Als Switch oder OTC-Switch wird der Wechsel eines Arzneimittels beziehungsweise Wirkstoffs aus der Verschreibungspflicht in die rezeptfreie Apothekenpflicht bezeichnet. Dieser Schritt erweitert die Möglichkeiten der eigenverantwortlichen Gesundheitsversorgung. Patientinnen und Patienten können geeignete geringfügige Beschwerden unkompliziert selbst behandeln und sich zugleich jederzeit in der Apotheke vor Ort fachkundig beraten lassen.

Rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel ermöglichen es, leichte und bekannte Beschwerden wie Erkältungen, Heuschnupfen oder Kopfschmerzen eigenverantwortlich und mit Beratung in der Apotheke zu behandeln. 2025 wurden 731 Millionen Packungen im Rahmen der Selbstmedikation abgegeben.
Selbstmedikation setzt jährlich GKV-Ressourcen von 20,6 Milliarden Euro frei und vermeidet zusätzlich rund 4,9 Milliarden Euro an volkswirtschaftlichen Produktivitätsverlusten. Sie entlastet Arztpraxen um rund 108 Millionen Stunden jährlich und schafft damit Kapazitäten für Patientinnen und Patienten mit komplexeren oder dringlicheren Erkrankungen. Ein Euro für Selbstmedikation setzt durchschnittlich 12 Euro für die GKV und weitere 3 Euro für die Volkswirtschaft frei.
OTC-Switches können dieses Potenzial weiter erschließen. Sie ermöglichen den Zugang zu geeigneten Wirkstoffen ohne Rezept, begleitet durch die fachliche Beratung in der Apotheke. So stärken sie die Gesundheitskompetenz, vermeiden unnötige Arztkontakte bei leichten Beschwerden und entlasten die solidarisch finanzierte Gesundheitsversorgung.
Viele Wirkstoffe sind in anderen Ländern bereits verschreibungsfrei erhältlich, während sie in Deutschland weiterhin nur auf ärztliche Verschreibung verfügbar sind.

Das deutsche Verfahren zur Entlassung von Arzneimitteln aus der Verschreibungspflicht ist komplex, langwierig und teilweise intransparent. Neben den antragstellenden Unternehmen sind unter anderem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht, das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Wirtschaft sowie der Bundesrat und dessen Gesundheitsausschuss beteiligt. Das Verfahren ist nicht justiziabel und erschwert Unternehmen Investitionen in innovative rezeptfreie Arzneimittel und OTC-Switches. Es sollte deshalb modernisiert, vereinfacht, planbarer und attraktiver ausgestaltet werden.
Das Verfahren beginnt in der Regel mit dem Antrag eines Arzneimittelherstellers. Die zuständige Bundesoberbehörde prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit und erstellt eine Stellungnahme. Anschließend berät der beim BfArM angesiedelte Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht, der üblicherweise zweimal jährlich tagt, und spricht gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit eine Empfehlung aus. Diese Empfehlung ist nicht bindend. Das Ministerium kann sie umsetzen, verändern oder ablehnen. Bei Zustimmung wird ein Verordnungsentwurf zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung dem Bundesrat und dessen Gesundheitsausschuss vorgelegt. Von der Antragstellung bis zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt dauert das Verfahren im günstigsten Fall rund sechs Monate, kann jedoch deutlich länger dauern oder scheitern.
Pharma Deutschland setzt sich seit Langem für bessere Beteiligungsmöglichkeiten der Antragsteller ein. Im Oktober 2020 wurden zentrale Argumente aufgegriffen und die Geschäftsordnung des Sachverständigenausschusses angepasst. Antragsteller und betroffene Unternehmen erhielten mehr Beteiligungsrechte; außerdem werden die Beschlüsse des Ausschusses ausführlicher protokolliert. BfArM und Bundesministerium für Gesundheit haben damit bereits einzelne Vorschläge für mehr Transparenz und Effizienz umgesetzt.
Die Einstufung eines Wirkstoffs als verschreibungspflichtig oder rezeptfrei ist in Europa grundsätzlich national geregelt. Ein zentraler Switch kann jedoch bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) beantragt werden. Der Ausschuss für Humanarzneimittel gibt eine Empfehlung ab, über die anschließend die Europäische Kommission entscheidet. Eine positive Entscheidung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten und eröffnet den Zugang zum gesamten EU-Markt. Eine negative Entscheidung schließt nach Rechtsauffassung der Europäischen Kommission spätere nationale Entlassungsanträge aus; auch ein Nebeneinander wirkstoffgleicher Produkte mit zentraler und nationaler Zulassung ist nicht vorgesehen.
Der Sachverständigenausschuss sprach sich Anfang 2014 erneut für die Entlassung von Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht aus. Nachdem die Europäische Kommission Anfang 2015 die Rezeptpflicht für Ulipristal als zentral zugelassenes Notfallkontrazeptivum europaweit aufgehoben hatte, wurde auch Levonorgestrel in Deutschland aus der Verschreibungspflicht entlassen. Seit Mitte März 2015 ist der Wirkstoff rezeptfrei in Apotheken erhältlich.
