Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 26 -
Stand: 27. Juni 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
Screening Pharmakovigilanz-relevanter Webseiten
- Dokumentation -
EMA: What's New?
EMA: EURD-Liste / PSUR Worksharing
EMA: Additional Monitoring
EMA: Signale
PRAC: Agendas, minutes and highlights
CHMP: Committee meeting reports
HMA: What’ new?
EU-Kommission: Newly adopted Marketing Authorisation Decisions (last six months)
BfArM: Aktuelles (Bereich Pharmakovigilanz)
PEI: Aktuelles (Bereich Arzneimittelsicherheit / Vigilanz)
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 26 -
Stand: 27. Juni 2014
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EMA: What's New?
http://www.ema.europa.eu/ema/index. jsp?curl=pages/news_and_events/landing/whats_new.jsp&mid=WC0b01ac058004d5c4
EVENTS
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/news_and_events/landing/whats_new.jsp&mid=WC0b01ac058004d5c4
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NEWS AND PRESS
RELEASES
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REFERRALS
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REGULATORY AND
PROCEDURAL
GUIDANCE
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EMA: PSUR Worksharing
http://www.hma.eu/348.html
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Stand: 27. Juni 2014
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EMA: EURD-Liste
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500133159
Correction of DLP for EURD list
entry insulin glulisine
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500133159
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Stand: 27. Juni 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
EMA: Additional Monitoring
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500144468
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500144468
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EMA: Signale
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/regulation/document_listing/document_listing_000375.jsp&mid=WC0b01ac0580727d1c
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/regulation/document_listing/document_listing_000375.jsp&mid=WC0b01ac0580727d1c
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Stand: 27. Juni 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
PRAC: Agendas, minutes and highlights
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/about_us/document_listing/document_listing_000353.jsp&mid=WC0b01ac05805a21cf
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/about_us/document_listing/document_listing_000353.jsp&mid=WC0b01ac05805a21cf
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Stand: 27. Juni 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
CHMP: Committee meeting reports
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/about_us/document_listing/document_listing_000378.jsp&mid=WC0b01ac0580028d2a
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/about_us/document_listing/document_listing_000378.jsp&mid=WC0b01ac0580028d2a
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HMA: What’s new?
http://www.hma.eu/human.html
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Stand: 27. Juni 2014
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EU-Kommission: Newly adopted Marketing Authorisation Decisions (last six months)
http://ec.europa.eu/health/documents/community-register/html/newproc.htm
http://ec.europa.eu/health/documents/community-register/html/newproc.htm
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Stand: 27. Juni 2014
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BfArM: Aktuelles (Bereich Pharmakovigilanz)
http://www.bfarm.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Service_Formular.html?nn=3494842&sortOrder=score+desc%2C+dateOfIssue_dt+desc&resultsPerPage=15&cl2Categories_Rubrik=pharmakovigilanz
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Stand: 27. Juni 2014
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PEI: Aktuelles (Bereich Arzneimittelsicherheit / Vigilanz)
http://www.pei.de/DE/service/neue-seiten/neue-seiten-node.html
http://www.pei.de/DE/service/neue-seiten/neue-seiten-node.html
28.07.2014
Datei
PD
Pharmakovigilanz-Wochenbericht
1
KW 27 / 2014
04.07.2014
Neuigkeiten aus dem Bereich Pharmakovigilanz
– Auf einen Blick –
1 CMDh veröffentlicht Bericht über die Sitzung vom Juni 2014
2 PRAC: Meeting-Minutes vom Mai 2014
3 EMA:Veröffentlichung von aktuellen PRAC-Empfehlungen zu
Signalen
4 EMA: Information der Zulassungsinhaber über Signale
5 BfArM: 72. Sitzung des Sachverständigenausschusses für
Verschreibungspflicht
6 BfArM/PEI: Bulletin zur Arzneimittelsicherheit
Pharmakovigilanz – Wochenbericht
KW 27/2014
2
1 CMDh veröffentlicht Bericht über die Sitzung vom Juni 2014
__________________________________________________________
Die „Co-ordination Group for Mutual Recognition and Decentralised Pro-
cedures - human“, CMDh, hat den Bericht über ihre letzte Sitzung veröf-
fentlicht, die vom 23. bis 25. Juni 2014 stattfand. Über die wichtigsten Er-
gebnisse wird nachfolgend berichtet.
Ergebnisse der PSUR Work-Sharing-Prozesse
Die CMDh hat Bewertungen der regelmäßig aktualisierten Unbedenklich-
keitsberichte (PSUR) zu folgenden Wirkstoffen verabschiedet:
Bambuterolhydrochlorid
Chlorprothixenhydrochlorid
Dutasterid
Felodipin + Ramipril
Fenoterolhydrobromid + Ipratropiumbromid
Lomustin
Mycophenolsäure
Rizatriptanbenzoat
Die Zusammenfassungen, in denen auch ggf. Textänderungen und/oder
zu treffende risikominimierende Maßnahmen beschrieben sind, sind auf
der Webseite der CMDh unter “Pharmacovigilance, PSURs, Outcome of
informal PSUR work- sharing procedures” zu finden.
Implementierung der Pharmakovigilanz-Gesetzgebung (Verord-
nung EU Nr. 1235/2010 und Richtlinie 2010/84/EU – PSURs
Zulassungsinhaber, die vom künftigen PSUR Single Assessment-Prozess
betroffen sind, werden aufgefordert, eine Kopie der PSURs an die EMA zu
senden, unabhängig davon, ob es sich um eine rein nationale Zulassung
handelt. Damit soll erreicht werden, dass die zuständigen Reference Au-
thorities ein „Komplettpaket“ erhalten, wenn die EMA einen Zeitplan (time-
table) für die Bewertung startet. Details sind den Q&A auf der Website der
EMA zu entnehmen.
Das Single Assessment für nationale Zulassungen (MRP, DCP), also oh-
ne Beteiligung zentraler Zulassungen, soll Ende 2014 starten.
Die „List of substances under PSUR Work Sharing scheme and other sub-
stances contained in Nationally Authorised Products with DLP synchro-
nised“ ist weiter maßgeblich bis zum jeweils angegebenen Data Lock
Point (DLP); danach sind die Angaben der EURD-Liste verbindlich. Die
PSUR-Worksharing-Website der CMDh wird entsprechend aktualisiert.
Pharmakovigilanz – Wochenbericht
KW 27/2014
3
CMDh/EMA-Arbeitsgruppe Kinderarzneimittelverordnung
Die CMDh verabschiedete eine Wirkstoffliste, die Gegenstand der
24. Tranche für die Bewertung pädiatrischer Studien im Worksharing-
Verfahren darstellen soll, die gemäß Artikel 45 der Kinderarzneimittelver-
ordnung (EG) Nr. 1901/2006 vorgelegt wurden. Zulassungsinhaber wer-
den aufgefordert, die pädiatrischen Studien innerhalb eines Monats nach
Aufruf, d.h. etwa ab Mitte August 2014, dem jeweiligen Rapporteur zu
übermitteln.
Die Arbeitsgruppe aktualisierte die an die Mitgliedstaaten gerichteten
Empfehlungen zum Verfassen einer Bestätigung der PIP compliance. Das
Dokument findet sich auf der CMDh-Homepage in der Rubrik „Paediatric
regulation, Guidance documents“.
EU-Worksharing-Verfahren gemäß Artikel 46 der Kinderarzneimit-
tel-Verordnung
Die CMDh verabschiedete einen weiteren öffentlichen Bewertungsbericht
über Studien, die an Kindern durchgeführt und deren Ergebnisse nach
Artikel 46 der Kinderarzneimittel-Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 einge-
reicht wurden. Der Bericht bezieht sich auf den Grippe-Impfstoff Fluarix.
SmPC-Harmonisierung
Die CMDh verabschiedete eine Liste weiterer Arzneimittel, deren SmPCs
gemäß Artikel 30(2) der Richtlinie 2001/83/EG harmonisiert werden sollen.
Die Liste wird in Kürze auf der CMDh-Homepage veröffentlicht, die Kom-
mentierung ist bis 29. August 2014 möglich.
FAQs zu allgemeinen Fragen zum Antrag auf Erteilung einer Zu-
lassung
Die CMDh verabschiedete eine neue Frage und die dazugehörige Ant-
wort, um klarzustellen, dass es nicht möglich ist, ein Verfahren so lange
auszusetzen, bis die Daten vorgelegt werden können, die für einen positi-
ven Abschluss erforderlich sind.
Neue bzw überarbeitete Templates
In Kürze wird ein neues Template für die Zusammenfassung des öffentli-
chen Bewertungsberichts für Zulassungen, die keine Generika sind, auf
den CMDh-Internetseiten veröffentlicht. Weiterhin wurde das Template zur
Validierung eines Zulassungsantrags in überarbeiteter Form verabschie-
det. Es wird die möglichen Gründe für eine Invalidierung deutlicher dar-
stellen.
Neue Antragsformulare für Variations und Renewals
Seit 10. Juni 2014 stehen die neuen, geringfügig geänderten Formulare
für Änderungs-(variation-)Anträge und für Anträge auf Verlängerung einer
Zulassung auf den Internetseiten der Europäischen Kommission (Notice to
Applicants Band 2B) zur Verfügung. Die CMDh stellt klar, dass spätestens
Pharmakovigilanz – Wochenbericht
KW 27/2014
4
ab Oktober 2014 diese Formulare verwendet werden sollen („… is
recommended.“).
Wechsel der Ratspräsidentschaft
Die Juni-Sitzung der CMDh war die letzte unter der griechischen Ratsprä-
sidentschaft. Zum 1. Juli 2014 ging sie an Italien über. Sandra Petraglia
wird für die Dauer der italienischen Ratspräsidentschaft die Rolle der tell-
vertretenden CMDh-Vorsitzenden inne haben
Die nächste Sitzung der CMDh findet vom 21. bis 23. Juli 2014 statt.
Der Bericht über die CMDh-Sitzung vom Juni 2014 ist unter folgendem
Link zu finden:
http://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/cmdh_p
ressreleases/2014/2014_06.pdf
2 PRAC:
Meeting-Minutes vom Mai 2014
___________________________________________________________
Die Minutes zu dem PRAC-Meeting vom 5. - 8. Mai 2014 wurden veröf-
fentlicht. Das PRAC diskutiert in seinen Meetings unter anderem laufende
Risikobewertungsverfahren, Risikomanagementpläne und Zulassungs-
verlängerungen zu verschiedenen Stoffen. Außerdem werden Bewertun-
gen von Periodic Safety Update Reports (PSURs) und Studienprotokollen
zu Post-Authorisation Safety Studies (PASS) vorgenommen.
