Kommunale Abwasserrichtlinie (KARL)

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Die Kommunale Abwasserrichtlinie (KARL), offiziell bekannt als Urban Waste Water Treatment Directive (UWWTD), ist eine EU-Richtlinie mit dem Ziel, die Wasserqualität in der Europäischen Union zu verbessern. Die ursprüngliche Richtlinie stammt aus dem Jahr 1991 und wurde kürzlich überarbeitet. Die Überarbeitung sieht die Einführung einer „vierten Reinigungsstufe“ vor und fokussiert sich auf die Entfernung von Mikroverunreinigungen wie Arzneimittelrückständen und Bestandteilen von Kosmetika aus dem Abwasser. Dies erfordert den Einsatz fortschrittlicher Technologien wie Ozonung und Aktivkohlefiltration in Kläranlagen. Die Richtlinie sieht vor, dass Kläranlagen mit mehr als 150.000 Einwohnerwerten sowie kleinere Anlagen in definierten Risikogebieten diese Technologien implementieren.

 

Kernpunkte der überarbeiteten UWWTD sind:
 

  • Erweiterte Abwasserbehandlung: Entfernung von Mikroverunreinigungen durch neue Technologien.
  • Monitoring & Messungen: Regelmäßige Überwachung und Berichterstattung über Schadstoffe im Abwasser und Klärschlamm.
  • Kostentragung (erweiterte Herstellerverantwortung): Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika sollen sich an den Kosten der vierten Reinigungsstufe beteiligen.

 

Der geplante Umsetzungsplan sieht eine stufenweise Kostenübernahme durch die Hersteller vor:

Für große Kläranlagen (ab 150.000 Einwohnerwerte):

  • 20% der Kosten bis Ende 2033: Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die Hersteller 20% der anfallenden Kosten für Investitionen und Betrieb der vierten Reinigungsstufe übernehmen.
  • 60% der Kosten bis Ende 2039: Der Anteil der Hersteller an den Kosten steigt auf 60%.
  • 100% der Kosten bis Ende 2045: Ab diesem Zeitpunkt sollen die Hersteller die gesamten Kosten der vierten Reinigungsstufe tragen.

Für Kläranlagen in definierten Risikogebieten (10.000-150.000 Einwohnerwerte):

  • 10% der Kosten bis Ende 2033: Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die Hersteller 10% der anfallenden Kosten für Investitionen und Betrieb der vierten Reinigungsstufe übernehmen.
  • 30% der Kosten bis Ende 2036: Der Anteil der Hersteller an den Kosten steigt auf 30%.
  • 60% der Kosten bis Ende 2039: Der Anteil der Hersteller an den Kosten steigt auf 60%.
  • 100% der Kosten bis Ende 2045: Ab diesem Zeitpunkt sollen die Hersteller die gesamten Kosten der vierten Reinigungsstufe tragen.

In Deutschland betrifft dies ca. 150 große Kläranlagen und schätzungsweise 450-600 Anlagen in Risikogebieten.

 

Entstehung der Richtlinie:
 

  • 2019: Evaluierung der bestehenden UWWTD durch die Europäische Kommission.
  • 2019-2022: Studien und Konsultationen mit Stakeholdern.
  • Oktober 2022: Vorschlag der Europäischen Kommission für die überarbeitete UWWTD.
  • 8. Oktober 2024: Bestätigung durch den Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI).
  • 23. Oktober 2024: Bestätigung durch den Ausschuss der ständigen Vertreter (COREPER).
  • 5. November 2024: Annahme durch den Rat der Europäischen Union.

 

Nächste Schritte:
 

  • Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.
  • Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht durch die Mitgliedstaaten.
  • Übernahme der erweiterten Herstellerverantwortung durch die Hersteller (Der genaue Starttermin hängt vom Veröffentlichungsdatum im Amtsblatt ab - 1. Januar 2028 bei Veröffentlichung vor dem 12.12.2024, ansonsten 1. Januar 2029).

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