Januar 2026

KARL Dokumentensammlung

Unsere Dokumentensammlung bietet einen Überblick über parlamentarische Anfragen und Gutachten zum Thema Spurenstoffen in der Umwelt, sowie zu den Kosten der vierten Reinigungsstufe.

Spurenstoffe in der Debatte von 2010-2019

Zwischen 2010 und 2019 wurden mehrere Gutachten zu Rückständen von Spurenstoffen in Grund- und Abwasser durchgeführt.

Ein im Oktober 2011 veröffentlichtes Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen bescheinigt verschiedene Eintragswege von Nanomaterialien in den Abwasserpfad. Es bestünde bei Produktion und Lagerung ebenso die Möglichkeit von Verlusten, wie in der Nutzungsphase, wobei es in dieser zu klar kalkulierbaren Einträgen (bspw. durch Sonnenschutzmittel) aber auch zu uneingeplanten Einträgen (z. B. Abrieb von Fassadenfarben, Auswaschen aus Textilien) in den gesamten Wasserpfad (Regenwasser, Grundwasser, Abwasser) kommen könne.

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Juli 2012 räumt die Bundesregierung ebenso ein, dass häufig nicht eindeutig nachzuweisen sei, ob gefundene Antibiotika-Rückstände aus der Tierhaltung oder aus dem Einsatz in der Humanmedizin stammen. Viele Wirkstoffe würden in beiden Bereichen verwendet werden und könnten daher sowohl über Kläranlagen in Oberflächengewässer und Uferfiltrat als auch über die Ausbringung von Gülle und Klärschlamm in die Böden und das Grundwasser gelangen. Eine Zuordnung der Spurenstoffe zu einem Industriezweig sei daher bei Arzneimittelrückständen nicht eindeutig möglich.

Im Jahr 2016 veröffentlichte das Umweltbundesamt eine Studie zur umweltgerechten Nutzung von behandeltem Abwasser, in welcher es auf eine Studie von Kümmerer aus 2010 verweist. Dieser stellte Rückstände verschiedenster Stoffgruppen in der aquatischen Umwelt fest, wie beispielsweise Arylsulfonate, Organobrom- und Organophosphat-Verbindungen, Pestizide und deren Abbau- und Transformationsprodukte sowie endokrin wirksame Stoffe. Diese Stoffe würden in verschiedensten Industriezweigen und Produkten verwendet, u. a. der Textil- und Gerbindustrie oder der Chemie- und Pharmaindustrie, und können daher nicht einschlägig bestimmten Industrien zugeordnet werden. Demnach können Rückstände einzelner Spurenstoffe im gesamten Wasser- und Abwasserpfad keinem alleinigen Inverkehrbringer zugerechnet werden.

Auch im Zeitraum von 2019 bis 2010 wurde bereits vor den hohen Kosten des Ausbaus einer vierten Reinigungsstufe und den daraus resultierenden Konsequenzen gewarnt. Im Oktober 2012 antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich Rückstände anthropogener Spurenstoffe im Abwasser, es sei bei Technologien zur umfassenden Eliminierung dieser Spurenstoffe mit hohem Energiebedarf und erheblichen Kosten des Verfahrens zu rechnen.

Im Dezember 2013 wies der Bundesrat in einem Beschluss an das Europäische Parlament darauf hin, dass Ergänzungen oder Änderungen an der Kommunalabwasserrichtlinie für die Mitgliedsstaaten mit erheblichen Kosten verbunden seien. Der Bundesrat spricht hier deutschlandweit von einem mehrstelligen Millionen-Euro Betrag.

2018 bezifferte eine Studie von Civity Studie die Kosten für den Ausbau der vierten Reinigungsstufe in Deutschland in einem Zeithorizont von 30 Jahren auf mindestens 36 Milliarden Euro, wobei die Studie betont, dass die verschiedenen Abwasserentsorger in ihrer eigenen Schätzung teilweise deutlich über dem angenommenen Durchschnittswert der Studie liegen.

Die KARL im politischen Prozess von 2019- 2024

Die erweiterte Herstellerverantwortung der Kommunalabwasserrichtlinie sieht vor, dass die Inverkehrbringer der verunreinigenden Spurenstoffe die Kosten für den Ausbau einer vierten Reinigungsstufe in Klärwerken in der EU tragen. Der Umweltbericht der Bundesregierung von 2019 spricht von einer Reihe an Spurenstoffen in deutschen Gewässern, darunter sowohl Arzneimittel, aber auch Wasch- und Reinigungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Biozide wie Desinfektionsmittel, Rattengift, Holzschutzmittel, Algenschutzmittel und Industriechemikalien. Deutsche Pharmaverbände gaben 2022 ein Gutachten bei der Beratungsagentur Ramboll in Auftrag. Ziel war zu überprüfen, ob die Behauptung des Impact Assessments der EU-Kommission, dass 66% der Verunreinigungen der Pharmaindustrie und 26% der Kosmetikindustrie zuzuschreiben sind, nachweisbar ist. Dabei konnte Ramboll keine Studie identifizieren, die dies bestätigt. 

Bezüglich der Umsetzung von der KARL und den daraus resultierenden Kosten wurden seit 2019 mehrere Schriftliche Fragen und Kleine Anfragen im Deutschen Bundestag gestellt. Im Januar 2025 antwortete die Bundesregierung, sie könne keine Angaben zur Höhe der Kosten der Nachrüstung machen, da die Zuständigkeit zur Bewirtschaftung von Gewässern bei den Ländern liege und diese nach einer ersten Abfrage keine Angaben machen konnten.  Zur Umsetzung der Herstellerverantwortung verweist die Bundesregierung auf eine Studie des Umweltbundesamtes, welche sie im Oktober 2024 mit einer Laufzeit von 27 Monaten in Auftrag gegeben habe. In der Antwort auf eine ähnlich lautende Kleine Anfrage im September 2024 konnte die Bundesregierung ebenfalls keine Angaben zu den geschätzten Kosten machen. Die Bundesregierung merkte an, dass die erweiterte Herstellerverantwortung und die damit einhergehenden Kosten auch Auswirkungen auf die Preise von Arzneimitteln haben werden. Im März 2022 wurde in einer weiteren Antwort (Nr. 74) bezüglich jeglicher Auskunft über die Kommunalabwasserrichtlinie an das BMUV verwiesen. Das BMUV war jedoch laut Auskunft der Bundesregierung im Mai 2019 nicht am Stakeholder-Dialog zur Spurenstoffstrategie des Bundes beteiligt, welcher die Umsetzung der Herstellerverantwortung ausarbeiten sollte. Im September 2021 hingegen verwies die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Schriftliche Frage (Nr. 201) an die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), welche die Kosten ermitteln solle. Ergebnisse lägen jedoch noch nicht vor und sind bis heute nicht veröffentlicht. Weiterhin wurden von der Bundesregierung keine belastbaren Zahlen zu den erwartbaren Kosten des Ausbaues einer vierten Reinigungsstufe vorgewiesen.

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