Wie üblich informiert die EMA kurz vor Pfingsten über ihre Öffnungs- bzw. Schließzeiten. Außerhalb der regulären Geschäftszeiten und an Feiertagen ist es möglich, die Produktnotfall-Hotline unter +31(0)88 781 7600 anzurufen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Hotline allerdings nur in Notfällen für potenziell schwerwiegende Probleme mit zentral zugelassenen Produkten genutzt werden sollte.
22.05.2026
Beitrag
Dort formuliert sie den Anspruch, Deutschland zu einem führenden Standort für Biotechnologie, Gesundheitsforschung, klinische Studien und medizinische Innovationen auszubauen und dafür verlässliche, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender von Pharma Deutschland, erklärt: „Die Bundesregierung benennt in ihrer Hightech Agenda große Ziele: mehr Innovation, mehr Wertschöpfung, mehr technologische Souveränität, mehr Geschwindigkeit beim Transfer in die Versorgung. Gleichzeitig legt sie mit dem GKV-Spargesetz Maßnahmen vor, die genau das Gegenteil bewirken. So schwankt der Kurs der Bundesregierung zwischen Fördern und Schädigen und sendet Signale, die kaum widersprüchlicher sein könnten.” „Erstens: Die Bundesregierung will Deutschland zu einem weltweit führenden Standort für Biotechnologie, Gen- und Zelltherapien sowie klinische Forschung machen. Gleichzeitig verschlechtert sie mit zusätzlichen Preisregulierungen, dem dynamischen Herstellerabschlag und weiteren Eingriffen in den Patentmarkt die Rahmenbedingungen für genau die Unternehmen, die in Forschung, Entwicklung und Produktion investieren sollen. Wer Investitionen anziehen will, darf nicht gleichzeitig die wirtschaftliche Grundlage dieser Investitionen beschädigen.“ „Zweitens: Die Bundesregierung betont, sie wolle Bürokratie abbauen, Verfahren beschleunigen und ein innovationsfreundliches regulatorisches Umfeld schaffen. Gleichzeitig schafft sie mit zusätzlichen Preis-Mengen-Regelungen, Selektivverträgen, regionalen Verordnungsquoten und neuen administrativen Eingriffen mehr Komplexität, mehr Unsicherheit und mehr Planungsrisiken. Das schwächt nicht nur die Verlässlichkeit des Standorts, sondern konterkariert auch bewährte Verfahren wie die nutzenbasierte Preisfindung im AMNOG.“ „Drittens: Die Bundesregierung spricht von Resilienz, Versorgungssicherheit und strategischer Souveränität. Gleichzeitig setzt sie mit weiteren Abschlägen und regulatorischen Belastungen Anreize, die Innovationen ausbremsen, Investitionen erschweren und im Ergebnis sogar die Versorgung mit Arzneimitteln und Impfstoffen gefährden können. Das ist ein eklatanter Widerspruch: Wer Versorgung sichern und Abhängigkeiten reduzieren will, darf nicht diejenigen zusätzlich belasten, die Versorgung überhaupt erst möglich machen.“ Pharma Deutschland fordert die Bundesregierung auf, die Widersprüche zwischen industriepolitischem Anspruch und gesundheitspolitischer Praxis aufzulösen. Die Roadmap Biotechnologie selbst beschreibt einen klar definierten, verlässlichen und innovationsfreundlichen Regulierungsrahmen als entscheidende Voraussetzung für Investitionen, klinische Entwicklung, Produktion und Skalierung in Deutschland. Gerade deshalb ist es nicht nachvollziehbar, wenn parallel Maßnahmen vorangetrieben werden, die Planbarkeit verringern, zusätzliche Risiken schaffen und den Pharmastandort schwächen. „Die Bundesregierung muss sich entscheiden: Will sie Zukunftsstandort sein oder Abschreckungsstandort werden. Beides zugleich geht nicht. Noch ist Zeit, den Kurs zu korrigieren. Aber jetzt müssen den großen Worten endlich Taten folgen.“ Jörg Wieczorek Vorstandsvorsitzender
22.05.2026
Beitrag
Im Rahmen der laufenden Verhandlungen über den Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der MDR und IVDR hat die Kommission den Vertretern der Mitgliedstaaten im Rat auf der Sitzung der „Working Party on Pharmaceuticals and Medical Devices“ am 21. April 2026 eine Präsentation zu den Bestimmungen zur Unterstützung des Regulierungssystems durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) sowie zu Abgrenzungs- und Einstufungsfragen vorgelegt. Die Präsentation zu Cluster 2 – Unterstützung des Regulierungssystems – enthält weiterführende Erläuterungen zu den Beweggründen der Kommission für eine stärkere Einbindung der EMA. Zudem wurden geplante Koordinierungsmechanismen für die Bewertung von Abgrenzungsfällen sowie für Klassifizierungsentscheidungen näher dargestellt. Pharma Deutschland hat bereits eine Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag zur Überarbeitung der MDR erarbeitet und eingebracht. Dabei werden insbesondere die vorgesehene Ausweitung der Rolle der EMA sowie die geplanten Regelungen zur Festlegung des regulatorischen Status kritisch bewertet.
