine Umfrage erarbeitet.
Europa & Internationales
https://echa.europa.eu/registry-of-clh-intentions-until-outcome/-/dislist/details/0b0236e1831f20e6
EU-HTA: Webinar der Koordinierungsgruppe zu JCA und
JSC
Die Koordinierungsgruppe der Mitgliedstaaten lädt zu einem Webinar zur
Erläuterung der anstehenden Verfahren JCA und JSC.
Europa & Internationales
Neue Ausgabe der "AESGP Euro OTC News"
Der Europäische Verband der Arzneimittel-Hersteller (AESGP) hat die
366. Ausgabe der „AESGP Euro OTC News“ für den Monat Oktober 2024
veröffentlicht.
Fälschungsschutz
securPharm: Klarstellung zur Stabilisierungsphase des
Fälschungsschutzsystems in Deutschland und Europa
Vor fünf Jahren wurde das europäische Fälschungsschutzsystem
eingeführt. Die sogenannte „Stabilisierungsphase“ diente dabei als
Übergangszeit, um Marktakteuren die Umstellung auf das neue System
zu erleichtern. In vielen europäischen Ländern ist diese Phase
mittlerweile offiziell abgeschlossen, so auch in Deutschland. Wichtig: Für
Marktakteure in Deutschland bringt diese Klarstellung keine Änderungen
bezüglich der Handhabung mit Alarmen mit sich.
Medizinprodukte
EUDAMED Playground: Version 3.10 zum Testen
Die Europäische Kommission ermöglicht es Wirtschaftsakteuren, die
Version 3.10 des EUDAMED-Interface zu testen.
Pharma Deutschland in den Medien
Neue EU-Abwasserrichtlinie: Pharma drängt auf
"Schadensbegrenzung"
Ärzte Zeitung Online am 05.11.2024 und in 17 weiteren Quellen
Die novellierte EU-Abwasserrichtlinie ist beschlossene Sache. In einer
gemeinsamen Mitteilung erklärten am Dienstag die Pharmaverbände (vfa,
https://www.aerztezeitung.de/Politik/Neue-EU-Abwasserrichtlinie-Pharma-draengt-auf-Schadensbegrenzung-454167.html
https://www.aerztezeitung.de/Politik/Neue-EU-Abwasserrichtlinie-Pharma-draengt-auf-Schadensbegrenzung-454167.html
BPI, Pharma Deutschland und ProGenerika), die Novelle bedeute eine
"unfaire Kostenverteilung" und provoziere "womöglich gravierende
Arzneimittel-Engpässe".
(nur für Abonnenten)
Arzneimittelzulassung
BfArM: Bescheidmaske erneut
geändert
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) hat erneut eine
aktualisierte Version der Bescheidmaske mit
Ausfüllhinweisen veröffentlicht.
Im Rahmen von nationalen Zulassungsverfahren beziehungsweise bei
der Einreichung der nationalen Texte in dezentralisierten Verfahren (DCP)
und Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (MRP) müssen
Antragsteller die vom BfArM zur Verfügung gestellte Bescheidmaske
ausfüllen.
Auf der Webseite des BfArM wurde nun eine neue Version der
Bescheidmaske mit Ausfüllhinweisen mit Stand 10/2024 veröffentlicht.
Die Bescheidmaske wurde lediglich dahingehend geändert, dass auf
Seite 3 und 4 des Entwurfs für den Zulassungsbescheid der Begriff
<Fachinformation> verschoben worden ist. Zudem wurden auf Seite 5
unter den Hinweisen die Bezugnahme auf ein in-vitro-Diagnostikum
mitsamt den Hinweisen zu den gesetzlichen Grundlagen ergänzt.
Weiterhin sind die Auswahlmöglichkeiten der beauftragten Personen
(Prof. Dr. Werner Knöss, Dr. Martina Weise, Susanne Winterscheid und
Dr. Michael Horn) gestrichen worden.
Die genannten Details sind der aktualisierten Bescheidmaske auf der
Webseite des BfArM zu entnehmen.
