Pharma Deutschland hat sich seit der Einführung der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) durch das Digitale-Versorgung-Gesetz als maßgebliche Spitzenorganisation der DiGA-Hersteller etabliert. Mit einer stetig wachsenden Zahl an DiGA-Mitgliedern bietet die Arbeitsgruppe DiGA eine niedrigschwellige und ergebnisorientierte Plattform für den fachlichen Austausch und die Interessenvertretung.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), E-Rezept und digitale Versorgung gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Zahlen und Grafiken verdeutlichen die Entwicklung des DiGA-Marktes und zeigen, welche Potenziale digitale Gesundheitslösungen für Patientinnen und Patienten bieten. Pharma Deutschland setzt sich für innovationsfreundliche Rahmenbedingungen und eine stärkere Integration digitaler Anwendungen in die Regelversorgung ein.
Nach vorläufigen Berechnungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) lagen die Ausgaben für DiGA im Jahr 2025 bei 170,19 Millionen Euro, wobei DiGA trotz der enormen Potenziale für Versicherte einer der Leistungsbereiche mit den geringsten GKV-Ausgaben ist. Gegenüber 105,00 Millionen Euro im Jahr 2024 entspricht dies einem Zuwachs um 65,19 Millionen Euro beziehungsweise rund 62 Prozent. Die Entwicklung verdeutlicht, dass DiGA zunehmend in der Versorgung ankommen und von Versicherten stärker genutzt werden und Leistungserbringern immer öfter verordnet werden.
Bei quartalsisolierter Betrachtung zeigt sich eine unterjährige Dynamik. Im ersten Quartal 2025 beliefen sich die GKV-Ausgaben auf 39,95 Millionen Euro, im zweiten Quartal auf 43,30 Millionen Euro und im dritten Quartal auf 47,22 Millionen Euro. Damit stiegen die Ausgaben im Jahresverlauf zunächst kontinuierlich an und erreichten im dritten Quartal ihren höchsten Wert. Im vierten Quartal gingen sie auf 39,72 Millionen Euro zurück und lagen damit wieder etwa auf dem Niveau des ersten Quartals.
Digitale Gesundheitsanwendungen nehmen einen wachsenden Stellenwert in der Versorgung ein. Aus Sicht von Pharma Deutschland ist dies ein wichtiges Signal für die zunehmende Akzeptanz digitaler Versorgungslösungen. Damit DiGA ihr Potenzial für Patientinnen und Patienten vollständig entfalten können, braucht es weiterhin verlässliche, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen, eine bessere Integration in die Regelversorgung sowie transparente und praxistaugliche Verfahren für Zugang, Bewertung und Erstattung.
Die Auswertung der laut des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vergebenen positiven Versorgungseffekte zeigt, dass der medizinische Nutzen bei den gelisteten DiGA klar im Vordergrund steht. 92 Prozent der positiven Versorgungseffekte entfallen ausschließlich auf den medizinischen Nutzen. Weitere 8 Prozent kombinieren medizinischen Nutzen mit patientenrelevanten Struktur- und Verfahrensverbesserungen.
Aus Sicht von Pharma Deutschland zeigt dies, dass digitale Gesundheitsanwendungen nicht nur technologische Ergänzungen sind, sondern konkrete therapeutische Mehrwerte für Patientinnen und Patienten bieten. Gleichzeitig sollten auch patientenrelevante Struktur- und Verfahrensverbesserungen stärker sichtbar gemacht und angemessen berücksichtigt werden, da sie einen wichtigen Beitrag zu einer modernen, patientenzentrierten Versorgung leisten können.
Die Verteilung der DiGA-Anwendungsgebiete zeigt eine klare Schwerpunktsetzung im Bereich Psyche. Mit 30 Zuordnungen entfällt der mit Abstand größte Anteil der erfassten Digitalen Gesundheitsanwendungen auf psychische Erkrankungen. Deutlich dahinter folgen Anwendungen für Muskeln, Knochen und Gelenke mit 8 DiGA sowie die Bereiche Nieren und Harnwege beziehungsweise Geschlechtsorgane und Hormone und Stoffwechsel mit jeweils 6 DiGA. Das Nervensystem ist mit 4 DiGA vertreten. Weitere Anwendungsbereiche wie Ohren, Krebs, Herz und Kreislauf sowie Sonstige weisen jeweils 2 DiGA auf. DiGA im Bereich Verdauung und Verletzungen sind jeweils einmal vertreten, während im Gebiet der Atemwegserkrankungen keine DiGA gelistet ist.
