Die Übertragung einer Zulassung, die durch das Bundesinsitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erteilt wurde, muss national, gemäß § 29 Abs. 1 AMG, angezeigt werden. Die zugehörigen Hinweise auf der Webseite des BfArM wurden nun aktualisiert.
Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments einigt sich auf Position zum Nachhaltigkeitsomnibus.
Hersteller von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika sind eingeladen, an der Umfrage zur Erhebung von Informationen und Daten über die Lieferketten und Engpässe im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Türkei sowie in ausgewählten Drittländern (darunter Australien, Kanada und die Vereinigten Staaten) teilzunehmen. Die Teilnahme ist bis zum 3. November 2025 möglich.
Die Europäische Kommission hat einen Entwurf einer Überarbeitung des Fragen- und Antwortdokuments zur Europäischen Nomenklatur für Medizinprodukte (EMDN) zur Kommentierung vorgelegt. Darüber hinaus wird die EMDN einer jährlichen Bewertung und Überarbeitung unterzogen. Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zum Entwurf der Aktualisierung der EMDN-Codes der Kategorie W eingeleitet. Eine Kommentierung ist über Pharma Deutschland bis zum 21. Oktober 2025 möglich.