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Pharmakovigilanz: Aktuelle PRAC-Empfehlungen zu Signalen
Jeden Monat veröffentlicht die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) einen Überblick über alle Sicherheitssignale, die in der letzten Sitzung des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) erörtert wurden sowie über die jeweiligen Empfehlungen. Die Übersicht enthält PRAC-Empfehlungen für zentral und national zugelassene Arzneimittel. Eine Liste mit allen seit September 2012 vom PRAC diskutierten Sicherheitssignalen ist verfügbar. Die Empfehlungen beinhalten die Aspekte „Aktualisierung der Produktinformation“, „Bereitstellung zusätzlicher Informationen“ sowie „andere Empfehlungen“. PRAC-Empfehlungen für regulatorische Maßnahmen (z. B. Änderung der Produktinformation) werden dann zunächst zur Bestätigung an den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) übermittelt, wenn das Signal zentral zugelassene Produkte betrifft, und an die Koordinierungsgruppe für gegenseitige Anerkennung und dezentralisierte Verfahren - Human (CMDh), wenn es sich um national zugelassene Produkte handelt. Gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 726/2004 und Artikel 23 Absatz 3 der Richtlinie 2001/83/EG müssen Zulassungsinhaber ihre Produktinformationen auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse halten. Von den Zulassungsinhabern wird also erwartet, dass sie entsprechend den Empfehlungen des PRAC (bzw. des CHMP/der CMDh) tätig werden.
23.06.2026 Beitrag PD
EMA: Aktualisierte Wartungsfenster für Website
Die EMA hat die Wartungstermine für das zweite Halbjahr 2026 veröffentlicht, an denen es zu temporären Einschränkungen der Website kommen kann, siehe EMA-Wartungsfenster 2. Halbjahr 2026: Termine im Überblick vom 3. Juni 2026. Der Termin im Juni wurde auf Mittwoch, den 24. Juni 2026, vorgezogen. Damit ist an folgenden Tagen mit eingeschränkter Erreichbarkeit bzw. nicht optimalen Funktionen zu rechnen: Mittwoch, 24.06.2026 , 08:00–09:00 Uhr (CET) Dienstag, 28.07.2026 , 08:00–09:00 Uhr (CET) Dienstag, 25.08.2026 , 08:00–09:00 Uhr (CET) Dienstag, 29.09.2026 , 08:00–09:00 Uhr (CET) Dienstag, 27.10.2026 , 08:00–09:00 Uhr (CET) Dienstag, 24.11.2026 , 08:00–09:00 Uhr (CET) Wie üblich wird empfohlen, während dieser Zeiträume keine komplexen Arbeiten über die Webseite durchzuführen. In dringenden Fällen – etwa bei der Meldung eines potenziell schwerwiegenden Problems für zentral zugelassene Produkte oder bei Mitteilungen zu Qualitätsmängeln bzw. Rückrufen – ist die EMA über spezielle Notfallkontakte erreichbar, die während der Unterbrechungen auf der Homepage bereitgestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der EMA .
22.06.2026 Beitrag PD
Vorlaeufige_Finanzergebnisse__1._Quartal_2026_.pdf
Pressemitteilung Nr. 20 vom 19. Juni 2026 Seite 1 von 5 Hausanschrift Mauerstraße 29, 10117 Berlin Postanschrift 11055 Berlin Tel. +49 (0)30 18441-2442/2225 pressestelle@bmg.bund.de www.bmg.bund.de www.x.com/BMG_Bund www.facebook.com/BMG.Bund Finanzentwicklung der GKV im 1. Quartal 2026 Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen sind in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres mit rund 7,6 Prozent deutlich stärker als die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) mit rund 4,1 Prozent gestiegen. Das führt weiterhin zu einem hohen Druck auf die Beitragssätze. Zwar haben die 93 gesetzlichen Krankenkassen im 1. Quartal 2026 einen Überschuss in Höhe von 1,3 Milliarden Euro erzielt. Dieser Überschuss ist jedoch Ergebnis der Beitragssatzanhebungen zum Jahresbeginn und dient vorrangig der Auffüllung der Finanzreserven der Krankenkassen auf das gesetzliche Mindestniveau. Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen zum Quartalsende rund 6,18 Milliarden Euro. Dies entspricht rund 0,2 Monatsausgaben und liegt damit – im Durchschnitt über alle Kassen – erstmals seit dem 3. Quartal 2024 wieder auf Höhe der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „Die Finanzergebnisse für das 1. Quartal unterstreichen die extrem angespannte Lage in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ausgaben steigen nahezu doppelt so stark wie die Einnahmen. Diese vom Schätzerkreis unerwartet ungebrochene Ausgabenentwicklung führt nochmal zu einer höheren Finanzierungslücke im kommenden Jahr von insgesamt 19 Milliarden Euro. Um Beitragssteigerungen auszuschließen, muss das Entlastungsvolumen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes um weitere 2,5 Milliarden Euro erhöht werden. Das sollte gemeinsames Ziel im parlamentarischen Verfahren sein. Bei diesem Finanzvolumen ist es unvermeidbar, dass alle Leistungsbereiche einen Beitrag leisten. Der Reformdruck ist gewaltig, doch bietet er auch die Chance, unser Gesundheitssystem zukunftsfest und nachhaltig finanzierbar aufzustellen.“ Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 94,4 Milliarden Euro standen im 1. Quartal 2026 Ausgaben in Höhe von 93,1 Milliarden Euro gegenüber. Die Ausgaben für Leistungen und Nr. 20 vom 19. Juni 2026 Seite 2 von 5 Verwaltungskosten verzeichneten bei einer gleichbleibenden Anzahl von Versicherten einen Zuwachs von 7,7 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz entsprach Ende März 3,13 Prozent und lag damit oberhalb des Ende Oktober 2025 für das Jahr 2026 bekanntgegebenen durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatzes von 2,9 Prozent. Ursächlich hierfür ist, dass viele Krankenkassen auch weiterhin gezwungen sind, einen höheren Zusatzbeitragssatz zu erheben, als zur Deckung der laufenden Ausgaben nötig ist, um so ihre in den Jahren 2024 und 2025 aufgrund der unerwartet hohen Ausgabendynamik stark gesunkenen Finanzreserven auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestniveau aufzufüllen. Ergebnis des Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2026 über eine Liquiditätsreserve von rund 7,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im ersten Quartal 2026 ein Defizit von 3,0 Milliarden Euro. Der größere Teil dieses Defizits ist saisonüblich: So fließen die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatliche Zuweisungen in konstanter Höhe an die Krankenkassen, während die Einnahmen unterjährig erheblich schwanken und insbesondere im 4. Quartal aufgrund der Verbeitragung von Jahressonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld höher ausfallen. Die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 4,1 Prozent. Entwicklungen bei den Ausgaben Die Krankenkassen verzeichneten im 1. Quartal 2026 einen weiterhin äußerst dynamischen Anstieg der Leistungsausgaben und Verwaltungskosten von 7,7 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen dabei um 8,0 Prozent und damit ähnlich stark wie im Vorjahr und weiterhin deutlich über dem langfristigen Durchschnitt. Die Verwaltungskosten stagnierten auf dem Vorjahresniveau. In absoluten Zahlen stiegen die Leistungsausgaben der Krankenkassen um 6,6 Milliarden Euro, und die Verwaltungskosten verminderten sich um eine Million Euro. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sind im 1. Quartal um 9,3 Prozent bzw. 2,5 Milliarden Euro gestiegen und stellen damit den maßgeblichen Treiber der hohen Ausgabendynamik dar. Der prozentuale Zuwachs liegt mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt der jährlichen Zuwächse im Zeitraum 2013-2024 und nochmals leicht über der Dynamik im bisherigen Rekordjahr 2025. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Krankenhäuser im Zeitraum von November 2025 bis Oktober 2026 von Nr. 20 vom 19. Juni 2026 Seite 3 von 5 Rechnungszuschlägen zur Finanzierung der Soforttransformationskosten in Höhe von 3,25% des Rechnungsbetrags profitieren. Zum Ausgleich der entstehenden Kosten stellt der Bund dem Gesundheitsfonds insgesamt 4 Milliarden Euro in Form zusätzlicher Bundesmittel bereit. Im 1. Quartal 2026 wurden 789 Millionen Euro an die Krankenhäuser ausgezahlt, während im vergangenen Jahr bereits rund 483 Millionen Euro an die Krankenhäuser gezahlt wurden. Doch auch bereinigt um diesen Effekt und trotz der mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege Ende vergangenen Jahres verabschiedeten Begrenzung der Anstiege der Landesbasisfallwerte sowie der Budgets psychiatrischer und psychosomatischer Krankenhäuser liegt das Wachstum im Krankenhausbereich mit bereinigt 6,4 