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/bfarm-bescheidmaske-erneut-geaendert/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/bfarm-bescheidmaske-erneut-geaendert/
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/Zulassung/zulassungsverfahren/DCP/Bescheidmaske_DE_Docx.html?nn=986770
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/Zulassung/zulassungsverfahren/DCP/Bescheidmaske_DE_Docx.docx?__blob=publicationFile
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/Zulassung/zulassungsverfahren/DCP/Bescheidmaske_DE_Docx.docx?__blob=publicationFile
Kontakt
Dr. Birgit Ewert
ewert@pharmadeutschland.de
Stephanie Pick
pick@pharmadeutschland.de
Chemikalien
REACH: Verwendung von Silbernitrat
in Arzneimitteln und Medizinprodukten,
Umfrage der AESGP
Im Juni 2024 wurde von der ECHA für die Stoffgruppe
Silber und Silberverbindungen eine Bewertung des
Regulierungsbedarfs veröffentlicht. Daraus resultierend
erarbeitet die ECHA derzeit eine Stellungnahme zu
Silbernitrat, die die Möglichkeit einer CMR-
Gefahrenklassifizierung nach 1b vorsieht. Zur
Erarbeitung einer Stellungnahme hat die AESGP eine
Umfrage erarbeitet.
Silber und Silberverbindungen können u.a. in metallverstärkten
Glasionomerzementen, die als Füllungsmaterial verwendet werden, als Silber-
Pulver oder Pulver aus hochsilberhaltigen Legierungen enthalten sein. Wie im
Pharma Deutschland aktuell 13/2024 vom 6. Juni 2024 berichtet, hat die ECHA
43 strukturell ähnliche Silberverbindungen auf der Grundlage des
Vorhandenseins von Silber in der Struktur (Ag, Ag+) in Gruppen
zusammengefasst. Die Gruppe besteht aus verschiedenen Arten von
Verbindungen mit Ag (hauptsächlich als Ag+), darunter sowohl einfache als auch
komplexere Stoffe, z. B. Verbindungen mit verschiedenen anorganischen oder
organischen Gegenionen, verschiedenen Komplexitätsstufen und Formen (z. B.
Nanopartikel, NP). Auch elementares Silber (Ag-Metall) ist in dieser Gruppe
enthalten. Zusammenfassend besteht auf der Grundlage der derzeit verfügbaren
Informationen Regelungsbedarf.
mailto:ewert@pharmadeutschland.de
mailto:pick@pharmadeutschland.de
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/reach-verwendung-von-silbernitrat-in-arzneimitteln-und-medizinprodukten-umfrage-der-aesgp/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/reach-verwendung-von-silbernitrat-in-arzneimitteln-und-medizinprodukten-umfrage-der-aesgp/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/reach-verwendung-von-silbernitrat-in-arzneimitteln-und-medizinprodukten-umfrage-der-aesgp/
https://echa.europa.eu/registry-of-clh-intentions-until-outcome/-/dislist/details/0b0236e1831f20e6
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/reach-bericht-zur-bewertung-des-regulierungsbedarfs-fuer-silber-und-silberverbindungen/
https://echa.europa.eu/documents/10162/6c0f6277-6be8-4fdd-a516-2767a05342f6#msdynttrid=FyHHHftTqBoXKD3CE1t0k9mJTILIpY6P645vE9rr7Zo
Basierend auf dieser Bewertung erarbeitet die ECHA derzeit eine Stellungnahme
zu Silbernitrat, die die Möglichkeit einer CMR-Gefahrenklassifizierung vorsieht.
Das Thema wird auf der nächsten Sitzung des RAC (Committee for Risk
Assessment) vom 25. bis 28. November 2024 erörtert. Die AESGP hat einen
Antrag auf Teilnahme an der Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt gestellt.
In Anbetracht der Möglichkeit einer Stellungnahme des ECHA-RAC, in der
Silbernitrat als CMR1B eingestuft werden könnte, möchte die AESGP die
Verwendung von Silbernitrat in Arzneimitteln und Medizinprodukten besser
verstehen, um den Impact einer Einstufung als CMR1B einschätzen zu können
Pharma Deutschland bittet daher seine Mitgliedsunternehmen bis zum 26.