22.05.2026
Beitrag
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Friedrichstraße 134
10117 Berlin
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Ubierstraße 71–73
53173 Bonn
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BRÜSSEL
Rue Marie de Bourgogne 58
1000 Brüssel
Ihre Ansprechpartner in der
Pharma Deutschland-Pressestelle:
Hannes Hönemann
Leiter Abteilung Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
M: +49-171-5618203
hoenemann@pharmadeutschland.de
Anna Frederike Gutzeit
CvD Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
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gutzeit@pharmadeutschland.de
Pressemitteilung
Schädigen oder Fördern?
Bundesregierung sendet widersprüchliche Signale an
den Pharmastandort Deutschland
Berlin (22. Mai 2026) – Pharma Deutschland kritisiert, dass
zentrale Maßnahmen des Referentenentwurfs des GKV-
Beitragssatzstabilisierungsgesetzes in offenem Widerspruch zu den
Zielen stehen, die sich die Bundesregierung selbst mit der
Vorstellung ihrer “Roadmap Biotechnologie” im Rahmen der neuen
“Hightech Agenda Deutschland” gesetzt hat. Dort formuliert sie den
Anspruch, Deutschland zu einem führenden Standort für
Biotechnologie, Gesundheitsforschung, klinische Studien und
medizinische Innovationen auszubauen und dafür verlässliche,
innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender von Pharma Deutschland,
erklärt: „Die Bundesregierung benennt in ihrer Hightech Agenda
große Ziele: mehr Innovation, mehr Wertschöpfung, mehr
technologische Souveränität, mehr Geschwindigkeit beim Transfer
in die Versorgung. Gleichzeitig legt sie mit dem GKV-Spargesetz
Maßnahmen vor, die genau das Gegenteil bewirken. So schwankt
der Kurs der Bundesregierung zwischen Fördern und Schädigen
und sendet Signale, die kaum widersprüchlicher sein könnten.”