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2025 deutlich oberhalb des langjährigen Mittels und deutlich oberhalb der Zuwächse bei den beitragspflichtigen Einnahmen. Damit setzt sich die strukturell beschleunigte Ausgabendynamik auch 2026 fort. Lag der durchschnittliche Ausgabenzuwachs im Zeitraum 2013 bis 2022 bei rund 3,5 Prozent pro Jahr, wuchsen die Ausgaben in den folgenden Jahren im Schnitt um 8,2 Prozent pro Jahr. Die Aufwendungen für die Versorgung mit Arzneimitteln stiegen um 6,4 Prozent bzw. 0,9 Milliarden Euro und damit etwas stärker als im Gesamtjahr 2025 (+5,7 Prozent). Auch in diesem Bereich liegt die Ausgabendynamik damit deutlich oberhalb der Zuwächse bei den beitragspflichtigen Einnahmen sowie oberhalb der durchschnittlichen jährlichen Zuwächse im Zeitraum 2013 bis 2024. Innerhalb der Arzneimittel verzeichnen die Aufwendungen für Arzneimittel im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung deutlich überdurchschnittliche Zuwächse (+29,6 Prozent bzw. +242 Millionen Euro). Auch die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen, welche in den ersten drei Monaten des Jahres 2026 um 7,3 Prozent bzw. 1,0 Milliarde Euro wuchsen, zeigen eine gegenüber dem Vorjahresverlauf ungebrochen hohe Dynamik weit oberhalb des langjährigen Durchschnitts. Für die weiterhin hohe Rate sind neben dem Anstieg des bundeseinheitlichen Orientierungspunktwerts um 2,80 Prozent und den Vergütungen und Zuschlägen für Vermittlungsfälle (sog. TSVG-Konstellationen) auch Sondervergütungen (z.B. für die Befüllung der elektronischen Patientenakte) verantwortlich. Auch die Aufwendungen für die ambulante spezialfachärztliche Behandlung (+18 Prozent bzw. +29 Millionen Euro), und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (+17 Prozent bzw. +38 Millionen Euro) sowie die Versorgung im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung (+16 Prozent bzw. +94 Millionen Euro) Nr. 20 vom 19. Juni 2026 Seite 4 von 5 zeigten ein deutlich überdurchschnittliches Wachstum. Bei der Interpretation der Aufwüchse ist zu berücksichtigen, dass die Buchungen im ärztlichen Bereich stets auch von Schätzungen geprägt sind, da insbesondere für das 1. Quartal Abrechnungsdaten nur in sehr geringem Umfang vorliegen. Wie bereits in der Vergangenheit weist der personalintensive Bereich der medizinischen Behandlungspflege erneut ein stark überdurchschnittliches Wachstum von 11,2 Prozent (bzw. 0,3 Milliarden Euro) auf. Bereits seit 2013 ist dieser Bereich in jedem Jahr stärker als die GKV-Gesamtausgaben sowie stärker als die beitragspflichtigen Einnahmen gewachsen. Mit Ausnahme der Jahre 2017 und 2020 gilt dies auch für den Bereich Heilmittel, der im 1. Quartal 2026 erneut ein weit überdurchschnittliches Wachstum von 10,2 Prozent bzw. 357 Mio. Euro verzeichnet. Hierbei steigen insbesondere die Aufwendungen für die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung der Heilmittelerbringer (sog. „Blankoverordnung“) in der Ergotherapie und Physiotherapie kräftig um 256 Millionen Euro, wenngleich hierbei zu beachten ist, dass ein Teil des Aufwuchses in diesem Teilbereich eine Verlagerung aus der bisherigen Heilmittelversorgung in diese neue Versorgungsform darstellt. Die Ausgaben für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, die nach den pandemiebedingten Einbrüchen des Jahres 2020 im Schnitt um rund 10,4 Prozent pro Jahr wuchsen, entwickelten sich mit einer Steigerung von 9,0 Prozent bzw. 111 Millionen Euro ungebrochen dynamisch fort. Damit lag das prozentuale Wachstum in diesem Bereich im 1. Quartal rund dreimal so hoch wie im Schnitt der Jahre 2013 bis 2019. Auch die Aufwendungen für Fahrkosten verzeichnen mit 9,2 Prozent (237 Millionen Euro) eine hohe Wachstumsrate. Innerhalb des Bereichs weisen vor allem die Aufwendungen für Fahrten mit Rettungswagen (+9,9 Prozent bzw. +127 Millionen Euro) sowie die Aufwendungen für Flugrettungen (+13,1 Prozent bzw. +9 Millionen Euro) hohe Wachstumsraten auf. Auch die meisten anderen größeren Ausgabenbereiche wie Schutzimpfungen (+9,7 Prozent bzw. +80 Millionen Euro), Krankengeld (+6,8 Prozent bzw. +374 Millionen Euro), Zahnärztliche Behandlungen ohne Zahnersatz (+5,9 Prozent bzw. +221 