Der Bundestag hat heute, am 12. Juni 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Drucksache 21/6130) beraten. Zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung ist es im Sinne einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik erforderlich, die hohen Zuwächse bei den Ausgaben in Einklang mit den Einnahmen zu bringen. Um dies zu erreichen, liegt der Fokus auf der Reduktion der Ausgabendynamik. Die GKV soll 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro. Der Entwurf sieht etliche Einsparungen und zusätzliche Einnahmen vor, die bereits im kommenden Jahr wirksam werden sollen.
In dem Gesetz sind, wie bereits mehrfach berichtet, Risiken für Arzneimittelversorgung, Innovationsstandort und Investitionen enthalten.
Nach der einstündigen und durchaus kontroversen 1. Lesung im Bundestag ist der Entwurf wie vorgeschlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen worden. Federführend ist der Gesundheitsausschuss.
Im ersten Durchgang im Bundesrat hatten insgesamt 13 Rednerinnen und Redner das Wort. Bereits Ende Mai 2026 hatte der federführende Gesundheitsausschuss des Bundesrates überwiegend mit großer bis überwältigender Mehrheit fast 50 Empfehlungen beschlossen, von denen über 30 die (Teil-)Rücknahme von Sparmaßnahmen und drei ein größeres finanzielles Engagement des Bundes beinhalten. Die Länder fokussieren sich dabei nicht nur auf den stationären Bereich, sondern betrachten das Versorgungsgeschehen insgesamt. Generell wird die Budgetierung in allen Versorgungsbereichen wegen zu erwartender schlechterer Versorgung kritisiert.
Ausgehend von der Drucksache 256/26 ist der Bundesrat den Ausschussempfehlungen (Drucksache 256-1-26) weitestgehend gefolgt. Lediglich für wenige Punkte sprach sich eine Minderheit aus, für den weit überwiegenden Teil fand sich eine Mehrheit. Dies gilt ebenfalls für die drei Landesanträge (Plenarantrag 256/2/26, Plenarantrag 256/3/26 und Plenarantrag 256/4/26). Damit hat der Bundesrat Stellung genommen.