Wer außerhalb der Praxisöffnungszeiten medizinische Hilfe benötigt, muss nicht zwangsläufig eine Bereitschaftsdienstpraxis oder eine Notaufnahme aufsuchen. Entscheidend ist zunächst, wie dringlich die Beschwerden sind und welche Versorgung tatsächlich erforderlich ist. Genau hier setzt die Neuausrichtung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Niedersachsen an: Auf eine strukturierte medizinische Ersteinschätzung folgt bei geeigneten Fällen ein telemedizinischer Arztkontakt. Erst danach wird entschieden, ob weitere Maßnahmen oder ein Hausbesuch notwendig sind.
Mit dem seit Juli 2025 landesweit eingeführten Modell KVN. akut hat die KVN die Telemedizin als zentrale Versorgungsebene zwischen der telefonischen Ersteinschätzung und dem medizinischen Fahrdienst etabliert. Ziel ist es, Hilfesuchende schneller zu versorgen und ärztliche Ressourcen gezielter einzusetzen. Thorsten Schmidt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVN, sieht darin zugleich Anknüpfungspunkte für die Weiterentwicklung der Primärversorgung.
"Wir brauchen eine strukturelle Änderung in unserem Gesundheitswesen und damit müssen wir starten."
Der Zugang erfolgt über die Rufnummer 116117. Mitarbeitende erfassen die Beschwerden mithilfe von SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung Deutschland). Bei Hinweisen auf eine akut bedrohliche Situation wird der Fall an den Rettungsdienst vermittelt (Stufe rot). Werden Beschwerden als weniger dringlich eingestuft, reicht ein Hausarztbesuch in den Folgetagen (Stufe grün). Dazwischen liegen diejenigen Fälle, die zeitnah ärztlich beurteilt werden müssen, aber nicht unbedingt den Rettungsdienst benötigen (Stufen gelb und orange). Für diese Stufen wird die telemedizinische Versorgung relevant. Idealerweise erfolgt der ärztliche Erstkontakt per Video. Wo das technisch nicht möglich ist, erfolgt die Konsultation telefonisch.
Nach den Auswertungen der KVN betrug die Wartezeit zwischen der SmED-Ersteinschätzung und dem telemedizinischen Arztkontakt im Median zehn Minuten.
„Stabil über 80 Prozent der Patientinnen und Patienten brauchen hinterher keinen Fahrdienst, der noch zu ihnen kommt, oder müssen ins Krankenhaus gebracht werden. Sie werden fallabschließend tatsächlich versorgt.“
Der organisatorische Nutzen ist offensichtlich: Wenn eine ärztliche Beratung oder Behandlung aus der Ferne ausreicht, muss kein Fahrzeug entsandt werden. Zugleich erhalten die Hilfesuchenden früh eine medizinische Einschätzung ihrer Beschwerden und eine konkrete Handlungsempfehlung. Außerdem werde im Schnitt nur in unter 20 Prozent der Fälle ein Medikament verschrieben. Nach Schmidt geht es häufiger um die Einordnung von Symptomen und Umgang mit bereits vorhandener Medikation.
Wo ein persönlicher Kontakt erforderlich bleibt, können die telemedizinisch tätigen Ärztinnen und Ärzte den medizinischen Fahrdienst einschalten. Dieser arbeitet mit ärztlichem und qualifiziertem nichtärztlichem Personal zusammen. Können geeignete Maßnahmen vor Ort durchgeführt werden (z.B. Katheterwechsel), lässt sich unter Umständen ein belastender Transport ins Krankenhaus vermeiden. Das Prinzip besteht somit nicht darin, persönliche Versorgung grundsätzlich zu ersetzen. Vielmehr soll die jeweils notwendige Qualifikation dort eingesetzt werden, wo sie gebraucht wird und das, wie im Beispiel beschrieben, auch noch ressourcenschonend. Denn nicht immer ist eine stationäre Versorgung nötig.
Ein weiterer Vorteil ist nach Schmidts Darstellung die durchgängige Nachverfolgbarkeit des Falls: „Wir können im Grunde diese ganze Patientenreise nachvollziehen und können dann im Zweifel auch einschreiten.“ Die koordinierende Stelle kann erkennen, in welcher Versorgungsstufe sich ein Patient befindet und ob weitere Schritte erforderlich sind. Aus einer bloßen Weitervermittlung wird so ein organisierter Versorgungspfad.
Das niedersächsische Modell berührt zentrale Ziele der am 15. Oktober 2026 vom Bundestag beschlossenen Notfallreform. Diese setzt auf eine bessere Abstimmung zwischen vertragsärztlichem Bereitschaftsdienst, Krankenhausnotaufnahmen und Rettungsdienst.