Millionen Euro), Früherkennungs- maßnahmen (+5,6 Prozent bzw. +45 Millionen Euro) und Hilfsmittel (+4,6 Prozent bzw. +138 Millionen Euro) weisen Zuwachsraten auf, die oberhalb Nr. 20 vom 19. Juni 2026 Seite 5 von 5 der Zuwächse bei den beitragspflichtigen Einnahmen liegen. Damit liegt die Ausgabendynamik in der Breite der GKV-Ausgabenbereiche seit einigen Jahren weit oberhalb dessen, was durch die gesamtwirtschaftliche Dynamik bei Löhnen, Gehältern und Renten der GKV-Mitglieder erwirtschaftet werden kann. Die Verwaltungskosten der Krankenkassen entwickeln sich sowohl im Teilbereich der sächlichen Verwaltungskosten (-1,9 Prozent bzw. - 24 Millionen Euro) als auch der persönlichen Verwaltungskosten (+3,3 Prozent bzw. +92 Millionen Euro) wesentlich moderater als die Leistungsausgaben. Mit einem Zuwachs von durchschnittlich 2,5 Prozent pro Jahr seit 2013 liegen die Zuwächse bei den Verwaltungskosten in der Regel deutlich unterhalb der Zuwächse bei den beitragspflichtigen Einnahmen (durchschnittlicher Zuwachs von 4,2 Prozent pro Jahr), so dass die Verwaltungsausgaben nicht zum Aufwachsen der strukturellen Lücke zwischen Ausgaben- und Einnahmenwachstum in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen. Weitere Entwicklung Bei der Interpretation der Daten des 1. Quartals ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, insbesondere bei Ärzten und Zahnärzten, von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen. Daher sind die Rechnungsergebnisse des 1. Quartals noch mit Vorsicht zu interpretieren. Die Finanzergebnisse für das 1. Halbjahr 2026 werden Ende August vorliegen. Anlage 1 Finanzielle Entwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich der landwirtschaftlichen Krankenkasse1 im 1. Quartal 2026 Ausgaben der Krankenkassen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in Prozent – Veränderungsraten Leistungsbereich GKV absolut GKV je Vers. AOK je Vers BKK je Vers IKK je Vers KBS je Vers EK je Vers. LKV je Vers. Ärztliche Behandlung2 7,3 7,3 7,3 7,4 8,9 10,8 6,9 8,4 Behandlung durch Zahnärzte ohne Zahnersatz 5,9 6,0 5,2 6,6 5,6 5,3 6,2 10,3 Zahnersatz 1,1 1,2 -0,6 2,9 3,3 10,6 1,4 3,9 Arznei- und Verbandmittel 6,4 6,4 6,9 7,5 7,8 11,0 5,5 -0,0 Hilfsmittel 4,6 4,6 5,0 4,9 5,5 9,3 4,0 4,3 Heilmittel 10,2 10,2 9,0 12,4 13,6 17,7 9,6 16,7 Krankenhausbehandlung3 9,3 9,4 8,9 10,8 11,9 13,3 9,2 8,2 Krankengeld 6,8 6,8 6,7 8,0 6,7 5,5 6,5 -5,8 Fahrkosten 9,2 9,3 9,4 12,2 14,5 12,2 7,5 14,9 Vorsorge- u. Rehabilitationsmaßnahmen 9,0 9,1 9,5 8,9 13,4 12,7 8,2 6,1 Schutzimpfungen 9,7 9,8 10,1 10,2 14,0 18,4 8,2 16,0 Früherkennungsmaßnahmen 5,6 5,6 3,6 5,5 4,4 5,2 7,5 9,0 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft4 2,7 2,8 2,4 3,4 -5,2 -2,6 3,5 10,7 Medizinische Behandlungspflege5 11,2 11,3 11,5 11,5 23,0 21,7 9,0 11,4 Summe der Leistungsausgaben 8,0 8,0 7,9 8,8 10,0 12,3 7,5 6,9 Netto-Verwaltungskosten (Netto-Vwk) -0,0 0,0 -1,3 -1,9 6,8 2,5 1,5 -0,9 Netto-Vwk ohne Altersrückstellungen -0,8 -0,7 -1,8 -1,7 6,7 2,5 -0,2 -0,0 Summe der Leistungsausgaben und Netto-Vwk 7,7 7,7 7,5 8,4 9,9 11,9 7,3 6,5 Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen (absolut in Mio. EUR) Ausgaben/Einnahmen GKV AOK BKK IKK KBS EK LKV Ausgaben insgesamt 93.084 34.283 13.540 6.283 2.138 36.117 723 Einnahmen insgesamt 94.393 34.489 13.853 6.403 2.223 36.684 741 davon: Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds6 77.887 28.997 11.180 5.229 1.859 30.622 0 Mittel aus dem Einkommensausgleich 15.242 5.262 2.609 1.137 351 5.883 0 Beitragseinnahmen7 334 0 0 0 0 0 334 Sonstige Einnahmen8 930 230 63 37 12 180 407 Überschuss/Defizit (-) 1.309 206 312 120 84 567 18 Einnahmen und Ausgaben des Gesundheitsfonds Ausgaben/Einnahmen in Mio. EUR Veränderung zum Vorjahreszeitraum in Prozent Ausgaben insgesamt 93.583 7,0 davon: Zuweisungen an die Krankenkassen9 78.063 6,0 Ausgaben für Zahlungen aus dem Einkommensausgleich 15.404 11,8 Zuweisungen inkl. Zahlungen aus dem Einkommensausgleich 93.467 6,9 Innovationsfonds - Finanzierungsanteil 25 0,0 Strukturfonds - Finanzierung 83 289,3 Netto-Verwaltungskosten des Gesundheitsfonds 12 -9,7 Einnahmen insgesamt 90.601 9,2 davon: Beiträge (ohne Zusatzbeiträge) 69.990 4,1 Zusatzbeiträge nach § 242 SGB V 14.523 19,2 Beiträge insgesamt 84.513 6,4 Bundeszuschüsse 6.078 68,8 Überschuss/Defizit (-) -2.982 1 Die landwirtschaftliche Krankenversicherung (LKV) nimmt nicht an dem zum 01.01.2009 eingeführten Gesundheitsfonds teil. 2 einschließlich Integrierte Versorgung, Behandlung durch Belegärzte in Krankenhäusern, ärztliche Behandlung in Hochschulambulanzen, ärztliche Beratung und Behandlung bei Emp- fängnisverhütung, Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch sowie ohne Dialysesachkosten und ohne von den Versicherten geleistete Zuzahlungen. 