10.08.2026, 13:29

EMA veröffentlicht Guidance zu Shortage Prevention Plans

Neue Hinweise unterstützen Unternehmen bei der risikobasierten Vorbereitung auf Lieferengpässe
  • Regulierung & Zulassung
Autor:innen
Andrea Schmitz, 
Anna Wehage
Die Europäische Arzneimittel-Agentur hat am 7. August 2026 (Stand 17. Juli 2026) die Guidance veröffentlicht, welche Informationen Zulassungsinhaber künftig für Shortage Prevention Plans vorhalten sollen (Stand 17. Juli 2026). Ziel ist es, Risiken in Lieferketten frühzeitig zu erkennen und die Versorgungssicherheit zu stärken.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat eine Guidance für die Industrie zur Umsetzung von Shortage Prevention Plans (SPP) veröffentlicht. Die Pläne sollen Zulassungsinhaber dabei unterstützen, potenzielle Risiken für die kontinuierliche Versorgung mit Arzneimitteln systematisch zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung vorzusehen.

Hintergrund sind die erweiterten Anforderungen an die Überwachung und Bewältigung von Arzneimittelengpässen auf europäischer Ebene, insbesondere aus der Verordnung (EU) 2022/123 und der geplanten neuen EU-Pharmagesetzgebung (Artikel 117 der neuen Verordnung). Die Guidance beschreibt insbesondere, welche Informationen in einem SPP enthalten sein sollten – etwa Angaben zu Produktdetails, Herstellungs- und Lieferketten, Produktionskapazitäten, alternativen Herstellungsstätten, Mindestbeständen sowie bisherigen Engpässen und deren Ursachen.

Der Ansatz ist risikobasiert ausgestaltet: Umfang und Detailtiefe der Dokumentation sollen sich nach dem jeweiligen Versorgungsrisiko des Arzneimittels richten. Die SPP müssen grundsätzlich aktuell gehalten und auf Anforderung der zuständigen Behörden, der EMA oder der Europäischen Kommission kurzfristig vorgelegt werden können.

Weitere Informationen zu sind auf der Webseite der EMA verfügbar, u.a. auch die entsprechende Guidance der EMA für Shortage Mitigation Plans - SMP (Stand 4. Dezember 2025) sowie die ebenfalls aktualisierten Templates für SPP und SMP.

In diesem Zusammenhang möchte Pharma Deutschland auch noch einmal auf die folgende Online-Informationsveranstaltung am 21. September 2026, von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr aufmerksam machen. 

Neue Regularien zur Versorgungssicherheit: EU-Pharmapaket, Critical Medicines Act – Was kommt auf die Pharma-Branche zu?
Aktuelle EU-Regulierungen zur Versorgungssicherheit von der EU-Pharmareform und dem Critical Medicines Act bis hin zu neuen Anforderungen an das Lieferengpassmanagement.

Ihr Kontakt

Andrea Schmitz

Justiziarin, Leiterin Abteilung Recht
Rechtsanwältin, Syndikusrechtsanwältin

Anna Wehage

Referentin nationale und europäische Gesetzgebung / Internationales / Fälschungsschutz
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