Die Meeting-Minutes finden Sie auf der Internetseite der EMA unter:
http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Minutes/2014/0
6/WC500169468.pdf
In den Meetings des PRAC werden außerdem Sicherheitssignale (Safety
Signals) bewertet und Empfehlungen zu diesen ausgesprochen. Details zu
diesen Empfehlungen und den diskutierten Signalen finden Sie ebenfalls
in den Meeting-Minutes. Die Empfehlungen zu den in diesem Meeting be-
sprochenen Signalen wurden jedoch bereits am 19. Mai 2014 veröffent-
licht:
http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Other/2014/05/
WC500167602.pdf
Die deutschen Übersetzungen der Textanpassungen in Folge von Signal-
bewertungen finden Sie auf der Internetseite des BfArM unter:
http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Risikoinformatione
n/textanpassung/Signalbewertung/_node.html
http://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/cmdh_pressreleases/2014/2014_06.pdf
http://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/cmdh_pressreleases/2014/2014_06.pdf
http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Minutes/2014/06/WC500169468.pdf
http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Minutes/2014/06/WC500169468.pdf
http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Other/2014/05/WC500167602.pdf
http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Other/2014/05/WC500167602.pdf
http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Risikoinformationen/textanpassung/Signalbewertung/_node.htmll
http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Risikoinformationen/textanpassung/Signalbewertung/_node.htmll
Pharmakovigilanz – Wochenbericht
KW 27/2014
5
3 EMA:
Veröffentlichung von aktuellen PRAC-Empfehlungen zu Signalen
___________________________________________________________
Die aktuelle Liste mit Empfehlungen zu Sicherheitssignalen, die im Juni
2014 vom Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC) ver-
abschiedet wurden, wurde am 1. Juli 2014 veröffentlicht.
Sie finden diese auf der Internetseite der EMA unter folgendem Link:
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document
.jsp?webContentId=WC500169486
Es wurden Empfehlungen zu folgenden Wirkstoffen verabschiedet:
1. Empfehlungen zur Aktualisierung der Produktinformation
(und ggf. weiterer risikominimierender Maßnahmen)
Dexmedetomidine – Infantile apnoeic attack
Enzalutamide – Myalgia
Fluoroquinolones – Retinal detachment
Mycophenolate mofetil – Bronchiectasis and hypogammag-
lobulinaemia
Vildagliptin; Vildagliptin, metformin – Interstitial lung disease
Vildagliptin; Vildagliptin, metformin – Rhabdomyolysis
2. Empfehlungen zur Übermittlung zusätzlicher Daten
Chlorhexidine
(Chemical injury including burns when used in skin disinfection in prema-
ture infants)
Ipilimumab
(Posterior reversible encephalopathy syndrome)
3. Weitere Empfehlungen
Lansoprazol
(Haemolytic anaemia)
No further action at this stage
Eine Aktualisierung (1. Juli 2014) der kumulativen Auflistung aller Sig-
nale, die im PRAC seit September 2012 diskutiert wurden, ist unter dem
folgenden Link abrufbar:
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document
.jsp?webContentId=WC500150868
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500169486
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500169486
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500150868
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500150868
Pharmakovigilanz – Wochenbericht
KW 27/2014
6
4 EMA:
Information der Zulassungsinhaber über Signale
___________________________________________________________
Die EMA kündigt an, dass sie ab Juli 2014 die Zulassungsinhaber über
Signale informieren wird, die im folgenden PRAC-Meeting diskutiert wer-
den sollen, und zwar bevor die PRAC-Agenda auf der EMA-Website veröf-
fentlicht wird.
Die Mitteilung wird jeweils am Donnerstag der Woche vor dem PRAC-
Meeting an alle QPPV der Zulassungsinhaber gesendet, die in der Artikel
57-Datenbank der EMA registriert sind.
Die EMA betont, dass diese Mitteilung über betroffene Substanzen und
mögliche safety issues nur einer (frühzeitigen) Information der Zulas-
sungsinhaber dient und dass zu diesem Zeitpunkt (noch) keine Maßnah-
men erforderlich sind. Die erste Notification dieser Art ist gestern, am
Donnerstag dem 3. Juli 2014, erfolgt.
Die PRAC-Empfehlungen zu diskutierten Signalen sind dann wiederum
(aktiv) der Website der EMA zu entnehmen.
5 BfArM:
72. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschrei-
bungspflicht
___________________________________________________________
Am 1. Juli 2014 tagte der Sachverständigenausschuss für Verschrei-
bungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM). Der Ausschuss ist nach § 48 AMG vor geplanten Umstufungen in
der Verschreibungspflicht (Entlassung oder Unterstellung) anzuhören.
Der Entwurf einer Geschäftsordnung des Ausschusses wurde vorgelegt
und kann in den kommenden Monaten kommentiert werden.
Folgende wesentliche Empfehlungen wurden verabschiedet:
Fluticason und seine Ester
Der Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht nach
§ 48 AMG für Fluticason und seine Ester
ausgenommen Fluticasonpropionat zur intranasalen Anwendung
zur Prophylaxe und Behandlung der allergischen Rhinitis in Pa-
ckungsgrößen bis zu 3,0 mg Fluticasonpropionat, sofern auf Be-
hältnissen und äußeren Umhüllungen angegeben ist, dass die An-
wendung auf Erwachsene beschränkt ist
wurde mehrheitlich angenommen.
Racecadotril
Der Antrag auf ergänzende Entlassung aus der Verschreibungspflicht
nach § 48 für Racecadotril
Pharmakovigilanz – Wochenbericht
KW 27/2014
7
bei Kindern ab 5 Jahren und Jugendlichen gemeinsam mit oraler
Rehydratation in Konzentrationen von 30 mg je abgeteilter Form
und in einer Gesamtmenge von bis zu 540 mg je Packung für eine
maximale Anwendungsdauer von drei Tagen
wurde mehrheitlich abgelehnt.
Famciclovir
Der Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht nach
§ 48 AMG für Famciclovir
ausgenommen zur oralen Behandlung von rezidivierenden Episo-
den eines Herpes labialis bei immunkompetenten Erwachsenen mit
einer Einmaldosis von 1500 mg und einer darauf begrenzten Pa-
ckungsgröße
wurde abgelehnt
Praziquantel
Der Antrag auf Rücknahme der Freistellung
a) bei Hunden und Katzen
b) bei Zierfischen der Ordnung Karpfenartige, Barschartige, Welsarti-
ge und Zahnkärpflinge mit einem Wirkstoffgehalt bis zu 20 g je
Packung
wurde angenommen.
Formal sind die Beschlüsse des Sachverständigenausschusses lediglich
Empfehlungen an den Verordnungsgeber, das Bundesministerium für Ge-
sundheit (BMG), welches für die Umsetzung der Empfehlungen im Rah-
men der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zuständig ist.
Über die Einleitung des entsprechenden Änderungsverfahrens und die
damit verbundene Möglichkeit zur Stellungnahme für die Arzneimittel-
Hersteller wird der BAH unverzüglich berichten. Die Änderungsverordnung
bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Der BAH steht mit den beteiligten
Firmen in direktem Kontakt und für weitere Fragen jederzeit zur Verfü-
gung.
Die Kurzfassung des Ergebnisprotokolls steht unter
http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Gremien/Verschrei
bungspflicht/Protokolle/72Sitzung/kurzprotokoll_72.html
und im Mitgliederbereich des BAH-Internet in folgender Rubrik zur Verfü-
gung:
http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Gremien/Verschreibungspflicht/Protokolle/72Sitzung/kurzprotokoll_72.html
http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Gremien/Verschreibungspflicht/Protokolle/72Sitzung/kurzprotokoll_72.html
Pharmakovigilanz – Wochenbericht
KW 27/2014
8
Vertriebsabgrenzung
Verschreibungspflicht
Sachverständigenausschuss
Die 73. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungs-
pflicht findet am 13. Januar 2015 statt.
6 BfArM/PEI:
Bulletin zur Arzneimittelsicherheit
___________________________________________________________
Das Bulletin zur Arzneimittelsicherheit informiert aus beiden Bundesober-
behörden (BfArM und PEI) zu aktuellen Aspekten der Risikobewertung
von Arzneimitteln.
Das Bulletin zur Arzneimittelsicherheit erscheint vier Mal jährlich als Print-
und Onlineversion. Die Ausgabe 2/2014 des Bulletins zur Arzneimittelsi-
cherheit wurde diese Woche veröffentlicht und beschäftigt sich mit folgen-
den aktuellen Themen:
Codein: Risiko der Morphinintoxikation bei der Behandlung von
Husten und Erkältungskrankheiten bei Kindern und Jugendlichen
Zolpidem im Zusammenhang mit eingeschränkter Fahrtüchtigkeit,
Verkehrsunfällen und Schlafwandeln – europäisches Risikobewer-
tungsverfahren
Europäisches Risikobewertungsverfahren zur dualen Inhibition des
Renin-Angiotensin-Systems
Kieferosteonekrosen und schwere Hypokalzämien unter Therapie
mit Denosumab
Der Parallelimport von Humanarzneimitteln – neue regulatorische
Herausforderungen im Bereich der Pharmakovigilanz
Das aktuelle Bulletin und alle bisherigen Ausgaben finden Sie unter fol-
gendem Link:
http://www.pei.de/bulletin-sicherheit
http://www.dcgma.org/index.php?subid=9647&option=com_acymailing&ctrl=url&urlid=405&mailid=331&Itemid=435
28.07.2014
Datei
PD
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Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Mara Ernst, Referentin Arzneimittelsicherheit, Tel.: 0228/95745-62 | E-Mail: ernst@bah-bonn.de
mailto:ernst@bah-bonn.de
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- KW 27 -
Stand: 04. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
EU-Kommission: Newly adopted Marketing Authorisation Decisions (last six months)
http://ec.europa.eu/health/documents/community-register/html/newproc.htm
http://ec.europa.eu/health/documents/community-register/html/newproc.htm
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 27 -
Stand: 04. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 27 -
Stand: 04. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
BfArM: Aktuelles (Bereich Pharmakovigilanz)
http://www.bfarm.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Service_Formular.html?nn=3494842&sortOrder=score+desc%2C+dateOfIssue_dt+desc&resultsPerPage=15&cl2Categories_Rubrik=pharmakovigilanz
http://www.bfarm.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Service_Formular.html?nn=3494842&sortOrder=score+desc%2C+dateOfIssue_dt+desc&resultsPerPage=15&cl2Categories_Rubrik=pharmakovigilanz
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 27 -
Stand: 04. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
PEI: Aktuelles (Bereich Arzneimittelsicherheit / Vigilanz)
hhttp://www.pei.de/DE/service/neue-seiten/neue-seiten-node.html
hhttp://www.pei.de/DE/service/neue-seiten/neue-seiten-node.html
28.07.2014
Datei
PD
Pharmakovigilanz-Wochenbericht
1
KW 28 / 2014
11.07.2014
Neuigkeiten aus dem Bereich Pharmakovigilanz
– Auf einen Blick –
1 PRAC:
Agenda zum Meeting vom Juli 2014 veröffentlicht
2 EMA:
Update verschiedener Dokumente zu Artikel 57(2)
der VO (EC) 726/2004
3 EMA:
Letter of representation überarbeitet
4 EMA:
Auftrag, Ziele und Geschäftsordnungen der QRD- und NRG-
Arbeitsgruppe veröffentlicht
5 BAH:
Neue Broschüre zu Pharmakovigilanz-Projekten des BAH-WiDi
Pharmakovigilanz – Wochenbericht
KW 28/2014
2
1 PRAC:
Agenda zum Meeting vom Juli 2014 veröffentlicht
___________________________________________________________
In der Zeit vom 7. bis 10. Juli 2014 hat das Pharmacovigilance Risk As-
sessment Committee (PRAC) bei der Europäischen Arzneimittelagentur
(EMA) seine monatliche Sitzung abgehalten.
Die Agenda zu diesem Meeting finden Sie auf der Internetseite der EMA
unter:
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document
.jsp?webContentId=WC500169622
Laut Agenda wurden keine neuen Referral-Verfahren gestartet.
