AA
ANLAGE 1 Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte
V o t en
des
Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht
nach § 53 AMG
63. Sitzung, 30.06.2009
zu Positionen, deren Änderung abgestimmt wurde.
4. Ipratropiumbromid
- ausgenommen zur intranasalen Anwendung in einer Konzentration bis zu
0,06% (0,6mg/ml) -
Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses:
Der Sachverständigen-Ausschuss empfiehlt,
– Ipratropiumbromid - zur intranasalen Anwendung in einer
Konzentration bis zu 0,06% (0,6mg/ml) –
von der Verschreibungspflicht freizustellen.
5. Rezeptfreie Medikation zur Erstversorgung anaphylaktischer
Reaktionen durch Heilpraktiker
Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses:
Der Sachverständigen-Ausschuss empfiehlt die partielle Freistellung von
Dexamethason
– zur einmaligen parenteralen Anwendung in wässriger Lösung in
Ampullen/Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3
Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) für die
Notfallbehandlung anaphylaktischer Reaktionen zur Abgabe an
Heilpraktiker im Rahmen ihrer Berufsausübung –
aus der Verschreibungspflicht.
AA
Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses:
Der Sachverständigen-Ausschuss empfiehlt die partielle Freistellung von
Epinephrin
- Autoinjektoren zur einmaligen Anwendung bei akuten anaphylaktischen
Notfällen in Packungsgrößen bis zu einer Packungseinheit zur Abgabe an
Heilpraktiker im Rahmen ihrer Berufsausübung -
aus der Verschreibungspflicht.
Begründung:
In seiner 62. Sitzung am 13.01.2009 sprach sich der Sachverständigenausschuss für
Verschreibungspflicht für die Unterstellung von Dimetindenmaleat zur parenteralen
Anwendung unter die Verschreibungspflicht aus. Wie dem Ausschuss in dieser
Sitzung durch ein Ausschussmitglied mitgeteilt wurde, wurde Dimetindenmaleat in
der parenteralen Anwendungsform bislang von Heilpraktikern zur Therapie möglicher
anaphylaktischer Notfälle in der Praxis vorgehalten. Diese Notwendigkeit ergibt sich
aus den Verordnungen und Erlassen der Länder zur Zulassungsüberprüfung von
Heilpraktikern, nach denen diese zur Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle
und lebensbedrohlicher Zustände verpflichtet sind, sowie aus einem Urteil des BGH
(Aktenzeichen VI ZR 2006/90). Mit der Unterstellung der parenteralen
Anwendungsform von Dimetindenmaleat unter die Verschreibungspflicht steht dieses
für Heilpraktiker nicht mehr zur Verfügung. Bereits während der 62. Sitzung des
Sachverständigenausschusses wurde in der Diskussion festgestellt, dass Dimetinden
aufgrund seiner pharmakologischen Wirkungen lediglich zur Behandlung leichter
allergischer Reaktionen, nicht aber zur alleinigen Therapie eines schwereren
anaphylaktischen Geschehens geeignet ist (s. Protokoll der 62. Sitzung). Es wurde
vorgeschlagen, Lehrinhalte und Empfehlungen der Seminare für Heilpraktiker an den
aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand anzupassen. Zudem sollte, analog zur
Freistellung von z.B. Lokalanästhetika für Hebammen, eine Ausnahmeregelung für
Heilpraktiker geschaffen werden.
Die Vorgehensweise bei der Therapie anaphylaktischer Reaktionen ist in der AWMF-
Leitlinie „Akuttherapie anaphylaktischer Reaktionen“ (Stand April 2007) festgelegt.
Laut vorgegebenem Algorithmus sollen bei Schweregrad I (Juckreiz, Flush, Urtikaria,
Angioödem) H1-Antihistaminika und Glukokortikoide intravenös verabreicht werden.
Ab Schweregrad II mit zusätzlicher respiratorischer oder kardiovaskulärer
Symptomatik ist die Behandlung mit Antihistaminika aufgrund des verzögerten
Wirkungseintrittes nicht mehr ausreichend und es wird die frühzeitige Gabe von
Adrenalin empfohlen. Da sich die Erkennung und Therapie allergischer Reaktionen
durch den Heilpraktiker laut BGH-Urteil auf hausärztlichem Niveau bewegen soll,
sollten dem Heilpraktiker die hierfür erforderlichen Instrumente zur Verfügung stehen
und die Ausbildungsrichtlinien entsprechend der AWMF-Leitlinie überarbeitet werden.
Das sind im Einzelnen:
AA
1. H1-Antihistaminika: Hier steht derzeit (Stand: 20.04.2009) Clemastin zur
parenteralen Anwendung (Tavegil® Injektionslösung) als nicht
verschreibungspflichtiges Arzneimittel zur Verfügung. Sollte sich die
Marktsituation ändern oder Clemastin in der parenteralen Anwendungsform
konsequenterweise auch der Verschreibungspflicht unterstellt werden, müsste
die Situation neu überprüft und ggf. eine Ausnahmeregelung für Heilpraktiker
geschaffen werden. Es ist zu beachten, dass die i.v.-Applikation von
Clemastin möglichst langsam (1 Ampulle über 2 Minuten) erfolgen soll.
2. Kortikosteroide: Alle in Frage kommenden Arzneimittel unterstehen der
Verschreibungspflicht. Eine Empfehlung für die Anwendung eines bestimmten
Wirkstoffes wird in der AWMF-Leitlinie nicht gegeben. Zu bevorzugen sind
Fertigpräparate in bereits gelöster Form, um die Notwendigkeit der
Zubereitung der Injektionslösung im Notfall zu vermeiden. Solche
Zubereitungen, die für die Therapie der Anaphylaxie zugelassen sind, stehen
in nennenswerter Zahl insbesondere mit dem Wirkstoff Dexamethason zur
Verfügung, welcher allerdings über eine lange Halbwertszeit verfügt. Dennoch
stellt die bessere Praktikabilität der Fertiglösungen im Notfall einen
entscheidenden Vorteil dar. In der Notfallbehandlung wird die Gabe von 40 bis
100 mg Dexamethasondihydrogenphosphat empfohlen. Bei einmaliger Gabe
sind keine Auswirkungen auf den internen Corticoidstoffwechsel zu erwarten,
die eine Nichtanwendung bei anaphylaktischen Reaktionen rechtfertigen
würden.
Die zur Therapie der Anaphylaxie in der Notfallmedizin häufig eingesetzten
Wirkstoffe Prednisolon und Methylprednisolon sind zur intravenösen
Anwendung bis auf eine Ausnahme ausschließlich in nicht gelöster Form
verfügbar. Dies gilt auch für das im Gutachten von Professor Loew favorisierte
Hydrocortison, welches zudem nicht für die Therapie anaphylaktischer
Reaktionen zugelassen ist.
3. Adrenalin: Zur intramuskulären Injektion sind auf dem deutschen Markt derzeit
mehrere verschreibungspflichtige epinephrinhaltige Autoinjektoren erhältlich,
die zur Notfallbehandlung akuter allergischer Reaktionen durch den Patienten
selbst entwickelt wurden Die Verfügbarkeit dieser Applikationsform würde, wie
gefordert, dem Heilpraktiker eine gut praktikable und v. a. leitliniengerechte
Versorgung von Patienten mit anaphylaktischen Reaktionen ermöglichen.
Das BfArM schlägt deshalb vor, die Verordnung über die Verschreibungspflicht
bezüglich Dexamethason und Epinephrin zu ändern (s. Votum).
Dexamethason – ausgenommen zur einmaligen parenteralen Anwendung in
Ampullen/Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten
(entsprechend 120 mg Wirkstoff) für die Notfallbehandlung anaphylaktischer
Reaktionen zur Abgabe an Heilpraktiker im Rahmen ihrer Berufsausübung
Epinephrin – ausgenommen Autoinjektoren zur einmaligen Anwendung bei akuten
anaphylaktischen Notfällen in Packungsgrößen bis zu einer Packungseinheit zur
Abgabe an Heilpraktiker im Rahmen ihrer Berufsausübung.
AA
Zusätzlich wird empfohlen, die Ausbildungsrichtlinien für Heilpraktiker gemäß AWMF-
Leitlinie zu überarbeiten und an den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand
anzupassen.
9. Oxytocin
- ausgenommen zur Anwendung bei Nachgeburtsblutungen in einer
Konzentration bis zu 3 I.E./ml und einer Einzeldosis bis zu 1 ml zur Abgabe an
Hebammen und Entbindungspfleger für den Praxisbedarf –
Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses:
Der Sachverständigen-Ausschuss empfiehlt,
Oxytocin - zur Anwendung bei Nachgeburtsblutungen in einer
Konzentration bis zu 10 I.E./ml und einer Einzeldosis bis zu 1 ml zur
Abgabe an Hebammen und Entbindungspfleger für den Praxisbedarf –
von der Verschreibungspflicht freizustellen.
Begründung:
Oxytocin ist ein cyclisches Nonapeptidhormon, das im Nucleus supraopticus und
Nucleus paraventricularis des Hypothalamus gebildet, im Hypophysenhinterlappen
gespeichert und durch Reizung der Genitalorgane, durch deren Dehnung bei der
Geburt, durch den Saugakt beim Stillen sowie durch visuelle und olfaktorische Reize
ausgeschüttet wird.
Oxytocin führt zu einer Kontraktion der glatten Muskulatur von Uterus und Milchdrüse
(Milchejektion). Estrogene erhöhen die Uterusempfindlichkeit gegenüber Oxytocin,
Gestagene senken sie. In der Schwangerschaft ist die Uterusempfindlichkeit
gegenüber Oxytocin sehr gering, kurz vor, während und nach der Geburt ist sie sehr
hoch.
Oxytocin wirkt aber auch direkt relaxierend auf die glatte Muskulatur der Gefäße und
bedingt so einen reduzierten peripheren Widerstand, einen Blutdruckabfall und eine
Tachykardie.
Eine Tachykardie kann aber auch durch den direkten Effekt auf die Oxytocin-
Rezeptoren im Myokard mit konsekutiver Auswirkung auf den AV-Knoten und die
Repolarisierung induziert werden.
Die Halbwertszeit von Oxytocin wird mit wenigen Minuten angegeben.
Demgegenüber führte Methylergometrin nur zu einem milden Blutdruckanstieg und
nicht zu signifikanten EKG-Veränderungen.
Die i.v. Bolus Injektion von 10 I.E. Oxytocin kann zu substantiellen EKG-
Veränderungen und subjektiven Beschwerden führen, die typisch für eine
myokardiale Ischämie sind. In der Folge kann es zu einer myokardialen Ischämie
sogar ohne vorbestehende koronare Herzerkrankung kommen.
AA
In einer englischen Untersuchung über den Zeitraum von 1997-1999, wurde der mit
einer kardiovaskulären Instabilität assoziierte Tod von zwei Müttern auf einen
Herzstillstand unter Oxytocin zurückgeführt. Die Frauen hatten 10 I.E. Oxytocin Bolus
Injektionen bei gleichzeitiger hämodynamischer Instabilität erhalten. Als eine
Konsequenz wurden in der Folge die für die Anwendung in der klinischen Praxis
vorgesehene Oxytocin Dosis von 10 I.E. auf 5 I.E. reduziert.
Der aktuelle Stand der Behandlung postpartaler Blutungen mit Oxytocin in
Deutschland kann entsprechend einer kürzlichen Stellungnahme (hier: Schlusswort
der Autorendiskussion) im Deutschen Ärzteblatt wie folgt zitiert werden:
„Die kardiovaskulären Nebenwirkungen bei der Gabe von Uterotonika sind lange Zeit
deutlich unterschätzt worden. Es ist allerdings bei allen Uterotonika mit
Nebenwirkungen zu rechnen, da der gewünschte Effekt der Muskelkontraktion nicht
auf den Uterus beschränkt bleibt. Andererseits kann der rasche Einsatz von
Uterotonika bei der Atonie lebensrettend sein.
Mittel der ersten Wahl ist Oxytocin. Bei der Bolusgabe von Oxytocin ist die Dosierung
entscheidend. Die von Ihnen beschriebenen Komplikationen sind bei Dosierung von
10 IE Oxytocin als Bolusgabe aufgetreten. Es ist daher angezeigt, dass eine
maximale Einzeldosierung von 3 IE Oxytocin nicht überschritten wird. In
Ausnahmefällen kann eine zweite Bolusgabe von 3 IE zu einem späteren Zeitpunkt
überlegt werden (Maximaldosierung von 6 IE in der Tabelle).“
Es sei herausgestellt, dass der rasche Einsatz von Uterotonika (Oxytocin)
lebensrettend sein kann. Die kardiovaskulären Nebenwirkungen von Oxytocin sind
dabei zu beachten und durch Dosisbegrenzungen zu reduzieren.
AA
Für die intravenöse Injektion dürfen entsprechend der Fachinformation von
Syntocinon 10 I. E. maximal 6 I.E. unverdünnt langsam appliziert werden, 3 I.E. als
Bolus und eventuell weitere 3 I.E fraktioniert. Demnach ist für diese Applikationsform
eine Notwendigkeit von 10 I.E. Ampullen nicht zwingend gegeben.
Zusätzlich zu der i.v. Injektion von 3 I.E. können eventuell weitere 3 I.E. fraktioniert
und dann 10-40 I.E. in 500-1000ml Ringerlaktatlösung als Dauertropfinfusion
gegeben werden.
Für diese Applikationsform (Dauertropf) macht die Bevorratung von 10 I.E. Ampullen
mehr Sinn als die alleinige Bevorratung mit 3 I.E. Ampullen. In einer
Qualitätsvereinbarung ist die Bevorratung von Infusionssystemen, die in diesem Fall
ja angewendet werden müssten, ebenfalls vorgeschrieben.
Es erscheint unwahrscheinlich, dass die Möglichkeit der Hebamme oder des
Entbindungspflegers, 10 I.E. Oxytocin rezeptfrei zu erhalten, einen Einfluss auf die
Art und Häufigkeit der Anwendung dieser 10 I.E. Oxytocin Formulierung durch die
Hebamme oder den Entbindungspfleger haben wird.
AA
11. Toluidinblau
- zur parenteralen Anwendung -
Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses:
Der Sachverständigen-Ausschuss empfiehlt,
- Toluidinblau - zur parenteralen Anwendung -
der Verschreibungspflicht nach § 48 AMG zu unterstellen.
Begründung:
Toluidinblau (Toloniumchlorid) ist ein anionischer Phenothiazinfarbstoff, der
Methämoglobin(Fe-III-Hämoglobin) zu Hämoglobin (Fe-II-Hämoglobin) reduziert. Die
Rückreduktion des oxidierten Farbstoffes erfolgt durch die NADPH-abhängige
Diaphorase-II der Erythrocyten. Es wird daher als Antidot zur Behandlung der
Methämoglobinämie bei Intoxikation mit Methämoglobinbildnern angewendet. Die
Wirksamkeit hängt ab von der NADPH-Bereitstellung und der Aktivität der
Diaphorase. Bei Mangel an Glucose-6-Phosphat-Dehydrogenase (für die
Bereitstellung von NADPH) und Diaphorase-Mangel ist die Wirksamkeit fraglich oder
aufgehoben.
Toluidinblau ist zugelassen als Antidot bei Vergiftungen mit Methämoglobin
bildenden Substanzen und zur Vitalfärbung. Die Verabreichung als Antidot erfolgt
streng intravenös in einer Dosierung von 2-4 mg / kg Körpergewicht. Zur Vitalfärbung
wird Toluidinblau in einer 0,5%-1%igen Lösung topisch angewendet.
Toluidinblau ist wegen mangelnder Wirksamkeit kontraindiziert bei Glucose-6-
Phosphat-Dehydrogenase-Mangel. Der Verdacht auf Enzymmangel besteht, wenn
innerhalb von 30 min keine Senkung des Methämoglobinspiegels eintritt.
Bei ersten Anzeichen einer intravasalen Hämolyse darf Toluidinblau nicht verabreicht
werden. Bei schwerer Chloratintoxikation tritt ebenfalls eine Enzyminhibition (und
Hämolyse) auf. Bei der seltenen, klinisch ebenfalls als Cyanose imponierenden
Sulfhämoglobinämie (oxidative Veränderung des Porphyrinringes) ist Toluidinblau
unwirksam.
Bei schneller Injektion von Toluidinblau kann ein Blutdruckabfall auftreten.
Erbrechen, Diarrhoe, Schweißausbruch, Blutdruckabfall, Arrhythmien, Hämolyse und
akutes Nierenversagen können Folgen einer Überdosierung sein.
Insgesamt finden sich 15 Verdachtsmeldungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen
in der UAW-Datenbank des BfArM. In sieben Fällen wurde Kammerflimmern
berichtet, in 2 Fällen wurde eine Asystolie mitgeteilt. Bei vier Patienten kam es zu
bradykarden Rhythmusstörungen. Bradykardie und ventrikuläre Extrasystolen traten
in einem dieser Fälle nach einer Blutdruckspitze auf. Blutdruckanstiege wurden in
zwei weiteren Fällen berichtet. Ein Patient verstarb. In 13 Fällen wurde Toluidinblau
intravenös in nicht zugelassener Indikation zur Darstellung der ableitenden
Harnwege in Dosierungen zwischen 240 und 300 mg verabreicht.
AA
Wegen der beobachteten schwerwiegenden kardiovaskulären Risiken bei der
intravenösen Anwendung von Toluidinblau sollte die Therapieentscheidung
unbedingt vom Arzt getroffen werden.
