Die Europäische Kommission hat heute, am 9. September 2026, einen Vorschlag für eine neue Verordnung zur Modernisierung der öffentlichen Auftragsvergabe (2026/0265 (COD)) vorgelegt. Die bisherigen Regelungen sollen in einem unmittelbar anwendbaren Rechtsrahmen zusammengeführt werden. Dadurch sollen Verfahren einfacher, klarer und flexibler werden.
Im Vergabeverfahren sollen Qualität, Nachhaltigkeit, Innovation und auch Versorgungssicherheit und Resilienz stärker verankert werden. Das beste Preis-Qualitäts-Verhältnis soll zum Standard werden. Auch strategische Aspekte wie europäische Präferenz, Versorgungssicherheit und der Umgang mit Risiken durch Drittstaaten spielen eine größere Rolle. Die Aufteilung von Aufträgen in Lose soll genutzt werden können, um Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten zu verringern und Lieferketten zu diversifizieren. Für strategisch sensible Beschaffungen schafft der Entwurf Möglichkeiten, europäische oder handelspolitisch gleichgestellte Anbieter und Produkte zu bevorzugen.
Ein zentrales Element des Vorschlags ist ein integrierter digitaler Marktplatz auf Basis vernetzter eProcurement-Plattformen der Mitgliedstaaten. Unternehmen sollen Angebote künftig einfacher EU-weit einreichen können; öffentliche Auftraggeber sollen von weniger Verwaltungsaufwand, mehr Transparenz und besseren Kontrollmöglichkeiten profitieren.
Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und dem Rat beraten. Für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber könnten sich daraus mittelfristig spürbare Änderungen bei Vergabeverfahren, Dokumentationsanforderungen und strategischen Zuschlagskriterien ergeben.