Auf der Agenda sind unter dem Punkt 4 die folgenden Signale aufge-
führt:
4.1. New signals detected from EU spontaneous reporting systems
4.1.1. Buprenorphine, transdermal patches (NAP)
Signal of skin depigmentation
4.1.2. Sildenafil – VIAGRA (CAP)
Signal of increased risk of incident melanoma
4.2. New signals detected from other sources
4.2.1. Rivaroxaban – XARELTO (CAP)
Signal of spontaneous splenic rupture/haemorrhage
4.3. Signals follow-up and prioritization
4.3.1. Azithromycin (NAP)
Signal of potentially fatal heart events
4.3.2. Bisphosphonates (CAP, NAP):
alendronate (NAP); risedronate (NAP); alendronate, colcalciferol –
ADROVANCE (CAP),
FOSAVANCE (CAP), VANTAVO (CAP)
Strontium ranelate – OSSEOR (CAP), PROTELOS (CAP)
Signal of heart valves disorders
4.3.3. Bupropion (NAP)
Signal of pancytopenia
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500169622
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500169622
Pharmakovigilanz – Wochenbericht
KW 28/2014
3
4.3.4. Calcium channel blockers (CAP, NAP):
Aliskiren, amlodipine - RASILAMLO (CAP)
Amlodipine, telmisartan - ONDUARP (CAP), TWYNSTA (CAP)
Amlodipine, valsartan – COPALIA (CAP), DAFIRO (CAP), EXFORGE
(CAP), IMPRIDA (CAP)
Amlodipine, valsartan, hydrochlorothiazide - COPALIA HCT (CAP),
DAFIRO HCT (CAP),
EXFORGE HCT (CAP)
Signal of breast cancer risk
4.3.5. Tacrolimus for systemic use - ADVAGRAF (CAP), MODIGRAF (CAP),
NAP
Febuxostat – ADENURIC (CAP)
Signal of potential drug-drug interaction between systemic tacrolimus
and febuxostat
Hinweis:
In der Regel wird nur der Orginator aufgefordert, Daten bei der EMA zu
einem Signal einzureichen. Allerdings haben auch die anderen Zulas-
sungsinhaber die Möglichkeit, zu einem Signal Stellung zu nehmen und
zusätzliche Daten einzureichen. Hierbei gibt es jedoch Zeitfristen (in der
Regel 60 Tage) zu beachten und es empfiehlt sich daher, bereits in der
Agenda der PRAC-Meetings zu prüfen, ob zu einem Ihrer Produkte ein
Signal diskutiert wird und der EMA möglichst frühzeitig Bescheid zu ge-
ben, wenn Sie freiwillig Daten einreichen möchten.
Agenda-Punkt 12.5:
Adverse Drug Reactions reporting and additional reporting
Adoption of revised GVP Module VI on management and reporting of ad-
verse reactions to medicinal products: revision of the post-authorisation
studies reporting requirements (12.5.1.)
Agenda-Punkt 12.6:
EudraVigilance Database
Discussion on the revision of the EudraVigilance Access Policy in accord-
ance with Regulation 726/2004 (12.6.3.)
Die Meeting-Highlights wurden ebenfalls veröffentlicht und sind abrufbar
unter:
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/news_and_events/n
ews/2014/07/news_detail_002136.jsp&mid=WC0b01ac058004d5c1
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/news_and_events/news/2014/07/news_detail_002136.jsp&mid=WC0b01ac058004d5c1
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/news_and_events/news/2014/07/news_detail_002136.jsp&mid=WC0b01ac058004d5c1
Pharmakovigilanz – Wochenbericht
KW 28/2014
4
2 EMA:
Update verschiedener Dokumente zu Artikel 57(2) der VO (EC)
726/2004
___________________________________________________________
Nachdem die wesentlichen Dokumente zur Aktualisierung und Pflege der
EVMPD-Datenbank am 16. Juni 2014 in Kraft getreten sind und die Zulas-
sungsinhaber in Europa gemäß diesen Dokumenten die EVMPD-Daten
aktualisieren und anschließend kontinuierlich pflegen sollen, hat die EMA
nun auf Basis der seitdem eingegangenen Kommentare und Anregungen
insgesamt drei Dokumente und ein Controlled Vocabulary (medicinal pro-
duct types) aktualisiert bzw. ergänzt. Dazu gehört auch eine Neufassung
des Questions & Answers-Papiers mit insgesamt zehn überarbeiteten
bzw. neuen FAQs. Die Dokumente finden Sie unter unter folgenden Links:
EXEVMPD - Medicinal product types (rev 1), abrufbar unter
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document
.jsp?webContentId=WC500160462
Questions & Answers (Q&A, v 1.3), abrufbar unter:
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document
.jsp?webContentId=WC500123661
Procedure and principles to handle product name in XEVMPD
(rev 1), abrufbar unter:
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document
.jsp?webContentId=WC500168583
Detailed guidance on the electronic submission of information in
accordance with Article 57(2) Chapter 3.II: XEVPRM User Guid-
ance (version 3.5), abrufbar unter:
Detailed guidance on the electronic submission of information on medici-
nal products for human use by marketing authorisation holders to the Eu-
ropean Medicines Agency in accordance with Article 57(2) of Regulation
(EC) No. 726/2004 – Chapter 3.II: XEVPRM User Guidance (version 3.5)
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500160462
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500160462
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500123661
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500123661
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500168583
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500168583
http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Other/2012/03/WC500123681.pdf
http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Other/2012/03/WC500123681.pdf
http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Other/2012/03/WC500123681.pdf
http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Other/2012/03/WC500123681.pdf
Pharmakovigilanz – Wochenbericht
KW 28/2014
5
3 EMA:
Letter of representation überarbeitet
___________________________________________________________
Im genannten „letter of representation“ wird der EMA von den Unterneh-
men eine Kontaktperson benannt, die den Zulassungsinhaber („legal enti-
ty“) rechtlich in Artikel 31 - und 107i (RL 2001/83/EC) - Referral-Verfahren
repräsentiert.
Diese Papiere sind überarbeitet worden und unter folgenden Links abruf-
bar:
Letter of representation - Explanatory note - Procedure under Article 107i
of Directive 2001/83/EC
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document
.jsp?webContentId=WC500136147
Letter of representation for referral procedure under Article 31 of Directive
2001/83/EC - Explanatory note
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document
.jsp?webContentId=WC500162043
4 EMA:
Auftrag, Ziele und Geschäftsordnungen der QRD- und NRG-
Arbeitsgruppe veröffentlicht
___________________________________________________________
Die „Name Review Group“ (NRG) des CHMP überprüft beispielsweise
Anträge für „invented names“ von zentralen Zulassungen, überarbeitet die
NRG-Guideline und arbeitet eng mit der QRD-WP zusammen.
Die EMA „Working Party on Quality Review of Documents“ (QRD) überar-
beitet unter anderem Templates für Produktinformationen, um allgemeine
Qualitäts-Prinzipien und eine Standardisierung in Bezug auf Handling und
Lesbarkeit zu erreichen.
Die aktuellen Dokumente, in denen die Arbeitsinhalte der beiden Gruppen
jeweils zusammengefasst sind, wurden am 8. bzw. 9. Juli veröffentlicht
und sind unter den folgenden Links abrufbar:
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document
.jsp?webContentId=WC500169642
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document
.jsp?webContentId=WC500169651
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500136147
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500136147
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500162043
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500162043
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500169642
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500169642
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500169651
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500169651
Pharmakovigilanz – Wochenbericht
KW 28/2014
6
5 BAH:
Neue Broschüre zu Pharmakovigilanz-Projekten des BAH-WiDi
___________________________________________________________
Der Wissenschafts- und Wirtschaftsdienst des BAH (BAH-WiDi) bietet sei-
nen Mitgliedsunternehmen verschiedene Pharmakovigilanz-Projekte an.
Diese werden gesammelt in einer neu erschienenen Broschüre vorgestellt.
Die Broschüre „Phamakovigilanz-Projekte des BAH-WiDi“ bündelt alle
wichtigen Informationen zu den Services rund um das Thema Pharmako-
vigilanz. Leser erfahren beispielsweise, welche Serviceprojekte der BAH-
WiDi zum Thema „Erfassung von Antibiotika-Resistenzen“ oder „Pharma-
kovigilanz-Datenbank“ anbietet.
Die Broschüre ist abrufbar im Mitgliederbereich unter
Pharmakovigilanz
Projekte
28.07.2014
Datei
PD
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 28 -
Stand: 11. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
Screening Pharmakovigilanz-relevanter Webseiten
- Dokumentation -
EMA: What's New?
EMA: EURD-Liste / PSUR Worksharing
EMA: Additional Monitoring
EMA: Signale
PRAC: Agenden, minutes and highlights
CHMP: Committee meeting reports
HMA: What’ new?
EU-Kommission: Newly adopted Marketing Authorisation Decisions (last six months)
BfArM: Aktuelles (Bereich Pharmakovigilanz)
PEI: Aktuelles (Bereich Arzneimittelsicherheit / Vigilanz)
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Mara Ernst, Referentin Arzneimittelsicherheit, Tel.: 0228/95745-62 | E-Mail: ernst@bah-bonn.de
mailto:ernst@bah-bonn.de
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 28 -
Stand: 11. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
EMA: What's New?
http://www.ema.europa.eu/ema/index. jsp?curl=pages/news_and_events/landing/whats_new.jsp&mid=WC0b01ac058004d5c4
EVENTS
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/news_and_events/landing/whats_new.jsp&mid=WC0b01ac058004d5c4
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 28 -
Stand: 11. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
NEWS AND
PRESS
RELEASES
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 28 -
Stand: 11. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
PIP
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 28 -
Stand: 11. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
REFERRALS
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 28 -
Stand: 11. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
REGULATORY AND
PROCEDURAL
GUIDANCE
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 28 -
Stand: 11. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
EMA: PSUR Worksharing
http://www.hma.eu/348.html
http://www.hma.eu/348.html
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 28 -
Stand: 11. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
EMA: EURD-Liste
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500133159
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500133159
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 28 -
Stand: 11. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
EMA: Additional Monitoring
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500144468
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500144468
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 28 -
Stand: 11. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
EMA: Signale
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/regulation/document_listing/document_listing_000375.jsp&mid=WC0b01ac0580727d1c
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/regulation/document_listing/document_listing_000375.jsp&mid=WC0b01ac0580727d1c
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 28 -
Stand: 11. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
PRAC: Agenden, minutes and highlights
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/about_us/document_listing/document_listing_000353.jsp&mid=WC0b01ac05805a21cf
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/about_us/document_listing/document_listing_000353.jsp&mid=WC0b01ac05805a21cf
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 28 -
Stand: 11. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 28 -
Stand: 11. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 28 -
Stand: 11. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
CHMP: Committee meeting reports
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/about_us/document_listing/document_listing_000378.jsp&mid=WC0b01ac0580028d2a
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/about_us/document_listing/document_listing_000378.jsp&mid=WC0b01ac0580028d2a
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 28 -
Stand: 11. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 28 -
Stand: 11. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
HMA: What’s new?
http://www.hma.eu/human.html
http://www.hma.eu/human.html
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 28 -
Stand: 11. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
EU-Kommission: Newly adopted Marketing Authorisation Decisions (last six months)
http://ec.europa.eu/health/documents/community-register/html/newproc.htm
http://ec.europa.eu/health/documents/community-register/html/newproc.htm
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 28 -
Stand: 11. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 28 -
Stand: 11. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
BfArM: Aktuelles (Bereich Pharmakovigilanz)
http://www.bfarm.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Service_Formular.html?nn=3494842&sortOrder=score+desc%2C+dateOfIssue_dt+desc&resultsPerPage=15&cl2Categories_Rubrik=pharmakovigilanz
http://www.bfarm.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Service_Formular.html?nn=3494842&sortOrder=score+desc%2C+dateOfIssue_dt+desc&resultsPerPage=15&cl2Categories_Rubrik=pharmakovigilanz
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 28 -
Stand: 11. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
PEI: Aktuelles (Bereich Arzneimittelsicherheit / Vigilanz)
hhttp://www.pei.de/DE/service/neue-seiten/neue-seiten-node.html
hhttp://www.pei.de/DE/service/neue-seiten/neue-seiten-node.html
28.07.2014
Datei
PD
Pharmakovigilanz-Wochenbericht
1
KW 29 / 2014
18.07.2014
Neuigkeiten aus dem Bereich Pharmakovigilanz
– Auf einen Blick –
1 HMA/CMD(h):
PSUR-Worksharing-Liste und Cover note überarbeitet
2 EMA:
Umzug am 1. August 2014
HINWEIS:
In den Sommermonaten ist der Umfang an berichtenswerten Neuigkeiten
auch im Bereich Pharmakovigilanz in manchen Wochen sehr gering. Die-
ser Umstand kann die Anzahl der Beiträge reduzieren, die Dokumentation
erhalten Sie weiterhin wie gewohnt.