12. Quinupristin
Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses:
Der Sachverständigen-Ausschuss empfiehlt, die Zubereitung mit
- Quinupristin
zu streichen und die Einzelpositionen in die AMVV zu übernehmen.
Begründung:
Bei Quinupristin handelt es sich um ein vom Pristinamycin abgeleitetes
Streptogramin-Antibiotikum. Für dieses Antibiotikum besteht nur in einem
Arzneimittel (SYNERCID®) eine Zulassung in Deutschland im Rahmen eines EU-
Verfahrens (UK/H/0337/001). Hierbei handelt es sich um eine Zubereitung aus
Quinupristin und dem ebenfalls von Pristinamycin abgeleiteten Streptogramin-
Antibiotikum Dalfopristin im Verhältnis 30:70, die eine synergistische Wirkung
gegenüber den Einzelsubstanzen aufweist. Die Kombination Quinupristin/Dalfopristin
wird parenteral bei bestimmten Infektionen durch grampositive Bakterien angewandt.
Von besonderer Bedeutung ist die Tatsache, dass es auch bei den meisten
multiresistenten, grampositiven bakteriellen Erregern nosokomialer Infektionen
wirksam ist.
Antibiotika sind generell hochwirksame, aber auch mit Risiken behaftete
Chemotherapeutika, die zur Behandlung von bakteriellen Infektionen eingesetzt
werden und daher eine adäquate Diagnostik, Anamnese und gegebenenfalls auch
eine Überwachung der Patienten bedingen.
Systemisch wirkende Antiinfektiva sind in Deutschland generell der
Verschreibungspflicht unterstellt, insbesondere, um bei nicht adäquater Anwendung
eine unkontrollierte Entwicklung und Selektion von resistenten Krankheitserregern zu
verhindern.
Die Streichung der Zubereitung und Aufnahme der Einzelposition verändert nicht den
bestehenden rechtlichen Status, erhöht aber die Transparenz in der Anlage zur
AMVV.
AA
13. Dalfopristin
Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses:
Der Sachverständigen-Ausschuss empfiehlt, die Zubereitung mit
- Dalfopristin
zu streichen und die Einzelpositionen in die AMVV zu übernehmen.
Begründung:
Bei Dalfopristin handelt es sich um ein vom Pristinamycin abgeleitetes
Streptogramin-Antibiotikum. Für dieses Antibiotikum besteht nur in einem
Arzneimittel (SYNERCID®) eine Zulassung in Deutschland im Rahmen eines EU-
Verfahrens (UK/H/0337/001). Hierbei handelt es sich um eine Zubereitung aus dem
ebenfalls von Pristinamycin abgeleiteten Streptogramin-Antibiotikum Quinupristin und
Dalfopristin im Verhältnis 30:70, die eine synergistische Wirkung gegenüber den
Einzelsubstanzen aufweist. Die Kombination Quinupristin/Dalfopristin wird parenteral
bei bestimmten Infektionen durch grampositive Bakterien angewandt. Von
besonderer Bedeutung ist die Tatsache, dass es auch bei den meisten
multiresistenten, grampositiven bakteriellen Erregern nosokomialer Infektionen
wirksam ist.
Antibiotika sind generell hochwirksame, aber auch mit Risiken behaftete
Chemotherapeutika, die zur Behandlung von bakteriellen Infektionen eingesetzt
werden und daher eine adäquate Diagnostik, Anamnese und gegebenenfalls auch
eine Überwachung der Patienten bedingen.
Systemisch wirkende Antiinfektiva sind in Deutschland generell der
Verschreibungspflicht unterstellt, insbesondere, um bei nicht adäquater Anwendung
eine unkontrollierte Entwicklung und Selektion von resistenten Krankheitserregern zu
verhindern.
Die Streichung der Zubereitung und Aufnahme der Einzelposition verändert nicht den
bestehenden rechtlichen Status, erhöht aber die Transparenz in der Anlage zur
AMVV.
14. Artemether
Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses:
Der Sachverständigen-Ausschuss empfiehlt, die Zubereitung mit
- Artemether
zu streichen und die Einzelpositionen in die AMVV zu übernehmen.
AA
Begründung:
Bei Artemether handelt es sich um ein vom Artemisinin abgeleitetes
halbsynthetisches Antiprotozoikum, das in Deutschland nur in einem Arzneimittel
(zzgl. 2 Parallelimporten) in der Kombination mit Lumefantrin, einem weiteren
Antiprotozoikum, in dem fixen Verhältnis 1:6 zur Behandlung der durch Plasmodium
falciparum verursachten Malaria zugelassen ist.
Monopräparate von Artemether sind in der EU nicht zugelassen.
Antiprotozoika sind generell hochwirksame, aber auch mit Risiken behaftete
Chemotherapeutika, die zur Behandlung von bestimmten parasitären Infektionen
eingesetzt werden und daher eine adäquate Diagnostik, Anamnese und
gegebenenfalls auch eine Überwachung der Patienten bedingen.
Systemisch wirkende Antiinfektiva sind in Deutschland generell der
Verschreibungspflicht unterstellt, insbesondere, um bei nicht adäquater Anwendung
eine unkontrollierte Entwicklung und Selektion von resistenten Krankheitserregern zu
verhindern.
Die Streichung der Zubereitung und Aufnahme der Einzelposition verändert nicht den
bestehenden rechtlichen Status, erhöht aber die Transparenz in der Anlage zur
AMVV.
15. Lumefantrin
Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses:
Der Sachverständigen-Ausschuss empfiehlt, die Zubereitung mit
- Lumefantrin
zu streichen und die Einzelpositionen in die AMVV zu übernehmen.
Begründung:
Bei Artemether handelt es sich um ein vom Artemisinin abgeleitetes
halbsynthetisches Antiprotozoikum, das in Deutschland nur in einem Arzneimittel
(zzgl. 2 Parallelimporten) in der Kombination mit Lumefantrin, einem weiteren
Antiprotozoikum, in dem fixen Verhältnis 1:6 zur Behandlung der durch Plasmodium
falciparum verursachten Malaria zugelassen ist.
Monopräparate von Artemether sind in der EU nicht zugelassen.
Antiprotozoika sind generell hochwirksame, aber auch mit Risiken behaftete
Chemotherapeutika, die zur Behandlung von bestimmten parasitären Infektionen
eingesetzt werden und daher eine adäquate Diagnostik, Anamnese und
gegebenenfalls auch eine Überwachung der Patienten bedingen.
Systemisch wirkende Antiinfektiva sind in Deutschland generell der
Verschreibungspflicht unterstellt, insbesondere, um bei nicht adäquater Anwendung
http://de.wikipedia.org/wiki/Artemisinin
http://de.wikipedia.org/wiki/Plasmodium_falciparum
http://de.wikipedia.org/wiki/Plasmodium_falciparum
http://de.wikipedia.org/wiki/Malaria
http://de.wikipedia.org/wiki/Artemisinin
http://de.wikipedia.org/wiki/Plasmodium_falciparum
http://de.wikipedia.org/wiki/Plasmodium_falciparum
http://de.wikipedia.org/wiki/Malaria
AA
eine unkontrollierte Entwicklung und Selektion von resistenten Krankheitserregern zu
verhindern.
Die Streichung der Zubereitung und Aufnahme der Einzelposition verändert nicht den
bestehenden rechtlichen Status, erhöht aber die Transparenz in der Anlage zur
AMVV.
16. Permethrin
- zur Anwendung beim Hund -
Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses:
Der Sachverständigen-Ausschuss empfiehlt,
- Permethrin - zur Anwendung beim Hund -
der Verschreibungspflicht nach § 48 AMG zu unterstellen.
Begründung:
Die Verabreichung hochkonzentrierten Permethrins ist hochtoxisch für die Katze. Die
Verstoffwechselung der Pyrethroide findet hauptsächlich durch enzymatische
Glukuronidierung in der Leber statt. Die Katze weist einen artspezifischen Mangel
dieser Enzyme auf, dies wird als Glukuronidierungsschwäche bezeichnet. Ursache
für die Gefährdung von Katzen durch den für diese Tierart toxischen Wirkstoff
Permethrin ist ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch der für Hunde
zugelassenen Tierarzneimittel, die diesen Wirkstoff in einer für Katzen toxischen
Konzentration enthalten. In der Regel erfolgt die Anwendung durch den Tierbesitzer.
Es handelt sich um einen nicht unerheblichen Missbrauch bzw. eine Fehlanwendung
eines Tierarzneimittels durch den Anwender, wie er nach § 48 Abs. 2 Nr. 2b) AMG
eine Voraussetzung für die Verschreibungspflicht darstellt. Der Anwender missachtet
in diesen Fällen die Warnhinweise zur Anwendung bei der Katze bzw. nimmt sie
nicht zur Kenntnis. Auch die Anwendung bei Hunden, die in enger räumlicher
Gemeinschaft mit Katzen leben, stellt gemäß der Zulassung eine missbräuchliche
Anwendung dar.
Häufig sind Berichte über Katzen, die mit einem Teil der Hundedosierung behandelt
werden und die die im Folgenden beschriebenen Symptome zeigen:
Zentralnervöse Ausfallserscheinungen, Konvulsionen, tonisch-klonische Krämpfe,
Tremor, Ataxien, Hypersalivation, Vomitus, Diarrhoe, Hyper- oder Hypothermie,
Desorientiertheit, Dyspnoe und Erschöpfung.
Alle diese Symptome können einzeln oder in Kombination ohne Intensivbehandlung
zum Tod des Tieres führen, stellen mithin eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung
des behandelten Tieres dar.
Trotz der gemeinsamen Bemühungen der betroffenen Firmen auf Verdeutlichung des
Risikos und der Aufklärungskampagne des BVL in Fachzeitschriften und bei den
Apothekern ist die Zahl der gemeldeten Fälle in den letzten beiden Jahren nicht
zurückgegangen, sondern parallel zur Gesamtzahl der Meldungen weiterhin
AA
angestiegen. Die Zahl der bekannten Todesfälle ist aufgrund der effektiveren
Behandlung und Kommunikation zu Gegenmaßnahmen durch Tierärzte gering
abgesunken.
Die aktuellen Todeszahlen bei Katzen sind nicht akzeptabel, zumal es sich um eine
prophylaktische Anwendung zur Behandlung des Flohbefalls handelt. Die Diskussion
dieser Problematik in der Pharmacovigilance Working Party der European Medicines
Agency hat zu der Erkenntnis geführt, dass die genannten Nebenwirkungen
europaweit bei Katzen angetroffen werden, und zwar insbesondere in den Ländern,
in denen für Permethrin keine Verschreibungspflicht mehr besteht. In Ländern wie
Österreich, Bulgarien, Griechenland, Slowenien und Norwegen unterliegen
permethrinhaltige Tierarzneimittel der Verschreibungspflicht. Dort werden keine Fälle
mit missbräuchlicher Anwendung gefunden.
4. Ipratropiumbromid
5. Rezeptfreie Medikation zur Erstversorgung anaphylaktischer Reaktionen durch Heilpraktiker
9. Oxytocin
11. Toluidinblau
12. Quinupristin
13. Dalfopristin
14. Artemether
15. Lumefantrin
16. Permethrin
05.08.2014
Datei
PD
Antrag auf Entlassung von Ipratropiumbromid
zur nasalen Anwendung in einer Konzentration
von bis zu 0,06% (0,6 mg/l) - aus der
Verschreibung
Zugrunde liegendes Arzneimittel:
Otriven Duo mit Xylometazolin und Ipratropium 0,05% + 0,06%
Nasenspray, Lösung
Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht
63. Sitzung
30. Juni 2009
Rationale des Antrags
Die Kombination Xylometazolin 0,05% und Ipratropium 0,06%
Nasenspray ist:
� wirksam - bei verstopfter Nase und laufender Nase
� verträglich und unbedenklich - vergleichbar mit OTC Nasalia
� für eine Anwendung in der Selbstmedikation geeignet
Eingereichte Gutachten:
� Gutachten entsprechend der EU Leitlinie
� HNO Gutachten (Prof. Leunig, Univ.-Klinikum Großhadern,
München)
Seite 2 von 16 / Dr. Markus Unkauf
Produktprofil
im Vergleich zu Xylometazolin 0,1% (entspr. Mustertext)
Ipra 0,06% + Xylo 0,05% Xylometazolin 0,1%
nicht verschreibungspflichtig
Anwendungs
gebiet
Symptomatische Behandlung
bei Kongestion der Nasen
schleimhäute und Rhinorrhea
Zur Kurzzeittherapie bei
Kongestion der
Nasenschleimhäute
Anwendung bis zu 3 mal täglich ein
Sprühstoß in jede Nasenöffnung
2-3 mal täglich ein Sprühstoß in
jede Nasenöffnung
Einzeldosis 84 μg Ipra / 70 μg Xylo ---
max. Tagesdosis 504 μg Ipra / 420 μg Xylo ---
max.
Anwendungsdauer sieben Tage sieben Tage
Altersbegrenzung
ab 18 Jahren,
nicht für ältere Patienten
(> 70 Jahren) untersucht
Für Erwachsene und Schulkinder
Packungsgrößen 10 ml 10 ml, 15 ml, 20 ml
Seite 3 von 16 / Dr. Markus Unkauf
Sinnhaftigkeit der Kombination (1/2)
Pathophysiologie des Schnupfen
Nasenepithel
chem. Botenstoffe, Histamin,
Bradikinin, Cytokine
Blutgefäße
SekretionVasodilatation /
Transudation
ZNS
Xylometazolin Ipratropium
sensorische
Nerven
physik., chem. Reize,
Krankheitserreger
reflektorische
Aktivierung
M3seromuköse Drüsen
► Abbildung in Anlehnung an Eccles (2000)
Seite 4 von 16 / Dr. Markus Unkauf
Sinnhaftigkeit der Kombination (2/2)
Protein-Zusammensetzung des Nasensekrets
Pr
oz
en
t
[%
]
glanduläre Proteine
- seromuköse Drüsen
40
Plasma-Proteine20
- vaskulär
1 2 3
4
5 6 7 Tage
• Unspezifische initiale Sekretion (Eccles 2005)
• Nasale Congestion als Folge der Entzüdungsreaktion mit verzögertem Eintritt
(Eccles 2005)
• Symptomatik Congestion und Rhinorrhoe sind vermischt (Parek et al. 1992)
• Durchschnittliche Anwendungsdauer (Studie XY-005-IM): 5 Tage (median)
► Abbildung modifiziert nach Igarashi et al. (1993)
Seite 5 von 16 / Dr. Markus Unkauf
Aktualisierter Vertriebs- und Vermarktungsstatus
Europa (ohne Deutschland (DE): 23.03.2009 / MRP 02.10.2008)
Seite 6 von 16 / Dr. Markus Unkauf
NeinRx27.05.2009 Österreich (AT)
NeinRx15.12.2008 Estland (EE)
Vermarktet in 5 Ländern 9 x OTC, 7 x Rx Zugelassen in 22 europ. Ländern Zusammenfassung
Nein5 Entscheidungen
noch ausstehend
MRP 2.10.2008 Italien (IT), Ungarn (HU), Island
(IS), Lettland (LV), Niederland (NL)
NeinRx2009Griechenland (EL)
NeinRx13.04.2009 Spanien (ES)
NeinRx08.04.2009 Portugal (PT)
NeinRx15.12.2008 Finnland (FI)
NeinOTC 2009Luxemburg (LU)
NeinOTC 25.04.2009 Polen (PL)
NeinOTC 30.01.2009 Slowakei (SK)
NeinOTC 28.01.2009 Tschechien (CZ)
NeinOTC 19.12.2008 Romanien (RO)
Ende 2008 (durch Novartis) OTC 02.07.2007 Belgien (BE)
2008 (durch Novartis) OTC 23.01.2007 Norwegen (NO)
2008 (durch Novartis) OTC 24.01.2007 Litauen (LT)
2007 (by Nycomed) Rx05.01.2007 Dänemark (DK)
2006 (Nycomed und Novartis) OTC 07.04.2006 Schweden (SE)
Vermarktet seit Vertriebsstatus Erstzulassung Land
Markterfahrung
Expositionsdaten zur Kombination Xylo 0,05% und Ipra 0,06%
PSUR Berichtszeitraum Anzahl
vertriebene
Packungen
Menge
Xylometazolin
(mg)
7-Tage
Behandlungs
perioden
Märkte in denen das Produkt
vertreiben wird
(Verkehrsabgrenzung)
1 01.06.2006 – 30.09.2006 21773 10886 37000 Schweden (OTC)
2 01.10.2006 – 31.03.2007 55925 279625 95000 Schweden (OTC)
3 01.04.2007 – 30.09.2007 29690 148450 50500 Schweden (OTC)
4 10.10.2007 – 31.03.2008 33515 167575 57000 Schweden (OTC)
Dänemark - 31.12.2007 (Rx)
Norwegen - 01.01.2008 (OTC)
5 01.04.2008 – 28.02.2009 1‘036‘977 5‘184‘885 1‘760‘000 Schweden (OTC), Dänemark (Rx),
Norwegen (OTC)
Korea - 01.09.2008
Total 1’177’880 5’791’421 1’999’500
Berechnungsgrundlage (entsprechend PSUR):
Ein Sprühstoß enthält 70 μg Xylometazolin und 84 μg Ipratropium
Tagesdosis: 6 Sprühstöße (3 x je Nasenöffnung) entsprechen 0,42 mg (420 μg) Xylometazolin
Patientenexposition: berechnet auf Basis einer 7-tägigen Behandlungsperiode
Fazit: Aus der Vermarktung ergibt sich eine Exposition von ca. 2 Mio. Patienten
Zusätzliche systematisch erhobene Expositionsdaten unter realen Anwendungsbedingungen:
• Apothekengestütze OTC Anwendungsbeobachtung in Schweden (Studie XY-005-IM): 1018 Patienten
Seite 7 von 16 / Dr. Markus Unkauf
Übersicht UAW Meldungen (Spontan, AWB)
Schweden (OTC), Dänemark (Rx) , Norwegen (OTC)
Als schwerwiegend berichtete Fälle (4 Fälle / 5 AEs):
� Kein Todesfall
� AWB-Berichte: jeweils Epileptischer Anfall und Schwindel. Nach Einschätzung des
Studienarztes kein Kausalzusammenhang.