„Erstens: Die Bundesregierung will Deutschland zu einem weltweit
führenden Standort für Biotechnologie, Gen- und Zelltherapien
sowie klinische Forschung machen. Gleichzeitig verschlechtert sie
mit zusätzlichen Preisregulierungen, dem dynamischen
Herstellerabschlag und weiteren Eingriffen in den Patentmarkt die
Rahmenbedingungen für genau die Unternehmen, die in
Forschung, Entwicklung und Produktion investieren sollen. Wer
Investitionen anziehen will, darf nicht gleichzeitig die wirtschaftliche
Grundlage dieser Investitionen beschädigen.“
„Zweitens: Die Bundesregierung betont, sie wolle Bürokratie
abbauen, Verfahren beschleunigen und ein innovationsfreundliches
regulatorisches Umfeld schaffen. Gleichzeitig schafft sie mit
zusätzlichen Preis-Mengen-Regelungen, Selektivverträgen,
mailto:hoenemann@pharmadeutschland.de
2
regionalen Verordnungsquoten und neuen administrativen
Eingriffen mehr Komplexität, mehr Unsicherheit und mehr
Planungsrisiken. Das schwächt nicht nur die Verlässlichkeit des
Standorts, sondern konterkariert auch bewährte Verfahren wie die
nutzenbasierte Preisfindung im AMNOG.“
„Drittens: Die Bundesregierung spricht von Resilienz,
Versorgungssicherheit und strategischer Souveränität. Gleichzeitig
setzt sie mit weiteren Abschlägen und regulatorischen Belastungen
Anreize, die Innovationen ausbremsen, Investitionen erschweren
und im Ergebnis sogar die Versorgung mit Arzneimitteln und
Impfstoffen gefährden können. Das ist ein eklatanter Widerspruch:
Wer Versorgung sichern und Abhängigkeiten reduzieren will, darf
nicht diejenigen zusätzlich belasten, die Versorgung überhaupt erst
möglich machen.“
Pharma Deutschland fordert die Bundesregierung auf, die
Widersprüche zwischen industriepolitischem Anspruch und
gesundheitspolitischer Praxis aufzulösen. Die Roadmap
Biotechnologie selbst beschreibt einen klar definierten,
verlässlichen und innovationsfreundlichen Regulierungsrahmen als
entscheidende Voraussetzung für Investitionen, klinische
Entwicklung, Produktion und Skalierung in Deutschland. Gerade
deshalb ist es nicht nachvollziehbar, wenn parallel Maßnahmen
vorangetrieben werden, die Planbarkeit verringern, zusätzliche
Risiken schaffen und den Pharmastandort schwächen.
Wieczorek abschließend: „Die Bundesregierung muss sich
entscheiden: Will sie Zukunftsstandort sein oder
Abschreckungsstandort werden. Beides zugleich geht nicht. Noch
ist Zeit, den Kurs zu korrigieren. Aber jetzt müssen den großen
Worten endlich Taten folgen.“
_______________
Der Pharma Deutschland e.V. ist der mitgliederstärkste Branchenverband der
Pharmaindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von rund 400
Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter beschäftigen. Die in Pharma Deutschland e.V. organisierten
Unternehmen tragen maßgeblich dazu bei, die Arzneimittelversorgung in
Deutschland zu sichern. So stellen sie fast 80 Prozent der in Apotheken
verkauften rezeptfreien und fast zwei Drittel der rezeptpflichtigen
Arzneimittel sowie einen Großteil der stofflichen und dentalen
Medizinprodukte für die Patientinnen und Patienten bereit. Unter
www.pharmadeutschland.de gibt es mehr Informationen zu Pharma
Deutschland.
http://www.pharmadeutschland.de/
22.05.2026
Datei
Das Gesetz enthält aus Sicht des Verbandes wichtige Fortschritte bei den pharmazeutischen Dienstleistungen, beim Impfen und bei weiteren niedrigschwelligen Versorgungsangeboten, die nun zügig und praxisnah umgesetzt werden müssen. „Apotheken haben in den vergangenen Jahren vielfach bewiesen, dass ihre pharmazeutische Expertise weit über die Arzneimittelabgabe hinausgeht. Nun gilt es, die gebotenen Chancen zu nutzen und in gute Versorgung umzusetzen und die Apotheken als unverzichtbare Gesundheitsinfrastruktur weiterzuentwickeln.“ Jörg Wieczorek Vorstandsvorsitzender Pharma Deutschland begrüßt ausdrücklich, den Ausbau pharmazeutischer Dienstleistungen mit mehr Beinfreiheit und zusätzlichen Möglichkeiten zur Testung, um Patientinnen und Patienten niedrigschwellig gesundheitsfördernde Angebote zu unterbreiten. Auch die erweiterten Impfmöglichkeiten in Apotheken bewertet Pharma Deutschland positiv. Duch praxisgerechte Raumvorgaben und dass Impfungen künftig auch durch ärztlich geschultes pharmazeutisches Personal durchgeführt werden können, ist aus Sicht des Verbandes ein sinnvoller Beitrag zu mehr niedrigschwelliger Prävention, während Aufklärung, Anamnese und die weitere fachliche Verantwortung weiterhin beim Apotheker bleiben. Gerade weil Apotheken wohnortnah, und im Alltag der Menschen jederzeit erreichbar sind, können sie einen noch größeren Beitrag zur Vorsorge leisten.
