Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für eine umfassende Reform des europäischen Vergaberechts am 09. September vorgelegt (siehe PD Newsletterbeitrag vom 09.09.2026) . Parallel dazu wurde nun eine achtwöchige Feedbackphase eröffnet. Stellungnahmen können derzeit bis zum 13. November 2026 hier eingereicht werden. Die Frist wird gegebenenfalls verlängert, bis der Verordnungsvorschlag in allen EU-Amtssprachen verfügbar ist.
Die eingegangenen Rückmeldungen werden von der Europäischen Kommission zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Verfügung gestellt. Sie können damit unmittelbar in die nun beginnenden Beratungen über den Verordnungsvorschlag einfließen.
Für die pharmazeutische Industrie relevante Themen
Mit dem Vorschlag sollen die europäischen Vergaberegeln vereinfacht und stärker strategisch ausgerichtet werden. Vorgesehen ist unter anderem, neben dem Preis Kriterien wie Qualität, Innovation, Versorgungssicherheit und Resilienz stärker zu berücksichtigen. Auch die Diversifizierung von Lieferketten, die Aufteilung von Aufträgen in Lose sowie Möglichkeiten einer europäischen Präferenz bei strategisch sensiblen Beschaffungen sind Bestandteil des Vorschlags.
Für Unternehmen bietet die Feedbackphase damit insbesondere die Möglichkeit, auf Erfahrungen mit öffentlichen Vergabeverfahren hinzuweisen und konkreten Änderungsbedarf an dem Verordnungsvorschlag beispielsweise bei Zuschlagskriterien, Versorgungssicherheit, Losgestaltung, europäischen Präferenzen, Dokumentationsanforderungen oder administrativem Aufwand einzubringen.
Beteiligungsmöglichkeit
Stellungnahmen können direkt über das Feedbackportal der Europäischen Kommission eingereicht werden. Pharma Deutschland nimmt ebenfalls Rückmeldungen seiner Mitgliedsunternehmen bis zum 30. Oktober entgegen und wird diese für die weitere Verbandsarbeit zur Reform des EU-Vergaberechts bündeln (Rückmeldungen an wehage@pharmadeutschland.de). Wir freuen uns insbesondere über konkrete Hinweise dazu, wo und warum aus Sicht Ihrer Sicht im Verordnungsvorschlag der EU Kommission Anpassungsbedarf besteht.