� Patientenbericht: Wunde Nase bei einem Patienten mit Begleittherapie (Clopidogrel
Thrombozytenaggregationshemmer). Aufgrund der Datenlagen ist eine Beurteilung
eines Kausalzusammenhang nicht möglich.
� Patientenbericht: Patient unbekannten Geschlechts und Alters berichtete nach 4
tägiger Anwendung über eine Verlust des Geschmacks- und Geruchssinn. Zur Zeit
des Berichtes war der Geschmackssinn wieder hergestellt, nicht jedoch der
Geruchssinn. Aufgrund der Datenlagen ist eine Beurteilung eines
Kausalzusammenhang nicht möglich.
Als nicht schwerwiegend berichtete Fälle (14 Fälle / 26 AEs):
� überwiegend lokale Nebenwirkungen in der Nase
� Potentiell anticholinerge Effekte: 1 x Abnormales Gefühl am Auge,
1 x trockener Mund, 1 x Dysphagie, 1 x Dyspepsie
Seite 8 von 16 / Dr. Markus Unkauf
Markterfahrung
Expositionsdaten zu nasal angewendetem Ipratropium
� Basis: Atrovent® nasale Dareichungsformen (0.03/0.06 %)
� Berichtszeitraum: 2.Q 1999 bis 2.Q 2003 (4 Jahre)
� Länder: USA, UK, Spanien, Frankreich, Schweiz,
Griechenland, Belgien, Schweden, Finnland und
Dänemark
� Packungen vertrieben: 6‘057‘000 Packungen / 4 Jahre
� WHO UAW-Meldungen: 69 Spontanmeldungen
[Postmarketing experience with ipratropium bromide – internal report 2004]
Seite 9 von 16 / Dr. Markus Unkauf
Sicherheitsprofil
im Vergleich zu nicht verschreibungspflichtigem Xylometazolin
Xylometazolin 0,1 %
(Mustertext)
Ipra 0,06% - Xylo 0,05%
(Otriven Duo – Fachinfo.)
Wechselwirkungen
tri- und tetrazyklische Antidepressiva X X
MAO-Hemmer X X
blutdrucksteigernden Arzneimittel X X
Anticholinergika X
Gegenanzeigen / Warnhinweise
(Prädisposition) Glaukom X X
Rhinitis sicca X X
chirugische Eingriffe (Beschädigung
Dura mater) X X
Überempfindlichkeit gegen
Xylometazolin bzw. Inhaltsstoff X X
Überempfindlichkeit gegen Atropin o.
vergleichbare Stoffe X
schwere Herz-/Kreislauferkrankung X X
Phäochromozytom X X
Stoffwechselstörungen X X
Prostatahyperplasie X X
Rebound Effekt X X
Prädisposition für Epitaxis,
paralytischen Ileus, zystischer Fibrose X
Gegenanzeigen: absolute KI, Warnhinweise: nach Nutzen-Risiko-Abwägung
Seite 10 von 16 / Dr. Markus Unkauf
Nebenwirkungsprofil
Gegenüberstellung nasales Xylo und Ipra (Fachinformation)
Xylometazolin 0,1%
(Mustertext)
Ipratropium 0,06%
(nasal, Nycomed)
Nervensystem
Unruhe, Schlaflosigkeit X
Müdigkeit, Halluzinationen X
Kopfschmerzen X X
Schwindel X (selten)
Konvulsion X
Herz
Herzklopfen, Tachykardie X X
Hypertonie, Arrhythmien X
Vorhofflimmern, supraventikuläre
Tachykardie
X
(selten)
Atemwege
Irritation, Trockenheit der
Nasenschleimhaut, Niesen X X
Nasenbluten X X
Rebound-Effekt X
Gastrointestinal
Motilitätsstörungen, Harnretention X (selten)
Übelkeit X (gelegentlich)
trockener Mund X (häufig)
Augen
erhöhter Augeninnendruck,
Engwinkelglaukom, Mydriasis X (selten)
Allergische Reaktionen /
Überempfindlichkeitsreaktionen X X
Vorwiegend
systemische
anticholinerge
Wirkungen
Anm.:
Labeling u.a.
auf Basis der
Erfahrung mit
Atrovent
Inhalation bei
obstruktiver
Bronchitis,
Asthma
Häufigkeitsangaben: häufig ≥1/100 bis <1/10, gelegentlich ≥1/1.000 bis <1/100, selten ≥1/10.000 bis <1/1.000,
Seite 11 von 16 / Dr. Markus Unkauf
Wirkstoffspezifische Risiken (1/3)
Überdosierung / therapeutische Breite / anticholinerge Effekte
� kardiovaskuläre Effekte: Anstieg von Puls und Blutdruck
Aufgrund eingeschränkter nasaler bzw. gastrointestinaler Resorption ist
die Möglichkeit von schwerwiegenden anticholinergen Effekten als gering
einzustufen. [Wood et al. (1995), Laurikainen et al. (1988)]
Applikationsweg intravenös oral nasal
applizierte Dosis
Ipratropiumbromid 2 mg 20 mg 236 μg / 400 μg
syst. Bioverfügbarkeit - ca. 3,3 % ca. 10 %
Plasmaspiegel cMax ≈ 22 ng/ml cMax ≈ 1,3 ng/ml cMax = 0,072 (± 62) ng/ml
Puls
[Schläge / min]
Anstieg von
63.7 auf 90.2 unverändert unverändert
Blutdruck
[mm Hg]
systol. Blutdruck:
115.1 auf 119.6
diastol. Blutdruck:
68.3 auf 78.3
unverändert unverändert
Quellen Ensing et al. (1989), Groth et al (1983), XY-004-IM
Seite 12 von 16 / Dr. Markus Unkauf
Plasmaspiegel 100-fach niedriger als bei i.v.-Gabe
Wirkstoffspezifische Risiken (2/3)
Anwendung in Risikogruppen
Apothekengestützte Anwendungsbeobachtung (n=1018)
nicht-bestimmungsgemäßer
Gebrauch Anzahl Bewertung
Altersgruppe 70 – 87 Jahre 66 unaufälliges Nebenwirkungsprofil
Antidepressive- / MAO-Therapie 5 1 x UAW (leichte Kongestion der
Nasenschleimhaut)
Glaukom 7 1 x UAW (leichte Trockenheit der
Nasenschleimhaut)
� nur 1,6 % der Patienten verwendeten das Präparat trotz bestehender
Kontraindikationen
� kein Hinweis auf regelmäßige unsachgemäße Anwendung
� keine schwerwiegenden Nebenwirkungen in den Risikogruppen
Seite 13 von 16 / Dr. Markus Unkauf
Wirkstoffspezifische Risiken (3/3)
Anticholinerge Nebenwirkungen am Auge
� Lokale Effekte am Auge durch direkten Augenkontakt:
• Lähmung des Musculus sphincter pupillae Ö Photophobie, erhöhter Augeninnendruck
• Lähmung des Musculus cilliaris Ö Akkomodationsstörung / getrübte Sicht
� Apothekengestützte Anwendungsbeobachtung (n = 1018):
• keine schwerwiegende Nebenwirkung am Auge,
• Nichtschwerwiegend: 1 x Photophobie (moderat), 1 x Akkomodationsstörung (moderat)
� weitere Erfahrungen zu Ipratropium (Atrovent Nasenspray, 6 Mio. / 4 J.):
• nur sechs Meldungen mit verschwommenem Sehen
Risikomindernde Maßnahme:
• Warnhinweis in der Gebrauchsinformation
Seite 14 von 16 / Dr. Markus Unkauf
Zusammenfassende Risikobewertung
Nasal angewendetes Ipratropiumbromid
direkte Risiken Bewertung
allgemeine Toxizität ► geringes Risiko
Unerwünschte
Arzneimittelwirkungen bei
kurzfristiger Anwendung
► selbstlimitierend, nicht schwerwiegend
Überdosierung / Risiko
von Nebenwirkungen
► Aufgrund der eingeschränkten Resorption von
Ipratropiumbromid über die nasale / gastrointestinale
Schleimhaut ist die Möglichkeit von schwerwiegenden
anticholinergen Effekten wie Tachykardie oder Bluthochdruck
als gering einzustufen.
[Wood et al. (1995), Laurikainen et al. (1988)]
Interaktionen mit häufig
angewendeten
verschreibungsfreien
Arzneimittel
► H1-Antihistaminika der ersten Generation mit
anticholinergen Effekten
Interaktion mit häufig
angewendeten
verschreibungspflichtigen
Arzneimitteln
► MAO-Hemmer, tri- und tetrazyklischen Antidepressiva,
Anticholinergika (gilt auch für OTC Xylometazolin)
Seite 15 von 16 / Dr. Markus Unkauf
Zusammenfassung
� Nasal angewendetes Ipratropiumbromid ist ein etablierter
Wirkstoffe
• mit belegter Wirkung,
• breiter Erfahrung und bekanntem Sicherheitsprofil
� Die Kombination Xylometazolin 0,05 % + Ipratropium 0,06 %
Nasenspray
• behandelt beide Schnupfensymptome – laufende Nase und verstopfte Nase
• ermöglicht die Reduktion der Xylo-Konzentration um die Hälfte
• hat ein vergleichbares Risikoprofil wie Xylo 0,1 % (Mustertext)
Vorgeschlagener Zusatz für die AMVV:
� Ipratropiumbromid:
• ausgenommen zur intranasalen Anwendung in einer Konzentration bis
zu 0,06 % (0,6 mg/ml)
Seite 16 von 16 / Dr. Markus Unkauf
05.08.2014
Datei
PD
Verschreibungsfreie Analgetika, Angaben aus der Liste der Stoffe und Zubereitungen nach § 1 Nr. 1 AMVV.
(kursiv: Angaben aus Mustertexten)
Angaben zu Packungsgrößen aus Lauer-Taxe und AMIS.
Wirkstoff Anwendungs-
Art,
Alter
Indikation max. Konzentration
/ abgeteilte Form /
Einzeldosis
max.
Tagesdosis
max.
Packungs-
Größe
Anwendungs-
Dauer
Maximale
vermarktete und
zugelassene
Packungsgrößen
Acetyl-
salicylsäure
oral leichte bis mäßig
starke
Schmerzen und
Fieber
- 3000 mg - - vermarktet:
100 x 500 mg
zugelassen:
100 x 500 mg
lokal -
ausgenommen
Thrombophlebitis
superficialis und
aktinische
Keratose
5 % - - - Diclofenac
oral leichte bis mäßig
starke
Schmerzen und
Fieber
25 mg 75 mg - 3 (Fieber),
4 (Schmerz)
Ohne Rücksprache
mit dem Arzt
beträgt die
Anwendungsdauer
bei leichten bis
mäßig starken
Schmerzen 4 Tage
bzw. bei Fieber 3
Tage.
vermarktet:
30 x 12,5 mg
20 x 25 mg
zugelassen:
100 x 25 mg
Wirkstoff Anwendungs-
Art,
Alter
Indikation max. Konzentration
/ abgeteilte Form /
Einzeldosis
max.
Tagesdosis
max.
Packungs-
Größe
Anwendungs-
Dauer
Maximale
vermarktete und
zugelassene
Packungsgrößen
lokal
- 5 % - - -
oral
400 mg
7 bis 10 mg/kg KG
1200 mg
30 mg/kg KG
- vermarktet:
50 x 200/400 mg
zugelassen:
100 x 200/400 mg
oral, flüssig
ab 6 Monate
10 mg/kg 1200 mg -
rektal
leichte bis mäßig
starke
Schmerzen und
Fieber
10 mg/kg KG
600 mg
30 mg/kg KG
1800 mg
- vermarktet:
10 x 600 mg
zugelassen:
100 (10x10) x 200
mg
oral
400 mg
7 bis 10 mg/kg KG
1200 mg
30 mg/kg KG
-
Ibuprofen
rektal
akute
Kopfschmerz-
Phase bei
Migräne mit oder
ohne Aura
10 mg/kg
600 mg
30 mg/kg
1800 mg
-
Bei Beschwerden,
die länger als 4
Tage anhalten,
sollte ein Arzt
aufgesucht
werden.
siehe Indikation
Schmerzen und
Fieber
Naproxen oral
ab 12 Jahre
leichte bis mäßig
starke
Schmerzen und
Fieber
250 mg 750 mg 7500 mg /.../ sollte ohne
ärztlichen oder
zahnärztlichen Rat
nicht länger als 4
Tage
eingenommen
werden.
ab 12 Jahre
Wirkstoff Anwendungs-
Art,
Alter
Indikation max. Konzentration
/ abgeteilte Form /
Einzeldosis
max.
Tagesdosis
max.
Packungs-
Größe
Anwendungs-
Dauer
Maximale
vermarktete und
zugelassene
Packungsgrößen
oral leichte bis mäßig
starke
Schmerzen und
Fieber
10 g Paracetamol
rektal -
10 bis 15 mg/kg KG 60 mg/kg
KG
-
Bei Beschwerden,
die länger als 3
Tage anhalten,
sollte ein Arzt
aufgesucht
werden.
05.08.2014
Datei
PD
Dr. Bernd Eberwein, Bonn
Vortrag beim Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht 30. Juni 2009
TOP Analgetika
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Diskussion der Frage nach einer möglichen Packungsgrößenbegrenzung für
Schmerzmittel in Deutschland ist es wichtig, auch die aktuelle Verbrauchssituation und
die Entwicklung der letzten Jahre zu betrachten.
Ich habe deshalb einige Zahlen gesammelt, die auf 21 Folien einen Überblick über die
mengenmäßige Verwendung von Analgetika und der Packungsgrößensituation in
Deutschland, teilweise im internationalen Vergleich gibt.
Folie 2 zeigt, dass von 1980 bis 2005 der Analgetikaverbrauch in Deutschland praktisch
konstant geblieben ist.
Folie 3 gibt deutlich wieder, dass seit mindestens einem Jahrzehnt in der
Detailbetrachtung der Trend bei rezeptfreien Analgetika rückläufig und bei
rezeptpflichtigen Analgetika zunehmend ist.
Folie 4 ist außerordentlich interessant, denn sie zeigt den internationalen Vergleich.
Deutschland befindet sich mit Schweiz und Österreich im unteren Bereich der dort
dargestellten Länder. In Frankreich und in Schweden wird etwa die dreifache
Menge an Analgetika verbraucht als in Deutschland.
Die Folien 6 bis 10 zeigen Einzeldarstellungen von 5 ausgewählten Ländern
inklusive Deutschland.
Deutlich wird auf den Folien 6 und 7, dass in Frankreich und in Großbritannien der
Analgetikaverbrauch in den letzten 5 Jahren gestiegen ist, obwohl dort schon vorher
ein deutlich höherer Verbrauch als in Deutschland bestand.
Deutschland (Folie 8) zeigt das schon bekannte Bild eines leicht fallenden
Gebrauchs. Bei der Betrachtung der Einzelsubstanzen sieht man, dass ASS und
auch Paracetamol zurückgehen, Ibuprofen zunimmt, Diclofenac nimmt ebenfalls zu,
jedoch nicht so deutlich. Der Umsatzanteil von Naproxen ist in dieser Darstellung
kaum sichtbar.
Das Interessante an Italien (Folie 10) ist der hohe prozentuale Anteil von
Diclofenac.
Gesamtbetrachtung der europäischen Länder:
Zwischen den einzelnen Ländern Europas herrschen große Unterschiede, sowohl
was den Gesamtverbrauch von Analgetika als auch den Verbrauch einzelnen
Substanzen angeht. Eine genaue Analyse der Gründe hierfür wäre interessant,
insbesondere vor dem Hintergrund möglicher regulatorischer Maßnahmen. Dies
müsste aber die Bewertung der Arzneimittel-Sicherheit in diesen Ländern
einschließen.
Folien 12 bis 18 zeigen die Umsatzanteile der einzelnen Packungsgrößen und die
Entwicklung der letzten Jahre in Deutschland.
Bei Paracetamol sieht man deutlich, dass die früher vorherrschende 30er Packung
zurückgeht und nunmehr die 20er Packung zunimmt (zur Erläuterung: ein MAT-Wert
ist ein Jahreswert bis zu dem genannten Monat. Der Einfluss der
Verschreibungspflicht für die 30er Packung ab 1.4.09 zeigt sich bereits in diesem
Jahreswert sehr deutlich).
Folie 13 zeigt ASS und den Rückgang aller Packungsgrößen.
Folie 14 zeigt Kombinationspräparate, bei denen ASS beteiligt ist. Dort gibt es
praktisch nur die 10er und die 20er Packung (Kombinationsanalgetika, sofern sie
Koffein einthalten, sind ja in Packungsgrößen über 20 Tabletten rezeptpflichtig).