Pharmakovigilanz – Wochenbericht
KW 29/2014
2
1 HMA/CMD(h):
PSUR-Worksharing-Liste und Cover note überarbeitet
___________________________________________________________
Die „List of substances under PSUR Work Sharing scheme and other sub-
stances contained in Nationally Authorised Products with DLP synchro-
nized” sowie das erläuternde Dokument “Assessment of Periodic Safety
Update Reports for National Auzthorised Products” sind aktualisiert
worden (“June 2014”).
Es wird darauf hingewiesen, dass die EMA plant, den single assessment-
Prozess für (nur) nationale Zulassungen (MRP, DCP) „Ende des Jahres
2014“ zu starten.
Zu diesem Zeitpunkt sollen dann auch die Substanzen, die temporär von
der EURD-Liste in die o.g. Worksharing-Liste verschoben wurden, wieder
in die EURD-Liste eingegliedert werden. Für die Zwischenzeit gilt:
“The List of substances under PSUR Work Sharing scheme and oth-
er substances contained in Nationally Authorised Products with DLP
synchronised should continue to be followed until the substances
and combination of active substances included have passed the pub-
lished data lock point (DLP). Subsequently, the EURD list should be
followed.”
Die genannten Informationen sind auf der CMD(h)/HMA-Webseite unter
folgendem Link abrufbar:
http://www.hma.eu/348.html
2 EMA:
Umzug am 1. August 2014
___________________________________________________________
Wie von der EMA mehrfach angekündigt findet der Umzug der Agentur am
1. August 2014 statt. Nach Angaben der EMA bleiben die E-Mail-Adressen
unverändert.
Die neuen Kontaktdaten ab dem 1. August lauten:
30 Churchill Place
Canary Wharf
London
E14 5EU
United Kingdom
Tel.: +44 (0)20 3660 6000
Fax: +44 (0)20 3660 5555
http://www.hma.eu/348.html
Pharmakovigilanz – Wochenbericht
KW 29/2014
3
Bis zum 1. August bleiben die Kontaktdaten unverändert.
Weitere diesbezügliche Informationen sind abrufbar unter:
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/about_us/general/ge
neral_content_000615.jsp&mid=WC0b01ac05807f6c6c
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/about_us/general/general_content_000615.jsp&mid=WC0b01ac05807f6c6c
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/about_us/general/general_content_000615.jsp&mid=WC0b01ac05807f6c6c
28.07.2014
Datei
PD
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 29 -
Stand: 18. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
Screening Pharmakovigilanz-relevanter Webseiten
- Dokumentation -
EMA: What's New?
EMA: EURD-Liste / PSUR Worksharing
EMA: Additional Monitoring
EMA: Signale
PRAC: Agenden, minutes and highlights
CHMP: Committee meeting reports
HMA: What’ new?
EU-Kommission: Newly adopted Marketing Authorisation Decisions (last six months)
BfArM: Aktuelles (Bereich Pharmakovigilanz)
PEI: Aktuelles (Bereich Arzneimittelsicherheit / Vigilanz)
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Mara Ernst, Referentin Arzneimittelsicherheit, Tel.: 0228/95745-62 | E-Mail: ernst@bah-bonn.de
mailto:ernst@bah-bonn.de
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 29 -
Stand: 18. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
EMA: What's New?
http://www.ema.europa.eu/ema/index. jsp?curl=pages/news_and_events/landing/whats_new.jsp&mid=WC0b01ac058004d5c4
EVENTS
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/news_and_events/landing/whats_new.jsp&mid=WC0b01ac058004d5c4
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 29 -
Stand: 18. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
NEWS AND
PRESS
RELEASES
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 29 -
Stand: 18. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
PIP
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 29 -
Stand: 18. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
PIP
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 29 -
Stand: 18. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
REFERRALS
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 29 -
Stand: 18. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
REGULATORY AND
PROCEDURAL
GUIDANCE
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 29 -
Stand: 18. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
EMA: PSUR Worksharing
http://www.hma.eu/348.html
http://www.hma.eu/348.html
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 29 -
Stand: 18. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
EMA: EURD-Liste
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500133159
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500133159
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 29 -
Stand: 18. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
EMA: Additional Monitoring
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500144468
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500144468
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 29 -
Stand: 18. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
EMA: Signale
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/regulation/document_listing/document_listing_000375.jsp&mid=WC0b01ac0580727d1c
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/regulation/document_listing/document_listing_000375.jsp&mid=WC0b01ac0580727d1c
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 29 -
Stand: 18. Juli 2014
Alle Angaben ohne Gewähr!
PRAC: Agenden, minutes and highlights
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/about_us/document_listing/document_listing_000353.jsp&mid=WC0b01ac05805a21cf
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/about_us/document_listing/document_listing_000353.jsp&mid=WC0b01ac05805a21cf
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 29 -
Stand: 18. Juli 2014
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Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 29 -
Stand: 18. Juli 2014
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Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 29 -
Stand: 18. Juli 2014
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CHMP: Committee meeting reports
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/about_us/document_listing/document_listing_000378.jsp&mid=WC0b01ac0580028d2a
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/about_us/document_listing/document_listing_000378.jsp&mid=WC0b01ac0580028d2a
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
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Pharmakovigilanz - Wochenbericht
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HMA: What’s new?
http://www.hma.eu/human.html
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Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 29 -
Stand: 18. Juli 2014
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EU-Kommission: Newly adopted Marketing Authorisation Decisions (last six months)
http://ec.europa.eu/health/documents/community-register/html/newproc.htm
http://ec.europa.eu/health/documents/community-register/html/newproc.htm
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 29 -
Stand: 18. Juli 2014
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Pharmakovigilanz - Wochenbericht
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Stand: 18. Juli 2014
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BfArM: Aktuelles (Bereich Pharmakovigilanz)
http://www.bfarm.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Service_Formular.html?nn=3494842&sortOrder=score+desc%2C+dateOfIssue_dt+desc&resultsPerPage=15&cl2Categories_Rubrik=pharmakovigilanz
http://www.bfarm.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Service_Formular.html?nn=3494842&sortOrder=score+desc%2C+dateOfIssue_dt+desc&resultsPerPage=15&cl2Categories_Rubrik=pharmakovigilanz
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
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Stand: 18. Juli 2014
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Pharmakovigilanz - Wochenbericht
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PEI: Aktuelles (Bereich Arzneimittelsicherheit / Vigilanz)
hhttp://www.pei.de/DE/service/neue-seiten/neue-seiten-node.html
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28.07.2014
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Pharmakovigilanz-Wochenbericht
1
KW 30 / 2014
25.07.2014
Neuigkeiten aus dem Bereich Pharmakovigilanz
– Auf einen Blick –
1 PRAC:
Meeting-Minutes vom Juni 2014 veröffentlicht
2 CHMP und CMDh:
Meetings vom Juli 2014
3 EMA:
Möglichkeit zur Kommentierung der “Draft rules of procedures
for public hearings held by PRAC”
HINWEIS:
In den Sommermonaten ist der Umfang an berichtenswerten Neuigkeiten
auch im Bereich Pharmakovigilanz in manchen Wochen sehr gering. Die-
ser Umstand kann die Anzahl der Beiträge reduzieren, die Dokumentation
erhalten Sie weiterhin wie gewohnt.
Pharmakovigilanz – Wochenbericht
KW 30/2014
2
1 PRAC:
Meeting-Minutes vom Juni 2014 veröffentlicht
___________________________________________________________
Die Minutes des Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC)
Meetings vom 10. - 13. Juni 2014 wurden veröffentlicht. Das PRAC disku-
tiert in seinen Meetings unter anderem laufende Risikobewertungsverfah-
ren, Risikomanagementpläne und Zulassungsverlängerungen zu ver-
schiedenen Stoffen. Außerdem werden Bewertungen von Periodic Safety
Update Reports (PSUR) und Studienprotokollen zu Post-Authorisation
Safety Studies (PASS) vorgenommen. In diesem Meeting wurde unter
anderem ein Risikobewertungsverfahren zu Ibuprofen/Dexibuprofen ge-
startet. Die betroffenen Zulassungsinhaber haben noch bis zum 29. Sep-
tember 2014 die Möglichkeit Stellungnahmen einzureichen.
Die Meeting-Minutes finden Sie auf der Internetseite der EMA unter:
http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Minutes/2014/0
7/WC500169997.pdf
In den Meetings des PRAC werden außerdem Sicherheitssignale (Safety
Signals) bewertet und Empfehlungen zu diesen ausgesprochen. Details zu
diesen Empfehlungen und den diskutierten Signalen finden Sie ebenfalls
in den Meeting-Minutes. Die Empfehlungen zu den in diesem Meeting be-
sprochenen Signalen wurden jedoch bereits vorab am 1. Juli 2014 veröf-
fentlicht:
http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Other/2014/07/
WC500169486.pdf
Die deutschen Übersetzungen der Textanpassungen in Folge von Signal-
bewertungen finden Sie auf der Internetseite des BfArM unter:
http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Risikoinformatione
n/textanpassung/Signalbewertung/_node.html
Darüber hinaus wurde der ANNEX III “Acronyms and abbreviations used
in the PRAC (Pharmacovigilance Risk Assessment Committee) Minutes”
aktualisiert. Diesen finden Sie unter:
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document
.jsp?webContentId=WC500133302
Für August 2014 ist kein PRAC-Meeting angesetzt.
http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Minutes/2014/07/WC500169997.pdf
http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Minutes/2014/07/WC500169997.pdf
http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Other/2014/07/WC500169486.pdf
http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Other/2014/07/WC500169486.pdf
http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Risikoinformationen/textanpassung/Signalbewertung/_node.html
http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Risikoinformationen/textanpassung/Signalbewertung/_node.html
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500133302
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500133302
Pharmakovigilanz – Wochenbericht
KW 30/2014
3
2 CHMP und CMDh:
Meetings vom Juli 2014
___________________________________________________________
Die Sitzungen der Koordinierungsgruppe („Co-ordination Group for
Mutual Recognition and Decentralised Procedures - human“), CMDh, fin-
den im monatlichen Turnus statt. Die Besprechungspunkte der aktuellen
Sitzung, die vom 21. - 23. Juli 2014 stattfand, können der Agenda ent-
nommen werden, die auf der Homepage der CMDh veröffentlicht wurde:
http://www.hma.eu/354.html
In diesem Meeting hat die CMDh unter anderem im Rahmen des Dring-
lichkeitsverfahren (Risikobewertungsverfahren nach Artikel 107i der Richt-
linie 2001/83/EG) verabschiedet, dass die Zulassung von oralen Metha-
don-Lösungen mit hochmolekularem Povidon auszusetzen sind und
zusätzliche Hinweise in die Produktinformationen von Arzneimitteln, in
denen Povidon mit einem niedrigeren Molekulargewicht enthalten ist, auf-
zunehmen sind. Da die Entscheidung im Konsens verabschiedet wurde,
wird dieses Verfahren nicht an die Europäische Kommission weitergege-
ben, sondern direkt auf nationaler Ebene umgesetzt.