3 einschließlich stationärer Entbindung 4 ohne stationäre Entbindung 5 Ehemals als Behandlungspflege/häusliche Krankenpflege bezeichnet. 6 von den Krankenkassen ausgewiesene Zuweisungen für den Berichtszeitraum einschließlich Forderungen und Verpflichtungen 7 Der Wert bezieht sich hauptsächlich auf die Beitragseinnahmen der LKV, die nicht am Gesundheitsfonds teilnimmt; die übrigen Kassenarten erhalten Zuweisungen aus dem Gesund- heitsfonds. 8 Bei der LKV insbesondere Zuschüsse des Bundes für die landwirtschaftlichen Altenteiler sowie bei allen Krankenkassen insbesondere Erstattungen von Dritten und Vermögenserträge. 9 ausgezahlte Zuweisungen des Bundesamtes für Soziale Sicherung für den Berichtszeitraum Anlage 2 Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung Anteile an den Ausgaben insgesamt im 1. Quartal 2026 1 ohne ärztliches Honorar 2 ohne stationäre Entbindung und ärztliche Leistungen Leistungsbereich 1. Quartal 2025 in Mio. Euro 1. Quartal 2026 in Mio. Euro Abs. Differenz in Mio. Euro aktueller Zeitraum zu Vorjahreszeitraum Ärztliche Behandlung 13.417 14.390 973 Zahnärztliche Behandlung ohne Zahnersatz 3.754 3.975 221 Zahnersatz 1.030 1.041 12 Arzneimittel 14.282 15.189 908 Hilfsmittel 3.021 3.160 138 Heilmittel 3.511 3.867 357 Krankenhausbehandlung 27.243 29.787 2.544 Krankengeld 5.532 5.905 374 Fahrkosten 2.578 2.815 237 Vorsorge- und Reha-Maßnahmen 1.223 1.333 111 Schutzimpfungen1 828 908 80 Früherkennung 804 849 45 Schwangerschaft / Mutterschaft2 383 393 10 Medizinische Behandlungspflege 2.843 3.162 318 Sonstige Leistungsausgaben 2.189 2.432 242 Ausgaben für Leistungen insgesamt 82.636 89.208 6.572 Sonstige Aufwendungen 629 644 14 Netto-Verwaltungskosten 3.234 3.233 -1 Ausgaben insgesamt 86.499 93.084 6.585 d a r u n t e r : d a r u n t e r : d a r u n t e r : d a r u n t e r : d a r u n t e r : d a r u n t e r : d a r u n t e r : d a r u n t e r : Überschriften Ausgaben der Krankenkassen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in Prozent – Veränderungsraten Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen (absolut in Mio. EUR) Einnahmen und Ausgaben des Gesundheitsfonds Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung Anteile an den Ausgaben insgesamt im 1. Quartal 2026
22.06.2026 Datei PD
Warken stößt bei Dialog auf Bürgerproteste
Ein protestierender Mann wurde zu Beginn aus dem Raum herausgeführt, eine anfangs zu hörende Trillerpfeife verstummte nach einer entsprechenden Aufforderung von Mitarbeitenden des Ministeriums. Die Veranstaltung war Teil des Tags der offenen Tür der Bundesregierung. «Wir haben einfach eine Überkapazität» Warken argumentierte unter anderem, die Krankenhausstruktur in Deutschland sei «so nicht mehr zukunftsfähig». «Wir haben einfach eine Überkapazität, zu wenig Auslastung, zu wenig Fälle.» Seit dem Kapazitätsaufbau in der Corona-Zeit habe es keine steigenden Fallzahlen mehr gegeben, trotzdem halte Deutschland die Behandlungskapazitäten nach wie vor hoch. Ein Patientenvertreter hatte vor einem Absterben des ganzen Sektors in einzelnen Regionen gewarnt. Angesichts steigender Belastungen sicherte Warken zu, auf die Vermeidung von Notlagen besonders Betroffener achten zu wollen. «Wir haben auch Sie im Blick und wir haben auch die im Blick, die es schwerer trifft als andere», sagte die Ministerin zu einer Patientin. Sie könne nicht versprechen, «dass wir große Handlungsmöglichkeiten haben». Warken hatte ein milliardenschweres Sparpaket vorgelegt, um die Krankenkassenbeiträge stabil zu halten. Das umstrittene Vorhaben soll im Juli im Bundestag verabschiedet werden.