Tabelle 15 und 16 betreffen Diclofenac 12,5 bzw. 25 mg. Die bei Dicofenac 12,5 mg
am Markt bekannten 10er, 20er und 30er Packungen gehen allesamt zurück.
Bei Diclofenac 25 mg gibt es praktisch nur die 10er und die 20er Packung (letztere
nimmt zu).
Tabelle 17 und 18 beziehen sich auf Ibuprofen. Für die Tablettenstärke 200 mg sind
die Schwerpunkte bei der 10er, 20er, 30er und 50er Packung. Bei der
Tablettenstärke 400 mg liegt der Schwerpunkt bei der 20er Packung.
Folie 19 zeigt die von mir recherchierten Packungsgrößenbeschränkungen für
Analgetika in EU-Mitgliedsstaaten. Insgesamt gibt es nicht viele, und sie sind auch
sehr uneinheitlich. Die Heterogenität zeigt, dass wissenschaftliche Überlegungen
hierfür wohl nicht die entscheidende Rolle spielen.
Abschließende Bemerkung:
Aufgrund der tatsächlichen Situation der verkauften Packungen in Deutschland bin ich
der Meinung, dass es keinen dringenden Handlungsbedarf gibt, per
Verschreibungspflicht Packungsgrößenbeschränkungen vorzuschreiben. Ich bin auch
der Meinung, dass die Packungsgrößenbeschränkung laut deutschem
Arzneimittelgesetz primär nicht die Aufgabe der Verschreibungspflicht, sondern der
Zulassung von Arzneimitteln ist. Die Bundesoberbehörde hat die Möglichkeit, sog.
„therapiegerechte Packungsgrößen“ bei der Zulassung festzulegen. Dies wird vom
BfArM seit langem regelmäßig gemacht.
Bei der Frage, was für Schmerzmittel in der Selbstmedikation eine therapiegerechte
Packungsgröße ist, muss man sich vor Augen halten, dass Schmerzen in der
Selbstmedikation nur episodenhaft auftreten. D.h., ein Verbraucher/Patient nimmt ein
Schmerzmittel vielleicht für 1 oder 2 Tage. Danach ist er es gewohnt, die angebrochene
Packung zurück in seinen Medikamentenschrank zu legen und darauf bei der nächsten
Schmerzepisode wieder zurückzugreifen.
Es wäre deshalb völlig verfehlt, die Packungsgröße auf diese 1 bis 2 Tage zu
begrenzen. Beispielhaft habe ich auf Folie 20 die Packungsgrößen bezüglich
Diclofenac, Ibuprofen und ASS für eine 10 Tage/bzw. 14 Tage-Anwendung
ausgerechnet. Auch dies zeigt, vor dem Hintergrund der tatsächlich
vermarkteten Packungsgrößen und dem langjährigen konstanten
Analgetikaverbrauch in Deutschland auf international niedrigem Niveau, dass
kein erhöhter Handlungsbedarf gegeben ist, denn auch ohne
Verschreibungspflicht bewegen sich in Deutschland die Packungsgrößen im
vernünftigen Rahmen. Packungen mit 500 oder gar 1000 Tabletten, wie in
manchen Ländern z.B. USA üblich, sind hierzulande unbekannt.
Bernd Eberwein
______________________________
Analgetika Verbrauch in Deutschland
1980-2008
im internationalen Vergleich
Pro-Kopf Verbrauch Analgetika Deutschland 1980-2005
Anteil rezeptfrei (OTC)/rezeptpflichtig (RX) Analgetika (D)
Pro-Kopf Analgetika Verbrauch im internationalen Vergleich
2005
OTC Analgetikaverbrauch von
Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen,
Paracetamol und ASS (FR, UK, DE,
PO, IT) 2004 – 2008
11
Rank 1: Frankreich
T
ot
al
U
ni
ts
(T
ho
us
an
ds
)
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
300.000
350.000
400.000
450.000
500.000
360.703 TU +5% 379.986 TU +9% 413.207 TU +6% 437.603 TU +2% 448.539 TU
MAT/9/2004 MAT/9/2005 MAT/9/2006 MAT/9/2007 MAT/9/2008
12
Paracetamol Ibuprofen Diclofenac Acteylsalicylic Acid
Rank 2: Grossbritanien
105.693 TU +9% 115.155 TU -1% 113.701 TU +22% 138.706 TU +3% 143.468 TU
T
ot
al
U
ni
ts
(T
ho
us
an
ds
)
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
160.000
MAT/9/2004 MAT/9/2005 MAT/9/2006 MAT/9/2007 MAT/9/2008
13
Paracetamol Ibuprofen Diclofenac Acteylsalicylic Acid
Rank 3: Deutschland
T
ot
al
U
ni
ts
(T
ho
us
an
ds
)
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
160.000
180.000
157.401 TU +/-0% 158.106 TU -4% 152.391 TU -4% 146.691 TU -3% 142.474 TU
MAT/9/2004 MAT/9/2005 MAT/9/2006 MAT/9/2007 MAT/9/2008
14
Paracetamol Ibuprofen Diclofenac Naproxen Acteylsalicylic Acid
Rank 4: Polen
92.144 TU -2% 90.671 TU -1% 89.886 TU +2% 91.542 TU +/-0% 91.909 TU
T
ot
al
U
ni
ts
(T
ho
us
an
ds
)
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
100.000
MAT/9/2004 MAT/9/2005 MAT/9/2006 MAT/9/2007 MAT/9/2008
15
Paracetamol Ibuprofen Diclofenac Naproxen Acteylsalicylic Acid
Rank 5:Italien
T
ot
al
U
ni
ts
(T
ho
us
an
ds
)
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
45.000
34.321 TU +/-0% 34.471 TU +4% 35.780 TU +6% 37.995 TU +4% 39.467 TU
MAT/9/2004 MAT/9/2005 MAT/9/2006 MAT/9/2007 MAT/9/2008
16
Paracetamol Ibuprofen Diclofenac Naproxen Acteylsalicylic Acid
______________________________
Rezeptfreie Analgetika in Deutschland
-
Abgegebene Tabletten / Packungen
Tabletten
Paracetamol 500 mg
(Absatz aller Präparatein Stück
Tabletten)
Packungsgrößen
Packungen
Acetylsalicylsäure 400/ 500
mg
(Absatz aller Präparatein Stück Packungen)
Packungsgrößen
Packungen
Acetylsalicylsäure
(Absatz aller Kombipräparatein Stück
Packungen)
Packungsgrößen
Tabletten
Diclofenac 12,5 mg
(Absatz aller Präparatein Stück
Tabletten)
Packungsgrößen
Tabletten
Diclofenac 25 mg
(Absatz aller Präparatein Stück
Tabletten)
Packungsgrößen
Tabletten
Ibuprofen 200 mg
(Absatz aller Präparatein Stück
Tabletten)
Packungsgrößen
Tabletten
Ibuprofen 400 mg
(Absatz aller Präparatein Stück
Tabletten)
Packungsgrößen
Packungsgrößenbeschränkung für Analgetika in der EU
(entsprechend der nationalen Rezeptpflicht-Verordnungen)
Ibuprofen: Finnland
France
Irland
Portugal
UK
Naproxen: France
Deutschland
Diclofenac: Sweden
ASS: UK
Paracetamol: Belgien
Finnland
Irland
Italy
UK
Schweden
30 Tbl à 400 mg
6 g
25 Tbl (Kinder) 50 Tbl. (Erwachsene) à 400 mg
60 Tbl à 200 mg
PG für GSL
15 Tbl à 200 mg
7500 mg
20 Tbl à 25 mg
für GLS 16 Tbl
Pharmacies: 32 Tbl
"limited"
69
24 x 500 mg (und für flüssig und Kinder weniger)
10 Tb à 500 mg.
32 à 500 für Pharmacy
16 à 500 für GSL
20 Tbl zu 500 mg
____________________________________________________________
____________________________________________________________
____________________________________________________________
____________________________________________________________
Tagesdosis/Packungsgröße
TD 10 Tage/Tbl. 14 Tage/Tbl.
Diclofenac (25) 75 30Tbl. 42 Tbl.
(12,5) 75 60 Tbl. 84 Tbl.
Ibuprofen 200 1200 60 Tbl. 84 Tbl.
400 1200 30 Tbl. 42 Tbl.
Paracetamol 3 g (Packungsgröße auf 10 g limitiert)
ASS 500 3 g 60 Tbl. 84 Tbl.
Schlussfolgerungen Verbrauch
• Analgetika-Verbrauch in Deutschland seit Jahren rückläufig / gleichbleibend
• im internationalen Vergleich eher niedrig
• im Einzelnen
¾ es gehen zurück:
ASS
Paracetamol
Kombinationen
¾ es steigen:
Ibuprofen
Diclofenac
05.08.2014
Datei
PD
Josa Preuß • 30. Juni 2009 • Seite 1
Permethrin
Antrag des BVL auf Aufhebung der
Ausnahme von der Verschreibungspflicht für den Hund
Josa Preuß
Abteilung 3 – Tierarzneimittel
BVL-Berlin
Josa Preuß • 30. Juni 2009 • Seite 2
Problem-Arzneimittelsicherheit:
Permethrin-Vergiftung von Katzen
Spot-on Präparate mit Permethrin für Hunde dürfen
nicht bei Katzen angewandt werden!
Katzen können den Wirkstoff nicht
verstoffwechseln und so kommt es
zu Vergiftungserscheinungen mit
Krämpfen bis hin zu Koma und Tod
des Tieres.
Ursache der Vergiftung ist der versehentliche Gebrauch des Präparates
durch den Tierbesitzer bzw. der Kontakt von Katzen mit behandelten Hunden.
Josa Preuß • 30. Juni 2009 • Seite 3
Apothekenpflicht für den Hund - Risiken für die Katze
Formulierung der Position in der AMVV:
Permethrin
- zur Behandlung von Scabies beim Menschen
- zur Behandlung von Tieren,
- ausgenommen
- a) als Ohrclip
- b) zur Anwendung bei Hunden und Pferden
Gründe für den Antrag auf Aufhebung der Ausnahme für den Hund:
- Missbräuchliche Anwendung apothekenpflichtiger TAM bei der Katze durch den Besitzer
- Intoxikationen mit lethalem Ausgang in mindestens 10% der bekannten Fälle
- Aufklärung und Warnhinweise in nicht ausreichendem Maße erfolgreich
- Intoxikationen durch Kontakt zwischen Hunden und Katzen in gleichem Haushalt
Verkaufsabgrenzung Permethrin
Josa Preuß • 30. Juni 2009 • Seite 4
Verkaufsabgrenzung Permethrin
Apothekenpflicht für den Hund - Risiken für die Katze
Historie der Zulassung von Permethrin mit besonderer
Berücksichtigung der Verkaufsabgrenzung und der Konzentration
Jahr d.
Erstzul Darreichungsform Tierart Verkaufsabgrenzung Konzentration
1981 Lösung zum Auftragen Rind Verschreibungspflichtig 211 mg / l
1985 Shampoo zum Waschen Hund Verschreibungspflichtig 9,7 mg / g
1985 Emulsion zum Auftragen Pferd Verschreibungspflichtig 10,5 mg / ml
1986 Ohrclip Rind Verschreibungspflichtig 1,2 g / Clip
1.1.1992 Entlassung des Ohrclip aus der Verschreibungspflicht
1993 Puder
Hund,
Katze Verschreibungspflichtig 10 mg / g
1994 Lösung zum Auftragen (Spot-on) Hund Verschreibungspflichtig 744 mg / ml
1.1.2003 Entlassung der Tierart Hund aus der Verschreibungspflicht
2003 Lösung zum Auftragen Mensch Apothekenpflichtig 4,3 mg / ml
1.1.2004 Entlassung der Tierart Pferd aus der Verschreibungspflicht
2005 Creme zum Auftragen Mensch Verschreibungspflichtig 50 mg / g
Ergebnisse einer Umfrage der PhVWP des CVMP in den MS; Stand März 2009
Josa Preuß • 30. Juni 2009 • Seite 5
Verkaufsabgrenzung Permethrin
Apothekenpflicht für den Hund - Risiken für die Katze
Permethrin – gut für Hunde!
Permethrin-haltige Spot-on-Präparate sind eine wirksame und
sichere Behandlung für Hunde aus der Hand des Tierarztes!
Josa Preuß • 30. Juni 2009 • Seite 6
0
10
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60
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90
94 95 96 97 98 99 00 01 02
Meldungen von Permethrinintoxikationen bei Katzen
seit der Zulassung von Spot-on Tierarzneimitteln mit Permethrin
Verkaufsabgrenzung Permethrin
Apothekenpflicht für den Hund - Risiken für die Katze
Anzahl Katzen
Jahr
wiederhergestellt gestorben
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94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09
Anstieg der Meldungen von Permethrinintoxikationen bei Katzen nach Entlassung von
Permethrin (Hund) aus der Verschreibungspflicht 2003
Anzahl Katzen
Jahr
wiederhergestellt gestorben
Verkaufsabgrenzung Permethrin
Apothekenpflicht für den Hund - Risiken für die Katze
Josa Preuß • 30. Juni 2009 • Seite 8
Permethrin –tödlich für Katzen!
Verkaufsabgrenzung Permethrin
Apothekenpflicht für den Hund - Risiken für die Katze
Josa Preuß • 30. Juni 2009 • Seite 9
Verkaufsabgrenzung, Anzahl und Ausgang von UAW-Meldungen
bei Katzen in Zusammenhang mit Permethrinanwendung
Permethrin im Europäischen Binnenmarkt
Ergebnisse einer NUIS-Abfrage
Land Verkaufs-
abgrenzung
Gemeldete
UAW Todesfälle Warn-
hinweise
Bulgarien Verschreibungpflicht 0 0 Nein
Griechenland Verschreibungpflicht 0 0 Nein
Norwegen Verschreibungpflicht 0 0 Ja
Österreich Verschreibungpflicht 0 0 Teilweise
Slowenien Verschreibungpflicht 0 0 Ja
Deutschland Apothekenpflichtig 265 51 Ja
Frankreich Apothekenpflichtig 1.614 170 Ja
Großbritannien Freiverkäuflich 526 30 Ja
Schweden Apothekenpflichtig k. A. 19 Ja
Ergebnisse einer Umfrage der PhVWP des CVMP in den EU-MS; Stand März 2009
Josa Preuß • 30. Juni 2009 • Seite 10
Gesundheitsschutz
Tierschutz
Verbraucherschutz
Verkaufsabgrenzung Permethrin
Verschreibungspflicht für den Hund - Risikominderung für Katzen
Josa Preuß • 30. Juni 2009 • Seite 11
Verkaufsabgrenzung Permethrin
Verschreibungspflicht für den Hund - Risikominderung für Katzen
3
14 18
37
11
5
5
4 4 1
Dimpylat
Fipronil
Permethrin
Deltamethrin
Flumethrin
Carbamate
Metaflumizon
Amitraz
Pyriprol
Imidacloprid
Pyriproxifen
Alternativen zur Behandlung des Floh – und Zeckenbefalls
beim Hund (91 TAM)
Josa Preuß • 30. Juni 2009 • Seite 12
Tiere behandeln - aber sicher!
Verkaufsabgrenzung Permethrin
Verschreibungspflicht für den Hund - Risikominderung für Katzen
http://princesslizzy.parlaris.com/?sid=77ab0c6f5cd80eb28241c6bd01b6db9f
Problem-Arzneimittelsicherheit:� Permethrin-Vergiftung von Katzen
Historie der Zulassung von Permethrin mit besonderer Berücksichtigung der Verkaufsabgrenzung und der Konzentration
Permethrin – gut für Hunde!
Permethrin –tödlich für Katzen!
Permethrin im Europäischen Binnenmarkt �Ergebnisse einer NUIS-Abfrage
05.08.2014
Datei
PD
Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht
nach § 53 AMG
62. Sitzung
am 13.01.2009
im Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte, Bonn
Beginn: 10.00 Uhr im Hörsaal 1
______________________________________________________________
Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Annahme der Tagesordnung
3. Dimetinden
- zur parenteralen Anwendung -
Antrag auf Klärung der Verkaufsabgrenzung
4. Polihexanid 0,02% und 0,04% zur adjuvanten antiseptischen
Behandlung von Wunden, z.B. nach chirurgischem Débridement
Antrag auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht
5. Tolperison
Antrag auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht
6. Omeprazol
- zur Behandlung von Beschwerden wie z.B. Sodbrennen und saurem
Aufstoßen, die eine nachhaltige Verminderung der Magensäure-Produktion
erfordern -
- in einer Einzeldosis von 20 mg,
- in einer Tageshöchstdosis von 20 mg,
- mit Beschränkung der Anwendungsdauer auf maximal 14 Tage und
- in einer maximalen Packungsgröße von 280 mg Wirkstoff
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht
7. Nicotin
Antrag auf Präzisierung der Position
8. Sumatriptan
- zur oralen Anwendung in Packungsgrößen mit maximal 2 Tabl.