Der Ausschuss für Humanarzneimittel (“Committee for Medicinal Pro-
ducts for Human Use”), CHMP, hat seine monatliche Sitzung vom 21. - 24.
Juli 2014 abgehalten. Die Agenda sowie die Meetings-Highlights zu die-
sem Meeting finden Sie auf der Webseite der EMA unter folgendem Link:
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/about_us/document
_listing/document_listing_000378.jsp&mid=WC0b01ac0580028d2a
In diesem Meeting wurde unter anderem die Überprüfung der Notfallkont-
razeptiva, die Levonorgestrel oder Ulipristalacetat enthalten, abge-
schlossen. Überprüft wurde, ob ein erhöhtes Körpergewicht die Wirksam-
keit dieser Medikamente bei der Verhinderung einer ungewollten Schwan-
gerschaft nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder Versagen der
Kontrazeption beeinflusst. Der Ausschuss CHMP empfiehlt vor dem Hin-
tergrund der positiven Nutzen-/ Risikobewertung, dass diese Notfallkont-
razeptiva weiterhin von allen Frauen unabhängig vom Körpergewicht ver-
wendet werden können. Die Empfehlung des CHMP wird nun an die Eu-
ropäische Kommission weitergeleitet, die eine europaweit rechtlich ver-
bindliche Entscheidung treffen wird.
Der BAH wird im nächsten Wochenbericht über weitere Ergebnisse der
Sitzungen berichten. Im August sind keine Sitzung dieser beiden Komitees
geplant.
http://www.hma.eu/354.html
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/about_us/document_listing/document_listing_000378.jsp&mid=WC0b01ac0580028d2a
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/about_us/document_listing/document_listing_000378.jsp&mid=WC0b01ac0580028d2a
Pharmakovigilanz – Wochenbericht
KW 30/2014
4
3 EMA:
Möglichkeit zur Kommentierung der “Draft rules of procedures
for public hearings held by PRAC”
___________________________________________________________
Das Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC) hat die
Möglichkeit öffentliche Anhörungen im Rahmen der Risikobewertungsver-
fahren gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) 726/2004 sowie Artikel 31
und Artikel 107i der Richtlinie 2001/83/EG abzuhalten. Falls es die Dring-
lichkeit der Angelegenheit zulässt und das PRAC es, in Hinsicht auf das
Ausmaß und die Schwere der Sicherheitsbedenken, für gerechtfertigt hält,
können diese Anhörungen durchgeführt werden. Ob eine öffentliche Anhö-
rung stattfindet wird von Fall zu Fall entschieden. Gemäß Artikel 107j der
Richtlinie 2001/83/EG sind die Anhörungen nach einem von der EMA an-
gegebenen Verfahren durchzuführen und über das europäische Internet-
portal für Arzneimittel anzukündigen. Bei der Ankündigung sind die Teil-
nahmemodalitäten anzugeben.
Die EMA hat daher in Übereinstimmung mit Artikel 78 der Verordnung
(EG) Nr. 726/2004 und in Absprache mit den betroffenen Parteien Verfah-
rensregeln zur Organisation und zur Durchführung öffentlicher An-
hörungen zu erarbeiten.
Am 24. Juli 2014 wurde von der EMA nun der Entwurf dieser Verfahrens-
regeln („Draft rules of procedures for public hearings held by PRAC”) zur
Kommentierung veröffentlicht. Sie finden diesen Entwurf unter folgendem
Link:
http://www.ema.europa.eu/ema/doc_index.jsp?curl=pages/includes/docum
ent/document_detail.jsp?webContentId=WC500170070&murl=menus/doc
ument_library/document_library.jsp&mid=0b01ac058009a3dc
Stellungnahmen können bei der EMA bis zum 15. Oktober 2014 einge-
reicht werden. Der BAH wird, wie üblich, Kommentare konsolidiert über
den Europäischen Dachverband, AESGP, einreichen. Wir bitten Sie daher
Ihre Anmerkungen zu dem Entwurf bis spätestens 12. September 2014
an ernst@bah-bonn.de zu senden, damit wir diese fristgerecht sichten,
diskutieren und zusammenfassen können.
http://www.ema.europa.eu/ema/doc_index.jsp?curl=pages/includes/document/document_detail.jsp?webContentId=WC500170070&murl=menus/document_library/document_library.jsp&mid=0b01ac058009a3dc
http://www.ema.europa.eu/ema/doc_index.jsp?curl=pages/includes/document/document_detail.jsp?webContentId=WC500170070&murl=menus/document_library/document_library.jsp&mid=0b01ac058009a3dc
http://www.ema.europa.eu/ema/doc_index.jsp?curl=pages/includes/document/document_detail.jsp?webContentId=WC500170070&murl=menus/document_library/document_library.jsp&mid=0b01ac058009a3dc
28.07.2014
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Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 30 -
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Screening Pharmakovigilanz-relevanter Webseiten
- Dokumentation -
EMA: What's New?
EMA: EURD-Liste / PSUR Worksharing
EMA: Additional Monitoring
EMA: Signale
PRAC: Agenden, minutes and highlights
CHMP: Committee meeting reports
HMA: What’ new?
EU-Kommission: Newly adopted Marketing Authorisation Decisions (last six months)
BfArM: Aktuelles (Bereich Pharmakovigilanz)
PEI: Aktuelles (Bereich Arzneimittelsicherheit / Vigilanz)
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Mara Ernst, Referentin Arzneimittelsicherheit, Tel.: 0228/95745-62 | E-Mail: ernst@bah-bonn.de
mailto:ernst@bah-bonn.de
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
- KW 30 -
Stand: 25. Juli 2014
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EMA: What's New?
http://www.ema.europa.eu/ema/index. jsp?curl=pages/news_and_events/landing/whats_new.jsp&mid=WC0b01ac058004d5c4
EVENTS
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/news_and_events/landing/whats_new.jsp&mid=WC0b01ac058004d5c4
Pharmakovigilanz - Wochenbericht
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NEWS AND
PRESS
RELEASES
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PIP
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PIP
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REFERRALS
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REGULATORY AND
PROCEDURAL
GUIDANCE
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- KW 30 -
Stand: 25. Juli 2014
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EMA: PSUR Worksharing
http://www.hma.eu/348.html
http://www.hma.eu/348.html
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Stand: 25. Juli 2014
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EMA: EURD-Liste
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500133159
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500133159
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Stand: 25. Juli 2014
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EMA: Additional Monitoring
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500144468
http://www.ema.europa.eu/ema/pages/includes/document/open_document.jsp?webContentId=WC500144468
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EMA: Signale
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/regulation/document_listing/document_listing_000375.jsp&mid=WC0b01ac0580727d1c
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/regulation/document_listing/document_listing_000375.jsp&mid=WC0b01ac0580727d1c
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PRAC: Agenden, minutes and highlights
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/about_us/document_listing/document_listing_000353.jsp&mid=WC0b01ac05805a21cf
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CHMP: Committee meeting reports
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/about_us/document_listing/document_listing_000378.jsp&mid=WC0b01ac0580028d2a
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/about_us/document_listing/document_listing_000378.jsp&mid=WC0b01ac0580028d2a
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HMA: What’s new?
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EU-Kommission: Newly adopted Marketing Authorisation Decisions (last six months)
http://ec.europa.eu/health/documents/community-register/html/newproc.htm
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http://www.bfarm.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Service_Formular.html?nn=3494842&sortOrder=score+desc%2C+dateOfIssue_dt+desc&resultsPerPage=15&cl2Categories_Rubrik=pharmakovigilanz
http://www.bfarm.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Service_Formular.html?nn=3494842&sortOrder=score+desc%2C+dateOfIssue_dt+desc&resultsPerPage=15&cl2Categories_Rubrik=pharmakovigilanz
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Stand: 25. Juli 2014
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28.07.2014
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/5723
16. Wahlperiode 20. 06. 2007
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation
A. Problem und Ziel
Die Anzahl der in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten
bei der Herstellung, Lagerung und Lieferung von Lebensmitteln und Futter-
mitteln ist in der letzten Zeit gestiegen. Die jüngsten Machenschaften, Umetiket-
tierung und Handel mit verdorbenem Fleisch, haben die Verbraucherinnen und
Verbraucher in Deutschland verunsichert und das Vertrauen in die Sicherheit der
Lebensmittel erschüttert. Die Zahl der aufgedeckten Fälle ist seit Ende 2005
höher als in den vergangenen zehn Jahren.
Der vorliegende Gesetzentwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes und zur
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und des
Weingesetzes ist ein zentraler Baustein zur Vorbeugung und raschen Eindäm-
mung von Lebensmittelskandalen.
Die Erweiterung des Rechts der Verbraucherinformation ist zugleich aber auch
Teil einer modernen Verbraucherpolitik. Verbraucherinnen und Verbraucher zei-
gen ein gesteigertes Interesse an Informationen, bevor sie sich zur Auswahl
eines bestimmten Erzeugnisses entschließen. Aus dem Leitbild des mündigen
Verbrauchers heraus ist dieses gesteigerte Interesse zu begrüßen und daher zu
fördern. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich als Marktteilneh-
merinnen und Marktteilnehmer begreifen können und besser befähigt werden,
Kaufentscheidungen eigenverantwortlich zu treffen.
B. Lösung
Verbraucherinnen und Verbrauchern wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf
Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen im Anwendungs-
bereich des LFGB und des Weingesetzes eröffnet.
Darüber hinaus werden die Fälle ausgeweitet, in denen die Behörden von sich
aus die Öffentlichkeit unter Namensnennung über marktrelevante Vorkommnis-
se informieren sollen.
Zudem werden die Staatsanwaltschaften verpflichtet, die Überwachungsbehör-
den von der Einleitung eines Strafverfahrens bei Verstößen gegen das LFGB
oder das Weingesetz zu unterrichten.
C. Alternativen
Eine Einbeziehung der Regelungen in das Informationsfreiheitsgesetz des
Bundes würde wesentliche Bereiche nicht bzw. unzureichend regeln. So ist die
Drucksache 16/5723 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Befugnis der Behörden zur Information der Öffentlichkeit nicht Regelungsinhalt
des Informationsfreiheitsgesetzes. Darüber hinaus ist bei den Regelungen zur
Verbraucherinformation den speziellen Erfordernissen des Lebensmittel- und
Futtermittelrechts und der Praxis der Lebensmittelkontrolleure Rechnung zu tra-
gen.