22.06.2026 Beitrag
Finanzentwicklung der GKV
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen sind in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres mit rund 7,6 Prozent deutlich stärker als die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) mit rund 4,1 Prozent gestiegen. Das führt weiterhin zu einem hohen Druck auf die Beitragssätze. Zwar haben die 93 gesetzlichen Krankenkassen im 1. Quartal 2026 einen Überschuss in Höhe von 1,3 Milliarden Euro erzielt. Dieser Überschuss ist jedoch Ergebnis der Beitragssatzanhebungen zum Jahresbeginn und dient vorrangig der Auffüllung der Finanzreserven der Krankenkassen auf das gesetzliche Mindestniveau. Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen zum Quartalsende rund 6,18 Milliarden Euro. Dies entspricht rund 0,2 Monatsausgaben und liegt damit – im Durchschnitt über alle Kassen – erstmals seit dem 3. Quartal 2024 wieder auf Höhe der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve. Ergebnis des Gesundheitsfonds: Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2026 über eine Liquiditätsreserve von rund 7,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im ersten Quartal 2026 ein Defizit von 3,0 Milliarden Euro. Der größere Teil dieses Defizits ist saisonüblich: So fließen die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatliche Zuweisungen in konstanter Höhe an die Krankenkassen, während die Einnahmen unterjährig erheblich schwanken und insbesondere im 4. Quartal aufgrund der Verbeitragung von Jahressonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld höher ausfallen. Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 94,4 Milliarden Euro standen im 1. Quartal 2026 Ausgaben in Höhe von 93,1 Milliarden Euro gegenüber. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einer gleichbleibenden Anzahl von Versicherten einen Zuwachs von 7,7 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz entsprach Ende März 3,13 Prozent und lag damit oberhalb des Ende Oktober 2025 für das Jahr 2026 bekanntgegebenen durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatzes von 2,9 Prozent. Entwicklungen bei den Ausgaben: Die Krankenkassen verzeichneten im 1. Quartal 2026 einen weiterhin äußerst dynamischen Anstieg der Leistungsausgaben und Verwaltungskosten von 7,7 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen dabei um 8,0 Prozent und damit ähnlich stark wie im Vorjahr und weiterhin deutlich über dem langfristigen Durchschnitt. Die Verwaltungskosten stagnierten auf dem Vorjahresniveau. In absoluten Zahlen stiegen die Leistungsausgaben der Krankenkassen um 6,6 Milliarden Euro, und die Verwaltungskosten verminderten sich um eine Million Euro. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sind im 1. Quartal um 9,3 Prozent bzw. 2,5 Milliarden Euro gestiegen und stellen damit den maßgeblichen Treiber der hohen Ausgabendynamik dar. Der prozentuale Zuwachs liegt mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt der jährlichen Zuwächse im Zeitraum 2013-2024 und nochmals leicht über der Dynamik im bisherigen Rekordjahr 2025. Die Aufwendungen für die Versorgung mit Arzneimitteln stiegen um 6,4 Prozent bzw. 0,9 Milliarden Euro und damit etwas stärker als im Gesamtjahr 2025 (+5,7 Prozent). Auch in diesem Bereich liegt die Ausgabendynamik damit deutlich oberhalb der Zuwächse bei den beitragspflichtigen Einnahmen sowie oberhalb der durchschnittlichen jährlichen Zuwächse im Zeitraum 2013 bis 2024. Innerhalb der Arzneimittel verzeichnen die Aufwendungen für Arzneimittel im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung deutlich überdurchschnittliche Zuwächse (+29,6 Prozent bzw. +242 Millionen Euro). Auch die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen , welche in den ersten drei Monaten des Jahres 2026 um 7,3 Prozent bzw. 1,0 Milliarde Euro wuchsen, zeigen eine gegenüber dem Vorjahresverlauf ungebrochen hohe Dynamik weit oberhalb des langjährigen Durchschnitts. Für die weiterhin hohe Rate sind neben dem Anstieg des bundeseinheitlichen Orientierungspunktwerts um 2,80 Prozent und den Vergütungen und Zuschlägen für Vermittlungsfälle (sog. TSVG-Konstellationen) auch Sondervergütungen (z.B. für die Befüllung der elektronischen Patientenakte) verantwortlich. Auch die Aufwendungen für die ambulante spezialfachärztliche Behandlung (+18 Prozent bzw. +29 Millionen Euro), und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (+17 Prozent bzw. +38 Millionen Euro) sowie die Versorgung im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung (+16 Prozent bzw. +94 Millionen Euro) zeigten ein deutlich überdurchschnittliches Wachstum. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „Die Finanzergebnisse für das 1. Quartal unterstreichen die extrem angespannte Lage in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ausgaben steigen nahezu doppelt so stark wie die Einnahmen. Diese vom Schätzerkreis unerwartet ungebrochene Ausgabenentwicklung führt nochmal zu einer höheren Finanzierungslücke im kommenden Jahr von insgesamt 19 Milliarden Euro. Um Beitragssteigerungen auszuschließen, muss das Entlastungsvolumen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes um weitere 2,5 Milliarden Euro erhöht werden. Das sollte gemeinsames Ziel im parlamentarischen Verfahren sein. Bei diesem Finanzvolumen ist es unvermeidbar, dass alle Leistungsbereiche einen Beitrag leisten. Der Reformdruck ist gewaltig, doch bietet er auch die Chance, unser Gesundheitssystem zukunftsfest und nachhaltig finanzierbar aufzustellen.“ Weitere Entwicklung: Bei der Interpretation der Daten des 1. Quartals ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, insbesondere bei Ärzten und Zahnärzten, von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen. Daher sind die Rechnungsergebnisse des 1. Quartals noch mit Vorsicht zu interpretieren. Die Finanzergebnisse für das 1. Halbjahr 2026 werden Ende August vorliegen.
22.06.2026 Beitrag PD
Merz Pharma investiert mehr als 100 Millionen Euro in Dessau
Man glaube an Deutschland als Industriestandort, erklärte der Vorstandschef (CEO) der Merz Group, Philip Burchard. «Wir sind davon überzeugt, dass wir hier langfristig international wettbewerbsfähig produzieren können. Mit dem Ausbau reagieren wir auf die weltweit gestiegene Nachfrage nach Neurotoxinen und bündeln unsere Wertschöpfung vor Ort.» Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) betonte, von den Investitionenprofitierten nicht nur das Unternehmen, sondern auch die Beschäftigten und die gesamte Wirtschaftsregion. Die Merz Group hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie verfügt nach eigenen Angaben über 5.500 Mitarbeiter weltweit, in Dessau sind es rund 450. Die Merz Group erzielte im vergangenen Geschäftsjahr einen Umsatz von mehr als 2,2 Milliarden Euro.