Sumatriptan 50 mg zur Behandlung von akuten Migräneanfällen mit und
ohne Aura bei Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren -
Antrag auf Freistellung von der Verschreibungspflicht
9. Opiumalkaloide
Antrag auf Klärung der Sammelposition
10. Antihistaminika
- zur Anwendung bei Erbrechen in der Schwangerschaft -
Antrag auf Streichung dieser Sammelposition aus der AMVV
11. Wirkstoffkombination aus Imidacloprid und Permethrin
- zur Anwendung bei Hunden -
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht
12. Nitenpyram – zur Anwendung beim Hund und bei der Katze -
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht
13. Urofollitropin
Antrag auf Aufnahme in die AMVV
14. Verschiedenes
- Geschäftsordnung
- Orlistat
05.08.2014
Datei
PD
BUNDESINSTITUT FÜR ARZNEIMITTEL
UND MEDIZINPRODUKTE
Ergebnisprotokoll
der 62. Sitzung des gemäß § 48 und 53 AMG zu hörenden Sachverständigen-
Ausschusses für Verschreibungspflicht
am 13. Januar 2009
Tagungsort: Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte
D-53175 Bonn, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
Tagungszeit: 13.01.2009: 10.00 - 14.30 Uhr
Anwesende:
Der Vorsitzende Dr. U. Hagemann,
Leiter der Abteilung Pharmakovigilanz
im Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte (BfArM)
im Auftrag des Leiters des BfArM
Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht
Herr Prof. Dr. Dr. K. Brune
Herr Dr. B. Eberwein
Herr Prof. Dr. Dr. W. Kirch (zeitweise)
Herr Dr. G. Kircheis
Herr Prof. Dr. M. Kirschstein
Herr A. Krüger
Herr Dr. R. Lässig
Herr Prof. Dr. Dr. B. Lemmer
Herr K. F. Liebau
Frau Prof. Dr. K. Nieber
Herr Prof. Dr. W. Niebling
Herr P. Schmidt
Herr Dr. M. Schneidereit
Frau Prof. Dr. B. Sickmüller
Herr Prof. Dr. H.-J. Trampisch
Frau Dr. P. Zagermann-Muncke
- 1 -
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Frau V. Hempel
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Frau J. Preuß
BfArM
Frau S. Bodeson
Frau Dr. U. Brixius
Herr Dr. T. Grüger
Herr Dr. P. Cremer-Schaeffer
Frau Dr. W. Fischer-Barth
Herr Dr. H. Hillen
Herr Dr. H.-J. Kammler
Frau T. Meier
Herr Prof. Dr. B. Sachs
Frau Dr. G. Schlosser
Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Annahme der Tagesordnung
3. Dimetinden
- zur parenteralen Anwendung -
Antrag des BMG auf Klärung der Verkaufsabgrenzung
4. Polihexanid 0,02% und 0,04% zur adjuvanten antiseptischen Behandlung
von Wunden, z.B. nach chirurgischem Débridement
Antrag eines pharmazeutischen Unternehmers auf Unterstellung unter die
Verschreibungspflicht
5. Tolperison
Antrag des BfArM auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht
6. Omeprazol
- zur Behandlung von Beschwerden wie z.B. Sodbrennen und saurem
Aufstoßen, die eine nachhaltige Verminderung der Magensäure-Produktion
erfordern –
- in einer Einzeldosis von 20 mg,
- in einer Tageshöchstdosis von 20 mg,
- mit Beschränkung der Anwendungsdauer auf maximal 14 Tage und
- 2 -
- in einer maximalen Packungsgröße von 280 mg Wirkstoff
Antrag eines pharmazeutischen Unternehmers auf Freistellung von der
Verschreibungspflicht
7. Nicotin
Antrag des BfArM auf Präzisierung der Position
8. Sumatriptan
- zur oralen Anwendung in Packungsgrößen mit maximal 2 Tabl. Sumatriptan
50 mg zur Behandlung von akuten Migräneanfällen mit und ohne Aura bei
Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren -
Antrag eines pharmazeutischen Unternehmers auf Freistellung von der
Verschreibungspflicht
9. Opiumalkaloide
Antrag des BfArM auf Klärung der Sammelposition
10. Antihistaminika
- zur Anwendung bei Erbrechen in der Schwangerschaft -
Antrag des BfArM auf Streichung dieser Sammelposition aus der AMVV
11. Wirkstoffkombination aus Imidacloprid und Permethrin
- zur Anwendung bei Hunden -
Antrag eines pharmazeutischen Unternehmers auf Freistellung von der
Verschreibungspflicht
12. Nitenpyram -– zur Anwendung beim Hund und bei der Katze -
Antrag eines pharmazeutischen Unternehmers auf Freistellung von der
Verschreibungspflicht
13. Urofollitropin
Antrag des BMG auf Aufnahme in die AMVV
14. Verschiedenes
1. Geschäftsordnung
2. Orlistat
3. Antrag zur Unterstellung von ASS und Paracetamol „in analgetischer
Dosierung“
4. Zubereitungen in der AMVV
5. Entwurf der 15. AMG-Novelle
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Eröffnung der Sitzung und Begrüßung der Anwesenden durch den Vorsitzenden.
Die Sachverständigen hatten vorab zugestimmt, dass zu den TOP „Omeprazol“ und
„Sumatriptan“ jeweils zwei externe Sachverständige gehört werden.
- 3 -
Auf Bitte des Arbeitskreises Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und
Gesellschaft e.V., Berlin, wird dem Ausschuss ein Schreiben dieser Organisation als
Tischvorlage zur Kenntnis gegeben.
TOP 2 Annahme der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde unter TOP 12, Verschiedenes, bereits ergänzt. Zusätzlich
wird hier das Thema „Entwurf der 15. AMG-Novelle“ aufgenommen. Die
Tagesordnungspunkte 7 und 8 werden auf Antrag vorgezogen.
Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen angenommen.
TOP 3 Dimetinden - zur parenteralen Anwendung-
Antrag des BfArM auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht
Das BfArM führt in das Thema ein (Anlage 1).
Ein Sachverständiger führt aus, dass Dimetinden von Heilpraktikern eingesetzt wird,
um eine Generalisierung allergischer Reaktionen zu verhindern bzw. anaphylaktische
Reaktionen bis zum Eintreffen des Notarztes zu behandeln. Die Anwendung von
Dimetinden in dieser Situation werde traditionell in entsprechenden Seminaren für
Heilpraktiker empfohlen. Entsprechend einer Leitlinie ist der Heilpraktiker, bis zur
Übergabe an den Notarzt, zur Behandlung solcher Notfälle verpflichtet. Insbesondere
die Behandlung seiner Patienten in diesen Situationen mit Injektionen ist an die
Vorhaltung von Fenistil® Ampullen gebunden.
Andere Sachverständige geben zu Bedenken, dass Dimetinden aufgrund seiner
pharmakologischen Wirkungen lediglich zur Behandlung leichter allergischer
Reaktionen, nicht aber zur alleinigen Therapie eines schwereren anaphylaktischen
Geschehens geeignet ist. Nach parenteraler Gabe von Dimetinden tritt eine
maximale Wirkung erst nach 20 – 30 Minuten ein. Hinzu kommen die Risiken, die mit
der parenteralen Anwendung von Dimetinden verbunden sind. So kommt es zu
hypotensiven Reaktionen bei zu schneller Injektion (< 2 min.).
Mehrere Sachverständige sprechen sich für die Unterstellung unter die
Verschreibungspflicht aus. Ein Vertreter des BfArM schlägt vor, die Lehrinhalte und
Empfehlungen der Seminare für Heilpraktiker an den aktuellen wissenschaftlichen
Erkenntnisstand anzupassen. Zudem sollte, analog zur Freistellung von z.B.
Lokalanästhetika für Hebammen, eine Ausnahmeregelung für Heilpraktiker
geschaffen werden. Dieser Vorschlag wird insbesondere von den sachverständigen
Vertretern des BPI und BAH unterstützt, damit den Heilpraktikern therapeutische
Alternativen zugänglich gemacht werden.
Der Antrag auf Unterstellung von
Dimetinden
- zur parenteralen Anwendung -
unter die Verschreibungspflicht wird mehrheitlich angenommen.
- 4 -
TOP 4 Polihexanid 0,02% und 0,04% zur adjuvanten antiseptischen
Behandlung von Wunden, z.B. nach chirurgischem Débridement
Antrag auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht
Das BfArM führt in das Thema ein.
Zu diesem Punkt der Tagesordnung gibt es keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis: Der Antrag auf Unterstellung von
Polihexanid 0,02% und 0,04% zur adjuvanten antiseptischen
Behandlung von Wunden, z.B. nach chirugischem Débridement
unter die Verschreibungspflicht wird einstimmig abgelehnt.
TOP 5 Tolperison
Antrag des BfArM auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht
Das BfArM führt in das Thema ein (s. Anlage 1).
Auf Nachfrage wird erläutert, dass die frühere Praxis des BfArM, Stoffe aus der
AMVV zu streichen, zu denen es keine Fertigarzneimittel gab, vor einigen Jahren
verlassen wurde. Zu diesem Punkt der Tagesordnung gibt es keine weiteren
Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis: Der Antrag auf Unterstellung von
Tolperison
unter die Verschreibungspflicht wird einstimmig angenommen.
TOP 6 Omeprazol - zur Behandlung von Beschwerden wie z.B. Sodbrennen
und saurem Aufstoßen, die eine nachhaltige Verminderung der Magensäure-
Produktion erfordern
- in einer Einzeldosis von 20 mg,
- in einer Tageshöchstdosis von 20 mg,
- mit Beschränkung der Anwendungsdauer auf maximal 14 Tage und
- in einer maximalen Packungsgröße von 280 mg Wirkstoff -
Antrag auf Freistellung von der Verschreibungspflicht
Das BfArM führt in das Thema ein (Anlage 1). Das BfArM befürwortet die Freistellung
unter den Bedingungen einer Indikationseinschränkung auf Sodbrennen und saures
Aufstoßen sowie Änderungen der Gebrauchsinformation (u.a. Beschränkung der
Anwendungsdauer auf 14 Tage). Anschließend tragen die externen
Sachverständigen (nachfolgend: ES) ihre Stellungnahmen vor (s. Anlage 2) und
verlassen den Raum nach der Beantwortung bzw. Diskussion von Fragen.
Der Vorsitzende informiert darüber, dass das BfArM einen einheitlichen Mustertext
für die Packungsbeilage apothekenpflichtiger Omeprazol – haltiger Arzneimittel
anstrebt. Dieser Mustertext kann aber nicht für die Packungsbeilagen von im MR-
/DC-Verfahren zugelassenen Arzneimitteln übernommen werden. Er schlägt vor, auf
- 5 -
die Nennung der Beschränkung der Anwendungsdauer zu verzichten („-mit einer
Beschränkung der Anwendungsdauer auf maximal 14 Tage“), da sie sich aus
Tageshöchstdosis und Packungsgröße ergibt. Damit würde die Beschränkung der
Anwendungsdauer explizit nur in den Packungsbeilagen der Arzneimittel erwähnt,
die sich nach den Vorgaben des BfArM richten können. Die Mitglieder des
Sachverständigenausschusses erheben keine Einwände dagegen, dass alle vom
BfArM in seiner Stellungnahme und in der Diskussion erläuterten Änderungen der
Packungsbeilagen verschreibungsfreier Omeprazol-haltiger Arzneimittel vollständig
und bindend übernommen werden. Dazu ist eine zustimmungspflichtige
Änderungsanzeige beim BfArM erforderlich.
Abstimmungsergebnis: Der Antrag auf Freistellung von
Omeprazol
- zur Behandlung von Sodbrennen und saurem Aufstoßen
- in einer Einzeldosis von 20 mg,
- in einer Tageshöchstdosis von 20 mg,
- in einer maximalen Packungsgröße von 280 mg Wirkstoff -
von der Verschreibungspflicht wird mehrheitlich angenommen.
TOP 7 Nicotin
Antrag des BfArM auf Präzisierung der Position
Das BfArM führt in das Thema ein (Anlage 1). Ein Sachverständiger äußert sich
positiv zu diesem Antrag und zu der bisherigen Regelung in der AMVV, durch die
sämtliche Arzneimittel zur Raucherentwöhnung gleich gestellt werden. Es gibt zu
diesem Punkt keine weiteren Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis: Der Antrag auf Ergänzung der bestehenden Position
Nicotin
- ausgenommen zur oralen (einschließlich oral inhalativen) Anwendung
ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Menge bis
zu 10 mg Nicotin je abgeteilter Arzneiform und in einer Tagesdosis bis zu
64 mg -
wird einstimmig angenommen.
TOP 8 Sumatriptan
Antrag auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht
Das BfArM führt in das Thema ein (Anlage 1). Anschließend tragen die externen
Sachverständigen (nachfolgend: ES) ihre Stellungnahmen vor (s. Anlage 3). 27
Hersteller verfügen über insgesamt 53 Zulassungen für Sumatriptan 50 mg
Filmtablette/ Tablette. Dabei handelt es sich um 35 nationale Zulassungen und 18
europäische Zulassungen aus Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (MRP).
Der Vorsitzende ergänzt, dass nach Befragung 8 Zulassungsinhaber Sumatriptan-
haltiger Arzneimittel die Freistellung ablehnen.
- 6 -
Sumatriptan ist nach den vorgelegten pharmakokinetischen Daten im direkten
Vergleich zu anderen Triptanen besonders schwach bioverfügbar. Insbesondere
Naratriptan zeichnet sich durch eine besonders hohe Bioverfügbarkeit aus. Die Frage
eines Sachverständigen nach möglichen Dosierungsproblemen wird dahingehend
beantwortet, dass Dosierungsprobleme bisher nicht als systematisches Problem in
Erscheinung getreten seien, es hierzu aber keine Untersuchungen gebe.
Ein Sachverständiger erkundigt sich, ob der vorgetragenen Aussage, dass wegen
der Wirkungslosigkeit von Sumatriptan bei anderen als Migräne-Kopfschmerzen eine
weitere Anwendung oder Dosissteigerung auszuschließen sei, Untersuchungen
zugrunde liegen oder ob es sich um eine Annahme handelt. Nach dem ES beruht
diese Aussage auf einer entsprechenden Aussage eines Gutachters, der wiederum
Untersuchungsergebnisse zugrunde liegen (Redakt. Anmerkung: In dem
betreffenden Gutachten findet sich die Aussage "In dem Fall, dass der Patient
generell einzig Kopfschmerzen vom Spannungstyp hat, ist zu erwarten, dass der
Patient nach mehrfach erfolgloser Einnahme eines Triptanes eine solche Medikation
nicht weiterverfolgt." Diese Aussage wird nicht durch ein Literaturzitat belegt, es
dürfte sich daher um eine Annahme handeln).
Ergänzend wird die Befürchtung geäußert, dass verschiedene apothekenpflichtige
Sumatriptan-haltige Arzneimittel mit unterschiedlichen Namen den Patienten dazu
verleiten können, diese Mittel trotz geringer oder fehlender Wirkung eben doch
wiederholt einzunehmen. Ein ES bestätigt, dass es mittels einer Schulung von
Apothekern und in der Folge besserer Beratung der Patienten allenfalls gelingen
kann, die Wahrscheinlichkeit von solchen wiederholten Käufen zu vermindern.
Die Frage eines Sachverständigen nach den Gründen für die zusätzliche Aufnahme
von Kontraindikationen und die Umwandlung von Warnhinweisen in
Kontraindikationen für ein künftig apothekenpflichtiges Sumatriptan-Präparat wird
dahin gehend beantwortet, dass dies auf Empfehlung der Gutachter erfolgt und
konsistent ist mit den Empfehlungen des Ausschusses zu Naratriptan und
Almotriptan.
Ein Sachverständiger führt aus, dass im Gegensatz zu anderen Triptanen zu
Sumatriptan Berichte über kardiale Todesfälle vorliegen.
Ein ES führt aus, es sei seit Freistellung von Naratriptan weder in Deutschland noch
in England ein Verdachtsfall einer schwerwiegenden vaskulären Nebenwirkung
bekannt geworden. Außerdem habe der pharmazeutische Hersteller des Naratriptan-
haltigen Arzneimittels umfangreiche Schulungsmaßnahmen für Apotheker
durchgeführt. Hierdurch hätten Apotheker gelernt, anhand eines Fragebogens die
Diagnose einer Migräne zu stellen.
Aus Markterhebungen des Herstellers wisse man, dass nur Patienten mit einer
vorher diagnostizierten Migräne in der Apotheke nach solchen Arzneimitteln fragen.
Es handele sich dabei entweder um Patienten, die eine Attacke erleiden, während
sie unterwegs sind oder um solche, die den Arztbesuch mit seinen Wartezeiten
vermeiden wollen. Nur wenige Patienten seien vorher nie deswegen beim Arzt
gewesen, hätten also einen Kopfschmerz nicht diagnostizierter Art.
- 7 -
Bisher sei weder bei dazu befragten Apothekern noch aus den Zentren für
Behandlung von Kopfschmerzpatienten ein Fall bekannt geworden, bei dem ein
freiverkäufliches Naratriptan-Präparat missbräuchlich angewendet wurde.
Die schwerwiegenden, z. T. tödlichen Nebenwirkungen seien alle in den ersten 3
Jahren aufgetreten und ausschließlich unter der subkutanen Anwendung, als Ärzte
noch nicht genau wussten, wie man mit dieser Substanz umzugehen hat. In allen
Fällen hätten klare Kontraindikationen bestanden oder es wären Fehldiagnosen
ursächlich gewesen.
Es gäbe kaum eine Substanz für diese Patientengruppe mit einer so großen
therapeutischen Breite wie Sumatriptan. 50 mg Sumatriptan würde nur etwas mehr
Nebenwirkungen verursachen als Placebo und Müdigkeit träte häufiger auf als unter
anderen Triptanen. Bei allen übrigen Nebenwirkungen gäbe es keine Unterschiede
zwischen den einzelnen Triptanen. Patienten mit schwerer Migräne und häufigen
Attacken müssten weiterhin in ärztlicher Behandlung bleiben, während eine ärztliche
Kontrolle für die vielen Patienten mit seltenen bis gelegentlichen leichten bis
mittelschweren Anfällen nicht erforderlich sei.
