Wie bereits berichtet (Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen in Teilen seit heute in Kraft), ist das oben genannte Gesetz, das die Gewinnung ausländischer Fachkräfte aus dem Ausland erleichtern soll, in weiten Teilen seit dem 29. Juli 2026 in Kraft; im Übrigen ab dem 1. November 2026.
Mit der Verordnung sollen unter anderem digitale Anerkennungsverfahren ermöglicht, bundeseinheitliche Vorgaben zu vorzulegenden Unterlagen gemacht sowie eine Mittei lungspflicht bei endgültigem Nichtbestehen der Kenntnisprüfung und eine moderne Kenntnisprüfung als Berufszulassungsprüfung eingeführt werden. Ebenso sollen Teilzeit-, Fehlzeit- und Feiertagsregelungen für die Ausbildung geschaffen und eine Aufhebung der Vergütungsobergrenze für Studierende der Humanmedizin im Praktischen Jahr (PJ) sowie redaktionelle Korrekturen und Klarstellungen erfolgen. Die Änderungen durch die Verordnung betreffen die Approbationsordnungen für Ärzte, Apotheker sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Anästhesietechnische- und Operationstechnische Assistenten sowie die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen.
Weitere Einzelheiten können der Grunddrucksache 504/26, sowie der Beschluss-Drucksache 504/26 entnommen werden.