November 2024, einen kurzen Fragenkatalog zu beantworten. Ziel der Umfrage
ist es, die Verwendung von Sillbernitrat besser zu verstehen und u.U. eine
Stellungnahme auszuarbeiten. Natürlich werden die Daten vertraulich behandelt.
Pharma Deutschland wird diesbezüglich weiter berichten.
Kontakt
Dr. Heike Wollersen
wollersen@pharmadeutschland.de
Dr. Daniela Allhenn
allhenn@pharmadeutschland.de
Europa & Internationales
EU-HTA: Webinar der
Koordinierungsgruppe zu JCA und
JSC
Die Koordinierungsgruppe der Mitgliedstaaten lädt
zu einem Webinar zur Erläuterung der
anstehenden Verfahren JCA und JSC.
Am 11. Januar 2022 trat die Verordnung (EU) 2021/2282 über die
Bewertung von Gesundheitstechnologien (EU-HTA) in Kraft. Bereits am
https://echa.europa.eu/registry-of-clh-intentions-until-outcome/-/dislist/details/0b0236e1831f20e6
https://echa.europa.eu/documents/10162/2166371/rac-71_draft_agenda_timelines_EN.pdf/26e29932-eec3-5f67-87d4-2b867db721fe?t=1728887921663
https://www.surveymonkey.com/r/5D5YLND
mailto:wollersen@pharmadeutschland.de
mailto:allhenn@pharmadeutschland.de
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/eu-hta-webinar-der-koordinierungsgruppe-zu-jca-und-jsc/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/eu-hta-webinar-der-koordinierungsgruppe-zu-jca-und-jsc/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/eu-hta-webinar-der-koordinierungsgruppe-zu-jca-und-jsc/
12. Januar 2025 wird mit der Bewertung von Arzneimitteln für neuartige
Therapien (ATMP) und onkologischen Arzneimitteln begonnen.
Die Koordinierungsgruppe der Mitgliedstaaten lädt daher zu einem
Webinar am 15. November 2024 von 12:00 - 13:30 Uhr ein, um
zusammen mit den Subgruppen die Verfahren für die gemeinsame
klinische Bewertung (JCA) und die gemeinsamen wissenschaftlichen
Konsultationen (JSC) zu erläutern. Das Webinar richtet sich an
Vertreterinnen und Vertreter der pharmazeutischen Industrie. Eine
Registrierung ist ab sofort möglich.
Kontakt
Bernhard Liebenhoff
liebenhoff@pharmadeutschland.de
Europa & Internationales
Neue Ausgabe der "AESGP Euro
OTC News"
Der Europäische Verband der Arzneimittel-
Hersteller (AESGP) hat die 366. Ausgabe der
„AESGP Euro OTC News“ für den Monat Oktober
2024 veröffentlicht.
Die neue Ausgabe und die monatlichen Updates zu AESGP-Aktivitäten
sowie zu allgemeinen regulatorischen und politischen Entwicklungen auf
europäischer Ebene finden Sie im Mitgliederbereich unter dem Pfad
Themen
Europa & Internationales
AESGP
Dokumente
https://health.ec.europa.eu/events/eu-hta-regulation-webinar-health-technology-developers-medicinal-products-2024-11-15_en
mailto:liebenhoff@pharmadeutschland.de
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/neue-ausgabe-der-aesgp-euro-otc-news-22/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/neue-ausgabe-der-aesgp-euro-otc-news-22/
https://www.pharmadeutschland.de/fileadmin/user_upload/AESGP_Euro_OTC_News_Issue_366_Oktober_2024.pdf
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Kontakt
Anna Wehage
wehage@pharmadeutschland.de
Fälschungsschutz
securPharm: Klarstellung zur
Stabilisierungsphase des
Fälschungsschutzsystems in
Deutschland und Europa
Vor fünf Jahren wurde das europäische
Fälschungsschutzsystem eingeführt. Die
sogenannte „Stabilisierungsphase“ diente dabei
als Übergangszeit, um Marktakteuren die
Umstellung auf das neue System zu erleichtern.