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Keine
2. Vollzugsaufwand
Den betroffenen informationspflichtigen Stellen entsteht durch das Gesetz ver-
mutlich ein Mehraufwand, der aus der Pflicht zur Bereitstellung und Herausgabe
von Informationen folgt. Wie hoch dieser Mehraufwand in personeller Hinsicht
sein wird, lässt sich derzeit nicht quantifizieren.
Bei der Schätzung des Mehraufwandes sind auch mögliche Einsparungen zu be-
rücksichtigen, die sich aus der Akzeptanz stiftenden Wirkung des Rechts auf Zu-
gang zu Verbraucherinformationen ergeben. So können z. B. kostenintensive
Nachfragen, Beschwerden etc. von Bürgern aufgrund der nunmehr bestehenden
Möglichkeit eines Informationszugangs entfallen. Der gleichwohl im Rahmen
des Gesetzesvollzuges entstehende Verwaltungs- und Personalmehrbedarf ist
durch die vorgesehene Kostenregelung teilweise refinanzierbar. Soweit nicht
durch Gebühren und Auslagen refinanzierbare Kosten entstehen, werden diese
durch Umschichtungen im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen.
E. Sonstige Kosten
Durch das Gesetz entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Erzeuger und die
übrigen Wirtschaftsbeteiligten. Daher sind Auswirkungen auf die Einzelpreise
und das Preisniveau nicht zu erwarten. Durch die Erhebung von Gebühren und
Auslagen können den Verbraucherinnen und Verbrauchern im Einzelfall Kosten
entstehen. Die kostenmäßigen Belastungen dürften jedoch für die Lebenshal-
tung der Betroffenen nicht ins Gewicht fallen. Messbare Auswirkungen auf das
Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten.
F. Bürokratiekosten
a) Durch den vorliegenden Gesetzentwurf werden keine Informationspflichten
für die Wirtschaft eingeführt oder geändert.
b) Es wird eine neue Informationspflicht für Bürgerinnen und Bürger geschaf-
fen.
c) Der Gesetzentwurf enthält eine neue Informationspflicht und eine modifi-
zierte Informationspflicht für die Verwaltung.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5723
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/5723
Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation
Der Text des Gesetzentwurfs und der Begründung ist gleich
lautend mit dem Text auf den Seiten 3 bis 16 der Bundestags-
drucksache 16/5404.
Drucksache 16/5723 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz
vom 8. März 2007 zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der
Verbraucherinformation
Im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung hat der Nationale
Normenkontrollrat den Gesetzentwurf dahingehend geprüft,
inwieweit Informationspflichten und daraus resultierende
Bürokratiekosten nachvollziehbar dargestellt sowie Alterna-
tiven geprüft worden sind.
Mit dem vorliegenden Entwurf werden eine Informations-
pflicht für Bürger und eine Informationspflicht für die Ver-
waltung eingeführt. Darüber hinaus wird eine Informations-
pflicht für die Verwaltung modifiziert.
Die im Gesetzentwurf eingeführten und geänderten Informa-
tionspflichten wurden nachvollziehbar dargestellt. Weiterhin
begrüßt der Nationale Normenkontrollrat ausdrücklich die
im Gesetzentwurf enthaltenen Prüfungen nach kostengünsti-
geren Alternativen.
Aus diesem Grund hat der Nationale Normenkontrollrat in
seiner Sitzung am 8. März 2007 beschlossen, dem Gesetz-
entwurf zuzustimmen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/5723
Anlage 3
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 834. Sitzung am 8. Juni 2007
beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2
des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zu Artikel 1 (§ 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e VIG)
In Artikel 1 sind in § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e die Wör-
ter „in der Regel“ zu streichen.
B e g r ü n d u n g
Ausweislich der Gesetzesbegründung dient die Formu-
lierung „in der Regel“ dazu, um in Ausnahmefällen auch
Informationen zugänglich zu machen, die vor mehr als
fünf Jahren entstanden sind. Vor dem Hintergrund der
Zielstellung des Gesetzentwurfs – Lebensmittelskanda-
len vorzubeugen und diese rasch einzudämmen – ist eine
Regelung, welche Anspruch auf Verbraucherinformatio-
nen gewährt, die mehr als fünf Jahre zurückreichen, nicht
gerechtfertigt. Insbesondere die in der Entwurfsbegrün-
dung erwähnten Zeitreihenanalysen gehen über das Ziel
des Gesetzentwurfs weit hinaus.
Anfragen, welche bis zu zehn Jahren zurückliegen,
führen außerdem zu einem erheblichen Verwaltungsauf-
wand, der von der Behörde nur mit unverhältnismäßigen
Mitteln zu leisten ist.
2. Zu Artikel 1 (§ 3 Abs. 2a – neu – VIG)
In Artikel 1 ist in § 3 nach Absatz 2 folgender Absatz 2a
einzufügen:
„(2a) Der Antrag kann in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 1
Nr. 2 bis 4 abgelehnt werden, wenn sich der betroffene Le-
bensmittelunternehmer im Rahmen der Anhörung nach
§ 4 Abs. 1 bereit erklärt, die gewünschte Information ent-
sprechend § 5 Abs. 1 selbst zu erteilen.“
B e g r ü n d u n g
Der Rechtsgedanke aus § 40 Abs. 2 LFGB (Selbstein-
trittsrecht des betroffenen Lebensmittelunternehmers)
sollte auch im VIG verankert werden. In der Regel ver-
fügt der Unternehmer in diesem Bereich der Risiken,
Eigenschaften und Zusammensetzung seines Produkts
über weiter gehende Informationen als die Behörde. Zu-
dem ist es verfassungsrechtlich geboten, dass sich der
Staat im Bereich der Privatautonomie Zurückhaltung
auferlegt, insbesondere dann, wenn die Privaten das ge-
wünschte Resultat ohne staatliches Zutun bewerkstelligen.
3. Zu Artikel 1 (§ 4 Abs. 1 Satz 3 – neu – VIG)
In Artikel 1 ist in § 4 Abs. 1 nach Satz 2 folgender Satz
einzufügen:
„Die Behörde ist berechtigt, auf Nachfrage des Dritten,
Name und Anschrift des Antragstellers weiterzugeben.“
B e g r ü n d u n g
Die datenschutzrechtliche Norm dient der Transparenz
im Auskunftsverfahren auch gegenüber dem betroffenen
Unternehmen. Der Unternehmer soll erfahren, wer Infor-
mationen über seine Produkte oder ihn erhalten möchte.
Auch im Hinblick auf ein Selbsteintrittsrecht des betrof-
fenen Lebensmittelunternehmers, die gewünschte Infor-
mation zu erteilen, ist diese Regelung notwendig.
4. Zu Artikel 1 (§ 4 Abs. 1 Satz 5 und 6 – neu – VIG)
Dem Artikel 1 § 4 Abs. 1 sind folgende Sätze anzufügen:
„Eine Beteiligung Dritter kann unterbleiben, wenn diese
bereits im Rahmen einer gleichartigen Anfrage innerhalb
des letzten Jahres durchgeführt wurde. Hierüber ist der
Dritte zu unterrichten.“
B e g r ü n d u n g
Die Änderung dient der Verwaltungsvereinfachung und
der schnelleren Information der Verbraucher.
Im Hinblick auf das Informationsbedürfnis der Verbrau-
cher, insbesondere bei Öffentlichkeitsresonanz, steht zu
befürchten, das gleichartige Anfragen zu verschiedenen
Zeitpunkten gestellt werden. Um nicht in jedem Fall das
komplexe Verwaltungsverfahren erneut durchführen zu
müssen, sollte auf das bereits abgeschlossene Anhö-
rungsverfahren zurückgegriffen werden können.
5. Zu Artikel 1 (§ 4 Abs. 3 Satz 3 VIG)
In Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 3 sind nach dem Wort „oder“
die Wörter „ein Rechtsbehelf keine aufschiebende Wir-
kung hat, frühestens aber“ einzufügen.
B e g r ü n d u n g
Die Änderung erfasst nun auch die Situation, in denen ein
Dritter, der von der Entscheidung über den Antrag auf In-
formationszugang betroffen ist, erfolgreich vorläufigen
Rechtsschutz beantragt hat. Der Entwurf regelt nicht aus-
drücklich, was passieren soll, wenn zwar eine Anordnung
der sofortigen Vollziehung ergangen ist, das Gericht auf
Antrag des Dritten aber die aufschiebende Wirkung eines
Rechtsbehelfs wiederhergestellt oder die Anordnung der
sofortigen Vollziehung aufgehoben hat. Gewollt ist er-
sichtlich, dass in einer solchen Situation vorerst kein In-
formationszugang erfolgt. Der Wortlaut des Entwurfs
bringt dies aber nicht hinreichend zum Ausdruck. Die
„Schutzfrist“ von zwei Wochen, die dem Dritten offenbar
eine Überlegungsfrist zu der Frage einräumen soll, ob er
einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes
stellen will, lässt die Änderung unberührt.
Drucksache 16/5723 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Zu Artikel 1 (§ 6 Abs. 1 Satz 2 VIG)
In Artikel 1 § 6 Abs. 1 ist Satz 2 zu streichen.
Folgeänderung:
In Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1 sind die Wörter „vorbehalt-
lich des Satzes 2“ zu streichen.
B e g r ü n d u n g
§ 6 Abs. 1 Satz 2 VIG-E legt fest, dass der Zugang zu In-
formationen, welche sich auf Informationen nach § 1
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG-E beziehen, kostenfrei bleiben
soll.
Die generelle Kostenfreiheit für den Zugang zu Informa-
tionen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG-E verwehrt ge-
rade in dem Bereich, in dem mit dem größten Mehr-
aufwand zu rechnen sein wird, eine Erhebung
kostendeckender Gebühren. Dies ginge zu Lasten der
Länderhaushalte.
Der Mehraufwand kann derzeit noch nicht beziffert wer-
den. Deshalb ist es nicht gerechtfertigt, den Zugang zu
ausgewählten Informationen gänzlich kostenfrei zu stel-
len. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Ge-
meinden und Gemeindeverbände. Nach der Regelung des
Entwurfs wären auch die Länder bei der Erstellung eige-
ner Regelungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2 VIG-E an
die Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 2 VIG- E gebunden. Im
Falle von § 1 Abs. 2 Satz 2 VIG-E (Übertragung der Auf-
gabe auf die Gemeinden/Gemeindeverbände) wäre die
Kostenlast bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden
und zöge eine Ausgleichspflicht der Länder nach sich.
Entgegen den im Gesetzentwurf erwähnten Einsparun-
gen ist von einem personellen und materiellen Mehrauf-
wand auszugehen.
7. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc
(§ 40 Abs. 1 Satz 3 LFGB)
Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc ist wie
folgt zu fassen:
,cc) In Satz 3 werden
aaa) die Angabe „Nr. 2 bis 5“ durch die Angabe
„Nr. 3 bis 5“ ersetzt und
bbb) das Wort „besonderes“ gestrichen.‘
B e g r ü n d u n g
Die Regelung stellt eine Verbesserung des § 40 LFGB,
dem Informationsrecht der Behörde zur Gefahrenabwehr,
zu Gunsten der Verbraucher dar. Sie trägt dazu bei,
schneller Namen von Unternehmen bekannt geben zu
können, die gegen gesundheitliche Normen des Lebens-
mittelrechts verstoßen.