Da laut Quelle Mehrfachzuordnungen möglich sind, spiegeln die Zahlen nicht zwingend die Anzahl einzelner DiGA wider, sondern die fachliche Zuordnung der Anwendungen zu verschiedenen Versorgungsbereichen. Dennoch wird deutlich, dass digitale Gesundheitsanwendungen besonders dort stark vertreten sind, wo eine kontinuierliche Begleitung, Verhaltensunterstützung oder niedrigschwellige digitale Interventionen einen unmittelbaren Nutzen für Patientinnen und Patienten bieten können.
Die Verteilung der Ausgaben innerhalb der Digitalen Gesundheitsanwendungen im Jahr 2025 zeigt eine deutliche Konzentration auf wenige Indikationsgebiete. Fast die Hälfte der Ausgaben entfällt auf Stoffwechselkrankheiten: Mit 79,3 Millionen Euro machen sie 46,3 Prozent der gesamten DiGA-Leistungsausgaben aus. An zweiter Stelle stehen psychische Erkrankungen mit 42 Millionen Euro beziehungsweise 24,5 Prozent. Zusammen vereinen diese beiden Bereiche rund 71 Prozent der Ausgaben auf sich. Weitere relevante Ausgabenanteile entfallen auf Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems mit 21,3 Millionen Euro beziehungsweise 12,4 Prozent sowie auf Erkrankungen des Urogenitalsystems und des Ohres. Die übrigen Indikationsgebiete liegen jeweils deutlich unter drei Prozent. Für Krankheiten des Atmungssystems werden keine Ausgaben ausgewiesen.
Insgesamt zeigt sich, dass DiGA bundesweit genutzt werden, die Inanspruchnahme regional jedoch unterschiedlich stark ausgeprägt ist. Die Daten deuten darauf hin, dass digitale Gesundheitsanwendungen bereits in allen Regionen angekommen sind, gleichzeitig aber noch Potenzial besteht, die Nutzung weiter zu verbreitern und den Zugang regional möglichst gleichwertig auszugestalten. Der in der Vergangenheit ausgeprägte Fokus auf Ballungsgebiete ist einer kontinuierlichen Versorgung in der Fläche gewichen.
Die Verteilung zwischen ärztlicher Verordnung und Kostenerstattung auf Wunsch der Versicherten zeigt, dass der Zugang zu Digitalen Gesundheitsanwendungen im Jahr 2025 überwiegend über den ärztlichen Versorgungsweg erfolgte. 87 Prozent der insgesamt 1.560.135 Verordnungen entfielen auf ärztliche Verordnungen. 13 Prozent wurden über eine Genehmigung beziehungsweise Kostenerstattung auf Wunsch der Versicherten abgerechnet. Damit bleibt die ärztliche Verordnung der zentrale Zugangspfad zu DiGA. Zugleich zeigt der Anteil der Genehmigungen, dass auch der direkte Wunsch der Versicherten eine relevante Rolle spielt und Patientinnen und Patienten digitale Gesundheitsanwendungen aktiv nachfragen.
Aus Sicht von Pharma Deutschland verdeutlicht die Verteilung, dass Ärztinnen und Ärzte eine Schlüsselrolle bei der Integration von DiGA in die Versorgung einnehmen. Gleichzeitig sollte der eigenständige Zugang der Versicherten weiter praxistauglich ausgestaltet bleiben, damit Patientinnen und Patienten digitale Versorgungsangebote niedrigschwellig nutzen können. Entscheidend sind klare Informationen, einfache Verfahren und verlässliche Rahmenbedingungen, damit DiGA sowohl über die ärztliche Verordnung als auch auf Initiative der Versicherten ihren Beitrag zu einer modernen und patientenorientierten Versorgung leisten können.