In vielen europäischen Ländern ist diese Phase
mittlerweile offiziell abgeschlossen, so auch in
Deutschland. Wichtig: Für Marktakteure in
Deutschland bringt diese Klarstellung keine
Änderungen bezüglich der Handhabung mit
Alarmen mit sich.
Hintergrund: Zu Beginn der Systemeinführung gab es zahlreiche
Herausforderungen, insbesondere im Umgang mit Bestandsware, die vor
der Einführung im Markt war. Um die kontinuierliche Versorgung
2024 - AESGP EURO OTC NEWS
mailto:wehage@pharmadeutschland.de
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/securpharm-klarstellung-zur-stabilisierungsphase-des-faelschungsschutzsystems-in-deutschland-und-europa/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/securpharm-klarstellung-zur-stabilisierungsphase-des-faelschungsschutzsystems-in-deutschland-und-europa/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/securpharm-klarstellung-zur-stabilisierungsphase-des-faelschungsschutzsystems-in-deutschland-und-europa/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/securpharm-klarstellung-zur-stabilisierungsphase-des-faelschungsschutzsystems-in-deutschland-und-europa/
sicherzustellen, wurde eine Stabilisierungsphase eingerichtet. Diese bot
den Systemteilnehmern Zeit, sich mit den neuen Prozessen und Abläufen
vertraut zu machen. Andere europäische Länder gingen hier ähnliche
Wege, jedoch mit Anpassungen entsprechend der nationalen
Bedingungen. In Deutschland wurde jedoch von Anfang an Wert auf
höchste Standards gelegt, um die Sicherheit der Patienten zu
gewährleisten. Deshalb galt die Stabilisierungsphase hier ausschließlich
für Packungen, die vor dem 9. Februar 2019 in Verkehr gebracht wurden,
wie es auch das europäische Recht vorsieht.
Heißt, das deutsche Fälschungsschutzsystem war von Beginn an
„scharfgestellt“: Packungen, die einen Alarm auslösen, durften (und
dürfen weiterhin nicht) nicht ohne Prüfung abgegeben werden. Bei einem
Alarm muss die Ursache gefunden und, wenn möglich, behoben werden.
Sollte anschließend neben dem ursprünglichen Alarm, kein weiterer
Hinweis für eine Fälschung vorliegen und lässt sich Packung
ordnungsgemäß mithilfe des Systems verifizieren, so kann die Packung
vor der physischen Abgabe aus dem System ausgebucht werden.
In der Konsequenz heißt das: Für Marktakteure in Deutschland bringt
diese Klarstellung durch securPharm keine Änderungen mit sich. Beim
gestrigen 16. Erfahrungsaustausch von securPharm kündigten die
Behörden jedoch an, das System künftig intensiver zu beobachten und
sich stärker einzubringen. Heißt, der Druck auf die Marktakteure in
Bezug auf Compliance durch die Aufsichtsbehörden könnte zunehmen.
Die aktuelle SECURPHARM – FAQ der ABDA beschreibt detailliert, wie
Apotheken bei Alarmen vorgehen sollen. Aus Sicht von Pharma
Deutschland könnte eine Integration des Alarm-Monitoring-Systems der
NGDA securPharm-GUI (über die NGDA) in die Warenwirtschaftssysteme
der Apotheken eine nützliche Ergänzung sein. Die Schaffung einer
Schnittstelle dafür ist von der NGDA für nächstes Jahr vorgesehen. So
könnten Fehlalarme in den Apotheken unkompliziert und effizient
behoben werden, was den Workflow deutlich erleichtern würde.