Die Abwägungsklausel des § 40 Abs. 1 Satz 3 soll zu-
künftig nur noch auf die Nummern 3 bis 5 erstreckt wer-
den. Die bestehende Abwägungsklausel wird dem Wer-
tesystem des Grundgesetzes nicht gerecht, wenn
gesundheitliche Risiken und Gefahren für den Menschen,
deren Schutz die Norm (gegen die verstoßen wurde)
eigentlich bezweckt, im Rahmen der behördlichen Ab-
wägung mit wirtschaftlichen Interessen des Rechtsun-
treuen verglichen werden müssen. Durch die Änderung
hätte der Gesetzgeber per Gesetz bereits eine Interessen-
abwägung zu Gunsten der Öffentlichkeit auch in den Fäl-
len des bloßen Verstoßes gegen Normen, die dem Schutz
vor gesundheitlichen Gefährdungen oder Täuschungen
dienen, vorgenommen.
8. Zu Artikel 2 Nr. 3 (§ 42 Abs. 5 Satz 3 LFGB)
Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetz-
gebungsverfahrens zu prüfen, ob in § 42 Abs. 5 Satz 3
LFGB-E die Wörter „personenbezogener Daten“ zu
streichen sind.
B e g r ü n d u n g
Nach § 42 Abs. 5 LFGB-E werden die Staatsanwaltschaf-
ten verpflichtet, die nach § 38 Abs. 1 Satz 1 LFGB zu-
ständige Behörde über die Einleitung „des Strafverfah-
rens“ – gemeint ist das staatsanwaltschaftliche Ermitt-
lungsverfahren – zu unterrichten. § 42 Abs. 5 Satz 3
LFGB-E schränkt dies nur insoweit ein, als die Weiter-
gabe personenbezogener Daten unterbleiben kann. Aller-
dings sind Fälle denkbar, in denen schon die bloße Sach-
mitteilung den Ermittlungszweck gefährdet. Um deutlich
zu machen, dass in solchen Fällen die Unterrichtung ganz
und nicht nur die Weitergabe personenbezogener Daten
unterbleiben kann, wäre die Bezugnahme auf „personen-
bezogene […] Daten“ in § 42 Abs. 5 Satz 3 LFGB-E zu
streichen. Andererseits ist nicht erkennbar, inwiefern die
im Gesetzentwurf vorgesehene Mitteilung ohne perso-
nenbezogene Daten für die zuständigen Behörden über-
haupt von Nutzen sein kann.
Eine entsprechende Änderung würde sich über § 31
Abs. 7 WeinG (Artikel 3 Nr. 2 des Gesetzentwurfs) auch
auf das Weingesetz erstrecken.
9. Zu Artikel 2 Nr. 4 und 5 – neu – (§ 44 Abs. 5 – neu –,
§ 60 Abs. 2 Nr. 22a
– neu – LFGB)
In Artikel 2 sind nach Nummer 3 folgende Nummern 4
und 5 anzufügen:
,4. Dem § 44 wird folgender Absatz 5 angefügt:
„(5) Erkennt ein Lebensmittelunternehmer oder hat
er Grund zu der Annahme, dass ein ihm angebotenes
oder an ihn im Sinne von Artikel 3 Nr. 8 der Verord-
nung (EG) Nr. 178/2002 weitergegebenes Lebensmit-
tel den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit
nicht entspricht, so unterrichtet er unverzüglich unter
Angabe seines Namens und seiner Anschrift hierüber
die für die Überwachung zuständige Behörde unter
Angabe des Namens und der Anschrift desjenigen,
von dem das Lebensmittel angeboten oder an ihn wei-
tergegeben wurde, sowie Art und Menge des von ihm
beanstandeten Lebensmittels und teilt gleichzeitig die
veranlassten Maßnahmen mit.“
5. In § 60 Abs. 2 wird nach Nummer 22 folgende Num-
mer 22a eingefügt:
„22a. entgegen § 44 Abs. 5 die Behörde nicht, nicht
richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig
unterrichtet,“‘.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/5723
B e g r ü n d u n g
Zu Nummer 4 – neu –
Der Gammelfleischskandal hat gezeigt, dass „schwar-
zen Schafen“ im Bereich der Lebensmittelwirtschaft
frühzeitig das Handwerk gelegt werden muss. Hierzu
ist es erforderlich, dass die redlichen Lebensmittelun-
ternehmer, sobald sie Kenntnis von unlautereren Ma-
chenschaften erhalten, hierüber die zuständigen Behör-
den unterrichten, damit die notwendigen behördlichen
Maßnahmen ergriffen werden können, um zu verhin-
dern, dass der Lieferant das Lebensmittel an einen an-
deren weniger sorgsamen Lebensmittelunternehmer
veräußert.
Auf die Entschließung des Bundesrates zur Optimie-
rung der Lebensmittelsicherheit vom 9. März 2007
(Bundesratsdrucksache 59/07 – Beschluss –) wird ver-
wiesen.
Zu Nummer 5 – neu –
Entsprechender Ordnungswidrigkeitstatbestand bez.
§ 44 Abs. 5, wenn der Lebensmittelunternehmer seiner
Mitteilungspflicht nicht wie gesetzlich gefordert nach-
kommt.
10. Zu Artikel 2 Nr. 6 – neu – (§ 60 Abs. 3 Nr. 4 LFGB)
In Artikel 2 ist nach Nummer 5 – neu – folgende Num-
mer 6 anzufügen:
,6. § 60 Abs. 3 Nr. 4 wird wie folgt gefasst:
„4. entgegen Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 ein Verfahren
nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig
einleitet,“‘.
B e g r ü n d u n g
Die Praxis zeigt, dass es Lebensmittelunternehmer häu-
fig bei einem sog. stillen Rückruf belassen, wenn sie er-
kennen, dass das Lebensmittel nicht den Anforderun-
gen entspricht. Formal gesehen ist damit das Verfahren
nach Artikel 19 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/
2002 (rechtzeitig) eingeleitet, allerdings nicht vollstän-
dig. Das Verfahren nach Artikel 19 Abs. 1 der Verord-
nung (EG) Nr. 178/2002 sieht nämlich auch vor, dass
die Lebensmittelunternehmer von sich aus zum einen
die Behörden darüber zu unterrichten haben und grund-
sätzlich, wenn das Produkt bereits den Verbraucher er-
reicht haben könnte, der Verbraucher (ggf. öffentlich)
ebenfalls zu unterrichten ist. Gerade aber den aktiven
Schritt der Unterrichtung der Öffentlichkeit scheuen die
Lebensmittelunternehmer.
11. Zu Artikel 2 Nr. 7 – neu – (§ 60 Abs. 5 LFGB)
In Artikel 2 ist nach Nummer 6 – neu – folgende Num-
mer 7 anzufügen:
,7. In § 60 Abs. 5 werden die Angabe „zwanzigtau-
send“ durch die Angabe „fünfzigtausend“ sowie die
Angabe „zehntausend“ durch die Angabe „fünfund-
zwanzigtausend“ ersetzt.‘
B e g r ü n d u n g
Die Erhöhung des Bußgeldrahmens ist angezeigt, um
die Abschreckungswirkung, insbesondere bezüglich
wirtschaftlicher Vorteile, zu erhöhen. Die bisherigen
Bußgeldhöhen sind im Hinblick auch auf die Bußgeld-
bewehrung anderer Rechtsbereiche nicht mehr zeitge-
recht.
12. Zu Artikel 4 Abs. 2 Satz 2 – neu – (Inkrafttretens-
regelung)
Dem Artikel 4 Abs. 2 ist folgender Satz 2 anzufügen:
„Landesrechtliche Regelungen zur Verbraucherinfor-
mation gelten bis zum Inkrafttreten von Artikel 1 wei-
ter.“
B e g r ü n d u n g
Die Sperrwirkung des Artikels 72 Abs. 1 GG bewirkt
mit Verkündung des Gesetzes zur Neuregelung des
Rechts der Verbraucherinformation, dass landesrecht-
liche Regelungen zur Verbraucherinformation unwirk-
sam werden. Da Artikel 1 (Verbraucherinformationsge-
setz) aber erst sechs Monate nach Verkündung in Kraft
tritt, tritt in Ländern, die bereits eigene Verbraucher-
informationsgesetze verabschiedet haben, in der Zwi-
schenzeit eine Schlechterstellung für die Verbraucher-
schaft ein. Das Hinausschieben der Sperrwirkung auf
den Zeitpunkt des Inkrafttretens würde diese Schlech-
terstellung verhindern.
13. Zum Gesetzentwurf insgesamt
a) Der Bundesrat hält es für erforderlich, entsprechend
§ 3 Abs. 5 VIG in der Fassung des Gesetzesbe-
schlusses vom 29. Juni 2006 (Bundesratsdrucksache
584/06 vom 1. September 2006 i. V. m. Bundestags-
drucksache 16/1408) den Ländern die Möglichkeit
zu eröffnen, durch Rechtsverordnung andere als die
Stellen, die über die Informationen verfügen, zur
Auskunftserteilung für zuständig zu erklären.
b) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Ar-
beiten an den Auslegungshinweisen für die unbe-
stimmten Rechtsbegriffe des § 40 LFGB gemeinsam
mit den Ländern fortzuführen und alsbald nach In-
krafttreten der Neuregelung abzuschließen, um so
den Behörden Rechtssicherheit für öffentliche War-
nungen zu geben.
c) Der Bundesrat begrüßt es, dass die Bundesregierung
einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der nach derzei-
tigem Erkenntnisstand im Wesentlichen den berech-
tigten Anliegen der Verbraucher an einer Verbes-
serung der Transparenz bei Lebensmitteln und
Bedarfsgegenständen ebenso gerecht werden kann,
wie den Belangen des Handels und der Wirtschaft
– hier vor allem den Belangen kleiner und mittel-
ständischer Unternehmen sowie landwirtschaft-
licher Erzeuger. In welchem Umfang dies der Fall
sein wird, bleibt ersten Erfahrungen mit der Anwen-
dung des Gesetzes vorbehalten.
Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat der Auffas-
sung, dass das Gesetz spätestens zwei Jahre nach sei-
nem Inkrafttreten evaluiert werden muss. Die Bundes-
regierung wird gebeten, die Länder in die Evaluierung
einzubeziehen und regelmäßig im Rahmen ihrer ver-
braucherpolitischen Berichterstattung über die Erfah-
rungen mit dem Verbraucherinformationsgesetz zu
berichten, Vorschläge zur Weiterentwicklung zu erar-
beiten und das weitere Vorgehen eng mit den Ländern
Drucksache 16/5723 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
abzustimmen. Im Übrigen bekräftigt der Bundesrat die
in seiner 825. Sitzung am 22. September 2006 gefasste
Entschließung (Bundesratsdrucksache 584/06 – Be-
schluss).
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/5723
Anlage 4
Gegenäußerung der Bundesregierung
Zu Nummer 1 (Zu Artikel 1 (§ 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e
VIG))
Die Bundesregierung vermag dem vom Bundesrat unterbrei-
teten Änderungsvorschlag nicht zu folgen. Sie ist der An-
sicht, dass die in § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e vorgeschlagene
Regelung einen sachgerechten und wohlabgewogenen Inter-
essenausgleich beinhaltet, der nicht zu einer unnötigen Büro-
kratisierung führt. Durch die in der Vorschrift enthaltene
Klarstellung des Regel-Ausnahmeverhältnisses wird sicher-
gestellt, dass eine Informationsgewährung bei Vorgängen,
die länger als 5 Jahre zurückliegen, nur in solchen Ausnah-
mefällen in Betracht kommt, bei denen ein besonderes, das
normale Maß übersteigendes Informationsbedürfnis des An-
tragstellers oder sonstige besondere Umstände (z. B. längere
gerichtliche Verfahren) bestehen.