22.06.2026 Beitrag
Festbeträge für neu in den Handel kommende Fertigarzneimittel
Beta-Rezeptorenblocker (Gruppe 4, verschreibungspflichtig). Die Festbeträge und Zuzahlungsfreistellungsgrenzen sind ab dem 15. Juli 2026 anzuwenden.
22.06.2026 Beitrag PD
20260622_Joint_Industry_Paper_MDR_IVDR_Revision_Proportionate_life_cycle_oversight_June_2026_.pdf
MDR/IVDR simplification proposal provides a more proportionate approach to life cycle oversight June 2026 Europe requires efficient, innovation-friendly, and well- governed regulations to ensure safe and effective medical technologies for patients and health systems. Effective healthcare delivery is vital for Europe’s prosperity and the competitiveness of its medical technology industry, which supplies essential devices in Europe and globally. The In Vitro Diagnostic Medical Devices Regulation (IVDR) and Medical Devices Regulation (MDR) represented an important step forward in strengthening patient safety. However, the lack of predictability, process inefficiencies and increased administrative burden are currently reducing device availability and hindering the sector's competitiveness, especially for SMEs. The regulations have increased costs and complexity, particularly around life cycle assessment. By the end of five years, IVD manufacturers will spend at least 70% more and MD manufacturers 50% more on maintenance and re- certification compared to previous directives1. Serious incident reports have risen by over 20%, while corrective actions increased by only 1%, indicating that more reporting has not translated into improved device safety. This has not led to proportionally more corrective actions, suggesting redundancy2. The European Commission’s proposal to amend MDR and IVDR, published on 16 December 2025, offers a chance to improve the efficiency and sustainability of the EU’s regulatory system. This paper sets out how the proposed oversight and reporting changes deliver a stronger, more proportionate regulatory system, with patient safety kept constant throughout. It focuses on the oversight and reporting dimensions of the proposal and complements the wider debate on delivering the Commission's simplification objectives. Strengthening the regulatory system with smarter oversight Even with every simplification measure in place, Europe will keep a stringent pre- and post-market system, comparable to other major jurisdictions. 1 MedTech Europe 2024 Regulatory Survey: key findings and insights 2 While serious incident reports increased by 20% (reporBng is done on potenBal serious incidents), correcBve acBons rose by only 1%, showing that more reporBng does not automaBcally lead to a need for acBon and safer products. Source: European Commission. (2025). Commission staff working document: Evalua7on of Regula7on (EU) 2017/745 on medical devices and Regula7on (EU) 2017/746 on in vitro diagnos7c medical devices. Accompanying the proposal for a regulaBon of the European Parliament and of the Council amending RegulaBons (EU) 2017/745 and (EU) 2017/746 as regards simplifying and reducing the burden of the rules on medical devices and in vitro diagnosBc medical devices. European Commission. hRps://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=SWD(2025)1051&lang=en The simplification proposal strengthens current regulatory oversight mechanisms by ensuring that focus and attention is concentrated where it matters most. By removing duplication and low-value administrative processes, the revision proposal frees up capacity to detect safety signals earlier, scrutinise high-risk products and areas requiring improved compliance more closely, and intervene more effectively to protect patients. This approach delivers more targeted and effective regulation, while enabling safe and innovative devices to reach EU patients. The revision proposal shifts MDR/IVDR to a more risk- based, targeted approach: • Targeted safety oversight for earlier intervention: the revision proposal maintains the core oversight while making the mechanisms more targeted like periodic certificate reviews (replacing recertification), annual surveillance, pre-approval of device changes, continuous reporting (including risk-based updates to periodic safety reports and summary of safety and performance), targeted technical documentation review, as well as representative device assessment. This means that Notified Bodies can adapt their quality management system auditing methods, tailor their scrutiny based on risk (e.g. through unannounced audits), compliance history, and post-market signals, ensuring focused scrutiny on quality systems with poor compliance. When the oversight is targeted at the areas that need improvement it can help catch issues earlier and intervene more quickly before issues escalate. • Resources are directed to safety signals: By replacing duplicative processes, such as routine technical documentation sampling and fixed re- certification cycles, with a more efficient risk- based method, the proposal reduces administrative burden and frees up capacity. This allows regulators and Notified Bodies to focus on meaningful surveillance of safety data, post- market signals, and devices where concerns actually exist, rather than on repetitive, low-value administrative tasks across all devices, irrespective of their risk, establishment level and history on the market. https://www.medtecheurope.org/resource-library/medtech-europe-2024-regulatory-survey-key-findings-and-insights/ https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=SWD(2025)1051&lang=en • Authorities can act more quickly and effectively when issues arise: Greater flexibility in audits and oversight, including risk-based surveillance, remote audits, transparency through EUDAMED and targeted unannounced audits, enables lean, resource-friendly and more proportionate oversight. Clearer processes, structured dialogue with notified bodies, and better integration of post-market surveillance data further support more timely and effective decision-making. Notified Bodies and competent authorities retain all oversight tools, including unannounced audits, and can also deploy them where they are genuinely needed. This concentrates qualified resources on the controls that catch real risks, rather than on routine tasks that add little to