Ein Sachverständiger zieht einen Vergleich zwischen den freigestellten Substanzen
mit adäquater Pharmakokinetik und daraus resultierender guter Dosierbarkeit wie
Ibuprofen und Naratriptan und Stoffen wie Meloxicam und Sumatriptan. Für letztere
sei wegen ihrer variablen Pharmakokinetik und kurzen Halbwertszeit das Risiko von
Durchbruchschmerzen relativ hoch.
Ein ES antwortet darauf, dass nach einer Metaanalyse Naratriptan schlechter wirkt
als 100 mg Sumatriptan, dass aber 50 mg Sumatriptan eine mit der von Naratriptan
gleiche Wirksamkeit zeige. Nur Müdigkeit sei eine Nebenwirkung, die in Studien
häufiger unter Sumatriptan auftrat als unter Plazebo, für alle übrigen Symptome,
auch für thorakales Engegefühl, seien die Raten identisch.
Zu dieser letzten Aussage des ES stellt ein Experte des BfArM fest, der ES habe in
der Vergangenheit zu Aspirin Migräne® in einer Publikation formuliert, dass dieses
Arzneimittel deutlich besser verträglich als Triptane und nach dem Ergebnis einer
Studie auch bei schwerer Migräne gleich wirksam sei. Das unter Triptanen bekannte
thorakale Engegefühl trete bei Aspirin Migräne® nicht auf. Hier sieht er einen
Widerspruch zu dessen aktueller Aussage und erkundigt sich nach den zugrunde
liegenden Zahlen.
Der ES antwortet darauf, thorakale Enge sei in erster Linie ein Problem, das bei
subkutaner Gabe von Sumatriptan, aber auch nach oraler Gabe auftrete. Sehr
wahrscheinlich sei dieses Symptom nicht Ausdruck einer koronaren Minderperfusion,
sondern würde durch einen anderen Mechanismus ausgelöst, durch den es zu einer
leichten Konstriktion der Speiseröhre komme.
Auf entsprechende Nachfragen antwortet der ES, dass
- seines Wissens nach der Freistellung von Naratriptan keine
Nebenwirkungsmeldungen zu Funktionsstörungen von Leber oder Nieren
eingegangen seien,
- bis zu einer Dosis von 400 mg keine schwerwiegenden Symptome einer
Überdosierung auftreten.
Ein Sachverständiger hält es für möglich, dass die verschiedenen Triptane bezüglich
ihrer Dosierungen nicht vergleichbar sind, weil die jeweiligen Dosierungen in den
Zulassungsstudien nicht auf vergleichbare Wirksamkeit angelegt waren
- 8 -
(„äquieffektiv“). Der ES antwortet darauf, nach einer Metaanalyse bestünden
bezüglich Wirksamkeit wie Nebenwirkungen nur marginale Unterschiede zwischen
den verschiedenen Triptanen.
Ein sachverständiger Vertreter des BAH vertritt die Auffassung, dass die vom BfArM
geforderte ärztliche Überwachung von Patienten mit Migräne u.a. von der aktuellen
Leitlinie SELBSTMEDIKATION BEI MIGRÄNE UND KOPFSCHMERZEN VOM SPANNUNGSTYP
abweicht, nach der Patienten in der Lage seien, ihre medikamentöse Behandlung
eigenständig und angemessen durchzuführen.
Die ES verlassen den Raum.
Ein sachverständiger Vertreter des BAH zeigt eine Folie zu den Verkaufszahlen der
Triptane, die im Vergleich zu anderen zur Migränebehandlung erhältlichen
Arzneimitteln geringer ausfallen. Daten zur Anzahl behandelter Patienten können
nicht präsentiert werden.
Ein Sachverständiger stellt fest, dass sich Migränepatienten im Anschluss an eine
Erstdiagnose sehr wohl selbständig medikamentös behandeln können.
Abstimmungsergebnis: Der Antrag auf Freistellung von
Sumatriptan
- zur oralen Anwendung in Packungsgrößen mit maximal 2 Tabl.
Sumatriptan zu 50 mg zur Behandlung von akuten Migräneanfällen mit
und ohne Aura bei Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren -
von der Verschreibungspflicht wird mehrheitlich angenommen.
Der Ausschuss wird zusätzlich befragt, ob er mit diesem Votum auch die Umsetzung
der vom BfArM geforderten Änderungen der Packungsbeilage fordert.
Ein sachverständiger Vertreter des BAH spricht sich für eine Bindung des Votums an
die geänderte Packungsbeilage aus, und dies nicht nur für die aktuell erhältlichen,
sondern auch für künftig zuzulassende apothekenpflichtige Sumatriptan-haltige
Arzneimittel. Dies solle durch eine Auflage des BfArM im Rahmen von
zustimmungspflichtigen Änderungsanzeigen durchgesetzt werden. Nach Ansicht des
BAH gibt es im AMG hierfür eine ausreichende Ermächtigung, Gespräche zu diesem
Thema würden aktuell mit dem BfArM und dem BMG geführt, diese seien „auf einem
guten Weg“. Er gibt sich zuversichtlich, dass die 18 Firmen, die sich dem Antrag
angeschlossen haben, die Änderungen übernehmen werden. Er betont
abschließend, es dürfe kein verschreibungsfreies Sumatriptan-haltiges Arzneimittel
geben, dessen Packungsbeilage nicht den definierten Erfordernissen entspricht.
Ein Mitarbeiter des BfArM informiert den Ausschuss darüber, dass Änderungen der
Packungsbeilage, die zustimmungspflichtige Abschnitte betreffen (Z.B.
„KONTRAINDIKATIONEN“ / „WARNHINWEISE“ / „DOSIERUNG“), grundsätzlich nicht durch
das BfArM durchgesetzt werden können, wenn es sich um ein im DC-/MR-Verfahren
zugelassenes Arzneimittel handelt, für das ein anderes Land als Deutschland als
Reference Member State zuständig ist. Dies ist das abschließende Ergebnis der
- 9 -
erwähnten, bereits im Oktober 2008 geführten Gespräche zu den bestehenden
rechtlichen Möglichkeiten.
Eine Umsetzung des verabschiedeten Votums in eine entsprechende Änderung der
AMVV würde dazu führen, dass die national zugelassenen Arzneimittel mit, alle
übrigen Arzneimittel jedoch ohne eine angepasste Packungsbeilage
verschreibungsfrei vertrieben werden können. Damit liegt die Entscheidung über das
weitere Vorgehen beim Verordnungsgeber. Dieser hat wegen der identischen
regulatorischen Situation das Votum für eine Freistellung von Almotriptan bisher nicht
umgesetzt. Die in Deutschland stoff- und nicht arzneimittelbezogene Regelung der
Verkaufsabgrenzung führt im europäischen Kontext zu den beschriebenen
Schwierigkeiten.
Der Vorsitzende formuliert zusammenfassend die Auffassung des Ausschusses,
dass die Produktinformationen Sumatriptan-haltiger apothekenpflichtiger Arzneimittel
in angemessener Weise und wie in der Stellungnahme des BfArM dargestellt
angepasst werden müssen.
Top 9 Opiumalkaloide
Antrag des BfArM auf Prüfung der Sammelposition
Das BfArM führt in das Thema ein. Der Ausschuss gibt ohne Diskussion seine
Zustimmung zu dem Vorschlag, aus Gründen der Transparenz und Eindeutigkeit
sowohl die Sammelposition als auch die zusätzlichen Positionen der Alkaloide
Noscapin und Papaverin beizubehalten. Da keine Änderung der AMVV
vorgeschlagen wurde, wird keine formale Abstimmung durchgeführt.
Top 10 Antihistaminika
- zur Anwendung bei Erbrechen in der Schwangerschaft -
Antrag des BfArM auf Streichung dieser Sammelposition aus der AMVV
Das BfArM führt in das Thema ein (s. Anlage 1). Zu diesem Antrag gibt es keine
ablehnende Wortmeldung. Der Ausschuss gibt seine Zustimmung zu dem Antrag, die
Sammelposition
Antihistaminika
- zur Anwendung bei Erbrechen in der Schwangerschaft –
aus der AMVV zu streichen.
Top 11 Wirkstoffkombination aus Imidacloprid und Permethrin
- zur Anwendung bei Hunden -
Antrag eines pharmazeutischen Unternehmers auf Freistellung von der
Verschreibungspflicht
Das BVL führt in das Thema ein (Anlage 1 und Anlage 4). Verschiedene Tierarten
sind unterschiedlich empfindlich für den Wirkstoff Permethrin. Katzen fehlt ein für die
Glukuronidierung und damit renale Ausscheidung wesentliches Enzym, mit der Folge
einer vergleichsweise geringen therapeutischen Breite. Wegen der indirekten
Gefährdung von Katzen (s. Anlage 4) plädiert das BVL gegen eine Freistellung der
- 10 -
Zubereitung aus der Verschreibungspflicht für die Spezies Hund. Die Diskussion wird
kontrovers geführt, da Permethrin in der beantragten Anwendung der Zubereitung
beim Hund nicht mit Risiken verbunden ist, die einer Freistellung aus der
Verschreibungspflicht entgegenstehen.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag auf Freistellung der
Zubereitung aus
Imidacloprid und Permethrin
- zur Anwendung bei Hunden
wird mehrheitlich angenommen.
TOP 12 Nitenpyram – zur Anwendung bei Tieren
Antrag eines pharmazeutischen Unternehmers auf Freistellung von der
Verschreibungspflicht
BVL führt in das Thema ein (s. Anlage 1). Zu diesem Antrag gibt es keine Wortmeldung.
Abstimmungsergebnis: Der Antrag auf Freistellung von
Nitenpyram - zur Anwendung bei Tieren –
von der Verschreibungspflicht wird einstimmig angenommen.
TOP 13 Urofollitropin
Antrag des BfArM auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht
Das BfArM führt in das Thema ein (s. Anlage 1). Zu diesem Antrag gibt es keine
Wortmeldung.
Abstimmungsergebnis: Der Antrag auf Unterstellung von
Urofollitropin
unter die Verschreibungspflicht wird einstimmig angenommen.
TOP 14 Verschiedenes
14.1 Aktualisierung der Geschäftsordnung
Der Vorsitzende informiert darüber, dass der Entwurf einer aktualisierten
gemeinsamen Geschäftsordnung für die Sachverständigenausschüsse für
Apotheken- bzw. Verschreibungspflicht zwischenzeitlich dem BMG vorgelegt wurde.
14.2 Orlistat
Der Vorsitzende informiert darüber, dass die EMEA nach entsprechenden
Anhörungen unter Beteiligung des CHMP entschieden hat, dass Orlistat in niedriger
Dosierung aus der Verschreibungspflicht entlassen wird. Es handelt sich um ein
- 11 -
Arzneimittel mit einer zentralen Zulassung, daher sind nationale Gesetzgeber,
Behörden und damit auch der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht
nicht einbezogen. Ein Vertreter des BMG wird im Rahmen der 63. Sitzung zu diesem
Thema informieren. Ein sachverständiger Vertreter des BAH macht darauf
aufmerksam, dass die Änderung der Verkaufsabgrenzung in allen europäischen
Ländern mit der Entscheidung der Europäischen Kommission wirksam wird, Orlistat
aber in der Anlage zur AMVV weiterhin ohne Einschränkung der
Verschreibungspflicht untersteht. Er geht davon aus, dass es keine zusätzliche
Änderungsverordnung geben wird, sondern dass die partielle Freistellung von Orlistat
mit der nächsten regulären Änderungsverordnung erfolgt. Er geht weiterhin davon
aus, dass die Änderung unter Aufnahme nicht des Handelsnamen, sondern der
Zulassungsnummer erfolgt. Denn eine Änderung der AMVV zu Orlistat ohne Bezug
auf das Arzneimittel würde nicht berücksichtigen, dass die Freistellung nur für ein
bestimmtes, zentral zugelassenes Arzneimittel gilt.
Nach Ansicht des Vorsitzenden wird das BMG in diesem Zusammenhang eine Reihe
von verordnungstechnischen Fragen klären. Die Nennung einer Zulassung in der
AMVV würde einen „Systembruch“ bedeuten.
14.3 Antrag auf Unterstellung von ASS und Paracetamol in den analgetischen
Dosierungen unter die Verschreibungspflicht
Der Vorsitzende informiert darüber, dass ein entsprechender Antrag vorliegt. Wegen
des Umfangs und der Bedeutung dieses Antrags wird eine Befassung des
Ausschusses zur 63. Sitzung erfolgen.
14.4 ”Zubereitungen” in der AMVV
Im Sinne der Absicht, die AMVV möglichst straff und transparent zu gestalten, hat
das BfArM die Positionen, die ”Zubereitungen” regeln, einer ersten Prüfung
unterzogen. In der AMVV ist derzeit aus historischen Gründen eine Vielzahl von
Positionen für ”Zubereitungen” enthalten, die nach einer juristischen Vorprüfung
rechtsneutral entfallen können, da mindestens einer der Kombinationspartner bereits
der Verschreibungspflicht untersteht und somit jede Kombination mit diesem Stoff
verschreibungspflichtig ist. Der Ausschuss stimmt der Streichung dieser Positionen
im Sinne einer redaktionellen Bearbeitung zu.
Andere ”Zubereitungen” werden dem Ausschuss in Abhängigkeit von ihrer Relevanz
nach und nach zur Befassung vorgelegt werden. Es besteht Konsens, dass
Zubereitungen aus mehreren - auch als Einzelstoff bekannten - Wirkstoffen in
Zukunft weiterhin dann in die AMVV aufgenommen werden sollen, wenn es sich um
eine im Sinne des AMG neue Kombination handelt.
14.5 Entwurf der 15. AMG-Novelle
Der sachverständige Vertreter des BPI führt aus, dass eine geplante Änderung des
§ 48 AMG möglicherweise dazu führen könnte, dass erneut eine „automatische“
Verschreibungspflicht eingeführt wird. Der Vorsitzende informiert, dass diese
Änderung nicht auf einer Initiative des BfArM beruht. BPI wird hierzu ebenso wie das
BfArM an BMG kommentieren.
Der Termin für die nächste Sitzung wird festgelegt.
- 12 -
Termin der nächsten Sitzung:
Dienstag, der 30.06.2009
Beginn: 10.00 Uhr
Sitzungsort: Bonn
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
Der Vorsitzende dankt allen Anwesenden und Ausschussmitgliedern und schließt die
Sitzung.
Anlagen
Anlage 1: Voten des Sachverständigen-Ausschusses zu Positionen, deren Änderung
zugestimmt wird (TOP 3, 5, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13)
Anlage 2: Präsentation der externen Sachverständigen zu TOP 6 Omeprazol
Anlage 3: Präsentation der externen Sachverständigen zu TOP 8 Sumatriptan
Anlage 4: Präsentation des BVL zu Permethrin-haltigen Tierarzneimitteln (TOP 11)
- 13 -
Ergebnisprotokoll
Tagesordnung
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
TOP 2 Annahme der Tagesordnung
TOP 3 Dimetinden
TOP 4 Polihexanid 0,02% und 0,04% zur adjuvanten antiseptischen Behandlung von Wunden
TOP 5 Tolperison
TOP 6 Omeprazol
TOP 7 Nicotin
TOP 8 Sumatriptan
Top 9 Opiumalkaloide
Top 10 Antihistaminika
Top 11 Wirkstoffkombination aus Imidacloprid und Permethrin
TOP 12 Nitenpyram
TOP 13 Urofollitropin
TOP 14 Verschiedenes
14.1 Aktualisierung der Geschäftsordnung
14.2 Orlistat
14.3 Antrag auf Unterstellung von ASS und Paracetamol...
14.4 ”Zubereitungen” in der AMVV
14.5 Entwurf der 15. AMG-Novelle
Termin der nächsten Sitzung:
05.08.2014
Datei
PD
AA
ANLAGE 1 Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte
V o t en
des
Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht
nach § 53 AMG
62. Sitzung, 13.01.2009
zu Positionen, deren Änderung abgestimmt wurde.
3. Dimetinden
- zur parenteralen Anwendung -
Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses:
Der Sachverständigen-Ausschuss empfiehlt,
Dimetinden - zur parenteralen Anwendung -
der Verschreibungspflicht nach § 48 AMG zu unterstellen.
Begründung:
Dimetindenmaleat, ein Salz des Dimetinden, ist ein Histaminrezeptorantagonist vom
H1-Typ.
Zur parenteralen Anwendung ist es zugelassen
zur symptomatischen Akutbehandlung allergischer Erkrankungen, von
anaphylaktoiden Reaktionen sowie als Adjuvans bei anaphylaktischem Schock.
Außerdem wird es zur Prämedikation in Kombination mit einem H2-Rezeptor-
Antagonisten zur Vermeidung von durch Histaminfreisetzung ausgelösten klinischen
Reaktionen wie z.B. vor Narkosen und vor parenteraler Gabe von
Röntgenkontrastmitteln oder Plasmasubstituten eingesetzt.
Das deklarierte Nebenwirkungsspektrum umfasst u.a. Brustbeklemmung, Erregung,
beeinträchtigtes Sehvermögen, Überempfindlichkeitsreaktionen und
Beeinträchtigung der Atmung. Nach parenteraler Anwendung wird zudem häufig über
Blutdruckabfall berichtet. Zur Vermeidung solcher Blutdruckabfälle soll Dimetinden
möglichst langsam injiziert werden (1 Ampulle entsprechend 4 mg Dimetindenmaleat
über 2 Minuten).