Zu Nummer 2 (Zu Artikel 1 (§ 3 Abs. 2a – neu – VIG))
Das Verbraucherinformationsgesetz eröffnet den Verbrau-
cherinnen und Verbrauchern einen verbindlichen Anspruch
auf Zugang zu verbraucherrelevanten behördlichen Informa-
tionen. Dieser Anspruch sollte nicht dadurch abgeschwächt
werden, dass sich die Verbraucher zunächst an eine dritte
Stelle außerhalb der Verwaltung wenden müssen, zumal sich
unterschiedliche Auffassungen darüber, ob der Dritte die ge-
wünschte Information auch tatsächlich erteilen kann, nicht
immer vermeiden lassen werden. Die Situation im Rahmen
des § 40 LFGB, auf Grund dessen sich die Behörden mit In-
formationen amtlichen bzw. offiziellen Charakters an die all-
gemeine Öffentlichkeit wenden können, ist mit einem indi-
viduellen Informationsanspruch der Verbraucherinnen und
Verbraucher nicht vergleichbar.
Zu Nummer 3 (Zu Artikel 1 (§ 4 Abs. 1 Satz 3 – neu –
VIG))
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Weitergabe von perso-
nenbezogenen Daten der Antragsteller an Wirtschaftsunter-
nehmen könnte dazu führen, dass interessierte Verbrauche-
rinnen und Verbraucher aus Sorge vor der Weitergabe ihrer
personenbezogenen Daten von der Wahrnehmung ihrer In-
formationsrechte abgehalten werden. Die Bundesregierung
vermag sich daher aus Gründen eines möglichst niedrig-
schwelligen Informationszugangs dem Vorschlag des Bun-
desrates nicht anzuschließen.
Zu Nummer 4 (Zu Artikel 1 (§ 4 Abs. 1 Satz 5 und 6
– neu – VIG))
Die Bundesregierung lehnt den vom Bundesrat unterbreite-
ten Änderungsvorschlag ab. Die Einfügung des Begriffs der
„gleichartigen Anfrage“ kann zu einer nicht unerheblichen
Zahl von Streitigkeiten darüber führen, ob im Einzelfall trotz
geringfügig veränderter Sachlage noch von einer „Gleichar-
tigkeit“ auszugehen ist. Daher ist es nach Auffassung der
Bundesregierung zumindest zweifelhaft, ob die beantragte
Regelung auch in der praktischen Anwendung zu einer Ver-
fahrenserleichterung und zu einer Entlastung der durchfüh-
renden Behörden führen wird.
Zu Nummer 5 (Zu Artikel 1 (§ 4 Abs. 3 Satz 3 VIG))
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Einfügung einer Klar-
stellung, dass im Falle der gerichtlichen Wiederherstellung
der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfes des Drit-
ten keine Informationserteilung erfolgen kann, ist aus Sicht
der Bundesregierung nicht erforderlich. Die Bundesregie-
rung geht angesichts der durchgängigen Verwaltungspraxis
davon aus, dass Verwaltungsbehörden eine gerichtliche Ent-
scheidung über die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbe-
helfes respektieren.
Zu Nummer 6 (Zu Artikel 1 (§ 6 Abs. 1 Satz 2 VIG))
Die Bundesregierung lehnt den Antrag des Bundesrates ab.
Gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 2 LFGB sollen die zuständigen Be-
hörden bei Rechtsverstößen von sich aus die Öffentlichkeit
informieren. Sofern dies im Einzelfall nicht erfolgt ist, er-
scheint es angebracht, dass die Behörde die begehrte Aus-
kunft kostenfrei erteilt. Infolge der in § 40 Abs. 1 Nr. 2
LFGB normierten Rechtspflicht zur Information der Öffent-
lichkeit besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein quali-
tativer Unterschied zu anderen Auskunftsersuchen, der eine
unterschiedliche Behandlung rechtfertigt. Die Bundesregie-
rung geht zudem davon aus, dass Auskünfte über Rechts-
verstöße im Regelfall eher unproblematisch erteilt werden
können, da sie mit einem tendenziell geringeren Verwal-
tungsaufwand verbunden sind.
Zu Nummer 7 (Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a Doppel-
buchstabe cc (§ 40 Abs. 1 Satz 3 LFGB))
Die Bundesregierung vermag dem Vorschlag des Bundesra-
tes, auch im Falle eines bloßen – unbewiesenen – Verdachts
auf eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit keine
Abwägung zwischen dem Informationsinteresse des Antrag-
stellers und einem möglichen Geheimhaltungsinteresse der
betroffenen Unternehmen vorzunehmen, nicht zu folgen. Bei
den in § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 5 genannten Fallgestaltun-
gen handelt es sich um ähnlich gelagerte Sachverhalte, die
nach Ansicht der Bundesregierung daher auch eine gleichar-
tige Interessenabwägung erfordern.
Zu Nummer 8 (Zu Artikel 2 Nr. 3 (§ 42 Abs. 5 Satz 3
LFGB))
Die Bundesregierung wird das Anliegen des Bundesrates
prüfen.
Drucksache 16/5723 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Zu Nummer 9 (Zu Artikel 2 Nr. 4 und 5 – neu – (§ 44
Abs. 5 – neu –, § 60 Abs. 2 Nr. 22a – neu –
LFGB))
Zu Nummer 10 (Zu Artikel 2 Nr. 6 – neu – (§ 60 Abs. 3
Nr. 4 LFGB))
Zu Nummer 11 (Zu Artikel 2 Nr. 7 – neu – (§ 60 Abs. 5
LFGB))
Die Bundesregierung begrüßt zwar das aus den Änderungs-
vorschlägen des Bundesrates deutlich werdende Anliegen,
das LFGB vor dem Hintergrund der verschiedenen Gesche-
hen seit November 2005 im Zusammenhang mit überlager-
tem Fleisch anzupassen.
Auch die Bundesregierung sieht hier Anpassungsbedarf.
Deshalb hat das Bundesministerium für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz zwischenzeitlich den Ent-
wurf eines Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften erar-
beitet und den Ländern zugeleitet. Darin wird der notwendi-
ge Anpassungsbedarf des LFGB im Rahmen eines Gesamt-
konzeptes aufgegriffen. Dieses Gesamtkonzept beinhaltet
zum einen Vorschläge, die über die vom Bundesrat unter-
breiteten Änderungsvorschläge hinausgehen. Zum anderen
weichen die darin vorgesehenen Regelungen – bei derselben
Grundkonzeption – in zum Teil wesentlichen Punkten von
den Änderungsvorschlägen des Bundesrates ab.
Vor diesem Hintergrund hält es die Bundesregierung nicht
für angezeigt, die unterbreiteten einzelnen Änderungsvor-
schläge im Rahmen des vorliegenden Gesetzgebungsverfah-
rens aufzugreifen.
Zu Nummer 12 (Zu Artikel 4 Abs. 2 Satz 2 – neu –
(Inkrafttretensregelung))
Für das Anliegen, ein Weitergelten landesgesetzlicher Rege-
lungen zur Verbraucherinformation für die Zeit zwischen
Verkündung des Verbraucherinformationsgesetzes im Bun-
desgesetzblatt und Inkrafttreten des Artikels 1 VIG zu er-
möglichen, hat die Bundesregierung grundsätzlich Verständ-
nis. Sie bezweifelt jedoch, dass hierzu die vom Bundesrat
vorgeschlagene Einfügung eines neuen Satzes in Artikel 4
Abs. 2 VIG erforderlich ist. Richtig ist, dass nach überwie-
gender Auffassung in der juristischen Literatur die Sperrwir-
kung von bundesgesetzlichen Regelungen gegenüber gleich-
gerichtetem Landesrecht im Regelfall bereits mit der
Verkündung des Bundesgesetzes im Bundesgesetzblatt ein-
tritt. Gleichwohl sind für besondere Fallgestaltungen Aus-
nahmen anerkannt worden, in denen die Sperrwirkung erst
mit dem Inkrafttreten der bundesgesetzlichen Regelung
greift. Dies ist z. B. der Fall, wenn zwischen Verkündung
und Inkrafttreten ein über das gewöhnliche Maß hinaus lan-
ger Zeitraum vorgesehen ist. Da der Sperrwirkung bundes-
gesetzlicher Regelungen der verfassungsrechtliche Grund-
satz des bundesfreundlichen Verhaltens zu Grunde liegt und
sie vor allem eine divergierende Rechtsetzung von Bund und
Ländern vermeiden soll, tritt nach Auffassung der Bundes-
regierung auch im vorliegenden Fall, in dem nahezu inhalts-
gleiches Landesrecht von einer eventuellen Sperrwirkung
betroffen wäre, der Beginn der Sperrwirkung erst mit In-
krafttreten ein. Andernfalls würde es zu dem widersinnigen
und auch aus Gründen der Bundestreue nicht zu rechtferti-
genden Ergebnis kommen, dass das Bundesrecht während
einer Übergangsphase zwischen Verkündung und Inkraft-
treten zu einem vorübergehenden Außerkrafttreten nahezu
inhaltsgleicher landesrechtlicher Bestimmungen mit gleicher
Zielsetzung führen würde.
Zu Nummer 13 (Zum Gesetzentwurf insgesamt)
a) Nach Ansicht der Bundesregierung ist keine Änderung
des vorliegenden Gesetzentwurfs erforderlich, um dem
Anliegen des Bundesrates Rechnung tragen zu können.
Unabhängig davon, dass es bereits die jetzige Formulie-
rung des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VIG den Ländern ermög-
licht, die Zuständigkeit für die Auskunftserteilung im
Rahmen ihrer Behördenorganisation einer anderen Stelle
zuzuweisen, können diese nach der Föderalismusreform
gemäß Artikel 84 Abs. 1 GG ohnehin abweichende Rege-
lungen der Einrichtung der Behörden und des Verwal-
tungsverfahrens treffen. Einer Änderung des § 3 Abs. 5
VIG bedarf es daher nicht.
b) In Umsetzung des von der Verbraucherschutzminister-
konferenz am 7. September 2006 verabschiedeten
„13-Punkte-Papieres“ hat die Bundesregierung bereits
Ende letzten Jahres Auslegungshinweise an die Länder
versandt. Die weitere Abstimmung dieser Auslegungs-
hinweise mit den Ländern wurde mit Blick auf die
Entscheidung des Bundespräsidenten, das Verbraucherin-
formationsgesetz nicht auszufertigen, zunächst zurück-
gestellt. Unmittelbar nach der Verabschiedung des Ver-
braucherinformationsgesetzes wird die Bundesregierung
die bereits begonnene Abstimmung mit den Ländern fort-
führen.
c) Die Bundesregierung begrüßt die Position des Bundesra-
tes, dass der vorgelegte Gesetzentwurf den berechtigten
Anliegen der Verbraucher und den Belangen des Handels
und der Wirtschaft nach derzeitigem Erkenntnisstand im
Wesentlichen gerecht werden kann. Sie wird die vom
Bundesrat geforderte Evaluierung nach spätestens 2 Jah-
ren durchführen und die Länder hierbei in die Evaluie-
rung einbeziehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333
28.07.2014
Datei
PD