September 2026

Europäische Kommunalabwasserrichtlinie

Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL), auf europäischer Ebene offiziell bekannt als Urban Waste Water Treatment Directive (UWWTD), ist eine EU-Richtlinie mit dem Ziel, die Wasserqualität in der Europäischen Union zu verbessern.

Pharma Deutschland kritisiert, dass die Europäische Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) bei der erweiterten Herstellerverantwortung auf nicht auf belastbaren Annahmen zum Anteil von Humanarzneimitteln an Mikroverunreinigungen im kommunalen Abwasser beruht. Die aktuellen Schlussanträge der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof zur Klage Polens gegen die KARL bestätigen zentrale rechtliche und fachliche Bedenken: Sollte der EuGH der Empfehlung folgen, müssten die Finanzierungsregelungen für die vierte Reinigungsstufe auf europäischer Ebene grundlegend neu bewertet werden.

Aktuelle Entwicklung: Schlussanträge der Generalanwältin am EuGH

Die Schlussanträge der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klage Polens gegen die Europäische Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) markieren eine relevante Entwicklung in der rechtlichen Bewertung der erweiterten Herstellerverantwortung. Die Generalanwältin empfiehlt dem Gericht, die Regelungen zur Finanzierung der vierten Reinigungsstufe durch Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika für nichtig zu erklären.

Sollte der EuGH dieser Einschätzung folgen, hätte dies weitreichende Folgen für die derzeit vorgesehene Finanzierungssystematik der KARL. Die betreffenden Regelungen müssten nicht nur angepasst, sondern auf europäischer Ebene neu bewertet und politisch neu verhandelt werden. Damit würde auch die Frage der Kostenverteilung für den Ausbau der vierten Reinigungsstufe erneut auf die Tagesordnung kommen.

Aus Sicht von Pharma Deutschland bestätigt diese Entwicklung zentrale Kritikpunkte an der Richtlinie: Die erweiterte Herstellerverantwortung stützt sich auf eine unzureichende Datengrundlage, weist erhebliche methodische sowie inhaltliche Schwächen auf und belastet einzelne Branchen einseitig, ohne die tatsächlichen Eintragsquellen von Mikroverunreinigungen umfassend und verursachungsgerecht abzubilden.

Pharma Deutschland ist an der Klage Polens nicht unmittelbar beteiligt, unterstützt jedoch als Streithelfer Verfahren von Mitgliedsunternehmen gegen die KARL. Die nun vorliegenden Schlussanträge zeigen, dass die vorgebrachten rechtlichen und wissenschaftlichen Bedenken substanziell sind.

Für die weitere politische Diskussion ist entscheidend, dass Umweltziele, Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Tragfähigkeit gemeinsam berücksichtigt werden. Eine mögliche Neuordnung der Finanzierung muss auf einer transparenten, wissenschaftlich belastbaren und fairen Datengrundlage erfolgen. Statt einer einseitigen Belastung einzelner Sektoren braucht es ein Modell, das alle relevanten Eintragsquellen berücksichtigt und die Kosten der vierten Reinigungsstufe verursachungsgerecht sowie praxistauglich verteilt.

Kernpunkte der KARL

Die überarbeitete KARL ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten und muss nun bis zum 31. Juli 2027 durch die Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Sie sieht die Einführung einer „vierten Reinigungsstufe“ zur Entfernung von Mikroverunreinigungen wie Arzneimittelrückständen und Bestandteilen von Kosmetika aus dem kommunalen Abwasser vor. Diese Rückstände gelangen größtenteils durch private Haushalte und menschliche Ausscheidungen ins Abwasser und erfordern den Einsatz fortschrittlicher Technologien wie Ozonung und Aktivkohlefiltration in Kläranlagen. 

Für Deutschland wird davon ausgegangen, dass die Richtlinie rund 150 große Kläranlagen ab 150.000 Einwohnerwerten sowie 450 bis 600 Anlagen zwischen 10.000 und 150.000 Einwohnerwerten in definierten Risikogebieten betreffen wird. Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika sollen unter der sogenannten „erweiterten Herstellerverantwortung“ an den Kosten der erweiterten Abwasserreinigung beteiligt werden. Die erweiterte Herstellerverantwortung muss spätestens ab dem 1. Januar 2029 von den Mitgliedstaaten übernommen werden.

Ihr Kontakt

Dr. Elmar Kroth

stellv. Hauptgeschäftsführer
Chemiker

Dr. Dennis Stern

Stabsstelle Nachhaltigkeit
Molekularbiologe
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