Beschlüsse zur Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) und zu Ethanol: Länderkonferenzen stützen Pharmastandort Deutschland

18.06.2025 Bundesländer positionieren sich zu aktuellen pharmapolitischen Themen standortfreundlich.

Die Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) der Länder, die am 4. und 5 Juni in Stuttgart tagte, und die Gesundheitsministerkonferenz (GMK), die am 11. und 12. Juni in Weimar stattfand, haben sich mit wichtigen pharmapolitischen Fragestellungen auseinandergesetzt und Beschlüsse gefasst, die den Pharmastandort Deutschland stärken.

So haben sich beide Ministerkonferenzen ausführlich mit den möglichen Auswirkungen der Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) auf die Arzneimittelversorgung in Deutschland befasst. In der GMK wurde dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung der KARL attestiert, dass sie „für die Pharmaindustrie hohe Zusatzkosten verursacht und somit eine Gefahr für die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln darstellt.“ Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister fordern deswegen das Bundesgesundheitsministerium dazu auf, „sich auf EU-Ebene für die Überarbeitung der erweiterten Herstellerverantwortung einzusetzen“. 

Auch die Wirtschaftsministerkonferenz sieht die erweiterte Herstellerverantwortung der Kommunalabwasserrichtlinie kritisch und unterstützt die Forderung des Europäischen Parlaments, die Folgenabschätzung für die Arzneimittelbranche durch die Kommission überarbeiten und anpassen zu lassen.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Gefahrenbewertung von Ethanol als Desinfektionsmittel“ unterstreichen die Ministerinnen und Minister der WMK, dass die aktuelle laufende Neubewertung von Ethanol in der EU-Biozidprodukteverordnung und die generelle Einstufung als karzinogen, mutagen und reproduktionstoxisch ein zu „undifferenziertes“ Vorgehen ist, das den Einsatz oder Vertrieb ethanolhaltiger Desinfektionsmittel mindestens erheblich erschweren und damit den Infektionsschutz für Patientinnen, Patienten und medizinisches Personal gefährden könnte. Insbesondere mit Blick auf die Produktionsprozesse für Arzneimittel und Medizinprodukte betont die WMK, dass sich eine Neueinstufung von Ethanol auf zugelassene Herstellungsprozesse auswirken würde und aufwändige, zum Teil zulassungspflichtige Umstellungen von Produktionsprozessen oder gar Produktänderungen zur Folge hätte. Neben den Auswirkungen auf die Produktionsbedingungen befürchtet die GMK auch negative Folgen für die gesamte Gesundheitsindustrie, die Patientenversorgung und die Verfügbarkeit von Arzneimitteln. 

Pharma Deutschland begrüßt die Unterstützung der Bundesländer bei Themen, die in der Pharmabranche aktuell eine besonders große Bedeutung haben. Dazu sagt Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland: „Wir freuen uns darüber, dass uns die verantwortlichen Wirtschaftspolitikerinnen und -politiker und ihre Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsbereich so gut zugehört haben. Die beiden Landesministerkonferenzen haben bezüglich der Kommunalabwasserrichtlinie und der Gefahrenbewertung von Ethanol die drohenden Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung und damit auch auf den Pharmastandort Deutschland treffend beschrieben. Mit Blick auf die Beschlüsse der WMK und GMK bitten wir deshalb Gesundheitsministerin Nina Warken, sich beim anstehenden Rat der EU-Gesundheitsminister am 20. Juni in Luxemburg für die Überarbeitung der kommunalen Abwasserrichtline auszusprechen und das Thema auf die Tagesordnung zu setzen.“

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