22.05.2026
Beitrag
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Leiter Abteilung Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
M: +49-171-5618203
hoenemann@pharmadeutschland.de
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CvD Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
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Pressemitteilung
Apothekenreform beschlossen: Chancen für
Apotheken als Gesundheitsdienstleister jetzt nutzen
Pharma Deutschland sieht Verabschiedung des
ApoVWG als richtungsweisende Entscheidung für eine
zukunftsfähige Gesundheitsversorgung in Deutschland
Berlin (22. Mai 2026) – Pharma Deutschland erkennt die
Verabschiedung des Apothekenversorgung-
Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) als eine grundlegende
Stärkung der Apotheken und damit als richtungsweisende
Entscheidung für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung in
Deutschland an. Das Gesetz enthält aus Sicht des Verbandes
wichtige Fortschritte bei den pharmazeutischen Dienstleistungen,
beim Impfen und bei weiteren niedrigschwelligen
Versorgungsangeboten, die nun zügig und praxisnah umgesetzt
werden müssen.
„Apotheken haben in den vergangenen Jahren vielfach bewiesen,
dass ihre pharmazeutische Expertise weit über die
Arzneimittelabgabe hinausgeht. Nun gilt es, die gebotenen
Chancen zu nutzen und in gute Versorgung umzusetzen und die
Apotheken als unverzichtbare Gesundheitsinfrastruktur
weiterzuentwickeln,“ sagt Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender
von Pharma Deutschland.
Pharma Deutschland begrüßt ausdrücklich, den Ausbau
pharmazeutischer Dienstleistungen mit mehr Beinfreiheit und
zusätzlichen Möglichkeiten zur Testung, um Patientinnen und
Patienten niedrigschwellig gesundheitsfördernde Angebote zu
unterbreiten.
Auch die erweiterten Impfmöglichkeiten in Apotheken bewertet
Pharma Deutschland positiv. Duch praxisgerechte Raumvorgaben
und dass Impfungen künftig auch durch ärztlich geschultes
pharmazeutisches Personal durchgeführt werden können, ist aus
Sicht des Verbandes ein sinnvoller Beitrag zu mehr
niedrigschwelliger Prävention, während Aufklärung, Anamnese und
mailto:hoenemann@pharmadeutschland.de
2
die weitere fachliche Verantwortung weiterhin beim Apotheker
bleiben. Gerade weil Apotheken wohnortnah, und im Alltag der
Menschen jederzeit erreichbar sind, können sie einen noch
größeren Beitrag zur Vorsorge leisten.
_______________
Der Pharma Deutschland e.V. ist der mitgliederstärkste Branchenverband der
Pharmaindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von rund 400
Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter beschäftigen. Die in Pharma Deutschland e.V. organisierten
Unternehmen tragen maßgeblich dazu bei, die Arzneimittelversorgung in
Deutschland zu sichern. So stellen sie fast 80 Prozent der in Apotheken
verkauften rezeptfreien und fast zwei Drittel der rezeptpflichtigen
Arzneimittel sowie einen Großteil der stofflichen und dentalen
Medizinprodukte für die Patientinnen und Patienten bereit. Unter
www.pharmadeutschland.de gibt es mehr Informationen zu Pharma
Deutschland.
