Der EuGH hat mit Urteil vom 9. November 2016 in der Rechtssache C-448/14 entschieden, dass die Novel-Food-Verordnung so auszulegen ist, dass sich der Begriff „neue primäre Molekularstruktur“ auf Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten bezieht, die vor dem 15. Mai 1997 im Gebiet der Europäischen Union nicht für den menschlichen Verzehr verwendet wurden.
16.11.2016
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PD