29.07.2026, 13:16

Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen in Teilen seit heute in Kraft

Erste Teile des Gesetzes greifen seit heute, 29. Juli 2026 – Ziel sind schnellere Anerkennungsverfahren und ein zügigerer Einsatz ausländischer Fachkräfte in der Versorgung.
  • Regulierung & Zulassung
Autor:innen
Vera Strecker, 
Andrea Schmitz
Ziel des Gesetzes ist es, die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in den Heilberufen zu vereinfachen und zu beschleunigen, um die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland zu erleichtern.

Das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen, das am 8. Mai 2026 vom Bundesrat im vereinfachten Verfahren beschlossen wurde, ist am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 225) verkündet worden. 

Kern des Gesetzes ist die Vereinfachung und Beschleunigung der Anerkennungsverfahren. Künftig erfolgt die Gleichwertigkeitsprüfung nur noch auf Antrag, während die Kenntnisprüfung grundsätzlich zum Regelfall wird. Für Hebammen tritt an die Stelle der Kenntnisprüfung ein Anpassungslehrgang. Darüber hinaus werden Anpassungen im jeweiligen Berufs- und Ausbildungsrecht vorgenommen. Zudem soll ein verbesserter Informationsaustausch zwischen den zuständigen Landesbehörden sowie eine stärkere Nutzung elektronischer Verfahren dazu beitragen, die Verfahren effizienter und transparenter zu gestalten.

Mit den Neuregelungen sollen qualifizierte Fachkräfte schneller in die gesundheitliche Versorgung integriert und bestehende personelle Engpässe in den Heilberufen wirksamer adressiert werden

Das Gesetz tritt teilweise heute (29. Juli 2026), im Übrigen am 1. November 2026 in Kraft. 

Ihr Kontakt

Vera Strecker

Referentin Recht & Sozialrecht
Rechtsanwältin, Syndikusrechtsanwältin

Andrea Schmitz

Justiziarin, Leiterin Abteilung Recht
Rechtsanwältin, Syndikusrechtsanwältin
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