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22.05.2026
Datei
Die Europäische Kommission veröffentlichte hierzu eine aktualisierte Zusammenstellung mit Antworten auf Fragen, die bisher zum Verfahren der JCA gestellt wurden. Das Dokument wird regelmäßig aktualisiert und enthält allgemeine Erkenntnisse aus dem JCA. Mit dem Orphan Drug Ojemda (Wirkstoff: Tovorafenib) zur Behandlung des pädiatrischen niedriggradigen Glioms bei Kindern wurde kürzlich das erste JCA beendet. Mit Abschluss dieser Bewertung wurde ein wichtiger Meilenstein im Etablierungsprozess des EU-HTA Verfahrens erreicht. Der Bericht über die klinische Bewertung, muss nun von den Mitgliedstaaten im Rahmen der nationalen HTA-Bewertungen berücksichtigt werden. Für Deutschland hat das Verfahren der frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V bereits am 15. Mai 2026 begonnen. Die Veröffentlichung der IQWiG Bewertung mit anschließender Möglichkeit zur Stellungnahme ist für den 15. August 2026 zu erwarten. Spannend wird sein, wie genau die Ergebnisse des JCA in die nationale Bewertung einfließen werden.
22.05.2026
Beitrag
WF Neu I 2026:
Finale Beschlussvorlage des BfArM
zu den Anträgen zu neuen Messzahlen
im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zur Ermittlung von Packungsgrößen nach § 5
PackungsV
Stand: 07.05.2026
Seite 2 von 12
1. Budesonid_Kinder ...........................................................................................................................................................3
2. Leniolisib ..............................................................................................................................................................................4
3. Nerandomilast ...................................................................................................................................................................5
4. Nirmatrelvir und Ritonavir .......................................................................................................................................7
5. Remibrutinib ......................................................................................................................................................................9
6. Tarlatamab ........................................................................................................................................................................ 11
Seite 3 von 12 1. Budesonid_Kinder
Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“)
Es wird empfohlen, die wirkstoffbezogene Ausnahme „Budesonid für Kinder“ in Abschnitt 2
„Nicht abgeteilte Darreichungsformen zur oralen Anwendung“ unter „Corticoide (Interna)“ mit
den Messzahlen N1 =50, N2 =150 und N3 = 500 aufzunehmen.
Stellungnahmen / 2. Runde (bis 30.04.2024)
Keine
Finale Schlussempfehlung des BfArM per 07.05.2026
Die Entscheidungsempfehlung des BfArM bleibt unverändert.
Seite 4 von 12 2. Leniolisib
Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“)
Es wird empfohlen, die Position „Leniolisib“ als wirkstoffbezogene Ausnahme in Abschnitt 1
„Abgeteilte orale Darreichungsformen“ unter die Position „Immunstimulanzien“ mit den
Messzahlen N1 = 20, N2 = 60 und N3 = 200 aufzunehmen.
Begründung
Die vom BfArM ermittelten Messzahlen entsprechen der VwV.
Stellungnahmen / 2. Runde (bis 30.04.2024)
Keine
Finale Schlussempfehlung des BfArM per 07.05.2026
Die Entscheidungsempfehlung des BfArM bleibt unverändert.
Seite 5 von 12 3. Nerandomilast
Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“)
Vorbehaltlich der Positive Opinion wird empfohlen, die Position „Nerandomilast“ als
wirkstoffbezogene Ausnahme in Abschnitt 1 „Abgeteilte orale Darreichungsformen“ in die
Position „Immunsuppressiva“ mit den Messzahlen N1 = 20, N2 = 60 und N3 = 200 aufzunehmen.
Die finale Fachinformation muss zusammen mit einer schriftlichen Bestätigung des
Antragstellers, dass die SmPC, die dem BfArM bei Antragstellung vorlag, hinsichtlich
der für die Bestimmung der Packungsgrößen maßgeblichen Angaben unverändert
geblieben ist, innerhalb der in der VwV in §4 Satz (7) genannten Frist dem BfArM nachgereicht
werden. Anderenfalls kann der Antrag dann erneut gestellt werden, wenn absehbar ist, dass die
Zulassung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erteilt werden kann.
Stellungnahmen / 2. Runde (bis 30.04.2024)
Keine
Seite 6 von 12 Finale Schlussempfehlung des BfArM per 07.05.2026
Dem Antrag kann nicht stattgegeben werden, da bis zum o. g. Termin vor Erstellung der
Beschlussvorlage keine positive Opinion vorgelegt wurde.