Die beschriebenen Anwendungsgebiete und Risiken erfordern die
Indikationsstellung, Verabreichung und nachfolgende Überwachung durch den Arzt.
AA
5. Tolperison
Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses:
Der Sachverständigen-Ausschuss empfiehlt,
Tolperison
der Verschreibungspflicht nach § 48 AMG zu unterstellen.
Begründung:
Tolperisonhydrochlorid gehört zur Stoffgruppe der ß-Aminoketone und ist ein
zentralwirksames Muskelrelaxans / Myotonolytikum mit hoher Affinität zu Rezeptoren
des Nervengewebes. Die chemische Struktur zeigt große Ähnlichkeiten zu Lidocain.
Tolperison entfaltet seine Wirkung auf drei Ebenen:
- auf peripherer Ebene durch Unterdrückung nozizeptiv-afferenter
Aktionspotentiale am Nerven,
- auf zentral-spinaler Ebene durch Reduktion der gesteigerten mono- und
polysynaptischen Reflexaktivität auf das physiologische Niveau,
- auf zentral-reticulärer Ebene durch Regulation pathologisch entgleister
Impulse aus der Formatio reticularis.
Die Anwendung von Tolperison erfolgt systemisch. Tolperison wird in erheblichem
Maße in der Leber metabolisiert. Die Ausscheidung erfolgt über die Niere mit einer
Halbwertszeit von durchschnittlich 2,5 Stunden.
In Deutschland ist Tolperison bei schmerzhaften Muskelverspannungen,
insbesondere als Folge von Erkrankungen der Wirbelsäule und der achsennahen
Gelenke, sowie bei Spastizität bei neurologischen Erkrankungen zugelassen.
Tolperison ist kontraindiziert bei Myasthenia gravis und während der Stillzeit. Bei
Kindern unter 15 Jahren sollte Tolperison nur in Ausnahmefällen und nach strenger
Indikationsstellung angewendet werden.
In Studien zur akuten Toxizität wurden bei Tieren Ataxie, tonisch-klonische Krämpfe,
Dyspnoe und Atemlähmung beobachtet. Bei der Mehrzahl der aus Deutschland
gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen handelt es sich um zentralnervöse
Störungen. Tolperison kann zu urtikariellen Hautreaktionen und zu anaphylaktischem
Schock führen. Hypotensive Wirkungen manifestieren sich u.a. in Tachykardien.
Insbesondere wegen der Verordnung bei komplexen Krankheitsbildern, die in ihrer
Behandlung meist eine kombinierte medikamentöse Behandlung erfordern und unter
Berücksichtigung des bekannten Nebenwirkungsprofils sollte die
Therapieentscheidung vom Arzt getroffen und die Behandlung durch ihn kontrolliert
werden.
AA
6. Omeprazol
- zur Behandlung von Sodbrennen und saurem Aufstoßen
-in einer Einzeldosis von 20 mg,
-in einer Tageshöchstdosis von 20 mg,
-mit einer Beschränkung der Anwendungsdauer auf maximal 14 Tage
und
-in einer maximalen Packungsgröße von 280 mg Wirkstoff -
Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses:
Der Sachverständigen-Ausschuss empfiehlt,
Omeprazol
- zur Behandlung von Sodbrennen und saurem Aufstoßen
-in einer Einzeldosis von 20 mg,
-in einer Tageshöchstdosis von 20 mg,
(-mit einer Beschränkung der Anwendungsdauer auf maximal 14 Tage
und)
-in einer maximalen Packungsgröße von 280 mg Wirkstoff -
von der Verschreibungspflicht freizustellen.
Begründung:
Omeprazol gehört zu der Klasse der Protonenpumpenhemmer (PPI). Es hemmt
irreversibel die H+/K+-ATPase in den Belegzellen und vermindert dadurch
dosisabhängig die Säureproduktion in der Magenschleimhaut.
Die Bioverfügbarkeit einer 20 mg Dosis beträgt etwa 35%, kann aber bei wiederholter
Gabe auf 60% und bei eingeschränkter Leberfunktion auf 90% ansteigen. Durch die
irreversible Hemmung der H+/K+-ATPase ist mit einem Überhang der Wirkung von
etwa 3-5 Tagen über die Ausscheidung des Wirkstoffs hinaus zu rechnen.
Omeprazol ist seit 1988 in Deutschland auf dem Markt. Unter der Annahme einer
durchschnittlichen Dosierung von 20 bis 40 mg und einer durchschnittlichen
Behandlungsdauer von 3-4 Wochen ergeben sich mehr als 660 Mio. orale
Patientenbehandlungszyklen seit Markteinführung. Als verschreibungspflichtiges
Arzneimittel ist Omeprazol in Deutschland zur
Behandlung der gastroösophagealen Refluxkrankheit,
Behandlung und Rezidivprophylaxe der Refluxösophagitis und des Ulcus
duodeni/ventriculi,
Behandlung und Prophylaxe NSAR bedingter gastroduodenaler Ulcera
Behandlung der schweren Refluxösophagitis bei Kindern (ab 2 Jahren),
Behandlung des Zollinger-Ellison-Syndroms und
in Kombination mit Antibiotika zur Eradikation des H. pylori
zugelassen.
Omeprazol ist in anderen europäischen Ländern wie Schweden, dem Vereinigtem
Königreich, Dänemark, Norwegen, Niederlande, Tschechischer Republik und
Lettland bereits als nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel zugelassen.
AA
In den toxikologischen Tests zeigte sich für Omeprazol ein sehr niedriges
Risikopotential. Es besitzt eine große therapeutische Breite. Das
Nebenwirkungsprofil für Omeprazol ergibt sich sowohl aus klinischen Studien als
auch aus der langjährigen, weit verbreiteten Anwendung seit Markteinführung vor 20
Jahren.
Häufige unerwünschte Arzneimittelwirkungen betreffen in erster Linie allgemeine
Symptome und den Gastrointestinaltrakt. Sie sind in der Regel selbst limitierend und
nicht schwerwiegend. Seh- und Hörstörungen treten gelegentlich auf,
schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelwirkungen sind selten bis sehr selten.
Die für die Selbstmedikation vorgesehene Tagesdosis von 20 mg liegt um eine 10er
Potenz unter der bei einem Zollinger-Ellison-Syndrom eingesetzten.
In der beantragten Indikation für das verschreibungsfreie Präparat wird auf die
Symptome „Sodbrennen“ und „ saures Aufstoßen“ abgehoben. Sodbrennen ist
Leitsymptom für eine Refluxkrankheit und von Patienten gut selbst zu
diagnostizieren.
Eine Selbstmedikation mit Omeprazol über maximal 14 Tage wird die Diagnose eines
Barrett-Ösophagus mit intraendothelialen Neoplasien oder eines invasiven
Karzinoms nicht herauszögern. Sollten dagegen weitere Zeichen bzw. Beschwerden
einer Epithelschädigung hinzutreten, so ist eine endoskopische Abklärung
erforderlich. Eine entsprechend hervorgehobene Information ist in der
Gebrauchsinformation vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass eine 14-
tägige Selbstmedikation mit Omeprazol unkritisch ist. Daher sollte die
Anwendungsdauer eines verschreibungsfrei erhältlichen Arzneimittels auf 14 Tage
beschränkt werden.
Bei einem Teil der Patienten treten die Beschwerden chronisch rezidivierend auf. Es
ist in diesem Fall schwer für den Patienten zu entscheiden, wann ein Arzt
aufzusuchen ist. Daher sollte in der Gebrauchsinformation der Hinweis ergänzt
werden, dass bei erneutem Auftreten von Symptomen nach Verbrauch einer
Packung Omeprazol ein Arzt aufzusuchen ist.
7. Nicotin
Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses:
Der Sachverständigen-Ausschuss empfiehlt, die bisherige Position
Nicotin
- ausgenommen zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich
wirksamer Bestandteile in einer Menge bis zu 10 mg Nicotin je abgeteilter
Arzneiform und in einer Tagesdosis bis zu 64 mg -
wie folgt zu ergänzen:
- ausgenommen zur oralen (einschließlich oral inhalativen) Anwendung ohne
Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Menge bis zu 10 mg
Nicotin je abgeteilter Arzneiform und in einer Tagesdosis bis zu 64 mg -
AA
Begründung:
Mit der „Zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung der Verordnung über
verschreibungspflichtige Arzneimittel“ vom 21. Juni 2004 wurden die Positionen
bezüglich oraler Anwendung mittels Inhalation und als Kaugummi oder
Sublingualtablette zusammengefasst:
„-ausgenommen zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer
Bestandteile in einer Konzentration bis zu 10mg Nicotin je abgeteilter Arzneiform und
mit einer Wirkstofffreigabe entsprechend einer Tagesdosis bis zu 64mg-”
In Deutschland ist lediglich ein Produkt (Nicorette inhaler) zur inhalativen Anwendung
von Nicotin als Arzneimittel zugelassen. In den Medien kam es im letzten Jahr im
Rahmen der umfassenden Rauchverbote zu Diskussionen bezüglich der Sicherheit
der Anwendung der sogenannten E-Zigaretten, die als Zigaretten-Ersatzprodukte im
Handel angeboten werden. Ähnlich der Funktionsweise des Nicorette inhaler wird in
E-Zigaretten, die im Aussehen einer Zigarette gleichen, Nikotin verdampft, welches
nachfolgend inhaliert werden kann.
Das BfArM erreichten in den letzten Monaten mehrfach Anfragen, ob die E-Zigaretten
als Arzneimittel einzustufen sind und ob es zugelassene Produkte zur inhalativen
Anwendung gibt. Dabei ist die Anwendung des Nicorette inhaler deutlich von dem
Gebrauch einer E-Zigarette abzugrenzen. Für den Nicorette inhaler wurden
Wirksamkeit und Sicherheit im Rahmen einer Raucher-Entwöhnungsbehandlung
belegt. Die Freistellung von der Verschreibungspflicht erfolgte bereits 2002. Die E-
Zigarette wird derzeit als Genussmittel vertrieben. Die Abgrenzungsfrage, ob dies
zulässig ist, liegt nicht im Verantwortungsbereich des BfArM.
Die bisherige Position sollte präzisiert werden, da die inhalative Anwendung in der
medizinischen Nomenklatur von der oralen Anwendung abgegrenzt wird. Dies wird in
der Zukunft Missverständnisse bezüglich der inhalativen Anwendung von Nikotin als
Arzneimittel verhindern.
8. Sumatriptan
- zur oralen Anwendung in Packungsgrößen mit maximal 2 Tabletten
Sumatriptan 50 mg zur Behandlung von akuten Migräneanfällen mit und
ohne Aura bei Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren -
Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses:
Der Sachverständigen-Ausschuss empfiehlt,
Sumatriptan
- zur oralen Anwendung in Packungsgrößen mit maximal 2 Tabletten
Sumatriptan 50 mg zur Behandlung von akuten Migräneanfällen mit und
ohne Aura bei Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren -
von der Verschreibungspflicht freizustellen.
AA
Begründung:
Sumatriptan ist ein selektiver Serotoninagonist (5- HT1), der vorwiegend an den 5-
HT1 B und 5- HT1D Rezeptorsubtypen angreift.
Sumatriptan-haltige Arzneimittel sind in Deutschland in zwei Wirkstoffkonzentrationen
(100 mg und 50 mg) zur akuten Behandlung von Migräneanfällen mit und ohne Aura
zugelassen. Es liegen mehr als 10 Jahre Erfahrungen mit der Anwendung von
Sumatriptan in Deutschland vor.
Der Antragsteller hat u.a. den Entwurf für die Packungsbeilage eines
apothekenpflichtigen Arzneimittels eingereicht. Entfällt die Anwendungskontrolle
durch den Arzt, soll dies durch Änderungen und Ergänzungen der Packungsbeilage
kompensiert werden. Der Antragsteller beabsichtigt, einige Kontraindikationen neu
aufzunehmen und einige Warnhinweise in Kontraindikationen zu überführen. Der
Patient soll auf diese Weise angemessen über das unter Anwendung von
Sumatriptan bestehende Risiko für kardiovaskuläre und andere Nebenwirkungen
sowie Interaktionen informiert werden. Zu den neuen Kontraindikationen gehören:
atypische Migräne, Migräneprophylaxe, Epilepsie oder Krampfanfälle, Nieren- und
Leberfunktionsstörungen, gleichzeitige Behandlung mit Antidepressiva wie MAO-
Hemmer, Ergotamin, Ergotaminderivate, Triptane. Diese ergänzen die bereits
enthaltenen Kontraindikationen wie z.B.: Herzinfarkt, ischämische Herzkrankheit,
periphere vaskuläre Erkrankungen, vorübergehende Minderdurchblutung der
Hirngefäße, Hypertonie, Schlaganfall.
Der Packungsbeilagenentwurf enthält zusätzlich einen Hinweis darauf, dass das
Arzneimittel nur für Patienten geeignet ist, die wissen, dass sie eine Migräne haben.
Regulatorische Aspekte:
Der Antrag der Firma wird von 18 Zulassungsinhabern Sumatriptan-haltiger
Arzneimittel unterstützt. Acht weitere Firmen schließen sich dem Antrag nicht an.
Insgesamt 27 Hersteller verfügen über 53 Zulassungen für Sumatriptan 50 mg
Filmtablette/ Tablette. Dabei handelt es sich um 35 nationale und 18 europäische
Zulassungen aus Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (MRP).
Jedes der Zulassungsverfahren der gegenseitigen Anerkennung endet mit einer
einheitlichen, von allen an dem einzelnen Zulassungsverfahren beteiligten
Mitgliedstaaten genehmigten SPC (Summary of Product Characteristics).
Änderungen der Texte der Produktinformationen aus den europäischen
Zulassungsverfahren der gegenseitigen Anerkennung bedürfen der Zustimmung aller
an dem jeweiligen Verfahren beteiligten Mitgliedstaaten. Lediglich linguistische
Textänderungen können national, ohne Beteiligung der anderen Mitgliedstaaten,
durchgeführt werden.
AA
10. Antihistaminika
- zur Anwendung bei Erbrechen in der Schwangerschaft -
Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses:
Der Sachverständigen-Ausschuss empfiehlt, die Position
Antihistaminika
- zur Anwendung bei Erbrechen in der Schwangerschaft -
aus der Arzneimittelverschreibungsverordnung zu streichen.
Begründung:
Zu der in der Sammelposition unterstellten Anwendung („bei Erbrechen in der
Schwangerschaft“) gibt es keine in Deutschland zugelassenen und verkehrsfähigen
Antihistaminika-haltigen Arzneimittel.
Die in der Indikation „Erbrechen“ zugelassenen und nicht der Verschreibungspflicht
unterstellten Dimenhydrinat- bzw. Diphenhydramin-haltigen Arzneimittel dürfen
während der Schwangerschaft nicht angewendet werden bzw. nur, wenn nach
Rücksprache mit dem Arzt, dieser eine Anwendung für unbedingt erforderlich hält.
Die Streichung der Sammelposition verändert daher nicht die Verkaufsabgrenzung
der derzeit verkehrsfähigen Arzneimittel und Rezepturen.
11. Zubereitung aus
Imidacloprid und
Permethrin
- zur Anwendung bei Hunden -
Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses:
Der Sachverständigen-Ausschuss empfiehlt,
die Zubereitung aus
Imidacloprid und
Permethrin
- zur Anwendung bei Hunden –
aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.
Begründung:
Arzneimittel mit der Kombination Imidacloprid und Permethrin wurden im Januar
2004 in Deutschland zugelassen, eine europäische Zulassung besteht bereits seit
2003. Jährlich werden europaweit ca. 5 Millionen Hunde mit diesen Arzneimitteln
behandelt.
AA
Bei der Zubereitung aus den Stoffen Imidacloprid und Permethrin handelt es sich um
eine Kombination aus einem Chloronikotinoid und einem Pyrethroid. Beide Stoffe
sind als Monosubstanzen zur Anwendung beim Hund aus der Verschreibungspflicht
entlassen worden. Die vorliegenden Meldungen beim Hund über unerwartete bzw.
unerwartete schwerwiegende Nebenwirkungen haben bisher kein Risiko aufgezeigt,
welches speziell durch die Kombination dieser beiden Stoffe bedingt ist. Die zur
Toxizität bei der Katze vorgelegten Daten des BVL erfahren keine Berücksichtigung.
12. Nitenpyram
- zur Anwendung bei Tieren -
Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses:
Der Sachverständigen-Ausschuss empfiehlt,
Nitenpyram
- zur Anwendung bei Tieren –
von der Verschreibungspflicht freizustellen.
Begründung:
Bei dem Stoff Nitenpyram handelt es sich um ein Neonikotinoid. Nach Aufnahme
durch Flöhe bindet es an und blockiert die insektenspezifischen nikotinergen
Acetylcholin-Rezeptoren, was zum Tod adulter Flöhe führt.
Die erste Zulassung in der EU besteht seit 2001. Jährlich wurden in den
vergangenen Jahren ungefähr 10 000 Hunde und 3000 Katzen in Deutschland
behandelt. Es liegen aus Deutschland nur wenige Berichte über unerwartete oder
unerwartet schwere Nebenwirkungen vor.
13. Urofollitropin
Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses:
Der Sachverständigen-Ausschuss empfiehlt,
Urofollitropin
der Verschreibungspflicht nach § 48 AMG zu unterstellen.