Hinweis: Im Jahr 2025 werden Italien und Griechenland als letzte EU-
Mitgliedsstaaten dem System beitreten. Deadline für das Onboarding der
Länder an das System ist Februar 2025. Entscheidend ist noch die
Veröffentlichung von Vorgaben der Länder zu den Spezifikationen. Die
Systeme sollen, so die EMVO, zügig an die EMVO-Testumgebung
angeschlossen werden.
Kontakt
Anna Wehage
https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/securpharm/FAQ_securPharmCD_V5_20240913.pdf
wehage@pharmadeutschland.de
Medizinprodukte
EUDAMED Playground: Version 3.10
zum Testen
Die Europäische Kommission ermöglicht es
Wirtschaftsakteuren, die Version 3.10 des
EUDAMED-Interface zu testen.
Die von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte neue Version
des EUDAMED-Playgrounds enthält Fehlerbehebungen sowie die neue
Funktion „discard a certificate version“. Bitte beachten Sie, dass das Vigilance-
Modul noch nicht im Playground getestet werden sollte.
Zugang:
Nicht-öffentliche Webseite:
https://webgate.training.ec.europa.eu/eudamed-play
Öffentliche Webseite: https://webgate.training.ec.europa.eu/eudamed-
public-play/
Wir bitten, die oben genannten URLs nicht weiter zu verbreiten und sie nur für
Playground-Tests zu verwenden.
Benachrichtigungen:
Die E-Mail-Benachrichtigungen sind in der Playground-Umgebung deaktiviert.
Die Benutzer können die Benachrichtigungen im Dashboard sehen: Symbol für
Benachrichtigungen oben rechts ("Glockensymbol").
Dokumentation:
Die User Guides und die Technical Documentation sind im Informationszentrum
der EUDAMED Playground-Umgebung verfügbar.
Wir empfehlen Ihnen, die “Release Notes“ zu lesen, bevor Sie mit dem Testen
beginnen.
Kommentare zu dem Playground sind willkommen. Sie werden bis zum 28.
November 2024 an Marie Anton (anton@pharmadeutschland.de) erbeten.
mailto:wehage@pharmadeutschland.de
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/eudamed-playground-version-310-zum-testen/
https://www.pharmadeutschland.de/themen/meldung/eudamed-playground-version-310-zum-testen/
https://webgate.training.ec.europa.eu/eudamed-play/landing-page#/
https://webgate.training.ec.europa.eu/eudamed-play
https://webgate.training.ec.europa.eu/eudamed-public-play/
https://webgate.training.ec.europa.eu/eudamed-public-play/
mailto:anton@pharmadeutschland.de
mailto:anton@pharmadeutschland.de
Es wird gebeten, für die Kommentierung das beigefügte Template zu
verwenden.
Die Dokumente (Template zur Kommentierung und Release Notes) finden
Sie im Mitgliederbereich unter dem Pfad
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Kontakt
Marie Anton
anton@pharmadeutschland.de
Dr. Heike Wollersen
wollersen@pharmadeutschland.de
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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Haben Sie Fragen oder brauchen Hilfe? Wir
helfen Ihnen gerne weiter.
Kontakt
Pharma Deutschland e.V.
Geschäftsstelle
Bonn
Geschäftsstelle
Berlin
info@pharmadeutschland.de
www.pharmadeutschland.de
Themen
Medizinprodukte
EUDAMED, DMIDS und UDI
Dokumente
EUDAMED Playground
https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwww.pharmadeutschland.de%2Ffileadmin%2Fuser_upload%2F2024.11.06_3.10_-_REPORTING_FEEDBACK_FORM.docx&wdOrigin=BROWSELINK
https://www.pharmadeutschland.de/index.php?id=1&type=565&file=fileadmin/user_upload/EUDAMED_-_release_notes.pdf
mailto:anton@pharmadeutschland.de
mailto:wollersen@pharmadeutschland.de
https://www.pharmadeutschland.de/pharma-deutschland-aktuell-119/2024/
https://www.pharmadeutschland.de/abmeldung-fuer-die-newsletter/?cmd=setfixed&sFK=unsubscribe&aC=###SYS_AUTHCODE###&rU=###USER_uid###
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Datei