Es wird daher empfohlen, dass der Antragsteller den Antrag dann erneut stellt, wenn absehbar
ist, dass die positive Opinion innerhalb des vorgegebenen Zeitraums vorgelegt werden kann.
Seite 7 von 12 4. Nirmatrelvir und Ritonavir
Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“)
Es wird empfohlen, die Position „Kombination aus Nirmatrelvir und Ritonavir“ als
wirkstoffbezogene Ausnahme in Abschnitt 1 „Abgeteilte orale Darreichungsformen“ in die
Position „Antivirale Mittel – Unterposition Proteaseinhibitoren“ mit den Messzahlen N1 =30, N2
= - und N3 = - aufzunehmen.
Stellungnahmen / 2. Runde (bis 30.04.2024)
Keine
Seite 8 von 12 Finale Schlussempfehlung des BfArM per 07.05.2026
Die Entscheidungsempfehlung des BfArM bleibt unverändert.
Seite 9 von 12 5. Remibrutinib
Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“)
Vorbehaltlich der „CHMP Positive Opinion“/ des „EoP letter“ wird empfohlen, die Position
„Remibrutinib“ in Abschnitt 1 „Abgeteilte orale Darreichungsformen“ in die Position
„Immunsuppressiva“ mit den Messzahlen: N1 = 20, N2 = 60 und N3 = 200 aufzunehmen.
Die finale Fachinformation muss zusammen mit einer schriftlichen Bestätigung des
Antragstellers, dass die SmPC, die dem BfArM bei Antragstellung vorlag, hinsichtlich
der für die Bestimmung der Packungsgrößen maßgeblichen Angaben unverändert
geblieben ist, innerhalb der in der VwV in §4 Satz (7) genannten Frist dem BfArM nachgereicht
werden. Anderenfalls kann der Antrag dann erneut gestellt werden, wenn absehbar ist, dass die
Zulassung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erteilt werden kann.
Stellungnahmen / 2. Runde (bis 30.04.2024)
Keine
Seite 10 von 12 Nachreichungen:
CHMP Opinion: 26.02.2026 (MADOC-1829012207-42073)
Finale Schlussempfehlung des BfArM per 07.05.2026
Es wird empfohlen, die Position „Remibrutinib“ in Abschnitt 1 „Abgeteilte orale
Darreichungsformen“ in die Position „Immunsuppressiva“ mit den Messzahlen: N1 = 20, N2 = 60
und N3 = 200 aufzunehmen.
Seite 11 von 12 6. Tarlatamab
Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“)
Vorbehaltlich der Positive Opinion wird empfohlen, die Position „Tarlatamab“ als
wirkstoffbezogene Ausnahme in Abschnitt „Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion oder
Infusion“ unter die Position Immunsuppressiva/Zytokine“ mit den Messzahlen N1 =1, N2 =2 und
N3 =6 aufzunehmen.
Die finale Fachinformation muss zusammen mit einer schriftlichen Bestätigung des
Antragstellers, dass die SmPC, die dem BfArM bei Antragstellung vorlag, hinsichtlich
der für die Bestimmung der Packungsgrößen maßgeblichen Angaben unverändert
geblieben ist, innerhalb der in der VwV in §4 Satz (7) genannten Frist dem BfArM nachgereicht
werden. Anderenfalls kann der Antrag dann erneut gestellt werden, wenn absehbar ist, dass die
Zulassung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erteilt werden kann.
Stellungnahmen / 2. Runde (bis 30.04.2024)
Keine
Nachreichungen:
CHMP Opinion: 26.03.2026 (EMA/CHMP/62536/2026)
Seite 12 von 12 Finale Schlussempfehlung des BfArM per 07.05.2026
Es wird empfohlen, die Position „Tarlatamab“ als wirkstoffbezogene Ausnahme in Abschnitt
„Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion oder Infusion“ unter die Position
Immunsuppressiva/Zytokine“ mit den Messzahlen N1 =1, N2 =2 und N3 =6 aufzunehmen.