In ausgewählten Fällen empfiehlt der Sachverständigenausschuss, Wirkstoffe oder Formulierungen wieder der Verschreibungspflicht zu unterstellen, um Risiken der rezeptfreien Anwendung zu minimieren. Beispiele sind Ephedrin im Jahr 1984 wegen einer Missbrauchsproblematik, die Antiallergika Terfenadin und Astemizol im Jahr 1998 wegen des Risikos von Herzrhythmusstörungen sowie Johanniskraut für die Teilindikation mittelschwere Depressionen im Jahr 2009 wegen möglicher Wechselwirkungen mit Immunsuppressiva und Kontrazeptiva.
| Jahr | Wirkstoff | Anwendung (*) |
|---|---|---|
| 2026 | Melatonin | Jetlag bei Erwachsenen |
| 2026 | Aciclovir | als Buccaltablette bei rezidivierendem Herpes labialis |
| 2025 | Naloxon-Nasenspray | zur sofortigen Behandlung bei vermuteter oder bestätigter Überdosierung mit Opioiden |
| 2025 | Wirkstoffkombination Prednisolon und Salicylsäure | äußerlich bei leicht ausgeprägten entzündlichen Erkrankungen der Kopfhaut, z.B. Schuppenpflechte |
| 2025 | Kombinationen aus Azelastin und Fluticasonpropionat | Heuschnupfen (nasale Form, Erwachsene) |
| 2024 | Rizatriptan | Migräne |
| 2024 | Bilastin | Heuschnupfen (Kinder von 6 bis 11 Jahren) |
| 2022 | Bilastin | Heuschnupfen (Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren) |
| 2022 | Dexibuprofen | leichte bis mäßig starke Schmerzen |
| 2022 | Kombinationen Ibuprofen und Paracetamol | leichte bis mäßig starke Schmerzen |
| 2022 | Levodropropizin | Reizhusten |
| 2020 | Sumatriptan | Migräne |
| 2020 | Desloratadin | Heuschnupfen |
| 2019 | Diclofenac | Schmerzen (Pflaster; modifizierte Position) |
| 2019 | Levocetiricin | Heuschnupfen |
| 2018 | Ibuprofen plus Coffein | Schmerzen |
| 2017 | Aciclovir-Hydrocortison-Kombination | Lippenherpes |
| 2017 | Ibuprofen | Schmerzen (Pflaster, 6 % Wirkstoffgehalt) |
| 2016 | Fluticason | Heuschnupfen (nasale Form) |
| 2016 | Mometason | Heuschnupfen (nasale Form) |
| 2016 | Racecadotril | Durchfall (auch Kinder ab 12 J.) |
| 2015 | Levonorgestrel | Notfallkontrazeption |
| 2015 | Ulipristal | Notfallkontrazeption |
| 2015 | Esomeprazol | Sodbrennen und saures Aufstoßen |
| 2015 | Flurbiprofen | Entzündungen der Rachenschleimhaut |
| 2015 | Ketotifen | Anwendung am Auge |
| 2013 | Racecadotril | Durchfall (Erwachsene) |
| 2013 | Benzydamin | Entzündungen im Mund- und Rachenraum |
| 2013 | Ibuprofen-Pseudo-ephedrin-Kombination | Erkältungssymptome |
| 2012 | Nicotin | Erhöhung Menge auf 15 mg je abgeteilter Form |
| 2011 | Orlistat | Erweiterung der Position auf national zugelassene Arzneimittel |
| 2010 | Pantoprazol | Refluxsymptome (von der EU-Kommission europaweit zugelassen) |
| 2009 | Almotriptan | Migräne |
| 2009 | Omeprazol | Sodbrennen und saures Aufstoßen |
| 2009 | Orlistat | Adipositas (von der EU-Kommission europaweit zugelassen) |
| 2007 | Hydrocortison | Topische Anwendung (Erhöhung der Einzeldosis) |
| 2007 | Diclofenac | Erhöhung der Einzeldosis |
| 2006 | Naratriptan | Migräne |
| 2005 | Penciclovir | Lippenherpes |
| 2005 | Ibuprofen | Migräne mit oder ohne Aura |
| 2005 | Miconazol | Pilzerkrankungen der Mundhöhle |
| 2005 | Minoxidil | Haarausfall |
(*) Die Anwendungsbeschreibung ist als Kurzform dargestellt. Die ausführliche Anwendung und etwaige Einschränkungen sind der Arzneimittelverschreibungsversordnung (AMVV) zu entnehmen.
„Die Zeit für eine Neujustierung des Verhältnisses von individueller gesundheitlicher Eigenverantwortung ist schon lange reif. Rezeptfreie Arzneimittel sind gut, sicher und helfen zuverlässig bei einer großen Bandbreite von gesundheitlichen Beschwerden.“
Lesen Sie den Gastbeitrag OTC-Switches: Wenn nicht jetzt, wann dann? - Deutsche Apotheker Zeitung von Lutz Boden (Geschäftsführer OTC-Markt Pharma Deutschland) und Dr. Maria Verheesen (Pharma Deutschland Referentin Selbstmedikation) in der DAZ Online vom 28. Oktober 2025.