Niedersachsen liefert damit praktische Erfahrungen für einen wesentlichen Teil dieser Neuordnung: Die Steuerung beginnt möglichst vor einem persönlichen Besuch und ist unmittelbar mit einem Behandlungsangebot verbunden. Das unterscheidet eine wirksame Versorgungsorganisation von einer bloßen Wegweisung.
Gleichzeitig sind Bereitschaftsdienst und Primärversorgung nicht gleichzusetzen. Das niedersächsische Modell organisiert die ambulante Akutversorgung außerhalb der regulären Praxiszeiten. Ein Primärversorgungssystem müsste darüber hinaus die kontinuierliche Betreuung und die Koordination weiterer Behandlungen im Praxisalltag gewährleisten. Übertragbar ist deshalb vor allem das Organisationsprinzip, nicht ohne Weiteres jede einzelne Struktur oder Ergebnisquote.
Der zentrale Begriff in Schmidts Schlussfolgerung lautet Verbindlichkeit. Eine vorgeschaltete Anlaufstelle kann nur dann überzeugen, wenn auf die Kontaktaufnahme tatsächlich eine angemessene Versorgung folgt.
„Was wir hier gemacht haben im letzten Jahr, ist eine absolute Verbindlichkeit. Patient ruft an, Patient bekommt Versorgung.“
Für ein künftiges Primärversorgungssystem bedeutet das in seiner Vorstellung: Während der regulären Sprechstundenzeiten erfolgt der erste Zugang grundsätzlich über die hausärztliche Praxis, außerhalb dieser Zeiten über die 116117. Medizinisch begründete Ausnahmen müssen erhalten bleiben – etwa dort, wo schwer erkrankte Menschen bereits in einer spezialisierten Behandlung angebunden sind und ein zusätzlicher Umweg keinen Nutzen hätte.
Ebenso wichtig sind klar definierte Versorgungsaufträge. Welche Leistungen übernimmt die hausärztliche Versorgung? Wann wird fachärztliche Expertise benötigt? Wer trägt an den Übergängen die Verantwortung? Eine Steuerungsfunktion bleibt unvollständig, wenn zwar der erste Kontakt geregelt ist, die anschließende Behandlung aber nicht verlässlich organisiert werden kann.
Schmidt verbindet dies mit der Forderung nach Teamstrukturen und einem angepassten Vergütungssystem. Das niedersächsische Beispiel verdeutlicht den Zusammenhang: Die Arbeitsteilung zwischen Ersteinschätzung, telemedizinischer Behandlung und aufsuchender Versorgung ermöglicht einen differenzierten Personaleinsatz. Für die Primärversorgung wäre entsprechend zu klären, welche Aufgaben ärztlich erbracht werden müssen und welche qualifizierte Teammitglieder übernehmen können.
Die Einführung eines Primärversorgungssystems ist deshalb mehr als die gesetzliche Festlegung einer ersten Anlaufstelle. Sie setzt erreichbare Praxen, abgestimmte Übergaben, geeignete Teamstrukturen und eine Finanzierung voraus, die diese Aufgaben trägt. Schmidt plädiert für zügige politische Entscheidungen, warnt aber vor einer Umsetzung ohne ausreichenden Vorlauf.
„Was ich mir noch wünschen würde von der Politik, ist, dass man ein Gesamtbild von dem Gesundheitswesen hat."
"Wir sehen eine Krankenhausreform, die in den letzten Jahren begonnen und wieder aufgeweicht wurde. Wir erwarten jetzt die Notfallreform, wo es noch Änderungsanträge gibt. Wir haben das Stabilisierungsgesetz. Wir erwarten den zweiten Bericht der Kommission jetzt im Dezember. All das liegt noch gar nicht vor. Aber daraus muss erstmal ein Gesamtbild gebaut werden: Wie stelle ich mir eigentlich die Gesundheitsversorgung für die Zukunft vor? Und daraus abzuleiten, was muss ich an welcher Stelle tun? Das wäre aus meiner Sicht eigentlich der richtige Weg,“ so Schmidt weiter.
Die wichtigste Lehre aus Niedersachsen lautet damit: Patientensteuerung kann effizient sein, wenn sie den Zugang zur passenden Behandlung erleichtert und Versorgung verbindlich organisiert. Strukturierte Ersteinschätzung und Telemedizin entfalten ihren Nutzen nicht isoliert, sondern als Teile einer zusammenhängenden Versorgungskette. Für Notfallreform und Primärversorgung kommt es darauf an, diese Kette über Zuständigkeits- und Sektorengrenzen hinweg tragfähig zu gestalten.