Dezember 2025

DiGA - Integration, Herausforderungen und Zukunftsperspektiven

Wie digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) eingeführt wurden und warum das Fast-Track-Verfahren heute nicht mehr funktioniert.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Integration, Herausforderungen und Zukunftsperspektiven

Forderungen: Praxisnahe Lösungen für Ärzte, Patienten und Hersteller

  • Einbindung von DiGA in die Aus- und Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte.
  • Integration von DiGA in hybride Versorgungsprozesse, wie Disease-Management-Programme.
  • Schnellstmögliche Umsetzung eines praktikablen Verfahrens des DiGA-E-Rezeptes, das einerseits die Verordnung für die Leistungserbringer vereinheitlicht und andererseits Patientinnen und Patienten eine einfache Einlösung des Rezeptes sowie den Krankenkassen eine standardisierte Verarbeitung erlaubt.
  • Standardisierung der Vergütung für die Verordnung von DiGA und deren Verlaufskontrolle im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), um Ärzte stärker in die DiGA-Versorgung einzubinden.
  • Einführung der Anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung iSd Hersteller begleiten.
  • Erhalt der Erprobungsphase, damit Innovationen dem Markt schneller und kosteneffizienter zur Verfügung gestellt werden können.
  • Verschlankung des aktuell bürokratieintensiven Fast-Track-Verfahren.
  • Einführung einer Bindefrist der Ergebnisse aus einer DiGA-Beratung durch das BfArM.
  • Erhalt des ersten Jahres zur freien Preisbildung.
  • Klarstellende Definition, welche Änderungen in welchem Verfahren und mit welcher Umsetzungsweise (Tell & Do oder Do & Tell) im Rahmen der DiGA-Updates/ Fast-TrackVerfahren erfolgen sollen.
  • EU-weite Harmonisierung oder gar Zusammenführung des Weges der Erstattungsfähigkeit ggü. Krankenkassen.
  • Medizinprodukterechtliche Klarstellung der Softwaredefinition und Klassifikation von DiGA.

Ziele: Bürokratieabbau und stärkere Integration in die Versorgung

  • Stärkere Integration der DiGA in die bestehende medizinische Versorgung
  • Rückkehr zu einem Fast-Track-Modell und Abkehr von der Bürokratisierung
  • Ausbau der DiGA als mindestens EU-weit akzeptiertes Modell für Erstattungsfähigkeit

Einordnung: DiGA und das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) wurden mit dem Digitale-Versorgung Gesetz (DVG) als Leistung der Regelversorgung eingeführt. Das Ziel war es, innovative Therapielösungen mit niedrigen Risikoklassen barrierearm in den Markt zu bringen. Über vier Jahre später ist von dem damals bekannt gemachten Fast-Track-Verfahren nur der Name geblieben und es wurden eine Vielzahl Barrieren aufgebaut. Es fehlt an Integration und Akzeptanz bei den Leistungserbringern genauso, wie es an innovativen Prozessen fehlt, die einen Marktzugang niederschwellig und bürokratiearm gestalten.

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