1. Budesonid_Kinder
2. Leniolisib
3. Nerandomilast
4. Nirmatrelvir und Ritonavir
5. Remibrutinib
6. Tarlatamab
21.05.2026
Datei
PD
Die Beschlüsse des GKV-Spitzenverbandes wurden im Bundesanzeiger vom 19.05.2026 bekannt gemacht und treten am 1. Juli 2026 in Kraft. Gegen diese Beschlüsse kann innerhalb eines Monats nach Tag der Bekanntmachung beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage erhoben werden. Die Erläuterungen und Servicedateien finden Sie auch auf der Website des GKV-Spitzenverbandes .
21.05.2026
Beitrag
PD
WF Neu I 2026:
Finale Beschlussvorlage des BfArM
zu den Anträgen zu neuen Messzahlen
im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zur Ermittlung von Packungsgrößen nach § 5
PackungsV
Stand: 07.05.2026
Seite 2 von 12
1. Budesonid_Kinder ...........................................................................................................................................................3
2. Leniolisib ..............................................................................................................................................................................4
3. Nerandomilast ...................................................................................................................................................................5
4. Nirmatrelvir und Ritonavir .......................................................................................................................................7
5. Remibrutinib ......................................................................................................................................................................9
6. Tarlatamab ........................................................................................................................................................................ 11
Seite 3 von 12 1. Budesonid_Kinder
Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“)
Es wird empfohlen, die wirkstoffbezogene Ausnahme „Budesonid für Kinder“ in Abschnitt 2
„Nicht abgeteilte Darreichungsformen zur oralen Anwendung“ unter „Corticoide (Interna)“ mit
den Messzahlen N1 =50, N2 =150 und N3 = 500 aufzunehmen.
Stellungnahmen / 2. Runde (bis 30.04.2024)
Keine
Finale Schlussempfehlung des BfArM per 07.05.2026
Die Entscheidungsempfehlung des BfArM bleibt unverändert.
Seite 4 von 12 2. Leniolisib
Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“)
Es wird empfohlen, die Position „Leniolisib“ als wirkstoffbezogene Ausnahme in Abschnitt 1
„Abgeteilte orale Darreichungsformen“ unter die Position „Immunstimulanzien“ mit den
Messzahlen N1 = 20, N2 = 60 und N3 = 200 aufzunehmen.
Begründung
Die vom BfArM ermittelten Messzahlen entsprechen der VwV.
Stellungnahmen / 2. Runde (bis 30.04.2024)
Keine
Finale Schlussempfehlung des BfArM per 07.05.2026
Die Entscheidungsempfehlung des BfArM bleibt unverändert.
Seite 5 von 12 3. Nerandomilast
Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“)
Vorbehaltlich der Positive Opinion wird empfohlen, die Position „Nerandomilast“ als
wirkstoffbezogene Ausnahme in Abschnitt 1 „Abgeteilte orale Darreichungsformen“ in die
Position „Immunsuppressiva“ mit den Messzahlen N1 = 20, N2 = 60 und N3 = 200 aufzunehmen.
Die finale Fachinformation muss zusammen mit einer schriftlichen Bestätigung des
Antragstellers, dass die SmPC, die dem BfArM bei Antragstellung vorlag, hinsichtlich
der für die Bestimmung der Packungsgrößen maßgeblichen Angaben unverändert
geblieben ist, innerhalb der in der VwV in §4 Satz (7) genannten Frist dem BfArM nachgereicht
werden. Anderenfalls kann der Antrag dann erneut gestellt werden, wenn absehbar ist, dass die
Zulassung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erteilt werden kann.
Stellungnahmen / 2. Runde (bis 30.04.2024)
Keine
Seite 6 von 12 Finale Schlussempfehlung des BfArM per 07.05.2026
Dem Antrag kann nicht stattgegeben werden, da bis zum o. g. Termin vor Erstellung der
Beschlussvorlage keine positive Opinion vorgelegt wurde.
Es wird daher empfohlen, dass der Antragsteller den Antrag dann erneut stellt, wenn absehbar
ist, dass die positive Opinion innerhalb des vorgegebenen Zeitraums vorgelegt werden kann.
