LG Köln: Werbung auf Instagram muss bereits im Vorschaubild erkennbar sein
Urteil konkretisiert die Anforderungen des § 5a UWG im Kontext moderner Plattformstrukturen.
Branche & Märkte
Autor:innen
Vera Strecker
Das Urteil des Landgerichts Köln (Az.: 88 O 1/26) betrifft einen wettbewerbsrechtlichen Streit zwischen der Wettbewerbszentrale als Klägerin und einer Betreiberin einer Event- und Kulturempfehlungsplattform als Beklagter. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die Beklagte gegen lauterkeitsrechtliche Vorschriften verstoßen hat, indem sie auf ihrem Instagram-Auftritt werbliche Inhalte nicht hinreichend als solche gekennzeichnet hat.
Bitte loggen Sie sich ein, um den Artikel weiterzulesen.