AA
Begründung:
In der aktuellen Liste der Stoffe und Zubereitungen, die der Verschreibungspflicht
unterliegen, finden sich nach Auflösung der Sammelposition „Gonadotropine“ u.a.
folgende Einzelstoffe:
- Follitropin
- Follitropin alfa und beta
Urofollitropin ist in der o.g. aktuellen Liste der Stoffe und Zubereitungen nicht
aufgeführt. Urofollitropin ist, anders als gentechnisch hergestelltes Follitropin,
„natürlich“ aus dem Urin gewonnenes Follitropin.
Follitropin alfa und beta werden gentechnologisch hergestellt und stellen
eigenständige Wirkstoffe dar.
Urofollitropin ist ebenfalls nicht identisch mit Follitropin und sollte daher in die Liste
der Stoffe und Zubereitungen, die der Verschreibungspflicht unterliegen,
aufgenommen werden.
3. Dimetinden
5. Tolperison
6. Omeprazol
7. Nicotin
8. Sumatriptan
10. Antihistaminika
11. Zubereitung aus Imidacloprid undPermethrin
12. Nitenpyram
13. Urofollitropin
05.08.2014
Datei
PD
Antrag auf Freistellung aus der
Verschreibungspflicht
für Omeprazol 20 mg
Sachverständigen-Ausschuss
für Verschreibungspflicht
13. Januar 2009
Rationale des Antrags
� Omeprazol ist eine der effektivsten Substanzen zur symptomatischen
Behandlung der gastroösophagealen Refluxkrankheit (GERD) und ein
Standardtherapeutikum zur GERD-Behandlung
� die Wirksamkeit von Omeprazol zur Behandlung von säurebedingten
Beschwerden wie Sodbrennen und saurem Aufstoßen ist belegt
� im Vergleich zu Antazida und H2-Rezeptor-Antagonisten bietet
Omeprazol eine nachhaltigere Beschwerdefreiheit und damit eine
verbesserte Lebensqualität bei vergleichbar guter Verträglichkeit
� das Nutzen-Risiko-Profil von Omeprazol rechtfertigt die Freistellung aus
der Verschreibungspflicht im eindeutig definierten Indikationsgebiet
¾ „zur Behandlung von Beschwerden wie z.B. Sodbrennen und saurem
Aufstoßen, die eine nachhaltige Verminderung der
Magensäureproduktion erfordern“
13. Januar 2009 2
Antrag auf Freistellung von der Verschreibungs
pflicht
Anwendungsgebiet zur Behandlung von Beschwerden wie z.B. Sodbrennen und saurem
Aufstoßen, die eine nachhaltige Verminderung der
Magensäureproduktion erfordern
Einzel- und
Tagesdosis 20 mg
maximale
Tagesdosis 20 mg
maximale
Anwendungsdauer maximal 14 Tage
Packungsgröße 280 mg Wirkstoff
Indikation ist seit langem in der Selbstmedikation
etabliert
13. Januar 2009 3
Omeprazol 20 mg – Wirksamkeit und Sicherheit
� intragastraler pH-Wert steigt innerhalb von 2 Stunden nach
Einnahme rasch an
� adäquate Symptomkontrolle nach der ersten Einnahme ist klinisch
belegt; komplette Beschwerdefreiheit wird nach 1,5 bis 3 Tagen
erreicht
� Omeprazol 20 mg hat sich im Vergleich zu Omeprazol 10 mg
konsistent als wirksamer erwiesen
� Inzidenz von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) nicht
dosis-abhängig; gleiches UAW-Profil von Omeprazol 10 und 20 mg
� am häufigsten auftretende UAW sind leicht und selbst limitierend
Omeprazol 20 mg weist für die Selbstmedikation ein günstiges
Nutzen-Risikoprofil auf
13. Januar 2009 4
Sicherheit im Vergleich zu existenten
OTC-Alternativen
Antazida H2-Rezeptor-Antagonisten
(OTC-Dosierung)
Omeprazol
(20 mg)
Nebenwirkungen
(kurzfristige Anwendung)
Wechselwirkungen
- mit verschreibungs
pflichtigen Arzneimitteln
- mit verschreibungsfreien
Arzneimittel
Kontraindikationen
leicht und selbst limitierend
(Gastrointestinaltrakt)
Einnahmeabstand von 2 Stunden
einzuhalten
Einnahmeabstand von 2 Stunden
einzuhalten
Kontrolle der Blutspiegel bei
Nierenfunktionsstörung und
Langzeiteinnahme
leicht und selbst limitierend
(Gastrointestinaltrakt, unspezifische
Symptome)
keine Interaktionen mit häufig
verordneten AM bekannt
keine Interaktionen mit häufig
angewendeten OTC-AM bekannt
Dosisanpassung bei
Nierenfunktionsstörung; bei einge
schränkter Leberfunktion nur unter
ärztlicher Aufsicht
leicht und selbst limitierend
(Gastrointestinaltrakt, unspezifische
Symptome)
keine Interaktionen mit häufig
verordneten AM bekannt
keine Interaktionen mit häufig
angewendeten OTC-AM bekannt
Einnahme von Atazanavir,
Clarithromycin bei Leber- oder
Nierenfunktionsstörungen sowie
Clarithromycin in Kombination mit
Terfenadin, Astemizol, Carba
mazepin
günstiges Sicherheitsprofil für die Selbstmedikation
13. Januar 2009 5
Bewertung direkter Risiken
direkte Risiken Bewertung
allgemeine Toxizität � geringes Risiko
direkte medikamentenbedingte Organschädigungen � keine Hinweise
Langzeittherapie � geringes kanzerogenes Risiko
reproduktionstoxische oder mutagene Effekte � keine relevanten Effekte
unerwünschte Arzneimittelwirkungen bei kurzfristiger
Anwendung
� leicht und selbstlimitierend
(vergleichbar mit H2-Rezeptor-Antagonisten)
Überdosierungen � leichtgradige, transiente Symptome
Interaktionen mit häufig angewendeten
verschreibungsfreien Arzneimitteln
� nicht bekannt
Interaktionen mit häufig angewendeten
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
� nicht bekannt
geringes wirkstoffspezifisches Risiko
13. Januar 2009 6
Bewertung indirekter Risiken
� schwerwiegende gastrointestinale Erkrankungen sind
rückläufig und mit Alarmsymptomen (z.B.
unbeabsichtigter Gewichtsverlust, Schluckstörungen,
dauerhaftes Erbrechen) vergesellschaftet
� geringe Progredienz der GERD auch bei
wiederkehrender Symptomatik
� Alarmsymptome und nicht ausreichende
Symptomkontrolle lösen Arztbesuch aus
geringes Risiko der Maskierung schwerwiegender
Erkrankungen
13. Januar 2009 7
Bewertung indirekter Risiken
Indirekte Risiken
(nicht-bestimmungsgemäßer Gebrauch) Bewertung
� sehr geringes Risiko
(selbst bei Einnahme der gesamten
Packungsmenge)
organtoxisches Risiko bei Überdosierung
versehentliche Einnahme während
der frühen Schwangerschaft
� kein relevantes teratogenes Risiko
versehentliche Einnahme durch Kinder � geringes Risiko
Überschreitung der maximalem Anwendungsdauer � sehr geringes Risiko der Verschlechterung des
Beschwerdebildes
Suchtpotential � sehr geringes Risiko
Fahrtüchtigkeit/Bedienen von Maschinen � sehr geringes Risiko
geringes Risiko durch nicht-bestimmungsgemäßen Gebrauch
13. Januar 2009 8
Anwendung in der Selbstmedikation
Fähigkeit zur Selbstdiagnose
� belegt durch langjährige breite Anwendung von Antazida und
H2-Rezeptor-Antagonisten
Klare Hinweise für den Patienten
� Verständlichkeit der Gebrauchsinformation belegt
(Readability Test 11/2009)
� Hinweise auf Auslöser für Arztbesuch und maximale Dauer der
Anwendung verständlich
Compliance
� Einnahme 1 mal täglich vor einer Mahlzeit einfach und praktikabel
� rasche Symptomkontrolle und nachhaltige Säuresuppression
gewährleisten gute Compliance
Patienten sind in der Lage, Sodbrennen und säurebedingte
Beschwerden selbst zu erkennen und zu behandeln
13. Januar 2009 9
Rationale des Antrags
� Omeprazol ist eine der effektivsten Substanzen zur symptomatischen
Behandlung der gastroösophagealen Refluxkrankheit (GERD) und ein
Standardtherapeutikum zur GERD-Behandlung
� die Wirksamkeit von Omeprazol zur Behandlung von säurebedingten
Beschwerden wie Sodbrennen und saurem Aufstoßen ist belegt
� im Vergleich zu Antazida und H2-Rezeptor-Antagonisten bietet Omeprazol eine
nachhaltigere Beschwerdefreiheit und damit eine verbesserte Lebensqualität bei
vergleichbar guter Verträglichkeit
� das Nutzen-Risiko-Profil von Omeprazol rechtfertigt die Freistellung aus der
Verschreibungspflicht im eindeutig definierten Indikationsgebiet
¾ „zur Behandlung von Beschwerden wie z.B. Sodbrennen und saurem
Aufstoßen, die eine nachhaltige Verminderung der Magensäureproduktion
erfordern“
¾ in einer Einzel- und maximalen Tagesdosis von 20 mg (1x täglich)
¾ und einer Beschränkung der Anwendungsdauer auf maximal 14 Tage
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05.08.2014
Datei
PD
Sumatriptan – Antrag auf Freistellung
von der Verschreibungspflicht mit
Beschränkungen
Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht
62. Sitzung
am 13.01.2009
im Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte,
Bonn
Dr. Doris Schmid-Sroka
Leiterin Zulassung
betapharm Arzneimittel
Antrag am 15. März 2008
Sumatriptan
• zur oralen Anwendung in Packungsgrößen mit
maximal 2 Tabletten Sumatriptan 50 mg
• zur Behandlung von akuten Migräneanfällen mit
und ohne Aura bei Erwachsenen im Alter
zwischen 18 und 65 Jahren
Dies ist analog zur Freistellung von Naratriptan
Sicherheitsprofil von Triptanen
entspr. Switch-Guideline der EU und Gutachten
Direkte Gefährdung
• Für Triptane und insbesondere Sumatriptan liegt eine
umfassende und ausreichende Datenlage bzgl.
Toxizität, Interaktionen und Nebenwirkungen vor
• Ernsthafte Nebenwirkungen treten extrem selten auf
• Relevante Unterschiede in den Sicherheitsprofilen der
einzelnen Triptane gibt es nicht
• Eine direkte Gefährdung des Patienten ist eher
unwahrscheinlich
Switch-Guideline:
European Commission „A Guideline on Changing the Classification for the Supply of a
Medicinal Product for Human Use“, Revision January 2006
Gutachten:
Prof. Dr. A. Straube, Februar 2008
Prof. Dr. H. Blume, Prof. Dr. Th. Gramatté, Februar 2008
Zusätzliche Gegenanzeigen in der
Packungsbeilage im Vgl. Zur
verschreibungspflichtigen Form
in Anpassung an Naratriptan
Atypische Migräne
• Vorbeugung der Migräne
• Epilepsie bzw. Krampfanfälle
• Patienten, die jünger als 18 und älter als 65 Jahre sind
• Überempfindlichkeit gegenüber Sulfonamiden
• Nieren- und Leberfunktionsstörungen
Sicherheitsprofil der Triptane
Indirekte Gefährdung
• Triptane, auch Sumatriptan, wirken nur bei Migräne:
Die Gefahr einer indirekten Gefährdung i.S. der Ver-
schleierung ernster Erkrankungen durch die Einnahme
von Sumatriptan 50 mg Tabletten steht deshalb nicht im
Vordergrund
• Dies wäre insbesondere bei anderen Formen von
Kopfschmerzen möglich
• Einer potentiellen Gefährdung wird durch die kleine
Packungsgröße Rechnung getragen
• Zusätzlich wird in der Packungsbeilage empfohlen: „Bitte
einen Arzt aufzusuchen, wenn die Einnahme zu keiner
Besserung der Symptome geführt hat“
Risiken durch eine falsche
Selbsteinschätzung durch den Patienten
• Bedingt durch die Wirkungslosigkeit von Triptanen z.B. bei
Spannungskopfschmerz, ist eine wiederholte Einnahme in
der Selbstmedikation nicht erwarten
• Eine Gefahr der Gesundheitsschädigung durch eine nicht-
indizierte Medikation ist nicht gegeben, da gerade Triptane
eine nebenwirkungsarme Medikamentenklasse sind
• Packungsbeilage: „Bitte suchen Sie einen Arzt auf, wenn
die Einnahme zu keiner Besserung der Symptome geführt
hat. Dies könnte bedeuten, dass Sie keine Migräne haben“
Missbräuchliche Anwendung im Sinne einer
zu häufigen Anwendung
• Zusammenhang zwischen einer zu häufigen Anwendung
von Sumatriptan und der Entwicklung von chronischen
Kopfschmerzen besteht
• Nebenwirkungsprofil verändert sich im übrigen auch bei
langfristiger Anwendung im Vergleich zu kurzfristiger
Einnahme nicht wesentlich
• Die Entwicklung einer Abhängigkeit ist in der Literatur
nicht beschrieben
• Aus Bevölkerungs-basierten Daten ergeben sich keine
Hinweise auf ein erhöhtes Risiko der Chronifizierung einer
episodischen Migräne bei der Attackentherapie mit
Analgetika (Bigal et al. 2008)
Packungsbeilage: Vgl. Naratriptan/ Sumatriptan
Naratriptan 2,5 mg Filmtbl. Sumatriptan 50 mg Filmtbl.
Indikation Zur akuten Behandlung der Kopf-
schmerzphasen von Migräne-
anfällen mit und ohne Aura.
Zur Behandlung eines akuten
Migräneanfalls mit und ohne Aura.
Dosierung 1 Tablette so früh wie möglich nach
Beginn des Migränekopfschmerzes.
Insgesamt dürfen nicht mehr als 2
Tabletten innerhalb von 24 Stunden
eingenommen werden.
Es dürfen nicht mehr als 2
Filmtabletten für eine
Migräneattacke verwendet werden.
1 Tablette so früh wie möglich nach
Beginn des Migränekopfschmerzes.
Insgesamt dürfen nicht mehr als 2
Tabletten innerhalb von 24 Stunden
eingenommen werden.
Es dürfen nicht mehr als 2
Filmtabletten für eine Migräneattacke
verwendet werden.
Packungsbeilage: Vgl. Naratriptan/ Sumatriptan
Naratriptan 2,5 mg Filmtbl. Sumatriptan 50 mg Filmtbl.
Warn-
hinweise
deutlich
abgesetzt vom
übrigen Text in
einem separaten
Rahmen
Wenden sie sich an einen Arzt:
•Kopfschmerz dauert länger als 24
Stunden andauert
•4 oder mehr als 4 Migräneattacken
pro Monat auftreten
•Verstärkte Symptome, älter als 50
Jahre, kombiniert mit best.
Symptomen
Wenden sie sich an einen Arzt:
• Kopfschmerz dauert länger als
24 Stunden andauert
• 4 oder mehr als 4
Migräneattacken pro Monat
auftreten
• Verstärkte Symptome, älter als
50 Jahre, kombiniert mit best.
Symptomen
Gegen-
anzeigen
• Atypische Migräne
• Vorbeugung der Migräne
• Epilepsie bzw. Krampfanfälle
• Patienten jünger als 18 und
älter als 65 Jahre
• Überempfindlichkeiten
• Herzinfarkt
• Schlaganfall
• Durchblutungsstörungen
• Herzrhythmusstörungen,
Bluthochdruck
• Nieren- und
Leberfunktionsstörungen
Bedeutung der Selbstmedikation von
Sumatriptan in der Behandlung von
Migräneattacken
• Primäre Kopfschmerzen können grundsätzlich selbst
behandelt werden
• Die Lebensqualität der Betroffenen wird erheblich
beeinträchtigt und führt zu direkten und indirekten
Kosten im Gesundheitssystem
• 60-80% der Betroffenen betreiben Selbstmedikation;
dieser Trend wird sich durch die Entwicklungen im
Gesundheitssystem verstärken
Gutachten:
Prof. Dr. A. Straube, Januar 2009
Regulatorische Aspekte
Für eine nationale Zulassung, die der Antragsteller
besitzt,
kann deshalb eine Änderungsanzeige für
Sumatriptan 50 mg Tabletten
in Packungsgrößen zu 2 Tabletten
zur Behandlung von Migräneanfällen mit und ohne Aura
vorgenommen werden.
Zusammenfassung
• Wirksamkeit und Unbedenklichkeitsprofil lassen keine
wesentlichen Unterschiede zwischen den Triptanen
sowie keine direkte Gefährdung des Patienten
erkennen.
• Einer potentiellen Maskierung von
Krankheitssymptomen, die nicht mit Migräne in
Zusammenhang stehen, wird durch die kleine
Packungsgröße Rechnung getragen.
• Eine fälschliche Einnahme von Sumatriptan wird auf
Grund der Wirkungslosigkeit und zu keiner
wiederholten Einnahme führen
Indikation, Dosierung, Warnhinweise,
Gegenanzeigen, Packungsbeilage sowie
Packungsgröße eines möglichen
apothekenpflichtigen Sumatriptans
wurden analog dem bereits
freigestellten Naratriptan angepasst.
05.08.2014
Datei
PD