Der G-BA hat heute, am 16. Oktober 2014, im Plenum einen Beschluss über die Änderung der Verfahrensordnung im 5. Kapitel „Frühe Nutzenbewertung“ verabschiedet. Die ursprünglich gefasste Version der Änderung (Beschluss vom 19. Juni 2014) wurde in zwei Punkten vom BMG beanstandet. Der Beschluss ist heute in Kraft getreten.
16.10.2014
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PD