Seite 7 von 12 4. Nirmatrelvir und Ritonavir
Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“)
Es wird empfohlen, die Position „Kombination aus Nirmatrelvir und Ritonavir“ als
wirkstoffbezogene Ausnahme in Abschnitt 1 „Abgeteilte orale Darreichungsformen“ in die
Position „Antivirale Mittel – Unterposition Proteaseinhibitoren“ mit den Messzahlen N1 =30, N2
= - und N3 = - aufzunehmen.
Stellungnahmen / 2. Runde (bis 30.04.2024)
Keine
Seite 8 von 12 Finale Schlussempfehlung des BfArM per 07.05.2026
Die Entscheidungsempfehlung des BfArM bleibt unverändert.
Seite 9 von 12 5. Remibrutinib
Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“)
Vorbehaltlich der „CHMP Positive Opinion“/ des „EoP letter“ wird empfohlen, die Position
„Remibrutinib“ in Abschnitt 1 „Abgeteilte orale Darreichungsformen“ in die Position
„Immunsuppressiva“ mit den Messzahlen: N1 = 20, N2 = 60 und N3 = 200 aufzunehmen.
Die finale Fachinformation muss zusammen mit einer schriftlichen Bestätigung des
Antragstellers, dass die SmPC, die dem BfArM bei Antragstellung vorlag, hinsichtlich
der für die Bestimmung der Packungsgrößen maßgeblichen Angaben unverändert
geblieben ist, innerhalb der in der VwV in §4 Satz (7) genannten Frist dem BfArM nachgereicht
werden. Anderenfalls kann der Antrag dann erneut gestellt werden, wenn absehbar ist, dass die
Zulassung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erteilt werden kann.
Stellungnahmen / 2. Runde (bis 30.04.2024)
Keine
Seite 10 von 12 Nachreichungen:
CHMP Opinion: 26.02.2026 (MADOC-1829012207-42073)
Finale Schlussempfehlung des BfArM per 07.05.2026
Es wird empfohlen, die Position „Remibrutinib“ in Abschnitt 1 „Abgeteilte orale
Darreichungsformen“ in die Position „Immunsuppressiva“ mit den Messzahlen: N1 = 20, N2 = 60
und N3 = 200 aufzunehmen.
Seite 11 von 12 6. Tarlatamab
Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“)
Vorbehaltlich der Positive Opinion wird empfohlen, die Position „Tarlatamab“ als
wirkstoffbezogene Ausnahme in Abschnitt „Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion oder
Infusion“ unter die Position Immunsuppressiva/Zytokine“ mit den Messzahlen N1 =1, N2 =2 und
N3 =6 aufzunehmen.
Die finale Fachinformation muss zusammen mit einer schriftlichen Bestätigung des
Antragstellers, dass die SmPC, die dem BfArM bei Antragstellung vorlag, hinsichtlich
der für die Bestimmung der Packungsgrößen maßgeblichen Angaben unverändert
geblieben ist, innerhalb der in der VwV in §4 Satz (7) genannten Frist dem BfArM nachgereicht
werden. Anderenfalls kann der Antrag dann erneut gestellt werden, wenn absehbar ist, dass die
Zulassung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erteilt werden kann.
Stellungnahmen / 2. Runde (bis 30.04.2024)
Keine
Nachreichungen:
CHMP Opinion: 26.03.2026 (EMA/CHMP/62536/2026)
Seite 12 von 12 Finale Schlussempfehlung des BfArM per 07.05.2026
Es wird empfohlen, die Position „Tarlatamab“ als wirkstoffbezogene Ausnahme in Abschnitt
„Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion oder Infusion“ unter die Position
Immunsuppressiva/Zytokine“ mit den Messzahlen N1 =1, N2 =2 und N3 =6 aufzunehmen.
1. Budesonid_Kinder
2. Leniolisib
3. Nerandomilast
4. Nirmatrelvir und Ritonavir
5. Remibrutinib
6. Tarlatamab
21.05.2026
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