patient safety. It allows for focused, timely detection of risks and more effective usage of qualified resources. Continuous life cycle assessment: foundations of the system stay solid The MDR/IVDR introduced a life cycle based system that treats safety and performance as an ongoing regulatory outcome rather than a one‑time market access decision. The European Commission’s proposal preserves the core principles and architecture that ensure a robust life cycle assessment: • Manufacturers remain responsible for the safety and performance of their devices across the entire product life cycle from design to real-world use: through continuous monitoring, verification, validation, post-market surveillance, trending, preventive, corrective actions, continuous design improvement, and risk management. This is supported by robust quality and risk management principles, among others, via compliance with international standards used widely across the industry (such as those for quality control and risk management). These mechanisms make safety and performance a core part of every process throughout the entire device life cycle. The MDR and IVDR revision proposal builds on these obligations rather than altering them. • Notified Bodies maintain their oversight role as independent and competent entities through conformity assessment and surveillance: Notified Bodies verify compliance before and after placing on the market by assessing technical documentation, auditing manufacturers’ quality systems including but not limited to their post-market surveillance system. Their oversight ensures that life cycle controls, including risk management principles, continuous state of the art consideration and post-market surveillance and vigilance-processes/measures, are effectively implemented and maintained. • The proposal maintains the core role and objectives of Notified Bodies’ activities while changing the frequency of some Notified Body tasks to make them less redundant and more risk based. Competent authorities remain responsible for market oversight, vigilance, and enforcement: they monitor safety issues at system level, assess serious incidents and trends, coordinate responses, and take enforcement action where needed. Through tools such as unique device identification (UDI) and the European Database on Medical Devices (EUDAMED), they benefit from enhanced traceability and transparency, enabling faster and more coordinated intervention. These responsibilities are unchanged, and new provisions are proposed to strengthen market surveillance through a Europe-wide coordination mechanism and provision of expert groups to support assessment by Competent Authorities. Conclusion The European Commission’s proposed changes aim to reduce duplication and improve regulatory efficiency, while maintaining robust oversight for patient health and safety. The proposal sharpens the system by directing oversight to where risk actually sits, while manufacturer responsibility, Notified Bodies’ independent assessments, and competent authorities’ enforcement remain firmly in place. The proposal enhances safeguards through a more targeted, risk-based approach, removing unnecessary administrative layers while preserving intervention where needed. This results in a more effective and patient-centred framework that not only maintains safety standards but also strengthens protection by focusing oversight on areas with the greatest public health impact. At the same time, by adjusting redundant reporting mechanisms, it supports a more competitive manufacturing sector which is better able to provide new and essential devices for patients and healthcare systems. A simpler system is not a shortcut on safety. It is the condition for safety, and for a resilient healthcare system.
22.06.2026 Datei PD
Gemeinsames Positionspapier der europäischen Medizinprodukte-Verbände
Das Positionspapier „MDR/IVDR simplification proposal provides a more proportionate approach to life cycle oversight” wurde von den europäischen Verbänden AESGP, COCIR, EAAR, ehima, eurom, FIDE und MedTech Europe mitunterzeichnet. In dem Papier betonen die Verbände, dass Europa effiziente, innovationsfreundliche und gut gesteuerte Vorschriften benötige, um sichere und wirksame Medizinprodukte für Patienten und Gesundheitssysteme zu gewährleisten. Eine effektive Gesundheitsversorgung sei von entscheidender Bedeutung für den Wohlstand Europas und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Medizintechnikbranche, die in Europa und weltweit unverzichtbare Medizinprodukte liefert. Die Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IVDR) und die Medizinprodukteverordnung (MDR) stellen einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Patientensicherheit dar. Allerdings beeinträchtigen derzeit mangelnde Vorhersehbarkeit, ineffiziente Prozesse und ein erhöhter Verwaltungsaufwand die Verfügbarkeit von Medizinprodukten und behindern die Wettbewerbsfähigkeit der Branche, insbesondere bei KMU, betonen die Verbände. Die Verordnungen hätten zu höheren Kosten und größerer Komplexität geführt, insbesondere im Zusammenhang mit der Lebenszyklusanalyse. Nach Ablauf von fünf Jahren würden IVD-Hersteller mindestens 70 % und Medizinproduktehersteller 50 % mehr für Wartung und Rezertifizierung ausgeben als unter den früheren Richtlinien. Die Meldungen schwerwiegender Vorkommnisse sei um über 20 % gestiegen, während die Korrekturmaßnahmen nur um 1 % zugenommen hätten, was darauf hindeute, dass die vermehrte Berichterstattung nicht zu einer verbesserten Produktsicherheit geführt habe. Der am 16. Dezember 2025 veröffentlichte Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der MDR und der IVDR biete die Chance, die Effizienz und Nachhaltigkeit des EU-Regulierungssystems zu verbessern. In dem jetzt veröffentlichen Papier wird dargelegt, wie die vorgeschlagenen Änderungen in den Bereichen Aufsicht und Berichterstattung zu einem stärkeren, verhältnismäßigeren Regulierungssystem führen, wobei die Patientensicherheit stets gewährleistet bleibt. Der Schwerpunkt liegt auf den Aspekten der Aufsicht und Berichterstattung des Vorschlags und ergänzt die breitere Debatte über die Umsetzung der Vereinfachungsziele der Europäische Kommission.
22.06.2026 Beitrag PD
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