Der EuGH hat sich zum subjektiven Recht des Inhabers einer Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Referenzarzneimittels, die Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Generikums dieses Arzneimittels anzufechten und zum Begriff „Referenzarzneimittel i.S.v. Art. 10 IIa der Richtlinie 2001/83/EG geäußert.
24.10.2014
Meldung
PD